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Im Landkreis Meißen sind aktuell 106 Personen an Corona-19 erkrankt, sieben werden stationär in den Elblandkliniken behandelt. Drei Patienten, darunter eine 86jährige Bewohnerin eines Altenpflegeheims, sind an der Krankheit inzwischen verstorben. 19 vor Wochen positiv getestete Personen durften inzwischen die häusliche Quarantäne beenden.
 
Die intensivmedizinischen Bereiche an deutschen Kliniken wurden in den letzten Wochen hochgefahren. So hat sich die Zahl der ITS-Betten von 22.000 auf insgesamt 40.000 erhöht, im Landkreis Meißen sind es aktuell rund 80 ITS-Betten. Beatmungsplätze gibt es derzeit deutschlandweit rund 30.000, im Landkreis Meißen rund 100.

Ein Blick noch auf Sachsen: Von den rund 26.000 Krankenhausbetten stehen 14.471 für Covid-19-Patieten bereit. Momentan sind davon 5.325 Betten frei. Die Zahlen belegen, dass der Höhepunkt der Epidemie noch nicht erreicht ist. So muss das gesamte Equipment einschließlich Personal von den Kliniken rund um die Uhr an jedem Tag für den Notfall bereitstehen.

Im Landkreis Meißen sind aktuell 106 Personen an Corona-19 erkrankt, sieben werden stationär in den Elblandkliniken behandelt. Drei Patienten, darunter eine 86jährige Bewohnerin eines Altenpflegeheims, sind an der Krankheit inzwischen verstorben. 19 vor Wochen positiv getestete Personen durften inzwischen die häusliche Quarantäne beenden.

Zu den derzeit wichtigsten Aufgaben im Gesundheitsamt gehört neben der Gesamtorganisation der Krise die Ermittlung der Kontaktpersonen, wenn ein Covid-19-Test positiv ausfällt. Die Fachärztin für Hygiene Dr. Nicole Rodewald, die heute Amtsärztin Petra Albrecht im Krisenstab vertrat, erläuterte, wie aufwändig inzwischen die Suche nach Kontaktpersonen ist: „Je mehr positive Tests umso höher ist natürlich die Zahl der Kontaktpersonen, die wir jeweils persönlich informieren und ihnen die Situation erklären. Am Beginn reichten drei Ermittlerteams, jetzt sind es fünf und ab Montag acht, die in Schichten arbeiten.“ Das Personal kommt vor allem aus den Reihen des Landratsamtes sozusagen als Amtshilfe u.a. aus dem Bereich Lebensmittelkontrolle.

Wesentlich ist in diesem Kontext auch eine gute Kommunikation mit den Städten und Gemeinden im Landkreis. Und so wird Landrat Arndt Steinbach mit Zustimmung des Stabes dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Meißen des Städte- und Gemeindetages (SSG) Bert Wendsche vorschlagen, einen Vertreter aus der Runde der Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen in den Krisenstab zu delegieren: „Wir informieren den SSG täglich über die Beratungen des Stabes, doch wichtig ist für die Mitglieder auch ein Feedback aus den Reihen der Bürgermeister. Und so hoffe ich, dass wir bald Verstärkung bekommen.“


Polizei-Kontrollen

Bei Polizeikontrollen wurde am Donnerstag ein besonders dreistes Vergehen gegen die Regeln der Ausgangsbeschränkungen ermittelt. Eine Gaststätte in Riesa hatte trotz des Verbots zu einem Treff hinter verdunkelten Fensterscheiben und verschlossener Tür eingeladen. Dieser Verstoß ist eine Straftat und wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. „Insgesamt“, so Polizeihauptkommissar Raiko Riedel, „ gab es am Donnerstag 16 Anzeigen gegen 37 Personen vor allem wegen unerlaubter Gruppentreffs. Schwerpunkt war Riesa.“


Fachkrankenhaus Coswig

Am 26. März nahm das Fachkrankenhaus Coswig seinen ersten an Covid-19 erkrankten Patienten stationär auf. Dabei handelt es sich um einen Mann aus Italien. Sein Zustand sei stabil, hieß es gestern aus der Klinik. Im Fachkrankenhaus, vor allem geschätzt als hochspezialisiertes Lungenzentrum, werden derzeit Betten auf der Intensivstation sowie in den Isolierbereichen anderer Stationen für Covid-19-Patienten vorgehalten.

Die Unterbringung von Covid-19-Patienten erfolgt auf einer interdisziplinären Intensivstation. Aktuell werden weitere zwei Patienten aus Italien im Rahmen der europäischen Hilfe erwartet. Zugleich vermittelt die Behandlung aber auch wichtige Erfahrungen über den Verlauf der Erkrankung an einem immerhin noch weitgehend unbekannten Virus.


Praxen für Tests

Der Vorstand der Elblandkliniken Frank Ohi informierte den Krisenstab über eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS): „Es sollen voraussichtlich weitere Praxen zur Testung auf das Covid-19-Virus eingerichtet werden.“ Inzwischen hat die KV auf ihrer Homepage darüber informiert: Bereits vor einigen Wochen wurde begonnen, Anlaufpraxen zur Testung auf das Corona-Virus einzurichten. In Zeiten einer so noch nicht dagewesenen Pandemie sei es notwendig, schnell und mit dem der außergewöhnlichen Situation angemessenen Pragmatismus zu handeln. In Abhängigkeit der Entwicklung der Corona-Pandemie sollen noch weitere Standorte hinzukommen. Diese Anlaufpraxen stehen ausschließlich Patienten zur Verfügung, die entweder durch ihren behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt dorthin überwiesen worden sind. Wo weitere Praxen neben der am Krankenhaus Meißen im Landkreis eingerichtet werden sollen, ist derzeit noch nicht bekannt.
Im Landkreis Meißen sind aktuell 96 Personen positiv auf Covid-19 getestet worden. Dem gegenüber konnten 18 Infizierte die Quarantäne beenden. Sieben Patienten werden derzeit in den Elblandkliniken stationär behandelt, drei auf der Intensivstation. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle hat sich im Landkreis Meißen auf zwei erhöht.
 
Die Entwicklung der Covid-19-Statistik im Freistaat Sachsen und damit auch im Landkreis Meißen rechtfertigt die strengeren Regeln der Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverbote bis vorerst zum 19. April 2020. In Sachsen ist die Zahl der Infizierten seit Dienstag um 149 auf insgesamt 2.183 gestiegen. Im Landkreis Meißen sind aktuell 96 Personen positiv auf Covid-19 getestet worden. Dem gegenüber konnten 18 Infizierte nach Wochen strenger Quarantäne die häusliche Isolation beenden. Sieben Patienten werden derzeit in den Elblandkliniken stationär behandelt, drei auf der Intensivstation. Ein weiterer Patient ist verstorben, damit erhöht sich Zahl der Covid-19-Todesfälle im Landkreis Meißen auf zwei. In häuslicher Isolation befinden sich derzeit 224 Kontaktpersonen.

Soweit die Statistik. Große Sorgen bereitet dem Krisenstab derzeit die deutschlandweite Situation in Pflegeheimen. Landrat Arndt Steinbach unterbreitete den Vorschlag, eine zum Krisenstab parallele, kleinere Arbeitsgruppe „Pflegeheime im Landkreis Meißen“ zu bilden: „Es gibt im Sozialamt enge Kontakte zu den Heimen, die derzeit eine besondere Aufmerksamkeit wie Begleitung brauchen. Die Gefahren sind bekannt und wir sollten die Träger mit unseren Möglichkeiten unterstützen.“ Die 1. Beigeordnete des Landkreises und Sozialdezernentin Janet Putz unterstützte im Krisenstab den Vorschlag: „Auch wenn zuerst die Einrichtungen für das Hygienekonzept verantwortlich sind, wird derzeit jeder fachliche Rat und jede Hilfe dankbar angenommen.“ Auch die Elblandkliniken, erklärte Klinikvorstand Frank Ohi, werden „sich an der Vorsorge aktiv beteiligen“. Eine positive Nachricht, geäußert vom Leitenden Notarzt Dr. Oliver Hensel, sollte nicht unerwähnt bleiben: „Die Mehrzahl der Verdachtsfälle Covid-19 erweist sich zum Glück als nicht positiv.“


Kein Fährbetrieb an Wochenenden

Ein lange Diskussion gab es im Krisenstab zum Fährbetrieb in Coswig-Kötitz für die nächsten Wochen. Die Entscheidung, den Fährbetrieb an den Wochenenden einzustellen, folgte der Argumentation von Dezernent Manfred Engelhard: „Die Einhaltung beispielsweise der Abstandsregeln kann auf der Fähre nicht garantiert werden. Die Sicherheitskriterien können vor allem an Wochenenden mit vielen Fahrgästen nicht erfüllt werden, die Gefahren einer Ansteckung sind viel zu groß.“ In Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Meißen wird der Fährbetrieb vorerst an den Wochenenden bis 19. April 2020 eingestellt.


Kontrollen

Seit Dienstag kontrolliert die Polizei die Einhaltung der neuen Rechtsverordnung zum Thema Ausgangsbeschränkungen. Polizeihauptkommissar Raiko Riedel berichtete im Krisenstab von Gruppentreffs in Riesa, Großenhain, Meißen und Weinböhla: „Es war ein eher ruhiger Dienstag und dennoch vergeht kein Tag, wo wir nicht auf Gruppen treffen, die sich entgegen den Regeln zusammenfinden.“ Bestraft wird nun mit Bußgeldern. Die Post kommt vom Ordnungsamt der Landkreisverwaltung. Der zuständige Dezernent Manfred Engelhard erklärte die inzwischen geregelte Zuständigkeit: „Die Polizei kontrolliert, das Kreisordnungsamt unterstützt diese Arbeit mit zwei Außenmitarbeitern. Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten bearbeitet das Kreisordnungsamt.“

In diesem Zusammenhang verwies Manfred Engelhard zudem auf das Verbot der Osterfeuer in diesem Jahr: „Auch andere Frühlingsbräuche wie das Laubverbrennen sind entsprechend der Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen untersagt.“


Thema: Müllentsorgung

Das sächsische Umweltministerium bittet private Haushalte, in denen mit Corona infizierte Patienten oder Menschen mit der Ungewissheit auf Ansteckung in häuslicher Isolation leben, den Hausmüll nicht zu trennen. Das heißt, neben dem Restmüll sollen auch Verpackungsabfälle, die eigentlich in den gelben Sack gehören, und Biomüll für die Quarantänedauer über die Restmülltonne entsorgt werden. Nicht in den Restmüll gehören allerdings weiterhin Altpapier, Altglas, Elektroschrott und Batterien. Zur Erläuterung erklärte Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: „Mit dieser Maßnahme sollen die Müllwerker geschützt werden, ebenso Nachbarn und Hausmeister. Das heißt aber auch, dass jeder, der nicht betroffen ist, den Müll weiterhin getrennt entsorgen sollte.“ Zu den Regelungen für Quarantänehaushalte gehört, dass die Abfälle in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben und einzelne Gegenstände wie etwa Taschentücher nicht lose in Abfalltonnen geworfen werden. Abfallsäcke müssen verknotet oder zugebunden werden. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in durchsichtige Einwegbehältnisse verpackt werden.
Im Landkreis Meißen ist die Zahl der auf Covid-19 positiv getesteten Personen auf 87 gestiegen. Sieben Patienten befinden sich in stationärer Behandlung in den Elblandkliniken, drei davon auf der Intensivstation. Für 227 Kontaktpersonen wurde eine häusliche Isolation angeordnet, 14 konnten hingegen die Quarantäne beenden.
 
Die Zahl der mit Covid-19-Infizierten steigt auch im Freistaat Sachsen stetig, so dass das Sächsische Sozialministerium gestern eine neue Rechtsverordnung zum Schutz der Bevölkerung erlassen hat. Im Krisenstab des Landkreises Meißen erklärte der Leiter des Dezernates Verwaltung Manfred Engelhard zu Inhalt und kommunalen Zuständigkeiten: „Die neue Verordnung verlängert die Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 19. April und regelt etliche Fragen neu bzw. weiterführend.“ Zudem wurde ein Bußgeldkatalog einschließlich Regelsätze festgelegt. Wer beispielsweise seine häusliche Unterkunft ohne triftigen Grund verlässt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro belegt, 500 Euro Bußgeld wird für den Verstoß gegen das Besuchsverbot verhängt, 500 bis 1.000 Euro für das Überschreiten der vorgegebenen Personenzahl.

