Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Am heutigen Mittwoch hat der Landkreis Meißen die Sechste Allgemeinverfügung zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.org am 10. Dezember 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 1. Dezember 2020 außer Kraft.
 
Die Sechste Allgemeinverfügung gestattet das Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund. Die Gründe sind entsprechend aufgeführt und im Vergleich zur bisher gültigen Allgemeinverfügung enger gefasst. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum besteht nun an allen Orten, an denen Menschen sich begegnen. Der Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.

Zudem enthält die Allgemeinverfügung Regelungen zum Besuch von vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur außerklinischen Intensivpflege, Altenheimen und Seniorenresidenzen.

Diese Sechste Allgemeinverfügung wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 11. Dezember 2020 am 14. Dezember 2020 außer Kraft treten.

Der Landkreis Meißen hat weiterhin für die Bewohnerinnen und Bewohner Seniorenheims „J.J. Kaendler“ in Meißen eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne bis zum 15. Dezember 2020, 23:59 Uhr erlassen. Auch diese Allgemeinverfügung ist auf www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen zu finden.
Beim heutigen Treffen des Krisenstabs Infektionsschutz im Landkreis Meißen war der Ernst der Lage zu spüren. Landrat Ralf Hänsel erklärte: „Der Landkreis liegt deutschlandweit beim Inzidenzwert innerhalb der zehn am stärksten betroffenen Landkreise, die Lage stellt sich jeden Tag dramatischer dar.“ So sei zum Beispiel aktuell das erste Altenpflegeheim im Landkreis gemeldet, dass aufgrund der Personalsituation nicht mehr in der Lage sei, seine Heimbewohner zu versorgen. Hier kümmerte sich bereits das Gesundheitsamt mit Ressourcen der Bundeswehr um Unterstützung. Auch in den Elblandkliniken würden die Kapazitäten immer enger.

Dr. Simone Bertuleit, Leiterin des Gesundheitsamtes bestätigte: „Wir haben in der heutigen Statistik das erste Mal beim 7-Tage-Inzidenzwert die 400 überschritten. Wir hoffen, dass die Staatsregierung sachsenweit schnell weitere Maßnahmen ergreift.“ Landrat Ralf Hänsel berichtete dazu, dass das Landratsamt an einer grundsätzlichen Verschärfung seiner Allgemeinverfügung arbeitet – zum einen um Unklarheiten bei den bisherigen Regelungen zu klären und zum anderen um rechtzeitig den steigenden Infektionszahlen entgegenzuwirken. „Wir müssen gegebenenfalls handeln, bevor eine neue Verordnung des Freistaates Sachsen in Kraft tritt“, so Landrat Ralf Hänsel, „wichtiger sei jedoch, dass die Bevölkerung von sich aus verantwortlich handelt, um Ansteckungen mit dem Virus zu vermeiden.“

Dankbar zeigten sich allen Anwesenden über die Unterstützung der Bundeswehr und dem vom Freistaat zugewiesenem Personal, das den Landkreis tatkräftig bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt.

Im Landkreis Meißen sind bislang 4.146 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 1.233 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 226 neu infizierte Personen hinzugekommen. Zudem halten sich aktuell 1.546 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 136 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 18 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind bislang 136 Personen verstorben. Dies sind zehn Verstorbene mehr als am Vortag.

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 429,4.
Besuche von Angehörigen in Alten-, Pflege- und stationären Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sollen trotz der angespannten Corona-Infektionslage in Sachsen weiter möglich sein. Um die Bewohner zu schützen, darf Besuchern der Zutritt in diesen Einrichtungen künftig nur nach erfolgtem Coronatest mit negativem Testergebnis gewährt werden. Betroffen sind Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz (voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen). Die Einrichtungen sind angehalten, die Tests selbst zu beschaffen, abzurechnen und die Durchführung eigenständig zu organisieren.
Zudem sind Besucher wie bisher zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und zur Einhaltung weiterer Hygieneregelungen der Einrichtung verpflichtet. Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen o.ä. wird die Testung zwei Mal wöchentlich dringend empfohlen. Die Regelungen finden sich in der aktualisierten Allgemeinverfügung Hygiene. Sie tritt am 8. Dezember 2020 in Kraft.

Staatsministerin Petra Köpping: »Wir wollen sicherstellen, dass niemand gerade in der Weihnachtszeit aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie vereinsamt. Das ist mir sehr wichtig. Besuche müssen und sollen weiterhin möglich sein, aber mit Sicherheitsvorkehrungen. Mit Schnelltests kann das gewährleistet werden. Hier bin ich mir mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege einig.« Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind die Besuchs- und Betretungsregelungen an die aktuelle regionale Infektionslage anzupassen. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten stehen.

Weitere Informationen: www.coronavirus.sachsen.de (»Amtliche Bekanntmachungen«)
Ministerin Köpping: »Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso eher finden wir in unser normales Leben zurück«
 
Wie Ende November bekannt gegeben, laufen in Sachsen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Schutz-Impfung. Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter- Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die kommunale Ebene.

Bis Mitte Dezember wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet. Das DRK in Sachsen hat die Standortsuche für die Impfzentren abgeschlossen. Neben der Neuen Messe in Leipzig werden andere Immobilien für die Aufgabe hergerichtet. Die Impfzentren selbst sollen mit dem Start der Impfkampagne täglich geöffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet werden. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so bis zu 13 000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. Auch die Logistik dahinter wird vorbereitet sein. Das DRK stellt gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung das Personal in den Impfzentren. Die Lage und Erreichbarkeit der Impfzentren wird rechtzeitig vor dem Impfstart bekanntgegeben. Dieser beginnt ca. eine Woche nach Lieferung der ersten Impfdosen. In dieser Zeit wird zunächst das medizinische Personal der Krankenhäuser geimpft. Auch das Personal der Impfzentren wird vor dem offiziellen Start die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: "Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Deutschen Roten Kreuz einen solchen erfahrenen Partner haben, der den Aufbau und den Betrieb der Impfzentren koordiniert und leitet. Ich betone erneut, dass die Impfung natürlich freiwillig sein wird. Und ich ermutige alle Bürgerinnen und Bürger, sich gegen Covid19 impfen zu lassen. Je mehr Menschen einen Impfschutz haben, umso schneller überwinden wir die Pandemie und können wieder in unser normales Leben zurückfinden."
DRK-Vorstandsvorsitzender Rüdiger Unger: »Es ist eine herausfordernde Situation für das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen. Aber es ist auch eine Aufgabe, für die das Rote Kreuz gegründet wurde. Als verlässlicher Partner für Behörden und das Gesundheitswesen erfüllen wir in Sachsen unseren Auftrag, genauso wie die Rot-Kreuz und Rot-Halbmond Bewegung auf der ganzen Welt. Natürlich nicht allein, sondern mit der kameradschaftlichen Unterstützung der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerkes und den anderen Hilfsorganisationen.«

Die Beschaffung von 1,2 Millionen durch den Freistaat ausgeschriebenen Spritzen und Kanülen läuft bereits. Erste Lieferungen sind auch schon eingetroffen und vorrätig. Aus Sicherheitsgründen werden die genauen Standorte der Impfzentren noch nicht umfassend veröffentlicht. Gleiches gilt für das zentrale Lager, welches dem Bund für die Anlieferung des Impfstoffes gemeldet worden ist. Dieses ist zugelassen für die Lagerung von Arzneimittel und erfüllt alle Maßgaben der sachgerechten Lagerung. Die Impfstofflieferung, die der Bund verantwortet, erfolgt in Teil-Chargen. Die verfügbaren Mengen an Impfdosen werden gemäß dem Bevölkerungsanteil an die Länder verteilt. Nach Zulassung eines Impfstoffes ist zunächst von einer begrenzten Anzahl verfügbarer Impfdosen auszugehen. Dieser wird weiter produziert und laufend geliefert.

Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist. Die Ständige Impfkommission hat gemeinsam mit der Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat eine Liste zu prioritär zu impfenden Personen erarbeitet. Das Dokument ist im Entwurfsstadium und wird in dieser Woche finalisiert. Konkret bedeutet dies, dass diejenigen zu impfen sind, die bei einer Erkrankung das höchste Risiko für Tod und schwere Erkrankung haben. Risikofaktoren wie hohes Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Weiterhin prioritär zu impfen sind diejenigen, die Coronavirus-Erkrankte versorgen und sich dabei selbst einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen, also beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen sowie der Altenpflege.

Die Sicherheit der Patienten steht an erster Stelle. Aus diesem Grund darf die Impfung nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Dadurch ist sichergestellt, dass bei möglichen Nebenwirkungen, wie z.B. allergischen Reaktionen, schnell gehandelt werden kann.. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Gesundheitsämter sind eingebunden. Wie viele Ärzte und medizinisches Personal notwendig sind, um die Impfungen durchzuführen, kann erst dann berechnet werden, wenn dem Freistaat Sachsen bekannt ist, in welcher Zeit der Impfstoff geliefert wird.

Alle Informationen rund um die Corona-Pandemie unter www.coronavirus.sachsen.de.
Im Landkreis Meißen sind bislang 3.920 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 1.101 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 79 neu infizierte Personen hinzugekommen. Zudem halten sich aktuell 1.375 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 120 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 21 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind bislang 126 Personen verstorben. Dies sind vier Verstorbene mehr als am Vortag.

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 389,3.
Notbekanntmachung zur Überschreitung der Inzidenz von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 3.584 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.109 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 182 neu infizierte Personen hinzugekommen. Es sind aktuell 1.270 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.
 
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind gegenwärtig 108 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 19 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 110 Personen sind bislang verstorben. Dies sind sieben Verstorbene mehr als am Vortag.

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 363,2. Damit hat der Landkreis Meißen am fünften Tag in Folge den Inzidenzwert 200 nach Angaben des RKI überschritten: 30.11.2020: 213,1, 01.12.2020: 242,8, 02.12.2020: 299,5, 03.12.2020: 359,9. Dies hat das Landratsamt am heutigen Freitag entsprechend auf der Website bekannt gemacht.

Mit der Feststellung dieses Inzidenzwertes treten gemäß § 5a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung folgende Regelungen unmittelbar in Kraft:

Gemäß § 5a Abs. 2 SächsCoronaSchVO findet in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen der Primarstufe und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt.
Im Unterricht der Sekundarstufe I ab Klassenstufe 7 ist auch von Schülerinnen und Schülern eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
Der Zeitpunkt der Beendigung des eingeschränkten Regelbetriebs und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird durch das Landratsamt Meißen öffentlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Meißen hatte die Träger der Kitas sowie die betroffenen Schulen bereits mit einem Schreiben in dieser Woche vorab über das voraussichtliche Erreichen des Inzidenzwertes informiert, sodass diese Vorbereitungen treffen konnten.

Ab heute sind auch wieder die Übersichten zu den Fallzahlen auf der Website des Landkreises Meißen zu finden (www.kreis-meissen.de – Gesundheitsamt – Corona-Virus-Statistiken). Neben dem maßgeblichen Inzidenzwert des RKI ist ebenfalls der Inzidenzwert nach Datenlage des Gesundheitsamtes dort zu finden. Beide Werte nähern sich nach der erfolgten Systemumstellung infolge der neuen Rechtslage an.

Abweichungen zwischen den Inzidenzen des Landkreises und den Daten des RKI-Dashboards können auch weiterhin bestehen und haben verschiedene Ursachen, wie beispielsweise einen Übermittlungsverzug und einen anderen Datenstand, das RKI verwendet den Datenstand jeweils 0:00 Uhr, das Gesundheitsamt 8:30 Uhr. Die Daten werden automatisiert und elektronisch übermittelt. Die anschließende Qualitätskontrolle kann dazu führen, dass Datensätze im Verlauf ergänzt oder korrigiert werden. Die Korrektur der Daten erfolgt immer durch das Gesundheitsamt.
Landkreis überschreitet voraussichtlich morgen zum fünften Mal in Folge den Inzidenzwert 200
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 3.402 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 955 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 133 neu infizierte Personen hinzugekommen.

Es sind aktuell 1.093 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert vom RKI für den Landkreis beträgt heute 359,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 102 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 103 Personen sind insgesamt verstorben, dies sind zwei Verstorbene mehr als gestern.

Aufgrund der aktuellen Situation wird der Landkreis Meißen voraussichtlich am Freitag, 4. Dezember 2020 die Feststellung treffen, dass im Kreisgebiet der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ununterbrochen seit fünf Tagen überschritten ist. Die Feststellung wird auf der Website des Landkreises bekannt gegeben.

Dies hat gemäß § 5a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zur Folge, dass in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen der Primarstufe und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen stattfindet. Zudem ist im Unterricht der Sekundarstufe I ab Klassenstufe 7 auch von Schülerinnen und Schülern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Darüber hinaus kann die oberste Landesgesundheitsbehörde im Einvernehmen mit der obersten Schulaufsichtsbehörde weitergehende Regelungen zum Betrieb von weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen treffen.
Tschechien beendet heute seinen harten Lockdown. Der gesamte Einzelhandel sowie Gaststätten dürfen wieder aufmachen. Seit sechs Wochen waren alle nichtlebensnotwendigen Geschäfte geschlossen. Nun treten die Lockerungen in Kraft: Die nächtliche Ausgangssperre wurde abgeschafft, Museen und Galerien dürfen mit Einschränkungen öffnen, Theater und Kinos bleiben geschlossen. Für deutsche Staatsbürger gibt es weiterhin Einschränkungen bei der Einreise:

Touristische Reisen in die Tschechische Republik sind grundsätzlich möglich, aber nur mit aktuellem negativen PCR-Testergebnis und elektronischer Anmeldung sowie der Angabe des genauen Reiseverlaufs und des Reiseziels.

Notwendige Reisen nach Tschechien, dazu zählen nicht sportliche Aktivitäten oder Restaurantbesuche, sind ohne negativen PCR-Test und Anmeldung bis zu 24 Stunden Aufenthaltsdauer möglich.

Außerdem untersagt die Sächsische Quarantäne-Verordnung weiterhin den kleinen Grenzverkehr zum Einkaufen, Tanken usw. Laut Sächsischer Quarantäne-Verordnung gilt: Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale und medizinische Gründe. Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen.
Donnerstag, 03 Dezember 2020 01:09

Corona-Situation im Landkreis Meißen (02.12.2020)

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 3.269 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 955 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 152 neu infizierte Personen hinzugekommen.

Aktuell sind 1.130 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert des RKI liegt bei 299,5.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 100 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 15 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 101 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind fünf Verstorbene mehr als gestern.

Das Landratsamt Meißen hat auf seiner Website mit Informationen zum Corona-Virus (www.kreis-meissen.de – Gesundheitsamt – Corona-Virus) als Service für Hausärzte ein Informationsschreiben veröffentlicht. Ärzte können dieses herunterladen und betroffenen Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion besteht, aushändigen. Das Schreiben informiert über das richtige Verhalten bis zum Erhalt des Testergebnisses und die weiteren Schritte, wenn das Ergebnis vorliegt.
Krisenstab in neuer Besetzung und neue Regelungen: Gleich zwei neue Gesichter und eine personelle Veränderung bot der Krisenstab Infektionsschutz des Landkreises Meißen am heutigen Dienstag. Landrat Ralf Hänsel hatte bislang als Vertreter der Städte und Gemeinden an den Sitzungen des Krisenstabes teilgenommen und führte heute erstmals in seiner Funktion als Landrat den Krisenstab. Neu im Krisenstab waren Dr. Simone Bertuleit, die als Amtsärztin ab sofort das Gesundheitsamt und perspektivisch auch den Krisenstab leitet, und Mirko Knöfel, Bürgermeister der Gemeinde Klipphausen, als neuer Vertreter der Städte und Gemeinden.
Auch inhaltliche Neuigkeiten gab es viele.

Seit heute und bis einschließlich 28. Dezember 2020 gilt die Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Sie ist unter Bekanntmachungen auf der Website des Landkreises Meißen nachzulesen. Sie regelt unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an unterschiedlichen Orten sowie die Abgabe und den Konsum von Alkoholika. Zudem ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe zählt die Allgemeinverfügung auf.

„Auch wenn der Landkreis Meißen den nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung maßgeblichen Inzidenzwert des RKI von 200 noch nicht an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, gelten bereits strenge Beschränkungen. Gründe dafür sind die Inzidenzwerte in den umliegenden Landkreisen und der Kreisfreien Stadt Dresden, die bspw. durch den Austausch von Pendlern auch in unseren Landkreis einwirken, sowie die bereits absehbare Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Meißen selbst. Die Landkreise haben sich daher auf einheitliche Regelungen verständigt und das begrüße ich sehr“, so Landrat Ralf Hänsel.

„Viel mehr Spielraum bleibt nun nicht mehr, wenn die jetzt geltenden Maßnahmen nicht greifen. Ich bitte die Einwohnerinnen und Einwohner daher eindringlich, sich zu informieren, verantwortlich zu handeln und sich an die Regeln zu halten – zum eigenen Wohl und zum Wohl der Mitmenschen“, appellierte Ralf Hänsel eindringlich.

Seit heute gilt auch die Fünfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Sie regelt die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen und ist ebenfalls unter Bekanntmachungen auf www.kreis-meissen.de nachzulesen. Die Allgemeinverfügung weist die Betroffenen zum eigenverantwortlichen Handeln und zum Verbleib in häuslicher Quarantäne an, auch wenn noch kein entsprechender Bescheid des Gesundheitsamtes vorliegt.

Veränderungen gibt es auch bei der täglichen Meldung der Fallzahlen. Da nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung der Inzidenzwert des RKI maßgeblich ist, wird das Landratsamt den auf der aktuellen Datenlage des Gesundheitsamtes basierenden Inzidenzwert nicht mehr veröffentlichen.

Der heutige Inzidenzwert des RKI liegt bei 242,8. Im Landkreis Meißen sind bislang 3.117 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 859 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 812 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind gegenwärtig 100 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 18 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 96 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind vier weitere Verstorbene im Vergleich zum Vortag.

Der bislang täglich auf der Website veröffentlichte Tagesbericht wird zukünftig nur noch einmal wöchentlich – immer zum Krisenstab am Dienstag – veröffentlicht. Dort ist dann die Übersicht der Fallzahlen nach Städten und Gemeinden zu finden. Die Erstellung dieser und weiterer Statistiken bindet viel Personal und Zeit, die Aussagekraft der täglichen Zahlen ist jedoch eher gering. Die nunmehr freiwerdenden Kapazitäten sollen für die Erstellung anderer Statistiken, die immer wieder nachgefragt werden, bspw. im Bereich der Pflege, der Kitas und Schulen, aufgewendet werden.

Thema im Krisenstab war auch die Kindertagesbetreuung. Kitas sollen nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bei einem Überschreiten des Inzidenzwertes von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. „Es ist zu erwarten, dass wir am Freitag dieser Woche zum fünften Mal in Folge den Inzidenzwert von 200 nach RKI überschreiten werden. Wir werden dies mit einer Bekanntmachung entsprechend den Vorgaben veröffentlichen. Eltern und Kitas sollten sich bereits auf einen eingeschränkten Regelbetrieb ab der kommenden Woche einstellen“, informierte die stellvertretende Landrätin Janet Putz im Krisenstab.

Die größte Sorge in den Elblandkliniken ist die der vergangenen Wochen: die personelle Situation, denn die Betreuung stationärer Covid-19-Patienten ist sehr zeitintensiv. In dieser Woche werden nun auch am Standort Radebeul Intensivbetten für Covid-19-Patienten geschaffen. Kritisch sieht Klinikvorstand Frank Ohi die Zeit über die Feiertage: „Wir erwarten sieben bis 14 Tage nach dieser Zeit einen Schub an Patienten, wenn sich über Weihnachten viele Menschen – auch aus den Risikogruppen – treffen.“

Krankenhaushygieniker Christoph Kutschker konnte mit einer beeindruckenden Zahl aufwarten: Derzeit werden circa 500 Corona-Proben täglich an den Elblandkliniken genommen: bei der Aufnahme von Patienten, der Untersuchung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in der Infektionsambulanz.