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Das Stadt- und Regionalportal

Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 72 weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 16.866 Personen positiv getestet. Von diesen befinden sich aktuell 787 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne
 
Es sind zudem gegenwärtig 637 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 158,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 63 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zehn von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Mit einer weiteren seit gestern verstorbenen Person erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 585.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 181,2. Weitere 33 Personen sind gegenüber gestern im Landkreis positiv auf das Coronavirus getestet worden. Damit erhöht sich die Gesamtzahl aller bislang positiv getesteten Personen auf 16.794. Von diesen befinden sich aktuell 804 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Zudem sind gegenwärtig 738 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Ein besonders hohes Infektionsgeschehen tritt gegenwärtig in den Gemeinden Thiendorf und Ebersbach sowie in der Stadt Nossen auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 65 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zehn von ihnen liegen auf der Intensivstation. Damit ist derzeit bezüglich der Zahl der stationären Covid-Patienten eine Seitwärtsbewegung zu beobachten. Unverändert zu gestern sind bislang insgesamt 584 Personen verstorben.

An drei weiteren Standorten sind im Landkreis Meißen nunmehr kostenlose Corona-Schnelltests möglich:

Das Testzentrum Riesa-Weida-Center, Chemnitzer Straße 16, hat täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

Auch der Sportclub Riesa hat ein Testzentrum für kostenfreie Bürgertests in Betrieb genommen. Im Testzentrum Haus 40, Klötzerstraße 33, werden Schnelltests zu folgenden Öffnungszeiten angeboten: Montag und Dienstag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7 bis 18 Uhr, Donnerstag von 15 bis 20 Uhr und Freitag von 7 bis 13 Uhr.

Das Testzentrum Zeithain in der Bahnhofstraße 32 hat Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie an Montagen und Donnerstagen zusätzlich von 14.30 bis 17 Uhr geöffnet.

Eine Übersicht der kostenlosen Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis Meißen finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-meissen.org/15946.html.
Zwölf weitere positiv auf das Coronavirus getestete Personen sind gegenüber gestern im Landkreis Meißen hinzugekommen. Die Zahl aller bislang positiv getesteten Personen beläuft sich damit auf 16.761. Von diesen befinden sich gegenwärtig 870 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Zudem halten sich 760 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen – ermittelt durch das RKI – beträgt heute 175,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 63 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden zehn auf der Intensivstation behandelt. Mit einer weiteren verstorbenen Person erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf 584 Personen.

Ab dem heutigen Montag ändern sich die Öffnungszeiten der Schnelltestambulanz des Elblandklinikums am Standort Meißen auf Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr. Eine Übersicht der kostenlosen Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis Meißen finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-meissen.org/15946.html.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 76 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 16.645 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich 862 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Es sind zudem 852 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 195,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 63 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Elf von ihnen liegen auf der Intensivstation. Zu gestern unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 583 Personen.

 
Weitere kostenlose Schnelltestmöglichkeit

Eine Übersicht der kostenlosen Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis Meißen finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-meissen.org/15946.html. Neu dazugekommen ist das Testzentrum Thiendorf, Kamenzer Str. 25. Es hat freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.


Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) veröffentlicht

Auf der Webseite des Freistaates Sachsen wurde die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Sie tritt am 10. Mai in Kraft und gilt bis 30. Mai 2021. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit der Verordnung in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten, aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Weiterführende Informationen dazu sind unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html zu finden.

 
Keine Testpflicht für geimpfte und genesene Personen

Eine wesentliche Neuerung der Verordnung betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen (siehe § 9 Abs. 6 der Verordnung): Vollständig Geimpfte werden Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus.

Die Befreiung von der Testpflicht gilt nicht für Personen, die mindestens ein Symptom zeigen, das auf eine Infektion mit SARS CoV-2 hinweist. Zudem bleiben die Testpflichten im Zusammenhang mit dem Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (§ 29 der Verordnung) bestehen.

Als Genesene gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung der Infektion nachweisen. Als Nachweis werden - jeweils mit Angabe des Testzeitpunktes - anerkannt:
  • das Laborergebnis,
  • ein ärztliches Attest über die erfolgte Infektion auf der Grundlage eines PCR-Tests,
  • der Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes, soweit in diesem der positive PCR-Test als Begründung aufgeführt ist, oder
  • eine Bestätigung des zuständigen Gesundheitsamtes.

