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Das Stadt- und Regionalportal

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 448,9. „Dieses erstmalige Absinken unter den Wert 500 sollte niemand zum Anlass nehmen, in den Bemühungen um ein Absenken der Infektionszahlen nachzulassen. Die heutige Zahl der Neuinfektionen sowie die bereits erkennbare Tendenz lässt ein erneutes Ansteigen des 7-Tage-Inzidenzwertes in den kommenden Tagen erwarten“, mahnte Landrat Ralf Hänsel im heutigen Krisenstab zur weiteren Einhaltung der geltenden Regelungen.

Auch Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit betonte, die Situation sei sehr angespannt: „Wir verzeichnen erneut einen massiven Anstieg der Meldungen aus den Laboren, die wir jetzt als Fälle aufnehmen müssen. Es ist kein wesentlicher Rückgang trotz der getroffenen Maßnahmen erkennbar. Die angespannte Lage spiegelt sich auch in der Anzahl der betroffenen Pflegeeinrichtungen wider, auch wenn in einigen die Quarantäne bereits beendet werden konnte.“ Bislang sind oder waren im Landkreis Meißen insgesamt 19 Pflegeeinrichtungen von Corona-Ausbrüchen betroffen.

Die aktuellen Zahlen zeigen folgendes Bild: Gegenüber gestern sind 195 neu mit SARS-CoV-2 infizierte Personen hinzugekommen. Damit sind im Landkreis Meißen bislang insgesamt 6.669 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 1.598 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem halten sich gegenwärtig 947 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 146 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 247 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind sechs Verstorbene mehr im Vergleich zum Vortag.

Auch über die Feiertage werden täglich rund 40 Personen im Gesundheitsamt im Einsatz sein. Sie erfassen unter anderem Fälle und sichern die Hotline ab. „Leider müssen wir nach den Feiertagen mit einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen rechnen. Darauf bereiten wir uns entsprechend vor“, so Dr. Simone Bertuleit weiter.

Als angespannt bezeichnete auch Klinikvorstand Frank Ohi die Situation im Elblandklinikum. Er berichtete, dass am heutigen Tag ein Patient in Absprache mit der Leitstelle in ein anderes Klinikum außerhalb des Freistaates Sachsen verlegt wird, um Kapazitäten für die Zukunft zu schaffen.

Der Landkreis Meißen hat gestern die Allgemeinverfügung zur Quarantäne der Bewohnerinnen und Bewohner des Vitanas Senioren Centrum am Lutherpatz in Riesa geändert und auf der Website unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie tritt heute in Kraft und regelt die Quarantäne der Bewohnerinnen und Bewohner bis einschließlich 31. Dezember 2020.

Eine weitere Allgemeinverfügung ordnet für die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnbereichs 1 (Unter- sowie Obergeschoss) des SeniorenHauses „Albert Schweitzer“ in Riesa häusliche Quarantäne bis einschließlich 1. Januar 2021 an. Diese Allgemeinverfügung ist heute auf der Website des Landkreises Meißen unter Bekanntmachungen veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft.

Der Krisenstab Infektionsschutz des Landkreises Meißen wird auch am Dienstag der kommenden Woche zu einer Abstimmung zusammentreten.
Mittwoch, 23 Dezember 2020 00:53

Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2021

Zum Jahreswechsel treten wieder verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft. So entfällt ab 2021 für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Außerdem steigen unter anderem der Grund- und der Kinderfreibetrag.
 
Das Wichtigste im Überblick:
 
Der Grundfreibetrag für Bürgerinnen und Bürger steigt von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.744 Euro verfügt. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro.

Eltern erhalten ab Januar 2021 für jedes Kind 15 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Gleichzeitig steigen die Freibeträge für Kinder für das Jahr 2021 von derzeit 7.812 Euro auf 8.388 Euro. Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich – wie der Grundfreibetrag – auf 9.744 Euro.

