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Das Stadt- und Regionalportal

20.10.2023 - Das größte Straßenbauprojekt in der Stadt Radebeul bildete den Auftakt zum Besuch von Landrat Ralf Hänsel. Er und Oberbürgermeister Bert Wendsche besichtigten die Baustelle der Meißner Straße bei einem Spaziergang von der Hauptstraße bis zur Gleisschleife in Radebeul-Ost. 
 
Infrastrukturmaßnahmen für Bildung und Verkehr 
 
Die Straße wird derzeit inklusive der Straßenbahnschienen sowie aller Leitungen und Medien grundhaft saniert. Der Zuschnitt von Straße, Gehweg und Schienen wird neugestaltet, so wie es bei den bereits erneuerten Abschnitten zu sehen ist. „Zum Teil liegen rund 100 Jahre alte Leitungen in der Straße. Eine weitere Herausforderung der Maßnahme besteht darin, dass wir zum Teil in anliegende Grundstücke eingreifen müssen“, machte Oberbürgermeister Bert Wendsche die Dimensionen deutlich.

Da es sich bei der Staatsstraße um die Hauptverbindung von Dresden über Radebeul nach Coswig und Meißen handelt, ist auch die Umleitungsführung entsprechend herausfordernd. „Wir haben diese langfristig vorbereitet und sie wird von den Autofahrern gut angenommen“, erläuterte Bert Wendsche. Bahnfahrende müssen derweil auf den Ersatzbus umsteigen. Wenn alles planmäßig verläuft, soll die Maßnahme Ende 2024 abgeschlossen werden. „Wir hoffen auf einen baufreundlichen Winter“, so das Stadtoberhaupt.

Die Gemeinschaftsmaßnahme der DVB mit der Stadt Radebeul kostet insgesamt rund 15 Millionen Euro. Circa 6 Millionen Euro davon investiert die Stadt Radebeul in den Bau der Straße und Gehwege. Landrat Ralf Hänsel zeigte sich nicht nur von der Dimension der Baumaßnahmen beeindruckt: „Auf der Baustelle herrscht reges Treiben, momentan ist alles im geplanten Zeitrahmen. Erfreulich ist für die Nachbarstädte Coswig und Weinböhla, dass nach Fertigstellung die Fahrzeit der Linie 4 wesentlich kürzer sein wird.“

Großes vor hat die Stadt auch am nächsten Besuchspunkt – dem Gelände der ehemaligen Wachschen Villa am Augustusweg. Hort und Turnhalle der Grundschule Oberlößnitz sollen dort neu errichtet werden und gemeinsam mit der Wachschen Villa, die das Domizil der Kinderarche ist, eine Art Campus bilden. Dazu muss neben dem alten Gebäude aus DDR-Zeiten auch eine Mauer aus dieser Zeit verschwinden, die das historische Gelände zum Augustusweg hin begrenzt. „Zum Rückbau der Mauer hat mir der Oberbürgermeister einen Wunsch mit auf den Weg gegeben“, informierte Landrat Ralf Hänsel, „denkmalschutzrechtliche Belange mögen bei der notwendigen Neugestaltung des Augustusweges an der Stelle pragmatisch angewendet werden.“

Ein kleiner Spaziergang führte in eines der Kerbtäler in der Nähe der Wachschen Villa. Hintergrund war, das Prinzip der Schwammstadt zu diskutieren. Aus den Kerbtälern, von denen einige von Radebeul aus in die höhergelegenen Wälder führen, ergießen sich bei Starkregen immer wieder kleine Sturzbäche. „In vielen dieser Kerbtäler gibt es historische Regenwasserrückhaltungen, die wir gern wiederherstellen möchten. Einerseits sollen so die kleinen Fluten verhindert werden, andererseits ist es uns wichtig, das Wasser über Versickerung in der Region zu halten“, erläuterte Oberbürgermeister Bert Wendsche.

Von den Hängen der Oberlößnitz ging es nach Kötzschenbroda. Dort plant die Stadt Radebeul für die Grund- und die Oberschule ebenfalls einen neuen gemeinsamen Schulcampus zu schaffen. „Dafür sollen vorhandene Gebäude abgerissen, eine neue Oberschule errichtet, die Grundschule weiter saniert und die bisherige Oberschule in einen Hort umgewandelt werden“, informierte Oberbürgermeister Bert Wendsche. „Fördermittel wie Eigenanteil der Stadt sind an der Stelle klug eingesetzt und die Planungen wirklich durchdacht“, schätzte Landrat Ralf Hänsel beim Rundgang über das Schulgelände ein.

In der Umgebung soll zudem die Zufahrt zum historischen Anger saniert werden. Für den Bahnhof hat Udo Lindenberg (Sonderzug nach Kötzschenbroda/Pankow) ein Motiv freigegeben, das dort perspektivisch angebracht werden soll.
Am 21. Oktober öffnet die neue Sonderausstellung »Königsmacher. 1423 – Ein Wettiner wird Sachse« in der Albrechtsburg Meissen. Anlass der Ausstellung: Vor 600 Jahren erhält der Markgraf von Meißen, Friedrich der Streitbare, die sächsische Kurwürde und rückt in den exklusiven Kreis der Königswähler auf, die über das Schicksal Deutschlands entscheiden. 1423 wurde Sachsen zu Sachsen. Heute ist dieser Name für viele Teil der eigenen Identität.

»Mit der Sonderausstellung feiern wir das 600. Jubiläum der Verleihung der sächsischen Kurwürde an die Wettiner und zugleich ist sie ein Vorgeschmack auf unsere 5. Sächsische Landesausstellung im Jahre 2029, die sich "Meißen 929 - 1.100 Jahre Sachsen" widmen wird. Die Sonderausstellung bietet uns die Möglichkeit, unsere sächsische Vergangenheit besser zu begreifen und somit auch unsere Gegenwart und Zukunft aktiv mitzugestalten. Sie zeigt uns auch, wie Identität und Machtsymbole durch diese Belehnung von 1423 beeinflusst wurden und welche Erinnerungen damit verbunden sind. Die Identität als Sachse ist heute für viele von uns ein wichtiger Teil unseres Lebens, und es ist faszinierend zu sehen, wie sich dieser Begriff im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat. Diese beiden Ausstellungen sind aber nicht nur von historischer, sondern auch von touristischer Bedeutung für Sachsen, denn sie werden Gäste aus nah und fern anziehen. Ich möchte allen Beteiligten danken, die diese Ausstellungen möglich gemacht haben - den Organisatoren, den Kuratoren, den Leihgebern und natürlich der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH. Ihr Engagement und ihre Arbeit sind von unschätzbarem Wert für den Erfolg dieser Ausstellungen«, betont die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Worum es geht:
Ein Jahr lang wird auf fast 400 m² Ausstellungsfläche im Erdgeschoss von Deutschlands ältestem Schloss sächsische Geschichte hautnah erlebbar. Kurfürst Friedrich der Streitbare begegnet den Ausstellungsbesuchern als überlebensgroße Lindenholzstatue mit Kurschwert in der Hand und Kurhut auf dem Kopf direkt im ersten Raum. Wieso wurde die Kurwürde neu vergeben? Warum machte der Kaiser den Meißner Markgrafen zum Kurfürsten? Weshalb erhielten die Länder Friedrichs einen neuen Namen? Wie lief eine Königswahl ab? Diese und weitere Fragen beantwortet die Sonderausstellung in insgesamt sieben Räumen. »Unser Ausstellungsteam hat in nur zehn Monaten Vorbereitungszeit ein historisch bedeutsames und komplexes Thema aufbereitet. Die Gäste der Ausstellung erwartet eine moderne Inszenierung mit aufwändigen Installationen, Audiospuren und Grafic Novels, dank derer visualisiert wird, wenn zeitgenössische Darstellungen fehlen«, schwärmt Christian Striefler, Geschäftsführer der SBG.  

Das wertvollste Exponat
Ein herausragendes gotisches Kunstwerk, das Altar-Retabel der Kirche von Chemnitz-Ebersdorf, zeigt neben einer Mondsichelmadonna mit dem Jesuskind auch Friedrich den Streitbaren und seine Frau Katharina von Braunschweig-Lüneburg. Der Markgraf unternahm 1420 eine Wallfahrt nach Ebersdorf. Gestiftet wurde es möglicherweise als Dank für die göttliche Unterstützung im Kreuzzug gegen die Hussiten, an dem Friedrich teilgenommen hatte. Es handelt sich um eine der zwei bekannten bildlichen Darstellungen des späteren Kurfürsten. Das Altar-Retabel wurde in den vergangenen Wochen restauriert und konserviert. Der Transport des wertvollen Ausstellungsstückes war komplex und erfolgte in einer besonderen, doppelt gefederten Transportkiste. Ausgestellt wird es in einer schützenden Vitrine.

Was ist? – Was bleibt? – Was wäre wenn?
Durch bloßen Zufall gelangte die Kurwürde nach Sachsen. Aber was wäre gewesen, wenn das Schicksal anders entschieden hätte? Im letzten Raum werden die Gäste mit fiktiven Szenarien konfrontiert. Was wäre, wenn die Wettiner die Kurwürde nie oder erst später erhalten hätten? Gäbe es ohne Kurwürde in Meißen heute Emaillegeschirr statt Porzellan? Und was hat es mit der Goldenen Reiterin auf sich? Die Antwort darauf geben vier Animationsfilme, in denen augenzwinkernd alternative Wirklichkeiten dargestellt werden. Im »Sachsenregal« wird dagegen deutlich, was ist. Was verbindet man heute mit Sachsen? Bürgerinnen und Bürger haben nach einem öffentlichen Aufruf ungefähr 50 Leihgaben beigesteuert. Schwibbbogen und Herrnhuter Stern, Meissener Porzellan, DDR-Puppenstube u.v.m. verleihen der Ausstellung eine persönliche Note.

Die Sonderausstellung »Königsmacher. 1423 – Ein Wettiner wird Sachse« ist vom 21. Oktober 2023 bis zum 20. Oktober 2024 zu sehen.
Finanzminister Hartmut Vorjohann und der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Bert Wendsche haben sich im Interesse der Bürger auf die Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze für jede Gemeinde verständigt. Damit wird auf die Sorge zahlreicher Bürger reagiert, dass die Grundsteuerreform zu einer Erhöhung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer führen wird.