Genesenen Personen, denen keiner der angeführten Nachweise vorliegen, wenden sich bei Bedarf bitte an ihren Hausarzt oder per E-Mail an das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen wird um Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens, des Wohnortes sowie des Geburtsdatums gebeten.
Insgesamt 16.569 Personen sind im Landkreis Meißen bislang positiv auf das Coronavirus getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 891 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern ist ein Zuwachs von 100 weiteren positiv getesteten Personen zu verzeichnen.

Derzeit halten sich 942 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 190,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 56 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zehn von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu gestern beläuft sich die Zahl der bislang Verstorbenen auf 583 Personen.

Derzeit häufen sich beim Gesundheitsamt des Landkreises die Anfragen von Genesenen zu Bescheinigungen über zurückliegende PCR-Tests. Solche Bescheinigungen – über den positiven Test und das Testdatum – sind voraussichtlich für die Nutzung der in Aussicht stehenden Erleichterungen für von einer Coronainfektion Genesene notwendig. Hierzu beabsichtigt das Gesundheitsamt zeitnah weitere Informationen, wie Kontaktmöglichkeiten und notwendige Angaben, zu veröffentlichen, um eine schnelle und reibungslose Bereitstellung der Bescheinigungen zu ermöglichen.

Eine Übersicht der kostenlosen Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis Meißen finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-meissen.org/15946.html. Neu dazugekommen ist das Testzentrum Vereinsraum „96“ der Stadt Strehla (Markt 2). Dort werden zu folgenden Zeiten kostenlose Schnelltests durchgeführt: montags und donnerstags von 7 bis 10 Uhr und dienstags von 17 bis 19 Uhr.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 119 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 16.469 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich 871 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Es sind zudem 1.096 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 181,6.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 63 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zehn von ihnen liegen auf der Intensivstation. Gegenüber gestern ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl aller bislang Verstorbenen auf 583 Personen.

Eine Übersicht der kostenlosen Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis Meißen finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter http://www.kreis-meissen.org/15946.html. Neu dazugekommen ist das Testzentrum Dittrichs Gold, Pestalozzistr. 11 in Radebeul. Es hat täglich von 9 bis 18 Uhr mit Anmeldung geöffnet. Die Anmeldung ist telefonisch unter 0351 6563760 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.Landrat Ralf Hänsel informierte den Krisenstab über den Einsatz der sächsischen Landräte beim Freistaat um die Impfzentren im ländlichen Raum: „Das Impfzentrum in Riesa ist eine gut eingespielte und eingerichtete Ressource, die wir dringend benötigen. Eine Schließung wäre ein falsches Signal für unsere Bürgerinnen und Bürger.“ Der Krisenstab des Landkreises Meißen blickt daher der endgültigen Entscheidung des Freistaates gespannt entgegen.
Letzte Änderung am Donnerstag, 06 Mai 2021 01:39
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 23 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 16.350 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich 857 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem 1.232 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 174,2.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 66 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Elf von ihnen liegen auf der Intensivstation. Gegenüber gestern ist eine weitere Person verstorben. Damit beläuft sich die Zahl aller bislang Verstorbenen auf 582 Personen.


Weiterhin aktives Infektionsgeschehen – mehr Patienten auf Normalstation

Beim heutigen digitalen Treffen des Krisenstabes unter der Leitung von Landrat Ralf Hänsel berichtete Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit von einem relativ aktiven Infektionsgeschehen im Landkreis Meißen. „Derzeit ist nicht erkennbar, dass die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus sinken,“ schätzte die Amtsärztin die aktuelle Lage ein.

Die Elblandkliniken zeigten sich besorgt über die steigenden Patientenzahlen mit Corona auf Normalstation – sie mussten bereits eine zweite Station für Corona-Patienten öffnen. „Wir hoffen, dass sich die Situation wieder verbessert, ansonsten werden wir nicht darum herumkommen eine dritte Station einzurichten, womit die anderweitigen Behandlungen zurückgefahren werden müssten“, befürchtete Rainer Zugehör, Vorstand der Elblandkliniken. Er berichtete aber auch, dass die Intensivstation im Moment geringer belegt sei, als bei der letzten Infektionswelle, wobei sich dies jeden Tag ändern könne.

Landrat Ralf Hänsel informierte den Krisenstab über den Einsatz der sächsischen Landräte beim Freistaat um die Impfzentren im ländlichen Raum: „Das Impfzentrum in Riesa ist eine gut eingespielte und eingerichtete Ressource, die wir dringend benötigen. Eine Schließung wäre ein falsches Signal für unsere Bürgerinnen und Bürger.“ Der Krisenstab des Landkreises Meißen blickt daher der endgültigen Entscheidung des Freistaates gespannt entgegen.
Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im April 2021 werden mit ihr zukünftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Zudem wurde die Struktur im Sinne einer besseren Lesbarkeit angepasst. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen: Vollständig Geimpfte werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus.

