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Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 540 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Dies sind 21 Personen mehr im Vergleich zu gestern. 157 aller bislang positiv getesteten Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem gilt für 306 Kontaktpersonen von positiven Fällen behördlich angeordnete Quarantäne. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 40,7 und ist damit im Vergleich zum Vortag leicht gesunken. Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 20 Personen stationär aufgenommen, fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 23 Personen sind insgesamt verstorben.
 
Aufgrund der ab 24.10.2020 in Kraft tretenden neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung hat der Landkreis Meißen seine Allgemeinverfügung vom 12.10.2020 zum Vollzug dieser Verordnung angepasst und als 2. Allgemeinverfügung zum Vollzug der Corona-Schutzverordnung auf seiner Internetseite unter http://landkreis-meissen.org/3345.html bekanntgemacht. Diese Allgemeinverfügung ersetzt in weiten Teilen die bisherigen Regelungen und orientiert sich an den landesweiten Vorgaben der neuen SächsCoronaSchVO. Damit erfolgt ein weiterer Schritt zur Angleichung der Maßnahmen innerhalb des Freistaates in Abhängigkeit der aktuellen regionalen Fallzahlen.

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises tritt analog der neuen SächsCoronaSchVO am 24.10.2020 in Kraft. Hinsichtlich der inhaltlichen Details wird auf die gestrige Pressemitteilung verwiesen.
Infektionszahlen steigen weiter – Ab Sonnabend, den 24. Oktober 2020, soll im Freistaat Sachsen die neue Corona-Schutz-Verordnung gelten
 
Seit gestern sind 21 weitere Personen hinzugekommen, bei denen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen wurde. Im Landkreis Meißen gibt es somit insgesamt 519 positiv getestete Personen, von denen sich 155 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. 291 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich ebenfalls in häuslicher Isolation auf. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 43,1 und damit über dem gestrigen Wert (42,2).

Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell 19 Einwohner des Landkreises Meißen stationär behandelt. Davon befinden sich 5 schwer erkrankte auf der Intensivstation. 23 Personen sind bislang mit oder in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.

Die Sächsische Staatsregierung hat gestern eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Insbesondere wurden darin die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober 2020 umgesetzt. Im Einzelnen sind danach die zuständigen kommunalen Behörden verpflichtet, in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen verschärfende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Vorgesehen ist ein zweistufiges System, das auf die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt abstellt (Inzidenzwert).

Ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen sind künftig private Feierlichkeiten nur noch mit einer Teilnehmerzahl von 25 Personen im öffentlichen und privaten Raum zulässig. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, anzuordnen. Zudem wird die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 Personen und im Innenbereich auf 150 begrenzt. Ausnahmen hiervon können durch ein erneut abgestimmtes Hygienekonzept durch das zuständige Gesundheitsamt genehmigt werden. Schank- und Speisewirtschaften sind von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen. Im gleichen Zeitraum wird die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken vollumfänglich untersagt. Das Tagen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, mit Ausnahme des Unterrichtes, ist künftig Pflicht.

Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen werden die oben genannten Maßnahmen weiter verschärft. Insbesondere sind Feiern im Familien und Freundeskreis nur noch mit bis zu 10 Personen erlaubt, das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird zusätzlich in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr angeordnet, die Schließung der Schank- und Speisewirtschaften ist bereits ab 22 Uhr vorgesehen. Veranstaltungen sind auf eine Teilnehmerzahl von 100 Personen begrenzt, wobei auch hier das zuständige Gesundheitsamt Ausnahmen zulassen kann. Zusätzlich sind sonstige Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder fünf Personen begrenzt, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen der Inzidenzwert von 50 unterschritten wird.

Neu in die Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen wurde zudem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen und zwar unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung soll ab dem 24. Oktober gelten, muss aber hierfür vorher auf der Internetseite des Freistaates www.corona.sachsen.de bekannt gemacht worden sein.

Die Konkretisierung der in der neuen Corona-Schutz-Verordnung formulierten verschärfenden Schutzmaßnahmen erfolgt durch Allgemeinverfügungen, die in Abhängigkeit Infektionsgeschehen vor Ort von dem jeweiligen Landkreis bzw. jeweiliger kreisfreier Stadt erlassen werden. Die Verwaltung des Landkreises Meißen prüft derzeit, in wieweit die Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 12.10.2020 einer Anpassung an die neue Corona-Schutz-Verordnung bedarf. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der für die Corona-Schutz-Maßnahmen maßgebliche amtliche Inzidenzwert von den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten festgestellt wird.
Zweistufiges System zur Festlegung von Maßnahmen eingeführt
 
Die Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen hat in den vergangenen Tagen an Dynamik zugenommen. Darauf reagiert die sächsische Staatsregierung, indem sie die geplante Änderung der Corona-Schutz-Verordnung vorzieht. Die neue Verordnung, die heute durch Gesundheitsministerin Petra Köpping in Dresden vorgestellt wurde, gilt vom 24. Oktober bis zum 25. Januar 2021.