Für die meisten Steuerzahler entfällt ab dem kommenden Jahr der Solidaritätszuschlag. Dieser wurde bisher erhoben, wenn die zu zahlende Einkommensteuer einen bestimmten Betrag (Freigrenze) überstiegen hat. Die Freigrenze wird ab 2021 bei Alleinstehenden von 972 Euro auf 16.956 Euro und bei Eheleuten von 1.944 Euro auf 33.912 Euro angehoben.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind darüber hinaus insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:

Künftig werden diejenigen zusätzlich unterstützt, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der ab 2021 greifenden CO²-Bepreisung betroffen sind. Hierfür wird die Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21. Kilometer von derzeit 30 auf 35 Cent angehoben.

Für Fahrten zur Arbeit können Geringverdiener von 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie beanspruchen. Sie sorgt dafür, dass auch diejenigen Pendler unterstützt werden, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Die Mobilitätsprämie kann erstmalig nach Ablauf des Kalenderjahres 2021 beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Tagespauschale von fünf Euro je Arbeitstag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, als Werbungskosten geltend machen. Die sogenannte »Homeoffice-Pauschale« ist auf 600 Euro im Kalenderjahr begrenzt und wird mit weiteren Werbungskosten zusammengerechnet. Mit einer Steuerersparnis ist zu rechnen, wenn diese Kosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.



Hinweis:
Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bleiben die sächsischen Finanzämter bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für den Besucherverkehr geschlossen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Finanzamt zu richten. Darüber hinaus steht der Service des Online-Portals »Mein ELSTER« (www.elster.de) zur Verfügung.

Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).
Mittwoch, 23 Dezember 2020 00:43

Traditionslok Nr. 176 wieder einsatzbereit

Am 22. Dezember war es endlich soweit: Die Dampflokomotive IV K Nr. 176 der Traditionsbahn Radebeul absolvierte auf der Lößnitzgrundbahn erfolgreich ihre Probefahrten. Damit ist die Hauptuntersuchung an der Lokomotive erfolgreich abgeschlossen und die Maschine kann in den nächsten 8 Jahren wieder im Traditionsbetrieb eingesetzt werden.
 
Die 1912 in Chemnitz gebaute und 1964 umfassend modernisierte Maschine ist seit 1994 als Museumslok in Radebeul beheimatet. 2007 konnte sie erstmals aufgearbeitet werden und kam in den nächsten 8 Jahren vor dem historischen Reisezug im Stil der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen zum Einsatz, bevor sie 2015 mit einem Kesselschaden abgestellt werden musste.
 
Bereits 2018 begannen die ersten Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der Lokomotive. In der Lokomotivwerkstatt Oberwiesenthal wurde die Maschine demontiert und die einzelnen Baugruppen aufgearbeitet. Die Firma Lonkwitz aus Wetzlar fertigte einen Neuen Dampfkessel.
 
Neben den Mitarbeitern der Werkstätten in Marienberg und Oberwiesenthal waren auch viele ehrenamtliche Helfer des Traditionsbahnvereins an den Arbeiten beteiligt und haben mit viel Engagement und Zeitaufwand die Aufarbeitung der Lokomotive ermöglicht. Dazu zählen u.a. der Lokomotivverantwortliche mit seiner Lokmannschaft, die Betriebsleitung und viele mehr. Ihnen allen gilt größter Dank!

Noch immer nicht vollständig bewältigt ist die kostenintensive Finanzierung der Lokomotive. Daher bittet der ehrenamtliche, gemeinnützige Verein weiterhin um Spenden. Jeder Betrag hilft!

Bankverbindung:
IBAN: DE11 8505 5000 3000 0250 99
BIC: SOLADES1MEI

 
Viele weitere Infos und Bilder gibt es auf der Vereinshomepage www.traditionsbahn-radebeul.de.
Traditionslok Nr. 176 wieder einsatzbereit
Am 22. Dezember war es endlich soweit: Die Dampflokomotive IV K Nr. 176 der
Traditionsbahn Radebeul absolvierte auf der Lößnitzgrundbahn erfolgreich ihre
Probefahrten. Damit ist die Hauptuntersuchung an der Lokomotive erfolgreich
abgeschlossen und die Maschine kann in den nächsten 8 Jahren wieder im
Traditionsbetrieb eingesetzt werden.
Die 1912 in Chemnitz gebaute und 1964 umfassend modernisierte Maschine ist
seit 1994 als Museumslok in Radebeul beheimatet. 2007 konnte sie erstmals
aufgearbeitet werden und kam in den nächsten 8 Jahren vor dem historischen
Reisezug im Stil der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen zum Einsatz,
bevor sie 2015 mit einem Kesselschaden abgestellt werden musste.
Bereits 2018 begannen die ersten Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der
Lokomotive. In der Lokomotivwerkstatt Oberwiesenthal wurde die Maschine
demontiert und die einzelnen Baugruppen aufgearbeitet. Die Firma Lonkwitz aus
Wetzlar fertigte einen Neuen Dampfkessel.
Neben den Mitarbeitern der Werkstätten in Marienberg und Oberwiesenthal
waren auch viele ehrenamtliche Helfer des Traditionsbahnvereins an den
Arbeiten beteiligt und haben mit viel Engagement und Zeitaufwand die
Aufarbeitung der Lokomotive ermöglicht. Dazu zählen u.a. der
Lokomotivverantwortliche mit seiner Lokmannschaft, die Betriebsleitung und
viele mehr. Ihnen allen gilt größter Dank!
Noch immer nicht vollständig bewältigt ist die kostenintensive Finanzierung der
Lokomotive. Daher bittet der ehrenamtliche, gemeinnützige Verein weiterhin um
Spenden. Jeder Betrag hilft! Bankverbindung: IBAN:
DE11 8505 5000 3000 0250 99; BIC: SOLADES1MEI
Viele weitere Infos und Bilder gibt es auf der Vereinshomepage
www.traditionsbahn-radebeul.de.
Servicezeiten der Corona-Hotline über die Feiertage
 
Gegenüber gestern gibt es im Landkreis Meißen 76 weitere mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen. Damit sind im Landkreis Meißen bislang 6.474 Personen positiv getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 1.547 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Es sind zudem 1.077 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 508,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 140 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 13 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 241 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind sieben Verstorbene mehr als gestern.

Die Corona-Hotline des Landkreises Meißen ist auch an den Weihnachtsfeiertagen und über den Jahreswechsel erreichbar. Zu folgenden Servicezeiten werden Fragen beantwortet und Anliegen bearbeitet:

  • 24. Dezember bis 27. Dezember 2020: 9:00 bis 12:00 Uhr
  • 31. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021: 9:00 bis 12:00 Uhr


An allen anderen Tagen gelten die gewohnten Servicezeiten. Erreichbar ist die Hotline telefonisch unter 03521 725-3435 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Auch in diesem Jahr werden die 24 sächsischen Finanzämter den Weihnachtsfrieden einhalten. Finanzminister Hartmut Vorjohann hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.
Daher verzichten die Finanzämter in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich Neujahr unter anderem auf Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden sind nur zugelassen, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.

Steuerbescheide können dagegen weiterhin versandt werden, damit Steuern ohne Verzögerungen festgesetzt und gegebenenfalls erstattet werden können. Bereits fällige Steuern müssen auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.


