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Das Stadt- und Regionalportal

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 16.092 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich 918 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 94 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Zudem sind gegenwärtig 1.478 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 185,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 48 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 581 Personen.

In Weinböhla hat ein Testzentrum im Zentralgasthof (Kirchplatz 2) eröffnet. Zu folgenden Öffnungszeiten werden kostenlose Schnelltests durchgeführt: donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr sowie sonntags 13 bis 17 Uhr. Die Adressen, Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten der Testzentren finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Landratsamt – Gesundheitsamt – Coronavirus (http://www.kreis-meissen.org/15946.html).
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 55-jähriger Deutscher am 29.04.2021 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.

Der Beschuldigte soll in den Nachmittagsstunden des 13.03.2021 an einer Demonstration gegen die durch Bundes- und Landesregierungen verfügten Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf dem Altmarkt in Dresden teilgenommen haben. Die Versammlungsbehörde hatte die Versammlung wegen fehlenden Infektionsschutzes zuvor untersagt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 13.03.2021 gegen 14:47 Uhr durch eine unbekannte Person bei gleichzeitiger Aufzeichnung mittels einer Smartphone-Kamera über seine Beweggründe der Demonstrationsteilnahme interviewt gelassen zu haben. Im Verlaufe des Interviews soll der Beschuldigte mit seiner rechten Hand auf in wenigen Metern entfernt zusammenstehende Polizeibeamte gewiesen und dazu erregt geäußert haben:

"Ich komme mit einer Waffe und wenn ich zwei umschieß!"

Der Beschuldigte soll dabei gewusst haben, dass das mit ihm aufgezeichnete Interview wenige Minuten später über eine Social-Media-Plattform veröffentlicht und daher von einer unüberschaubaren Anzahl von Personen gesehen werden würde. Dabei soll er mindestens billigend in Kauf genommen haben, dass seine Äußerung von einem großen Teil dieses Publikums als die Ankündigung, zwei Polizeibeamte zu erschießen, verstanden werden würde, und dieses Publikum daher verunsichern und einschüchtern würde.

Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen geständig eingelassen.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.
Erneut sind gegenüber gestern im Landkreis Meißen 98 weitere Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Damit erhöht sich die Zahl aller bislang positiv getesteten Personen auf 15.998. Von diesen befinden sich gegenwärtig 899 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem derzeit 1.548 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 180,8.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 46 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl aller bislang Verstorbenen auf 581 Personen.
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 15.900 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 916 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Seit gestern sind 24 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Für 1.651 Kontaktpersonen von positiven Fällen gilt gegenwärtig behördlich angeordnete Quarantäne. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 199,8.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 48 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden zehn auf der Intensivstation behandelt. Zu den Vortagen unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 580 Personen.

Auch im heutigen Krisenstab gab es einen Austausch zur Situation im Landkreis. So sind nach wie vor 28 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Landkreis Meißen eingesetzt, sowohl in den Testzentren als auch im Gesundheitsamt. Mit steigender Tendenz präsentiert sich das Versammlungsgeschehen im Landkreis Meißen. So fanden am gestrigen Montag in Meißen (ca. 350 Teilnehmer), Riesa (ca. 160 Teilnehmer) und Großenhain (rund 70 Teilnehmer) Versammlungen mit Bezug zur Corona-Pandemie statt.

Im ElbCenter Meißen auf der Niederauer Straße 43 hat ein weiteres Testzentrum eröffnet. Kostenlose Schnelltests werden dort von Montag bis Samstag jeweils von 9 bis 18 Uhr durchgeführt. Die Adressen, Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten der Testzentren finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Landratsamt – Gesundheitsamt – Coronavirus (http://www.kreis-meissen.org/15946.html).
Sparkassen- und Bankgebühren
 
Nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bank- und Sparkassengebühren heute steht fest: Zahlreiche Kontoinhaberinnen und -inhaber haben ein Recht auf Erstattung von auf unzulässige Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

Sie sagt auf test.de, was Kontoinhaber jetzt tun müssen, um ihr Geld zurückzubekommen, und liefert Mustertexte für Forderungsschreiben.

Für Inhaber von Konten, die früher noch kostenlos waren, summieren sich die Beträge auf anständige Summen. Hinzu kommen Zinsen. So haben viele Postbank-Kunden, die bis Oktober 2016 ein damals noch kostenloses Giro Plus-Konto eröffnet haben, meist einen Anspruch auf Erstattung von ziemlich genau 180 Euro einschließlich Zinsen.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 31 weitere positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es im Landkreis bislang insgesamt 15.876 positiv getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 1.009 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Zudem gilt auch für 1.536 Kontaktpersonen von positiven Fällen behördlich angeordnete Quarantäne. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 196,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 51 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zehn von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich zu gestern unverändert auf 580 Personen.

In der Stadt Gröditz hat das ASB Testzentrum Weidenblick eröffnet. Zu folgenden Öffnungszeiten werden kostenlose Schnelltests durchgeführt: montags 7.30 bis 11.30 und 12.30 bis 16 Uhr, dienstags und freitags 7.30 bis 12.30 Uhr, mittwochs von 13 bis 17 Uhr und samstags 8.30 bis 11.30 und 12 bis 14 Uhr. Die Adressen, Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten der Testzentren finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Landratsamt – Gesundheitsamt – Coronavirus (http://www.kreis-meissen.org/15946.html).
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 81 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 15.681 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 892 Personen derzeit in behördlich angeordneter Quarantäne.

Zudem sind 1.436 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 178,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 61 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 575 Personen.

Der Landkreis hat heute die 14. Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) veröffentlicht. Darin geht es um die Absonderung (Quarantäne) von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Die 14. Allgemeinverfügung ersetzt die 12. Allgemeinverfügung Absonderung.

Die 14. Allgemeinverfügung enthält zwei wesentliche Neuregelungen. Zum einen wurde die Bezeichnung „Kontaktperson der Kategorie I“ in „enge Kontaktperson“ geändert. Zum anderen sind auf Nachweis geimpfte und genesene Personen von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der sogenannte Quellfall mit einer besorgniserregenden Virusvariante mit Ausnahme von B 1.1.7 infiziert ist.

Die 14. Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 24. April 2021 in Kraft. Der vollständige Wortlaut ist auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-meissen.de bei Aktuelles unter Bekanntmachungen abrufbar (zur Allgemeinverfügung).

Zu den neuen bundeseinheitlichen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz folgt im Laufe des heutigen Tages eine gesonderte Pressemitteilung des Landkreises Meißen.
Nach Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates trat das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes heute in Kraft. Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Infektionsschutzgesetz ein. Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte dann auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen, die 7-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Der Landkreis Meißen gibt heute die Inzidenzwerte der letzten drei Tage bekannt, welche jeweils über 100 liegen, und hebt die Dreizehnte Allgemeinverfügung zur Lockerung von Schutzmaßnahmen vom 5. April 2021 auf. Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie hier.

Landrat Ralf Hänsel kritisiert, dass die Bundes-Notbremse Schutzmaßnahmen ausschließlich an Inzidenzwerten ausrichtet und weitere Kriterien wie etwa die Auslastung des Gesundheitswesens, Teststrategien und Impfquoten unberücksichtigt bleiben. „Insbesondere die nun erneut stattfindenden Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten haben fatale Auswirkungen auf die Kinder, Jugendlichen und Familien, welche mittlerweile ihre Belastungsgrenzen mehrheitlich weit überschritten haben.“ Landrat Hänsel stellt nicht in Abrede, dass vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage intensive Schutzmaßnahmen weiterhin dringend erforderlich sind. „Passgenauere Lösungen für die unterschiedlichen Situationen vor Ort wären aus meiner Sicht jedoch zielführender und könnten ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Gesundheitsschutz und unvermeidbaren Einschränkungen herstellen.“
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 98 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 15.600 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 937 Personen derzeit in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Zudem sind 1.294 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 184,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 68 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 575 Personen.
Nach Beschluss des Bundestages tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes am 23. April 2021 in Kraft. Der Bundesrat verzichtete in seiner heutigen (22.04.2021) Sitzung darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sachsen hat eine Protokollerklärung abgegeben.

Das geänderte Bundesgesetz gilt unmittelbar im gesamten Freistaat Sachsen.
 
Es sieht insbesondere inzidenzabhängige Maßnahmen vor:

a) Sieben-Tage-Inzidenz über 100:
 
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt über der Marke von 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag folgende Maßnahmen. Da dies flächendeckend im Freistaat Sachsen der Fall ist, ab 24. April 2021 insbesondere:
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt.

  • Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre, von der nur wenige Ausnahmen bestehen.

  • Freizeiteinrichtungen/ -angebote und Ladengeschäfte (auch Baumärkte), die nicht der Grundversorgung dienen, sind ausnahmslos geschlossen zu halten. Es bleibt aber weiterhin click-and-collect inzidenzunabhängig sowie click-and-meet mit tagesaktuellem Negativtest und Kontaktnachverfolgung bis zu einer Inzidenz von 150 möglich.

  • Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur_Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

  • Theater, Opern, Museen, Kinos, mit Ausnahme von Autokinos, und Zoos bleiben geschlossen. Im Falle von Zoos und botanischen Gärten können diese ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.

  • Gaststätten und Speiselokalen ist die Öffnung untersagt und die Abholung zuvor bestellter Speisen nur zwischen 5 bis 22 Uhr möglich.

  • Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig.

  • Körpernahe Dienstleistungen – mit Ausnahme medizinisch notwendiger oder seelsorgerischer Behandlungen sowie Friseursalons und Fußpflege – sind untersagt. Die Testpflicht für Kunden beim Friseurbesuch und der Fußpflege besteht weiterhin.

  • Im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr soll eine pro Fahrzeug eine Maximalbelegung von 50 Prozent der regulären Kapazität angestrebt werden.

  • Modellprojekte sind nicht mehr zulässig.



b) Sieben-Tage-Inzidenz über 150:

– Wegfall von Click-and-Meet-Möglichkeit (Einkaufen mit Termin)

 
Sobald der 7-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterhalb der Schwelle von 100 oder 150 liegen, treten die oben genannten Maßnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft.

 
Die Länder können über die genannten Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes hinaus eigenständig verschärfende Regelungen erlassen. Sofern die bestehenden sächsischen Regelungen in der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung über die Regelungen des Bundes hinausgehen, haben diese weiter Bestand. Das Gleiche gilt für Bereiche, die nicht durch Bundesrecht geregelt wurden. So gelten z.B. weiterhin die Ausgangsbeschränkungen am Tage und das Alkoholverbot.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 ist in folgenden wesentlichen Punkten weiterhin gültig:
  • Kontaktbeschränkungen im nicht privaten Bereich
  • Testpflichten
  • Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Maßnahmen der kommunalen Behörde
  • Regelungen zu Versammlungen

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten, wenn dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen, inzidenzunabhängig anbieten, ihrer Beschäftigung im Home-Office nachzugehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen.

Über die Regelungen für die Schulen informiert das Kultusministerium gesondert.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die noch bis einschließlich 9. Mai 2021 gilt, wird aktuell überarbeitet und an die geänderte Rechtslage angepasst.
Letzte Änderung am Freitag, 23 April 2021 00:56