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Das Stadt- und Regionalportal

Samstag, 21 November 2020 13:37

Corona-Situation im Landkreis (20.11.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es bislang 2.072 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 673 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 84 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind 1.143 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 169,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 80 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind 56 Personen verstorben, da gegenüber gestern zwei weitere verstorbene Personen hinzugekommen sind.


Erreichbarkeit der Corona-Telefon-Hotline ausgeweitet

Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes im Landkreis Meißen ist ab sofort auch am Wochenende unter der Tel. 03521 725-3435 erreichbar. Montag, Mittwoch und Freitag 08:00-15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:00-17:00 Uhr, Samstag und Sonntag, 09:00-13:00 Uhr.


„Novemberhilfe“ für Unternehmen

Das sächsische Kabinett hatte in dieser Woche dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für die Umsetzung der „Novemberhilfe“ zugestimmt. Damit wird in Sachsen die Bewilligung der finanziellen Corona-Hilfen des Bundes ermöglicht. Von diesen können alle Unternehmen, Solo-Selbstständige, Vereine und Einrichtungen profitieren, die auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung seit 2. November 2020 ihren Betrieb einstellen mussten.

Vorgesehen sind Abschlagszahlungen von bis zu 5.000 Euro für Selbstständige und bis zu 10.000 Euro für Unternehmen. Als »Novemberhilfe« sollen Zuschüsse des Staates in Höhe von 75 Prozent des anteiligen monatlichen Umsatzes vom November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Antragsberechtigte, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz vom 3. Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen. Die Unterstützung wird auf den Tag genau berechnet.

Ab Ende November soll die Antragstellung über die Plattform des Bundes

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

möglich sein. Diese erfolgt durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Soloselbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro Anträge direkt stellen, ohne einen prüfenden Dritten einschalten zu müssen. Als Identitätsnachweis benötigen sie dazu die Elster-ID aus der elektronischen Steuererklärung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird vom Freistaat Sachsen erneut mit der Antragsbearbeitung beauftragt.

Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt und laut der FAQ des BMF antragsberechtigt.

Bei Fragen von Unternehmen zu finanziellen Hilfen steht die WRM GmbH (Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH) zur Verfügung. Sie hat auf ihrer Internetseite https://www.wirtschaftsregion-meissen.de/ entsprechende Informationen bereitgestellt und ist zudem unter Tel. 03521 4760810 oder Tel. 03521 4760811 erreichbar.

Weitere mögliche Anlaufstellen sind auch die IHK und HWK.
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 1.988 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 669 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 22 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind 1.213 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 176,8.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 79 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind 54 Personen verstorben, da gegenüber gestern drei weitere verstorbene Personen hinzugekommen sind.
Donnerstag, 19 November 2020 01:23

Corona-Situation im Landkreis Meißen (18.11.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es bislang 1.966 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 751 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 66 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind 1.341 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 198,8.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 81 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 18 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind 51 Personen verstorben, da gegenüber gestern eine weitere verstorbene Person hinzugekommen ist.

Der Landkreis Meißen hat für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das gesamte Personal des Pflegeheims „Seniorenresidenz Merschwitz“ der Volkssolidarität Riesa-Großenhain e. V. in Nünchritz zwei Allgemeinverfügungen zur Quarantäne erlassen und am gestrigen Tage veröffentlicht. Zudem wurde eine Allgemeinverfügung für die Bewohnerinnen und Bewohner des AWO Pflegewohnheims Rödern in Ebersbach erlassen und veröffentlicht.

Alle drei Allgemeinverfügungen treten am heutigen 18. November 2020 in Kraft und sind auf der Website des Landkreises Meißen unter „Bekanntmachungen“ nachzulesen.

Das Sächsische Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Seit heute – 18. November 2020 – gelten folgende Neuregelungen:

Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Der Verordnungstext ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.

Bereits seit gestern gelten im „Kleinen Grenzverkehr“ geänderte Regelungen. Die Sächsische Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst.

Personen dürfen nun nur noch für maximal zwölf Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als zwölf Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.

Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.

Auch die geänderte Quarantäne-Verordnung ist auf www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.
Minister Dulig: »Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht an oberster Stelle«
 
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 100 auf dem rund 15 Kilometer langen Abschnitt zwischen den Autobahndreiecken Dresden-Nord und Dresden-West bleibt auch zukünftig bestehen. Das ist das Ergebnis eines Verkehrsversuches zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich.

Im März 2018 wurde auf diesem Abschnitt die versuchsweise Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h angeordnet. Die sehr dichte Anschlussstellenfolge in diesem Abschnitt, die topografischen Bedingungen (Brabschützer Berg) und die hohe Verkehrsbelastung – insbesondere durch den ständig steigenden Lkw- und Bus-Anteil – bewirken einen zunehmend ungleichmäßigen Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Fahrstreifen. Die Maßnahme zielte darauf ab, den Verkehrsfluss gleichmäßiger zu gestalten, Überholvorgänge und Spurwechsel zu reduzieren und somit die Anzahl der Verkehrsunfälle zu verringern und auf eine positive Entwicklung der Unfallkostenraten hinzuwirken.

Wie die Auswertung zeigt, ist die Verkehrssicherheit im Testzeitraum gestiegen. Nach Angaben der Polizeidirektion Dresden und des Autobahnpolizeireviers Dresden hält sich die Mehrheit der Fahrer an das Tempolimit. Die Verkehrsunfallzahlen haben sich deutlich reduziert. Der ursprünglich bis Ende dieses Jahres befristete Verkehrsversuch wird deswegen vorzeitig beendet und in eine dauerhafte Regelung überführt.

»Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht für mich an oberster Stelle. In Anbetracht des perspektivisch weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens ist das Tempolimit derzeit die geeignetste Maßnahme, um schwere Unfälle zu verhindern und den Verkehr flüssiger zu gestalten«, erklärt Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig. »Ein geringerer Schadstoffausstoß und geringerer Verkehrslärm sind weitere positive Effekte der reduzierten Geschwindigkeit.«
Der rund 15 Kilometer lange Abschnitt zwischen den Autobahndreiecken Dresden-Nord und Dresden-West weist das höchste Verkehrsaufkommen auf den sächsischen Autobahnen auf. Im Jahr 2019 registrierte die Zählstelle Dresden-Nord eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 103.293 Fahrzeugen pro Tag. Im Jahr 2016 registrierte die Zählstelle Dresden-Nord eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 97.207 Fahrzeugen pro Tag. Im Jahr 2017 wurde ein DTV-Wert von 100.128 Kfz/24h ermittelt.
Hintergrund:

Aufgrund der steigenden Verkehrsbelastung, der topografischen Bedingungen am »Brabschützer Berg« und der dichten Anschlussstellenfolge ergab sich eine Ungleichmäßigkeit des Verkehrsflusses zwischen den einzelnen Fahrsteifen, was in Folge zur Zunahme von Verkehrsunfällen führte. Dies hat sich erheblich auf den Verkehrsfluss auf der A 4 über die Anschlussstellen und das angrenzende Straßennetz bis ins Stadtgebiet Dresdens hinein ausgewirkt.

Aus diesen Gründen wurde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als zuständige untere Verkehrsbehörde beauftragt, auf dem vorgenannten Autobahnabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 100 km/h im Rahmen eines Verkehrsversuches anzuordnen. Dieser startete im März 2018 und ist befristet bis 31. Dezember 2020.
Hygiene-Allgemeinverfügung geändert

Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab morgen (18. November 2020) gelten folgende Änderungen:
  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
Den Verordnungstext finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de unter "Amtliche Bekanntmachungen".
Im Landkreis Meißen sind bislang 1.809 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich 735 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 29 neu infizierte Personen hinzugekommen.

Es sind 1.317 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 193,4.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 92 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 22 von ihnen liegen auf der Intensivstation. Es sind zwei weitere verstorbene Personen hinzugekommen. Die Zahl der Verstorbenen beträgt damit insgesamt 46.
Sächsische Quarantäne-Verordnung angepasst
 
Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den »Kleinen Grenzverkehr« geändert. Die sächsische Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst.
 
Ab morgen (17. November 2020) gilt:

Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.
Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
Staatsministerin Petra Köpping: »Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich mit Blick auf die hohen Infektionszahlen regen grenzüberschreitenden Einkaufstourismus sehr kritisch sehe. Angesichts der ernsten Lage haben wir entschieden, dass Einkaufs- oder Tankfahrten nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Wir müssen die Kontakte einschränken, um die Pandemie einzudämmen.«

Die geänderte Quarantäne-Verordnung finden Sie online unter www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen«.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 1.664 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 702 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 103 neu infizierte Personen hinzugekommen.

Es sind 1.406 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 184,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 100 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 19 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 41 Personen sind insgesamt verstorben. Dies ist eine Person mehr als gestern.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner zweier Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal eines der Seniorenheime hat der Landkreis Meißen Allgemeinverfügungen zur Quarantäne erlassen. Diese können auf der Website des Landkreises Meißen unter www.kreis-meissen.de - Aktuelles - Bekanntmachungen eingesehen werden.

Das Sächsische Kabinett hat am 10. November 2020 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung geändert. Versammlungen unter freiem Himmel sind nun ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

Weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung betreffen Regelungen zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten (§4): Volkshochschulen sind demnach zu schließen und touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.

Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt am heutigen 13. November 2020 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020. Sie ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden.
Der Landkreis Meißen hat für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das gesamte Personal des Seniorenheims "Friedenshöhe" in Radeburg zwei Allgemeinverfügungen zur Quarantäne erlassen und am heutigen Tage veröffentlicht. Beide Allgemeinverfügungen treten am 14. November 2020 in Kraft.

Die Allgemeinverfügungen sind unter "Bekanntmachungen" nachzulesen.
Im Landkreis Meißen sind bislang 1.561 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich 698 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 75 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind 1.230 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 184,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 86 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 19 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt.

40 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind zwei weitere Todesfälle im Vergleich zu gestern.

Der Freistaat Sachsen stellt mit dem Stabilisierungsfonds für den Mittelstand in der Corona-Krise Eigenkapital für Unternehmen bereit. Er ist mit bis zu 370 Millionen Euro ausgestattet und ein wesentlicher Baustein des im Juni beschlossenen Impulsprogramms „Sachsen startet durch“.

Der Freistaat unterstützt so Unternehmen, die während der ersten Phase der Corona-Pandemie Eigenkapital und Liquidität eingebüßt haben, dabei, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen. Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand.

Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätzen des Stabilisierungsfonds zu entnehmen. Dies sind auf der Website der SBG veröffentlicht: www.sbg.sachsen.de/service.html.