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Das Stadt- und Regionalportal

Stand: 24.09.2020, 13:35 Uhr

Staatsanwaltschaft und Polizei realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen sieben deutsche Beschuldigte (fünf Männer im Alter von 18, 19, 20, 20 und 22 Jahren sowie zwei Frauen im Alter von 17 und 27 Jahren) u.a. wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in mehreren Fällen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in wechselnder Tatbeteiligung zwischen dem 24.07.2020 und dem 30.08.2020 in insgesamt 13 Fällen in Bad Schandau, Sebnitz, Langburkersdorf, Hohnstein und Neustadt/Sachsen unter Verwendung überwiegend illegaler pyrotechnischer Erzeugnisse verschiedene Objekte gesprengt und dabei hohe Sachschäden verursacht zu haben. Nach bisherigem Ermittlungsstand ist von einem angerichteten Gesamtschaden von mindestens 230.000,00 Euro auszugehen.

In diesem Verfahren wurden heute elf Objekte durchsucht (acht Wohnungen in der Sächsischen Schweiz, eine Wohnung in Leipzig, ein Objekt in Kamenz und ein Objekt in Mühlhausen/Bayern). Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, u.a. Mobiltelefone, große Mengen Pyrotechnik, eine Schein-Stabhandgranate aus Holz und Speichermedien.

An der Realisierung des Einsatzes waren 67 Beamte der sächsischen Polizei und weitere Kräfte der bayrischen Polizei beteiligt. Gegen die Beschuldigten wurde kein Haftbefehl beantragt, da derzeit keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Donnerstag, 24 September 2020 01:01

Corona-Situation im Landkreis Meißen (23.09.2020)

Orientierungshilfe beim Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern

Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Tag 276 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich sechs Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind 19 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Im Fachkrankenhaus Coswig wurde eine positiv getestete Person stationär aufgenommen, diese Person stammt nicht aus dem Landkreis Meißen. Damit ist unabhängig vom Status der Quarantäne aktuell keine Person aus dem Landkreis Meißen stationär aufgenommen. 20 Personen sind seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt verstorben.

Ab 1. Oktober können sich in Sachsen, zunächst befristet für drei Monate, weitere Personengruppen auf das Corona-Virus testen lassen. Das Angebot für eine Testung alle zwei Wochen gilt für das ärztliche und nicht ärztliche Personal in Kinder-, Haus- und HNO-Praxen, wenn in der Praxis Testungen von Kindern vorgenommen werden. Darüber hinaus können sich Personen ohne Symptome mit Wohnsitz in Sachsen vor der Aufnahme in voll- und teilstationäre sächsische Alten-, Behinderten- oder Pflege-Einrichtungen einmalig kostenlos testen lassen. Das Angebot auf einmalige kostenlose Testung gilt ebenfalls für Personen mit Wohnsitz in Sachsen vor Aufnahme in eine Reha-Einrichtung innerhalb oder außerhalb Sachsens.

Noch bis zum 30. September kann sich zudem weiterhin asymptomatisches Personal in stationären und ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulsozialarbeit einmalig auf das Corona-Virus testen lassen. Der Freistaat übernimmt die Kosten der Testung vor Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Reiserückkehr aus dem Inland oder einem Nicht-Risikogebiet im Ausland. Das Urlaubsende darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Angebot gilt für in Sachsen beschäftigtes Personal. Für Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland bleibt die Testpflicht bestehen. Der Bund übernimmt hier die Kosten der Testung.

Eine Orientierungshilfe beim Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen für Eltern haben das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium des Freistaates vorgelegt. Aus der Handlungsempfehlung können Eltern, Lehrer und Erzieher ablesen, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schul- oder Kitabesuch noch möglich ist. Die Handlungsempfehlung ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter Eltern, Lehrkräfte, Erzieher, Schüler nachzulesen.

Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Alle einrichtungsfremden Personen müssen bei Betreten dieser Einrichtungen stets eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dies sieht die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen vor, die seit 31. August 2020 gilt.
Das Schloss Moritzburg markiert das Zentrum einer noch fast vollständigen Barockanlage und wurde seinerzeit der Göttin Diana, der Göttin der Jagd gewidmet. Daher finden sich sowohl bei der Ausstattung im Inneren als auch im Außenbereich zahlreiche Hinweise auf das Thema Jagd. Auch die Figuren auf den Balustraden sind mit jagdlichen Attributen ausgestattet.
 
Im Rahmen eines Skulpturenprogramms erfolgte unter Regie der SIB-Niederlassung Dresden I in den letzten vier Jahren eine umfassende Bestandserfassung, gründliche Schadensanalyse und Restaurierung der 110 Skulpturen (6 Großfiguren, 52 Putti und 52 Vasen). Zum Abschluss des Skulpturenprogrammes wurde heute eine der aufwändigsten, aber auch schönsten Vasen – mit Rosenblüten und vier figürlichen Reliefs – versetzt. Die Vase war nur als Torso erhalten, wurde aufgrund historischer Fotos und kunsthistorischer Interpretation ergänzt und anschließend in Cottaer Sandstein kopiert. Die beschädigten vier weiblichen Figuren lassen sich möglicherweise als die vier Tugenden interpretieren.

Insgesamt wurden in das Skulpturenprogramm 795.000 Euro investiert. Die Maßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Während der umfassenden Terrassensanierung wurden alle Skulpturen von den Balustraden herab genommen und für jede Skulptur ein sogenannter Exponatepass entwickelt – jede Figur erhielt eine eigene »Krankenakte«, welche sämtliche Informationen über die Skulptur enthält. Parallel dazu wurde nach einem intensiven Quellenstudium ein ikonografisches Programm zur Aufstellung der Putti und Vasen entwickelt, dem das Thema »Jagd« zu Grunde liegt. So wurden die Skulpturen an Hand ihrer Attribute der Hohen (Südseite) und der Niederen Jagd (Nordseite) zugeordnet. Die Attribute der einzelnen Skulpturen sind beispielsweise dem Fischfang, der Hochwildjagd, der Beizjagd oder der Entenjagd zuzuordnen.



Hintergrund

Schloss Moritzburg besitzt heute noch einen großen originalen barocken Bestand an Putti und Vasen. Von den 110 noch vorhanden Skulpturen sind wahrscheinlich noch 32 Originale aus dem 18. Jahrhundert. Allerdings lässt der Zustand einiger Skulpturen es nicht mehr zu, sie im Außenbereich zu zeigen. Diese Figuren wurden kopiert und erfreuen die Besucher nun wieder von der Balustrade. Insgesamt 19 Skulpturen (Putti und Vasen) wurden in dieser Maßnahme kopiert. Für 12 Kopien mussten Modelle geschaffen werden, weil die Originale nur noch Torsi waren. Hierfür wurde zunächst ein kleines, ca. 15 cm hohes Modell, ein sogenannter Bozetto geformt. Nach dessen Bestätigung (durch das Landesamt für Denkmalpflege und dem SIB) wurde die Figur im Maßstab 1:1 in Ton geformt. Anschließend wurde dieses Modell in Gips abgeformt und diente als Vorlage für den Bildhauer, welcher die Figur dann in Sächsischen Sandstein kopierte. Dieser Prozess war aufwendig zu begleiten, da jeder Bildhauer seine eigene Handschrift hat, welche sich allerdings in den gesamten Kontext des Skulpturenprogrammes einfügen muss.
Über 20 bewährte Restauratoren, Bildhauer und Bildhauerinnen aus der Region wurden mit der Ausführung der bildhauerischen und restauratorischen Leistungen betraut. Ein jährliches Monitoring sorgt nun für die Dauerhaftigkeit des Geschaffenen.
Die Zahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen im Landkreis Meißen liegt seit Montag dieser Woche unverändert bei 268. Von diesen befinden sich Stand heute noch sechs Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind 25 Kontaktpersonen von positiven Fällen zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind seit März 2020 insgesamt verstorben.
Für Personen, die aus einem Risikogebiet (gemäß Robert-Koch-Institut) nach Sachsen einreisen, gilt die Pflicht zur Testung, zur sofortigen häuslichen Absonderung und zur Meldung beim Gesundheitsamt am Wohn- bzw. Aufenthaltsort. Mit der Erklärung der tschechischen Hauptstadt Prag zum Risikogebiet unterliegen auch Grenzpendler, die sich beruflich zwischen Prag und Sachsen bewegen, diesen Regelungen.

Ab dem 12. September wird es für diese Personengruppe sowie für Diplomaten eine Ausnahmeregelung geben. Die Sächsische Quarantäne-Verordnung wurde dafür entsprechend angepasst.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Bereits im April war eine solche Regelung notwendig, die sich bewährt hat. Aus diesem Grund nehmen wir die damals getroffenen Ausnahmen wieder in unsere Quarantäne-Verordnung auf. Es ist uns wichtig, dass diejenigen, die in Sachsen beispielsweise im gastronomischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, weiterhin problemlos ihrer Beschäftigung nachgehen können. Was wir nicht wollen, ist die Unterstützung des sogenannten Partytourismus. Und das möchte ich hier ganz ausdrücklich betonen: die Regelung gilt nur für eine ganz bestimmte Personengruppe.«

Die Ausnahmeregelung gilt im Einzelnen für: Personen, die regelmäßig die Grenze zwischen Wohnort und Arbeitsstätte überqueren (Grenzpendler) oder die für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst oder aus sozialen Gründen in das Bundesgebiet einreisen. Zudem für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung, die Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, die Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen, die Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist.

Mehr Informationen unter www.coronavirus.sachsen.de.
Stand: 10.09.2020, 14:33 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 21-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Brandstiftung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 14. Februar 2018 gegen 00.30 Uhr auf das Gelände des Dehner Gartenmarktes auf der Dresdener Straße in Coswig begeben zu haben, um diesen anzuzünden (siehe
Medieninformation Nr. 98/18 der Polizeidirektion Dresden vom 14. Februar 2018).

Der Beschuldigte drang in den Gartenmarkt ein, in dem sich viele leicht brennbare Gegenstände befanden (u.a. Rasenteppiche und Gartenmöbel aus Holz). Dort entzündete der Beschuldigte ein Feuer, welches sich rasch ausbreitete und einen Teil des Gartenmarktes völlig zerstörte. Durch den Brand entstand dem Eigentümer ein Schaden von mindestens zwei Millionen Euro.

Der Beschuldigte konnte im Rahmen umfangreicher Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei identifiziert werden. Er wurde am 10. September 2020 vorläufig festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sachsen setzt auf breite Präventionsmaßnahmen
 
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. Die Tierseuche ist bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen bestätigt worden. Die Gefahr einer Einschleppung nach Sachsen ist nach wie vor hoch. Sachsen steht in engem Austausch mit Brandenburg und wird die laufenden Präventionsmaßnahmen in Bezug auf das Eindringen der Tierkrankheit fortsetzen.

Dazu erklärt Sachsens Sozialministerin Petra Köpping: »Der Fall in Brandenburg zeigt eindringlich, wie wichtig unsere eingeleiteten Präventionsmaßnahmen sind. Die Bedrohungslage ist hoch. Auch wenn die Tierseuche für Menschen ungefährlich ist, können deutliche wirtschaftliche Auswirkungen auf schweinehaltende Betriebe in Sachsen und Deutschland zukommen. Um Jäger, Fernfahrer, Wanderer und Tierhalter zu sensibilisieren, haben wir eine Aufklärungskampagne gestartet. Alle Bürgerinnen und Bürger können dabei helfen, den Eintrag der Seuche nach Sachsen zu verhindern. Bei der Prävention arbeiten wir auch eng mit Jägern, Schweinehaltern und den Landratsämtern zusammen. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich mich bedanken.«

Sachsens Landwirtschafts- und Forstminister Wolfram Günther: »Wir können in Sachsen auf die Erfahrung der Jägerinnen und Jäger zählen und auf ihr schon lange vor dem gestrigen Fund bestehendes verlässliches Engagement, die Wildschweinbestände im Blick zu behalten. Mit den schweinehaltenden Betrieben stehen mein Ministerium und ich schon seit Längerem im engen Austausch, denn allen war bewusst, dass der erste Fund eines positiv beprobten Wildschweins nur eine Frage der Zeit ist.«

In ganz Sachsen gilt bereits die Verpflichtung, Fallwildwildschweine, Unfallwildwildschweine und krank erlegte Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz zu entsorgen. Zum anderen wurde im Frühjahr für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen zusätzlich die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet und, insofern sie anfallen, die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die Tierkörperbeseitigungsanlage.

Zusätzlich zur Anfang März fertiggestellten 128 Kilometer langen Schwarzwild-Wildbarriere im Grenzverlauf zu Polen, die den Grenzübertritt von Wildschweinen verhindern soll, hatte die Staatsregierung weitere Schritte zur Prävention beschlossen. Dazu gehört ein Programm zur Gewährung einer finanziellen staatlichen Anerkennung für die Erlegung und Versorgung von Wildschweinen in der grenznahen Region, um den Aufwand der Jägerschaft im Rahmen der Präventionsmaßnahmen stärker zu honorieren und einer möglichen Verringerung der hohen Abschusszahlen entgegenzuwirken. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Anschaffung von Materialen für 50 Kilometer feste Zäunungen in der Initialphase eines Ausbruchs, die Einführung einer Aufwandsentschädigung (30 Euro) für Jäger im gesamten Freistaat, die die örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter bei der Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und Beseitigung von Indikatortieren (Fallwild, Unfallwild, krank erlegt) unterstützen sowie die Beschaffung von Materialien für 30 Fanganlagen für Schwarzwild. Für die Maßnahmen sind in diesem Jahr rund 440.000 Euro eingeplant. Im Dezember 2019 hatte sich der Freistaat vier Tage lang bei einer landesweiten Tierseuchenübung auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorbereitet. Bei der Übung waren der Freistaat Sachsen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte eingebunden.

