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Das Stadt- und Regionalportal

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 10.125 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 1.669 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 197 positiv getestete Personen hinzugekommen.

485 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 541,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 208 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 25 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 397 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind elf weitere verstorbene Personen im Vergleich zu gestern.

Der Landkreis Meißen hat gestern eine weitere Allgemeinverfügung zur Quarantäne in einer Seniorenpflegeeinrichtung erlassen und auf der Website www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie tritt heute in Kraft und richtet sich an die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnbereichs 2 des Senioren-Parks carpe diem in Meißen.
Letzte Änderung am Freitag, 08 Januar 2021 22:52
Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.

Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar gültigen Verordnung weiter. Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen:
Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen und die Auslastung des ÖPNV auf ein Minimum zu beschränken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.
Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.
Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.

Die neue Verordnung wird in Kürze unter www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen« veröffentlicht.
Zu den Regelungen an den Schulen und Kitas informiert das Kultusministerium in einer gesonderten Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245148
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 9.928 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.854 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 266 positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Es sind zudem gegenwärtig 388 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 483,2.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 205 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 25 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zu gestern sind elf weitere Personen verstorben. Die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf insgesamt 386.
Freitag, 08 Januar 2021 00:59

Schwarmbeben im Vogtland

Zwei Erdbebenherde gleichzeitig aktiv
 
Bereits seit dem 16. Dezember 2020 ist ein Erdbebenschwarm im Vogtland aktiv. Der Herd des Bebens liegt fünf Kilometer östlich von Bad Brambach im Gebiet Luby in Tschechien. Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit.

Das Schwarmbeben hatte seinen bisherigen Höhepunkt am 4. Adventswochenende. Es wurden zehn Erdbeben mit einer Lokalmagnitude größer als 2.0 auf der Richterskala registriert. Zur Einordnung: Erdbeben können ab einer Magnitude von 2.0 auf der Richterskala von Menschen wahrgenommen werden. Die stärksten Beben des Schwarms mit einer Magnitude von 2.6 auf der Richterskala wurden bis in Ortschaften des Erzgebirges gespürt, zum Beispiel im 50 Kilometer entfernten Grünhain-Beierfeld.

Seit dem 22. Dezember 2020 ist ein weiteres Herdgebiet auf deutscher Seite aktiv. Südwestlich von Oelsnitz im Vogtland nahe der Ortschaft Triebel wurden bis heute 42 Beben ausgewertet. Dieses Gebiet war bisher nur vereinzelt von kleinen Erdbeben betroffen. Damit handelt es sich um den ersten Erdbebenschwarm in dieser Region. Das stärkste Erdbeben wurde am 22.12.2020 um 13:04 Uhr mit einer Magnitude von 2.3 auf der Richterskala ermittelt. Der Schwarm ist mit schwächeren Beben noch aktiv und wird weiter beobachtet. Ein erneuter Anstieg der Magnituden kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Schwarmbeben treten im Vogtland immer wieder auf. Dabei kommt es in dichter zeitlicher Reihenfolge zu kleinen Erdstößen im gleichen Herdgebiet. Dass aktuell zwei Herdgebiete gleichzeitig aktiv sind, ist eine Besonderheit. Die Distanz zwischen den beiden Erdbebenherden beträgt circa 20 Kilometer. In den vergangenen Jahren ist ein erhöhtes Auftreten von Erdbebenschwärmen in dieser Region beobachtet worden. Die Ursachen dafür werden untersucht.

Die Erdbebenüberwachung in Sachsen erfolgt durch den Seismologie-Verbund und wird vom LfULG als Staatlicher Geologischer Dienst in Sachsen koordiniert. Der Seismologie-Verbund betreibt zahlreiche Messstationen in Mitteldeutschland, um die seismische Aktivität in dieser Region zu überwachen. Die Stationen befinden sich im Vogtland, dem Westerzgebirge, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt.
Im Landkreis Meißen sind bislang 9.662 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich 1.856 Personen aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 244 positiv getestete Personen hinzugekommen.

Es sind zudem gegenwärtig 358 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 457,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 209 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 27 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 375 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind elf weitere verstorbene Personen im Vergleich zu gestern.
In Sachsen werden die Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten am kommenden Montag, 11. Januar, ihren Betrieb aufnehmen, da nun kontinuierlich, allerdings weiter nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Zunächst werden dort Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.). Der Freistaat hat bislang 68 250 Impfdosen für 34 125 Personen geliefert bekommen. Gemäß der Absprache der Gesundheitsministerkonferenz wird 50 Prozent des gelieferten Impfstoffes für die nötige zweite Impfung zurückgelegt. Über die Hälfte der Impfdosen (38 025 Dosen) wurden an die Krankenhäuser ausgeliefert, die in eigener Verantwortung ihr Personal impfen. Dies entspricht der priorisierten Zahl der Klinik-Beschäftigten von 19 000 Personen. Dort ist die Lage besonders dramatisch. Der Rest steht mobilen Impfteams für die Pflegeeinrichtungen sowie ab Montag den Impfzentren zur Verfügung.

