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Das Stadt- und Regionalportal

Der Lange Gang im Dresdner Residenzschloss ist nach fünf Jahren Bauzeit in seiner historischen Fassung um 1730 wiederhergestellt. Heute wurde der 100 Meter lange und 5 Meter breite Raum an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) übergeben. Zukünftig werden hier rund 500 der prachtvollsten Feuerwaffen aus dem Besitz der sächsischen Kurfürsten erstmals wieder gezeigt. Es handelt sich um die größte Sammlung an königlichen Jagd- und Sportfeuerwaffen des Barocks in Europa.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Der Lange Gang ist schon für sich genommen ein besonderes Ausstellungsstück. Der Besucher taucht ein in die höfische Pracht des 18. Jahrhunderts und erlebt ein meisterliches Bauwerk mit vielen interessanten Details. Gleichzeitig wird dem Wiederaufbau des Dresdner Residenzschlosses ein weiteres bedeutendes Kapitel hinzugefügt.«

Kulturministerin Barbara Klepsch: »Mit dem Langen Gang erhalten wir ein wichtiges und komplexes Kulturdenkmal zurück – und ein wunderbares Stück Dresden! Damit steigert das Residenzschloss Dresden mit seinen vielfältigen Gebäudeteilen und Ausstellungen seine touristische Anziehungskraft und wird auf unterschiedliche Weise erlebbar und interessant, nämlich mit Architektur, Geschichte, Kultur und Aussicht.«

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters: »Stück für Stück erstrahlt einer der bedeutendsten kulturellen Leuchttürme im Osten Deutschlands wieder in alter Pracht. Das verdanken wir den Expertinnen und Experten der beteiligten Gewerke, die ihr Können hier auf allerhöchstem Niveau eingebracht haben. Gleichzeitig ist der Wiederaufbau des Dresdner Residenzschlosses aber vor allem eins: ein besonders gelungenes Beispiel für die Erfolge eines kooperativen, in die Zukunft gewandten Kulturföderalismus in Deutschland. Der Freistaat Sachsen und der Bund arbeiten seit vielen Jahren eng zusammen, um dieses rund 800 Jahre alte Zeugnis vielfältiger kultureller Einflüsse nicht nur zu erhalten, sondern es als europäisches Museum der Kunst und der Wissenschaft leuchten zu lassen. Deshalb habe ich die Restaurierung des Langen Ganges auch sehr gern mit rund 4,5 Millionen Euro aus dem Bundeskulturetat unterstützt.«

Marion Ackermann, Generaldirektorin der SKD: »Kurz vor der Vollendung des Residenzschlosses gewinnen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden mit der heutigen Übergabe einen wunderbaren Ort für die kurfürstlichen Kunstschätze hinzu. Die einmalige Sammlung von königlichen Waffen der sächsischen Herrscher ist in Qualität und Vollständigkeit unübertroffen. Seit 1733 hatte dieser besonders wertgeschätzte Bestand seinen Aufstellungsort im nun rekonstruierten und restaurierten Langen Gang. Die neue Dauerausstellung wird unseren Besucherinnen und Besuchern in Zukunft die Leidenschaft für das Sammeln in der frühen Neuzeit erfahrbar machen und zwei Jahrhunderte europäischer Kunst und Technologie vermitteln.«

Die Bauarbeiten zur Wiederherstellung begannen im Jahr 2016. Dabei wurde unter anderem die farbige Renaissance-Holzdecke rekonstruiert. Fünf Restauratoren und Theatermaler arbeiteten mit Temperafarben an den 84 Kassettenplatten der Decke. Eine vollständige farbige Fotodokumentation aller Kassettentafeln von 1943/1944 diente als Vorlage. Dargestellt werden u. a. Obst- und Gemüsearrangements, Löwen, Hunde, Kriegerbildnisse und Blüten.

Der Raum erhielt neue Fenster. Auch die mundgeblasenen Butzenglasscheiben sind wieder eingebaut. Anstelle der historischen Gewehrschränke gibt es nun 18 Einbauvitrinen, die die hohen klimatechnischen Anforderungen der Ausstellungsobjekte erfüllen. Eine Klimatisierung des Raumes konnte aufgrund der Porzellankacheln des Fürstenzuges, die sich an der Außenwand befinden, nicht erfolgen. Die Malerei in den Fensternischen und –leibungen wurde restauriert und mit illusionistischer Malerei in Grisailletechnik ergänzt. Für Überraschung sorgten drei Kaminzüge, die während der Bauarbeiten gefunden worden. Sie zeigen, dass bereits mit der Erstausstattung des Schlosses um 1600 an eine Temperierung gedacht wurde. Nach der Dokumentation wurden diese wieder verschlossen, alle gefundenen Steine blieben am Ort.

Besucher gelangen zukünftig über die Englische Treppe und den Riesensaal in die Gewehrgalerie. Die sogenannte »Jagdtreppe« als Verbindung zwischen dem Langen Gang und dem Georgenbau wurde ebenfalls umgebaut und dient als Fluchtweg und barrierefreier Zugang.

Die auszuführenden Leistungen waren handwerklich besonders anspruchsvoll. Sie wurden eng durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sowie das Landesamt für Denkmalpflege begleitet.

Die Baukosten betragen rund 11 Millionen Euro. Sie werden von Bund und Land finanziert. Die Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Insgesamt flossen bisher über 360 Millionen Euro in den Wiederaufbau des Dresdner Schlosses.

Der Lange Gang als Verbindungsbau zwischen dem Residenzschloss und Johanneum war einst der Zuschauerraum für die höfischen Turniere und Hetzjagden. Später waren hier die Ahnengalerie der Wettiner und danach die Gewehrgalerie August des Starken und seines Sohnes August III. untergebracht. Nach der Zerstörung 1945 wurde er wieder aufgebaut und bis 2015 durch das Verkehrsmuseum genutzt.
Krisenstab des Landratsamtes kommt zu Abstimmungen zusammen
 
Im Landkreis Meißen sind bislang und damit unverändert zu den Vortagen 258 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich derzeit neun in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem sind 45 Kontaktpersonen von positiven Fällen zu verzeichnen.

Die in den vergangenen Tagen positiv getesteten Personen weisen keine Symptome bzw. nur einen milden Krankheitsverlauf auf. So werden gegenwärtig unabhängig vom Status der Quarantäne keine Personen stationär behandelt. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Erstmalig seit dem 23. Juni 2020 trat heute wieder der Infektions-Krisenstab im Landratsamt Meißen zusammen. Auch wenn die Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis derzeit moderat verläuft, gab es Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Beteiligten. Zudem nahm letztmalig Landrat Arndt Steinbach an der Sitzung des Krisenstabes teil. Er nutzte die Gelegenheit, allen Krisenstabsmitgliedern für die bislang geleistete Arbeit zu danken. „Wenn die Zusammenarbeit weiter so gut funktioniert, ist mir nicht bange“, so der scheidende Landrat.

Amtsärztin Petra Albrecht berichtete, dass die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt in der vergangenen Woche wieder intensiviert wurde. Diese gestaltet sich schwieriger als zu Beginn der Corona-Krise, da die Infizierten mehrheitlich jung und sehr aktiv sind und damit mehr Kontakte aufweisen. Trotz des eher jüngeren Alters der Infizierten und des milden Verlaufes der Infektion bleiben die Sorgen, dass auch wieder verstärkt ältere Personen oder Personen aus Risikogruppen infiziert werden.

„Hygiene-Empfehlungen, wie Abstand halten und eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, werden leider zunehmend weniger ernst genommen“, bedauert Petra Albrecht, „hier eine Pflicht einzuführen, kann das Bewusstsein für diese wichtigen Regelungen wieder schärfen“, hofft die Leiterin des Meißner Gesundheitsamtes.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen ist zudem mit vielen Anfragen zur Thematik der Reiserückkehrer sowie zu Hygienekonzepten beschäftigt, sodass an der Stelle bereits wieder personelle Verstärkung gefragt ist, die derzeit noch aus den Reihen der Landkreisverwaltung kommt.

Der Vertreter der Städte und Gemeinden im Krisenstab, Ralf Hänsel, blickt wie auch andere Städte und Gemeinden im Landkreis gespannt auch den bevorstehenden Schulstart und die Einschulungsfeiern der Erstklässler. „Es bleibt zu hoffen, dass es durch die anstehenden Feierlichkeiten nicht zu größeren Ausbrüchen kommt“, so der Zeithainer Bürgermeister. Einige Schulen stehen in Kontakt zum Gesundheitsamt, um Hygienemaßnahmen für das neue Schuljahr abzustimmen, bestätigte Petra Albrecht. „Unser Ziel ist es weiterhin, die Schulen offen zu halten und durch die konsequente Einzelfallverfolgung und schnelle Isolation von Infizierten und Kontaktpersonen keine Schule im Landkreis schließen zu müssen“, so die Amtsärztin.