Neu in die Corona-Schutz-Verordnung aufgenommen wurde die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen. Außerdem gibt es eine Neuerung in Bezug auf Hygienekonzepte. Erstmals ist ein Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu benennen.

Eine wesentliche Neuerung gegenüber der aktuell geltenden Verordnung ist die Neufassung der Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es gibt nun ein zweistufiges System, welches für die Inzidenz ab 35 sowie ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, bestimmte vom Freistaat als Rahmen vorgegebene Maßnahmen vorsieht. Diese sind durch die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erlassen und ortsüblich bekannt zu geben.

Bei einer Inzidenz von 35 muss:

* die Kontaktverfolgung insbesondere in der Gastronomie, in Hotels, Pensionen sowie Bildungseinrichtungen stattfinden (ausgenommen davon sind Geschäfte, Läden und Verkaufsstände)
* das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet werden und zwar für die Orte im öffentlichen Raum, an denen Menschen dichter und enger zusammenkommen (konkrete Festlegungen treffen die Landkreise und Kreisfreien Städte)
* der Teilnehmerkreis bei Feiern im öffentlichen und privaten Raum ausschließlich auf den Familien- und Freundeskreis eingeschränkt werden, es sind maximal 25 Teilnehmer erlaubt
* die Personenanzahl bei Veranstaltungen im Außenbereich auf 250 Personen, im Innenbereich auf 150 Personen begrenzt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein erneutes mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes und genehmigtes Hygienekonzept vorliegt
* die Schließung von Schank- und Speisewirtschaften von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages erfolgen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol in dieser Zeit untersagt

Zudem soll in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, jedoch nicht im Unterricht, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Ab einer Inzidenz von 50 müssen die Maßnahmen verschärft werden:

* Feiern im öffentlichen und privaten Raum werden ausschließlich mit Familien und Freunden und nur noch mit bis zu 10 Personen erlaubt
* Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr durch Landkreise und Kreisfreien Städte angeordnet werden
* Schank- und Speisewirtschaften müssen bereits ab 22 Uhr schließen, ebenso ist die Abgabe von Alkohol ab dieser Zeit untersagt
* Prostitutionsstätten werden geschlossen
* Veranstaltungen dürfen nur noch mit maximal 100 Teilnehmern stattfinden, Ausnahmen kann das Gesundheitsamt zulassen

Sollte der Inzidenzwert nicht binnen zehn Tagen unter 50 fallen:

* dann sind zusätzlich Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf zwei Hausstände oder 5 Personen begrenzt

Die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen soll dann durchgeführt werden, wenn die maßgebliche Schwelle von 35 oder 50 während mehr als sieben Tagen unterschritten wird, dann können die Landkreise und Kreisfreien Städte die Bestimmungen lockern.

Für die Weihnachtsmärkte gilt weiterhin, dass ab einer Inzidenz von 20 der Veranstalter verpflichtet ist, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, welches dann weitere Maßnahmen anordnen kann. Die zuständige Kommune verantwortet die Durchführung des Marktes.

Weitere wichtige Bestimmungen wie das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern und weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung wie Kontaktbeschränkung oder Hygiene behalten ihre Gültigkeit.

Mehr Informationen unter www.coronavirus.sachsen.de.
Im Landkreis Meißen gibt es gegenüber gestern zwölf neue Corona-Fälle. Die Zahl aller bislang positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getesteten Personen beläuft sich damit heute auf 498. Von diesen befinden sich 169 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind 297 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 42,2.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 16 Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen, vier von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 23 Personen sind insgesamt verstorben.
Teams zur Kontaktnachverfolgung werden personell weiter verstärkt
 
Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 39,0. Seit gestern sind 15 neuinfizierte Personen hinzugekommen. Damit sind im Landkreis Meißen bislang 486 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich 170 Personen gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne. Auch für 291 Kontaktpersonen von positiven Fällen besteht behördlich angeordnete Quarantäne. Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 14 Personen stationär aufgenommen, vier von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 23 Personen sind insgesamt verstorben.