Sächsische Schweinehalter könnten von einem Handelsstopp der Drittländer mit Deutschland betroffen sein. Diese sind aufgerufen, weiterhin besonders auf die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Stallungen zu achten. Beim Bezug von Futtermitteln und Einstreu ist auf hygienisch einwandfreie und in Bezug auf die ASP sichere Herkunft zu achten. Sollten in den vergangenen Wochen Mais oder Stroh aus Brandenburg bezogen worden sein, ist vor Verwendung die gesetzliche Mindestlagerzeit (90 Tage Stroh, 30 Tage Mais) abzuwarten. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine ist verboten. Besonders richten wir diesen Apell auch an Hobbyhalter. Aber auch der normale Bürger kann helfen:

* Werfen sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte in die Natur, sondern stets in verschlossene Mülltonnen.
* Melden Sie dem Veterinäramt, wenn sie tote Wildschweine finden.
* Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstprodukte aus Risikogebieten mit ( z.B. Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Ukraine, Brandenburg
Donnerstag, 03 September 2020 00:43

Zukunft der Sächsischen Dampfschifffahrt gesichert

Finanzminister Hartmut Vorjohann freut sich über neuen Investor
 
»Dank des neuen Investors für die Sächsische Dampfschifffahrt können die weltberühmten Dampfer auch zukünftig ihren Gästen die Schönheit links und rechts der Elbe zeigen«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann erleichtert über die Rettung des Unternehmens. »Ich freue mich, dass wir einen Investor gefunden haben, der hier vor Ort weiter in das Unternehmen investiert und zugleich die Arbeitsplätze sichert«, so Vorjohann. Damit habe sich das Ziel des Freistaates, alles für den Erhalt der Flotte zu tun, realisiert. »Durch das große Engagement vieler Beteiligter in den vergangenen Wochen ist es gelungen, in der erforderlichen Frist eine gute und tragfähige Lösung zu finden.«

Mit der Übernahme durch die United Rivers AG werde auch das bisherige Konstrukt der Gesellschaft der GmbH & Co. KG abgelöst. »Wir haben jetzt die Chance auf zukunftssichere Strukturen, die die Dampfschiffahrt auf der Elbe nachhaltig und langfristig sichern. Hier habe ich volles Vertrauen in die sehr erfahrenen neuen Eigentümer«, unterstrich der Finanzminister.
Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Tag 263 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Dies ist eine Person mehr als am Montag. Von den positiv getesteten Personen befinden sich neun in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem sind 41 Kontaktpersonen von positiven Fällen zu verzeichnen. Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Heute tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Nach dieser gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften zu tragen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet.

Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern dürfen stattfinden. Voraussetzungen sind eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung sowie das Vorliegen eines genehmigten, auf die Veranstaltungsart bezogenen Hygienekonzeptes. Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.

Diese neue Rechtsverordnung gilt bis einschließlich 2. November 2020.
Regelungen zum Schulbeginn am Montag
 
Im Landkreis Meißen sind – unverändert zum Vortag – bislang 259 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich sieben Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. 42 Kontaktpersonen von positiven Fällen gibt es derzeit im Landkreis. Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Ab Montag (31. August 2020) tritt die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten in Kraft. Dann beginnt in Sachsen das neue Schuljahr. Die Allgemeinverfügung soll bis zum 21. Februar 2021 gelten, dem Beginn der sächsischen Winterferien. Die Verfügung regelt beispielsweise, dass alle einrichtungsfremden Personen, bspw. Eltern, bei Betreten dieser Einrichtungen stets eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. An Schulen wird Lehrkräften und Schülern das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Unterrichts empfohlen. Schulen können allerdings eine Maskenpflicht anordnen.

Ab Dienstag (1. September 2020) gilt dann die Neue Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung). Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften sind die wesentlichen Grundlagen, die weiterhin gelten. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Die Rechtsverordnung gilt vom 1. September 2020 bis einschließlich 2. November 2020.

Sowohl die Allgemeinverfügung als auch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sind auf der Website www.coronavirus.sachsen.de zu finden. Dort werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet. Die Corona-Hotline 0800 1000214 ist nach wie vor erreichbar.

Eine Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der Kinos im Freistaat Sachsen ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten. So können auch kleinere Kinos in Sachsen, die bislang weder durch das „Zukunftsprogramm Kino“ noch durch das „Zukunftsprogramm II“ der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien unterstützt wurden, künftig finanziell gefördert werden, um Corona-bedingt notwendige Investitionen zu realisieren. Anträge für diese Förderung können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden: www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/kino-förderung-investiv-sachsen.jsp