Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 1.664 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 702 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 103 neu infizierte Personen hinzugekommen.
Es sind 1.406 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 184,3.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 100 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 19 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 41 Personen sind insgesamt verstorben. Dies ist eine Person mehr als gestern.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner zweier Pflegeeinrichtungen sowie für das Personal eines der Seniorenheime hat der Landkreis Meißen Allgemeinverfügungen zur Quarantäne erlassen. Diese können auf der Website des Landkreises Meißen unter www.kreis-meissen.de - Aktuelles - Bekanntmachungen eingesehen werden.
Das Sächsische Kabinett hat am 10. November 2020 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung geändert. Versammlungen unter freiem Himmel sind nun ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.
Weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung betreffen Regelungen zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten (§4): Volkshochschulen sind demnach zu schließen und touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.
Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt am heutigen 13. November 2020 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020. Sie ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden.