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Das Stadt- und Regionalportal

Freitag, 20 März 2020 23:25

Corona - Krisensitzung am 20. März 2020

Die Zahl der durch Tests bestätigten Infizierten beträgt 18, darunter auch ein Patient aus der Gruppe der Kontaktpersonen. 225 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Inzwischen haben auch die Werkstätten für behinderte Menschen die Aufforderung erhalten, ihre Betreuung umgehend einzustellen.

Allerdings sind hier individuelle Ausnahmen möglich. Die erklärt Janet Putz, 1. Beigeordnete des Landkreises: „Es wird kleine Gruppe geben, die sich weiterhin in den Werkstätten treffen dürfen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die seit langer Zeit täglich zusammen sind, einschließlich der Betreuer.“

Das Amt erreichen zahlreiche Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die untersagte Menschenansammlungen beobachten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass auch Treffen im Freundes- und großen Familienkreis derzeit zu unterbleiben haben. Es muss in nächster Zeit gelingen, die Zahl der Infizierten konstant zu halten. Landrat Arndt Steinbach erinnerte in der Krisensitzung an die Bilder aus Italien, wo das Militär zum Transport der am Corona-Virus Verstorbenen eingesetzt wird. Nach Ansicht von Medizinern ist die Entwicklung der Epidemie in Italien nicht nur mit einer zu geringen Zahl an Intensivbetten zu begründen, sondern auch mit sehr aktiven Familienkontakten. „Selbst wenn sich die Mehrzahl der Italiener an den Ausgangssperren orientiert“, erklärte Ärztin, „leben die Familien doch sehr eng zusammen.“ Die Schlussfolgerung, dass auch diese aktiven Kontakte derzeit gefährliche Übertragungsbrücken sind, liegt nahe. Darum der eindringliche Hinweis, auf Geburtstagsfeiern oder Familienbesuche bzw. -treffen derzeit unbedingt zu verzichten.


Hilfe anbieten!

Wer in diesen Tagen seinen Mitmenschen helfen möchte, sollte sich an einer neuen Webseite des Freistaates Sachsen in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz Sachsen orientieren. Diese Seite richtet sich an engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich in der aktuellen Lage rund um das Corona-Virus einbringen möchten. Sachsens Gesundheits- und Sozialministerin Petra Köpping begründet diesen Appell: “Besonders im ländlichen Raum gibt es viele ältere Menschen, die alleine leben und Angst haben. Da kann ein Anruf, ein beruhigendes Wort, viel bewirken.“

Das DRK wie die andere Hilfsorganisationen sind wichtige Partner auf kommunaler Ebene. Landrat Arndt Steinbach wünschte sich für den Landkreis Meißen, dass „möglichst viele jüngere Mitbürger auf diese Weise Solidarität mit der älteren Generation zeigen.“ Infos unter www.teamsachsen.de


Sorgen der Firmen

Die Sorgen der mittelständischen und kleinen Unternehmen sind groß. Es gibt viele Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen des Öffnungsverbotes und möglichen Hilfen in dieser Zeit.Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und hier der § 56 zum Thema Entschädigungen.


Zunächst kein Alarm

Der Landkreis Meißen wird nach eingehender Beratung derzeit keinen Katastrophenvoralarm auslösen. Diese Entscheidung begründet Landrat Arndt Steinbach mit einer relativ stabilen Lage im Landkreis: „Am Sonntag beraten und entscheiden wir erneut. Diese Krise hat eine große Dynamik, die sich stündlich ändern kann.“
Der Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAOE) setzt alles daran, die öffentliche Müllabfuhr (Einsammeln von Rest- und Bioabfall sowie PPK) weiterhin abzusichern. Dazu hat der Verband für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Heimarbeitsplätze eingerichtet. Somit werden die Kontakte untereinander minimiert und der Geschäftsbetrieb garantiert.
 
Regelmäßig finden Absprachen mit den vom ZAOE beauftragten Entsorgern statt, um auf sich ändernde Situationen zeitnah reagieren zu können.

Die ZAOE-Umladestationen in Groptitz, Gröbern, Freital und Kleincotta sind weiter für die öffentliche Müllabfuhr in Betrieb. Dort werden die Restabfälle von den Müllfahrzeugen in Container umgeladen und zur Verbrennung in die Anlagen in Leuna und Lützen transportiert.

Die im Auftrag des Dualen Systems Deutschland tätigen Entsorgungsunternehmen haben auf Anfrage des ZAOE die Abholung der Gelben Säcke bzw. die Entleerung der Gelben Tonnen zugesichert.


Folgende Maßnahmen greifen ab Freitag, den 20. März, bis vorerst zum 20. April:

Schließung der Geschäftsstelle für Besucherverkehr

Die Geschäftsstelle bleibt für den Besucherverkehr geschlossen. Telefonisch und per Mail sind die Mitarbeiter weiterhin zu erreichen.

Schließung aller Wertstoffhöfe

Weiterhin schließt der ZAOE alle Wertstoffhöfe (einschließlich die auf dem Gelände der vier genannten Umladestationen befindlichen) für Kleinanlieferer und Gewerbetreibende.
 
Schadstoffsammlung wird eingestellt

Das Schadstoffmobil wird nicht mehr unterwegs sein, um Schadstoffe einzusammeln.

Änderung bei Sperrmüllabholung

Sperrmüll kann weiterhin zur Abholung bestellt werden. Allerdings wird ab sofort der Vollservice (z. B. Abholung aus der Wohnung, Keller etc.) eingestellt. Jeder muss den angemeldeten Sperrmüll selbst bereitstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass für das Entsorgungsfahrzeug ein ausreichend breiter Anfahrtsweg bleibt. Die Gegenstände sind nicht auf Grünanlagen, zwischen Abfall- oder Wertstoffbehältern, auf Privatwegen oder Garagenhöfen abzulagern.

 
Der ZAOE bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahmen.

Die Geschäftsstelle des ZAOE ist zu erreichen unter Tel.: 0351 4040450, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.zaoe.de
Freitag, 20 März 2020 00:50

Corona - Test nur bei Symptomen

Abstand halten ist die Forderung in diesen Tagen. Die Zahl der Corona-Patienten hat sich im Landkreis Meißen auf 16 erhöht, 185 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Es sei äußerst wichtig, so Landrat Arndt Steinbach, dass jeder Bürger, jede Bürgerin die restriktiven Anordnungen einhält.

„Es muss uns gelingen, die Verbreitung des neuartigen Virus zu verlangsamen“, erklärte Arndt Steinbach auf der Krisensitzung des Landkreises.Täglich zehn Uhr beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel die Entwicklung zum Thema Corona-Epidemie im Landkreis Meißen.

Seit Beginn der Woche werden überall im Freistaat die Kapazitäten der intensivmedizinischen Versorgung erhöht. Der Landkreis Meißen prüft gegenwärtig die technischen wie räumlichen Voraussetzungen für zusätzliche Beatmungsplätze. Im Freistaat bereiten sich auch Rehabilitationskliniken darauf vor, Corona-Patienten aufzunehmen. „Wir erwarten in den nächsten Tagen einen weiteren Anstieg“, erklärte Amtsärztin Petra Albrecht. Alle medizinischen Kapazitäten rund um das neuartige Virus seien darauf gerichtet, Menschen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung zu testen und zu behandeln. In diesem Zusammenhang verweist das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung darauf, dass nur „berechtigte Verdachtsfälle getestet werden“. Das sind Menschen, die sich nachweislich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, engen Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatten und Symptome aufweisen. Unzulässig ist die Forderung von Arbeitgebern, Angestellte zu einem Corona-Test aufzufordern. „Hier wird nicht getestet, das wissen auch die niedergelassenen Kollegen, die zum Test überweisen. Und eine solche Forderung ist ungesetzlich“, so die Amtsärztin.


Kontrolle geregelt

Unsicherheit gab es auf kommunaler Ebene bei der Frage nach den Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung mit Blick auf Läden und Gaststätten. Der Freistaat erklärt dazu, dass die Polizeibehörden die Aufsicht verantworten, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt das Kreisordnungsamt.


Geschlossen

Und ein Hinweis noch zur Kfz-Zulassung, die für den Besucherverkehr geschlossen ist. Kfz-Zulassungen sollten bitte über die Zulassungsdienste geregelt werden. Privatpersonen werden bei dringlichen Anliegen und zu einem vorab vereinbarten Termin empfangen. Die Zulassung ist nur am Standort Meißen möglich. Terminvereinbarungen bitte über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 03521-7251563.
Koordinierungsstelle der Sächsischen Hilfsorganisationen stellt Webseite zur Registrierung von Helfern und Helferinnen zur Verfügung

Staatsministerin Petra Köpping und Rüdiger Unger,Vorstandsvorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen, stellten heute Vormittag die neue gemeinsame Helfer-Webseite vor. Die Webseite ist an engagierte Bürger adressiert, die sich in der aktuellen Lage rund um den Corona-Virus einbringen wollen.

»Mein Aufruf ist ganz klar: Stellen Sie sich zur Verfügung. Besonders im ländlichen Raum wissen wir, gibt es viele ältere Leute, die alleine leben und sicherlich oft Angst haben. Da kann ein Anruf, ein beruhigendes Wort, viel bewirken. Das DRK und die anderen Hilfsorganisationen sind wichtige Partner für uns, die hier eine ganz tolle Initiative gestartet haben«, so Staatsministerin Petra Köpping.

Rüdiger Unger ergänzt dazu: »Die Webseite ist für uns Hilfsorganisationen ein wichtiger Schritt, online Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Unser wichtigstes Ziel ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich und andere schützt. Bitte nutzen Sie daher die Onlineschulung zur Hygiene und zum Eigenschutz.«

Aktuell befindet sich auf der Webseite www.teamsachsen.de ein Anmeldeformular für interessierte Helferinnen und Helfer, die sich noch nicht in den genannten Hilfsorganisationen engagieren, aber in der jetzigen Lage ihre Zeit und Fähigkeiten zur Verfügung stellen wollen. Zusätzlich gibt es einen Onlinekurs zum Thema Hygiene- und Desinfektionsschulung. Dieser steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung unabhängig davon, ob sie oder er sich im »Team Sachsen« engagieren möchte. Perspektivisch soll auch ein Anmeldeformular für Hilfegesuche auf der Seite implementiert werden.


Zum Hintergrund:
Die gemeinsame Koordinierungsstelle der sächsischen Hilfsorganisationen besteht aus dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft, dem Deutschen Rotes Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst. In Krisen- und Katastrophenlagen wird das Lagezentrum des DRK in Sachsen auf der Bremer Straße für die landesweite Koordinierung von Einsätzen der Hilfsorganisationen genutzt. Die Initiative »Team Sachsen« ist in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt entstanden.
Ergänzend zu den bereits getroffenen Maßnahmen haben die Finanzministerien der Länder in Abstimmung mit dem Bund heute gemeinsam die steuerlichen Hilfen für Betroffene der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt. Damit wurde jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen verabredet, das Unternehmen unbürokratisch unterstützt. Hierbei geht es vor allem um zinslose Steuerstundungen sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen. Von Vollstreckungsmaßnahmen soll in diesen Fällen vorübergehend abgesehen werden.

»Die betroffenen Unternehmen wollen wir in dieser schwierigen Zeit nach Kräften unterstützen. Die steuerlichen Maßnahmen können hierbei ein wichtiger Baustein sein, um die Liquidität für andere Dinge verfügbar zu haben. Mir ist sehr wichtig, dass die Finanzämter jetzt unbürokratisch helfen und gute Ratgeber für unsere Unternehmen und Bürger sind«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2020 und werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.

Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten. Auch für den Erlass oder die Stundung der Grundsteuer sind die Gemeinden zuständig.

Weiterführende Informationen zu allen Fragen zum Thema Coronavirus
unter https://www.coronavirus.sachsen.de.
Donnerstag, 19 März 2020 00:30

Corona - Die Themen werden vielfältiger

Aktuell gibt es im Landkreis Meißen zwölf Corona-Patienten. Die Zahl der Personen, die sich in Quarantäne befinden, hat sich seit gestern um 62 und damit auf insgesamt 165 erhöht. Erfreulich ist, dass keiner der an Corona Erkrankten klinisch behandelt werden muss. Die beiden Verdachtsfälle, die vorsorglich in das Meißner Krankenhaus eingewiesen wurden, konnten inzwischen wieder entlassen werden.
 
Derzeit bereiten die Elblandkliniken vor allem die Behandlung von Corona-Patienten vor, die an einer Vorerkrankung leiden. Dazu gehört die Gefahr, dass sich auch Dialysepatienten mit Corona infizieren können. An den Elblandkliniken in Meißen wird für diesen Fall eine Station mit drei Dialyseplätzen eingerichtet. „Die insgesamt noch moderate Entwicklung der neuartigen Viruserkrankung im Landkreis Meißen lässt der Verwaltung, den Kliniken wie den niedergelassenen Ärzten etwas Zeit für weitere Planungen mit Blick auf mögliche Schwerstkranke“, sagte Landrat Arndt Steinbach. Virologen gehen davon aus, dass am Ende der Pandemie in Deutschland rund 80 Prozent der Bevölkerung diesen Virus in sich tragen. Noch ist ein Ende aber nicht in Sicht.


Die Unternehmen

Allerdings werden die Themen rund um Corona vielfältiger. Vor allem die Unternehmen im Landkreis Meißen sorgen sich um ihre Zukunft. Zahlreiche Fragen erreichen dazu die Kreisverwaltung, die wiederum auf das Sächsische Wirtschaftsministerium verweisen muss. Der Freistaat arbeitet gegenwärtig an Programmen, die vor allem kleinen Firmen mit einem „Sachsenfond“ helfen wollen. Über die Sächsische Aufbaubank (SAB) soll es rasch möglich sein, erklärte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig, öffentliche Darlehen bis zu 100.000 Euro aufzunehmen. Der Kredit mit einer achtjährigen Laufzeit ist zinsfrei und in den ersten drei Jahren auch tilgungsfrei. Muss allerdings zurückgezahlt werden. Wirtschaftsberatung leistet im Landkreis Meißen auch die Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM). „Wir helfen“, so Geschäftsführer Sascha Dienel, “unter anderem bei der Vorbereitung von Liquiditätsanfragen an die Hausbank oder an die Sächsische Aufbaubank.“ Kontakt bitte über www.wirtschaftsregion-meissen.de/wrm-gmbh/team.html


Familienpolitik

Eine besondere Hilfe gibt es auch für Familien mit Schulkindern. Dazu erklärt die 1. Beigeordnete des Landkreises Meißen und Sozialdezernentin Janet Putz: „Es gibt bei uns Schulbegleiter, die Kindern helfen, eine strukturierten Alltag zu gestalten. Wenn jetzt die Schulen geschlossen sind, wollen wir diese Brücken nicht abreißen, sondern unbedingt erhalten.“ Die Schulbegleiter gehen jetzt in die Familien, um mit den Kindern zu lernen. „So fällt es am Ende der Krise leichter, den gemeinsamen Weg fortzusetzen plus guter Lernergebnisse“, so Janet Putz. Dieses Beispiel zeigt, dass Corona mehr als nur ein medizinisches Thema ist. Kaum eine andere Krise hat seit 1990 das Leben von Millionen Menschen innerhalb kürzester Zeit so verändert. „Sachsen hält zusammen“ ist der neue Slogan.
Donnerstag, 19 März 2020 00:26

Sachsen hält an Prüfungen fest

Sachsen hält an dem Verfahren der Abschlussprüfungen fest. Die Abschluss- und Abiturprüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, an Ober- und Förderschulen sowie an Fachoberschulen sind nach derzeitigem Stand sicher. Ziel ist es, die Termine der Prüfungen einzuhalten. Die Prüfungstermine liegen alle nach den Osterferien. Der Start erfolgt mit der ersten Abiturprüfung am 22. April.

Kultusminister Christian Piwarz: »Wir stellen sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler die Abschlussprüfungen durchführen können. Es gibt aus jetziger Sicht keine Veranlassung von dem abgestimmten Verfahren abzuweichen. In der jetzigen Lernzeit sind die Schüler der Abschlussjahrgänge weiterhin im Kontakt mit ihren Lehrern, per Mail, Telefon oder über digitale Plattformen. Wir werden die Situation Ende März neu bewerten. Sollten sich dann Änderungen an dem Verfahren ergeben, werden wir alle Beteiligten rechtzeitig informieren. In jedem Fall gilt: Wir stellen unter allen Umständen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Abschlüsse ableisten können. Niemand wird benachteiligt.«

Der zur Prüfung benötigte Unterrichtsstoff ist jetzt weitestgehend behandelt worden. Die Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 12 an allgemeinbildenden Gymnasien bzw. 13 an beruflichen Gymnasien und Klassenstufe 12 an Fachoberschulen sind z. B. für insgesamt ca. 22 Unterrichtswochen ausgelegt, so dass die Schüler noch Zeit und Freiraum für die Prüfungsvorbereitung haben. In den Lehrplänen der Förder- und Oberschulen ist in Klassenstufe 10 für 20 Wochen Unterrichtstoff ausgewiesen, damit auch hier ausreichend Zeit für Wiederholung und Übung zur Verfügung steht.

Lehrer stellen jetzt Aufgaben zur Übung und Lernaufträge für das Selbstlernen so zusammen, dass die Schüler sich unter den gegebenen Bedingungen auf die Prüfungen vorbereiten können. Dabei wird dafür Sorge getragen, dass noch nicht behandelter Stoff im Selbststudium nachzuholen ist bzw. erarbeitet werden kann. Bei Rückfragen sollten die Schüler die in der Schule vorhandenen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, so bspw. Chaträume, Lernplattformen und Schulwebseiten. Letztlich sind auch klassische Wege wie das Telefon und E-Mail denkbar, um seinen Lehrer zu konsultieren. (Außerdem müssen auch telefonische oder digitale Wege der Kommunikation zwischen Schule und Prüfungsteilnehmern sowie digitale Lernplattformen genutzt werden. Auch Konsultationen sind über digitale Medien denkbar.)

Weitere Informationen für Presse, Eltern und Schüler gibt es unter: https://www.bildung.sachsen.de/24377.htm
Vorbereitung für eine Inbetriebnahme der Containeranlage an der Stauffenbergallee laufen an
 
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) wird voraussichtlich zum Jahresbeginn 2021 die auf dem Areal der LDS-Dienststelle Dresden in der Stauffenbergallee 2 befindliche Standby-Einrichtung zur Aufnahme von Asylbewerbern in Betrieb nehmen. Die aus Containern errichtete Einrichtung ist für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von bis zu 500 Asylsuchenden ausgestattet. In den nächsten Wochen werden vorbereitende Arbei-ten für die geordnete Inbetriebnahme der Unterkunft beginnen.

»Die Inbetriebnahme der Einrichtung an der Stauffenbergallee wird erforderlich, weil die Aufnahmeeinrichtung an der Bremer Straße in Dresden wegen des Auslaufens der Baugenehmigung nur noch bis zum Jahresende 2020 genutzt werden kann. Damit muss ein Ersatz geschaffen werden, um auch künftig einen sicheren Betrieb der Erstaufnah-me und des Anker-Zentrums in Dresden zu gewährleisten«, teilt der Vizepräsident der Landesdirektion Sachsen, Walter Bürkel, heute mit.

Eine Nutzung der 2016 als Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber errichteten Anlage am Hammerweg wird darüber hinaus baldmöglichst angestrebt. Allerdings können der Freizug dieser Einrichtung von den jetzigen Nutzungen durch die Justiz und die Polizei und die anschließend erforderlichen Umbauten bis zum Jahresanfang 2021 aller Vo-raussicht nach nicht abgeschlossen werden.

Die geplante Inbetriebnahme der Asylbewerberunterkunft an der Stauffenbergallee ab Jahresbeginn 2021 wird die LDS unter kontinuierlicher Einbeziehung der im Umfeld le-benden und arbeitenden Menschen voranbringen.

So sind mit einer hausinternen Information heute die Beschäftigten der Dienststelle Dresden der LDS über das Vorhaben der Inbetriebnahme in Kenntnis gesetzt worden. »Wir wollen weit im Vorfeld für Transparenz und Klarheit in Bezug auf dieses Vorhaben sorgen. Die Bediensteten der Behörden werden regelmäßig über ein eigens geschaffe-nes Portal informiert. Darüber hinaus werden konkrete Fragen direkt beantwortet wer-den« so der Vizepräsident. Zudem hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der benach-bart arbeitenden Behörden (Landesamt für Steuern und Finanzen, Landesrechenzent-rum, Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen) am gestrigen Dienstag ihre Arbeit aufgenommen.

Für die Anwohner der künftigen Aufnahmeeinrichtung werden rechtzeitig vor der Inbetriebnahme Informationsveranstaltungen angeboten. Zeitpunkt und Ort dieser Veranstaltungen werden gesondert mitgeteilt.
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte sowie untersagt alle Veranstaltungen. Die Verfügung gilt ab dem 19.03.2020, 0 Uhr, bis einschließlich zum 20.04.2020.

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.

Der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen wird untersagt.

Übernachtungsangebote der Hotel- und Beherbergungsbetriebe dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.


Geöffnet bleiben: Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf.

Grundsätzlich sind alle Geschäfte geschlossen. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Weitere betroffene Einrichtungen sowie die Details der Allgemeinverfügung können nachfolgendem Dokument entnommen werden.
Ab Mittwoch, 18. März 2020, bleiben die Ämter an allen Standorten in Meißen, Riesa, Großenhain und Radebeul für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Für notwendige Anträge, die keinen Aufschub zulassen, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein persönlicher Termin vereinbart werden.

In Quarantäne

Die Zahl der im Landkreis Meißen am Corona-Virus Erkrankten liegt nach wie vor bei elf. Im Laufe des Tages werden nach Abschluss der Beprobungen aktuelle Ergebnisse erwartet. Amtsärztin Petra Albrecht geht von einem weiteren Anstieg aus. Bislang handelte es sich vor allem um Einzelpersonen, deren Kontakte relativ zügig ermittelt werden konnten. Rund 90 Proben hat das Gesundheitsamt ausschließlich in diesem Zusammenhang veranlasst.

Über 100 Personen befinden sich im Landkreis Meißen derzeit in Quarantäne, weil sie beispielsweise in Risikogebieten im Urlaub waren oder Kontakt zu infizierten Familienangehörigen hatten. Das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung hält engen Kontakt zu diesen Bürgerinnen und Bürgern. Nach Aussage der Amtsärztin gibt es in diesem Personenkreis derzeit keinen Verdacht auf eine Corona-Erkrankung. Das Christliche Gymnasium in Riesa bleibt vorsorglich weiterhin geschlossen.


Amt bleibt geschlossen

„Analog der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern geht es auch im Landkreis Meißen trotz einer noch überschaubaren Infektionsrate um die Unterbrechung der Infektionsketten“, erklärte die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz in der täglichen Beratungsrunde unter Leitung von Landrat Arndt Steinbach. Aus diesem Grund wird auch das Landratsamt seinen Besucherverkehr vorübergehend neu regeln.

Ab Mittwoch, 18. März 2020, bleiben die Ämter an allen Standorten in Meißen, Riesa, Großenhain und Radebeul für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Für notwendige Anträge, die keinen Aufschub zulassen, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein persönlicher Termin im jeweils zuständigen Amt bzw. Team des Jobcenters der Landkreisverwaltung vereinbart werden. Soweit der Kontakt zum/r jeweils zuständige Bearbeiter/in nicht bekannt ist oder diese/r oder die Vertretung nicht erreicht werden kann, können die allgemeinen Kontakte genutzt werden. Diese sind hier zu finden. „Wenn vorhanden“, so der Dezernent für Verwaltung Manfred Engelhard, „wären Informationen bei der Terminvereinbarung zu Aktenzeichen und Bearbeiter/in sehr hilfreich.“

 
Wohin mit dem Kind?

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat ab 18.03.2020 die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten bis 17.04.2020 verfügt. Eine Notbetreuung ist dann möglich, wenn die Sorgeberechtigten in Bereichen der sog. kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Die Allgemeinverfügung des SMS, die Übersicht der Bereiche der „Kritischen Infrastruktur“ sowie das Formblatt, auf dem die Tätigkeit gegenüber der Leitung der Schule oder Betreuungseinrichtung schriftlich nachzuweisen ist, befinden sich auf der Corona-Seite des Gesundheitsamtes unter Informationen zu Schulen/Notbetreuung. Der Nachweis der Tätigkeit bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Arbeitgeber.


Betreuung der Senioren

Im Landkreis Meißen gibt es derzeit eine Reihe Initiativen, die sich um das Wohl der Seniorinnen und Senioren, die alleine leben, sorgen. Kleine Alltagshilfen sind hier stets willkommen, denn mitunter fällt das Essen am Mittag aufgrund einer Erkrankung des Anbieters aus oder Erledigungen in der Apotheke, im Supermarkt oder beim Bäcker müssen organisiert werden. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Meißen, Janet Putz, erinnerte in der täglichen Beratungsrunde an die soziale Verantwortung: „In diesen Tagen sollten wir einmal öfter nach unseren alten Nachbarn sehen, vielleicht per Telefon fragen, ob sie Hilfe und Unterstützung außerhalb der Wohnung brauchen.“

Hilfe kann auch über die Kommune organisiert werden, wenn Stadt- oder Gemeindeverwaltung das Sozialamt des Landkreises informieren.