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Das Stadt- und Regionalportal

Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Stand seit Beginn der Pandemie 13.262 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 446 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.

664 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 106,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 57 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Vier von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern sind zwei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 551.

Rücknahme der Lockerungen ab Donnerstag wahrscheinlich

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Meißen morgen (Dienstag, 16.03.2021) den dritten Tag überschritten sein. Die vom Landkreis per Allgemeinverfügung vom 8. März 2021 erlassenen Lockerungen treten dann am zweiten darauffolgenden Werktag (Donnerstag, 18.03.2021) außer Kraft. Das heißt, dass ab Donnerstag, 18. März 2021, nur noch die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten.

Nicht mehr zulässig sind dann die Öffnung von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und von Ladengeschäften mit Kundenverkehr, Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, Angebote von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen) sowie die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Ab Donnerstag, 18. März 2021, wird außerdem gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Landkreis Meißen das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt sein. Die Kontakte sind ab diesen Tag wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person eines anderen Hausstandes beschränkt. Auch der öffentliche Konsum von Alkohol wird wieder eingeschränkt.

Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin „Click & Collect“ Angebote zulässig.

Über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird – soweit diese tatsächlich eintritt – in einer gesonderten Bekanntmachung informiert.
Aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts setzt die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich aus. Nach neuen Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa, hält das Pau-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

Das Sozialministerium hat aufgrund dieser Information des Bundes unverzüglich das Deutsche Rote Kreuz Sachsen, die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die leitenden Krankenhaus-Apotheker bei den Maximalversorgern sowie die Sächsische Impfkommission darüber informiert, dass sämtliche Impfungen mit AstraZeneca sofort bis zur endgültigen Klärung gestoppt werden müssen.

Dazu erklärt Staatsministerin Petra Köpping: »Sicherheit geht vor. Daher haben wir nach der Information durch die Bundesregierung sofort die Ärzteverbände und das Deutsche Rote Kreuz informiert. In den Impfzentren und auch bei unserem Modellprojekt bei niedergelassenen Ärzten darf der Impfstoff AstraZeneca ab sofort vorerst nicht mehr verimpft werden. Ich setze auf eine zügige Klärung. Natürlich wirft diese Entwicklung unsere Impfpläne gehörig zurück.«
Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Stand seit Beginn der Pandemie 13.102 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 350 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 43 positiv getestete Personen hinzugekommen
 
858 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 79,8.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 57 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Seit gestern sind drei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 548.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 13.059 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 353 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 30 positiv getestete Personen hinzugekommen
 
903 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 86,5.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 62 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Seit gestern ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 545.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 13.029 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 379 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 26 positiv getestete Personen neu hinzugekommen.

857 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 88,5.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 65 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Sechs von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Seit gestern sind drei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 544.


Kostenlose Schnelltests

Das ELBLANDKLINIKUM wird am Standort Meißen – im Bereich der bereits bestehenden Infektionsambulanz – ab dem morgigen Mittwoch kostenlose Schnelltestmöglichkeiten anbieten. Der Service kann zunächst von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 10 bis 17 Uhr genutzt werden.

„Wir sind sehr froh über die enge Zusammenarbeit mit den ELBLANDKLINIKEN, die sich in dieser Situation einmal mehr auszahlt“, richtet Landrat Ralf Hänsel seinen Dank an die Klinik.

Mit Wartezeiten bei den Schnelltestungen wird jedoch wahrscheinlich – abhängig von der Nachfrage – zu rechnen sein. Es wird daher darum gebeten, die Schnelltestmöglichkeit zunächst nur in dringenden Fällen bereits am Mittwoch in Anspruch zu nehmen.

In dringenden Fällen und auch bei kürzeren Anfahrtswegen können ebenso die Schnelltestmöglichkeiten in umliegenden sächsischen Landkreisen genutzt werden. Eine Übersicht über die Testzentren in Sachen finden Interessierte unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatests-in-sachsen-9448.html

Auch Apotheken im Landkreis Meißen haben ihre Bereitschaft zur Durchführung der kostenlosen Schnelltests signalisiert. Noch immer ungeklärt sind jedoch die geltenden Abrechnungsmodalitäten. „Von daher ist die Zurückhaltung, mit kostenlosen Schnelltest-Angeboten tatsächlich zu starten, zu verstehen“, sagt Landrat Ralf Hänsel. „Wir sind nach wie vor auch mit den Trägern der Wohlfahrtspflege im Gespräch, um Einsatzmöglichkeiten zu klären. Ebenso haben wir die Städte und Gemeinden kontaktiert, denn letztlich muss das Ziel sein, flächendeckend Schnelltestmöglichkeiten zu bieten.“

Die kurzfristig am vergangenen Freitag bestellten Schnelltests sind indes auf dem Lieferweg in den Landkreis Meißen entwendet worden. Für die erste Zeit sind jedoch ausreichend Schnelltests vorhanden. Hinsichtlich der Beschaffung der notwendigen Schnelltests erwartet der Landkreis vom Freistaat Sachsen deutlich mehr Unterstützung als bisher angekündigt, zumal die eigenständige Bestellung durch die Landkreise mit erheblichem organisatorischen und logistischen Aufwand und einem höheren Lieferrisiko verbunden ist.