Weiteres Thema war die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die derzeit im Sächsischen Kabinett beraten wird. Hier waren sich die Vertreter der Polizei und des Dezernates Verwaltung einig, sich zeitnah abzustimmen – auch mit den Städten und Gemeinden, sollte die Maskenpflicht kommen und das Nicht-Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Geschäften und im ÖPNV mit einem Bußgeld belegt werden.

Entspannt präsentiert sich derzeit die Lage im Rettungsdienst. Dr. Oliver Hensel zeigte sich mit dem schnellen und umfassenden Informationsfluss zu den Rettungskräften im Hilfsfall für Corona-Infizierte zufrieden. Bedenken äußerte er – ebenso wie der Leiter des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Ronald Voigt – bezüglich anstehender, dezentraler Feste und der Absicherung dieser durch Rettungssanitäter. „Auch bei einem örtlich breiter verteilten Festgelände sollten Rettungssanitäter an zentralen Punkten vor Ort sein, um schnell Hilfe leisten zu können“, so Ronald Voigt. Auch die mögliche Erhöhung der Obergrenze für Teilnehmerzahlen von über 1.000 Personen an Veranstaltungen sieht er kritisch.

Die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Elblandkliniken funktioniert nach wie vor gut und wird von beiden Seiten gelobt. Die Elblandkliniken führen an ihrer Infektionsambulanz am Standort Meißen wochentags Testungen durch. „Wir warten die weitere Entwicklung ab und sind vorbereitet“, so Vorstand Frank Ohi in der Krisenstabssitzung. Er regte zudem ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen den Kliniken und dem Gesundheitsamt an. „Mit der beginnenden Erkältungszeit und den typischen Symptomen wie Schnupfen, Husten Heiserkeit könnte eine Handlungsempfehlung zu einem vernünftigen Umgang mit Ängsten sinnvoll sein“, so Frank Ohi.

Ein neuer Termin für eine weitere Sitzung des Krisenstabes wurde vorerst nicht vereinbart. Entsprechend der zukünftigen Entwicklung der Fallzahlen wird der Krisenstab im Landratsamt Meißen bei Bedarf zusammentreten.
Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 1. September
 
Im Freistaat Sachsen gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Darüber verständigte sich heute das Kabinett in seiner Befassung mit der kommenden Corona-Schutz-Verordnung.

Weihnachtsmärkte werden wie Jahrmärkte und Volksfeste mit einem genehmigten Hygienekonzept erlaubt. Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern dürfen stattfinden, sofern eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes, auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt. Ab 20 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.

Die Öffnung von Prostitutionsstätten bleibt verboten, es sei denn, es handelt sich um die entgeltliche Erbringung sexueller Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr mit genehmigtem Hygienekonzept sowie Nachverfolgungsauflagen.

Wer für mindestens drei Wochen Saisonarbeitskräfte mit Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten beschäftigt, muss dies 14 Tage vor Arbeitsaufnahme der zuständigen kommunalen Behörde anzeigen. Zu Beginn der Arbeitsaufnahme muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Die Regelungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten stehen.

Die Rechtsverordnung gilt vom 1. September 2020 bis einschließlich 2. November 2020.
Im Landkreis Meißen sind bislang 258 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Dies sind acht Personen mehr als zu Beginn dieser Woche (17. August 2020: 250 Fälle). Von den 258 Personen befinden sich derzeit zwölf Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind 64 Kontaktpersonen von positiven Fällen zu verzeichnen. Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind insgesamt verstorben.
Landesdirektion Sachsen bestätigt Volltunnel und eine der teiloffenen Varianten als raumverträglich
 
Mit dem heutigen Tag übergibt die Landesdirektion Sachsen (LDS) in ihrer Funktion als Raumordnungsbehörde ihre raumordnerische Beurteilung für den sächsischen Abschnitt der Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden-Prag an die Vorhabenträgerin DB Netz AG.

»Die Landesdirektion macht mit dem Abschluss dieses umfangreichen Raumordnungsverfahren den Weg frei für die Planung einer modernen, leistungsfähigen und umweltfreundlichen Verbindung zwischen Dresden und Prag. Das Ergebnis, das die Fachleute meines Hauses erarbeitet haben, lässt genügend Raum für Optimierungen im weiteren Verlauf von Planung und Planfeststellung.« bewertet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Verlauf und Ergebnis des nun abgeschlossenen Verfahrens.

»Ich freue mich insbesondere für die Bewohner des engen Elbtals bis zur Grenze bei Schöna und für deren Gäste. Mit dem Neubau der Bahnstrecke wird die Lärmbelastung durch die stark belastete bestehende Strecke deutlich sinken. Mit den Vorarbeiten des Raumordnungsverfahrens ist eine Grundlage geschaffen für eine zügige weitere Planung und Zulassung des Vorhabens«, ergänzt Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung.

»Die Eisenbahn-Neubaustrecke von Sachsen nach Prag hat eine weitere wichtige Etappe genommen. Nach über zehn Jahren von Initiativen, Studien und Vorplanungsbeiträgen des sächsischen Verkehrsministeriums wird die künftige Streckenführung konkreter«, begrüßt auch der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig den Abschluss des Raumordnungsverfahren, und fährt fort: »Dass die Strecke im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans steht und dass die DB Netz AG heute nach ihren umfangreichen Planungsaktivitäten die Raumordnerische Beurteilung in die Hand bekommt, geht auch auf dieses beharrliche Engagement meines Hauses zurück. Nicht zu vergessen dabei: die hervorragende Zusammenarbeit mit unseren tschechischen Partnern. Sowohl eine teiloffene Variante als auch ein Korridor, der auf Vorschläge einer Bürgerinitiative zurückgeht, werden nun von der DB Netz AG in die Vorplanung überführt, an deren Ende die abschließende Variantenentscheidung steht. Transparenz und Dialog werden diesen Prozess begleiten. Bürgerschaftliches Engagement hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert und soll für alle ein Gewinn sein. Alle, die sich einbringen, sollte dabei das übergeordnete Gemeinwohlinteresse am Gelingen des Projekts verbinden.«

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand lässt sich eine Volltunnel-Variante am besten mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang bringen. Im Zuge der Ausbindung aus der Bestandsstrecke ist vor dem Nordportal des Basistunnels in Heidenau/Großsedlitz bei allen drei Volltunnelvarianten ein Überholbahnhof vorgesehen.

Ebenso kann die Behörde die teiloffene Variante G bestätigen, bei der nach einem ersten, etwa drei Kilometer langen Tunnelabschnitt ab Heidenau das Tal der Seidewitz bei Pirna-Zehista auf einer etwa einen Kilometer langen Brücke überquert wird und die mit einem Überholbahnhof bei Goes verbunden ist. Für diese Variante wären allerdings verschiedene Maßnahmen z.B. in den Bereichen Natur- und Lärmschutz erforderlich, um die Belange der Raumordnung zu wahren.

Besonders im Hinblick auf die geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten besteht bei allen bestätigten Varianten noch ein vertiefter Untersuchungsbedarf - etwa, um einen optimalen Tunnelkorridor zu finden.

Für weitere drei eingebrachte Trassenvarianten konnte hingegen die Raumverträglichkeit nicht bestätigt werden. Die mit diesen Varianten verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Flächenverbrauch, Aushubmassen oder den Eingriff in vorhandene Schutzgebiete – erreichen einen Umfang, der ihre Realisierung als gefährdet und eher unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Das Neubauvorhaben wird einen Engpass im grenzüberschreitenden Schienenverkehr zwischen Deutschland und Tschechien beseitigen. Mit einer Streckenführung außerhalb des Elbtals können die Reisezeiten im grenzüberschreitenden Personenfernverkehr deutlich verkürzt, zusätzliche Kapazitäten für den Güterfernverkehr geschaffen und das Elbtal in Richtung tschechische Grenze vom Verkehrslärm spürbar entlastet werden.

Die Vorhabenträgerin hatte der LDS insgesamt sieben Trassenvarianten für die Neubaustrecke vorgelegt, die auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen waren. In einem solchen Verfahren wird das Vorhaben auf seine Folgen für Boden und Landwirtschaft, Lärm, Gewässer-, Hochwasser- und Waldschutz, Rohstoffsicherung und Bergbau, Arten- und Biotopschutz, das so genannte Schutzgut Mensch, die technische Infrastruktur und die Kulturlandschaft betrachtet.

Am Verfahren beteiligt waren das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Behörden der Tschechischen Republik. Mit Stellungnahmen, Hinweisen und Einwendungen haben sich unter anderem der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, zahlreiche Städte, Gemeinden und Fachbehörden, die Bürgerinitiative »Basistunnel nach Prag« und weitere Bürgerinnen und Bürger – vorwiegend aus der betroffenen Region – in das Verfahren eingebracht. Insgesamt waren etwa 5.600 Stellungnahmen und Einwendungen zu ordnen, zu sichten und zu bewerten.

»Ich danke ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Dieses Vorhaben hat eine herausragende Bedeutung und wird mindestens eine Generation von Verantwortlichen in den beteiligten Ministerien und Behörden, aber auch von Planern, Bauleuten sowie Bürgerinnen und Bürgern der Region maßgeblich prägen – ganz zu schweigen davon, dass viele zukünftige Generationen einen neuen Verbindungsweg nach Prag werden nutzen können«, so Präsidentin Regina Kraushaar.

Staatsminister Martin Dulig ergänzt »Der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) als gemeinsame Institution von Sachsen, der Tschechischen Republik, dem sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und dem tschechischen Bezirk Ústí nad Labem hat seinen Sitz im SMWA. Er wird das Infrastrukturprojekt von europäischer Dimension weiter fachlich und organisatorisch unterstützen. Er steht für stetige konstruktive Zusammenarbeit aller Behörden und Beteiligten im Sinne des Projektfortschritts, für transparente Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.«

Die gutachterlichen Ergebnisse aus dem ROV werden jetzt der weiteren Trassenbestimmung und dem anschließend vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu führenden Planfeststellungsverfahren (PFV) wichtige Orientierungspunkte geben.

Das heute zum Abschluss gekommene ROV ist ein erster planungsrechtlicher Schritt für die Stärkung der transeuropäischen Verbindung zwischen den Nord- und Ostseehäfen und dem Südosten Europas sowie dem östlichen Mittelmeer. Die beschleunigte und verkürzte Schienenverbindung für Personen- und Güterverkehr wird auch die Landeshauptstadt Dresden besser an europäische Schienennetze anbinden und dem Großraum Dresden wirtschaftlich weiter Auftrieb geben. Das gilt neben dem internationalen Schienenverkehr auch für den schienengebundenen Regionalverkehr von und nach Nordböhmen. Davon werden letztlich auch Tagesausflügler, der Fremdenverkehr und Berufspendler profitieren können.
Ministerpräsident Michael Kretschmer unterzeichnet heute gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters eine Absichtserklärung über die weitere institutionelle Förderung der Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau. Im Jahr 2004 wurde der Park als gemeinsames deutsch-polnisches Kulturerbe in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.
Mit 14 Millionen Euro beteiligt sich der Bund darüber hinaus an der Errichtung eines deutsch-polnischen Informations- und Bildungszentrums »Muskauer Faltenbogen«. Das Land Sachsen trägt 20 Millionen Euro der Baumaßnahme.

Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Der Muskauer Park ist ein einzigartiges Kulturdenkmal von internationalem Rang, der Menschen inspiriert und verbindet und für Austausch über Grenzen hinweg steht. Mein großer Dank gilt der Stiftung, die diesen Gedanken immer wieder aufs Neue mit Leben erfüllt und dem Bund, der gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen eine angemessene finanzielle Ausstattung sicherstellt."

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: »Mit der heute unterzeichneten Absichtserklärung unterstützt der Bund dieses bedeutende binationale UNESCO-Welterbe im ländlichen Raum. In Bad Muskau wird damit auch in Zukunft die deutsch-polnische Zusammenarbeit mit Leben erfüllt. Die Stiftung Fürst-Pückler-Park entwickelt Strahlkraft in einer Region im Strukturwandel – zugleich ist sie Vorbild für europäische Zusammenarbeit. Die Parkanlage und das wunderbare Schloss des Weltenbummlers Hermann Fürst Pückler-Muskau gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen zu erhalten, ist auch dem Bund Freude und Verpflichtung.«

Einen weiteren Meilenstein für die Errichtung eines modernen Informations- und Bildungszentrums für den deutsch-polnischen UNESCO Geopark »Muskauer Faltenbogen« bildet das Finanzierungsabkommen, das Ministerpräsident Michael Kretschmer und Kulturstaatsministerin Monika Grütters heute ebenfalls unterzeichnen.

Ministerpräsident Michael Kretschmer: "Es freut mich, dass mit dem Informations- und Bildungszentrum Muskauer Faltenbogen nun ein weiterer herausragender kulturtouristischer Anziehungspunkt in der Lausitz Realität werden kann.«

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: »Mit der Eröffnung des Informations- und Bildungszentrums Muskauer Faltenbogen im Kavalierhaus werden die UNESCO-Welterbestätte Muskauer Park und der UNESCO-Geopark Muskauer Faltenbogen zukünftig in einem einzigartigen Modellprojekt zusammenarbeiten. Diese Verknüpfung der zwei binationalen UNESCO-Stätten wird die bereits vielfältige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen in dieser Region weiter verstärken.«
Forstminister Wolfram Günther informiert sich über Projekt zur Erfassung von Waldschäden mithilfe von Sentinel-2-Daten
 
Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt derzeit ein Projekt »Erfassung von Schadflächen und Freiflächen im sächsischen Wald mithilfe von Sentinel-2-Daten« durch. Dabei werden von der Europäischen Raumfahrtagentur kostenlos zur Verfügung gestellte Bilddaten ausgewertet und die Veränderungen im Wald zwischen Oktober 2017 und April 2020 analysiert.

Anlässlich einer Vorstellung des Projekts im Forstbezirk Dresden – Neustadt betonte Sachsens Forstminister Wolfram Günther: »Die Satellitenbilddaten und deren Auswertung helfen, die vom Borkenkäferbefall betroffenen Waldflächen zügig und landesweit zu dokumentieren. Das ist die Grundlage, um einerseits gezielt und schnell Schäden zu beseitigen, Risiken aus dem Waldverlust zu beurteilen und Vorrangflächen für die schnelle Wiederbewaldung zu bestimmen. Somit dienen die Aufnahmen also auch dem beschleunigten und gezielten Waldumbau. Schließlich müssen wir angesichts der Schäden im Wald jetzt die Chance nutzen, den ökologischen Waldumbau hin zu einem stabilen, arten- und strukturreichen sowie leistungsfähigen Wald zu forcieren.«

Die Zeitreihe wird mit der Analyse weiterer Aufnahmen im Herbst 2020 fortgesetzt. Dies ermöglicht es, Vergrößerungen bestehender Schad- und Freiflächen sowie das Hinzukommen neuer Flächen abzubilden und innerhalb gewisser Grenzen den einzelnen Schadursachen zuzuordnen.

Da derzeit nicht damit zu rechnen ist, dass die Kalamitätsschäden durch den Borkenkäfer schnell abnehmen, gehen die Experten von Sachsenforst von einer Ausweitung der Schad- und Freiflächen aus. Die Daten dienen nicht nur dem Staatsbetrieb Sachsenforst bei der Planung des Waldumbaus, sondern auch privaten und kommunalen Waldbesitzern. Sie werden im Zuge eines Kooperationsprojektes des Kompetenzzentrums Wald und Forstwirtschaft des Staatsbetriebes Sachsenforst und der Luftbild Umwelt Planung GmbH aus Potsdam erhoben.
Mittwoch, 19 August 2020 01:28

Mit Schenken Steuern sparen

Weil Häuser und Wohnungen im Wert gestiegen sind, ist es sinnvoll, über die Erbschaftsteuer nachzudenken. Die Zeitschrift Finanztest erläutert in ihrer September-Ausgabe, wann eine
Schenkung an die Erben der richtige Weg ist, was Eigentümer von Auslandsimmobilien beachten sollten und wie Patchworkfamilien ihren Nachlass regeln können, um nicht in Streit zu geraten.

Ob die Sorge vor der hohen Erbschaftsteuer berechtigt ist, hängt zum einen vom Wert des Hauses ab, zum anderen von der Anzahl der Erben. Wenn der Vererbende seine Immobilie auf mehrere Köpfe verteilt, zahlen die Erben im besten Fall keinen Cent Erbschaftsteuer. Kindern steht ein Freibetrag von je 400.000 Euro zu, Enkeln einer von jeweils 200.000 Euro.

Wenn es nur einen Erben gibt oder der Wert der Immobilie die Freibeträge der Erben überschreitet, kann eine Schenkung sinnvoll sein. Der Vorteil: Der Begünstigte kann seinen persönlichen Freibetrag alle zehn Jahre aufs Neue nutzen. Der Immobilieneigentümer kann natürlich auch mehrere Personen alle zehn Jahre bedenken und damit auch große Vermögen steuerfrei verteilen.

Bei Patchworkfamilien ist ein Testament ratsam, sonst gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der weder Stiefkinder noch unverheiratete Partner erben. Dringend angeraten ist ein Testament auch bei Auslandsimmobilien. Mit einer Rechtswahlklausel kann der Eigentümer darin festlegen, dass für das Vermögen deutsches Recht gelten soll, selbst wenn er im Ausland lebt.

Das Titel-Thema Immobilien vererben findet sich in der
September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter
www.test.de/immobilie-vererben.
Im Landkreis Meißen gibt es 250 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen, von denen sich fünf Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Damit ist im Vergleich zum Vortag eine positiv getestete Person dazugekommen. Derzeit sind zudem fünf Kontaktpersonen von positiven Fällen zu verzeichnen. Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Aufgrund der wieder steigenden Fallzahlen wird das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen – wie alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen – der Aufforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachkommen und ab sofort auch am Wochenende wieder die Fallzahlen an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen melden. Der Krisenstab des Landkreises Meißen wird jedoch – aufgrund der derzeit moderaten Fallzahlen im Landkreis – vorerst nicht zusammentreten.

In dieser Woche ist die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen veröffentlicht worden. Diese kann auf der Website www.coronavirus.sachsen.de eingesehen werden. Sie tritt mit Schuljahresbeginn am 31. August 2020 in Kraft und gilt bis 21. Februar 2021.
Samstag, 15 August 2020 00:34

Das dicke Ende kommt noch

Corona-Hilfen abrechnen
 
Zu früh gefreut haben sich viele, die Corona-Hilfen vom Bund oder den Ländern erhalten und das Geld komplett für alltägliche Ausgaben oder ihren Betrieb verplant haben:
Finanztest rechnet für Angestellte, Selbstständige, Familien, Arbeitnehmer, Rentner und Nebenjobber vor, was das Finanzamt an Steuern fordern könnte. Denn beispielsweise müssen Selbstständige, die Soforthilfen erhalten haben, diese als Betriebseinnahmen abrechnen. Dadurch kann ihre Steuerlast steigen.

„Selbstständige sollten mit ihrem Steuerberater klären, wie hoch die Belastung künftig ist“, empfiehlt Finanztest-Autorin Isabell Pohlmann. Mit dem Steuerbescheid für 2020 könnte eine böse Überraschung auf sie zukommen, so dass ein Teil der erhaltenen Mittel wieder verloren geht. Darauf sollten Betroffene vorbereitet sein, ebenso auf nachträgliche Forderungen, etwa wenn sie die Chance genutzt haben, Zahlungen ans Finanzamt stunden zu lassen. Denn die Forderungen sind nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.

Ebenso können Berufspendler nach der Steuererklärung enttäuscht sein, da sich viele wegen Corona gar nicht aus dem Homeoffice wegbewegt haben. Sie können entsprechend weniger Fahrtkosten abrechnen und bekommen weniger zurück als sonst. Viele Bezieher von Kurzarbeitergeld müssen mit Nachforderungen des Finanzamts rechnen – der Lohnersatz ist zwar steuerfrei, doch durch das Kurzarbeitergeld kann der Steuersatz für die übrigen Einkünfte steigen.

Besondere Vorteile stehen Eltern zu, etwa ein deutlich erhöhter Steuerfreibetrag für Alleinerziehende oder der Familienbonus von 300 Euro pro Kind für alle Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben. Den Bonus erhalten zwar alle Familien, doch die Zahlung wird im Zuge der Steuererklärung mit den Steuerfreibeträgen für den Nachwuchs verrechnet. Dann zeigt sich: Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto weniger bleibt letztlich vom Familienbonus übrig. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, sind immerhin 600 Euro im Jahr steuerfrei, bei höheren Zahlungen ist der darüber liegende Anteil aber steuerpflichtig.

Der vollständige Artikel findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar unter
www.test.de/corona-hilfen-abrechnen.