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Das Stadt- und Regionalportal

Seit dem 8. Mai 2023 können sächsische Privathaushalte Anträge auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas stellen. Im Verlauf des ersten Monats sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle ca. 7.000 Anträge eingegangen, technische Schwierigkeiten oder Antragsstaus gab es dabei nicht.

Rund 80 Prozent der Anträge wurde von Haushalten gestellt, die mit Öl heizen, mit Abstand folgen Holzpellets (knapp 13 Prozent) und Flüssiggas (knapp 7 Prozent).
Etwa die Hälfte der gestellten Anträge wurde bereits genehmigt, zur Auszahlung kamen bislang ca. 800 bewilligte Hilfen. Insgesamt sind so bereits rund 300.000 Euro an Haushalte in Sachsen geflossen. Die bisher durchschnittlich bewilligte Hilfe im Freistaat beträgt etwa 360 Euro je Haushalt. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.
Das Antragsaufkommen, die Verteilung nach Energieträgern und die Durchschnittshöhe der Bewilligungen ähneln dabei jeweils den Zahlen in den anderen Bundesländern.

Härtefallhilfen können bundeseinheitlich noch bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden. Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.

In Sachsen erfolgt die Antragstellung digital bei der SAB. Personen, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben, hilft die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) einmalig pro Haushalt kostenlos dabei, ihre Anspruchsberechtigung zu prüfen, einen digitalen Antrag zu erstellen und abzuschicken. Hierfür vergibt die Verbraucherzentrale landesweit Termine in ihren Außenstellen. Im ersten Monat hat die VZS bereits über 500 Serviceleistungen dieser Art durchgeführt, einige weitere Hundert sind für die kommende Zeit bereits vereinbart worden. Für Bürgerinnen und Bürger, die auch diesen Service nicht in Anspruch nehmen können, strebt die Staatsregierung mit der Verbraucherzentrale in den nächsten Wochen gemeinsam eine Lösung für die Antragstellung an.

Potenziellen Empfängerinnen und Empfängern der Hilfen wird empfohlen, ihre Anträge rechtzeitig vor dem Programmende im Oktober zu stellen. Bei einem hohen Auftragsaufkommen erst zum Schluss der Antragszeit können längere Bearbeitungszeiten nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist die für das Programm insgesamt verfügbare Summe an Bundesmitteln begrenzt. Für Sachsen sind bis zu 90 Millionen vorgesehen.

Die SAB hält auf https://www.sab.sachsen.de neben dem Antragsportal einen Online-Rechner vor. Dort können potenzielle Antragstellerinnen und -steller vorab prüfen, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können. Zudem ist auf der Webseite ein umfangreicher Fragen-und Antworten-Katalog zu finden. Daneben können sich Antragstellende an eine telefonische Hotline der SAB wenden: 0351 4910-4999 (Mo bis Do 8 – 18 Uhr, Fr 8- 15 Uhr; höchstes Anrufaufkommen zwischen 8 und 11 Uhr).
Die telefonische Terminvereinbarung bei der Verbraucherzentrale zur Unterstützung bei der Antragstellung ist unter 0341 – 22904422 (Mo - Fr 9-13 Uhr) möglich.

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte der Bundestag im Dezember 2022 den Weg für die durch den Bund finanzierten Härtefallhilfen freigemacht. Die Mittel hierfür stammen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes. Für den Vollzug des Programms sind die Bundesländer verantwortlich, in Sachsen das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, das für die Staatsregierung die SAB als sächsische Bewilligungsstelle beauftragt hat.
Gemälde von Jan Baptist Weenix »Campagna-Landschaft« kehrt aus den Niederlanden zurück nach Dresden
 
Ministerpräsident Michael Kretschmer und Staatsministerin Barbara Klepsch haben heute (6. Juni 2023) in der Deutschen Botschaft in Den Haag an einer Veranstaltung zur Ankündigung einer Schenkung eines Kriegsverlustgemäldes teilgenommen. Es handelt sich um das Gemälde »Campagna-Landschaft« von Jan Baptist Weenix. Als Vertreterin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden war die Oberkonservatorin der Gemäldesammlung Alte Meister, Uta Neidhardt, ebenfalls vor Ort in Den Haag. Der niederländische Kunsthändler Willem Jan Hoogsteder möchte das Bild noch im Sommer dieses Jahres an die Gemäldegalerie Alte Meister der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Rahmen einer Schenkung übergeben. Dazu wird eine Pressekonferenz in Dresden mit der Präsentation des Gemäldes stattfinden. Der Kunsthändler hatte die Kunstsammlungen Anfang des Jahres darüber informiert, dass sich das Gemälde in seinem Besitz befindet.

Ministerpräsident Michael Kretschmer begrüßt die Schenkung an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden: »Kunst und Kultur berührt und verbindet Menschen überall auf der Welt. Es freut mich deshalb, dass es gerade auch hier zwischen den Niederlanden und Sachsen eine so gute und enge Zusammenarbeit gibt. Sehr froh bin ich auch, dass mit dem Werk von Jan Baptist Weenix nun ein nach dem Zweiten Weltkrieg vermisstes Gemälde wieder zurück nach Sachsen kommt. Mein herzlicher Dank gilt Willem Jan Hoogsteder. Mit seiner Schenkung trägt er dazu bei, eine seit langem vorhandene Lücke in einer der weltweit bedeutendsten Kunstsammlungen zu schließen.«

»Ich freue mich sehr, dass das Gemälde nach so vielen Jahrzehnten wiedergefunden wurde und bald in die Gemäldegalerie Alte Meister in Dresden zurückkehren wird. Noch immer haben wir über 400 zu bedauernde Kriegsverluste in den Sammlungen und umso freudiger ist es, wenn eines der vermissten Gemälde wieder in die Gemäldesammlung aufgenommen werden kann. Ich danke Willem Jan Hoogsteder ganz herzlich dafür, dass er das Gemälde im Rahmen einer Schenkung an die Staatlichen Kunstsammlungen zurückgeben möchte«, betont Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch.

Das Bild gilt seit 1945 als eines der zahlreichen Kriegsverlustbilder der Gemäldegalerie Alte Meister und wurde als solches erstmals im Dresdner Kriegsverlustkatalog von 1963 publiziert. Umfangreiche Recherchen der Forschungsabteilung der Staatlichen Kunstsammlungen haben ergeben, dass das Gemälde während des Zweiten Weltkriegs in Rübenau bei Olbernhau ausgelagert war. Nach Kriegsende wurde es aus einem Zwischenlager in Chemnitz wieder entnommen und diente dann zur Ausschmückung der "Wohnung des russ. Generals". Danach verliert sich die Spur des Gemäldes.

Jan Baptist Weenix (1621–1660), Campagna-Landschaft, Bez. unten links: gio batt…, Öl auf Leinwand, 47,0 x 65,8 cm , Kriegsverlust, Gal.-Nr. 1621. Das Gemälde wurde 1742 durch Johann Gottfried Riedel in Prag für die Königliche Gemäldesammlung August III. von Polen erworben und ist erstmals erfasst im Inventar "vor 1741", subsumiert unter Nrn. 3100–3183. Seitdem befand sich das Gemälde bis zum Jahr 1945 in der Dresdner Gemäldesammlung.
Weil das Interesse so hoch und die Fragen so vielfältig sind, schaltet die Verbraucherzentrale Sachsen mit dem heutigen 17. Mai 2023 eine zusätzliche Telefonnummer in Sachen Härtefallhilfe für Öl und Co. frei.

Unter 0341-22 90 44 22 können Interessierte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Termine in den 18 Beratungseinrichtungen vereinbaren, um die Härtefallhilfe gemeinsam mit den Verbraucherschützer*innen zu berechnen und auch zu beantragen. Diese Dienstleistung ist insbesondere für all diejenigen gedacht, die den Online-Antrag nicht selbst stellen können oder wollen. Dank Förderung durch die Staatsregierung ist diese Unterstützung einmal pro Haushalt kostenfrei möglich.

Es betrifft alle Haushalte, die im Verlauf des Jahres 2022 die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks für ihr Eigenheim bezogen haben und demnach nicht von der Gas- und Strompreisbremse profitieren konnten.

Zum Gespräch in einer der 18 Beratungseinrichtungen müssen Verbraucher*innen bestimmte Unterlagen vollständig mitbringen. Dazu zählen unter anderem:
  • Personalausweis für ein digitales Foto
  • Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
  • Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
  • IBAN für die spätere Auszahlung
  • Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind

Diese Termine können auch online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Wer hingegen Fragen zum Wechsel der Heizung, energetischer Sanierung im Allgemeinen oder zu künftiger Förderung von Maßnahmen hat, ist bei der unabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentralen richtig. Unter 0800-809 802 400 können Termine vereinbart werden. Hier wird allerdings NICHT zur sächsischen Härtefallhilfe informiert.
Die kommunalen Landesverbände erwarten vom Asylgipfel des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder am 10. Mai 2023 konkrete Ergebnisse, die zu einer deutlichen und spürbaren Begrenzung der steigenden Asylbewerberzahlen führen.

„Seit fast einem Jahr fordern wir vom Bund wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Asylzahlen. Trotz mehrerer Asylgipfel ist bislang nichts passiert“, so der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Herr Landrat Henry Graichen.

Im ersten Quartal 2023 sind bereits 88.000 Asylsuchende deutschlandweit angekommen – ein Rekordwert, der deutlich über dem Niveau der Vorjahre liegt. Bei einer Fortschreibung ist bis Jahresende mit über 400.000 Asylsuchenden in der Bundesrepublik zu rechnen.

Bei diesen Ankunftszahlen sind nur noch provisorische Unterbringungen möglich. Integration ist bereits jetzt nicht mehr umsetzbar. Es mangelt an Integrationskursen und dem dafür notwendigen Personal. Auch die Bereitstellung von Plätzen in der Kinderbetreuung, in den Schulen und bezüglich der Gewährleistung der medizinischen Versorgung kommt an ihre Grenzen.

Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Herr Oberbürgermeister Bert Wendsche macht deutlich: „Die Aufnahme- und Integrationskapazitäten in den Kommunen sind erschöpft. Provisorien wie Turnhallen oder Zeltstädte sind weder den Flüchtlingen noch der einheimischen Bevölkerung zumutbar. Wir fordern von der Bundesregierung eine sofortige und wirksame Begrenzung der Zuwanderung. Grenzkontrollen können nur ein erster Schritt sein, dem ein konkretes Maßnahmepaket folgen muss.“

Herr Landrat Henry Graichen ergänzt: „So können wir das nicht schaffen! Wir stehen zu dem Recht auf Asyl. Unser Anspruch ist aber, die hier Schutzsuchenden geordnet unterzubringen und zu integrieren. Das muss uns wieder möglich sein! Daher brauchen wir eine Begrenzung der Zugangszahlen zur Ordnung des Gesamtsystems. Eine Obergrenze ist nötig!“

Im Einzelnen sind für ein Absinken der Ankunftszahlen folgende Maßnahmen notwendig:
  • Wir wollen eine verbindliche Obergrenze für die jährlichen Zuwanderungszahlen. Maximal 220.000 Zuwanderer pro Jahr sind für unsere Systeme verkraftbar.
  • So lange die Zugangszahlen so hoch sind wie jetzt, müssen wieder Binnengrenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen eingeführt werden.
  • Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien müssen als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um eine effektivere Rückführung zu ermöglichen.
  • Der Familiennachzug muss in der aktuellen Lage auf die Kernfamilie beschränkt werden.
  • Wir lehnen weitere freiwillige Aufnahmeprogramme des Bundes in dieser Lage ab.
  • Die Rückführungen müssen endlich deutlich beschleunigt werden. Der Bund muss neue Migrationsabkommen mit den betreffenden Staaten schließen und bei bestehenden Programmen auf deren Einhaltung hinwirken.
  • Die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen ist deutlich zu erhöhen und zu verstetigen.


Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.
Dienstag, 09 Mai 2023 01:06

Härtefallhilfe für Öl & Co.

Die Härtefallhilfe für die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks wird in Sachsen ausschließlich digital bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt.
 
Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Haushalte bei der Beantragung der Entlastungsleistungen


„Wir begrüßen die praktische, nachhaltige und zeitsparende Möglichkeit, die Anträge digital zu stellen“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings gibt es Verbrauchergruppen, die diese Vorteile aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können. Während es jene gibt, die sich bewusst gegen die Nutzung von Online-Angeboten entscheiden, fühlen sich andere nicht kompetent, komplexere Anträge mit Tastatur am Bildschirm auszufüllen. „Menschen, die sich gar nicht oder sehr unsicher im Internet bewegen, dürfen nicht von der Inanspruchnahme der Härtefallhilfe ausgeschlossen werden. Schließlich soll es eine Entlastung für alle Haushalte sein, die bisher nicht von der Gas- und Strompreisbremse profitieren“, so Eichhorst.

Daher unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen ab dem heutigen 08. Mai 2023 alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme beim Stellen des Online-Antrages oder keinen Zugang zum Internet haben. Die Verbraucherschützer*innen prüfen im Auftrag der Staatsregierung ganz individuell, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt. Wer dieses Angebot nutzen möchte, vereinbart einen Termin zum Beispiel telefonisch unter 0341 – 696 29 29 und wird dann in einer der 18 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten. Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist einmal pro Haushalt kostenfrei. An der Hotline der SAB unter 0351 – 4910-4999 können vorab fachliche Fragen geklärt werden.

Verbraucher*innen müssen zum Gespräch mit den Expert*innen der Verbraucherzentrale bestimmte Unterlagen mitbringen. Dazu zählen unter anderem:
  • Personalausweis für ein digitales Foto
  • Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
  • Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
  • IBAN für die spätere Auszahlung
  • Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind

„Wir hoffen, besonders viele Haushalte mit dem Angebot zu erreichen, die keine andere Möglichkeit haben, die Entlastung des Staates für die gestiegenen Energiekosten in Anspruch zu nehmen“, so Eichhorst.
Das sächsische Finanzministerium und die Landeshauptstadt Dresden haben sich darauf verständigt, ab Montag, den 8. Mai 2023, die Beleuchtung der historisch bedeutsamen Gebäude in Dresden wieder anzuschalten. Mit Anbruch der Dämmerung bis ein Uhr nachts werden u. a. die Semperoper, die Katholische Hofkirche, das Johanneum, das Albertinum, die Brühlsche Terrasse, das Residenzschloss und der Hausmannsturm wieder angestrahlt.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Ich freue mich sehr, dass es uns hier gelungen ist, gemeinsam mit der Landeshauptstadt Dresden zu einer Lösung zu kommen. Ein nicht unerheblicher Teil der Gebäudebeleuchtung wurde bereits auf LED-Technik umgerüstet. Dementsprechend erscheint es nicht mehr gerechtfertigt, dass kulturhistorisch und touristisch bedeutsame Ensemble der Altstadtsilhouette gänzlich unbeleuchtet zu lassen.«

Oberbürgermeister Dirk Hilbert: »Dresdens Stadtsilhouette ist weltberühmt und zieht jedes Jahr unzählige Touristen an. Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen, insbesondere Finanzminister Hartmut Vorjohann, und die Stadt hier die gleiche Zielrichtung verfolgen und dieser einzigartige Anblick ab Montag nun auch wieder in den Abendstunden genossen werden kann. Ich bin mir sicher, dass das nicht nur unsere Gäste, sondern auch viele Dresdnerinnen und Dresdner freuen wird. Das Thema Energiesparen bleibt auf unserer Agenda, aber moderne Beleuchtungssysteme sind keine Stromfresser.«

Im Zuge der Energiekrise erfolgte auf Grundlage der Bundesverordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) eine Abschaltung der Beleuchtung der öffentlichen Gebäude. Damit wurde einerseits das Ziel verfolgt, Energiekosten und CO2-Emissionen zu sparen. Andererseits wurden der Freistaat Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden auch ihrer Vorbildwirkung gerecht. Die entsprechende Verordnung ist am 15. April 2023 ausgelaufen.

Für die aufwendige Beleuchtungstechnik der öffentlichen Gebäude des Freistaates wurden in den letzten Tagen umfangreiche Schalthandlungen durchgeführt, die es nunmehr erlauben, die Landeshauptstadt Dresden ab Montag wieder im abendlichen Lichterschein erstrahlen zu lassen.
ELWOBOT fährt in 5G-Testfeld auf Pillnitzer Versuchsflächen
 
Der ELWOBOT, ein autonom fahrender Obst- und Weinbauroboter mit modularer Energieversorgung und elektrischem Antrieb, geht jetzt nach weniger als drei Jahren Planungs- und Bauzeit in die Testphase. Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit.
 
Dafür haben die Technische Universität Dresden und das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI auf den Versuchsfeldern des LfULG in Dresden-Pillnitz eine kleine mobile 5G-Sendeeinheit installiert. In einer Apfelplantage werden bis zum Frühjahr 2024 alle Arbeitsschritte getestet, die der ELWOBOT künftig übernehmen soll. So wird zum Beispiel erprobt, wie durch das Abtasten der Baumkronen mit einem LiDAR-Sensor, der die Beschaffenheit der Laubwand ermittelt, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß reduziert werden kann. Zudem soll der Sensor kontinuierlich den Blattzuwachs der Bäume überprüfen und so Aufschluss über den Zustand der Nährstoffversorgung geben. Getestet wird auch, wie gut der ELWOBOT Pflegemaßnahmen wie die Bearbeitung des Bereichs unter den Bäumen sowie das Mähen und Mulchen der Fahrgassen ausführen kann.

Der Roboter soll vollautonom fahren, sowohl auf geplanten als auch auf gelernten Routen. Dazu zählt zum Beispiel das selbständige Fahren des ELWOBOT zur Agri-PV-Testanlage der HTW Dresden auf den Pillnitzer Versuchsflächen, um die Batterie aufzuladen. Ein Höchstmaß an Sicherheit für Mensch und Umwelt wird durch 2D- und 3D-Lasersensoren gewährleistet, die für die Orientierung und Navigation in der Plantage sorgen und Hindernisse erkennen sollen.

Um die Verarbeitung der dabei anfallenden großen Datenmengen zu gewährleisten und das Pflanzenschutzmodul in Echtzeit an die Baumstruktur anzupassen, werden die Daten mittels 5G-Technologie an einen zentralen Rechner geschickt, verarbeitet und die angepassten Steuerbefehle zurückgesendet.

Die Leistung und Ausrichtung der 5G-Antenne beschränken sich auf den Aktionsraum des ELWOBOT auf dem circa neun Hektar großen Testfeld in Pillnitz. Das soll Energie sparen und keine anderen Funkquellen wie WLAN, Handys, CB-Funk oder Radios stören. Wie gut das in der Praxis funktioniert, wird ebenfalls im Projekt überprüft. Um den Energieverbrauch weiter zu optimieren, wird das Testfeld nur für Messungen der Sendeleistung bei wechselnder Vegetation oder für Testfahrten des ELWOBOT aktiviert.



Hintergrund:

Der ELWOBOT ist ein gemeinsames Forschungsprojekt der TU Dresden und des LfULG. Die Kosten von insgesamt rund 1,8 Millionen Euro trägt der Freistaat Sachsen. Im Sommer 2024 soll der ELWOBOT als Vorserienmodell fertig sein.
Nachdem das vom Bund finanzierte Programm »Aufholen nach Corona« zum Ende des Schuljahres 2022/2023 ausläuft, wird Sachsen das Programm mit Landesmitteln fortsetzen. Das hat Kultusminister Christian Piwarz entschieden. »Wir haben damit die Möglichkeit, einzelne Schülerinnen und Schüler, die noch Unterstützung für schulisches Lernen benötigen oder während der Corona-Pandemie emotional in eine schwierige Situation gekommen sind, weiterhin individuell und differenziert zu fördern und zu unterstützen. Zudem ist das Aufholprogramm in der Schullandschaft breit verankert und wird wegen der flexiblen, eigenverantwortlichen und vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Schulen sehr geschätzt«, begründet Kultusminister Christian Piwarz seine Entscheidung.

Damit erhalten auch im kommenden Schuljahr alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen über die Landesservicestelle ein Flexibles Lernbudget für ergänzende individuelle Fördermaßnahmen und Ganztagsangebote. Schulen in freier Trägerschaft erhalten weiterhin die Haushaltsmittel über die Förderung von Ganztagsangeboten. Alle Schulen können sich mit dem Geld weitere Unterstützung für unterrichtsintegrierte und unterrichtsergänzende Förder- und Nachhilfeangebote einkaufen. Für solche Angebote werden Externe wie Fachkräfte, Studenten oder Senioren gewonnen, die auch von Verbände oder Nachhilfeinstituten vermittelt werden können. Insgesamt zehn Millionen Euro pro Schuljahr stehen für das landeseigene Corona Nachfolgeprogramm zur Verfügung. Dafür wurden Mittel aus der Förderung von Ganztagsangeboten und nicht verwendete Gelder aus dem Ganztagsprogramm des Vorjahres genutzt. »Wir streben eine Verstätigung des gut angenommenen Aufholprogramms im kommenden Doppelhaushalt an«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Das Bundesprogramm »Aufholen nach Corona« lief bislang sehr erfolgreich in Sachsen. 89 Prozent aller öffentlichen Schulen in Sachsen nutzen das Programm. Mit Unterstützung der dafür eigens eingerichteten Landesservicestelle im Landesamt für Schule und Bildung wurden für Fördermaßmaßnahmen insgesamt 20.000 Dienstleistungsverträge mit externen Bildungsanbietern geschlossen. Schülerinnen und Schüler haben zum Teil mehrere Angebote wahrgenommen, so dass bislang insgesamt knapp 630.000 Schülerinnen und Schülern die Förderangebote in Anspruch nahmen.
Um die Antragstellung auf Bürgergeld noch schneller und einfacher zu ermöglichen, stellt das Jobcenter des Landkreises Meißen seit 1. Mai 2023 auch eine Online-Variante des Bürgergeldantrages bereit.

Der neue Online-Antrag zeichnet sich im Vergleich zum bisherigen siebenseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen durch hohe Nutzerfreundlichkeit aus: Der Antrag ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Die notwendigen Daten werden abhängig von der individuellen Lebenssituation der Menschen abgefragt.

Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise können direkt per Computer, Tablet oder Smartphone hochgeladen werden. Alle persönlichen Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter übermittelt. Der Online-Antrag spart damit Zeit und Portokosten.

„Für die Bürgerinnen und Bürger wird es damit leichter. Sie können den Online-Antrag einfach im Internet aufrufen und ohne Gang zum Jobcenter ihren Antrag bequem jederzeit und ortsunabhängig einreichen“, so Susann Lenz, zuständige Leiterin des Jobcenters.

Den Nutzerinnen und Nutzern wird empfohlen, sich mit dem zentralen Konto „Bund.ID“ anzumelden und ihre Identität online zu bestätigen (https://id.bund.de/de). Die Antragstellung funktioniert aber auch ohne zusätzliche Authentifizierung. Die Identitätsprüfung erfolgt in diesem Fall dann persönlich im Jobcenter.

