Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Mittwoch, 18 November 2020 00:23

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgeweitet

Artikel bewerten
(1 Stimme)
Hygiene-Allgemeinverfügung geändert

Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab morgen (18. November 2020) gelten folgende Änderungen:
  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
Den Verordnungstext finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de unter "Amtliche Bekanntmachungen".

Weitere Informationen

  • Quelle: SMS - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt