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Landkreis Meißen erlässt Allgemeinverfügung über inzidenzwertunabhängige Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie
 
Die Sächsische Corona-Schutzverordnung sieht die Möglichkeit von inzidenzwertunabhängigen Lockerungen durch die Landkreise vor, wenn das festgelegte Maximum an belegten Krankenhausbetten an mit COVID-19 Erkrankten auf der Normalstation im Freistaat Sachsen nicht überschritten wird. Das Erreichen des festgelegten Maximums von 1.300 Betten wird durch die oberste Landes­gesundheitsbehörde bekanntgegeben.

Mit Stand 05.04.2021 sind 1.002 Betten im Freistaat Sachsen durch COVID-19-Patienten auf der Normalstation belegt (siehe www.coronavirus.sachsen.de). Es ist nicht davon auszugehen, dass am 06.04.2021 der Maximalwert überschritten ist. Vor diesem Hintergrund erlässt der Landkreis Meißen die Dreizehnte Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) und lockert damit mit Wirkung ab 06.04.2021 wie folgt einzelne Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie:

  • Click & Meet ist in bisher geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels sowie in Ladengeschäften nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unter­stützungs­bedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit. Erforderlich ist die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygiene- und Testkonzept, welches den Zutritt für Kundinnen und Kunden nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests vorsieht.

  • Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist erlaubt.

  • Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik- und Tattoo­studios, ist ebenfalls zulässig. Benötigt wird hier ein Hygienekonzept, das für Betriebs­inhaber/innen und Beschäftigte zwei wöchentliche Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 sowie Maßnahmen, um durch gestaffelte Zeitfenster eine Ansammlung von Kundinnen und Kunden zu vermeiden, vorsieht. Diese benötigen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen einen tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests.

  • Die Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist möglich. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten. Besucherinnen und Besucher müssen jeweils einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Die Testpflicht gilt nicht für Personen unter sieben Jahren. Ein Test ist tagesaktuell, wenn dessen Vornahme zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.

Landrat Ralf Hänsel wies darauf hin, dass trotz der Lockerungen alle Regelungsinhalte der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung weiterhin gelten: „Wir sind noch nicht über den Berg und haben nach wie vor zu viele neue Infektionsfälle mit entsprechenden Krankheitsverläufen. Aus diesem Grund sind die Kontaktbeschränkungen, die Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen der Mund-Nasenbedeckungen weiterhin zwingend erforderlich.“

Das umfassende Testregime helfe dabei, die Kontakte noch effektiver nachverfolgen und so Infektionsketten schneller unterbrechen zu können. „Daher ist es enorm wichtig, die Testvorgaben stringent einzuhalten! Zur Sicherheit der Leistungserbringer sowie zur Sicherheit der Kundinnen und Kunden, aber vor allem, um dazu beizutragen, die seit heute geltenden Lockerungen beibehalten und vielleicht sogar ausbauen zu können“, wagte Landrat Hänsel einen vorsichtigen Blick in die Zukunft. Denn eines steht bereits fest: Sollte der Wert von 1.300 mit an COVID-19 Erkrankten belegten Normalbetten im Freistaat Sachsen überschritten werden, sind die Lockerungen nicht mehr zulässig und gelten gemäß Nr. 7 der Allgemeinverfügung automatisch als zurückgenommen.

Der vollständige Wortlaut der Dreizehnten Allgemeinverfügung einschließlich Begründung steht unter Bekanntmachungen auf der Homepage des Landkreises Meißen zur Verfügung (http://www.kreis-meissen.org/3345.html).
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 14.241 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 755 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 116 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Zudem sind 916 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 176,2.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 53 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Acht von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern sind zwei weitere Personen verstorben, die Zahl der bislang Verstorbenen erhöht sich damit auf insgesamt 566 Personen.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gibt den Landkreisen und Kreisfreien Städten ab 6. April 2021 die Möglichkeit, inzidenzunabhängig click-and-meet-Angebote, Zoos, Tier- und botanische Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten zu öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist.

