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Das Stadt- und Regionalportal

Freitag, 16 Februar 2024 00:01

Die Luft in Sachsen ist sauberer geworden

2023: Niedrigste Feinstaubkonzentrationen seit Messbeginn 
 
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat eine erste Bilanz zur Luftqualität 2023 in Sachsen gezogen. Alle Grenz- und Zielwerte wurden eingehalten und teilweise deutlich unterschritten. 
 
Die milden Wintermonate und die überdurchschnittlichen Niederschläge haben 2023 für ein historisch niedriges Niveau der Feinstaub-PM10- und Stickstoffdioxid-Konzentrationen in der Außenluft gesorgt. Mit 12 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lag der Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 – gemittelt über alle sächsischen Stationen – nicht nur deutlich unter dem Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Es ist gleichzeitig der niedrigste je gemessene Jahresmittelwert seit Beginn der Feinstaubmessungen im Jahr 1999. Auch der Tagesgrenzwert für Feinstaub PM10 wurde mit sieben Überschreitungstagen in ganz Sachsen sicher eingehalten, im Jahr 2022 waren es insgesamt 29 Überschreitungstage. Der Tagesgrenzwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf an jeder Messstation an 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden.

Die Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO2) nehmen ebenfalls seit Jahren stetig ab. Besonders deutlich ist diese Entwicklung in den verkehrsnahen Bereichen zu erkennen. Hier reduzierten sich die NO2-Jahresmittelwerte in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 15 Mikrogramm pro Kubikmeter auf 19 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2023. Der höchste NO2-Jahresmittelwert wurde mit 26 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an der Messstation Dresden/Bergstraße gemessen. Der zulässige Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde jedoch auch hier deutlich unterschritten. Hauptursache der sinkenden Konzentrationen ist die Reduktion von Emissionen, insbesondere im Verkehrsbereich. Aber auch milde Winter mindern die Konzentrationen der Stickoxide durch weniger Heizen.

Die Ozonkonzentrationen in dem durchwachsenen Sommer 2023 waren moderat. Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde das dritte Jahr infolge eingehalten. Der Schwellenwert zur Information der Öffentlichkeit über kurzfristige akute Ozonbelastungen beträgt 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Stundenmittelwert). Dieser Wert wurde 2023 nur einmal kurzzeitig an der Station Schwartenberg auf dem Erzgebirgskamm überschritten. Bodennahes Ozon schädigt auch Pflanzen. Grundlage für die Bewertung der Ozonsituation zum Schutz der Pflanzen sind die Stunden mit Tageslicht während der Wachstumsphase der Pflanzen von Mai bis Juli. Erstmalig ist dieser Zielwert für die Vegetation 2023 in ganz Sachsen eingehalten worden.

Die Messwerte von Benzol und Schwefeldioxid waren unauffällig und lagen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten.
Stand: 13.02.2024, 22:25 Uhr 
 
Am Dienstag führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz im Zusammenhang mit mehreren Versammlungen in der Landeshauptstadt Dresden durch. 
 
Am Vormittag sicherten Einsatzbeamte mehrere Gedenkveranstaltungen auf Dresdner Friedhöfen ab. Es kam zu keinen Störungen. 
 
Im Verlauf des Nachmittages gab es mehrere Kundgebungen sowie Veranstaltungen im Stadtzentrum. Auch in diesem Zusammenhang kam es zu keinen Vorkommnissen. 
 
Am frühen Abend formierte sich die Menschenkette unter dem Motto „Gemeinsam wachsam“. Danach umschlossen mehrere tausend Menschen Hand in Hand die Dresdner Innenstadt. Auch der Leiter der Polizeidirektion Dresden, Polizeipräsident Lutz Rodig reihte sich in die Menschenkette ein.

Am Abend fanden mehrere Versammlungen auf dem Dresdner Altmarkt statt. Die Polizei hielt die gegensätzlichen Lager getrennt und gewährleistete gleichzeitig einen Protest in Hör- und Sichtweite. Dabei setzte die Dresdner Polizei auch Kommunikationsteams ein. Einzelne Versuche von Personen des linken Spektrums Polizeiabsperrungen zu überwinden, wurden von den Einsatzbeamten unterbunden. Dabei kam auch Pfefferspray zum Einsatz.

Im Rahmen des Einsatzes leitete die Dresdner Polizei sechs Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein.

Bei ihrem Einsatz wurde die Polizeidirektion Dresden von der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Über den Tag verteilt waren ca. 900 Beamte im Einsatz. (ml)
Letzte Änderung am Dienstag, 13 Februar 2024 23:52
Zeit: 12.02.2024, 22:00 Uhr 
Ort: Dresden-Innere Altstadt 
 
Stand: 13.02.2024, 13:36 Uhr 
 
Gestern Abend fand von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf dem Dresdner Neumarkt eine angezeigte Versammlung statt. Als Kundgebungsmittel hatte der Versammlungsleiter eine Gedenkstele in Form einer Stahlkonstruktion mit einer brennenden Feuerschale in der Mitte angezeigt und diese auf dem Neumarkt aufbauen lassen. 

Als der Versammlungsleiter nach Beendigung seiner Versammlung - entgegen der Beschränkungen und Hinweise im Versammlungsbescheid - die Stele nicht wieder abbaute, ergriffen die Polizeidirektion Dresden und die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden noch am Abend folgende Maßnahmen: 

Die Dresdner Feuerwehr löschte das Feuer in der Schale. Im Rahmen einer Ersatzvornahme wurde mit Unterstützung des Technischen Hilfswerkes (THW) die Stahlkonstruktion abgebaut und abtransportiert. Sie befindet sich in Verwahrung der Landeshauptstadt Dresden.

Gegen den Versammlungsleiter ermittelt die Dresdner Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes. Zugleich wird geprüft, die Kosten des notwendig gewordenen Einsatzes von Polizei, Feuerwehr und THW in Rechnung zu stellen. (tg)
Letzte Änderung am Dienstag, 13 Februar 2024 23:52
Ab 1. März 2024 sind im Kreisverkehrsamt am Standort Meißen Vorsprachen ohne Termin lediglich donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 16 Uhr möglich. Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp.

An allen anderen Wochentagen sind Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Für Fahrerlaubnisangelegenheiten und Kfz-Zulassungsvorgänge ist hierfür das Onlineterminvereinbarungssystem zu nutzen, welches auf der Website der Landkreisverwaltung zu finden ist. Die Buchungen können zwei Wochen im Voraus vorgenommen werden. Je nach Verfügbarkeit werden kurzfristig Terminressourcen freigeschaltet, so dass auch kurzfristige Vorsprachen ermöglicht werden.

Außerdem können Kfz-Zulassungsvorgänge digital über die i-kfz-Plattform durchgeführt werden. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Interessierte auf den Seiten der Kfz-Zulassung.

Bei der weiterhin laufenden Pflichtumstellung von Papierführerscheinen kann der Antrag auf Umstellung in einen Kartenführerschein postalisch gestellt werden. Alle Informationen dazu sind ebenfalls auf der Website des Landratsamtes zu finden.
Stand: 11.02.2024, 17:29 Uhr 
 
Am Sonntag führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz im Zusammenhang mit mehreren Versammlungen in der Landeshauptstadt Dresden durch. 
 
Polizeipräsident Lutz Rodig (60): „Die Dresdner Polizei schaut auf einen herausfordernden und dynamischen Einsatztag zurück. Dennoch ist es den Einsatzkräfte gelungen, sowohl das Recht der Versammlungsfreiheit als auch einen Gegenprotest in Hör- und Sichtweite zu garantieren. Der Einsatz ging für viele Dresdnerinnen und Dresdner mit Einschränkungen einher. Diese waren jedoch notwendig, um unseren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.“ 
 
Seit den Morgenstunden waren Einsatzkräfte der Polizei in der Innenstadt präsent. Mit Blick auf das Versammlungsgeschehen mussten ab dem Mittag mehrere Straßen im Bereich des Dresdner Hauptbahnhofes für den Verkehr gesperrt werden. 

