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Das Stadt- und Regionalportal

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 2.972 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 818 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 63 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind zudem 931 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt entsprechend den Daten des Gesundheitsamtes bei 319,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 96 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 15 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Bislang sind insgesamt 92 Personen verstorben. Dies sind drei weitere Personen im Vergleich zu gestern.

Gegenwärtig erarbeitet das Landratsamt Meißen eine neue Allgemeinverfügung, die noch heute veröffentlicht werden soll und ab morgen gelten wird. Grundlage ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die verschiedene Regelungen von den Landkreisen vorsieht, wenn der Inzidenzwert die Marke 50 bzw. 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.

Nach § 8 Abs. 5 der Corona-Schutz-Verordnung sind für den Inzidenzwert künftig die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts maßgeblich. Das Erreichen des maßgeblichen Inzidenzwertes wird das Landratsamt Meißen unter Bekanntmachungen auf der Website www.kreis-meissen.de entsprechend öffentlich bekannt machen. Nach RKI beträgt der Inzidenzwert 213,1 (30.11.2020, 00:00 Uhr).
Das Landratsamt Meißen hat auf seiner Website am heutigen Tage das Erreichen des maßgeblichen Inzidenzwertes bekannt gemacht. Die Bekanntmachung kann unter www.kreis-meissen.de – Aktuelles – Bekanntmachungen eingesehen werden. Nach RKI beträgt der heutige Inzidenzwert 213,1 (30.11.2020, 00:00 Uhr).
 
Zudem hat das Landratsamt Meißen heute die Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Diese tritt am morgigen 1. Dezember 2020 in Kraft. Die Vierte Allgemeinverfügung ist ebenfalls auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen zu finden.

Grundlage ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die verschiedene Regelungen durch die Landkreise und Kreisfreien Städte vorsieht, wenn der Inzidenzwert die Marke 50 bzw. 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.

Auch wenn der Landkreis Meißen nach den maßgeblichen Inzidenzwerten des RKI noch nicht an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 überschritten hat, gelten ab morgen bereits die strengeren Beschränkungen. Gründe dafür sind die Inzidenzwerte in den umliegenden Landkreisen und der Kreisfreien Stadt Dresden, die bspw. durch den Austausch von Pendlern auch in den Landkreis einwirken, sowie die bereits absehbare Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Meißen selbst. Die Landkreise haben sich daher auf einheitliche Regelungen verständigt.

Die Vierte Allgemeinverfügung regelt unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an unterschiedlichen Orten sowie die Abgabe und den Konsum von Alkoholika. Zudem ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe zählt die Allgemeinverfügung auf.

Der Landkreis Meißen hat weiterhin für die Bewohnerinnen und Bewohner des AWO-Pflegewohnheims Rödern in Ebersbach die Quarantäne bis zum 10. Dezember verlängert. Auch diese Allgemeinverfügung ist auf www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen zu finden.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 2.672 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 734 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 217 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind zudem 985 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 248,5.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 86 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 20 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 78 Personen sind insgesamt verstorben. Dies ist eine Person mehr als am Vortag.
Samstag, 28 November 2020 00:24

Schärfere Regeln für Hotspots ab 1. Dezember

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung
 
Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett heute eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen u.a. im Landtag und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die Verordnung wurde entsprechend der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst. Die Verordnung sieht weitere Einschränkungen in besonders betroffenen Regionen vor.

Die Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann.
Die derzeit gültigen Vorgaben zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten bleiben bestehen. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen.
Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmetern.

Neu geregelt wird die Verpflichtung der Landkreise und Kreisfreien Städte, ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen weitere Maßnahmen anzuordnen. Dazu können insbesondere gehören:
  • ein auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums
  • die Beschränkung der Teilnehmerzahl an Beerdigungen auf nicht mehr als 25 Personen
  • die Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind durch die Landkreise oder die Kreisfreien Städte zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen anzuordnen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Zu den triftigen Gründen gehören:Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt
  • Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen
  • Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücken unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Versammlungen in Landkreisen oder in Kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen fünf Tage lang überschritten wird, sind auf maximal 200 Teilnehmer zu beschränken.
Ein auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums ist anzuordnen.
Im Landkreis Meißen sind bislang 2.455 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich 608 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 87 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind zudem 1.258 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 193,4.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 82 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 18 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Seit gestern sind fünf weitere Personen verstorben. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Verstorbenen im Landkreis Meißen auf 77 Personen.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes („Novemberhilfe“) unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen ist. Um die Novemberhilfe zu beantragen, wenden sich Betroffene bitte an einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000,- Euro beantragen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen vollelektronisch über die Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Donnerstag, 26 November 2020 01:10

Corona-Situation im Landkreis Meißen (25.11.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 2.368 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 638 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 98 neu infizierte Personen hinzugekommen. 
 
1.323 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 166,5.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 79 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 15 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 72 Personen sind insgesamt bislang verstorben. Dies sind seit gestern vier weitere Verstorbene.

