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Das Stadt- und Regionalportal

Gegenüber gestern bleibt die Zahl der Corona-Fälle im Landkreis Meißen konstant, denn es sind keine weiteren positiv getesteten Personen hinzugekommen. Damit sind bislang 12.600 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 185 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Zudem halten sich gegenwärtig 316 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 68,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 98 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden acht auf der Intensivstation behandelt. Mit einer weiteren seit gestern verstorbenen Person beläuft sich die Zahl der bislang insgesamt Verstorbenen auf 528 Personen.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 57 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit liegen bislang für insgesamt 12.524 Personen positive Testergebnisse vor. 235 von diesen Personen befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem 322 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 61,2.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 114 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Seit gestern sind zwei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 524 Personen.

Die Einhaltung der in der SächsCoronaSchVO festgelegten Schutzmaßnamen wird nach wie vor durch die Polizei, Kreis- und Ortspolizeibehörden überwacht. Dies gilt auch für angeordnete Quarantänen. Der Landkreis führt diesbezüglich gemeinsam mit Bediensteten der Städte und Gemeinden seit dieser Woche entsprechend ergänzte und intensivierte Kontrollen durch.

Auf der Website des Landkreises Meißen unter Gesundheitsamt – Coronavirus finden sich seit heute Informationen für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet. Die Einreise aus einem solchen Gebiet ist seit dem 14. Februar 2021 für in Deutschland Beschäftigte an besondere Voraussetzungen gebunden.

Für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen sowie der Nutztierhaltung ist keine amtliche Bescheinigung erforderlich. Diese Personen können unter Nachweis ihrer Tätigkeit (z. B. durch den Arbeitsvertrag) einreisen. Eine amtliche Bescheinigung ist in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastruktur erforderlich. Die amtliche Bescheinigung wird durch das Landratsamt Meißen – Gesundheitsamt – ausgestellt, ein entsprechendes Formular ist auf der Website zu finden.
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 30 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit erhöht sich die Zahl aller bislang im Landkreis Meißen positiv auf das Coronavirus getesteten Personen auf 12.467. Von diesen befinden sich aktuell 186 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem 314 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 55,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 107 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern ist eine weitere Person verstorben. Die Zahl der Verstorbenen beträgt somit insgesamt 522 Personen.
Hohenpeißenberg / Offenbach, 17. Februar 2021 – Um durchschnittlich sieben Prozent ging das für den Menschen schädliche Ozon in der freien Troposphäre bis etwa 10 km Höhe auf der Nordhalbkugel im Frühjahr und Sommer des vergangenen Jahres zurück. Dies ist das Ergebnis einer begutachteten Studie, die unter der Federführung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) soeben veröffentlicht wurde. Insgesamt wurden dazu die Daten von 45 Messstationen weltweit ausgewertet, an denen Ballonsondierungen und Fernerkundungen zur Messung des Ozongehalts in der gesamten Atmosphäre durchgeführt werden.


Weniger Stickoxid, weniger Ozon

Verkehr ist eine Hauptquelle von Stickoxid in der Atmosphäre. Mit den coronabedingten Lockdowns hat die Pandemie dafür gesorgt, dass weltweit deutlich weniger Verkehr unterwegs ist. Im Mittel gingen 2020 die weltweiten Emissionen durch Landverkehr um rund 14 Prozent, beim Flugverkehr sogar um 40 Prozent zurück. In Ballungsgebieten mit stark verschmutzter Luft wurde allerdings weltweit eine Zunahme bodennaher Ozonwerte infolge der Lockdowns registriert. Denn in verschmutzter Luft, nahe an den Emissionsquellen, zerstört Stickoxid Ozon, die Reduzierung von Stickoxid-Emissionen führt dann zu mehr Ozon. In quellferner Luft, wie in der freien Troposphäre, führt dagegen weniger Stickoxid auch zu weniger Ozon – so wie jetzt auf der Nordhalbkugel beobachtet. Mit den Lockdowns wurde weniger Stickoxid in die Atmosphäre emittiert und deswegen in der freien Troposphäre weniger Ozon produziert.


Ungeplanter ,Corona-Großversuch‘

„Dies ist ein bemerkenswert großer und großräumiger Rückgang“, sagt Dr. Wolfgang Steinbrecht, Leiter des Regionalen Ozonzentrums am Meteorologischen Observatorium Hohenpeißenberg (MOHp) des DWD und Lead-Autor der Studie. „Am Hohen Peißenberg haben wir beispielsweise zuletzt 1976 so wenig Ozon in der freien Troposphäre im Sommer gemessen, wie 2020 nach den Lockdowns. Der ungeplante weltweite ‚Corona-Großversuch‘ zeigt deutlich, wie komplex die Atmosphäre auf Emissionsminderungen reagieren kann. Er zeigt aber auch, was mit international abgestimmten Maßnahmen für die weltweite Luftqualität erreichen werden könnte.“
Die Studie wurde nach der erfolgten Peer-Review-Prüfung soeben in Geophysical Research Letters unter dem DOI https://doi.org/10.1029/2020GL091987 in englischer Sprache veröffentlicht, oder kann über www.dwd.de/presse heruntergeladen werden.



