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Das Stadt- und Regionalportal

Samstag, 24 August 2019 00:41

Brandserie geklärt

Zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft
 
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehle gegen einen 20-jährigen und einen 22-jährigen Deutschen erlassen und heute den Vollzug der Untersuchungshaft gegen beide Beschuldigte angeordnet. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, seit 2017 gemeinsam zehn Brände gelegt zu haben, allein acht davon im Landkreis Meißen.

Der erste Fall stammt aus dem Jahr 2017. Ende Dezember 2017 hatten zwei Container eines Karnevalsverein am Ehrlichtweg in Weinböhla gebrannt. Weiterhin wird den Beschuldigten eine Brandstiftung im August 2018 in einer Wohnung an der Leipziger Straße in Meißen zur Last gelegt. Bei diesem Brand entstand ein Sachschaden von rund 30.000 Euro.

Die anderen acht Fälle beziehen sich auf das laufende Jahr 2019. So stehen die beiden Beschuldigten im dringenden Verdacht, für drei Waldbrände im April 2019 im Bereich Meißen die Verantwortung zu tragen. Hinzu kommen der Brand des ehemaligen Waldschlösschens in Zeithain sowie die Brände zweier leerstehender Gebäude im Juni und August 2019 in Coswig sowie Meißen. Die Brände einer Scheune in Starkenberg (Thüringen) sowie eines Lkw in Weiden (Bayern) gehören nach Einschätzung der Ermittler ebenfalls zu der Brandserie.

Die beiden Beschuldigten wurden heute in den frühen Morgenstunden von Polizeibeamten festgenommen. Gleichzeitig wurden ihre Wohnungen in Meißen durchsucht. Dabei stellten die Kriminalisten mögliche Beweismittel sicher.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. (ml)
Mit Zinnwald-Georgenfeld und Geising haben zwei weitere Ortsteile der Stadt Altenberg die Anerkennung als staatlicher Erholungsort erhalten. 
 
„Die bislang als Winterdestination bekannte Stadt Altenberg hat sich inzwischen zu einer attraktiven Ganzjahresdestination entwickelt“, begründet Wirtschaftsminister Martin Dulig die Anerkennung als „Staatlich anerkannter Erholungsort“. Grundlage dafür ist das Prädikatisierungsverfahren nach dem Sächsischen Kurortegesetz. „Feriengäste können in Altenberg eine einmalige Mischung aus Idylle und Lebendigkeit genießen. Dafür hat die Stadt zahlreiche Investitionen getätigt. Das Prädikat ist verdient und wird die weitere touristische Entwicklung der Region voranbringen.“

Zinnwald-Georgenfeld und Geising verfügen über Angebote für Urlauber zu jeder Jahreszeit. Ein gut ausgebautes Wegenetz lädt zu Wanderungen auf dem Erzgebirgskamm oder zu sportlichen Mountainbiketouren durch die Wälder des Osterzgebirges ein. 70 Kilometer präparierte Loipen mit Anbindung nach Tschechien und zwei Skihänge locken Besucher im Winter zum Ski fahren. Dieses Engagement Altenbergs zahlt sich aus: 2018 begrüßte die Stadt im Osterzgebirge 98.419 Gäste, die 388.112 Übernachtungen buchten. Das entspricht einem Zuwachs von jeweils 2,6 bzw. 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Um Aktivurlaub und Naturerlebnis in der Region auch für jüngere Gäste attraktiv zu gestalten, entwickelt Altenberg neue Angebote. Die Stadt ist unter anderem Teil der neuen Rennrad-Version des „Stoneman Miriquidi“. Mit 292 Kilometer Länge und 4.900 Metern Höhenunterschied führt die „Stoneman Miriquidi Road“ als Rundkurs durch kammnahe Regionen des sächsischen und böhmischen Erzgebirges auf weitgehend asphaltierten Nebenstraßen von Altenberg bis Oberwiesenthal.

Auf Gäste aus aller Welt kann sich Altenberg als Gastgeber der Bob- und Skeleton-Weltmeisterschaft 2020 freuen. „Die WM wird tausende Fans an die Bobbahn ins Osterzgebirge locken“, so Dulig. „Hinzu kommen noch all die Wintersportbegeisterten, die weltweit vor den Fernsehern mitfiebern. Ich erhoffe mir dadurch einen nachhaltigen Imagegewinn für die Region - national sowie international - von dem auch die Hoteliers, Pensionen und Gaststätten in Zinnwald und Geising profitieren.“

Der Anerkennungsbescheid erging am 17. Juli 2019. Altenberg verfügt über insgesamt 20 Stadt- und Ortsteile, von denen bereits Oberbärenburg und Schellerhau das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ und Altenberg als Kernort das Prädikat „staatlich anerkannter Luftkurort“ tragen. Insgesamt gibt es in Sachsen derzeit 15 Kur- und 28 Erholungsorte.
Donnerstag, 13 Juni 2019 01:35

Bauarbeiten im Dresdner Zwinger gehen weiter

Neue Ausstellung macht Geschichte audiovisuell erlebbar
 
Im Dresdner Zwinger stellte Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG), Dr. Christian Striefler, die neue multimediale Zwinger-Ausstellung „Zwinger Xperience – Die Jahrhunderthochzeit 1719“ vor. In diesem Jahr ist die Ausstellung zunächst in einer eigens angefertigten Filmkuppel zu sehen. Ab Sommer 2020 wird sie dann eine feste Heimat in der Bogengalerie L im Wallpavillon des Dresdner Zwingers bekommen. Bis das soweit ist, sind jedoch noch umfangreiche bauliche Arbeiten in der Bogengalerie L notwendig, für die der Freistaat Sachsen rund 14,3 Millionen Euro investiert.
Über diese und weitere geplante Baumaßnahmen an Dresdens weltberühmter Barockanlage informierte sich Finanzminister Haß bei einem Baustellenrundgang mit Dr. Ulf Nickol, Leiter der Niederlassung Dresden I des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB).

„Der Zwinger ist eine der touristischen Hauptattraktionen im Freistaat Sachsen. Millionen Besucher wandeln jedes Jahr durch dieses barocke Gesamtkunstwerk. Seit 1991 hat der Freistaat etwa 176 Millionen Euro investiert, vor allem um drei der bedeutendsten sächsischen Museen beste Bedingungen zu bieten: der Gemäldegalerie Alte Meister, dem Mathematisch-Physikalischen Salon und der Porzellansammlung. Wir werden auch in den nächsten Jahren weiter investieren, um die barocke Schönheit des Dresdner Zwingers dauerhaft zu erhalten“, so Finanzminister Haß.

Mit der multimedialen Ausstellung „Zwinger Xperience“, die am 28. Juni 2019 eröffnet, geht die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH neue Wege. In der Filmkuppel erleben die Besucher auf einer 30 Meter mal 4 Meter großen Leinwand durch eine audiovisuelle 270-Grad-Projektion eine virtuelle Zeitreise zur Hochzeit von Friedrich August II.

Wenn die Ausstellung „Zwinger Xperience“ das provisorische Filmzelt in Richtung Bogengalerie L verlassen hat, stehen Baumaßnahmen im Innenhof des Zwingers an.
Die Nebenwege im Zwinger erhalten einen neuen Belag aus einem Sand-Kies-Gemisch, das Regenwasser durchlässt und deutlich weniger Staub bildet als der bisherige Bodenbelag. In ihrer Farbgebung ähnelt diese Wegedecke den Sandsteinwänden des Zwingers. Auf den Hauptwegen wird der derzeitige rote Belag gegen Platten aus Postaer Sandstein ausgetauscht.

Auch die Beleuchtung im Innenhof wird neu gestaltet. Insgesamt wird eine unauffällige Ausleuchtung der Hoffläche für Fußgänger angestrebt. Zusätzlich zur Ausleuchtung der Wege ist eine dezente Anstrahlung für die Gebäudefassaden der Pavillons, der Lang- und Bogengalerien, des Kronentors und der Gemäldegalerie vorgesehen.

Zur Bewässerung der im Mai 2019 festlich aufgestellten 72 Orangenbäume wird zukünftig eine separate Gießwasseranlage mit aufbereitetem Wasser installiert. Parallel dazu erfolgt die Sanierung von zwei Hofbrunnen.

Aller Voraussicht nach werden die Bauarbeiten im Innenhof des Zwingers in der zweiten Jahreshälfte 2020 beginnen. Nach derzeitigem Planungsstand dauern diese bis Ende 2022 an. Die geplanten Gesamtkosten für die Sanierung des Zwinger-Innenhofes liegen bei etwa 10 Millionen Euro.

Voll im Plan liegen die Bauarbeiten an der Sempergalerie, die im Jahr 2013 begonnen hatten. Sie werden bis Ende Juni beendet sein. Die feierliche Übergabe an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden ist für Anfang August 2019 vorgesehen. Am 7. Dezember 2019 wird die Gemäldegalerie „Alte Meister“ ihre Türen wieder für Besucher aus aller Welt öffnen.
Sachsen und Brandenburg wollen sich gemeinsam für Unterstützung durch die Bundeswehr einsetzen
 
Um Wald- und Vegetationsflächenbrände, insbesondere in schwer zugänglichen Gebieten, besser bekämpfen zu können, wollen die Länder Sachsen und Brandenburg sich beim Bund dafür einsetzen, dass Hubschrauber der Bundeswehr künftig in der Region ständig stationiert werden, um im Brandfall bei den Löscharbeiten zu unterstützen. Darauf haben sich die Staatsregierungen beider Länder heute auf ihrer gemeinsamen Sitzung in Hoyerswerda geeinigt.

„Die vielen Waldbrände im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass die lokalen Wehren zunehmend Probleme beim Löschen der Feuer haben. Gerade im unwegsamen oder im munitionsbelasteten Gelände sind die Einsatzkräfte am Boden bei der Brandbekämpfung auf die Unterstützung aus der Luft angewiesen. Hubschrauber der Bundeswehr könnten dabei eine wichtige Hilfe für die erfolgreiche Bewältigung derartiger Einsatzlagen sein“, sagte Sachsens Innenminister Prof. Roland Wöller heute nach der gemeinsamen Kabinettssitzung.

Die Länder Brandenburg und Sachsen unterstützen deshalb entsprechende Initiativen im Rahmen der Innenministerkonferenz, die auf die Optimierung der Anzahl verfügbarer Löschhubschrauber gerichtet sind. Sie begrüßen vor diesem Hintergrund die Absicht des Bundes, neue Hubschrauber bei der Bundeswehr anzuschaffen und bitten den Bund zu prüfen, ob im Rahmen dieser Anschaffung einer dieser Hubschrauber in der Region Sachsen/Brandenburg stationiert werden können, um die Verfügbarkeit der Einheiten zur luftunterstützten Brandbekämpfung in der Region zu verbessern.

Allein im Jahr 2018 ereigneten sich im Freistaat Sachsen 200 Waldbrände mit einer betroffenen Waldfläche von 240 Hektar. In Brandenburg gab es 512 Waldbrände auf einer Fläche von 1.674 Hektar. Insbesondere bei den größeren Brandflächen über 100 Hektar handelte es sich um sogenannte Kampfmittelverdachtsflächen.


Hintergrund:

Der Bund schließt derzeit die Ausschreibung für die Anschaffung neuer Hubschrauber als Ersatz für die derzeitigen Maschinen CH-53 GA ab. Geplant ist ein neuer Transporthubschrauber, der auch über eine hohe Außenlasttragfähigkeit verfügen soll. Diese Fähigkeit ist im besonderen Maße für Außenwassertanks für die Brandbekämpfung aus der Luft geeignet. Im Rahmen der Verbesserung der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz kann die gemeinsame Nutzung einer solchen Maschine beispielsweise auf dem brandenburgischen Luftwaffenstützpunkt Schönwalde/Holzdorf ein wirksamer Beitrag zur Brandbekämpfung und Katastrophenschutz aus der Luft sein.
Dienstag, 16 April 2019 00:28

Die Alternative zum Dispokredit

Bankkunden, die ihr Konto überziehen, zahlen für ihren Dispokredit derzeit im Schnitt knapp 10 und in der Spitze immer noch 13 Prozent Zinsen. Deutlich günstiger sind Abrufkredite. Ihre Sollzinsen liegen bei den günstigsten Banken bei weniger als 5 Prozent, das zeigt der aktuelle Test der Stiftung Warentest. Deshalb empfiehlt die Stiftung in der Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest allen, die dauerhaft im Dispo sind, einen Abrufkredit. Der Haken: Nur 26 von 148 befragten Anbietern haben einen Abrufkredit im Programm.

Abruf- oder Rahmenkredite sind vielen nicht geläufig. Bei Abrufkrediten erhält der Kunde einen Kreditrahmen, über den er frei verfügen kann. Zinsen werden nur auf den in Anspruch genommenen Betrag fällig. Der Kredit hat keine feste Laufzeit. Den Zins kann die Bank immer an den Marktzins anpassen. Welchen Kreditrahmen die Banken für ihre Abrufkredite anbieten, ist unterschiedlich. Finanztest fand bei den Banken im Test Höchstbeträge für den Kredit zwischen 1.500 und 50.000 Euro. Voraussetzung ist immer ein regelmäßiges Einkommen.

Ein weiterer Vorteil von Abrufkrediten: Über die Zinsen hinaus fallen keine zusätzlichen Kreditkosten an – keine Bearbeitungsgebühr, keine Bereitstellungsprovision und auch keine Kontoführungsgebühr für das Kreditkonto. Verbraucher sollten aber auch hier kritisch vergleichen: Die Deutsche Bank macht beispielsweise als einzige Bank den Zins für ihren Abrufkredit von der Bonität des Kunden abhängig. Kunden mit guter Bonität zahlen nur 3,92 Prozent, die mit schlechter Bonität 10,34 Prozent. Von einem Abrufkredit beim Fintech-Unternehmen Cashpresso rät Finanztest sogar ab: Das Unternehmen verlangt mit knapp 14 Prozent die höchsten Zinsen. Teurer als jeder Dispokredit.

Finanztest rät: Wer sein Girokonto regelmäßig überzieht, ist in der Regel mit einem Abrufkredit deutlich günstiger dran als mit seinem Dispo. Aber trotzdem gilt: Geliehenes Geld ist teures Geld. Deshalb sollte auch der Abrufkredit nicht dauerhaft genutzt werden.

Der Test Abrufkredite findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/abrufkredite.

Jeder weiß, dass Kleinvieh auch Mist macht. Das lässt sich auf die Geldanlage übertragen: Wer jeden Monat schon eine kleine Summe anlegt, kann über die Jahre ein Vermögen aufbauen. Wenn die Firma mitmacht, umso besser, dann können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen. Die Stiftung Warentest stellt in der März-Ausgabe von Finanztest  Verträge für vermögenswirksame Leistungen  vor sowie ETF-Sparpläne,  bei denen man auch mit wenig Geld in der Aktienwelt mitmischen kann. Finanztest hat berechnet, was ein ETF-Sparplan auf den weltweiten Aktienmarkt über 30 Jahre gebracht hätte: Mit einer Sparrate von 25 Euro im Monat hätten Anleger am Ende 27.600 Euro erzielt.

„Ungefähr die Hälfte der Berechtigten verzichtet auf VL“, wundert sich Finanztest-Projektleiter Boštjan Krisper, „damit verlieren sie einen Haufen Geld.“ Der Tipp: Beim Betriebsrat oder in der Personalstelle nachfragen, was einem zusteht. Dann eine passende Anlageform aussuchen – das kann beispielsweise ein Aktienfonds sein, ein Bausparvertrag oder ein Banksparplan. Trotz Niedrigzinsen gibt es auch hier Angebote, von denen Zinssparer sonst nur träumen. Je nach Verdienst kann es auch eine Sparzulage vom Staat geben. Und dann vielleicht den Vertrag aufstocken, um noch mehr zu sparen. Finanztest empfiehlt für VL – und übrigens auch für eigenständiges Sparen – vor allem ETF-Sparpläne. Vorteil: Sie sind preiswert, flexibel, unkompliziert und vielseitig und nicht so riskant, wie viele glauben. Außerdem versprechen sie eine gute Rendite – wenn man lange Zeit sparen und warten kann, falls die Kurse zum Auszahltermin gerade im Keller sind. Eins jedenfalls sei sicher, so Finanztest: Von Geld auf dem Sparbuch allein werde niemand reich. In dieser verständlichen, 16-seitigen Anleitung bekommen Anleger Tipps, wie sie einfach und ohne Probleme ETF kaufen und ein Depot eröffnen können.

Die beiden Tests zu Verträgen für vermögenswirksame Leistungen und ETF-Sparplänen finden sich in der
März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest online unter
www.test.de/vl und
www.test.de/etf-sparplan.
Freitag, 01 Februar 2019 16:09

Meißner Straße in Radebeul wird ausgebaut

Ab Montag, dem 4. Februar 2019, 4:00 Uhr verkehrt die Straßenbahnlinie 4 von Dresden-Laubegast kommend nur bis zur Gleisschleife Radebeul Ost. Von dort fahren Busse als Ersatz nach Radebeul West, Coswig und Weinböhla. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte 2020. Die Straßenbahn soll schon ab 25. November 2019 wieder durchgängig fahren.

Die Stadt Radebeul bittet alle Anlieger und Nutzer dieses Straßenabschnitts um Verständnis für die Unannehmlichkeiten während der Bauzeit. Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) betont: „Wir haben diesen Baustart lange ersehnt. Jetzt wird es möglich, einen weiteren Abschnitt unserer Hauptverkehrsachse grundhaft auszubauen. Wir sollten jetzt gemeinsam die Bauzeit bewältigen. Im Ergebnis wird es dann für alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger bessere Bedingungen geben.“

Der Vorstand für Finanzen und Technik der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) Andreas Hemmersbach freut sich, wenn die Linie 4 in Radebeul bald wieder schneller vorankommt: „Nach Jahren der intensiven Nutzung sind unsere Schienen im geplanten Bauabschnitt völlig verschlissen. Die Straßenbahnen dürfen dort teilweise nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Nach der Rekonstruktion sparen wir zwei Minuten Fahrzeit je Wagen und Umlauf. Und unsere Fahrgäste profitieren zudem von der barrierefreien Umgestaltung der Haltestellen.“

Gemeinsam mit ihren Partnern DVB, der Wasserversorgung und Stadtentwässerung Radebeul GmbH, der Stadtwerke Elbtal GmbH sowie weiteren Medienträgern baut die Stadt Radebeul die Meißner Straße zwischen Rennerbergstraße und Dr.-Külz-Straße komplett neu. Einen großen Teil der Bauarbeiten macht die Neuordnung von Versorgungsleitungen unter der Straße aus. Weil die Meißner Straße wegen ihres hohen Verkehrsaufkommens für Autos zumindest in Richtung Dresden immer befahrbar bleiben muss, dauern die Bauarbeiten bis Ende Mai 2020. Fahrgäste der Straßenbahn müssen aber nicht während der gesamten Bauzeit in den Ersatzbus umsteigen. Die Bauleute haben eine anspruchsvolle Technologie entwickelt: Sobald das erste neue Straßenbahngleis fertig ist, soll die Straßenbahn wechselseitig wieder von und nach Weinböhla durchfahren. Das ist für den 25. November 2019 und damit pünktlich vor dem Adventsverkehr geplant. Nur ganz am Ende der Bauarbeiten im Mai 2020 muss die Straßenbahn für den Ausbau von Bauweichen noch einmal kurzzeitig pausieren.

Hauptteil der Arbeiten ist der Neubau eines großen Abwasserkanals unter der Meißner Straße. Dazu kommt die Erneuerung sämtlicher Versorgungsleitungen. Kompliziert wird es, weil drei Stützwände, davon zwei Baudenkmäler, ab- und wieder aufgebaut werden müssen. Die DVB ersetzen insgesamt 886 Meter Doppelgleis. Als Bauform wird eine so gennannte feste Fahrbahn verwendet. Der vibrationsarme Unterbau aus Beton hält bis zu 60 Jahre. Das verringert den Instandhaltungsaufwand, wenn während der Liegezeit abgefahrene Schienen getauscht werden müssen. Die beiden Haltestellen „Dr.-Külz-Straße“ und „Zillerstraße“ entstehen komplett barrierefrei. Neben Fahrgastunterständen und moderner Möblierung erhalten sie elektronische Abfahrtstafeln, an denen die nächste Bahn in „Echtzeit“ angezeigt wird. Insgesamt 35 neue Fahrleitungsmaste und 2260 Meter Fahrdraht verbessern die Stromversorgung für die Straßenbahnen. Im Zuge der Bauarbeiten werden auch Gehwege und Straßenbeleuchtung erneuert sowie Anlagen für die Radfahrer berücksichtigt.

Der Autoverkehr in Richtung Dresden wird während der gesamten Bauzeit an der Baustelle vorbeigeführt. In Richtung Coswig und Weinböhla gibt es ab den Landesbühnen Sachsen eine ausgeschilderte Umleitung über Paradiesstraße, Winzerstraße, Heinrich-Zille-Straße und Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße. Diesen Weg nehmen auch die Busse des Ersatzverkehrs für die Linie 4.

Die Gesamtkosten der Baustelle einschließlich des nötigen Grunderwerbs betragen rund 12,6 Millionen Euro netto. Davon entfallen etwa 4,6 Millionen auf die Stadt Radebeul und 4,7 Millionen Euro auf die DVB. Die verbleibenden Kosten werden durch die beteiligten Medienunternehmen getragen. Das Land Sachsen fördert den ÖPNV-Anteil mit 3,5 Millionen Euro und den Straßenbau mit 2,6 Millionen Euro. Der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) steuert weitere 700.000 Euro für den ÖPNV bei.

Nach dem Ausbau ist jede Straßenbahn auf dem Weg von oder nach Radebeul und Weinböhla pro Richtung eine Minute schneller. Mittelfristiges Ziel ist es, weitere verschlissene Gleisabschnitte im Bereich der Hauptstraße in Radebeul und in Weinböhla zu erneuern. Dann könnte der wegen des schlechten Gleiszustands auf der Linie 4 zusätzlich eingesetzte Straßenbahnwagen entfallen. Neben dem Effekt, dass eine schnelle ÖPNV-Verbindung für Fahrgäste attraktiver wird, sparen die Beteiligten rund 350.000 Euro Betriebskosten pro Jahr.

Die wegen der Baustelle auf der Meißner Straße ohnehin erforderliche Straßenbahnsperrung nutzen die DVB-Verantwortlichen gleich, um die Stromversorgung der Straßenbahn zwischen Radebeul West und Weinböhla auf Vordermann zu bringen. Von Mai bis Oktober 2019 werden in diesem Abschnitt vier neue Gleichrichterunterwerke gebaut, insgesamt 217 neue Fahrleitungsmasten gesetzt und mehr als 11 Kilometer neuer Fahrdraht aufgehängt. Durch die Koordinierung der Baustellen bleibt den Fahrgästen der Linie 4 eine weitere lange Straßenbahnsperrung erspart.
Letzte Änderung am Freitag, 01 Februar 2019 16:17
Dresden bietet an 450 Parkautomaten mobiles Bezahlen an
 
Ab sofort können Autofahrer die Gebühren für Parkflächen der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/e-parkschein bargeldlos per Smartphone oder mobilem Endgerät bezahlen. Aufkleber an den rund 450 kommunalen Parkscheinautomaten im gesamten Stadtgebiet weisen auf die neue Funktion hin.

Online einzugeben sind nur das Kfz-Kennzeichen, die Nummer des Parkscheinautomaten und das Parkzeitende. Die Auswahl des richtigen Parkautomaten samt Tarifzone funktioniert auch über die GPS-Funktion von Smartphone oder Tablet. Bezahlt werden kann mit Kreditkarte (Mastercard und Visa) oder Paypal. Wer seine E-Mail-Adresse hinterlegt, kann den Parkschein jederzeit von unterwegs verlängern ohne nochmals zum Automaten zu gehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich ein Benutzerkonto anzulegen, über das alle gekauften E-Parkscheine abgerufen werden können. Zusatzkosten fallen für den E-Parkschein nicht an. Nutzer zahlen nur die Parkgebühr.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren den E-Parkschein ebenfalls mobil. Treffen sie bei den Kontrollen ein Fahrzeug ohne sichtbaren Parkschein an, wird das Kennzeichen gescannt und überprüft, ob ein E-Parkschein gelöst wurde.

Die Stadtverwaltung arbeitet indessen an einer Schnittstelle zu anderen Anbietern. Vorgesehen ist auch, die Parkautomaten mit Kreditkartenlesern auszustatten.
Letzte Änderung am Freitag, 01 Februar 2019 16:17
Ein Interview mit ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer
 
(lifePR) (Düsseldorf, 03.01.19) Gute Vorsätze zum neuen Jahr haben oft eine überschaubare Halbwertzeit. Doch endlich Ordnung in die eigenen Dokumente zu bringen ist ein Vorhaben, das sich lohnt: Der Berg von Papieren in der Schreibtischschublade oder der übervolle Aktenschrank sollte tatsächlich ab und zu gesichtet werden. Oft stellt sich dann die Frage, „Kann das weg oder muss ich das aufbewahren?" ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.

Ich möchte den überquellenden Aktenschrank aussortieren. Was kann weg?
RA Tobias Klingelhöfer: Kassenbelege sollte man für die Dauer der Gewährleistungszeit – in der Regel zwei Jahre – aufbewahren. Aber Vorsicht: Möbel, Elektronik oder Schmuck gehört zum versicherten Hausrat. Deren Kassenbelege sollten über die gesamte Gebrauchsdauer aufbewahrt werden. Weg können wirklich alte Rechnungen und Kontoauszüge. Eine Übersicht über die Aufbewahrungsfristen für Dokumente von Privatpersonen gibt es zum Beispiel auf der Webseite der ARAG unter https://www.arag.de/auf-ins-leben/selbststaendigkeit/aufbewahrungsfristen/ .