Für jede Gemeinde sollen Hebesätze veröffentlicht werden, die für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich wären. Diese Veröffentlichung schafft Transparenz und zeigt inwiefern der künftige Hebesatz einer Gemeinde tatsächlich durch die Grundsteuerreform beeinflusst ist. Die individuelle Steuerzahlung für die einzelnen Grundstücke wird sich aber aufgrund der Verwendung aktueller Werte verändern. Das Recht der Gemeinden, den Hebesatz eigenverantwortlich festzulegen, wird damit auch weiterhin nicht angetastet. Der Aufbau der entsprechenden Datensammlung soll sukzessive bis Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Aufgrund der Neubewertung aller Grundstücke wird es zwangsläufig zu Veränderungen im Einzelfall kommen – manche werden mehr, andere dafür weniger zahlen müssen. Allein mit der Reform lässt sich aber eine Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens einer Gemeinde nicht begründen. Deswegen machen wir einen aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune in Sachsen transparent. Ich rechne derzeit damit, dass die entsprechenden Daten im Laufe des kommenden Frühjahrs vorliegen, also rechtzeitig vor der Festlegung der neuen Hebesätze durch die Kommunen.«

Oberbürgermeister Bert Wendsche begrüßt, dass es mit der transparenten Übersicht bereits ab kommendem Frühjahr für die Bürger ein erster Hinweis zur voraussichtlichen Höhe ihrer künftigen Grundsteuer geben wird. Jedoch erst nach der Entscheidung der Stadt- und Gemeinderäte über die Höhe der Hebesätze Ende des nächsten Jahres werden aber alle Unschärfen ausgeräumt sein. Dann werden die Bürger Sicherheit über die Höhe der Grundsteuer im Jahr 2025 haben. »Ich bin davon überzeugt, dass sich die gewählten Stadt- und Gemeinderäte – die oft selbst Steuerzahler sind – ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind und unter Berücksichtigung des bisherigen Grundsteueraufkommens und der Haushaltslage ihrer Stadt und Gemeinde eine sachgerechte Entscheidung treffen werden«, betont Wendsche weiter.



Hintergrund:
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuer reformiert, die derzeit in Sachsen auf Werten aus dem Jahr 1935 basiert. Ab dem Jahr 2025 wird sie auf Basis der neuen Regelungen erhoben.

Aus den Bescheiden des Finanzamtes geht die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer noch nicht hervor. Erst mit Bekanntwerden des künftigen Hebesatzes der Gemeinde lässt sich die Höhe der Grundsteuer berechnen. Dazu muss der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz multipliziert werden. Dies ergibt die jährlich insgesamt zu zahlende Grundsteuer.

Mit der Reform verändern sich alle Grundsteuerwerte, sodass auch die sächsischen Städte und Gemeinden ihre Hebesätze neu berechnen müssen. Die Gemeinden bestimmen die in ihrem Gemeindegebiet geltenden Hebesätze eigenverantwortlich in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf gemäß dem in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes geregelten Hebesatzrecht und der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz.

Die Neuberechnung der Hebesätze dient dazu, das Grundsteueraufkommen der Kommune grundsätzlich stabil zu halten. Ab dem Jahr 2025 wollen die Kommunen ähnlich viel an Grundsteuer einnehmen wie vorher im Jahr 2024. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in die Kommunalhaushalte und werden beispielsweise für die Finanzierung von Kitas und den Ausbau von Straßen dringend benötigt.

Die Höhe der Hebesätze allein sagt noch nichts darüber aus, ob die Grundsteuerreform aufkommensneutral, also ohne Erhöhung des Aufkommens in einer Gemeinde insgesamt umgesetzt wurde. Entscheidend ist, wie sich das Zusammenspiel aller Grundsteuermessbeträge einer Gemeinde mit dem jeweiligen Hebesatz darstellt: So ist etwa selbst eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozent dennoch aufkommensneutral, wenn sich die Summe der Grundsteuermessbeträge um diesen Umfang verringert hat.
Obere Jagdbehörde Sachsen erteilte Ausnahmegenehmigung  
  
Ab dem Frühjahr 2024 sollen im Rahmen des Projekts »RELynx Sachsen« bis zu 20 Eurasische Luchse in das Erz- und Elbsandsteingebirge, als das größte zusammenhängende Waldgebiet Sachsens und ursprüngliches Verbreitungsgebiet, ausgewildert werden.
 
Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit. Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten sei mit der erteilten Ausnahmegenehmigung der Oberen Jagdbehörde ein erster Meilenstein im Projekt erreicht worden. Damit kann die Aussetzung von geeigneten Tieren, die genetisch der Karpatenpopulation zugerechnet werden, gezielt vorbereitet werden. Die Genehmigung der Oberen Jagdbehörde wurde im Einvernehmen mit den zuständigen Naturschutzbehörden und unter Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände in Sachsen erteilt. 

Die Aussetzung soll ab dem Frühjahr 2024 im Staatswald des Forstbezirks Eibenstock im Westerzgebirge zunächst mit Wildfängen aus der Schweiz beginnen. Ebenso sind geeignete Gehegetiere aus dem Europäischen Erhaltungszuchtprogramm (EAZA), die menschenfern aufwachsen und in Koordinierungsgehegen auf die Wildnis vorbereitet werden, vorgesehen. Auch Waisenluchse, die in der Wildnis mutterlos aufgefunden werden, kommen nach einer Pflegephase für die Aussetzung in Betracht.

Die Wiederansiedlung in Sachsen stärkt die nach wie vor empfindliche mitteleuropäische Luchspopulation. Der Zeitraum der Aussetzungen erstreckt sich bis Ende des Jahres 2027.

Das sächsische Projekt ordnet sich in eine bundesweite Strategie zur Stabilisierung der Luchsvorkommen in Deutschland ein. Da vor allem weibliche Luchse neue Gebiete nur sehr zögerlich besiedeln, wird durch die Wiederansiedlung in Sachsen ein neuer Trittstein begründet. Dieses Vorkommen soll mittelfristig als Bindeglied zwischen den natürlichen Beständen in den Karpaten und dem bislang isolierten Vorkommen im Böhmerwald und Nordostbayern fungieren.

Gestartet wurde das Projekt im September 2022. Daran beteiligt sind das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz und die Professur für Forstzoologie der Technischen Universität Dresden. Die Projektleitung liegt beim LfULG. Die praktischen Maßnahmen werden vom Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt.

Das bereits seit fünfzehn Jahren in Sachsen bestehende Monitoringsystem zum Luchs wird entsprechend erweitert und an die neue Situation angepasst. Auf den Internetseiten des LfULG können sich Bürgerinnen und Bürger über das Projekt informieren. Mit einem Faltblatt und Postkarten liegt Material für eine breite Öffentlichkeit vor.




Hintergrund:

Durch lange Verfolgung wurde der Luchs in Deutschland ausgerottet, in Sachsen bereits vor 300 Jahren. Alle Luchse, die im Moment in Deutschland frei leben, stammen aus Wiederansiedelungsprojekten. Aktuell leben nur rund 130 Alttiere in drei voneinander isolierten Populationen im Harz, in Nordostbayern und im Pfälzerwald. In Sachsen traten in den letzten Jahrzehnten ausnahmslos Einzeltiere auf.

Der Luchs steht unter strengem europäischen und nationalen Schutz. Aufgrund seiner geringen Fortpflanzungsrate besiedelt er nur sehr zögerlich neue Lebensräume. Eine natürliche und dauerhafte Rückkehr des Luchses nach Sachsen ist daher unwahrscheinlich und ein besonderer Einsatz für den Schutz dieser Art erforderlich.

Der Luchs ist nach Bär und Wolf das drittgrößte Raubtier Europas. Die Katzen können mit einer Schulterhöhe von bis zu 70 Zentimetern eine stattliche Größe erreichen.

Für Menschen stellt der Luchs in der Regel keine Gefahr dar. Aufgrund seiner guten Tarnung und der vorwiegenden Dämmerungs- und Nachtaktivität ist die Wahrscheinlichkeit, ein solches Tier in freier Wildbahn zu Gesicht zu bekommen, sehr gering.

Luchse erbeuten hauptsächlich freilebende Wildtiere wie Rehe und junge Rothirsche. Die Großkatzen können aber auch Schafe, Ziegen und Wild in Gehegen töten. Solche Übergriffe finden jedoch nur sehr selten statt. Der Freistaat Sachsen gleicht Schäden an Nutztieren aus, wenn der Luchs mit hinreichender Sicherheit als Verursacher bestätigt wurde.
Seit Sommer 2022 ist Sachsen mit einem verstärkten Aufkommen an unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern (umA) konfrontiert, die in der sächsischen Kinder- und Jugendhilfe untergebracht, versorgt und betreut sowie in angrenzende Systeme (Schule, Ausbildung, Arbeitsmarkt) und die Gesellschaft integriert werden müssen. Dies sorgt für eine sich zuspitzende Situation sowohl bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, als auch bei den freien Trägern der sächsischen Kinder- und Jugendhilfe.

Von Januar bis Ende September 2023 sind in Sachsen 1959 umA durch die Jugendämter vorläufig in Obhut genommen worden. Im gleichen Zeitraum wurde in 958 Fällen Korrektur gemeldet (z.B. durch Weiterzug) - damit ist ein Bestandsaufwuchs in Höhe von 1002 jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten für umA in Sachsen zu verzeichnen. Somit sind bis Ende der 39. Kalenderwoche die Erstaufnahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt um 82,1 Prozent, der Bestandsaufwuchs um 57,3 Prozent angestiegen.

Sozialministerium, der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sowie der Sächsische Landkreistag (SLKT) richten sich nun mit einen dreistufigen Forderungs- und Prüfungskatalog an die Bundesregierung, um die kommunalen Hilfsstrukturen zu entlasten. Gleichwohl bleibt das Kindeswohl berücksichtigt.

Staatsministerin Köpping: »Wir verstehen die Sorgen der Kommunen und befinden uns mit den Verantwortlichen in enger Abstimmung. Klar ist, dass die Aufnahme der unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländer für Sachsen eine riesige Aufgabe bedeutet. Es sind Verbesserungen nötig und wir müssen gemeinsam klären, wie wir diese umsetzen können. Mit zwei Erlassen 2022 und in diesem Herbst haben wir die kommunale Ebene bereits bestmöglich unterstützt und Standardabweichungen erlaubt. Wir fordern nun vom Bund, dass er den Aufbau und den Betrieb kommunaler Infrastruktur für vorläufige Schutzmaßnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vollumfänglich finanziert. Diese Vorhaltekosten sollen Einrichtungen und Personal dauerhaft finanzieren, dies gibt Stabilität und Planungssicherheit. Niemandem ist mit einem ständigen Auf und Ab bei Schließung und Öffnung von Einrichtungen geholfen. Die Kapazitäten sollen flexibel nutzbar sein und allen Kindern und Jugendlichen zugutekommen.«

Zudem fordern Sozialministerium, SSG und SLKT die Bundesregierung auf, die Möglichkeit einer regelhaften Unterbringung von männlichen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ab 16 Jahren auch in Erstaufnahmeeinrichtungen zu prüfen. Sie sollen dort in separaten Bereichen und mit Betreuung untergebracht werden können. Bisher werden sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht. Im Einzelfall ist eine Unterbringung von umA in Gemeinschaftsunterkünften bereits jetzt möglich.

Weiter wird die Bundesregierung aufgefordert, auf Bitten der kommunalen Ebene zu prüfen, inwieweit sachliche Zuständigkeiten der Betriebserlaubnis – so beispielsweise die maximal zulässige Gruppengröße oder der Betreuungsschlüssel – zeitlich befristet vom Landesjugendamt an die örtlichen Träger der Jugendhilfe übertragen werden können. Das soll die kommunalen Jugendämter in die Lage versetzen, dem dynamischen Zuzugsgeschehen bei der Unterbringung vor Ort schneller entsprechen zu können, ohne jeweils die zuständige Landesbehörde mit einem Prüfauftrag zu adressieren. Von der Übertragung der Zuständigkeit auf die örtliche Ebene unberührt bleibt der gesetzliche Auftrag, die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wahrzunehmen.

Dem Sozialministerium ist wichtig zu betonen, dass diese Ausnahmen aufgrund der derzeitigen Lage geprüft werden sollen. Damit soll dem Wunsch der Kommunen entgegengekommen werden. Die Absenkung von Standards wird verständlicherweise von den Trägern der Jugendhilfe kritisch gesehen. Daher bleibt es bei Prüfaufträgen, die an den Bund gerichtet werden.

Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Oberbürger¬meister Bert Wendsche, macht deutlich, dass unbegleitete minderjährige Ausländer eines besonderen Schutzes bedürfen und gut integriert werden müssen. »Bei den derzeitigen Zugangszahlen ist das in den Kommunen nicht mehr zu schaffen. Die sächsischen Städte und Gemeinden fordern daher vom Bund nicht nur die rasche Umsetzung der genannten Vorschläge, sondern vor allem wirksame Maßnahmen zur Senkung der Zugangszahlen. Geld allein löst unsere Probleme nicht mehr«, betont Wendsche weiter.

Landrat Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages (SLKT): »Die Jugendämter arbeiten seit Monaten am Limit und benötigen dringend Entlastung. Wir wissen, dass wir mit dem Forderungskatalog der sächsischen Landkreise lediglich die Symptome behandeln. Der Bund muss jedoch die Ursachen beseitigen. Daher benötigen wir auch bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern eine deutliche Begrenzung der Zuwanderung und eine spürbare Erleichterung bei den Standards in der Unterbringung.«

Hartmut Mann, stellvertretender Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses: »Die Jugendhilfe vor Ort steht gegenwärtig vor Herausforderungen bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten jungen Menschen, die sie an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringt. Wir müssen unterstützende Lösungen abwägen und entwickeln, die unserem gesetzlichen Auftrag für den Schutz und das Wohl der Kinder und Jugendlichen in dieser Situation so weit wie möglich entsprechen. Die Aufsicht über Jugendhilfeeinrichtungen auf die örtliche Ebene zu übertragen, ist riskant und muss daher besonders sorgfältig abgewogen werden.«

Staatsministerin Köpping abschließend: »Die kommunalen Jugendämter leisten bei der herausfordernden Betreuung der umA, die besonders schutzbedürftig sind, unglaublich viel. Für dieses außerordentliche Engagement – auch der Träger der Jugendhilfe - möchte ich mich herzlich bedanken. Es ist im Interesse von uns allen, dass sie auch mit unserem Landesjugendamt weiterhin gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Auch das Landesjugendamt ist hier hoch engagiert und leistet Außerordentliches. Daher werden wir uns bei einem gemeinsamen Termin in Kürze nochmals abstimmen, wie wir die Herausforderungen am besten gemeinsam meistern.«
Ab Montag, dem 16. Oktober 2023, 3:30 Uhr fahren die Straßenbahnlinien 4, 9 und 13 wieder über die Leipziger Straße. Die „4“ fährt wegen der weiterhin laufenden Bauarbeiten in Radebeul aber nur bis Radebeul Ost, der Umstieg in den Ersatzverkehr nach Weinböhla erfolgt an der Haltestelle „Forststraße“. Die Linien 9 und 13 verkehren planmäßig. 
 
Seit dem 29. September 2023 reparierten die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) auf der Leipziger Straße und an der Einmündung zur Sternstraße rund 900 Meter verschlissene Gleise und erneuerten zwei Weichen. Damit blieben die Bauarbeiter genau in der vorgegebenen Zeit. Die Arbeiten hatten neben den Linieneinschränkungen auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr im Zuge der Leipziger und Sternstraße. Mit dem Ende der Baustelle werden diese Einschränkungen nun aufgehoben. Die Reparaturen kosteten rund 1,3 Millionen Euro und wurden aus dem DVB-Budget für die Instandhaltung der Infrastruktur bestritten. 

Die nächste größere Schienenreparatur im Zuge der Leipziger Straße, dann auch mit dem Austausch der Weichen in Altpieschen, ist erst für das kommende Jahr geplant. Dann auch wieder bevorzugt in der verkehrsärmeren Ferienzeit.
Unterstützung durch private Jägerinnen und Jäger 
 
Mit dem Herbstbeginn starten auch wieder die Drückjagden im sächsischen Staatswald. Diese Gesellschaftsjagden finden in größeren Waldgebieten und mit mehreren Jagdteilnehmenden statt. Unterstützt wird Sachsenforst dabei durch viele private Jägerinnen und Jäger. Die Jagden haben zum Ziel, die Wildtierbestände auf ein ausgewogenes Niveau zu regulieren. Insbesondere durch das umfangreiche Nahrungsangebot in der sächsischen Kulturlandschaft können Wildtierbestände unnatürlich stark anwachsen. Zu hohe Bestände können nicht nur die Gesundheit der Wildtiere gefährden. Insbesondere zu viele Rothirsche und Rehe verursachen durch das Abschälen von Rinde oder Abbeißen von Knospen im Wald zum Teil auch erhebliche Schäden, die den Waldumbau und die Wiederbewaldung gefährden können.

»Die Bejagung des sächsischen Staatswaldes ist eine wichtige Aufgabe von Sachsenforst«, erläutert Utz Hempfling, Landesforstpräsident und Geschäftsführer von Sachsenforst. »Mit der Bejagung stellen wir sicher, dass der dringend notwendige Waldumbau und die Wiederbewaldung der vielen Schadflächen, die durch Stürme und Borkenkäfer entstanden sind, gelingen. Zu hohe Wildtierbestände können die Anstrengungen der Forstleute, vielfältige Wälder für zukünftige Generationen aufzubauen, vereiteln.« Und weiter: »Jagd ist Teamarbeit. Darum danke ich den vielen privaten Jägerinnen und Jägern aus ganz Sachsen, die unser eigenes Personal bei der Bejagung des Staatswaldes mit großem Engagement unterstützen.«

Sachsenforst ist für die Bejagung des sächsischen Staatswaldes und damit von knapp 13 Prozent der Jagdfläche in Sachsen zuständig. Dabei wird Sachsenforst von rund 1.600 privaten Jägerinnen und Jägern aus allen Regionen in Sachsen unterstützt, die zu rund zwei Dritteln der Jagdstrecke beitragen.


Jagddruck reduzieren, Tierschutz erhöhen

Bei den sogenannten Drückjagden wird versucht, die Wildtiere durch Jagdhelfern in Kombination mit speziell ausgebildeten und geprüften Jagdhunden zum frühzeitigen und vorsichtigen Verlassen ihrer Einstände zu bewegen. Das Wild soll also aus seinen Verstecken »herausgedrückt« werden. Man spricht in diesem Kontext auch von »Bewegungsjagden«. Die systematisch über die Jagdfläche positionierten Schützen haben dann die Möglichkeit, die jeweils freigegebenen Wildtiere genau zu beobachten (oder »anzusprechen« wie es in der Jägersprache heißt) und tierschutzgerecht zu erlegen. Mit dieser Art der Bejagung wird den hohen Tierschutzstandards und der Erfüllung der behördlich festgesetzten Abschusspläne nachgekommen. Der Schutz der an der Jagd beteiligten Personen sowie von Waldbesuchenden hat bei der Durchführung der Jagden oberste Priorität. Die notwendigen Qualifikationen müssen die Jägerinnen und Jäger vor Beginn nachweisen. Neben einem gültigen Jagdschein umfassen diese bei Jagden von Sachsenforst auch die jährliche Teilnahme an einem jagdlichen Übungsschießen (»Schießnachweis«).

Die jährlich rund 250 Drückjagden im sächsischen Staatswald sind Teil eines übergreifenden Jagdkonzeptes, das durch Einzel- und Gruppenansitze ergänzt wird. Die gemeinsame Jagd mit mehreren Schützen und Hunden zur selben Zeit auf einer definierten Fläche dient nicht nur einer effektiven Regulierung des Wildbestandes, sondern führt gleichzeitig auch zu einer Reduzierung des Jagddruckes für die Wildtiere. Dieser Effekt wird erreicht, indem im Vorfeld in den betroffenen Gebieten eine mehrwöchige Jagdruhe vorgeschaltet wird. Auf diese Weise wird im Staatswald für ein konkretes Jagdgebiet im Regelfall nur ein Teil der gesetzlich festgelegten Jagdzeiten zur tatsächlichen Jagdausübung genutzt.


Zeitweise Einschränkungen für Waldbesuchende

Während der unmittelbaren Jagddurchführung müssen Waldbesuchende mit zeitweiligen Einschränkungen rechnen. Zum Schutz der Beteiligten werden die zu bejagenden Flächen gesperrt. Dazu platzieren die Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen an den Waldeingängen Hinweisschilder und informieren über regionale Medien. Eine Verkehrsberuhigung auf stärker frequentierten Straßen, die durch ein Jagdgebiet führen, wird auch angestrebt.

Neben der Bejagung von Rehen, Rot-, Dam- und Muffelwild werden auch Populationen invasiver Arten wie Waschbären oder Marderhunde reduziert. Mit der Bejagung von Wildschweinen trägt Sachsenforst insbesondere dazu bei, einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen sowie Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren. Das durch die Jagd gewonnene, hochwertige Wildfleisch, das sogenannte Wildbret, ist ein regionales Naturprodukt und wird durch die Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen zum Verkauf angeboten.
Freitag, 06 Oktober 2023 23:57

Baunebenkosten senken!

Sachsen und Bayern in Bundesratsausschuss erfolgreich 
 
Die Länder sollen in bestimmten Fällen auf die Erhebung der Grunderwerbssteuer ganz oder teilweise verzichten können. Mit einem entsprechenden Antrag waren Bayern und Sachsen in dieser Woche gemeinsam im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates erfolgreich. 

»Die Kosten für das Bauen sind eindeutig zu hoch. Die Gründe dafür sind vielfältig: hohe Zinsen, extrem gestiegene Kosten für Energie und Baumaterial, ständig steigende Baustandards. In der Folge ist die Bautätigkeit nahezu zum Erliegen gekommen. Alte Projekte werden gerade noch abgearbeitet, neue aber nicht mehr begonnen«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Das hat nicht nur fatale Folgen für die Bauwirtschaft, sondern auch für die Lage auf dem Wohnungsmarkt.«

»Darum müssen wir alle Stellschrauben nutzen, um das Bauen wieder wirtschaftlicher zu machen«, so Schmidt weiter. »Mit den vorgesehenen Änderungen könnten die Länder anders als bisher in bestimmten Fällen auf die Grunderwerbssteuer verzichten, zum Beispiel dann, wenn jemand erstmals ein Haus oder eine Wohnung kauft, um selbst darin zu wohnen. Mit diesem Hebel würden wir die Schaffung von Wohneigentum gerade dort erleichtern, wo die finanziellen Polster sonst zu knapp sind.«

Die flexiblere Gestaltung der Grunderwerbssteuer war auch eine der Forderungen der »Dresdner Erklärung«, die bei einem Treffen von Verbänden des sächsischen Handwerks sowie der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auf Einladung von Staatsminister Schmidt vor zwei Wochen in Dresden verabschiedet wurde.

»Ich bin deshalb froh, dass die Mehrzahl der Länder unserem Antrag im Ausschuss des Bundesrates zugestimmt hat, und erwarte die Zustimmung unserer Koalitionspartner, dass Sachsen diese Position auch bei der abschließenden Beratung im Bundesrat vertritt.«
Bilanz nach einem Monat: 1.707 Personen aufgegriffen 
 
Seit dem 30. August 2023 führt die Polizei Sachsen intensivierte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität durch. Kernziel der Einsatzmaßnahmen war es, den Fahndungsdruck auf die kriminellen Schleuser zu erhöhen und diese der Strafverfolgung zuzuführen. 

Das Sächsische Staatsministerium des Innern zieht eine Bilanz nach dem ersten Einsatzmonat: 47 Tatverdächtige wurden festgestellt.

Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa:
»Ziel der polizeilichen Einsatzmaßnahmen war und ist es, den Fahndungsdruck auf kriminelle Schleuser zu erhöhen sowie das Leben und die Gesundheit der Geschleusten zu schützen. Dies ist gelungen, wie die Bilanz einen Monat nach Beginn der Maßnahmen zeigt. So konnten 1.707 geschleuste Personen und 47 tatverdächtige Schleuser festgestellt werden.

Erfahrungsgemäß werden auch die nächsten Monate von hohen Fallzahlen der Schleusung und illegalen Einreise geprägt sein. Darauf bereiten wir uns gemeinsam und abgestimmt mit der Bundespolizei vor. Mein Dank gilt besonders dem Engagement der sächsischen Bereitschaftspolizei und den Gemeinsamen Fahndungsgruppen (GFG) aus Landes- und Bundespolizei.«

Beispielsweise konnte am 8. September 2023 ein Transporter Opel Vivaro in Bautzen durch die zivilen Einsatzkräfte entdeckt werden, worin 22 syrische Staatsangehörige gepfercht waren. Der 22-jährige, usbekische Fahrer hatte versucht fußläufig zu entkommen, wurde aber durch die Einsatzkräfte verfolgt und ergriffen.

Insgesamt konnten 1.707 Personen bei der illegalen Einreise festgestellt werden. Die Tathandlungen verteilen sich auf 25 Einreisen mit dem PKW, 5 Einreisen mit dem Zug, 30 Feststellungen von Transportern oder LKW und in 135 Fällen Personen zu Fuß. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der Personen zu Fuß vor der polizeilichen Feststellung durch die Schleuser mit einem Fahrzeug abgesetzt wurden. Zum Teil geschah dies auf Bundesstraßen und Autobahnen, auch zur Nachtzeit, was ein erhebliches Risiko für die Geschleusten darstellt.

Beispielsweise wurden am 28. September 2023 an der BAB 4, Anschlussstelle Dresden-Flughafen 23 syrische Staatsangehörige festgestellt, darunter zwei Frauen und 5 Kinder. Hierbei mussten für einen 40-jährigen Mann und ein Kleinkind mit schlechtem Allgemeinzustand ein Notarzt angefordert werden.