Für den Januar sind für den Freistaat insgesamt 102 375 Impfdosen für 51 187 Personen durch den Bund angekündigt. Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Uns ist eine kontinuierliche Impfung wichtig, täglich und auch über die Feiertage. Dies haben wir so umgesetzt. Hätten wir sofort die Impfzentren geöffnet, hätten diese, wie woanders geschehen, nach kurzer Zeit wieder schließen müssen, weil der Impfstoff-Nachschub fehlte. Daher haben wir uns für diesen Weg entschieden.« Geimpft wird seit dem 27. Dezember durch mobile Teams in Pflegeeinrichtungen sowie das Personal in Krankenhäusern. Diese führen die Impfungen selbst durch. Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. In die Gruppe der höchsten Priorität fallen in Sachsen etwa 457 000 Menschen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass bis Ende Januar etwa 18 Prozent der Priorisierungsgruppe 1 geimpft werden kann. Kalkuliert wird ab kommender Woche pro Tag sachsenweit mit bis zu 2800 Impfungen. Die Zahl der geplanten Impfdosen für die mobilen Teams und Impfzentren in Landkreisen orientiert sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl. Jedes Impfteam kann täglich in den Landkreisen 100 Impfdosen verimpfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die restlichen Dosen gehen in die Impfzentren. Nach derzeitiger Kalkulation werden jedem Impfzentrum je nach Bevölkerungsanteil des Landkreises zunächst 50 bis 230 Impfdosen pro Tag zugeteilt. Trifft mehr Impfstoff ein, kann dieser jederzeit in das System eingespeist werden.

Am kommenden Montag soll die Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine online starten. In Kürze wird auch eine Hotline für Terminbuchungen geschaltet. Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Es wird rechtzeitig über die Details informiert.
Im Fokus stehen zunächst über 80-Jährige, die einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen können. Staatsministerin Köpping: »Hier appelliere ich auch an die Solidarität und Unterstützung durch Angehörige, wenn es um die Terminvereinbarung und Anfahrt zum Impfzentrum geht.« Auch für wenig mobile über 80-Jährige, die nicht in ein Impfzentrum kommen können, wird es eine Lösung geben. Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten.



Hintergrund:
Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig.
Die Impfzentren selbst sollen täglich geöffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet werden. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden.
Weitere ortsnahe Filialen der Impfzentren sollen in Absprache mit den Landkreisen eingerichtet werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Derzeit ist dies noch nicht möglich.

Höchste Priorität bei der Corona-Schutz-Impfung haben laut Impfverordnung des Bundes:
• über 80-Jährige
• Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
• Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
• Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).
Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 371 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit sind bislang 9.418 Personen positiv getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 1.754 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es halten sich zudem 286 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 492,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 191 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 25 von ihnen liegen auf der Intensivstation. 364 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind 14 weitere Verstorbene im Vergleich zu gestern.

Amtsärztin Dr. Simone Bertuleit konstatierte im heutigen ersten Krisenstab des Jahres 2021 weiterhin ein dynamisches Geschehen und eine angespannte Lage: „Wir haben nach wie vor Ausbrüche in Seniorenpflegeeinrichtungen zu verzeichnen, beobachten aber überwiegend ein diffuses Infektionsgeschehen innerhalb der Bevölkerung. Vor allem die Stadt Riesa ist gegenwärtig stark betroffen.“

Die Feiertage verliefen im Gesundheitsamt des Landkreises Meißen nach Aussage der Amtsärztin ruhig und ohne besondere Vorkommnisse. Die Erfassung neuer Fälle wurde über die Feiertage und den Jahreswechsel unvermindert fortgeführt.

Auch die weiteren Mitglieder des Krisenstabes – unter anderem von Polizei sowie Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen – vermeldeten keine besonderen Vorkommnisse und ein ruhiges Silvester. Die Situation in den Elblandkliniken ist nach wie vor unverändert und von einer sehr hohen Zahl an Patienten geprägt.
Angesichts der Coronalage bleiben Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar geschlossen. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen (Klassenstufen 9 und 10), Gymnasien (Klassenstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Klassenstufen 12 und 13) und Fachoberschulen können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben bis zum 29. Januar in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Diese Entscheidung wurde heute im Ergebnis einer Kabinettssitzung getroffen.

Um die Wiederöffnung der Schulen mit hohen Präsenzzeiten zu ermöglichen, werden die Winterferien verkürzt und deren Zeitraum verändert. Die Winterferien beginnen danach am 31. Januar und enden mit dem 6. Februar als letzten Ferientag. Im Gegenzug werden die Osterferien verlängert. Sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.

Schüler, deren Eltern langfristig für die Winterferien Urlaub gebucht haben, können sich mit einem begründeten Antrag bei der Schulleitung vom Schulbesuch befreien lassen.

»Nur wenn es die Infektionslage erlaubt, werden die Bildungseinrichtungen nach der einen Woche Winterferien wieder geöffnet. Mir ist bewusst, dass wir den Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern, aber auch den Pädagogen damit sehr viel abverlangen. Aber die anhaltend hohen Infektionszahlen erlauben derzeit keine Öffnung der Schulen und Kitas«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Ab dem 8. Februar werden Grundschulen und Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Gruppen und Klassen müssen dann wie im Frühjahr voneinander getrennt werden. An weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 5 soll der Unterricht dann im Wechsel zwischen Präsenzzeit an der Schule und Lernzeit zu Hause erfolgen.
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 9.047 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.603 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 52 positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Es sind zudem gegenwärtig 252 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 530,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 172 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 20 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 350 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind drei weitere verstorbene Personen im Vergleich zum Vortag.
Im Landkreis Meißen gibt es aktuell insgesamt 8.910 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Das sind 94 mehr als gestern. 1.725 positiv getestete Personen befinden sich in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Es sind gegenwärtig zudem 343 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert vom RKI für den Landkreis beträgt heute 594,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell 160 Einwohner des Landkreises Meißen stationär betreut, davon 21 auf der Intensivstation. Vier weitere Personen sind verstorben, sodass sich seit gestern die Zahl der Todesfälle mit oder in Zusammenhang mit einer Infektion mit dem Corona-Virus auf insgesamt 339 Personen erhöht hat.