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Das Stadt- und Regionalportal

Im Landkreis Meißen wurden seit gestern 87 weitere Personen positiv auf das Corona-Virus getestet, so dass sich die Gesamtzahl der positiv Getesteten auf insgesamt 13.728 Personen seit Beginn der Pandemie erhöht hat. Von diesen befinden sich gegenwärtig 626 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
1.166 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 151,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 55 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik sind zwei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 559.


Informationen zum Laien-Schnelltest

Das Gesundheitsamt hat unter http://www.kreis-meissen.org/15946.html Informationen zum Laien-Schnelltest bereitgestellt. Neben einem Infoblatt zum Verhalten bei positivem Ergebnis kann ein Formular zur Eigenbescheinigung des Antigen-Selbsttests heruntergeladen werden.


Allgemeinverfügung zur Absonderung aktualisiert

Heute tritt die Zwölfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie regelt die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen und ersetzt die bis gestern gültige Zehnte Allgemeinverfügung.

Neu ist eine generelle Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne für eine positiv getestete Person. Diese gilt nach der Durchführung eines PCR-Tests, eines Antigenschnelltests durch Dritte sowie eines Selbsttests unter fachkundiger Aufsicht. Außerdem müssen Erkrankte nun mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor eine Quarantäne beendet werden kann. Auch für Kontaktpersonen der Kategorie 1 kann die 14-tägige Quarantäne nicht mehr verkürzt werden.

Die neue Allgemeinverfügung regelt darüber hinaus, dass Personen, die über eine vollständige Impfung verfügen, dennoch in Quarantäne müssen.

Wem ein Antigenschnelltest ohne fachkundige Aufsicht ein positives Ergebnis zeigt, gilt seit heute als Verdachtsperson. Verdachtspersonen sind verpflichtet, ihre Hausstands-Angehörigen über den Verdacht auf eine Infektion zu informieren und auf das Gebot zur Kontaktreduzierung hinzuweisen. Sie haben zwingend einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Im Landkreis Meißen wurden seit gestern elf weitere Personen positiv auf das Corona-Virus getestet, so dass sich die Gesamtzahl der positiv Getesteten auf insgesamt 13.641 Personen seit Beginn der Pandemie erhöht hat. Von diesen befinden sich gegenwärtig 582 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
1035 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 141,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 63 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 557.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat es in einem Normenkontrollverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) abgelehnt, § 5a Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in der seit dem 8. März 2021 geltenden Fassung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach § 5a Abs. 5 Satz 1 SächsCoronaSchVO ist seit dem 15. März 2021 Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Der Test darf längstens drei Tage, bei Schülerinnen und Schülern eine Woche alt sein und kann noch unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes mittels eines zur Verfügung gestellten Selbsttestkits durchgeführt werden.

Gegen diese Regelung wurden mehrere Eilanträge von Schülerinnen und Schülern gestellt.

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige Senat hat sich mit Beschluss vom heutigen Tag erstmals mit dieser Bestimmung auseinandergesetzt und sie als voraussichtlich rechtmäßig angesehen. Die Regelung ist hinreichend bestimmt. Die Betroffenen können den Nachweis, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, u. a. mit sogenannten Selbsttestkits erbringen. Hierbei handelt es sich um Tests, bei denen ein Abstrich direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt, oder um vergleichbare Tests, die nicht mit beachtlichen Schmerzen einhergehen. Daher berühren sie auch nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit. Die mit der Regelung verbundenen Eingriffe in die allgemeine Handlungsfreiheit und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind auch verhältnismäßig. Eine andere Maßnahme, die weniger stark in die betroffenen Grundrechte eingreifen würde, aber ebenfalls in gleicher Weise das Ziel fördern könnte, die Ausbreitung der Pandemie bei einem Präsenzbetrieb in Schulen zu verhindern, ist nicht erkennbar.

Bereits am gestrigen Tag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Antrag eines Hotelbetriebs abgelehnt, die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung insoweit vorläufig außer Vollzug zu setzen, als sie Beherbergungsbetrieben die Speise- und Getränkeversorgung von Hotelgästen im eigenen Restaurant untersagt.

Die Beschlüsse im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind unanfechtbar.

SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 81/21 - (Zutrittsverbot)
SächsOVG, Beschluss vom 22. März 2021 - 3 B 56/21 - (Bewirtung Hotel)
Im Landkreis Meißen wurden seit gestern 35 weitere Personen positiv auf das Corona-Virus getestet, so dass sich die Gesamtzahl der positiv Getesteten auf insgesamt 13.630 Personen seit Beginn der Pandemie erhöht hat. Von diesen befinden sich gegenwärtig 601 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

932 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 147,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 68 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 556.
Im Landkreis Meißen gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 13.483 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 504 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 70 positiv getestete Personen hinzugekommen
 
920 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 136,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 69 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Sechs von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang Verstorbenen liegt zu gestern unverändert bei 554 Personen.

Überschreitung des Inzidenzwertes an fünf aufeinanderfolgenden Tagen

Gemäß § 5a Abs. 8 Satz 5 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) hat der Landkreis Meißen heute bekannt gegeben, dass der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen mit Ablauf des gestrigen Tages an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (siehe Bekanntmachung vom 19.03.2021 unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html).

Entsprechend der Vorgaben der Verordnung müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ein Handlungsspielraum für den Landkreis Meißen besteht diesbezüglich nicht. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Zudem wird jeweils wieder eine Notbetreuung eingerichtet.

Landrat Ralf Hänsel hatte sich eine andere Lösung für die Schulen sowie Kindertagesstätten gewünscht und sich daher im Vorfeld sowohl im Gespräch mit den zuständigen Ministerien als auch auf schriftlichem Wege für ein differenziertes Offenhalten der Einrichtungen stark gemacht. „Vor dem Hintergrund, dass der Inzidenzwert weiter ansteigt, entspricht die Folge der derzeitigen Rechtslage. Allerdings muss das alleinige Fixieren auf Inzidenzwerte dringend überdacht werden.“, wiederholte er eine seit Langem von ihm gegenüber der Staatsregierung vorgetragene Forderung.

Nach der aktuellen Fassung des SächsCoronaSchVO können die Schulen und Kindertagesstätten wieder öffnen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.
Einige Wanderwege sind gesperrt / weitere Bäume können umbrechen / Appell an Waldbesucher
 
Sachsenforst und die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz warnen Waldbesucher vor der Gefahr durch umstürzende Bäume. Mit Blick auf die beginnende Wandersaison und die anstehenden Osterferien werden Waldbesucher gebeten, die akut betroffenen Wege insbesondere in der hinteren Sächsischen Schweiz zu meiden.

Utz Hempfling, Landesforstpräsident und Geschäftsführer von Sachsenforst: »Wir haben an einigen Stellen eine wirklich bedrohliche Situation. Viele der in den vergangenen Jahren durch Borkenkäferbefall abgestorbenen Bäume sind umgestürzt und blockieren Wanderwege, andere drohen umzubrechen. Das ist eine akute Gefahr für Waldbesucher und Waldarbeiter. Wir appellieren dringend an alle Besucher, die Risiken ernst zu nehmen und sich an Sperrungen und Empfehlungen zu halten.«


Umfangreiche Informationen zu Einschränkungen und Alternativen

Betroffen sind aktuell 26 von 400 Kilometern Wanderwegen im Nationalpark. Die zurzeit 19 unpassierbaren Wanderwege liegen im Bereich der hinteren Sächsischen Schweiz. Ulf Zimmermann, Leiter der Nationalparkverwaltung: »Das heißt, das Betreten dieser Wege ist momentan lebensgefährlich. Wir raten dringend davon ab, auf eigene Faust die unpassierbaren Stellen zu umgehen. Wir bedauern die Einschränkungen und bitten um Verständnis. Wo immer möglich, halten wir die Wege frei. Derzeit liegt der Schwerpunkt noch auf den Rettungswegen, wie zum Beispiel am Großen Winterberg.«

An neuralgischen Punkten weisen Schilder und Absperrungen auf die Gefahren hin. Nationalpark-Ranger werden an besonders stark frequentierten Tagen auch vor Ort im Einsatz sein, um zusätzlich über die Gefahren aufzuklären.

Damit Touristen und Tagesausflügler nicht erst unmittelbar vor Ort von den Einschränkungen erfahren, wird umfassend auf verschiedenen Wegen über die Situation informiert. Potenzielle Besucher werden gebeten, sich vorab auf der Website der Nationalparkverwaltung (www.nationalpark-saechsische-schweiz.de) zu informieren. Auch mit den Kommunen in der Region, dem Tourismusverband Sächsische Schweiz und anderen Akteuren ist die Nationalparkverwaltung im Kontakt, um einerseits über lokale Einschränkungen zu informieren und andererseits Ausweichmöglichkeiten anzubieten und auf besonders beliebte und begehbare Routen hinzuweisen.


Nationalparkverwaltung ergreift Gegenmaßnahmen

Die Nationalparkverwaltung hat in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Baumstürze beseitigt, wie aktuell zum Beispiel am Arnstein. Allerdings ändert sich die Lage von Woche zu Woche. An einigen Rettungswegen wurden und werden auch zum Schutz der Besucher vorsorglich Bäume entfernt. Zurzeit werden Rettungswege auf einer Gesamtlänge von ca. 50 km vor umfallenden Bäumen gesichert, damit im Ernstfall eine Rettung möglich ist.

Anders stellt sich die Situation bei Wanderwegen und Stiegen dar, die zum Teil schwer oder auch gar nicht mehr zugänglich sind. Waldarbeiter würden sich bei der Beräumung selbst gefährden. Ulf Zimmermann: »Hier ist häufig ein Einsatz von Maschinen aufgrund der Geländebedingungen nicht möglich und der Einsatz von Waldarbeitern aus Gründen des Arbeitsschutzes unverantwortlich. Waldarbeiter können durch herabfallende Baumteile verletzt oder gar erschlagen werden. Dort müssen wir zum Teil abwarten, bis die abgestorbenen Bäume auf natürliche Art und Weise umgefallen sind.« Sobald es die Gefahrenlage zulässt, wird umgehend mit dem Freischneiden und der Instandsetzung der ausgewiesenen Wanderwege begonnen. »Derzeit erarbeiten wir gemeinsam mit dem Sächsischen Bergsteigerbund und weiteren Akteuren einen Stufenplan, wie wir die wichtigsten Wanderwege im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mittelfristig sichern können«, betont Zimmermann.


Naturschutz muss beachtet werden

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) weist darauf hin, dass ein Wiederfreischneiden von Wegen durch die Nationalparkverwaltung, bei denen die umstehenden abgestorbenen Bäume bereits von selbst gefallen sind, unproblematisch ist und keiner Genehmigung bedarf. Müssen allerdings großflächige und umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen rechts und links der Wanderwege – und damit in den schützenswerten Lebensräumen von Pflanzen und Tieren – vorgenommen werden, wird die LDS im jeweiligen Einzelfall sorgfältig prüfen, ob damit Flora und Fauna nachhaltig geschädigt würden. Wann immer möglich, wird die LDS die zweifellos schwierige Situation, die sich für die Besucher des Nationalparks und für alle weiteren Betroffenen ergeben hat, bei der Genehmigung berücksichtigen.


Hintergrund zur Gefahrensituation

Mit Stand Januar 2021 sind in den letzten drei Jahren weit mehr als die Hälfte aller Fichten in dem Gebiet abgestorben. Die Nationalparkverwaltung beschäftigt sich deshalb seit 2019 intensiv mit der Sicherung der öffentlichen Straßen und Wege mit viel Verkehr, sowie auf betroffenen Flächen, die an Privatwald angrenzen. Auch Gebäude in unmittelbarer Waldnähe und ausgesuchte Besucherschwerpunkte waren im Fokus der Nationalparkverwaltung. Hinzu kommt die Freihaltung der Rettungswege, um den Einsatzkräften im Bedarfsfall einen sicheren Zugang zu gewähren.