Die stellvertretende Landrätin Janet Putz sagte in der heutigen Sitzung des Krisenstabes im Landratsamt: „Unser Ziel ist es nach wie vor, die Infektionskurve abzuflachen und die Kontakte akribisch nachzuverfolgen“. Dabei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sowie die bereits aus anderen Bereichen des Landratsamtes rekrutierten Kolleginnen und Kollegen nun durch sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesdirektion Sachsen und vier Personen des Technischen Hilfswerkes unterstützt. Sie erhalten heute die notwendige Schulung.

Ab Anfang November plant das Landratsamt Meißen den zusätzlichen Einsatz von Studierenden der Fachhochschule und Soldaten der Bundeswehr bei der Nachverfolgung der Kontakte und der Bearbeitung von Anfragen. Ziel ist es, auf zehn Teams zur Nachverfolgung aufzustocken und weitere Teams, die beispielsweise Hygienekonzepte prüfen oder Indexfälle aus anderen Landkreisen bearbeiten, personell zu verstärken.

„Wenn es notwendig wird, werden wir je nach Entwicklung zielgenaue Maßnahmen erlassen, ggf. nur für einzelne Hotspots. Bei diffuser Verteilung der Infektionsfälle sind jedoch auch entsprechend regional breiter geltende Regelungen nötig“, so Janet Putz. Beim derzeitigen Stand des Inzidenzwertes gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 12. Oktober 2020. Ob bis zum Erlass einer neuen Corona-Schutz-Verordnung durch den Freistaat Sachsen eine weitere Allgemeinverfügung des Landkreises notwendig wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Fallzahlen in den kommenden Tagen ab.

Durch eine räumliche Umstrukturierung und weitere personelle Unterstützung können die Elblandkliniken am Standort Meißen voraussichtlich ab der kommenden Woche die Zahl der Corona-Abstriche in ihrer Infektionsambulanz erhöhen. Zur Lage der Versorgung stationärer Patienten sagte Frank Ohi, Vorstand der Elblandkliniken: „Wir haben ein Konzept, um schnell weitere Kapazitäten für Corona-Patienten aufbauen zu können, wir behandeln aber auch alle anderen Fälle. Das erlassene Besuchsverbot für das Krankenhaus bleibt weiterhin bestehen.“

Im Bereich des Rettungsdienstes gibt es derzeit keine Probleme und auch Schutzausrüstung ist beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen ausreichend bevorratet. Zu Behinderten- und Altenpflegeeinrichtungen hält das Kreissozialamt Kontakt. Ziel ist es, die Werkstätten für Behinderte geöffnet zu halten. Auch in den Senioreneinrichtungen funktionieren die Konzepte zu den Besuchsregelungen gut.

Sorgen bereitet dem Krisenstab, die steigende Ignoranz gegenüber erlassenen Quarantänebescheiden. Hier soll verstärkt kontrolliert werden. „Kontrolle ist auch bei der Einhaltung der Hygienevorgaben auf Veranstaltungen wichtig, insbesondere durch den verantwortlichen Veranstalter selbst. Nur wenn sich alle auf Veranstaltungen, bei Familienfeiern und im Alltag an die Regeln halten, gelingt es uns, gut durch die Krise zu kommen, Kitas und Schulen offen zu halten sowie die Wirtschaft weiter arbeiten zu lassen“, sagte die stellvertretende Landrätin Janet Putz auch mit Blick auf die nicht mehr weit entfernte Weihnachtszeit.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 471 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Dies sind fünf Personen mehr im Vergleich zu gestern. 171 aller bislang positiv getesteten Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem gilt für 326 Kontaktpersonen von positiven Fällen behördlich angeordnete Quarantäne. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 36,1 und ist damit im Vergleich zu den Vortagen gesunken. Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 17 Personen stationär aufgenommen, vier von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 23 Personen sind insgesamt verstorben.
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 443 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 148 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind damit insgesamt 27 neuinfizierte Personen hinzugekommen. Darunter sind fünf weitere Bewohner sowie ein weiterer Mitarbeiter des Behindertenheims in Coswig. Dies sind die Ergebnisse der Nachtestung vom 14. Oktober 2020, die nunmehr vorliegen.

Es sind 313 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. 13 Personen werden – unabhängig vom Status der Quarantäne – aktuell stationär behandelt, drei davon liegen auf der Intensivstation. 23 Personen sind insgesamt verstorben, dies ist eine Person mehr als gestern.

Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 38,8 und damit weiterhin über dem Grenzwert von 35. Bis durch eine geänderte Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen landesweite Regelungen in Kraft treten und solange der Inzidenzwert im Landkreis unter 50 bleibt, gilt die Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 12. Oktober 2020. Sie kann auf der Website www.kreis-meissen.de eingesehen werden.
Im Landkreis Meißen gibt es derzeit 416 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen, von denen sich 125 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Seit gestern sind 18 neuinfizierte Personen hinzugekommen. Dabei ist keine weitere Einrichtung betroffen, die Fälle sind vielmehr über den gesamten Landkreis verteilt. Die Ergebnisse der gestrigen Nachtestung im Behindertenheim in Coswig sind in den heutigen Daten noch nicht berücksichtigt.

Es sind 274 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 40,5 und ist damit gestiegen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell elf Personen stationär aufgenommen, drei davon werden auf der Intensivstation behandelt. Eine weitere Person ist verstorben. Die Zahl der seit Ausbruch der Pandemie an bzw. mit Corona verstorbenen Personen liegt damit bei 22.

Nach wie vor gilt die Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 12. Oktober 2020. Sie kann auf der Website www.kreis-meissen.de eingesehen werden. Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Corona-Hotline des Landkreises Meißen unter Telefon: 03521 725-3435.
Donnerstag, 15 Oktober 2020 23:58

Sachsen streicht Beherbergungsverbot

Übernachtungen ab Sonnabend uneingeschränkt möglich
 
Die bisherige Regelung, dass Einreisende aus innerdeutschen Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko in Sachsen durch Beherbergungsstätten nicht mehr beherbergt werden dürfen, wird aus der Corona-Schutz-Verordnung gestrichen. Ab Sonnabend, dem 17. Oktober, sind Übernachtungen in sächsischen Beherbergungsstätten wieder uneingeschränkt möglich.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Es gibt kein Indiz dafür, dass sich die Coronavirus-Infektion überdurchschnittlich über Aufenthalte in Hotels und Pensionen verbreitet. Es geht auch darum, die Akzeptanz in der Bevölkerung für die bestehenden Regeln und Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Das Beherbergungsverbot hat sich in der Praxis nicht bewährt und darum haben wir entschieden, es zu streichen.«
Infektionszahlen steigen derzeit langsamer

Seit gestern sind fünf weitere Personen hinzugekommen, bei denen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen wurde. Im Landkreis Meißen gibt es somit insgesamt 398 positiv getestete Personen, von denen sich 111 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. 270 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich ebenfalls in häuslicher Isolation auf.

Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 32,7 und damit unter dem gestrigen (35,9).

Eine weitere erkrankte Person wird derzeit im Krankenhaus behandelt. Damit sind aktuell zwölf Personen stationär aufgenommen. Davon befinden sich drei schwer erkrankte auf der Intensivstation.

21 Personen sind bislang mit oder in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.

Ob die nach Bekanntwerden der Infektionsfälle der letzten Zeit eingeleiteten zusätzlichen Schutzmaßnahmen ursächlich für den relativ geringen Anstieg der Infektionszahlen sind, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. „Das Ergebnis der Nachtestungen, die wir unter anderem bei den Bewohnern und Mitarbeitern mit ursprünglich unauffälligem Befund ab heute im Heim der Meisop in Coswig durchführen, sind für uns daher auch mit Blick auf die Bewertung der Gesamtsituation in unserem Landkreis von besonderer Bedeutung“, erklärt Frau Dr. Thieme vom Gesundheitsamt. Allerdings sei auch die Inkubationszeit von zwei bis 14 Tagen zu berücksichtigen. „Insofern bildet die Statistik das Infektionsgeschehen ohnehin nur mit der entsprechenden zeitlichen Verzögerung ab.“

Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidung des Krisenstabes des Landkreises vom Freitag zu sehen, dass der ursprünglich für heute vorgesehene 9. Wirtschaftstag nicht durchgeführt werden kann. Das Organisationsteam des Wirtschaftstages – bestehend aus dem Regionalbüro Riesa der IHK Dresden und der Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM) – prüft nun, wie die Veranstaltung als digitales Event in den nächsten Monaten umsetzen kann. Die beiden vorgesehenen Vorträge sind laut Einschätzung des Organisationsteams auch in Corona-Zeiten interessant. Daher sollen die Inhalte den Unternehmerinnen und Unternehmern des Landkreises in geeigneter Weise später präsentiert werden.

Sobald das Konzept für einen „online-Wirtschaftstag“ abgestimmt ist, werden das Regionalbüro Riesa der IHK Dresden und die WRM die Unternehmen entsprechend informieren.