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Das Stadt- und Regionalportal

Am Freitag, 2. Februar 2024, findet im Öffentlichen Nahverkehr ein ganztägiger Warnstreik, der durch die Gewerkschaft Verdi ausgerufen wurde, statt. Hintergrund sind Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst sowie im Tarifbereich der Arbeitgebervereinigung Nahverkehr (AVN). 
 
Beeinträchtigungen im Schulverkehr 
Die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) hat entsprechende Informationen zu den Auswirkungen auf den Regionalbus- und Schulbusverkehr im Landkreis Meißen auf ihrer Internetseite www.vg-meissen.de veröffentlicht und zudem alle Schulen über den Streik informiert.
 
Die Sicherstellung des Schulwegs über den ÖPNV kann an diesem Tag nicht garantiert werden. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden dringend gebeten, alternative Transportmöglichkeiten zu prüfen und frühzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
 
Reisende, Pendler und insbesondere Eltern von schulpflichtigen Kindern werden gebeten, regelmäßig die aktualisierten Meldungen der VGM zu verfolgen, um sich über eventuelle Änderungen und mögliche Ersatzangebote auf dem Laufenden zu halten.

Zur Beachtung: Planmäßige Abfahrten der Linienverkehre, welche nicht durchgeführt werden, können trotzdem in der Auskunft erscheinen.

Bestreikt werden ebenfalls die Servicezentren der Verkehrsgesellschaft Meißen in Meißen und Großenhain sowie die Service-Telefonnummern. Die Fähren im Landkreisgebiet sind ebenfalls außer Betrieb.

Ebenfalls am Streiktag ab 3 Uhr bestreikt werden die Dresdner Verkehrsbetriebe AG mit allen Tochterfirmen im Stadtgebiet Dresden und dem Umland. Es ist somit auch auf allen Straßenbahnlinien, Buslinien, Bergbahnen und Fähren mit Fahrtausfällen zu rechnen. Ebenso werden auch die DVB-Servicepunkte und die DVB-Telefonhotline bestreikt. Inwieweit Fremdunternehmen/Subunternehmer an diesem Tag ihre Einsätze erfüllen, ist derzeit noch unklar.

Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Warnstreik wird auf die offiziellen Internetseiten
  • der Verkehrsgesellschaft Meißen: www.vg-meissen.de,
  • der Dresdner Verkehrsbetriebe: www.dvb.de oder
  • des Verkehrsverbundes Oberelbe: www.vvo-online.de verwiesen.

Der Landkreis Meißen bittet für die entstehenden Beeinträchtigungen um Verständnis.
Dienstag, 30 Januar 2024 01:01

Versammlungsgeschehen in Dresden

Stand: 29.01.2024, 21:26 Uhr 
 
Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen in der Landeshauptstadt Dresden führte die Dresdner Polizei heute einen Einsatz durch. Unterstützt wurde sie dabei von der sächsischen Bereitschaftspolizei. 
 
Am späten Nachmittag startete eine Versammlung unter dem Motto „Kein Fußbreit dem Quergida-Faschismus!“ auf dem Alaunplatz. Nach einer Auftaktkundgebung liefen die Teilnehmer unter anderem über die Alaunstraße, die Albertstraße und die Augustusbrücke bis zum Neumarkt. 
 
Dort startete gegen 18:30 Uhr eine Versammlung des Pegida Fördervereins. Im Anschluss führte ein Aufzug über die Wilsdruffer Straße, die St. Petersburger Straße, den Dr.-Külz-Ring und die Seestraße wieder zurück zum Neumarkt.

Die Teilnehmer der Versammlung „Kein Fußbreit dem Quergida-Faschismus!“ folgten der Aufzugsstrecke und brachten dabei fortlaufend ihren Protest in Hör- und Sichtweite zum Ausdruck.

Gegen 20:30 Uhr endete die Versammlung des Pegida Fördervereins, wenig später auch die Gegenversammlung.

Gegen sechs Teilnehmer der Pegida-Versammlung wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein 23-jähriger Deutscher war auf dem Weg zur Versammlung und hatte ein Pfefferspray bei sich. Weiteren fünf Deutschen im Alter von 17 bis 25 Jahren wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Sie hatten sich auf der Versammlung vermummt.

Zudem warfen Unbekannte zwei pyrotechnische Erzeugnisse in Richtung der Pegida-Versammlung auf dem Neumarkt. Dahingehend ermittelt die Polizei wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Darüber hinaus kam es zu keinen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Insgesamt ca. 540 Polizisten waren im Einsatz. (ml)
Die Rolle von UNRWA ist für die Grundversorgung der palästinensischen Bevölkerung lebenswichtig. Es ist deshalb absolut richtig, dass UNRWA angesichts der Anschuldigungen gegen Mitarbeiter der Organisation sofort gehandelt und Generalkommissar Lazzarini umgehend Maßnahmen ergriffen hat. 
 
Bis zum Ende der Aufklärung wird Deutschland in Abstimmung mit anderen Geberländern temporär keine neuen Mittel für UNRWA in Gaza bewilligen – ohnehin stehen derzeit keine neuen Zusagen an. Die humanitäre Hilfe läuft weiter. Gerade vor wenigen Tagen haben wir unsere Mittel für IKRK und UNICEF um 7 Millionen Euro aufgestockt. 
  
Seit dem 07. Oktober haben wir mit über UNRWA abgewickelter humanitärer Hilfe und aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit überlebenswichtige Grundversorgungsmittel wie Wasser, Lebensmittel, Notunterkünfte, Hygiene und Sanitäranlagen sowie medizinische Güter für die Menschen im Gaza-Streifen sowie insbesondere auch für die in den Süden geflüchteten Familien finanziert. 
Neue Broschüre »Achtung Kamera!« erläutert, warum Videoüberwachung in der Regel verboten ist 
 
Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Dr. Juliane Hundert, gehen immer mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen ein. Auf 130 Eingaben im Jahr 2021 folgten 140 in 2022 und rund 200 in 2023. Der Anstieg ist ausschließlich auf Videoüberwachungen durch nichtöffentliche Stellen zurückzuführen (186 in 2023).
Vor allem Kameras in der Nachbarschaft veranlassen mehr Bürgerinnen und Bürger zu einer Beschwerde. Hier verdoppelten sich die Eingaben seit 2021 auf nunmehr über 50 in 2023. Meist fühlen sich Betroffene von ihrem Nachbarn oder ihrer Nachbarin überwacht. Oftmals ist dies auch nur ein Aspekt eines größeren Nachbarschaftsstreits. In etlichen Fällen richteten Privatpersonen ihre Überwachungskamera zudem auf Gehwege oder Pkw-Stellflächen. Generell haben die Beschwerden, die die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen betreffen, deutlich zugenommen: von knapp 60 in 2021 auf über 90 in 2023.

Dr. Juliane Hundert zieht Bilanz: »Nur bei jeder dritten Videoüberwachung, die ich aufgrund einer Beschwerde prüfe, ist datenschutzrechtlich nichts zu beanstanden. Besonders bei Privatpersonen erfolgt der Kameraeinsatz überwiegend rechtswidrig. Sie nutzen die im Handel angebotenen Produkte oftmals zu sorglos und in unzulässiger Weise. Zu oft gerät außer Acht, dass Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Deshalb ist Videoüberwachung nicht permanent und flächendeckend, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen oder überhaupt nicht zulässig.«


Unzulässige Videoüberwachung kann teuer werden

Verstöße gegen das Datenschutzrecht können für Kamerabetreibende weitreichende Folgen haben, z. B. Schadensersatzklagen der betroffenen Personen und/oder ein Bußgeld durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt sieben Bußgelder wegen eines rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams festgesetzt. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 1.000 Euro. Ein weiteres Bußgeld betraf den Betrieb einer stationären Videokamera im Innenhof eines Mehrfamilienhauses. Kamerabetreiber war hier ein Mieter, der die Videokamera an einem Fenster seiner Wohnung im Obergeschoss montiert und betrieben hatte. Da sich der – polizeibekannte – Betroffene wenig kooperativ gezeigt hatte, konnten die entsprechenden Beweismittel (Videoaufzeichnungen) nur auf der Grundlage eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gesichert werden.


Empfehlung von Sachsens Datenschutzbeauftragter

Angesichts der Konsequenzen, die ein rechtswidriger Kameraeinsatz nach sich ziehen kann, rät Dr. Juliane Hundert: »Lassen Sie die Finger von Überwachungskameras. Meine neue Broschüre ›Achtung Kamera!‹ zeigt Ihnen die hohen Hürden für einen rechtmäßigen Einsatz auf. Auch für von Videoüberwachung betroffene Personen und Behörden sind die Hinweise hilfreich, hier finden Sie einen Überblick zur Rechtslage.«
In »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt. So existiert beispielsweise noch immer die Vorstellung, dass erst bei der Anfertigung von Videoaufzeichnungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Des Weiteren gehen etliche Verantwortliche davon aus, allein das Anbringen eines Hinweisaufklebers – oftmals nur in Form eines Kamerapiktogramms – würde ausreichen, um eine Videoüberwachung zu legalisieren.


Bad Schandau mit seinen Ortsteilen Krippen, Ostrau und Schmilka kann sich von jetzt an Kneippheilbad nennen. Den entsprechenden Bescheid aus dem Tourismusministerium übergibt die Geschäftsbereichsleiterin des Ministeriums Franziska Brech an diesem Sonnabend (13. Januar 2024) im Rahmen des Neujahrsempfangs der Stadt. Bad Schandau ist der älteste Kurort in der Region Sächsische Schweiz und das Prädikat Kneippheilbad ist ein Upgrade zu der im Mai 2010 verliehenen staatlichen Anerkennung als Kneippkurort.

»Mit der staatlichen Anerkennung von Bad Schandau gibt es jetzt ein erstes Kneippheilbad in Sachsen. Der Ort besitzt damit ein touristisches Alleinstellungsmerkmal, dass zusätzlich Gäste in die Region locken wird. Besonders zu schätzen ist, dass durch das Kneippheilbad die fünf Säulen nach Sebastian Kneipp - Bewegung, Ernährung, Wasser, Balance, Pflanzen - in unserer oftmals hektischen Zeit auch weiterhin Beachtung und Anwendung finden«, betont Sachsens Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Ein Kneippheilbad muss strengere Auflagen erfüllen, so zum Beispiel eine mindestens zehnjährige Durchführung der Kneipptherapie in wenigstens drei Kneippkurbetrieben und mehrere Wassertretstellen und Armbadeanlagen, die sich auch im Freien befinden müssen.

Das Thema Kneipp zieht sich in Bad Schandau durch den gesamten Ort. Neben zwei Reha-Kliniken werden die fünf Säulen des Heilverfahrens nach dem Pfarrer Sebastian Kneipp auch in der Toskana-Therme, vom ortsansässigen Kneippverein oder in einer Kneipp-Kita praktiziert. Außerdem tragen die einzigartige Natur des Elbsandsteingebirges, zahlreiche Terrain-Kurwege und eine umfangreiche Hotellandschaft mit vielfältigen Wellnessangeboten zur hohen Attraktivität als Kurort bei.

Im vergangenen Jahr wurden in Bad Schandau laut amtlicher Statistik 110.614 Ankünfte und 432.857 Übernachtungen gezählt. Damit ist die Stadt an der Elbe die übernachtungsstärkste Kommune in der Sächsischen Schweiz.
Positiver Trend der vergangenen Jahre setzt sich fort 
 
Fische aus der Elbe sind nur gering mit Schadstoffen belastet. Beim jährlichen Monitoring des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurden Schadstoffkonzentrationen festgestellt, die leicht unter denen des Vorjahrs liegen. Im Herbst 2022 waren in der Elbe insgesamt 100 Fische gefangen und auf die Belastung mit Schadstoffen untersucht worden.

Danach ist der Anteil belasteter Fischproben im Vergleich zum Vorjahr von 16 auf 13 Prozent gesunken. 87 Prozent aller Proben blieben ohne Beanstandungen. Bei fünf Fischen, darunter Blei, Barbe und Güster, war der zulässige Höchstwert für Polychlorierte Biphenyle (PCB) überschritten. Acht Fische, vor allem Rapfen, wiesen unzulässig hohe Quecksilberwerte auf.

Die Empfehlung an Angler, pro Person und Monat nicht mehr als zwei Kilogramm Elbfisch zu verzehren, bleibt für kleinere und mittlere Fische je nach Art bestehen. Bei räuberischen Arten und bei Barben, die mehr als ein Kilo wiegen, wird empfohlen, den monatlichen Verzehr auf die Hälfte zu reduzieren. Generell sollte berücksichtigt werden, dass die Schadstoffbelastung der Fische mit dem Gewicht zunimmt und fettreiche Fische bestimmte Schadstoffe bevorzugt im Fettgewebe ansammeln. Räuberische Fischarten oder Arten mit bodenorientierter Ernährung weisen höhere Schadstoffgehalte als Freiwasserarten auf. Große Rapfen, Zander, Barben, Bleie, Welse und Döbel sollten daher nur gelegentlich verzehrt werden. Vom Genuss der Innereien von Elbfischen wird nach wie vor abgeraten.

Das jährliche Schadstoffmonitoring für die Elbe wurde 1994 gestartet. Seitdem wurden an fünf festen Probenahmestellen insgesamt 2.812 Fische entnommen und im Fischereireferat des LfULG analysiert. Mit Hilfe der kompletten Untersuchungsreihe zur Schadstoffkonzentration in Fischen konnte über die Jahre auch die Verbesserung der Gewässergüte in der Elbe dokumentiert werden.


Hintergrundinformationen:

Polychlorierte Biphenyle sind giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen. Sie wurden bis in die 1980er Jahre in Transformatoren, elektrischen Kondensatoren, als Hydraulikflüssigkeit sowie als Weichmacher in Lacken, Dichtungsmassen, Isoliermitteln und Kunststoffen verwendet. PCB zählen inzwischen zu den organischen Giftstoffen, die seit 2001 weltweit verboten wurden. In der Europäischen Union gilt ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens nach der Verordnung (EU) 2019/1021 sowie ein Ausfuhrverbot nach der Verordnung (EU) Nr. 649/2012. PCB haben sich überall auf der Erde ausgebreitet, sie sind in der Atmosphäre, den Gewässern und im Boden allgegenwärtig nachweisbar.

Quecksilber ist ein Schwermetall, das in Batterien, Manometern und Thermometern, in Schaltern, Leuchtstoffröhren oder als Amalgamationsmittel oder zur Elektrolyse zum Einsatz kam. Seit 2009 ist der Einsatz in Geräten, die für den Endverbraucher bestimmt sind, in der EU nicht mehr erlaubt. Die Belastungen in Gewässern stammen aber auch aus der Kohleverbrennung und aus dem Einsatz von Quecksilberverbindungen als Saatgutbeizen. In den 1970er Jahren wurden Quecksilberbeizen in der damaligen Bundesrepublik durch andere Substanzen ersetzt, waren aber in der DDR und der ČSSR bis 1985 weiter im Einsatz.

+++ Tag 3 +++

Stand: 10.01.2024, 13:28 Uhr

Versammlungsgeschehen in Dresden – Demonstration der Landwirte beendet

Die Polizeidirektion Dresden führte einen Einsatz im Zusammenhang mit einer Demonstration von Landwirten durch.

Gegen 11:15 Uhr begann die Versammlung auf dem Theaterplatz. Mehrere Fahrzeugkorsos sind zuvor aus dem Umland nach Dresden gefahren. Zahlreiche Traktoren und Lkw wurden im Innenstadtbereich abgestellt. Dies führte zu mehreren Straßensperrungen. Gegen 13:15 Uhr endete die Versammlung.

Am Rande des Theaterplatzes gab es eine weitere Versammlung mit wenigen Teilnehmern. Diese dauert noch an.

Im Zuge der Abreise der Demonstrationsteilnehmer wird auch in der weiteren Folge mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen sein. Die Polizei rät den Verkehrsteilnehmern, sich auf Verzögerungen einzustellen.

Im Rahmen des Versammlungsgeschehens in Dresden waren 480 Polizisten im Einsatz. Unterstützung erhielt die Polizeidirektion von Kräften der sächsischen Bereitschaftspolizei. (kj)

 


+++ Tag 2 +++

Stand: 09.01.2024, 19:06 Uhr

Versammlungsgeschehen in Dresden

Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen in der Landeshauptstadt Dresden führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz durch.

