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Das Stadt- und Regionalportal

Gemeinsame Presseerklärung des Außenministers der Tschechischen Republik Tomáš Petříček und der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping
 
Wir möchten die tschechischen und sächsischen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam vor den Folgen der Coronavirus-Erkrankung schützen. Daher koordinieren wir auch die grenzüberschreitende Bekämpfung der Pandemie. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen der Corona-Krise auf unsere Zusammenarbeit und das Leben unserer im Grenzgebiet lebenden Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich abzumildern.

Wir wissen, dass die Maßnahmen den grenzüberschreitenden Verkehr beschränken. Aber wir sind überzeugt, dass sie im Kampf gegen die Corona-Pandemie notwendig sind. Die neue Regelung, die für Grenzpendler und –gänger ab 11. Januar 2021 eine mindestens zweimal wöchentlich durchzuführende Testung vorsieht, soll die Bevölkerung schützen. Sachsen und Tschechien kämpfen gemeinsam gegen das Corona-Virus.

Wir möchten uns bei allen Grenzpendlern und ihren Arbeitgebern für ihr Verständnis bedanken. Wir wissen, dass die Situation nicht einfach ist.

Wir werden die Maßnahmen nur so lange aufrechterhalten, wie es zum Schutz der Bürger zwingend notwendig ist. Sobald es die Infektionslage hergibt, werden wir die Regeln lockern. Wir werden uns auch weiterhin eng abstimmen.
Donnerstag, 31 Dezember 2020 21:29

Corona-Situation im Landkreis Meißen (31.12.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 8.717 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 2.051 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 236 positiv getestete Personen hinzugekommen.

Es sind gegenwärtig zudem 330 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 601,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 150 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 19 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 330 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind elf weitere verstorbene Personen im Vergleich zu gestern.

Der Landkreis Meißen hat heute eine weitere Allgemeinverfügung zur Quarantäne in einer Seniorenpflegeeinrichtung erlassen und auf der Website unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie tritt morgen in Kraft und richtet sich an die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnbereichs 3 des Altenpflegeheims „Stift Wilhelma“ in Weinböhla.
Letzte Änderung am Donnerstag, 31 Dezember 2020 21:32
Am 1. Januar 2021 tritt die Verordnung zur Regelung düngerechtlicher Vorschriften (Sächsische Düngerechtsverordnung – SächsDüReVO) in Kraft. Sie wurde am Donnerstag (31.12.) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Mit der Neufassung setzt das sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die neuen und zusätzlichen Anforderungen aus der Bundes-Düngeverordnung in Landesrecht um.

Die Kulisse für die mit Nitrat belasteten Gebiete wurde entsprechend der neuen rechtlichen Anforderungen neu ermittelt. Sie umfasst in Sachsen künftig insgesamt rund 130.600 Hektar und damit etwa 26.000 Hektar weniger als bislang. Bisher waren rund 156.600 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen in Sachsen als Nitrat-Gebiete ausgewiesen.

Für diese sogenannten Roten Gebiete müssen – zusätzlich zu den Anforderungen der Bundes-Düngeverordnung – in der Landesverordnung mindestens zwei zusätzliche Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden: Mindestens jährlich sind Bodenuntersuchungen auf verfügbaren Stickstoff vorzunehmen. Zudem müssen organische Dünger vor Aufbringung auf ihre Stickstoff- und Phosphor-Gehalte untersucht werden.
Für die mit Phosphor aus der Landwirtschaft belasteten Gebiete wird keine eigene Kulisse ausgewiesen. Es gelten somit landesweit auf Flächen mit einer Hangneigung von mindestens zehn Prozent entlang von Gewässern zusätzliche Abstandsauflagen.

Die Änderung des Düngerechts erfolgte vor dem Hintergrund des gegen Deutschland ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 im Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die EG-Nitratrichtlinie. Mit der erneuten Rechtsanpassung sollen ein drohendes Zweitverfahren gegen Deutschland und hohe Strafzahlungen abgewendet werden.

Die Nitratgebiete können über die Internetseite https://landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1058.htm abgerufen werden. Dafür öffnen Sie bitte GIS_Online, versehen dort »Fachkulisse Nitrat« in der Rubrik »Schutzgebiete« mit einem Haken und zoomen dann in das gewünschte Gebiet hinein.

Die Verordnung ist unter https://www.laenderrecht.de/media/upload//0342%20-%20SaechsGVBl_2020-40_LV.pdf abrufbar.
Donnerstag, 31 Dezember 2020 01:34

Corona-Situation im Landkreis Meißen (30.12.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute insgesamt 8.481 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Seit gestern sind somit 373 neu infizierte Personen hinzugekommen. 2.003 positiv getestete Personen befinden sich in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
399 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 575,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell 157 Einwohner des Landkreises Meißen stationär betreut, davon 20 auf der Intensivstation.

Elf weitere Personen sind seit gestern mit oder im Zusammenhang mit einer Infektion mit SARS-CoV-2 verstorben. Die Zahl der Verstorbenen erhöhte sich damit auf 319 Personen.
Präsident Homann: ""Unsere Maßnahmen schützen Verbraucher""
 
Die Bundesnetzagentur rechnet auch in diesem Jahr mit über 90.000 schriftlichen Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch.

"Wir setzen uns unvermindert für die Rechte der Verbraucher ein und gehen gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle vor", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Erfolge unserer Arbeit sehen wir im Jahr 2020 insbesondere beim Schutz der Verbraucher vor Ping-Anrufen und unerwünschten Drittanbieterleistungen im Mobilfunk. Hier sind die Beschwerdezahlen deutlich zurückgegangen"


Maßnahmen zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch

Bis zum 15. Dezember 2020 erhielt die Bundesnetzagentur 88.541 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch. Jeweils über 25.000 Eingaben betrafen dabei belästigende Anrufversuche und unerwünschte Fax-Werbung.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Beschwerden konnten nicht verzeichnet werden. Die Bundesnetzagentur ist jedoch in Fällen eingeschritten, in denen Verbrauchern im Zuge situationsbedingter Stornierungen von Flügen oder Urlaubsunterkünften erhebliche Kosten durch den Einsatz rechtswidriger Warteschleifen entstanden sind.

Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bereits über 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Erneut konnten insbesondere in Hackingfällen unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten werden.
 

Ping-Anrufe

Ein deutlicher Rückgang der Beschwerden konnte im Bereich der Ping-Anrufe verzeichnet werden. Nach über 31.000 Beschwerden im Vorjahr, erreichten die Bundesnetzagentur bisher etwa 6.500 Beschwerden zu diesem Themenbereich.

Zum Schutze der Verbraucher wirkte auch im Jahr 2020 die Anordnung der Bundesnetzagentur, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte auffällige internationale Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss.


Drittanbieterleistungen

Die Festlegung besonderer Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ist im Februar 2020 in Kraft getreten. In der Folge ist die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Alle Maßnahmen im Bereich Rufnummernmissbrauch werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.


Erscheinungsdatum 29.12.2020
Im Landkreis Meißen sind bislang 8.108 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 1.703 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 282 neu infizierte Personen hinzugekommen. Zudem halten sich aktuell 517 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 510,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 164 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 22 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind bislang 308 Personen verstorben. Dies sind 17 Verstorbene mehr als am Vortag.

„Die Zahlen der letzten Tage zeigen ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen“, erklärte Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit den Mitgliedern des Krisenstabs Infektionsschutz im Landkreis Meißen beim heutigen Treffen. Trotz des leicht rückläufigen 7-Tage-Inzidenzwertes des RKI, sei noch keine Tendenz nach unten in Sicht, so die Amtsärztin. Dennoch sieht Dezernatsleiterin Janet Putz das Gesundheitsamt aktuell gut aufgestellt: „Wir erwarten für Anfang Januar 2021 weitere externe Unterstützung, um die aktive Infektionslage zu bewältigen.“


Sozialministerium beantwortet Fragen zur Impfung

Dr. Simone Bertuleit berichtete außerdem von vermehrten Fragen der Bevölkerung zur Impfung. Hier bittet sie, sich mit seinen Fragen direkt an das Sozialministerium zu wenden, das sich federführend um die Impfung kümmere. Das Ministerium veröffentlicht Informationen zur Impfung unter www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html. Beruhigen konnte Ronald Voigt, Leiter des Amts für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen den Krisenstab mit der Information, dass das Impfzentrum für den Landkreis Meißen in Riesa, bis auf letzte Schilder, fertig eingerichtet sei und jederzeit in Betrieb gehen kann.


Jahreswechsel mit Abstand und Vernunft

Etwas Sorge bereitete den Teilnehmern des Krisenstabes die bevorstehende Silvesternacht. Der Krisenstab entschied dann aber nach sorgfältiger Abwägung und in Abstimmung mit dem Leiter des Meißner Polizeireviers, Herrn Polizeidirektor Peer Barthel, über die bereits bestehenden Einschränkungen der Landesverordnung hinaus (nachzulesen unter www.coronavirus.sachsen.de), keine weitere Allgemeinverfügung für den Landkreis zu erlassen.

Landrat Ralf Hänsel appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regeln zu halten: Das heißt, keine Partys zu feiern, möglichst im engsten Kreise zuhause zu bleiben sowie dem Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Folge zu leisten. Auch vom Zünden von Böllern und Raketen, die vielleicht noch zuhause auf Lager liegen, bittet er dringend Abstand zu nehmen: „Wir sollten jegliches Verletzungsrisiko, dass die Ressourcen der Kliniken weiter binden würde, vermeiden.“

Unabhängig von Silvester bereiten sich die Elblandkliniken auf eine weitere Welle von Patienten mit dem Virus SARS-CoV-2 vor – „In der Hoffnung, dass sie nicht kommt“, so Vorstand Frank Ohi.
Corona-Quarantäne-Verordnung geändert
 
Achtung Korrektur: Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft, mit Ausnahme der zweimal wöchentlichen Testpflicht für Berufspendler, die am 11. Januar 2021 in Kraft tritt.

Das sächsische Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung über Änderungen der Corona-Quarantäne-Verordnung verständigt. Die geänderte Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft - mit Ausnahme der zweimal wöchentlichen Testpflicht für Berufspendler. Diese tritt am 11. Januar 2021 in Kraft.

Für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten (gemäß Robert Koch-Institut) wird die bisherige Pflicht zur häuslichen Absonderung um die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt ergänzt. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Testung aller Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten soll dabei helfen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbinden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden.

Grenzpendler und Grenzgänger, d.h. alle Personen, die aus Sachsen in die Nachbarländer oder umgekehrt einreisen, um zu arbeiten, einer Ausbildung nachzugehen oder um zu studieren, müssen sich regelmäßig und auf eigene Kosten (z.B. durch den Arbeitgeber) testen lassen, mindestens zweimal wöchentlich.

Die geänderte Quarantäne-Verordnung wird zeitnah unter www.coronavirus.sachsen.de (»Amtliche Bekanntmachungen«) veröffentlicht.

Mehr Informationen unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html

Liste der ausländischen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 143 neu mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 7.826 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 1.494 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem gegenwärtig 610 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 514,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 161 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 291 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind vier weitere verstorbene Personen im Vergleich zum Vortag.
Impfstart in Pflegeheim Lichtentanne
 
In Sachsen wurden heute die ersten Menschen gegen das Corona-Virus geimpft. Staatsministerin Petra Köpping informierte sich über den Impfstart im Senioren-Pflegeheim Haus an der Linde in Lichtentanne (Landkreis Zwickau). Dort leben rund 55 Bewohnerinnen und Bewohner. Als erste Bewohnerin wurde heute Hanna Hertzsch (85) geimpft. Auch im städtischen Pflegeheim Radeberg (Landkreis Bautzen) sowie im Klinikum Chemnitz werden heute Impfungen durchgeführt. Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Es ist ein ganz wichtiges Signal der Hoffnung, dass wir nun mit den Impfungen beginnen können. Damit werden wir die Pandemie hoffentlich langfristig eindämmen. Ich danke allen Partnern, die uns bei der Mammutaufgabe unterstützen. Zunächst bieten wir den besonders Verwundbaren die Möglichkeit einer Impfung an. Ich möchte nochmals betonen, dass sie freiwillig ist. Gleichwohl hoffe ich sehr, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger das Angebot annehmen. Um dies zu erreichen, setzen wir auf Aufklärung. Wir werden kontinuierlich informieren, welche Personengruppen sich impfen lassen können.« Die bundeseinheitliche Aufklärungskampagne wurde mit den Bundesländern abgestimmt und startet auch in Sachsen am 28. Dezember.

Die Impfverordnung des Bundes bestimmt wegen des zunächst nur begrenzt verfügbaren Impfstoffs, wer zuerst geimpft werden kann. Daher werden auch in Sachsen zunächst Bewohner und Personal von Pflegeheimen sowie Gesundheitspersonal mit hohen Ansteckungsrisiko ein Impfangebot bekommen. Zunächst wird in Kliniken und durch mobile Teams geimpft. Die rund 990 Pflegeheime in Sachsen bekommen Formulare, um sich für die Impfung anzumelden.
Die ersten 9750 Impfdosen für Sachsen waren am Sonnabend unter Polizeischutz im dafür vorgesehenen zentralen Lager eingetroffen. Es erfüllt die besonderen Anforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln. Die Dosen befinden sich in Fläschchen mit jeweils fünf Dosen. Die insgesamt zehn Kartons waren gestern bereits weiter innerhalb Sachsens verteilt worden, unter anderem an die großen Kliniken. Die Maximalversorger sind auch für die Weiterverteilung des Impfstoffes an Krankenhäuser in ihrem Cluster zuständig. Auf dem Weg zu den Pflegeheimen beträgt die Transporttemperatur 2 bis 8 Grad. Dabei taut der Impfstoff auf und kann danach mit steriler Kochsalzlösung verdünnt und anschließend verimpft werden.



Hintergrund:
Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der 13 sächsischen Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das medizinische Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig. In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es zudem ein mobiles Impfteam, bestehend aus einem Arzt, einem Medizinischen Fachangestellten, einem Helfer und einem Fahrer.
Die Impfzentren selbst sollen im Laufe des Januars ihren Betrieb aufnehmen, wenn mehr Impfstoff verfügbar ist. Sie sollen täglich geöffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet werden. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden.
Donnerstag, 24 Dezember 2020 00:10

Corona-Situation im Landkreis Meißen (23.12.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 6.885 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.663 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 216 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
989 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 439,4.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 129 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 18 weitere Personen sind verstorben. Die Zahl der Verstorbenen erhöht sich damit auf 265 Personen.