Der Landkreis Meißen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit welcher die Quarantäne für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims „Friedenshöhe“ des Diakonischen Werks in Radeburg bis zum 7. Dezember 2020 verlängert wird. Die Allgemeinverfügung ändert insoweit die ursprüngliche Allgemeinverfügung vom 13. November. Die Allgemeinverfügung tritt am 26. November 2020 in Kraft und ist auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter „Bekanntmachungen“ nachzulesen.
Donnerstag, 26 November 2020 01:05

Vollservice bei Sperrmüllabholung eingestellt

Aufgrund der angespannten Lage durch Corona ist der Vollservice bei der Sperrmüllabholung ab heute (25.11.2020) eingestellt worden. Der ZAOE hat sich in Absprache mit den beauftragen Entsorgungsunternehmen dazu entschlossen, um die Gesundheit der zuständigen Mitarbeiter nicht unnötig zu gefährden.
 
Die bis zu diesem Zeitpunkt beim Entsorger vorliegenden Aufträge mit gewünschtem Vollservice werden noch erledigt.

Sperrmüll kann weiterhin zur Abholung bestellt werden, allerdings müssen die angemeldeten Gegenstände selbst bereitgestellt werden.

Diese Festlegung gilt bis auf Widerruf.
Im Landkreis Meißen sind bislang 2.270 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 658 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 68 neu infizierte Personen hinzugekommen. Es sind aktuell 1.348 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.
Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 153,2.
 
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 87 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 15 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Bislang sind insgesamt 68 Personen verstorben. Dies sind drei Personen mehr als gestern.

„Oberste Priorität hat für uns nach wie vor die Ermittlung der Indexfälle, anschließend findet die Kontaktverfolgung statt. Auch das Gesundheitsamt hat jedoch mittlerweile mit verstärktem Personalausfall – auch durch an Covid-19 erkrankte Mitarbeiter – zu kämpfen. Die Belastung ist enorm, wenn man sieht, was dort in den vergangenen Wochen – eigentlich seit Ausbruch der Pandemie im März – geleistet wurde“, so die stellvertretende Landrätin Janet Putz in der Sitzung des heutigen Krisenstabes.

Zukünftig wird sich die Quarantänezeit für positiv getestete Personen auf zehn Tage verkürzen. Dies gilt ab sofort für alle Tests, die seit dem 23. November 2020 durchgeführt wurden. Individuelle Regelungen bleiben dem Gesundheitsamt vorbehalten. Dieses Vorgehen ist analog dem in anderen sächsischen Landkreisen und folgt den Empfehlungen des RKI. Kontaktpersonen bleiben aber auch weiterhin für 14 Tage in Quarantäne.

Gegenwärtig sind innerhalb des Landratsamtes 107 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Gesundheitsamt abgeordnet. Für die Hotline werden weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akquiriert. Nach wie vor finden – parallel zu Index- und Kontaktermittlung – Schulungen für weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt.

Auch Ärzte im Ruhestand aus dem Landkreis haben ihre Bereitschaft zur Unterstützung erklärt und werden in den kommenden Tagen in die Prozesse eingebunden. Hilfe erhält das Gesundheitsamt ebenfalls durch Angestellte der AOK, neben den bereits in den vergangenen Wochen aktiven Helfern aus der Fachhochschule, der Landesdirektion, von THW und Bundeswehr.

So sind aktuell 93 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Schwerpunkte bilden dabei Alten- und Pflegeeinrichtungen, dort erfolgt jedoch kein Einsatz im medizinischen Bereich. Als positive Nachricht konnte Ronald Voigt, Amtsleiter des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, vermelden, dass die Bundeswehr am 27. November die Unterstützung im Pflegeheim „Schöner Blick“ in Nossen beenden kann.

In den Elblandkliniken sind gegenwärtig noch Intensivbetten frei bzw. könnten weitere Kapazitäten geschaffen werden. „Ein Ausbruchsgeschehen kann die Lage jedoch sofort ändern“, so der Vorstand der Elblandkliniken Frank Ohi. Sorgen bereitet dort unverändert die personelle Situation.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 2.202 positiv getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 663 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 27 neu infizierte Personen hinzugekommen.

Zudem halten sich aktuell 1.233 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 162,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 89 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 15 von ihnen liegen auf der Intensivstation. 65 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind drei verstorbene Personen mehr als gestern.
Dienstag, 24 November 2020 00:04

Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Dresden

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
 
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Syrer (31 und 23 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 31-jährigen Beschuldigten liegt verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung, dem 23-jährigen Beschuldigten verbotenes Kraftfahrzeugrennen zur Last.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 22.08.2020 gegen 20:40 Uhr entschlossen zu haben, mit ihren Pkw von der Kesselsdorfer Straße Richtung Innenstadt fahrend, ein Kraftfahrzeugrennen durchzuführen, wobei es ihnen darauf ankam, das Rennen durch Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit zu gewinnen. Auf der Budapester Straße in Höhe des LIDL-Parkplatzes gegenüber der Schweitzer Straße erfasste der 31-jährige Beschuldigte mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeit von mindestens 89 km/h einen 6-jährigen syrischen Jungen, der einen über den mittleren Grünstreifen der Straße führenden Trampelpfad genutzt hatte, um nach Hause zu gelangen derart, dass der Junge weggeschleudert wurde und sofort verstarb. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wäre der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen.

Der 31-jährige Beschuldigte wurde am 23.08.2020 festgenommen und befindet sich seit 24.08.2020 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.