Falls Unterlagen fehlen, meldet sich das Jobcenter und informiert, welche Dokumente noch nachzureichen sind. Ist der Antrag vollständig, erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller nach der Bearbeitung einen Bescheid.

Der Online-Antrag auf Bürgergeld stellt ein zusätzliches Angebot dar. Die bisherigen Antragsmöglichkeiten bleiben erhalten. „Menschen, die nicht ausreichend Erfahrungen mit dem Internet oder dem Computer haben, oder die vorab eine Beratung benötigen, helfen wir in gewohnter Weise weiter“, betont Susann Lenz.

Weiterhin stehen die Mitteilung einer Veränderung und der Antrag auf Weiterbewilligung nun online zur Verfügung. Die Anträge und die Mitteilung einer Veränderung lassen sich unter https://www.kreis-meissen.de/Landratsamt/Die-Verwaltung/Dezernat-Soziales/Jobcenter/#Online-Antrag.

Mit diesen Online-Angeboten ist ein guter Schritt in Richtung Digitalisierung des Jobcenters geschafft. Das Jobcenter plant zukünftig noch weitere Online-Anträge umzusetzen.
Auch eine Dampflokomotive muss mal zu TÜV. Spätestens nach 8 Jahren im Einsatz steht die Untersuchung nach §32 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung an. Bei diesem umgangssprachlich Hauptuntersuchung genannten Werkstattaufenthalt wird die Lokomotive in alle Komponenten zerlegt und auf Herz und Nieren geprüft.
Für unsere 1899 gebaute Dampflok Nr. 132 der Gattung IV K sind diese 8 Jahre Anfang Mai vorüber. Der Ersatz steht aber schon bereit: vor 2 Jahren konnten wir die etwas jüngere Schwestermaschine Nr. 176 (Baujahr 1912) nach 5-jähriger Abstellzeit wieder in Betrieb nehmen, diese übernimmt dann den "Staffelstab" im Traditionsbetrieb.
Eine neue Untersuchung für Nr. 132 ist mittelfristig geplant, aber von Werkstattkapazitäten, dem genauen technischen Zustand und der Verfügbarkeit von Fördermitteln abhängig.

Zur Staffelstabübergabe wollen wir letztmalig mit beiden grünen IV K, Nr. 132 und Nr. 176, auf die Strecke gehen und unsere Nr. 132 würdig in den Zwischenruhestand verabschieden.
Dazu sind am Wochenende 6./7. Mai zwei Sonderfahrten geplant:

Zu einer abendlichen Fahrt in den Mai mit dem historischen Traditionszug lädt die Traditionsbahn Radebeul e.V. am Samstag, dem 6. Mai, ein.
Gegen 18 Uhr startet der Sonderzug am Bahnhof Radebeul Ost. Unterwegs legen wir eine Pause ein, um Dampfzug, Abendessen und den Sonnenuntergang zu genießen. Ein Grillbuffet und Getränkeausschank vertreiben die Aufenthaltszeit und den Hunger. Um 21:45 Uhr wird der Zug dann wieder in Radebeul zurückerwartet. Es gilt ein Sondertarif, jeder Erwachsene (über 14 Jahre) zahlt 30 Euro; bis zu 4 Kinder fahren in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen kostenfrei.
An diesem Tag ist Nr. 132 noch einmal allein unterwegs.

Am Sonntag sind dann beide Lokomotiven gemeinsam vor dem Reisezug der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen zu erleben.
Wir fahren vormittags auf der Gesamtstrecke von Radebeul nach Radeburg und zurück, nachmittags geht die Reise von Radebeul Ost bis nach Moritzburg und zurück.

Den genauen Fahrplan mit allen Details sowie Informationen zu Fahrpreisen und Reservierungen finden Sie auf unserer Webseite www.traditionsbahn-radebeul.de