Neben dem 7-Tage-Inzidenzwert bleibt mit der maximalen Bettenkapazität von 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Betten auf der Normalstation ein zweiter Faktor erhalten, dessen Unterschreitung Grundbedingung für alle Lockerungen ist.

In Ergänzung zu den Vorgaben des IfSG greifen nach einer Überschreitung des Schwellwertes von 100 und auch bei niedrigerer Inzidenz u.a. die folgenden Regelungen:

* Bei Teilnahme von mehr als zehn Personen an Beerdigungen benötigen alle Anwesenden einen Negativtest.
* Testpflichten für Belegschaft und Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflege gelten weiterhin. Sonstige körpernahe Dienstleistungen müssen zusätzlich zu den Vorgaben nach IfSG eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung gewährleisten.
* Bei zulässigen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung vorzunehmen.
* Bis zu einem Inzidenzwert von 165 kann Einzelunterricht in Tanz- und Musikschulen erfolgen, wenn eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung stattfindet, sich Beschäftigte testen lassen und die Schüler einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können.

Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag:

* Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
* Eheschließungen sind auf max. 20 Teilnehmende beschränkt. Bei mehr als zehn Personen müssen alle Beteiligten einen tagesaktuellen Test vorweisen und der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
* Im ÖPNV ist entweder eine medizinische, FFP-2- oder vergleichbaren Maske zu tragen.
* Geschäftsinhaber oder Veranstalter sollen überall dort, wo eine Kontakterfassung und -nachverfolgung nach Verordnung erforderlich ist, digitale Systeme, aber insbesondere die Corona-Warn-App, nutzen.
* Die bisherigen Testpflichten bleiben bestehen.
* Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden.
* Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.
* Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht stattfinden.
* Für Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sind zusätzlich zu den sonstigen Hygieneregelungen eine Kontaktdatenerfassung oder -nachverfolgung einzuführen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test
* Fitnessstudios dürfen für medizinisch notwendigen Behandlungen und kontaktfreien Sport öffnen. Bei nicht medizinisch notwendigem Sport in Fitnessstudios benötigen die Sportler einen tagesaktuellen negativen Test und eine Kontakterfassung ist vorzusehen.
* Gruppentraining von bis 20 Minderjährigen ist im Außenbereich und Außensportanlagen möglich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses und Kontaktverfolgung ist zudem Kontaktsport im Außenbereich zulässig
* Schwimmunterricht in der Primarstufe ist möglich.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50 entfallen ab dem übernächsten Tag die Auflagen für

* Außenbereich der Gastronomie
* Zoologische und botanische Gärten
* kontaktfreien Sport auf Innen- und Außensportanlagen; im Außenbereich und –sportanlagen zudem bei kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen von maximal 20 Personen.

Bei vorheriger Buchung, einem Testnachweis und der Kontakterfassung und
–nachverfolgung sind touristische Übernachtungen möglich.

Alle inzidenzabhängigen Lockerungen sind aufzuheben, wenn der jeweilige Grenzwert drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Dann gelten am übernächsten Tag die Regelungen der jeweils höheren Inzidenzstufe.

Die Regelungen für den Kita- und Schulbetrieb bleiben unverändert bestehen.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen fünf weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 16.327 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich 965 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem 1.453 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 165,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 65 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zehn von ihnen liegen auf der Intensivstation. Nach wie vor unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 581 Personen.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 64 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 16.156 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich 889 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Es sind zudem 1.460 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 184,9.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 56 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Elf von ihnen liegen auf der Intensivstation. Nach wie vor unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 581 Personen.

Zwei weitere Einrichtungen bieten im Landkreis Meißen kostenlose Schnelltests an:

In der Kronen Apotheke Coswig, Dresdner Straße 60, werden Schnelltests nach telefonischer Anmeldung unter 03523 75234 am Mittwoch von 16 bis 18 Uhr und am Donnerstag von 8 bis 10 Uhr durchgeführt.

Auch in der Zahnarztpraxis Birkholz in der Riesaer Straße 14a in Nieschütz kann man sich nach telefonischer Anmeldung unter 035267 50318 zu folgenden Zeiten testen lassen: Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr, Dienstag und Freitag 8 bis 12 Uhr.

Die Adressen, Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten aller Testzentren finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Landratsamt – Gesundheitsamt – Coronavirus (http://www.kreis-meissen.org/15946.html).