Über mögliche weitere Anlaufstellen für kostenlose Schnelltests im Landkreis Meißen wird das Landratsamt im Lauf der Woche informieren.
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sieht die Möglichkeit von Lockerungen durch die Landkreise vor, wenn die örtlichen Infektionszahlen dies zulassen.
 
Der maßgebliche Inzidenzwert des Robert Koch-Institutes liegt im Landkreis Meißen seit mehr als fünf Tagen unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Deshalb setzt der Landkreis folgende ab 8. März 2021 geltende zulässige Lockerungsmöglichkeiten um:

  • Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit.

  • Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist erlaubt.

  • Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik-, Nagel-, Massage- und Tattoo- sowie Piercingstudios, ist unter Voraussetzung der wöchentlichen Testung des Personals zulässig. Für die Inanspruchnahme aller körpernahen Dienstleistungen wird außer bei medizinisch notwendigen Behandlungen, Friseurdienst­leistungen und Fußpflege darüber hinaus ein tagesaktueller negativer COVID-19-Schnell- oder -Selbsttest der Kundin oder des Kunden gefordert.

  • Ab 15. März 2021 gilt zudem: Die Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist möglich. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten.
Die Elfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen, mit welcher die genannten Lockerungen verfügt werden, finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen.

Hat sich der 7-Tage-Inzidenzwert auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im Landkreis Meißen nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, sind nächste Lockerungsschritte möglich. Diese werden dann zu gegebener Zeit in einer weiteren Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen veröffentlicht.

Allerdings ist im Falle einer Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis der Landkreis verpflichtet, die Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufzuheben.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 13.003 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 393 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Es sind zudem 747 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 82,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 66 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Sechs von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang Verstorbenen liegt zu gestern unverändert bei 541 Personen.
Gegenüber gestern sind 44 weitere positiv getestete Personen im Landkreis Meißen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 12.948 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 373 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem halten sich gegenwärtig 709 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

In 15 Einrichtungen des Landkreises, darunter sieben Kitas und drei Schulen, sind im Zeitraum vom 2. bis 4. März 2021 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gemeldet worden. Im vorherigen Zeitraum (26. Februar bis 1. März 2021) waren lediglich für drei Kitas und eine Schule Neuinfektionen gemeldet worden. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 78,2.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 76 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Mit einer weiteren seit gestern verstorbenen Person beläuft sich die Zahl der bislang Verstorbenen auf 538.
Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen
 
Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis Ablauf des 31. März 2021.

Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene Auflage, die Unterkunft nur mit triftigem Grund verlassen zu dürfen, werden grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt auch für das Alkoholverbot. Die nächtliche Ausgangssperre fällt ersatzlos weg.

Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich einen Corona-Test vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Arbeitgeber müssen die Tests für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung stellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ab dem 22. März 2021 ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten. Voraussetzung für Anwendung dieser Regelungen ist, dass ausreichend Testungen am Markt vorhanden sein müssen.

Fahrschulen dürfen vollumfänglich öffnen. Bedingung ist eine wöchentliche Testung des Personals, ein Hygienekonzept und ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest des Kunden.

Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte gelten künftig als Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung und dürfen öffnen. Nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept.

Die im Folgenden aufgeführten, inzidenzbasierten Lockerungen sind nicht zulässig, wenn das festgelegte Maximum von 1.300 durch Covid-19-Erkrankte belegten Krankenhausbetten in Sachsen auf der Normalstation überschritten wird.


Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:

  • Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit.
  • Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
  • Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
  • Ab 15. März 2021: Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März 2021 erlauben:
  • Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest notwendig.
  • Die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Musik-, Kunst- sowie Tanzschulen. Bedingung ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest für Besucher.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer müssen einen negativen, tagesaktuellen Covid19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
  • Bibliotheken.


Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:
  • Öffnung des Einzel- und Großhandels mit Kundenbeschränkung.
  • Kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich.
  • Ab dem 15. März 2021: Öffnung von Zoos, botanischen Gärten und Tierparks sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten ohne Terminvereinbarung.

Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März erlauben:
  • Öffnung der Außenbereiche der Gastronomie ohne Terminvereinbarung und ohne Testpflicht für Gäste.
  • Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten und Musiktheatern ohne Testpflicht für Besucher.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer.


Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 35

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:
  • Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich in der Öffentlichkeit und im privaten Raum bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt.


Rückfallregelung / verschärfte Maßnahmen bei erhöhter Inzidenz
  • Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, gelten im Landkreis oder kreisfreien Stadt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und unter 100:. Der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt muss die darüber hinaus geltenden entsprechenden Lockerungen aufheben.

  • Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, müssen Landkreise oder kreisfreie Stadt die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufheben. Zeitgleich müssen Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit eingeführt werden. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt.

  • Sind die maßgeblichen Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot ab dem zweiten darauffolgenden Werktag ebenso wieder außer Kraft wie die strengeren Kontaktbeschränkungen.

  • Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen.


Die neue Verordnung wird in Kürze online veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/ (»Amtliche Bekanntmachungen«).
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 12.904 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. 352 von diesen befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 50 positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Für 632 Kontaktpersonen von positiven Fällen gilt ebenfalls eine behördlich angeordnete Quarantäne. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 81,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 72 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 537 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind drei Verstorbene mehr im Vergleich zu gestern.