Was kann zu Hause bleiben, was sollte besser ins Schließfach?
RA Tobias Klingelhöfer: Oft ist es sinnvoll, von wichtigen Dokumenten Kopien anzufertigen und diese getrennt vom Original aufzubewahren. Um sich für den Fall eines Einbruchs oder Hausbrands abzusichern, sollte man dann für die Originale ein Bankschließfach nutzen. Dort sollte eine Liste mit allen wertvollen Einrichtungsgegenständen hinterlegt werden. Diese Aufstellung hilft der Hausratversicherung im Schadensfall, die Kosten zu beziffern.

Was lässt sich digitalisieren? Kann man Unterlagen per Scan in der Cloud ablegen oder lieber nicht?
RA Tobias Klingelhöfer: Nur in Papierform aufheben, was unbedingt sein muss und alles andere einscannen ist ein neuer Trend. Wer sich darüber vorher informiert hat und die Dokumente dann fachgerecht in der Cloud ablegt, ist eigentlich auf der sicheren Seite. Das Problem: Gesetzliche Regelungen erfordern zum Beispiel Rentendokumente, Gehaltsnachweise und Versicherungsscheine zusätzlich in Papierform zu archivieren. Da hat man die Arbeit letztendlich zweimal.

Heben wir alle zu viel auf – oder eher zu wenig?
RA Tobias Klingelhöfer: Das ist ganz unterschiedlich und vom Typ abhängig. Einige Leute machen sich zu viel Arbeit und archivieren auch noch den Kassenbon vom längst verzehrten Supermarkt-Einkauf. Andere heben nicht einmal ihre Sozialversicherungsnachweise auf. Das ist natürlich grob fahrlässig. Solche Unterlagen müssen unbedingt mindestens bis zur Rente aufbewahrt werden.

Was kann im schlimmsten Fall passieren?
RA Tobias Klingelhöfer: Leider passiert es immer noch sehr häufig, dass Handwerkerrechnungen entsorgt werden, sobald die Arbeiten zur Zufriedenheit erledigt sind. Viele wissen nicht, dass die Auftraggeber von Handwerkerleistungen an Haus oder Grundstück nach § 14b Abs. 1 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet sind, Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre lang aufzubewahren; bei der Errichtung von Bauwerken sogar fünf Jahre. Diese Bestimmung betrifft seit 2004 alle Empfänger der entsprechenden Leistungen – ob Eigentümer oder Mieter – und damit letztendlich jeden Steuerzahler. Das dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung. Wenn das Finanzamt dann ermittelt und ein Auftraggeber keine Unterlagen über eine ordentliche Abrechnung der Handwerkerleistungen mehr vorzuweisen hat, ist der Ärger vorprogrammiert.

Papiermüll oder Reißwolf: Auf was muss man beim Entsorgen achten?
RA Tobias Klingelhöfer: Immer wieder nutzen Gauner und Betrüger private Informationen für ihre Machenschaften. Deshalb ist stets Vorsicht geboten: Dokumente mit sensiblen Daten wie Kontonummern oder Kreditkartendaten sollten nicht einfach im Papierkorb entsorgt, sondern zuvor geschreddert werden. Im Büro- und Elektrohandel gibt es Aktenvernichter, die für den privaten Haushalt geeignet sind, schon für wenig Geld.

Wie ordnet man am besten seine Unterlagen, damit das nächste Ausmisten schneller vonstattengeht?
RA Tobias Klingelhöfer: Damit die Papierberge nicht zu hoch wachsen, sollte man mindestens einmal im Jahr einen Blick in die Ordner werfen. Gibt es viel zu archivieren, z. B. bei Selbstständigen oder Bauherren, kann man über eine Digitalisierung der wichtigsten Dokumente nachdenken. Es bieten sich aber auch Mehrfachordner an, in denem man Bankangelegenheiten, Versicherungsunterlagen, Steuersachen und ähnliches getrennt abgeften kann. Für Privatpersonen reicht manchmal aber auch ein Ordner, wo alles chronologisch abgeheftet wird, was aufbewahrt werden muss. Im Fall der Fälle muss man dann halt ein bisschen suchen, bis das fragliche Dokument gefunden ist.
ARAG Experten über die Wahrung von Ansprüchen vor Ablauf der Verjährung
 
(lifePR) (Düsseldorf, 01.11.18) Die letzten Wochen des Jahres bieten oftmals auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Daher ist es jetzt an der Zeit, zu prüfen, ob es offene Forderungen gibt und wann diese verjähren, um sie dann auf den letzten Drücker noch geltend zu machen. ARAG Experten erläutern, was zu tun ist, damit Ansprüche nicht mit dem Silvesterfeuerwerk gemeinsam verpuffen und in Rauch aufgehen.

Was bedeutet Verjährung?
Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist ein bestehender Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies soll dem allgemeinen Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen: So soll etwa ein Schuldner nicht plötzlich schutzlos einer Forderung ausgesetzt werden, die vielleicht Jahrzehnte vorher entstanden ist. Zudem besteht ein Anreiz, Geschäfte im Rechtsverkehr zeitnah abzuwickeln, um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden. Die zivilrechtliche Verjährung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Dabei ist die Vorschrift nicht so zu verstehen, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist der Anspruch ganz wegfällt; der Anspruch besteht auch nach Ablauf der Verjährungsfrist weiter. Jedoch hat der Schuldner dann die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern. Zahlt er auf eine verjährte Forderung, kann er das Geld anschließend in der Regel nicht zurückfordern.

Verjährungsfrist beträgt meist drei Jahre
Um zu erfahren, ob der Anspruch verjährt ist, muss man wissen, welche Verjährungsfrist Anwendung findet. Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre. Das Gesetz kennt jedoch zahlreiche Abweichungen von dieser Regelfrist, z. B.:

  • Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum, familien- und erbrechtlichen Ansprüchen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen; außerdem bei Schadensersatzsprüchen wegen vorsätzlicher Körper-, Gesundheits- oder Freiheitsverletzung.
  • Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre bei Rechten an einem Grundstück.
  • Mängelansprüche bezüglich eines Bauwerks verjähren in 5 Jahren.
  • Mängelansprüche bei beweglichen Sachen verjähren in 2 Jahren.
  • Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in 6 Monaten.
  • Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in der Regel in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Beginn der Verjährung
Regelmäßig verjähren Ansprüche in drei Jahren. Diese Information allein nützt jedoch wenig, um zu klären, wann die Forderung tatsächlich nicht mehr zu realisieren ist. Denn wesentlich ist daneben der Verjährungsbeginn. Grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahres (31. Dezember um 24:00 Uhr), in dem der Anspruch entstanden ist. Ist der Anspruch beispielsweise am 13. Mai 2015 entstanden, begann die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2015 um 24:00 Uhr. Nach der dreijährigen Regelfrist wäre der Anspruch also am 31. Dezember 2018 um 24:00 Uhr verjährt. Aber von dieser Grundregel des Verjährungsbeginns gibt es Ausnahmen. Bei Mängelansprüchen (Gewährleistung) aus Kauf- oder Werkverträgen beginnt die Verjährung mit dem Datum der Übergabe der Kaufsache bzw. der Abnahme der Werkleistung. Für solche Ansprüche ist das nahende Jahresende irrelevant, wenn die Übergabe nicht auch gerade an Silvester stattfand. Dies gilt jedoch nicht für Kaufpreis- oder Werklohnforderungen. Hier gilt die genannte Jahresschlussregel.

Ansprüche geltend machen – Verjährung ist gehemmt
Die Verjährung einer Forderung tritt nicht ein, wenn sie gehemmt ist oder neu beginnt. Klassischer Fall hierbei ist die Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung. Die Verjährung wird z. B. dadurch gehemmt, dass der Gläubiger gegen den Schuldner Klage erhebt und seine Ansprüche klageweise geltend macht. In der Praxis noch beliebter ist das in der Regel kostengünstigere und schnellere Mahnverfahren: Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt ebenfalls die Verjährung. Außerdem beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch etwa durch Abschlagszahlung, Zinszahlung oder Sicherheitsleistung anerkennt. Daher lohnt es sich für den Gläubiger auch unter diesem verjährungsrechtlichen Aspekt, mit dem Schuldner eine Vereinbarung zu treffen, die eine Ratenzahlung oder Abschlagszahlung vorsieht.

Fazit
Es lohnt sich immer, die Voraussetzungen einer Verjährung sorgfältig zu prüfen. ARAG Experten raten Gläubigern, rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche noch durchsetzen zu können.