Der Landkreis Meißen wird am kommenden Dienstag in der Sitzung des Krisenstabes über die Nutzung dieser Öffnungsmöglichkeiten entscheiden – abhängig von der Infektionslage und der sachsenweiten Bettenbelegung mit Covid-19-Patienten. Die entsprechenden Angebote könnten dann frühestens ab 7. April 2021 genutzt werden. Das Landratsamt wird dazu am 6. April 2021 informieren.
Die Nationalparkverwaltung hält das Wegenetz so gut es geht offen / Wanderwege werden wo immer möglich freigeschnitten / Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Rettungswegen werden bis Ende April umgesetzt

"Wir haben ein großes Interesse daran, das Wegenetz im Nationalpark trotz des fortschreitenden Zerfalls der Waldflächen offen zu halten. Allein in den letzten 5 Jahren hat Sachsenforst über 3,3 Mio. Euro für die Unterhaltung der Wanderwege mit Stiegen, Geländern sowie der Besuchereinrichtungen investiert. Aber wir weisen darauf hin, dass das nur eine trügerische Sicherheit bietet. Entlang der Wege stehen nach wie vor stark bruchgefährdete abgestorbene Fichten, die jederzeit umbrechen können", erläutert der Leiter der Nationalparkverwaltung Ulf Zimmermann die aktuellen Maßnahmen. Mit Hilfe von Forstmaschinen konnten zuletzt wichtige Wanderwege im Bereich Hinterhermsdorf und Zeughaus wieder freigeschnitten werden.

Sachsens Forstminister Wolfram Günther unterstützt die Maßnahmen der Nationalparkverwaltung: »Wir haben es wegen der vergangenen Dürrejahre auch im Nationalpark mit extremen Schäden durch Borkenkäferbefall zu tun. Das Risiko, dass abgestorbene Bäume umbrechen und somit Menschenleben gefährden, ist an etlichen Stellen groß. Deshalb ist der Zugang auf einigen Wegen vorübergehend leider eingeschränkt. Die Nationalparkverwaltung unternimmt alles, was derzeit möglich ist, um Wanderwege von abgestorbenen und umgebrochenen Bäumen zu befreien. Entlang von Straßen, an Gebäuden und Rettungswegen stellt sie die Verkehrssicherheit her. Dabei müssen die Arbeitssicherheit der Forstleute und Naturschutzrecht beachtet werden. Das zeigt die schwierige Gemengelage, die der Nationalparkverwaltung bewusst ist. Ich bitte alle Besucher, die Hinweise im Gelände im Sinne ihrer eigenen Sicherheit zu beachten und in andere Regionen der Sächsischen Schweiz oder Sachsens auszuweichen.«

Mit dem Freischneiden des Roßsteiges will die Nationalparkverwaltung die wichtige Wanderverbindung zwischen Zeughaus und Großer Winterberg freihalten. Die Lindigtstraße und der Wanderweg entlang der Kirnitzsch sind Verbindungen, die sowohl für den Tourismus aber auch für den Notfall offengehalten werden sollen. Ebenso der Stimmersdorfer Weg, auch wenn dieser zunächst eine Sackgasse bleiben wird, denn er teilt sich am oberen Ende in zwei schmale Wanderwege, an denen kein Durchkommen für breite Forstmaschinen ist.

Zeitgleich werden bis Ende April verschiedene Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Rettungswegen durchgeführt. Für diese deutlich umfangreicheren Eingriffe ist eine Abstimmung mit den Naturschutzbehörden sowie eine Beteiligung der Verbände notwendig, damit eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden kann. »Als Nationalpark tragen wir eine hohe Verantwortung. Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass die verschiedenen Schutzgüter in ihrer Gänze erhalten bleiben«, so Zimmermann weiter. Es ist eine große Herausforderung, die Balance zwischen den verschiedenen Schutzzielen zu halten. Von Ende April bis Mitte August werden aus Gründen des Vogelschutzes keine größeren Eingriffe mehr durchgeführt. Danach werden die Maßnahmen planmäßig weiter umgesetzt.

Für die Vorbereitung finden Wanderer die Karte der unpassierbaren Wege im Nationalpark sowie alternative Wandervorschläge auf der Internetseite https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/aktuelles/wegeservice-und-wegeinfo/.
Ausflugsmöglichkeiten in anderen Waldgebieten von Sachsenforst zeigt https://www.sbs.sachsen.de/ausflugstipps-fuer-den-saechsischen-staatswald-29530.html.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 90 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 14.125 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 714 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Es sind zudem 996 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 158,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 46 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Weiterhin werden sieben von ihnen auf der Intensivstation behandelt. Nach wie vor unverändert ist die Zahl der Verstorbenen: Bislang sind insgesamt 564 Personen verstorben.

Ab morgen bietet neben den bereits bekannten Testmöglichkeiten im Landkreis der Corona-Testpunkt im Moritzburger Ortsteil Boxdorf kostenlose Schnelltestmöglichkeiten an. Bereits seit heute hat das Testzentrum im ehemaligen Empfangsgebäude am Fachkrankenhaus Coswig für Schnelltests symptomfreier Personen geöffnet.

Die ständig aktualisierte Übersicht über Einrichtungen, die im Landkreis Meißen kostenlose Schnelltestmöglichkeiten anbieten, finden Interessierte auf der Website des Landratsamtes www.kreis-meissen.de – Gesundheitsamt – Coronavirus.

Am morgigen 1. April tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 18. April 2021. Die neue Verordnung kann unter www.coronavirus.sachsen.deAmtliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Das Landratsamt Meißen prüft derzeit, ob weitere Regelungen durch Allgemeinverfügungen des Landkreises getroffen werden. Dazu wird es morgen nähere Informationen geben.
Gemeinsam mit den Fähranliegerkommunen konnte der Landkreis Meißen in den zurückliegenden Monaten erfolgreich die Überführung des Fährbetriebes auf einen einheitlichen Betreiber vorbereiten. Der Kreistag hatte die Übertragung am 10. Dezember 2020 beschlossen. Somit wird die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM) ab 1. April 2021 der zentrale Dienstleister für den Linienverkehr mit Fähren an den vier aktiven Fährstellen auf der Elbe von Coswig bis nach Strehla.

Den Vertrag dazu unterzeichneten Landrat Ralf Hänsel sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fährkommunen – Coswig, Diera-Zehren, Klipphausen, Nünchritz, Riesa, Strehla und Zeithain – am 30. März 2021 am Fähranleger in Coswig-Kötitz. Nach der Aufsichtsratssitzung in der kommenden Woche wird dann auch der Geschäftsführer der VGM Jens Dehnert seine Unterschrift unter die Verträge setzen.

Landrat Ralf Hänsel sagte bei der Vertragsunterzeichnung: „Um den Erhalt der Fähren zu sichern, wollen wir Synergien erschließen, Investitionen befördern, Kosten senken und gleichzeitig das Angebot des Fährverkehrs für die Nutzer attraktiver und moderner gestalten. Die bisherige Orientierung an der Nachfrage werden wir ersetzen durch eine Angebotsorientierung: Der Fährverkehr wird dabei in Zusammenhang gesetzt mit der Elbe als verbindendem Element im Landkreis, dem Elberadweg als vorhandener und ergänzender Infrastruktur sowie den jeweils links- und rechtselbisch liegenden Angeboten und Potentialen für Erholungssuchende und Tagestouristen.“

Als Vertreter der Fährkommunen verwiesen sowohl Coswigs Oberbürgermeister Thomas Schubert als auch die Bürgermeisterin der Gemeinde Diera-Zehren Carola Balk in ihren Grußworten auf die lange Geschichte der Elbfähren. Beide betonten neben der Aufgabe des Berufs- und Schülerverkehrs die zukünftige Bedeutung der Fähren für den Tourismus und dankten allen am Prozess beteiligten Partnern.

Ab 1. April ist die VGM nun für die Fährstellen F29 Riesa - Promnitz und F30 Strehla - Lorenzkirch zuständig. Die Fähren F24 Coswig-Kötitz - Gauernitz und F28 Niederlommatzsch - Diesbar-Seußlitz werden bereits seit 2009 von der VGM im Auftrag der Gemeinden bedient. Die VGM ist als kommunales Unternehmen bereits bislang für den straßengebundenen ÖPNV im Landkreis verantwortlich und befördert mit 115 eigenen Fahrzeugen, zusammen mit den Partnerunternehmen, ca. elf Millionen Fahrgäste im Jahr.

Aufgrund des Alters aller Fährschiffe und der Zustände der Anlegestellen wird es nun das Ziel sein, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen und über ein Förderprogramm die Infrastruktur anzupassen. Angestrebt werden dazu einheitliche und moderne Fährschiffe, angepasste Betriebszeiten und flexibel einsetzbares Personal. Auch die Betriebseinschränkungen aufgrund wechselnder Wasserstände sollen zukünftig durch neue Technik verringert werden.

Ein weiteres Ziel – einheitliche Fährpreise – wird bereits mit Übernahme ab 1. April 2021 realisiert. Mit dem VVO hat die VGM außerdem bereits abgestimmt, dass ab 1. April 2021 dann auch alle vier Fähren im Landkreis Meißen zum VVO-Tarif genutzt werden können. Damit sparen Fahrgäste mit gültigen VVO-Tickets den extra Ticketkauf für die Überfahrt der Fähren F29 und F30, denn auf den Fähren F24 und F28 galt das schon seit 2009.

„Wir wollen künftig unser Personal und unsere Schiffe fährstellenübergreifend einsetzen“, betont Jens Dehnert, Geschäftsführer der VGM und erläutert weiter: „Wer weiß schon, dass neben fünf Wochen Theorie noch 180 Seetage (Fluss) benötigt werden, ehe ein Fährführer zur Prüfung zugelassen wird und dass ist nur die aktuelle Ausbildungsdauer. Die EU will den Fährführer abschaffen, die Schiffsführerausbildung dauert dann drei Jahre.“

Das alles sind Punkte, welche für eine Gemeinde allein nicht leicht umsetzbar wären. Mit Übernahme der Fährbetreiberschaft durch die VGM sind die bisherigen Verantwortlichen, die Stadt Coswig, die Gemeinde Diera-Zehren, die Stadtwerke Riesa für die Stadt Riesa und die Stadt Strehla aber nicht außen vor.

Angedacht ist, alle Fähranliegergemeinden, das sind die eben genannten und auch die Gemeinde Klipphausen und die Gemeinde Zeithain sowie die Touristiker über einen Fährbeirat in die Gestaltung des Fährverkehrs einzubinden. „Dort sollen ganz praktische Dinge besprochen werden, wie die Anpassung der Betriebszeiten, touristische Akzente, Sonderfahrten zu kommunalen Ereignissen, Werbung usw.“, erläutert Jens Dehnert.

„Als nach dem ÖPNV-Gesetz Sachsen verantwortlicher Aufgabenträger für den ÖPNV hat der Landkreis Meißen gemeinsam mit allen beteiligten Partnern mit dieser Neuregelung im Fährverkehr eine sichere Perspektive für die Zukunft geschaffen. So kann es auch in der Zukunft noch an den vier Fährstellen heißen: Fährmann, hol über...!“, fasste Landrat Ralf Hänsel die Bedeutung der Vertragsunterzeichnung zusammen.
Sachsen setzt Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um
 
Nach einem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern kommt der Impfstoff von AstraZeneca in Sachsen ab 31. März 2021 vorsorglich in der Regel nur noch bei Personen zum Einsatz, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Hintergrund sind vom Paul-Ehrlich-Institut berichtete vergleichbare Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca. Die Ständige Impfkomission (STIKO) hatte ihre Alters-Empfehlung für AstraZeneca entsprechend geändert.
Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Wir nehmen die Berichte über Komplikationen sehr ernst. Nach den Beratungen der Gesundheitsminister hat Sachsen sofort gehandelt. Wir werden der betroffenen Altersgruppe ab morgen einen anderen Impfstoff anbieten, die Termine können stattfinden. Wichtig ist mir, dass die Impfungen in Sachsen trotzdem zügig und sicher weitergehen können. Gleichzeitig gilt aber weiterhin: AstraZeneca ist ein hochwirksamer Impfstoff, der sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen schützt.«

Alle für den morgigen Mittwoch, 31. März 2021, vereinbarten Termine können stattfinden. Betroffenen Personen unter 60 Jahre wird die Impfung mit Moderna oder Biontech/Pfizer angeboten. Für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt: Bereits vereinbarte Termine mit AstraZeneca haben Bestand. Sollten diese Personen den Impftermin nicht wahrnehmen, wird ihnen automatisch und schriftlich in der Woche nach Ostern ein neues Impfangebot unterbreitet. Ab 1. April werden alle bereits vereinbarten Erstimpf-Termine in den sächsischen Impfzentren mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech bzw. Moderna durchgeführt, unabhängig von Alter oder Geschlecht.

Es ist aber weiter möglich, dass jüngere Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 mit AstraZeneca geimpft werden können. Dies gilt, wenn die Entscheidung gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden wurde. Dies soll gemäß GMK-Beschluss grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Der Beschluss sieht darüber hinaus vor, dass Bundesländer bereits jetzt auch die 60- bis 69-Jährigen für AstraZeneca in ihre Impfkampagne einbeziehen können. Sachsen bereitet dies vor.
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März hat das Kabinett die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 1. April bis Ablauf des 18. April 2021.

Die bisherigen Corona-Maßnahmen werden damit größtenteils fortgeführt oder ausgeweitet. Grundsätze wie die Kontaktreduzierung oder die Empfehlung zum Verzicht auf unnötige Reisen, Einkäufe oder Besuche haben weiterhin Bestand.

Private Zusammenkünfte bleiben auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel ist überall dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo sich Menschen begegnen, insbesondere aber von 6 bis 24 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsstände. Unter anderem für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung gilt nun die erweiterte Pflicht mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard zu nutzen.

Die Bedeutung von Schnell- und Selbsttests erfährt eine deutliche Stärkung in verschiedenen Bereichen. Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtend, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.

Betriebsinhaber und Beschäftigte u.a. in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test. Dies gilt ebenfalls für Kunden von Friseuren und medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.

Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung ist zu finden unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-ueber-das-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests-zum-Nachweis-des-SARS-CoV-2-Virus.pdf

Erweitert wurde die Anzahl der Teilnehmer bei Eheschließungen und Beerdigungen in enger Abhängigkeit von Testungen. Es können jetzt bis zu 20 Personen mit Test teilnehmen.

Grundsätzlich wird an dem stufenbasierten System der Öffnungsschritte und der Rückfallregelung festgehalten.

Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten jedoch ab dem 6. April 2021 die Möglichkeit zur inzidenzunabhängigen Öffnung von click-and-meet-Angeboten, Zoos, Tier- und botanischen Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten, wenn die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist. Damit verbindet sich zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen die Auflage, dass Kunden und Besucher zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen. Die entsprechenden Angebote sind zugleich nicht mehr Bestandteil der Rückfallregelung. Im Rückfallmechanismus entfällt die verschärfte Kontaktbeschränkung: es gilt auch bei entsprechender mehrtägiger Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 weiterhin, dass max. zwei Hausstände und höchstens fünf Personen zusammenkommen dürfen, wobei Kinder unter 15 nicht gezählt werden.

Die Liste der Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung wird um Babyfachmärkte ergänzt: diese können inzidenzunabhängig öffnen. Fitnessstudios werden mit Innensportanlagen gleichgesetzt und sind damit Bestandteil der Öffnungsstrategie, können bei einer länger konstanten 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder den Betrieb aufnehmen.

Modellprojekte bedürfen zwingend einer wissenschaftlichen Begleitung. Die Genehmigung eines solchen landesbedeutsamen Vorhabens obliegt dem jeweiligen Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt, welche jedoch zuvor das Einvernehmen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, dem Staatsministerium für Kultur und Tourismus und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt herzustellen hat. Modellprojekte sind nicht zulässig, wenn die maximale Bettenkapazität überschritten ist.

Die neue Verordnung wird in Kürze online veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/ (»Amtliche Bekanntmachungen«).
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 18 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 14.024 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 728 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem 1.057 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 156,8.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 51 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich unverändert gegenüber gestern auf 564 Personen.


Servicezeiten über die Osterfeiertage

Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes des Landkreises Meißen ist unter der Telefonnummer 03521 725-3435 auch am Karfreitag und am Ostermontag jeweils von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Die Öffnungszeiten der Schnelltestambulanz am Standort Meißen des ELBLANDKLINIKUMS über die Osterfeiertage sind folgende:
  • Karfreitag: geschlossen
  • Samstag: 10 bis 14 Uhr
  • Ostersonntag: geschlossen
  • Ostermontag: 10 bis 14 Uhr

Die Öffnungszeiten weiterer Einrichtungen, die kostenlose Schnelltests anbieten, finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen unter Landratsamt – Gesundheitsamt - Coronavirus (http://www.kreis-meissen.org/15946.html).
Im Landkreis Meißen wurden seit gestern 78 weitere Personen positiv auf das Corona-Virus getestet, so dass sich die Gesamtzahl der positiv Getesteten auf insgesamt 13.885 Personen seit Beginn der Pandemie erhöht hat. Von diesen befinden sich gegenwärtig 650 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

1.166 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 167,6.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 49 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 561.
Im Landkreis Meißen wurden seit gestern 79 weitere Personen positiv auf das Corona-Virus getestet, so dass sich die Gesamtzahl der positiv Getesteten auf insgesamt 13.807 Personen seit Beginn der Pandemie erhöht hat. Von diesen befinden sich gegenwärtig 658 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
1.213 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 159,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 46 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 560.


Weitere Testzentren

Im Landkreis Meißen haben weitere Einrichtungen ihren Betrieb für kostenlose Bürgertestungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus aufgenommen. Ohne Anmeldung steht neben der Schnelltest-Ambulanz am ELBLANDKLINIKUM Meißen nun auch das Testzentrum DRK Meißen (Kleiderkammer) für Testungen offen. Mit vorheriger Anmeldung können Schnelltests bei der Lößnitzapotheke Radebeul und der Zahnarztpraxis Kutschker in Meißen erfolgen. Weitere Standorte sind in Vorbereitung. Alle aktuellen Adressen können auf der Internetseite des Landkreises unter http://www.kreis-meissen.org/15946.html eingesehen werden. Jeder Bürger kann sich einmal wöchentlich kostenlos testen lassen.