Am Nachmittag stand eine Versammlung von Rechtsextremisten im Fokus des Einsatzes. Diese startete gegen 14 Uhr am Hauptbahnhof an der Strehlener Straße. Danach liefen die Teilnehmer über die Uhlandstraße, die Wiener Straße, die Sidonienstraße, die St. Petersburger Straße, den Georgplatz, die Parkstraße und die Gret-Palucca-Straße wieder zurück zum Hauptbahnhof. Dort endete die Versammlung nach 17 Uhr. Aufgrund des starken Gegenprotestes am Lennéplatz wurde die geplante Aufzugsstrecke verkürzt und der Aufzug über die Gret-Palucca-Straße zum Bahnhof zurückgeführt. Gegen neun Teilnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, das Waffengesetz sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

Die Versammlung der Rechtsextremisten wurde fortwährend von Gegenprotest begleitet. Drei entsprechende Versammlungen starteten auf der Bayrischen Straße, der Könneritzstraße sowie am Sachsenplatz. Anschließend bewegten sich diese in der Innenstadt. Weiterhin gab es Proteste entlang der Wegstrecke des rechten Aufzugs. Die Polizei gewährleistete den Protest in Hör- und Sichtweite, wie zum Beispiel am Georgplatz.

Auf der Hochschulstraße stoppten Einsatzbeamte eine etwa 150-köpfige Gruppe, die versucht hatte die Polizeiabsperrung zu durchbrechen und auf die Aufzugstrecke zu gelangen. Die Identitäten von 90 Personen wurden festgestellt. Weiterhin leitete die Polizei gegen zehn Gegendemonstranten Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

Während des Einsatzes wurden drei Personen vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen.

Bei ihrem Einsatz wurde die Polizeidirektion Dresden von der sächsischen Bereitschaftspolizei, Beamten aus Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, und Thüringen sowie der Bundespolizei unterstützt. Insgesamt waren ca. 1.800 Polizisten im Einsatz. (ml)
Mittwoch, 07 Februar 2024 22:33

Weltkriegsbombe in Dresden-Übigau gefunden

Zeit: 07.02.2024, 11:45 Uhr bis 13:35 Uhr 
Ort: Dresden-Übigau 
 
Stand: 07.02.2024, 13:42 Uhr 
 
Bei Bauarbeiten auf einem Autohof an der Washingtonstraße ist am Mittwochmittag ein verdächtiger Gegenstand gefunden worden. 

Die Dresdner Polizei sperrte den unmittelbaren Bereich ab und zog Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hinzu. Nach deren Begutachtung handelt es sich um eine 250 Kilogramm schwere Bombe deutscher Bauart aus dem Zweiten Weltkrieg.

Die Bombe ist nicht mit Zündern ausgestattet und kann daher abtransportiert werden. Sie wird auf das Gelände es Kampfmittelbeseitigungsdienstes nach Zeithain gebracht und dort entsorgt. (ml)
Mittwoch, 07 Februar 2024 22:31

Verdacht der besonders schweren Brandstiftung

Stand: 07.02.2024, 10:00 Uhr 
 
Beschuldigter in Untersuchungshaft 
 
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 25-jährigen Tunesier wegen des Verdachts der besonders schweren Brandstiftung, der Freiheitsberaubung und der falschen Verdächtigung. 
 
Der Sachverhalt steht im Zusammenhang mit der gemeinsamen Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 17.11.2023. 

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich spätestens am 16.11.2023 entschlossen zu haben, eine Straftat zu begehen und seine ehemalige Lebensgefährtin, eine damals 19-jährige Deutsche, als Täterin dieser Straftat gegenüber den Ermittlungsbehörden zu benennen.

In Ausführung dieses Tatplans kettete er sich mittels einer Handschelle in seiner Wohnung an sein Bett und zündete die Matratze an.

Nachdem der Brand sich in der Wohnung ausgebreitet hatte, begab sich der Beschuldigte unter Mitnahme des Bettgestells zunächst auf den Balkon der Wohnung im 3. Obergeschoss und von dort aus aufgrund der starken Hitzeentwicklung auf den Balkon der darunterliegenden Wohnung, wo er von der Feuerwehr angetroffen und von dem Bett getrennt wurde.

Den durch die Feuerwehr hinzugerufenen Polizeibeamten soll der Beschuldigte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, seine ehemalige Lebensgefährtin habe ihn an das Bett gefesselt und die Matratze angezündet. Seiner Erwartung entsprechend wurde gegen die ehemalige Lebensgefährtin aufgrund der Tat am 17.11.2023 Haftbefehl erlassen und vollstreckt, bis der Haftbefehl aufgrund der durch die Ermittlungen zutage tretenden Widersprüche unverzüglich wieder aufgehoben wurde.

Der Beschuldigte wurde am 06.02.2024 aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls festgenommen und dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser hat den Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mittwoch, 07 Februar 2024 01:15

Toter Mann aus Elbe identifiziert

Zeit: 06.02.2024, 12:35 Uhr
Ort: Coswig, OT Sörnewitz

Stand: 09.02.2024, 13:04 Uhr

Der am Dienstagmittag in der Elbe tot aufgefundene Mann konnte mittlerweile identifiziert werden. Es handelt sich um einen 36-Jährigen, der am 21. Dezember 2023 auf der Elbe verunglückt war. Zeugen hatten die Leiche gefunden und die Polizei informiert. (rr)



Stand: 06.02.2024, 17:29 Uhr

Leblose Person in Elbe gefunden

In der Elbe ist am Dienstagmittag eine leblose Person gefunden worden.

Zeugen hatten die Leiche entdeckt und die Polizei informiert. Die Identität des Mannes ist noch unklar. Aktuell gibt es keine Hinweise auf eine Straftat. Die Polizei prüft aktuelle Vermisstenfälle. (rr)
Letzte Änderung am Freitag, 09 Februar 2024 23:01
Tourismusministerin Barbara Klepsch: »Besucherbergwerk ist ein eindrucksvolles Zeugnis des Bergbaus, das auch ein Stück Welterbe in der Region wieder erlebbar macht.«  
 
Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch nimmt heute (Montag, 5. Februar 2024) an der Inbetriebnahme des Bohrwagens im Besucherbergwerk «Markus-Röhling-Stolln” in Annaberg-Buchholz teil. Nach über 20 Jahren funktionsfähiger Vorführung des robusten und zuverlässigen Bohrwagens bei den Besucherführungen musste die Maschine grundhaft überholt werden und wird jetzt wieder in das Besucherbergwerk zurückkehren. Mit dieser Maßnahme konnte die historische Bergbautechnik restauriert und nachhaltig gesichert werden. Die Maßnahme wurde anteilig vom Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. gefördert.

»Das Besucherbergwerk ist ein eindrucksvolles Zeugnis des Bergbaus. Durch die Instandsetzung des Bohrwagens wird auch ein Stück Welterbe in der Region wieder erlebbar und die Besucher können ab jetzt wieder die Technik des Bohrens und die Lautstärke, die im Bergbau vorherrschte, hautnah erleben. Ich danke dem Verein Altbergbau "Markus-Röhling-Stolln" Frohnau e.V. herzlich, der seit seiner Gründung stetig daran arbeitet, das Besucherbergwerk durch Attraktionen in der Grube und im Außenbereich für die Gäste erlebbar zu gestalten. Ebenfalls danke ich dem Verein Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V., der das Projekt anteilig über seinen Kleinprojektefonds gefördert hat und auch der Firma Finzel Hydraulik Chemnitz OHG, welche die Instandsetzung vorgenommen hat und allen weiteren Beteiligten an diesem wunderbaren Projekt«, sagt die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Im Besucherbergwerk Markus-Röhling-Stolln in Annaberg-Buchholz werden den Besuchern Bergbaumaschinen der ehemaligen SDAG Wismut vorgeführt. Neben der Grubenbahn gehören ein Bohrwagen und ein Wurfschaufellader für die Auffahrung von Strecken zu den eindrucksvollen Zeugen der schweren und lauten Arbeit in den ehemaligen Bergbaubetrieben des Erzgebirges. Der Verein Altbergbau »Markus-Röhling-Stolln« hat das Besucherbergwerk im Juli 1994 eröffnet. Seitdem arbeitet der Verein daran, weitere Attraktionen für die Besucherinnen und Besucher entstehen zu lassen. Der Markus-Röhling-Stolln gehört zur Bergbaulandschaft Annaberg-Frohnau und ist seit 6. Juli 2019 Teil des UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří.

»Diese Auszeichnung als UNESCO-Welterbe hat vor allem große Bedeutung für den Tourismus und ist damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die gesamte Destination. Für mich ist es ein großes Anliegen, das wir diesen Schatz pflegen und dafür sorgen, dass wir das UNESCO Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoÿí nachhaltig touristisch in Wert setzen. Das Besucherbergwerk Markus-Röhling-Stolln ist ein Teil davon und leistet einen wichtigen Beitrag dazu«, so die Ministerin abschließend.

Zur UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří gehören insgesamt 22 Bestandteile: 17 auf deutscher und fünf auf tschechischer Seite. Die ausgewählten Denkmale, Natur- und Kulturlandschaften repräsentieren in ihrer Gesamtheit die wichtigsten Bergbaugebiete und Epochen des sächsisch-böhmischen Erzbergbaus. Jeder Bestandteil setzt sich aus verschiedenen Einzelobjekten bzw. Landschaften zusammen. Die Bedeutung der Welterbestätte im Sinne der UNESCO liegt in der Verbindung aller 22 Bestandteile.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben heute im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act) einstimmig gebilligt. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Die KI-Verordnung ist das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI.

Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck: „Mit der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten gehen lange und intensive Verhandlungen erfolgreich zu Ende. Die KI-Verordnung soll dafür sorgen, dass wir in Europa das enorme Potenzial von KI heben und gleichzeitig auch Risiken in den Blick nehmen. Mit der KI-Verordnung ist diese Balance gelungen. Dafür haben wir uns intensiv in die Verhandlungen eingebracht. Bei der Umsetzung der Regeln werden wir Innovationsfreundlichkeit, Rechtsklarheit für Unternehmen und schlanke und bürokratiearme Strukturen ins Zentrum stellen – für einen starken KI- Standort Europa.“

Bundesminister für Justiz Dr. Marco Buschmann: „Heute ist ein guter Tag für Innovationen und Grundrechte in Europa. Denn heute hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter die KI-Verordnung beschlossen. Mit dem Beschluss ist der Weg frei für einen sicheren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, der Innovationen fördert und gleichzeitig Risiken in der Anwendung angemessen adressiert. Die Verordnung schafft die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz. International ist dieser Rechtsrahmen ein Novum - Europa wird damit zum Pionier. Klar ist aber auch: Wir müssen die Entwicklungen im Bereich KI beobachten und evaluieren. Nur so können wir die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz auch künftig sichern."

Für die Vertretung der deutschen Position bei den europäischen Verhandlungen über die KI-Verordnung sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Justiz federführend zuständig. Folgende Meilensteine konnten erreicht werden:

Es wird klargestellt, dass es sich bei der KI-Verordnung um eine Produktregulierung handelt, die sich nicht auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bezieht. Gleichzeitig schafft die Verordnung das Fundament für die Entwicklung anwendungsorientierter KI in Europa.

Social Scoring mithilfe Künstlicher Intelligenz und Emotionserkennung am Arbeitsplatz wird es in Europa nicht geben. Zur biometrischen Fernidentifikation enthält die Verordnung strenge und einschränkende Vorgaben und beugt einer flächendeckenden biometrischen Überwachung vor.

Hierin zeigt sich auch der risikobasierte Ansatz, den die KI-Verordnung verfolgt: Je höher das Risiko ist, desto strenger sind auch die Pflichten. Während KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa Social Scoring) gänzlich verboten werden und für Hochrisiko-KI-Systeme strenge technische und organisatorische Anforderungen gelten, unterliegen Anwendungen mit geringem Risiko lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten.

Besondere Vorschriften wird es zudem für generative KI geben, namentlich sogenannte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, darunter auch solche, die Inhalte wie Texte und Bilder generieren. Dabei unterliegen besonders wirkmächtige KI-Modelle mit systemischem Risiko strengeren Auflagen.

Konkretisierend wird es auf Verhaltenskodizes (Codes of Practice) ankommen, die zusammen mit Modellanbietern und Stakeholdern erarbeitet werden, bis später auf Standards und damit harmonisierte europäische Normen zurückgegriffen werden kann. Damit wird der hochdynamischen Entwicklung von KI Rechnung getragen und unter anderem sichergestellt, dass Anwender über die für sie notwendigen Informationen verfügen. Die Pflichten sind auch infolge des Einsatzes der Bundesregierung begrenzt und möglichst praktikabel ausgestaltet.

Auch für kleine und mittlere Unternehmen wird Transparenz die Anwendung von KI erleichtern. Insgesamt werden die Interessen und Bedürfnisse von KMU und Start-ups verstärkt berücksichtigt – auch durch die von der Bundesregierung eingebrachten Regeln für Reallabore, die Freiräume zur Erprobung von Innovationen schaffen.

Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Einige Vorschriften sind aber auch schon früher anwendbar: So greifen die Verbote bereits nach sechs Monaten, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten nach 12 Monaten.

Bei der nun anstehenden Umsetzung wird sich die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission für eine bürokratiearme und innovationsfreundliche Lösung einsetzen.