Die größte Anzahl von Aufgriffen erfolgte im Bereich der Polizeidirektionen Dresden und Görlitz, wobei auch Feststellungen im Bereich der Polizeidirektionen Zwickau und Chemnitz getroffen werden konnten.

Bei den Nationalitäten handelt es sich mit 1.318 illegal eingereisten Personen größtenteils um Syrer, gefolgt von Menschen aus der Türkei und dem Irak.

Die Polizei ist auch weiterhin für Hinweise aus der Bevölkerung zu verdächtigen Fahrzeugen, welche Flüchtlinge absetzen, dankbar. So können neben der Feststellung der geschleusten Personen auch die kriminellen Schleuser ergriffen und ihre Netzwerke aufgedeckt werden.
29.09.2023 - Die 75. Deutsche Weinkönigin heißt Eva Brockmann und kommt aus Franken. Jessica Himmelsbach aus dem Anbaugebiet Baden und Lea Baßler aus der Pfalz komplettieren als Deutsche Weinprinzessinnen das neue Majestäten-Trio.
 
Die drei Weinfachfrauen sind sehr stolz darauf, das Amt im 75. Jahr seines Bestehens weiter in die Moderne zu tragen. Auf das Team warten rund 200 Termine, an denen sie sich weltweit als Botschafterinnen für den deutschen Wein einsetzen.
 
Wortgewandt und wissensstark in der Vorentscheidung zur Wahl, mit Souveränität und Spontaneität im spannenden Finale, so überzeugte die 24-jährige Eva Brockmann aus Haibach im Landkreis Aschaffenburg zunächst die Fachjury im Saalbau von Neustadt an der Weinstraße und gewann am Ende auch die Sympathien der Zuschauer und Zuschauerinnen. Zum zweiten Mal lag es in diesem Jahr in der Hand des Publikums, die finale Entscheidung zu treffen, wer die neue Deutsche Weinkönigin sein wird.
 
"Es ist unbeschreiblich, mir fehlen die Worte“, sagte die frisch gekürte Weinmajestät nach ihrer Wahl völlig überwältigt. Am meisten freue sie sich darauf, gemeinsam im Team das Weinland Deutschland weiter zu promoten und dafür neue tolle Aktionen zu planen, so Eva Brockmann. Die höchste deutsche Weinkrone geht damit zum neunten Mal nach Franken. Zuletzt hatte Marlies Dumbsky 2008/09 aus Volkach die Krone in das Anbaugebiet geholt.

„Mit Eva Brockmann, Jessica Himmelsbach und Lea Baßler haben wir erneut ein überaus starkes und professionelles Team an unserer Seite, das die Weinbranche im In- und Ausland hervorragend vertreten wird“, freute sich die Geschäftsführerin des Deutschen Weininstituts (DWI), Monika Reule. Aus ihrer Sicht habe die Wahl zudem eindrucksvoll gezeigt, wie sehr sich das Amt der Deutschen Weinkönigin in seinen 75 Jahren modernisiert und professionalisiert hat.


Bühnenpräsenz und authentisches Auftreten gefragt

Nachdem die fünf Finalistinnen bereits in der vergangenen Woche in der Vorentscheidung ihr umfangreiches Weinwissen unter Beweis gestellt hatten, ging es im großen Wahlfinale vor allem um Persönlichkeit, Ausstrahlung und Bühnenpräsenz.
Bei der verdeckten Weinprobe galt es für die Kandidatinnen, für einen vom Publikum ausgewählten Wein die Rebsorte und anschließend das Anbaugebiet richtig zu bestimmen. Im 75. Jubiläumsjahr der Wahl ordneten die Kandidatinnen fünf ihrer Vorgängerinnen im Amt in richtiger zeitlicher Reihenfolge ein und stellten im anschließenden Rhetorikspiel Spontaneität und Schlagfertigkeit unter Beweis.

Die große Spannung, die über dem Saal lag, als Monika Reule nach der ersten Spielerunde das Zwischenvotum der Jury für die drei finalen Anwärterinnen auf die Krone bekannt gab, löste sich schnell im jubelnden Beifall der rund 700 Gäste im Saal auf.


Schnelligkeit beim Wein-Wissen-Duell gefragt

Nachdem die Jury das neue Weinmajestäten-Trio gewählt hatte, ging es in der finalen Spielerunde nun um die Frage, wer die Krone der neuen Weinkönigin tragen wird. Beim Wein-Wissen-Duell traten die drei Kandidatinnen gegen Master of Wine Romana Echensperger an. Zum Schluss beantworteten die Finalistinnen in einer spontanen, halbminütigen Kurzrede die Frage, mit wem und warum sie im Fall ihrer Wahl zur 75. Deutschen Weinkönigin gern ein Glas Wein trinken würden.


Abwechslungsreiche Show-Acts

SWR-Moderator Holger Wienpahl führte in bewährter Weise durch den Wahlabend, der durch drei Show-Acts bereichert wurde. Neben dem italienischen Sänger Matteo Bocelli mit seinem Song „For you“ und Eric Philippi mit "Wir bleiben noch" begeisterte die junge Sängerin Loi mit ihren Songs "News" und „Gold“ passend zur finalen Abstimmung das Publikum.