Das flächige Absterben der Fichten im Nationalpark Sächsische Schweiz ist auf die extreme Trockenheit der letzten drei Jahre zurückzuführen. Dadurch waren viele Bäume geschwächt, hatten keine »Widerstandskräfte« mehr und der Borkenkäfer fand ideale Bedingungen für eine massenhafte Vermehrung vor. Diese Entwicklung ist auch in anderen Regionen Sachsens sowie in ganz Mitteleuropa zu beobachten.

Weiterführende Informationen können auf www.nationalpark-saechsische-schweiz.de und www.sachsenforst.de abgerufen werden. Den Facebook-Auftritt der Nationalparkverwaltung erreichen Sie unter www.facebook.com/NationalparkSaechsischeSchweiz, denjenigen von Sachsenforst unter www.facebook.com/sachsenforst. Aktuelle und umfassende Informationen zur Waldschadenssituation erhalten Sie im Waldportal Sachsen unter www.wald.sachsen.de/aktuelle-situation-2020-8793.html.
Im Landkreis Meißen gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 13.413 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 466 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 53 positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
894 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen stand bis soeben nicht zur Verfügung. Der durch das Landratsamt ermittelte Wert für den Landkreis Meißen liegt bei 128,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 63 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Sechs von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 554.


Kostenlose Schnelltestmöglichkeiten

Im Landkreis Meißen bieten aktuell zwei Einrichtungen kostenlose Schnelltests auf eine Infektion mit dem Coronavirus an:

Die Schnelltest-Ambulanz am ELBLANDKLINIKUM Meißen, Nassauweg 7, 01662 Meißen ist von Montag bis Freitag jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr sowie Samstag 09:00 bis 14:00 Uhr ohne Anmeldung geöffnet.

Bei der Lößnitzapotheke Radebeul, Hauptstraße 25, 01445 Radebeul ist unter Tel. 0351 8304640 eine Anmeldung zum Schnelltest möglich.

Weitere Standorte sind geplant und in Vorbereitung. Der Landkreis gibt die genauen Adressen bekannt, sobald weitere Testzentren ihren Betrieb aufnehmen.
Im Landkreis Meißen gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 13.360 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 456 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 61 positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
808 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 120,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 60 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 553.


Sachsen erweitert quarantänefreie Einreisen

Das Landratsamt Meißen weist darauf hin, dass der Freistaat Sachen seine Quarantäne-Verordnung angepasst hat. Erweitert wurden unter anderem die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet (aktuell z. B. Tschechien). Ab heute können alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise und eine amtliche Bescheinigung.

Arbeitgeber im Landkreis Meißen erhalten die amtliche Bescheinigung für ihre Beschäftigten beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Meißen. Das Formular und in Kürze aktualisierte Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-meissen.org/15946.html (ganz unten bei Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bereitgestellt.
Gemäß der Vorgabe aus § 8f Abs. 1 Satz 2 Sächsische Corona-Schutzverordnung hat der Landkreis Meißen heute bekannt gegeben, dass der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen mit Ablauf des 16. März 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (siehe Bekanntmachung vom 16.03.2021 unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html).

Die mit der Elften Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 8. März 2021 angeordneten Lockerungen von in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen treten daher am Donnerstag, den 18. März 2021 um 0.00 Uhr, außer Kraft. Dies betrifft unter anderem bestimmte Einzelhandelsgeschäfte, den Individualsport, bestimmte körpernahe Dienstleistungen sowie bestimmte öffentliche Einrichtungen.

Zudem ist ab Donnerstag, den 18. März 2021 um 0.00 Uhr, der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt.

Ab Donnerstag, den 18. März 2021 um 0.00 Uhr, gelten dann erneut eine Ausgangsbeschränkung, im Rahmen derer das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist, und ein Alkoholverbot unter anderem auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte.

Die detaillierten Folgen der Inzidenzwertüberschreitung können den Hinweisen zur Bekanntmachung entnommen werden.

Die aus der Überschreitung des Inzidenzwertes abzuleitenden Folgen ergeben sich unmittelbar aus der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Der Landkreis Meißen hat diesbezüglich keinen eigenen Handlungsspielraum.
Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Stand seit Beginn der Pandemie 13.299 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 446 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 37 positiv getestete Personen hinzugekommen.

720 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 102,6.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 58 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 552.