Hinweis:
Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bleiben die sächsischen Finanzämter bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für den Besucherverkehr geschlossen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Finanzamt zu richten. Darüber hinaus steht der Service des Online-Portals »Mein ELSTER« (www.elster.de) zur Verfügung.
Gegenüber gestern gibt es im Landkreis Meißen 303 neu infizierte Personen. Dies ist der bislang höchste tägliche Zuwachs im Landkreis. Damit sind im Landkreis Meißen bislang 6.182 Menschen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 1.851 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Es sind zudem gegenwärtig 1.305 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 528,3 und ist damit weiter gestiegen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 167 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 16 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 220 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind sieben Verstorbene mehr im Vergleich zum Vortag.
Letzte Änderung am Samstag, 19 Dezember 2020 00:18
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 178 neu infizierte Personen hinzugekommen. Damit sind bislang 5.879 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 1.725 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Gegenwärtig sind 1.442 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 522,5.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 165 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen liegen auf der Intensivstation. 213 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind 14 weitere verstorbene Personen im Vergleich zum Vortag.
Ideale Arbeitsbedingungen – optimale rettungsdienstliche Versorgung

Mit dem Monat Dezember ist die neue Rettungswache am Standort des Elblandklinikums in Radebeul in Betrieb gegangen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben der Landkreis Meißen, die Elblandkliniken und die Johanniter als Betreiber von einer offiziellen Inbetriebnahme abgesehen

Auf dem Standort einer alten Garagenanlage ist in der Bauzeit von März 2019 bis November 2020 der Neubau entstanden. Die Baukosten der Rettungswache beliefen sich auf 1,8 Mio. Euro.

Die Rettungswache – Bestandsgebäude und Neubau – hat eine Gesamtfläche von 650 Quadratmetern und wurde unter Einhaltung der einschlägigen DIN-Vorgaben errichtet. Hierzu gehören unter anderem eine Waschhalle mit nachgeordneter Desinfektion und Kontaminationsstrecke, separate Ruheräume für jedes Besatzungsmitglied, eine Netzersatzanlage und separate Räumlichkeiten für Verwaltungstätigkeiten und Ausbildungsmaßnahmen.

Klinikvorstand Frank Ohi sagte zur Inbetriebnahme: „Wir freuen uns sehr, dass die Rettungswache am ELBLANDKLINIKEN-Standort Radebeul nach eineinhalb Jahren Bauzeit durch die Johanniter nun in Betrieb genommen werden konnte. Mit der neuen Wache wurden ideale Voraussetzungen für die rettungsdienstliche Versorgung geschaffen.“

Auch die Johanniter als Betreiber der Rettungswache freuen sich über die neuen Räumlichkeiten: „Bei der feierlichen Übergabe durch unsere beiden Regionalvorstände Dirk Roscher und Titus Reime an Sabine Böhme, die Leiterin der Rettungswache Radebeul, dankten sie allen Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz während der Bauzeit sowie deren tolle Arbeit, die sie trotz der schwierigen Bedingungen geleistet haben. Nun weht die Fahne der Johanniter vor der Wache und ein Tannenbaum verbreitet für die Mitarbeiter eine weihnachtliche Atmosphäre.“

„Der Neubau wurde notwendig, da aufgrund aktueller DIN-Vorschriften eine rechtssichere Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr gewährleistet war. Die notwendigen Räumlichkeiten waren zum Teil zu klein, teilweise noch nicht vorhanden. Ein Umbau in Verbindung mit einer Erweiterung war somit unabdingbar“, erläutert Landrat Ralf Hänsel.

Aus diesem Grund wurde geprüft, ob die Errichtung einer normgerechten Rettungswache am Standort möglich ist. Allerdings musste festgestellt werden, dass dies aus bauordnungsrechtlicher und denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht möglich ist. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit wurde der Beschluss zur Weiternutzung des Bestandsgebäudes unter Ergänzung durch einen entsprechend flächenreduzierten Neubau gefasst.

Im Rahmen des Neubaus erfolgt keine Änderung an Anzahl oder Dienstzeit der eingesetzten Rettungsmittel. Damit sind an dem Standort nach wie vor ein Rettungstransportwagen (RTW), ein Krankentransportwagen (KTW) und ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) stationiert. Im Rettungswachenbereich Radebeul, inklusive der Außenstelle Moritzburg, sind – die Rettungswachenleitung eingeschlossen – 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nichtärztlichen Personals beschäftigt, davon derzeit vier Auszubildende zum Notfallsanitäter. Das primäre Versorgungsgebiet umfasst 26,15 Quadratkilometer mit 34.095 Einwohnern. Das tatsächliche Einsatzgebiet erstreckt sich bedarfsweise auch auf benachbarte Rettungswachenbereiche.

„Insgesamt hält der Landkreis Meißen 14 Standorte des Rettungsdienstes in sechs Rettungswachenbereichen vor. Einsatzschwerpunkte sind die Großen Kreisstädte mit nahezu zwei Dritteln der Gesamteinsätze der Notfallrettung. Durch die neuen Möglichkeiten in Radebeul garantieren wir auch an diesem Standort in den nächsten Jahren beste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch eine optimale Versorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner“, fasst Landrat Ralf Hänsel zusammen.
Donnerstag, 17 Dezember 2020 01:56

Corona-Situation im Landkreis Meißen (16.12.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 5.701 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.755 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 219 neu infizierte Personen hinzugekommen.

Es sind zudem gegenwärtig 1.571 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 509,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 164 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 199 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind zwölf weitere Verstorbene im Vergleich zum Vortag.

Zur Notbetreuung in den Kitas und Schulen gab es in der ersten Wochenhälfte verstärkte Nachfragen an das Landratsamt. Daher stellt der Landkreis Meißen an dieser Stelle noch einmal klar, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gemäß § 5a Abs. 4 SächsCoronaSchVO nur dann in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber des betroffenen Mitarbeiters von Anlage 1 oder 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erfasst ist. In diesem Fall ist das Unternehmen berechtigt, eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung abzugeben, soweit die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Prüfung, ob ein Unternehmen unter Anlage 1 oder 2 der Corona-Schutz-Verordnung fällt und ob der betroffene Mitarbeiter ggf. zu dem zwingend benötigten Personal zählt, wird nicht behördlich festgestellt, sondern soll eigenverantwortlich durch das jeweilige Unternehmen bescheinigt werden. Insoweit obliegt es auch dem Landkreis nicht, eine Systemrelevanz zu bestätigen oder zu verneinen.

Seit heute gilt die geänderte Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen. Sie wurde an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom 13. Dezember angepasst. Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de zu finden. Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Regelungen der Kontaktbeschränkungen zu den Weihnachtsfeiertagen.
Mittwoch, 16 Dezember 2020 00:27

Corona-Schutz-Verordnung angepasst

Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten vom 13. Dezember angepasst worden. Die Änderungen treten am 16. Dezember in Kraft und gelten bis einschließlich 10. Januar 2021.

Geändert wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage: Nun gilt, dass im Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember als Ausnahme Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zugelassen sind. Dies umfasst Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerade Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Solche Treffen sind auch zulässig, wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres bedeutet.

Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen zu Weihnachten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Friseure müssen schließen. Der Großhandel, beschränkt auf Gewerbetreibende, darf öffnen.
Das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester regelt der Bund.

Für Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste wird eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet. Im Übrigen wird auch weiteren Einrichtungen dringend empfohlen, den Anspruch auf Testung gemäß der Corona-Testverordnung regelmäßig möglichst zweimal wöchentlich für die Beschäftigten zu gewährleisten.
Beschäftigte von Bestattungsunternehmen haben nun Anspruch auf Notbetreuung (wenn beide Sorgeberechtigten bzw. der alleinige Sorgeberechtigte entsprechend tätig sind und die Betreuung nicht abgesichert werden kann). Zudem Beschäftigte von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (wenn nur einer der Sorgeberechtigten entsprechend tätig ist).

Den genauen Wortlaut der geänderten Corona-Schutz-Verordnung finden Sie in Kürze unter www.coronavirus.sachsen.de (»Amtliche Bekanntmachungen«).