Hintergrundinformationen zu Ozon
Ozon ist ein wichtiges Spurengas in der Erdatmosphäre. Rund 90 Prozent des Ozons befindet sich in der stratosphärischen Ozonschicht zwischen 10 und 50 km Höhe. Diese Ozonschicht schützt als natürliche „Sonnenbrille“ das Leben auf der Erdoberfläche, indem sie harte und gefährliche UV-Strahlung von der Sonne fast völlig blockiert. Ausreichend Ozon in der Stratosphäre ist grundlegend wichtig für das Leben auf der Erde.

Rund 10 Prozent des Ozons befinden sich in der Troposphäre, d.h. vom Boden bis in 10 km Höhe. In der Troposphäre ist Ozon ein wichtiges Treibhausgas. Als starkes Oxidationsmittel kann es bei höheren Konzentrationen zu Reizung und Schädigung der Atemwege von Menschen und Tieren führen, bei Pflanzen zu Schädigungen und Ernteausfällen.

Der Idealzustand wäre: viel Ozon in der Stratosphäre und wenig Ozon in der Troposphäre. Menschliche Aktivitäten haben jedoch in den letzten hundert Jahren zu einem weltweiten Rückgang des stratosphärischen Ozons und zur Zunahme des troposphärischen Ozons geführt. Beim stratosphärischen Ozon hat das weltweite Verbot der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) durch das Montrealer Protokoll (1987) eine langsame Erholung der Ozonschicht seit etwa 2000 eingeleitet, die aber noch 50 bis 100 Jahre brauchen wird. Beim troposphärischen Ozon haben Entstickung von Kraftwerken oder die Einführung von Katalysatoren die vorherige starke Zunahme in der westlichen Welt seit den 1990er Jahren weitgehend gestoppt. Stickoxid-Emissionen, wie beispielsweise von älteren Diesel-Fahrzeugen, sind aber nach wie vor ein Problem.

Informationen zur Ozon-Forschung beim DWD: www.dwd.de/ozon
Lockerung der nächtlichen Ausgangssperre und der 15-km-Beschränkung
 
Vertreter des Landratsamtes, der Polizei, der ELBLANDKLINIKEN, der Gemeinden sowie der Bundeswehr tauschten sich heute im Krisenstab des Landkreises Meißen über die aktuelle Corona-Lage aus. Deutlich zu spüren war in den Kurzberichten die Erleichterung darüber, dass sich die Situation entspannt. Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit erklärte jedoch: „Wir wissen nicht, wie sich die Infektionszahlen weiterentwickeln und müssen daher weiterhin aufmerksam sowie vorsichtig bleiben.“

Landrat Ralf Hänsel stellte die heutigen statistischen Zahlen vor. So sind gegenüber gestern im Landkreis Meißen sechs positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit erhöht sich die Zahl aller bislang im Landkreis Meißen positiv auf das Coronavirus getesteten Personen auf 12.437. Von diesen befinden sich aktuell 163 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 310 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Aktuell werden 109 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär betreut, davon neun auf der Intensivstation. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich auf 521 Personen. Zwei weitere Personen sind im Vergleich zu gestern verstorben.

Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit ergänzte: „Der Landkreis Meißen ist zum heutigen Stand einer der wenigen Landkreise im Freistaat, bei denen der 7-Tage-Inzidenzwert aller Städte und Gemeinden aktuell unter 200 liegt.“ Diese Werte können sich jedoch morgen bereits wieder ändern, dämpfte sie den kleinen Lichtblick.

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 60,0. Bereits gestern wurde den fünften Tag in Folge die Zahl von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im Landkreis Meißen unterschritten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat der Landkreis Meißen heute von seiner in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Möglichkeit der Lockerung einzelner Schutzmaßnahmen Gebrauch gemacht. Die bislang geltende nächtliche Ausgangssperre sowie die Beschränkung von zulässigen Versorgungsgängen und Gängen zu sonstigen zugelassenen Angeboten auf einen Umkreis von 15 Kilometern wurden aufgehoben. Zudem sind im Gebiet des Landkreises Meißen der Individualsport und die Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele unter Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung sowie unter Beachtung der in Nachbarlandkreisen geltenden 15 Kilometer Bewegungsbeschränkungen wieder zugelassen.

„Die sächsische Verordnung enthält keinen Automatismus, sondern auch bei einer Unterschreitung des Inzidenzwertes muss geprüft werden, ob die konkrete Situation vor Ort Lockerungen tatsächlich zulässt“, erläuterte Landrat Ralf Hänsel am Rande der Sitzung des Krisenstabes. „Dabei haben wir vor allem die Lage in den ELBLANDKLINIKEN, in den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie in den Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Blick genommen. Zudem wollten wir sicher sein, dass der Wert von gestern keinen Wochenendeffekt, der in der Vergangenheit die statistischen Werte beeinflusst hat, enthält.“

Da die Mitglieder des Krisenstabes keine Bedenken gegen eine Lockerung der Schutzmaßnahmen vorbrachten, konnte die Neunte Allgemeinverfügung des Landkreises heute auf der Homepage des Landkreises Meißen veröffentlicht werden. Sie und damit die genannten Lockerungen treten am 17. Februar 2021 um 00:00 Uhr in Kraft.

Landrat Ralf Hänsel äußerte die Hoffnung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger trotz der kleinen Lockerungen weiterhin verantwortungsvoll an die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie weiteren Schutzmaßnahmen halten. „Auch wenn der derzeitige Lockdown wirkt, sind wir noch nicht über den Berg.“

Der Landkreis Meißen hat gestern zudem die Achte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Sie ist heute in Kraft getreten und regelt die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Der Schutz vor den Virusmutationen wird jetzt strenger geregelt.

Der Krisenstab des Landkreises Meißen traf sich heute vorerst zum letzten Mal in der wöchentlichen Regelmäßigkeit und wird bis auf Weiteres nach Bedarf einberufen.
Mittwoch, 17 Februar 2021 00:34

Tauprozess läuft in Sachsen langsam an

Landeshochwasserzentrum gibt erste Einschätzung zur Entwicklung in den Flussgebieten
 
Die winterliche Frostperiode wird in den nächsten Tagen durch eine sehr milde und wechselhafte Wetterlage abgelöst und es setzt Tauwetter ein. Nach Einschätzung des Landeshochwasserzentrums im Landesumweltamt Sachsen (LfULG) wird mit einem eher moderaten Tauprozess gerechnet, da sich die Temperaturen bis Donnerstag im einstelligen Bereich bewegen und keine größeren Niederschlagsmengen erwartet werden. Aktuell geht das Landeshochwasserzentrum nicht von einem flächendeckenden Hochwasser in Sachsen aus.

In den Flüssen und Bächen, die in den tiefen und mittleren Höhenlagen entspringen, werden die Wasserstände zuerst auf die Schneeschmelze reagieren. Das betrifft unter anderem die Nebenflüsse der Mittleren Elbe, die Schwarze Elster, die Große Röder, die Spree, die Chemnitz, die Striegis sowie die Pleiße und die Parthe. Hier kann es vor allem in kleineren Flüssen zu Ausuferungen und geringen Überflutungen kommen. Vereinzelt kann die unterste Alarmstufe 1 überschritten werden.

In der zweiten Wochenhälfte folgen die Flüsse und Bäche in den Mittelgebirgen wie die Zwickauer Mulde, die Freiberger Mulde, die Vereinigte Mulde sowie die Nebenflüsse der Oberen Elbe, die Obere Weiße Elster und die Lausitzer Neiße im Bergland.

Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen ist davon auszugehen, dass der Schnee langsam abtauen wird, teilweise im Boden versickert und teilweise verdunstet. Zudem wird der Tauprozess nachts bei Temperaturen um den Gefrierprunkt immer wieder ausgesetzt oder verlangsamt.

Wie sich die Wasserstände an den sächsischen Elbepegeln entwickeln werden, kann frühestens am Wochenende eingeschätzt werden. Im tschechischen Einzugsgebiet der Elbe liegt zwar viel Schnee, aber der Wasservorrat in der Schneedecke ist aktuell deutlich geringer als zum Beispiel im schneereichen März 2006, als die Elbe infolge einer rasanten Schneeschmelze am 4. April 2006 am Pegel Dresden auf einen Wasserstand von 749 Zentimetern anstieg. Zur Einordnung: Im Einzugsgebiet der Elbe waren bis Mitte März 2006 circa 90 Millimeter Wasservorrat in der Schneedecke gespeichert. Heute liegt der Wassergehalt im Schnee bei 25 Millimetern.

Die Lage wird vom Landeshochwasserzentrum Sachsen überwacht. Sollte sich eine Hochwassersituation anbahnen, werden entsprechende Warnungen herausgegeben.
Mehr Informationen finden Sie in unserem hydrologischen Wochenbericht und auf der Webseite des Landeshochwasserzentrums.

Stand: 16.02.2021, 16:00 Uhr
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen zwei positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit erhöht sich die Zahl aller bislang im Landkreis Meißen positiv auf das Coronavirus getesteten Personen auf 12.431. Von diesen befinden sich aktuell 182 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind zudem 300 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 60,4.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 111 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Elf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen bleibt im Vergleich zu gestern unverändert und beläuft sich auf 519 Personen.
Dienstag, 16 Februar 2021 01:28

Homeoffice-Pauschale geltend machen

Berufstätige, die 2020 Zuhause gearbeitet haben, können jetzt beim Finanzamt eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Was bei der Steuererklärung wichtig ist, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe.

Wo in der Wohnung gearbeitet wurde – ob am Küchen- oder Wohnzimmertisch – spielt keine Rolle. Jeder kann insgesamt bis zu 600 Euro absetzen – ebenso im Jahr 2021. Die strengen Regeln für ein Arbeitszimmer müssen sie nicht erfüllen. Ob Arbeitnehmer wegen Corona zu Hause arbeiten müssen oder dürfen, ist unerheblich. Die Pauschale kann für jeden Tag abgesetzt werden, an dem man nur Zuhause gearbeitet hat – und nicht im Betrieb war. Pro Tag sind 5 Euro pauschal als Werbungskosten drin, maximal für 120 Tage im Jahr. Selbstständige setzen die Pauschale als Betriebskosten ab.

Im Jahr müssen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allerdings mehr als 1000 Euro Werbungskosten zusammenkommen, damit der Steuervorteil durch die Homeoffice-Pauschale effektiv wird. Denn 1000 Euro werden schon pauschal ohne Nachweis beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Aber über die 1000-Euro-Grenze kommt man leicht. Wer 120 Tage im Homeoffice war, kommt schon auf 600 Euro. Dazu addiert man die Pendlerpauschale oder das Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr für die anderen Arbeitstage im Betrieb. Dazu kommen meist weitere Werbungskosten wie Ausgaben für Büromöbel, Fachliteratur, Büromaterial oder einen neuen PC als Arbeitsmittel.

Weitere Tipps gibt es zum Steuerabzug für ein Arbeitszimmers und zum Dienstwagen in Corona-Zeiten.
Der Artikel Jobkosten im Homeoffice findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/jobkosten abrufbar.

Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 38 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 12.399 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. 320 von diesen Personen befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Zudem halten sich gegenwärtig 374 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 73,6.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 107 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zehn von ihnen liegen auf der Intensivstation. Insgesamt sind 518 Personen verstorben. Dies sind zwei weitere Verstorbene im Vergleich zu gestern.
Friseure können ab 1. März öffnen, click & collect wird in Sachsen zugelassen
 
Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.

Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen grundsätzlich verlängert. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Neu geregelt wurde, dass Friseure und Fußpflege-Betriebe ab 1. März öffnen dürfen. Bedingung ist ein Hygienekonzept, dass eine wöchentliche Testung von Betriebsinhabern und Beschäftigten vorsieht sowie das Tragen medizinischer Masken. Bei Friseuren ist zusätzlich ein Terminmanagement einzuführen, um durch gestaffelte Zeitfenster die Ansammlung von Kunden zu vermeiden.

Fahrschulen für Kraftfahrzeuge dürfen ab 1. März unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die anschließende Prüfung berufsbedingt erforderlich ist. Ebenfalls erlaubt ist Musik-Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Dies gilt aber nur für Personen, die 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die 2021 an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Auch Lehrende in Fahrschulen oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, müssen sich wöchentlich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Dies muss Bestandteil der Hygienekonzepte sein. Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 im Freistaat Sachsen und im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge überschritten wird, sind Fahrschulen und Musikschulen wieder zu schließen.

Händler in Sachsen dürfen darüber hinaus ab 15. Februar den so genannten click & collect-Service anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware dann von Kunden im Geschäft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden.

Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Kraftfahrzeugen, die mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen besetzt sind. Dies gilt insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen. Handwerker und Dienstleister müssen in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber ebenfalls medizinische Masken tragen, sofern dort andere Personen anwesend sind.

Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre gelten weiterhin. Landkreise und Kreisfreie Städte sollen die nächtliche Ausgangssperre aber unter bestimmten Bedingungen aufheben: Dies ist dann der Fall, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge unterschritten wird. Maßgeblich dafür sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, muss die Aufhebung der Ausgangssperre zurückgenommen werden. Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Beschränkung zulässiger Einkäufe für Gegenstände des täglichen Bedarfs auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich aufheben. Auch Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind dann unter Beachtung der Kontakt- und Hygieneregeln sowie der Berücksichtigung der in den Nachbarlandkreisen möglicherweise noch geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkung wieder möglich. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, sind die abweichenden Maßnahmen zurückzunehmen.

Die neue Verordnung wird in Kürze online veröffentlicht: www.coronavirus.sachsen.de (»Amtliche Bekanntmachungen«).

Zu den Regeln für Schulen und Kitas informiert das Kultusministerium separat.