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Das Stadt- und Regionalportal

Schließung bis 17. April: Notbetreuung für versorgungswichtige Berufsgruppen

Ab Mittwoch (18. März) werden alle Schulen und Kitas sowie die Kindertagespflege in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten. Kultusminister Christian Piwarz warb um Verständnis. »Wir befinden uns in einer besonderen Zeit, die besondere Maßnahmen und Flexibilität abverlangt. Nur so können wir die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus verhindern«. Eine Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung und das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter: www.bildung.sachsen.de

Der Minister bittet alle Eltern, Kinder und Schüler umsichtig mit der Situation umzugehen. »Damit die Schließungen auch Wirkung zeigen, bitte ich darum, auf parallele Betreuungsstrukturen oder Freizeitaktivitäten mit größeren Kinderansammlungen zu verzichten. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass alle Beteiligten verständnisvoll mit der Situation umgehen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Zusammenhalt, Unterstützung und Rücksichtnahme sind jetzt entscheidend.«

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Die Schließung von Schulen und Kitas auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, um die Ansteckungsmöglichkeiten weiter zu reduzieren. Auch wenn Kinder offensichtlich nicht so stark erkranken, sind sie doch Infektionsbrücken zu ihren Eltern und Freunden. Diese Brücken müssen wir abbrechen, um das Virus auszuhungern. Ich hoffe auf das Verständnis aller für diese Maßnahme.«

Für die Zeit der Schulschließungen wird den Schülern durch die Schulen Lernstoff bereitgestellt, damit die freie Zeit als Lernzeit genutzt werden kann. Der Minister dankte den Lehrern, die durch elektronischen oder analogen Wege mit ihren Schülern im Austausch bleiben.

Die Abiturprüfungen und Prüfungen an den Oberschulen sind nach derzeitigem Stand nicht in Gefahr. Die ersten Prüfungen beginnen erst nach Ostern.

Alle weiteren sich ergebenden Fragen werden zügig geklärt. Für Rückfragen aus der Bevölkerung schaltet das Kultusministerium eine Hotline unter der Nummer 0351-564 69999.
Dienstag, 17 März 2020 00:33

Einstellung Fahrbetrieb

Sächsische Dampfschiffahrt
 
Auf Grund der aktuellen Lage wird der Fahrbetrieb bis einschließlich 31.03.2020 eingestellt.
 
Stellungnahme Geschäftsführung:
 
"Wir haben am Wochenende sehr viel positive Resonanz zu unserer Entscheidung erhalten, jede Fahrt auf 99 Passagiere zu beschränken. Viele waren auch froh, ein Stück weit Normalität erleben zu können.
Auf Grund der weiteren politischen Entscheidungen haben wir heute im Abteilungsleiterkreis diskutiert, wie wir mit der aktuellen Situation umgehen wollen. Dabei sind wir übereingekommen, bis auf weiteres, zunächst bis 31.3.2020, den Fahrbetrieb einzustellen.
Wir werden in den nächsten vierzehn Tagen, soweit möglich, im Homeoffice arbeiten. Es ist sichergestellt, dass Anfragen, telefonisch und/oder digital angenommen und bearbeitet werden können. Wir werden die Situation weiter kritisch beobachten und sobald wie möglich unseren Betrieb wieder aufnehmen. Auch das werden wir natürlich sofort entsprechend kommunizieren.

Wir wünschen allen, dass wir gemeinsam diese besonderen Zeiten gut überstehen, und uns danach wieder all den wunderbaren Dingen des Lebens widmen können."


Bei Fragen ist unser Serviceteam Mo - Fr von 09:00 bis 16:00 Uhr erreichbar: +49 351 866090
Aktuell der sicherste Ort, da sind sich Virologen wie Hausärzte einig, sind die eigenen vier Wände. Die Zahl der Corona-Erkrankungen hat sich aktuell im Landkreis Meißen seit gestern von 5 auf 8 erhöht. Dennoch ist diese Bilanz kein Grund zur Sorglosigkeit. Der Freistaat hat mit Datum 10. März 2020 einen Erlass zum „Umgang mit Großveranstaltungen“ veröffentlicht. Die Landkreise und Kreisfreien Städten wurden angewiesen, bei Abwägung zur Durchführung bzw. Absage von größeren Veranstaltungen wie folgt vorzugehen:

Großveranstaltungen über 1.000 Personen sind abzusagen; bei unter 1.000 Teilnehmern muss eine Risikobewertung vorgenommen werden, was auch für Kultur- und Sportveranstaltungen vor allem mit Besuchern aus betroffenen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern gilt, Veranstaltungen in Gesundheits- und Pflegeinrichtungen sollten gut abgewogen werden. Analog dieser Regelung hat der Landkreis Meißen am Freitagvormittag eine Allgemeinverfügung mit ähnlichem Inhalt erlassen. Nach gründlichen Diskussionen und einer erneuten Risikobewertung durch das Gesundheitsamt wurde diese Verfügung am Mittag geändert. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Meißen Janet Putz erklärte dazu: „Das Risiko einer Ansteckung und damit Verbreitung ist ebenso bei Veranstaltungen unter 100 Teilnehmern groß. Nach intensiver Diskussion haben wir uns auch mit Blick auf das bevorstehende Wochenende dazu entschlossen, diese Änderung vorzunehmen. Ich kann die Landkreisbewohner und ihre Gäste nur herzlich bitten, sich besonnen zu verhalten, um sich und andere nicht zu gefährden.“ Die Verfügung steht im Internet der Landkreisverwaltung und erhält Rechtskraft mit der Veröffentlichung in der Sächsischen Zeitung am Sonnabend, dem 14. März 2020.
Sachsens Kultur- und Tourismusministerin einigt sich mit staatlichen Museen auf Schließung
 
Staatliche Museen schließen vorerst bis 19.04.2020

Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch hat sich mit Vertretern der Museen in Trägerschaft des Freistaates Sachsen aus ihrem Geschäftsbereich abgestimmt. Die Museen werden mit Wirkung zum 14.03.2020 bis 19.04.2020 (Ende der Osterferien) schließen.

Staatsministerin Klepsch: »Alles, was wir tun, tun wir, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Situation ist sehr dynamisch und führt dazu, dass wir unsere Entscheidungen jeden Tag neu überdenken. Leider betrifft das jetzt auch die staatlichen Museen in Sachsen. Ich habe soeben gemeinsam mit deren Spitzen die Schließung bis zum Ende der Osterferien entschieden. Ich kann nur alle Kulturschaffenden und Besucher um Verständnis bitten, dass wir solche Maßnahmen ergreifen.«
Freitag, 13 März 2020 00:13

Eine dringende Bitte

Sie fühlen sich krank? Haben Fieber, Husten und Schnupfen? Dann schützen Sie bitte ihre Mitmenschen, indem Sie zu Hause bleiben und einen Arzt konsultieren. Das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass diese Symptome auch Zeichen einer beginnenden Corona-Infektion oder Influenza-Erkrankung sein können. Verhalten Sie sich dann besonders rücksichtsvoll gegenüber ihren Mitbürgern. Sie meiden die Öffentlichkeit, vertagen Ämterbesuche und andere Vorhaben auf die Zeit nach der Krankheit, suchen dafür ärztlichen Rat!

Wir danken Ihnen für ihr rücksichtsvolles Verhalten und wünschen gute Besserung

Ihre Landkreisverwaltung
Freitag, 13 März 2020 00:12

Es ist ein Spiel auf Zeit

Die Zahl der Corona-Patienten im Landkreis Meißen ist auf fünf gestiegen (um 8 Uhr waren es vier). Das war die erste Information an eine große Gesprächsrunde im Landratsamt in Meißen, zu der Landrat Arndt Steinbach die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeister, die Leitung der Elblandkliniken, die Polizei, die Beigeordneten des Landkreises, den Katastrophenschutz eingeladen hatte.

Die Frage nach mehr und vor allem sicheren Informationen zum Thema Corona ist derzeit das zentrale Thema auch im Landkreis Meißen. Doch die Erkenntnisse zu Symptomen und Krankheitsverlauf sind nach wie vor vage. Auch darum sind unpopuläre Entscheidungen des Gesundheitsamtes, wie die Absage des Roland-Kaiser-Konzertes in Riesa, des Nachtflohmarktes ebenfalls in Riesa, die Schulschließung in Riesa derzeit alternativlos. Landrat Steinbach verwies auf die Anordnung des Freistaates vom Vortag, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern landesweit abzusagen: „Zum Glück gibt es im Landkreis Meißen nur wenige Veranstaltungen in dieser Größenordnung und dennoch sind es zumindest für die Unternehmen harte Entscheidungen, die sich in nicht allzu weiter Ferne mit Existenzfragen verknüpfen werden.“ Die Landkreisverwaltung erprobt Wege der Risikoabwägung bei ihren Entscheidungen. So wird allerdings auch das Amigos-Konzert in Riesa untersagt, das vor allem Senioren besuchen wollten. „Die Gefahr einer Ansteckung“, so die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz, „ist bei älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nach aktuellen Erkenntnissen besonders hoch. Hier haben wir eine Fürsorgepflicht, so schwer uns dieser Schritt auch fällt.“ Die Amtsärztin Petra Albrecht beantwortete viele Fragen aus den Städten und Gemeinden: „Ein wesentlicher Teil der Antworten findet sich auch auf der Homepage der Landkreisverwaltung einmal unter der Rubrik Aktuelles und auf den Seiten des Gesundheitsamtes. Hier haben wir alle wesentlichen Links aufgeführt, die medizinische, organisatorische, hygienische, aber auch arbeitsrechtliche Informationen liefern.“ Zudem hat das Amt eine Hotline unter der Fon-Nummer 03521-7253435 eingerichtet, wo zunächst von montags bis freitags Experten Fragen rund um Corona beantworteten. Und es gibt eine spezielle E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, mit der ebenfalls Informationen zur Epidemie eingeholt werden können. Eine nächste Informationsquelle erschließt sich auf dem Smartphone über die App BIWAPP. „Natürlich sind wir nicht in der Lage“, erklärte Landrat Arndt Steinbach, „jedes Risiko einer Ansteckung aus dem Weg zu räumen. Da bleibt ein hohes Maß an Eigenverantwortung.“ Und die wird sich in den nächsten Wochen nicht reduzieren. Virologen u.a. des Robert-Koch-Institutes gehen davon aus, dass der Höhepunkt noch lange nicht erreicht sei. Seit mehr als sechs Wochen arbeitet das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten und den Elblandkliniken an einem möglichst stabilen Netz der Diagnostik und Therapie vor allem für eventell schwerkranke Patienten. So haben die Kliniken unter Leitung von Vorstand Frank Ohi in ein Gerät investiert, dass in drei bis vier Stunden zuverlässig die Abstriche analysiert auch im Auftrag der Kollegen in den Hausarztpraxen. Über die Verdachtsdiagnose beauftragen die Hausärzte die Klinik mit dem Test. „Als sehr vorteilhaft erweisen sich zudem die getrennten Standorte in Meißen, Radebeul und Riesa“, sagte Frank Ohi. Die Diagnostik wie Therapie von Corona-Patienten wurde auf Meißen gelegt, um den Klinikalltag nicht zu gefährden. Insgesamt sei der Landkreis derzeit gut aufgestellt, erklärte Landrat Steinbach, der auf eine umfassende Information der Bevölkerung orientiert. „Nur gemeinsam können wir den immer noch unbekannten Virus eindämmen und dafür sorgen, dass sich die Krankheit langsam und weniger aggressiv ausbreitet.“
Öffentliche Bekanntmachung zum Vorgehen von Veranstaltungen in der Landeshauptstadt
 
Ab Freitag, 13. März, gilt die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden, welche Veranstaltungen von über 1000 Personen untersagt. Bei Teilnehmern von 100 bis maximal 1000 Personen gibt es eine Anzeigenpflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Diese Maßnahme soll eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen, damit sich die Akteure des Gesundheitswesens bestmöglich auf etwaige Erkrankungsfälle einstellen können. Die Allgemeinverfügung steht in Verbindung mit dem Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen, welchen das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am gestrigen Tag veröffentlicht hat und der Vermeidung neuer Infektionsketten dienen soll.

Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf Großveranstaltungen, die per Definition Veranstaltungen, Vergnügen oder sonstige Menschenansammlungen sind - unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Zu den Teilnehmern zählen alle Gäste, Personal und andere Personen.

Bei Veranstaltungen, zu denen 100 bis maximal 1000 Menschen erwartet werden, haben die Veranstalter ab sofort die Pflicht, diese beim Gesundheitsamt Dresden anzuzeigen. Dafür können sie den unter der Internetseite www.dresden.de/Corona eingestellten Bogen zur Selbsteinschätzung nutzen und zusammen mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken. Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 15. März 2020 durchgeführt werden sollen, sind sofort zu melden.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, den 13. März 2020, in Kraft und hängt öffentlich an der Anschlagtafel im Eingangsbereich des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 in 01067 Dresden aus. Sie gilt bis auf Widerruf.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen beantwortet Fragen zum Thema Corona-Virus ab sofort unter folgender Hotline:

03521 7253435

Die Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 bis 15 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Fragen auch per E-Mail an das Gesundheitsamt wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erlass des Gesundheitsministeriums gilt ab 12. März 2020, 8 Uhr
 
Der Freistaat Sachsen reagiert auf die steigende Zahl von Coronafällen. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen große Menschenansammlungen vermieden werden. Deshalb hat das Gesundheitsministerium einen Erlass erarbeitet, der den Gesundheitsämtern die Handhabe gibt, Veranstaltungen mit mehr als tausend Besuchern abzusagen. Weil sich bei Großveranstaltungen die Gefahr einer Virusübertragung nicht sicher beurteilen lässt und die Herkunft der Teilnehmer nicht abschätzbar ist, müssen sie abgesagt werden. Der Erlass gilt ab 12. März 2020, 8 Uhr auf unbestimmte Zeit und ist verbindlich. In ihm wird auch festgelegt, dass bei Veranstaltungen mit weniger als tausend Teilnehmern genau zu prüfen ist, ob diese stattfinden müssen.

Bei einem gestrigen Treffen der Kulturministerin mit Vertretern von großen sächsischen Museen und Kultureinrichtungen wurden bereits strengere Hygienemaßnahmen, wie verstärkte Reinigung und Desinfektion, den teilweisen Verzicht auf bestimmte Hands-on-Anwendungen sowie größere Abstände am Einlass besprochen. Es findet weiterhin ein regelmäßiger Austausch zur aktuellen Lage statt.

Um die Ausbreitung des Coronavirus unter Studierenden zu verhindern, empfiehlt das Wissenschaftsministerium den sächsischen Hochschulen eine Verschiebung des Semesterbeginns deutlich nach hinten. Die Entscheidung darüber treffen letztlich die Rektoren, die sich hierzu eng im Austausch mit dem Wissenschaftsministerium abstimmen.
Um Ärzte und Krankenhäuser vor Lieferengpässen bei Schutzkleidung zu bewahren, wird das Gesundheitsministerium selbst zunächst zwei Millionen Stück OP-Masken bestellen. Dafür werden 1,4 Millionen Euro aufgebracht.

Wichtigstes Ziel ist nach wie vor die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um Menschen vor Erkrankung zu schützen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren.
Verkehrsminister Dulig: "Wir kommen unserer Verantwortung als wichtiges Transitland nach."
 
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus werden verschiedene Waren in ganz Europa in stärkerem Maße als gewöhnlich nachgefragt. Gleichzeitig sieht sich nicht nur der Handel in der Pflicht, die Verfügbarkeit des vollen Warensortiments zu garantieren. Um das zu gewährleisten, sind auch effiziente Lieferketten sowohl auf den europäischen Transportrouten als auch auf denen des Freistaates Sachsen erforderlich.

Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Dulig: "Wir entsprechen gern der Bitte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die bestehenden zeitlichen Fahrverbote zu überprüfen. Das SMWA wird nun zunächst bis einschließlich 5. April 2020 das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aufheben.«

Minister Dulig hat heute das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und das Innenministerium, welches für Kontrollen auf Autobahnen zuständig ist, informiert, dass das Sonntagsfahrverbot bereits ab diesem Sonntag, 15. März 2020, temporär ausgesetzt wird. "Mit dieser Maßnahme kommt Sachsen seiner Verantwortung als wichtiges Transitland nach«, betont Dulig. "Durch den Freistaat führen Autobahnen mit gesamteuropäischer Bedeutung – die A4 von und nach Polen sowie die A17 von und nach Tschechien."

Einer Forderung aus der Wirtschaft wird hingegen das SMWA nicht nachkommen: Die Regelung der Lenk- und Ruhezeiten für Lastkraftwagenfahrer bleibt unangetastet. Martin Dulig: "Die Ruhezeiten der Lkw-Fahrer haben etwas mit dem individuellen Arbeitsschutz zu tun und sind relevant für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer."