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Das Stadt- und Regionalportal

„In der vergangene Woche haben wir schweren Herzens entschieden, alle SDG- Veranstaltungen bis einschließlich Ende Mai abzusagen“, teilt Roland Richter, Geschäftsführer der SDG Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbH, mit.
„Angesichts der weiteren Entwicklungen und der neuen Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März, haben wir nun zusammen mit den Verkehrsverbünden VVO und VMS im nächsten Schritt entschieden, den Fahrbetrieb auf allen drei durch die SDG betriebenen Strecken zum Wohle unserer Fahrgäste und Mitarbeiter bis auf Weiteres einzustellen.

“Die Fichtelbergbahn, die Lößnitzgrundbahn und die Weißeritztalbahn dampfen damit am Freitag, dem 27. März zum vorerst letzten Mal über die Gleise. „Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Lage kein Schienenersatzverkehr eingerichtet wird“, so Roland Richter.

Unser Team ist dennoch weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar und bearbeitet die Anfragen. Ebenso werden Bestellungen aus dem Souvenirshop der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft wie gewohnt bearbeitet und versendet.

Ab wann der tägliche Dampfbetrieb auf allen drei Strecken wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit noch unbekannt.„Wir hoffen, dass die geltenden Maßnahmen die Ausbreitung des COVID-19 (Coronavirus) zu verhindern zeitnah ihre Wirkung zeigen und unsere Bahnen bald wieder dampfen können“, erklärt Roland Richter weiter.

Sobald bekannt ist, wann der Fahrbetrieb wieder aufgenommen werden kann, informiert die SDG auf der offiziellen Website und den Facebook-Seiten der drei Bahnen.
Freitag, 27 März 2020 00:54

Corona -Tendenz leicht steigend

Derzeit gibt es im Landkreis Meißen 42 positiv auf Covid-19 getestete Patienten. Sechs Erkrankte werden stationär behandelt, zum Teil auf der Intensivstation. 382 Menschen befinden sich in häuslicher Isolation.
 

Tendenz leicht steigend

„Wir befinden uns am Beginn einer Epidemie“, sagte gestern der Leiter des renommierten Robert-Koch-Instituts (RKI) Prof. Dr. Lothar H. Wieler auf der Pressekonferenz. Diese These bestätigen auch Gesundheitsexperten im Landkreis Meißen. Amtsärztin Petra Albrecht erklärte im Kontext mit den aktuellen Daten, dass der moderate Anstieg ein Erfolg der strikten Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote sei, aber kein Anlass zu neuer Sorglosigkeit.

Derzeit gibt es im Landkreis Meißen 42 positiv auf Covid-19 getestete Patienten, sechs Erkrankte werden stationär behandelt, zum Teil auf der Intensivstation, 382 Menschen befinden sich in häuslicher Isolation. Der Vorstand der Elblandkliniken Frank Ohi teilt die Meinung des RKI und der Landkreisverwaltung: „Es wäre fatal anzunehmen, dass die aktuelle Entwicklung bereits ein Ende der Maßnahmen in Aussicht stellt, so sehr wir uns diese Freiheit auch wünschen. Solange es keinen Impfstoff gibt, gibt es auch keine Sicherheit vor dem Virus.“ Und so bereiten sich Kliniken, Rettungsdienste, Pflege- und Seniorenheime, die Verwaltung auf weit mehr Patienten auch in stationärer Betreuung vor. Es gibt allerdings positive Signale. Ein weiterer Personenkreis konnte die häusliche Isolation gesund beenden.


Weniger Einsätze

Aufgrund der aktuellen Alltagsregeln hat sich die Zahl der Feuerwehreinsätze im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte reduziert. Bislang mussten die Wehren im Landkreis Meißen insgesamt zu 111 Einsätze ausrücken, im März 2019 waren es über 220.

Auch die Polizeieinsätze zum Themenkreis Straßenverkehr haben sich erheblich reduziert, so dass mehr Ressourcen für Alltagskontrollen verfügbar sind. Für den 25. März sind 66 Regelverstöße protokolliert, darunter unerlaubte Ladenöffnungen sowie Gruppenbildungen. Landrat Arndt Steinbach dankte der Polizei und forderte konsequente Strafen, wenn die Anordnungen der Allgemeinverfügung nicht befolgt würden.


Weiterhin Engpässe

Die detaillierten Recherchen durch das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen zum Thema Rettungsdienste nach Zahl der Einsätze und Einhaltung der Hilfsfristen war durchweg positiv. „Am Mittwoch gab es sieben Corona-Einsätze“, erklärte Amtsleiter Ronald Voigt. Bei jeder Fahrt sind Vorsicht und besonderer Schutz unabdingbar. Nach wie vor gibt es erhebliche Engpässe bei Schutzkleidung und Mundschutz. Der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel hofft auf die versprochene Hilfe u.a. aus dem Bundesgesundheitsministerium: „Diese Sicherheitsvorkehrungen sind ein wesentlicher Teil der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich geht es auch um Respekt gegenüber Menschen, die in diesen Tagen bis am Limit arbeiten.“


Beratung

Aktuell steigt der Bedarf an Beratung zu Wirtschaftshilfen vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen im Landkreis Meißen. Eine Beratungsadresse ist hier die Wirtschaftsförderung Region Meißen unter 03521- 476080.

An der Hotline der Landkreisverwaltung unter 03521-7253435 werden vor allem Alltags- und medizinische Fragen gestellt und beantwortet. Fragen zur Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbot sowie Details der Regelung beantwortet die Hotline des sächsischen Sozialministeriums unter 0351-56455860.
Aktuelle Informationen stehen auch online zur Verfügung - Mehr als zwei Millionen Seitenaufrufe in wenigen Tagen
 
Dresden (25. März 2020) – Die Staatsregierung hat ihre verschiedenen telefonischen Beratungsangebote rund um die Coronavirus-Infektionen gebündelt. Ab sofort können telefonische Anfragen unter der einheitlichen kostenlosen Hotline 0800 – 1000 214 gestellt werden.

Die Hotline des Freistaates ist mit fünf Hauptmenüpunkten aufgebaut. Diese Menüs gliedern sich wiederum in weitere Untermenüs. Damit ist ein bedienfreundlicher schneller Einstieg gewährleistet.

Im ersten Bereich werden allgemeine Fragen sowie Fragen zur Allgemeinverfügung und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens beantwortet.

Der zweite Punkt richtet sich an Unternehmer, hier werden Fragen rund um alle Fördermöglichkeiten beantwortet.

Im dritten Bereich sind die Themen Steuern und Justiz untergebracht. Insbesondere steuerliche Fragen werden aktuell auch stark nachgefragt.

Der vierte Menüpunkt beinhaltet die großen Themen Schulen, Kitas und Kinderbetreuung sowie Kultur, Tourismus und wissenschaftliche Einrichtungen.

Der fünfte Bereich ist den Themen Land- und Forstwirtschaft zugeordnet.

Mehrere Dutzend Experten aus verschiedenen Ministerien stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr sowie am Wochenende von 12 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Wegen der Vielzahl an Nachfragen kann es zeitweise zu Wartezeiten kommen. Das Angebot wird deshalb weiter kontinuierlich ausgebaut.

Aktuelle Informationen gibt es daneben natürlich auch auf den offiziellen Seiten von sachsen.de. Alle wichtigen Informationen zu Maßnahmen der Regierung und zur Entwicklung werden dort fortlaufend unter www.coronavirus.sachsen.de zusammen gefasst.

Wer sich verlässlich informieren will, findet dort neben Informationen zur aktuellen Situation außerdem amtliche Bekanntmachungen wie die aktuell gültige Allgemeinverfügung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen. Die Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen ist in mehrere Sprachen übersetzt worden und steht auch in leichter Sprache bereit.

Das Interesse an diesem Informationsangebot der Staatsregierung ist sehr groß. Seit dem Start der Seite coronavirus.sachsen.de am 19. März sind bereits mehr als 2,2 Millionen Seitenzugriffe zu verzeichnen.

Aktuell weist der Freistaat mit einer landesweiten Kampagne in Tageszeitungen, im Rundfunk sowie online auf sein umfassendes Informationsangebot hin. Außerdem sind vielerorts in Sachsen Handzettel verteilt worden. »Zu Hause bleiben schützt!« heißt es darauf. Neben Informationen zum Verhalten beim Auftreten von Infektionen ist dort auch die neue zentrale Corona-Hotline zu finden. Die Handzettel stehen in verschiedenen Sprachen als Download auf www.coronavirus.sachsen.de zur Verfügung.
Die Zahl der an COVID-19-Erkrankten im Landkreis Meißen lag am Mittwoch bei 38, sechs Patienten werden derzeit stationär behandelt, 349 Personen befinden sich in Quarantäne. Eine 86jährige Patientin ist infolge einer COVID-19-Erkrankung begleitet von einer Reihe Vorerkrankungen verstorben.
 
Aus der Quarantäne entlassen

Es gibt aber auch gute Nachrichten. So berichtete Amtsärztin Petra Albrecht, dass die ersten Quarantäne“patienten“ sich wieder frei bewegen können. Der weitaus größere Teil hat in den 14 Tagen keine Symptome einer COVID-19-Infizierung entwickelt. Die Situation sei im Landkreis Meißen überschaubar, so die Amtsärztin. Während es in anderen Regionen kaum mehr möglich ist, die Kontaktpersonen eines positiv getesteten Falls zu ermitteln, sei der Landkreis Meißen dazu noch in der Lage. Doch eine Voraussage zur Entwicklung in den nächsten Tagen ist nicht möglich. Und somit bereiten sich die Elblandkliniken am Standort Meißen weiter auf eine Vielzahl schwerstkranker Corona-Patienten vor.


Geänderter Fahrplan

Der Landkreis Meißen wird in den nächsten Tagen den öffentlichen Personennahverkehr reduzieren. „Wir beginnen 4 bzw. 4:30 Uhr mit dem Berufsverkehr“, erklärte der 2. Beigeordnete des Landkreises Andreas Herr, „und werden tagsüber nach dem Wochenendfahrplan unterwegs sein.“ Auf Nachfrage erklärte Andreas Herr, dass die Sicherheitsabstände – eine Forderung des Robert-Koch-Instituts auch für den öffentlichen Nahverkehr – strikt eingehalten werden: „Eigentlich könnten noch weniger Busse fahren, aber dann wird es räumlich enger, was wir ja unbedingt vermeiden wollen.“


Weitere Kontrollen

Die Kontrollen der Polizei haben am Dienstag, dem 24. März, rund 50 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen ergeben. Darunter waren auch wieder Gruppenbildungen. Allerdings hat sich die Lage insgesamt im Vergleich zum Vortag entspannt. Die Kontrollen werden fortgesetzt.


Wochenmärkte sind untersagt

Unklarheiten gab es mit Verweis auf die Allgemeinverfügung zu Ausgangbeschränkungen und Veranstaltungsverbote vom 22. März zum Thema Wochenmärkte. Das sächsische Sozialministerium erklärt dazu: „Wochenmärkte sind seit dem 23.03.2020 von den Ausgangsbeschränkungen betroffen und deshalb ist deren Durchführung nicht mehr möglich. Auf Wochenmärkten ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Passanten nicht möglich. Zudem werden Wochenmärkte intensiv auch von älteren Menschen frequentiert. Mit der Allgemeinverfügung »Veranstaltungen« vom 20.03.2020 war die Durchführung noch erlaubt. Allerdings wurde diese Erlaubnis mit der Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkung« vom 22.03.2020 zum Schutze der Bevölkerung eingeschränkt.“
Die Zahl der akut an COVID-19 Erkrankten ist im Landkreis Meißen auf 34 gestiegen, über 300 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne.
 
Erste stationäre Einweisungen

Inzwischen gibt es auch die ersten Patienten, die stationär behandelt werden müssen. Dabei handelt es sich um zwei Landkreisbewohner, die das 80. Lebensjahr überschritten haben.

Heute nimmt die zentrale COVID-Leitstelle an der Uniklinik Dresden ihre Arbeit auf, so die Information des Vorstandes der Elblandkliniken Frank Ohi. Rund um die Uhr werden COVID-19-Patienten über diese Zentrale an Kliniken in Dresden plus Umland je nach Bettenkapazität vermittelt. Die Elblandkliniken sind Teil dieses Verbundes, folgen aber mit ihrer COVID-19-Station in Meißen einem eigenen Konzept. Dazu erklärte der Vorstand: „Wir halten die Häuser in Radebeul und Riesa für andere Notfälle offen und werden unsere COVID-Patienten ausschließlich in Meißen behandeln.“

Am Meißner Krankenhaus wird voraussichtlich am 25. März die mobile Station der Kassenärztlichen Vereinigung in Kooperation mit den Elblandkliniken mit der Testung von COVID-19-Verdachtsfällen beginnen. Die Infektionsambulanz der Klinik Meißen wird mit der KV-Einrichtung zusammengeführt. Zusätzlich zu den Tests, die per Abstrich erfolgen, soll ein „Call-Center“ die Patienten über ihren Testtermin informieren. „Die Terminvergabe“, so Frank Ohi im Krisenstab, „ist die Voraussetzung für den Test, d.h., ohne Termin auch kein Test.“


Kreistag abgesagt

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zu weitreichenden Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten wegen der Corona-Epidemie erfolgte über die Mitglieder des Ältestenrates die Abfrage der Fraktionen des Kreistages Meißen zur Teilnahme an der geplanten Kreistagssitzung am 26. März 2020. Die Rückantworten ließen den Schluss zu, dass der Kreistag aufgrund persönlicher Gründe vieler Kreisräte im Zusammenhang mit der Corona-Situation nicht beschlussfähig wäre. Daraufhin sagte Landrat Arndt Steinbach den Kreistag ab und verband diese bislang in der Geschichte des Landkreises Meißen einmalige Entscheidung mit großem Verständnis für die Mitteilung der Kreisräte, gegenwärtig nicht an einer öffentlichen Sitzung teilzunehmen. Zudem sind etliche Kreisräte etwa durch die Anordnung einer Quarantäne indirekt von der Epidemie betroffen.


Familienhilfe

Eine Epidemie, wie wir sie gegenwärtig mit Quarantäne und strikten Ausgangsbeschränkungen erleben, fördert mitunter familiäre Konfliktsituationen. „Hier ist Hilfe von außen oftmals ein guter Weg, den Familienfrieden wieder herzustellen“, sagte die 1. Beigeordnete des Landkreises Meißen Janet Putz. „Wir sind sehr dankbar für dieses ehrenamtliche Engagement vor allem im Kinder- und Jugendbereich“, so ihr Statement auf der Krisensitzung. Gegenwärtig gibt es viele Vereine und Initiativen fast flächendeckend, die Familienhilfe und Freizeitangebote für Kinder wie Jugendliche in ihrem Programm haben.


Polizeikontrollen

Bereits am Montag kontrollierte die Polizei im Landkreis Meißen die Einhaltung der Allgemeinverfügung zu weitreichenden Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten vom 23. März 2020. Das Ergebnis war nicht so positiv wie erwartet. Unter Alkoholeinfluss kam es zu derzeit verbotenen Gruppenbildungen u.a. in Meißen, Coswig, Nossen. Ein sehr ähnliches Bild gab es auch in der Region Riesa-Großenhain. Landrat Steinbach dankte der Polizei für ihre Kontrollen und sagte: „Ich hoffe sehr, dass die Einsicht mit Blick auf die Verhaltensregeln und der Respekt vor dieser Krankheit zusammenfinden. Das Gruppenverhalten ist nicht akzeptabel und wird geahndet.“
Dresden (24. März 2020) – Deutsche Staatsbürger können ihre am Flughafen Prag derzeit noch geparkten Autos bis zum Freitag dieser Woche (27. März) abholen.

Das Innenministerium in Prag erteilte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Danach ist es erlaubt, mit maximal einer Begleitperson auf direktem Weg zum Flughafen zu fahren, um das Auto abzuholen.

Benötigt werden für die Abholung eine eidesstattliche Erklärung über die Durchreise durch die Tschechische Republik sowie der Parkschein oder das ursprüngliche Flugticket über den Abflug in Prag. Die Zeitspanne des Aufenthalts in der Tschechischen Republik ist so kurz wie möglich zu halten, ein Zwischenhalt nur bei dringender Erforderlichkeit erlaubt.

Dies ergibt sich aus der Ausnahmeregelung des Innenministers der Tschechischen Republik Nr. 203 (CZ/EN) – Punkt 14.
https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240653&doctype=ART

Außerdem muss man glaubhaft machen können, Besitzer des Fahrzeugs zu sein. Das kann beispielsweise anhand der Fahrzeugpapiere erfolgen.

Das Muster der eidesstaatlichen Erklärung ist hier zu finden:

https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240809&doctype=ART

Die Regelung gilt insbesondere für Personen, die vom Flughafen Prag abgeflogen sind, aber angesichts der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus und in der Folge gestrichener Flüge auf anderen Wegen als ursprünglich geplant nach Deutschland zurückgekehrt sind.
Landwirtschaftsminister Günther: »Klare Perspektive für Aussaat und Pflanzung«
 
Selbst produzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Dies ist heute seitens der Staatsregierung mit Blick auf die gestrige Allgemeinverfügung und die weiteren Einschränkungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie konkretisiert worden.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther begrüßte die Klarstellung: »Angesichts der umfangreichen, schmerzlichen, aber notwendigen Beschränkungen ist es umso wichtiger, eine klare Perspektive für Aussaat und Pflanzung zu geben. Denn wir müssen die Versorgung mit Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Erzeugnissen sicherstellen. Pflanz- und Aussaatzeit ist jetzt.«
Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt
 
Die Staatsregierung trifft weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen. Der gemeinsame Krisenstab von Innen- und Sozialministerium hat heute in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden eine weitere Allgemeinverfügung beschlossen.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Epidemie werden zur Umsetzung eines Kontaktverbotes Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung in Kraft gesetzt. Dadurch soll der physische soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

So ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des Hauses nur noch mit triftigen Gründen möglich. Dazu zählen unter anderem der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts in Gruppen von nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden.

Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt.

Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. Die Polizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß aber konsequent.

Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.
Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte müssen schließen.
 
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung heute weitere Maßnahmen getroffen. Nachdem bereits in der letzten Woche Schulen und Kitas geschlossen, Veranstaltungen verboten sowie der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeschränkt wurde, wurden heute weitere Verschärfungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Die Allgemeinverfügung vom 18. März wird weiter verschärft. Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.

Zudem wird ein Besuchsverbot für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen gelten. Die Allgemeinkrankenhäuser setzen ihren jeweiligen Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan in Kraft und führen eine tägliche Analyse der Versorgungssituation mindestens in Bezug auf die Notfallversorgung und COVID-19 durch. Planbare Aufnahmen sind in den Allgemeinkrankenhäusern so zu reduzieren, dass in ein bis zwei Wochen die Aufnahmekapazitäten für COVID-19 Patienten bereitstehen. Jedes Krankenhaus und jede Reha-Klinik ergreift Maßnahmen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren. Dazu gehören Besuchsverbot bzw. restriktive Einschränkungen der Besuche, Schließung von Kantinen, Absage aller öffentlichen Veranstaltungen.

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche.

Ebenfalls ein Besuchsverbot wird für Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen. Eine Betreuung von Tagespflegegästen in Tagespflegeeinrichtungen, die in keinem Verbund zu einer stationären Pflegeeinrichtung stehen, ist für eine Notfallversorgung aufrecht zu erhalten. Pflegebedürftige, Pflegepersonen und andere Angehörige sind angehalten, familiär die Versorgung oder zumindest den Transport zur und von der Einrichtung sicherzustellen.

Beschlossen wurden auch Einschränkungen, denen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen künftig unterliegen. Diese betreffen neben den Werkstätten auch andere tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen. Beide Einrichtungen dürfen von den dort beschäftigen und betreuten Menschen nicht betreten werden. Von dem Verbot ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen, deren notwendige Betreuung und pflegerische Versorgung nicht durch Eltern, Angehörige oder sonstiges Betreuungspersonal sichergestellt werden kann. Auch diejenigen Menschen mit Behinderungen können ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs der Werkstatt in besonders wichtigen Teilbereichen zwingend erforderlich sind. In diesen Fällen hat die Leitung der Werkstatt dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen hygienischen Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Allgemeinverfügungen werden morgen veröffentlicht und treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Freitag, 20 März 2020 23:25

Corona - Krisensitzung am 20. März 2020

Die Zahl der durch Tests bestätigten Infizierten beträgt 18, darunter auch ein Patient aus der Gruppe der Kontaktpersonen. 225 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Inzwischen haben auch die Werkstätten für behinderte Menschen die Aufforderung erhalten, ihre Betreuung umgehend einzustellen.

Allerdings sind hier individuelle Ausnahmen möglich. Die erklärt Janet Putz, 1. Beigeordnete des Landkreises: „Es wird kleine Gruppe geben, die sich weiterhin in den Werkstätten treffen dürfen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die seit langer Zeit täglich zusammen sind, einschließlich der Betreuer.“

Das Amt erreichen zahlreiche Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die untersagte Menschenansammlungen beobachten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass auch Treffen im Freundes- und großen Familienkreis derzeit zu unterbleiben haben. Es muss in nächster Zeit gelingen, die Zahl der Infizierten konstant zu halten. Landrat Arndt Steinbach erinnerte in der Krisensitzung an die Bilder aus Italien, wo das Militär zum Transport der am Corona-Virus Verstorbenen eingesetzt wird. Nach Ansicht von Medizinern ist die Entwicklung der Epidemie in Italien nicht nur mit einer zu geringen Zahl an Intensivbetten zu begründen, sondern auch mit sehr aktiven Familienkontakten. „Selbst wenn sich die Mehrzahl der Italiener an den Ausgangssperren orientiert“, erklärte Ärztin, „leben die Familien doch sehr eng zusammen.“ Die Schlussfolgerung, dass auch diese aktiven Kontakte derzeit gefährliche Übertragungsbrücken sind, liegt nahe. Darum der eindringliche Hinweis, auf Geburtstagsfeiern oder Familienbesuche bzw. -treffen derzeit unbedingt zu verzichten.


Hilfe anbieten!

Wer in diesen Tagen seinen Mitmenschen helfen möchte, sollte sich an einer neuen Webseite des Freistaates Sachsen in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz Sachsen orientieren. Diese Seite richtet sich an engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich in der aktuellen Lage rund um das Corona-Virus einbringen möchten. Sachsens Gesundheits- und Sozialministerin Petra Köpping begründet diesen Appell: “Besonders im ländlichen Raum gibt es viele ältere Menschen, die alleine leben und Angst haben. Da kann ein Anruf, ein beruhigendes Wort, viel bewirken.“

Das DRK wie die andere Hilfsorganisationen sind wichtige Partner auf kommunaler Ebene. Landrat Arndt Steinbach wünschte sich für den Landkreis Meißen, dass „möglichst viele jüngere Mitbürger auf diese Weise Solidarität mit der älteren Generation zeigen.“ Infos unter www.teamsachsen.de


Sorgen der Firmen

Die Sorgen der mittelständischen und kleinen Unternehmen sind groß. Es gibt viele Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen des Öffnungsverbotes und möglichen Hilfen in dieser Zeit.Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und hier der § 56 zum Thema Entschädigungen.


Zunächst kein Alarm

Der Landkreis Meißen wird nach eingehender Beratung derzeit keinen Katastrophenvoralarm auslösen. Diese Entscheidung begründet Landrat Arndt Steinbach mit einer relativ stabilen Lage im Landkreis: „Am Sonntag beraten und entscheiden wir erneut. Diese Krise hat eine große Dynamik, die sich stündlich ändern kann.“