Im Anschluss an eine Mahnwache (siehe auch Medieninformation Nr. 21/24 vom 08.01.2024) startete am frühen Abend eine Versammlung am Carolaplatz. Danach liefen die Teilnehmer über die Carolabrücke, die Wilsdruffer Straße sowie die Sophienstraße bis zum Schloßplatz. Dort endete die Versammlung gegen 19:00 Uhr. Es kam zu keinen Störungen.

Vor dem Hintergrund des Versammlungsgeschehens kam es am Abend in der Innenstadt zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen.

Etwa 150 Beamte waren im Einsatz. (ml)



Stand: 08:25 Uhr

Versammlung von Landwirten – Polizeidirektion Dresden im Einsatz

Die Polizeidirektion Dresden ist auch am Dienstag auf Grund von Versammlungen im Zuständigkeitsbereich im Einsatz.

Um 8:15 Uhr startete eine Versammlung von Landwirten in Meißen. Nach einer Auftaktkundgebung führt nun ein Fahrzeugkorso von Meißen über Nossen, Riesa, Großenhain wieder nach Meißen. Es ist auf Grund der Versammlung auf der Aufzugsstrecke mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.

Die Polizei empfiehlt allen Autofahrern, mögliche Verzögerungen einzuplanen und auf unvorhersehbare Behinderungen gefasst zu sein. Bitte bleiben Sie gelassen und folgen Sie den Anweisungen der Polizeibeamten. (kj)




+++ Tag 1 +++

Stand: 08.01.2024, 20:00 Uhr

Versammlungsgeschehen in Dresden

Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen in der Landeshauptstadt Dresden führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz durch.

Gegen 12 Uhr startete eine Versammlung auf dem Schloßplatz. Nach einer Auftaktkundgebung liefen die Teilnehmer über den Postplatz, die Wilsdruffer Straße sowie die Carolabrücke bis zum Carolaplatz. Drei Fahrzeugkorsos aus dem Umland schlossen sich dem Aufzug an. Gegen 19:40 Uhr endete die Versammlung. Im Anschluss startete eine Mahnwache am Carolaplatz, die bis morgen Abend andauern soll.

Das Versammlungsgeschehen zeigte sich grundsätzlich störungsfrei. Ausnahme bildete eine Situation am Carolaplatz. Dort durchbrachen mehrere Versammlungsteilnehmer eine Polizeikette in Richtung Albertplatz. Die Einsatzkräfte drängten die Personen zurück. Dabei setzten die Beamten auch Pfefferspray ein.

Vor dem Hintergrund des Versammlungsgeschehens kam es insbesondere im Verlauf des Nachmittages zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in der Dresdner Innenstadt.

Im Rahmen des Versammlungsgeschehens in Dresden waren 460 Polizisten im Einsatz, darunter Beamten der sächsischen Bereitschaftspolizei, der Berliner Polizei sowie der Bundespolizei. (ml)



Stand: 15:30 Uhr


Die Versammlungen der Landwirte an den Autobahneinfahrten im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Dresden sind beendet. Damit sind die Einfahrten für den Fahrverkehr wieder frei.

Die Protestaktionen fanden, wie im Vorfeld angezeigt, an insgesamt 14 Autobahneinfahrten zur A 4, A 13, A 14 sowie A 17 statt. Polizisten sichern die Bereiche ab und leiten den Verkehr um. Es kam zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Darüber hinaus kam es zu keinen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (ml)



Stand: 13:00 Uhr

Versammlungsgeschehen in Dresden

Gegen 12:00 Uhr startete eine Versammlung auf dem Schloßplatz in Dresden. Nach einer Auftaktkundgebung laufen die Teilnehmer nunmehr über den Postplatz, die Wilsdruffer Straße, den Pirnaischen Platz sowie die Carolabrücke bis zum Carolaplatz. Der Aufzug wird von zahlreichen Fahrzeugen begleitet. Vor diesem Hintergrund gibt es in der Innenstadt Verkehrsbeeinträchtigungen. (ml)



Stand: 06:45 Uhr

Die Polizeidirektion Dresden begleitet derzeit mehr als 20 Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten von Landwirten.

An allen Anschlussstellen zu der A 4, A 13, A 14 sowie der A 17 sind die Auffahrten auf Grund der Versammlungen nicht möglich. Ausnahmen bilden momentan auf der A 4 die Anschlussstellen Dresden-Neustadt und -Flughafen sowie auf der A 17 Dresden-Prohlis, Heidenau sowie Bahretal. In allen Bereichen der Autobahnauffahrten ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.

In Meißen ist außerdem die Elbtalbrücke (B 101) derzeit auf Grund einer Versammlung nicht befahrbar. Die Polizei sichert auch diesen Bereich ab. In Bad Gottleuba sind die Auffahrten zur S 174 (Brücke über A 17) momentan auf Grund einer Versammlung nicht nutzbar.

Ein Polizeihubschrauber wird während des Tages im Einsatz sein, um einen Überblick der Verkehrslage aus der Luft zu erhalten. Der Verkehrswarndienst wird über aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen informieren. (kj)



Stand: 05:00 Uhr

Seit den Morgenstunden ist die Polizeidirektion Dresden im gesamten Zuständigkeitsbereich im Einsatz. Hintergrund sind mehrere angezeigte Versammlungen.

Ab etwa 5 Uhr begannen Versammlungen an Autobahneinfahrten zur A 4, A 13, A 14 und A 17. So sind unter anderem an den Anschlussstellen Marsdorf, Radeburg, Hellerau, Wilder Mann sowie Nossen und Wilsdruff ein Auffahren auf die Autobahnen nicht möglich. Auch an den anderen Auffahrten ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Außerdem startete ein Versammlungsaufzug mit Beteiligung von Lkw auf der B 169 von Zeithain in Richtung Seerhausen.

Verkehrsteilnehmer müssen am heutigen Tag mit erheblichen Einschränkungen im Bereich der Anschlussstellen der A 4, A 13, A 14 sowie A 17 rechnen. Wer kann, sollte diese Bereiche nach Möglichkeit umfahren und deutlich mehr Zeit einplanen.

Ab Montagmittag werden die Einsatzkräfte zudem eine Versammlung in der Dresdner Innenstadt absichern. Vor diesem Hintergrund des Versammlungsgeschehens sind auch im Stadtgebiet Dresden Verkehrsbeeinträchtigungen zu erwarten. Die Polizei empfiehlt allen Autofahrern umsichtig unterwegs zu sein und deutliche Verzögerungen einzuplanen. (kj)
Letzte Änderung am Donnerstag, 11 Januar 2024 23:54
Dienstag, 09 Januar 2024 00:54

Verdacht des versuchten Mordes

Beschuldigter in Untersuchungshaft 
 
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 45-jährigen Serben wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 07.01.2024 gegen 04:30 Uhr auf der Rudolfstraße in Dresden mit Tötungsvorsatz eine 36-jährige Deutsche mit einem Messer am Hals verletzt zu haben. Die Geschädigte, die mit dem Beschuldigten ein kurzes - zwischenzeitlich beendetes - Verhältnis hatte, rechnete nicht mit einem solchen Angriff seitens des Beschuldigten. Der Beschuldigte konnte von Zeugen in unmittelbarer Tatortnähe gestellt und von der Polizei festgenommen werden. 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 07.01.2024 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Er ist bereits mehrfach vorbestraft und hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Kriminalpolizei im Fall dauern an und werden einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tag auf eine Beschwerde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz geändert. Eine Versammlung unter dem Motto »Bauerndemo« darf daher unter Auflagen in Sehma-Cranzahl stattfinden.

Der Antragsteller wendet sich gegen das Verbot einer für den im Zeitraum vom 8. bis 12. Januar 2024 von je 4.30 Uhr bis 17.00 Uhr angezeigten Versammlung. Unter dem Motto »Bauerndemo« sollten auf Kreuzungen in Sehma-Cranzahl Versammlungen mit Menschen, Traktoren, Lastkraftwagen und Transportern stattfinden. Der Landkreis Erzgebirgskreis hatte mit Bescheid vom 5. Januar 2024 diese Versammlung untersagt und die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung angeordnet. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einen Antrag auf Eilrechtsschutz des Veranstalters abgelehnt. Die angemeldete Versammlung in ihrer konkreten Gestaltung könne sich nicht auf den Schutz der Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes berufen, weil sie als Totalblockade von zwei Kreuzungen in einem kleinen Ort ohne Ausweichmöglichkeit zu nicht mehr zu rechtfertigenden Auswirkungen für unbeteiligte Dritte führe. Dauerhafte Blockaden von Straßen seien rechtswidrig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt.

Der 1. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgericht hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz geändert. Die von den Veranstaltern geplante mehr als zwölfstündige Blockade der Straßenkreuzungen mit schweren Kraftfahrzeugen über fünf aufeinanderfolgende Tage beeinträchtige zwar zentrale Rechtsgüter der unbeteiligten Verkehrsteilnehmer. Bei Gefahr im Verzug sei überdies ein Durchkommen von Rettungsdiensten, der Feuerwehr und der Polizei nicht gewährleistet. Das angegriffene Versammlungsverbot sei aber deshalb rechtswidrig, weil mit Versammlungsauflagen mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten, um der vom Landkreis befürchteten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu begegnen. Das Oberverwaltungsgericht hat unter anderem folgende Maßgaben für die Durchführung der Versammlung verfügt:

1. Die Zahl der Versammlungsteilnehmer wird auf die angemeldeten 75 Personen beschränkt.
2. Die Versammlung findet im Zeitraum vom 8. bis 12. Januar 2024 zwischen 4.30 bis 17.00 Uhr jeweils zur vollen Stunde fünf Minuten statt.
3. Die als Kundgebungsmittel angemeldeten Fahrzeuge werden mit Ausnahme jeweils eines Traktors für die beiden angemeldeten Straßenkreuzungen untersagt, wobei die hiernach verbleibenden zwei Traktoren am Kundgebungsort nur unter permanenter Anwesenheit eines zur Verbringung derselben befähigten Fahrers verbleiben dürfen, der den behördlichen Anweisungen vor Ort sofort Folge zu leisten hat.

Der Beschluss kann mit der Beschwerde nicht angefochten werden.

SächsOVG, Beschluss vom 7. Januar 2024 - 1 B 3/24 -
Mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen muss gerechnet werden 
 
Mit Blick auf das angezeigte Versammlungsgeschehen am Montag, den 8. Januar 2024 bereitet die Polizeidirektion Dresden einen umfangreichen Einsatz vor. Unterstützt wird sie von der sächsischen Bereitschaftspolizei. 

Am frühen Montagmorgen steht zunächst die Absicherung der Versammlungen an Autobahneinfahrten sowie das Regeln und Lenken des Verkehrs an diesen Orten im Vordergrund. Zudem sind einige Fahrzeugkorsos mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Umland abzusichern. Nach gegenwärtigem Stand werden die flächendeckenden Protestaktionen an den Autobahnen bis in die späten Nachmittagsstunden andauern.

Verkehrsteilnehmer müssen mit erheblichen Einschränkungen im Bereich der Anschlussstellen der A 4, A 13, A 14 sowie A 17 rechnen. Wer kann, sollte diese Bereiche nach Möglichkeit umfahren und deutlich mehr Zeit einplanen.

Ab Montagmittag werden die Einsatzkräfte zudem eine Versammlung in der Dresdner Innenstadt absichern, die am Schloßplatz startet und über die Wilsdruffer Straße zum Carolaplatz führt. In diesem Zusammenhang sind auch Fahrzeugkorsos aus den umliegenden Landkreisen angezeigt. Eine weitere Versammlung startet in den Montagabendstunden auf der Wilsdruffer Straße. Auch deren Teilnehmer werden danach zum Carolaplatz laufen. Die Versammlungen werden voraussichtlich bis in die frühen Abendstunden andauern.

Vor diesem Hintergrund des Versammlungsgeschehens sind auch im Stadtgebiet Dresden Verkehrsbeeinträchtigungen zu erwarten. Die Polizei empfiehlt allen Autofahrern umsichtig unterwegs zu sein und am kommenden Montag deutliche Verzögerungen einzuplanen.

Die Stabsstelle Kommunikation der Polizeidirektion Dresden ist am Montag ab 4 Uhr für Anfragen von Medienvertretern zum Versammlungsgeschehen unter der Nummer (0351) 483 2400 erreichbar. (ml)