Zudem wurde die Allgemeinverfügung „Verbot von Veranstaltungen“ überarbeitet und ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Hintergrund der neuen, teilweise restriktiveren Vorschriften ist auch die hohe Zahl an Regelverstößen. Vom 16. bis zum 30. März wurden in Sachsen 1.084 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in diesem Zusammenhang festgestellt. Die Polizei im Landkreis Meißen bilanzierte bei ihren Kontrollen am 31. März fünf Verstöße in Riesa gegen die da noch gültige Allgemeinverfügung, sechs in Großenhain, drei in Meißen. Gruppenbildungen standen dabei an der Spitze. „Den Vollzug der Rechtsverordnung sowie den der Allgemeinverfügung verantwortet der Landkreis in Kooperation mit der Polizei“, sagte Manfred Engelhard.

Amtsärztin Petra Albrecht ermahnte nochmals, die Regeln strikt zu befolgen: „Wir haben keine anderen wirksamen Maßnahmen, das Tempo der Ansteckung zu reduzieren und mit großem Glück vielleicht sogar die Zahl der Infizierten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu begrenzen.“ Es gibt derzeit kaum einen kommunalen Bereich, der sich nicht auf den Höhepunkt der Epidemie auch im Landkreis Meißen vorbereitet. Die Elblandkliniken folgen ihrem professionellen Konzept und versuchen dabei, Versorgungslücken etwa beim Testequipment, bei Schutzkleidung oder Mundschutz mit Hilfe regionaler Unternehmen weitgehend zu schließen. Energieversorger, Umweltfirmen oder der ÖPNV planen mehr Personal, falls die Zahl der erkrankten Angestellten rasant steigen sollte.

Viel Beratungsbedarf gibt es derzeit bei den Unternehmen im Landkreis Meißen. Sonderprogramme der SAB und der KfW Bank, Kurzarbeitergeld, ESF-Förderung, Kreditbürgschaften, Entschädigungsansprüche bei Quarantänemaßnahmen, Grundsicherung für Selbstständige, Stundungen von Steuern und Beträgen sind die wichtigsten Themen für eine Finanzbrücke über diese Krise. Der 2. Beigeordnete des Landkreises Andreas Herr informierte: „Die großen Unternehmen kommen in der Mehrzahl bislang relativ gut mit der sehr schwierigen Situation zurecht, Sorgen bereiten uns die mittleren und kleinen Firmen vor allem im Dienstleistungsbereich.“ Die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH hat eine Informationsplattform zusammengestellt unter www.wirtschaftsregion-meissen.de und auch der Landkreis Meißen informiert über Programme und Wirtschaftsfragen auf seiner Homepage unter dem Link www.kreis-meissen.org/15946.html.
Mittwoch, 01 April 2020 22:44

Standort- und Bewegungsdaten schützen

Asien setzt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verstärkt auf Tracking, um Infektionswege nachzuverfolgen. Die Frage rund um Bewegungsprofile führt auch bei sächsischen Verbrauchern zur Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutz und digitaler Selbstverteidigung. Dabei ist die Regierung gefragt, die Transparenz der Datenverarbeitung und die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung- und Verwertung zu gewährleisten sowie das Selbstbestimmungsrecht der Bürger zu wahren. Neben der derzeitigen Diskussion können Verbraucher selbst auch aktiv werden und ihre Daten durch möglichst datensparsames Verhalten zusätzlich schützen.


Standortfunktion deaktivieren

Auf die Intensität des Datensammelns kann man Einfluss nehmen. So kann man die Standortfunktion des Smartphones deaktivieren oder sich intensiv mit den Google-Einstellungen vertraut machen. Nutzt man Google Maps und aktiviert den Standortverlauf entsteht ein Bewegungsprotokoll. Über die Zeitachse kann über Jahre nachvollzogen werden, wann Personen zu welcher Uhrzeit an welchem Ort waren. „Wir empfehlen den Standortverlauf zu deaktivieren. Google geht es nach unserer Auffassung nichts an, wo ich arbeite, lebe oder meinen Lieblingskaffee trinke“, so Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen.


Personalisierte Google-Suche umgehen

Es ist darüber hinaus ratsam einen genauen Blick in die Einstellungen von Google zu werfen. Unter der Rubrik „Web- und App Aktivitäten“ gibt Google an, auch Standortdaten, die mit den Aktivitäten auf Websites oder Apps verknüpft sind, zu speichern. Damit gelingt es dem Suchdienstanbieter, Empfehlungen anzuzeigen oder die Google-Suche zu personalisieren. Möchte man den Zugriff auf die Standortdaten einschränken, sollte man auch hier auf deaktivieren klicken.


App-Einstellungen prüfen

Ein großer Datenfresser sind zudem Apps. Viele Apps greifen im Rahmen ihrer Berechtigungen auf den Standort des Smartphone-Besitzers zu. Während es für die Funktionstüchtigkeit von Navigations-Apps notwendig ist, benötigt die Taschenlampen-App keinen Zugriff auf den Standort. Man sollte sich also die Zeit nehmen, die Apps auf dem eigenen smarten Endgerät genau unter die Lupe zu nehmen und die Zugriffsrechte der Apps zu beschränken. Gelingt das nicht, sollte man sich die Frage stellen, ob die App wirklich notwendig ist und sie gegebenenfalls löschen.
Im Landkreis Meißen hat sich die Zahl auf 77 positiv getestete Personen innerhalb eines Tages erhöht, sechs werden weiterhin stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch.
 
Weltweit sind 787.010 Menschen an Covid-19 erkrankt. In Deutschland sind es Stand 31. März, 8:15 Uhr, 61.913, im Freistaat Sachsen 1.882 Infizierte. Im Landkreis Meißen hat sich die Zahl auf 77 positiv getestete Personen innerhalb eines Tages erhöht, sechs werden weiterhin stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch.

Es gibt nach Information des Vorstandes der Elblandkliniken Frank Ohi, neun stationär aufgenommene Patienten mit einem Verdacht auf Covid-19. Die Ergebnisse sollen heute vorliegen. 231 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation, 12 vor Wochen positiv Getestete konnten die Quarantäne am Dienstag beenden. Diese immer noch moderate Entwicklung mit derzeit einem Todesfall im Landkreis Meißen sei aber absolut kein Grund zur Sorglosigkeit, mahnte Landrat Arndt Steinbach. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit nach wie vor sehr hoch ein.

Und die Landkreisbewohner halten sich in großer Mehrheit an die Regeln der Allgemeinverfügung. Gestern, so die Polizei, gab es bei intensiven Kontrollen zwei Verstöße nur in Meißen, darunter wiederum eine alkoholisierte Gruppe mit acht Personen. Eine Strafanzeige ist die Konsequenz. Amtsärztin Petra Albrecht verwies im Krisenstab auf die Anordnung des Freistaates, weitere Rückkehrer unbedingt zu testen: „Wir haben derzeit keine Informationen, ob beispielsweise Urlauber auch aus dem Landkreis Meißen zurückgeholt worden sind.“ Jeder Rückkehrer sei verpflichtet, sich im Gesundheitsamt zu melden.


Öffentlicher Nahverkehr

Die Unternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) haben ihre Fahrpläne der bis zu 75 Prozent reduzierten Nachfrage angepasst. Bereits seit dem 20. März ist der regionale VVO-Nachtverkehr eingestellt, das sind im Landkreis Meißen die Linien 404N und 477. Seit dem 23. März gilt zudem der Ferienfahrplan, da die Schulen geschlossen sind. Die beiden Bürgerbusse rund um Lommatzsch (Linie 500) und in der Gemeinde Käbschütztal (Linie 501) wurden am 30. März bis auf weiteres eingestellt. Der Saisonstart der Stadtrundfahrt Meißen und der Linie M von Meißen nach Moritzburg wird ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Alle Informationen bitte unter www.vg-meissen.de


Wochenmärkte

Mit Datum 1. April sind mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen mit folgendem Sortiment erlaubt: Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am 29. März. Die Schließung der Wochenmärkte in Sachsen wenige Tage zuvor war für viele Direktvermarkter und regionale Produzenten ein existentielles Problem. Jetzt haben sie wieder eine Perspektive. An den mobilen Verkaufsständen, so der wichtige Hinweis aus dem sächsischen Sozialministerium, gilt, was derzeit überall das Gebot der Stunden ist: Mindestens zwei Meter Abstand halten und auf die Hygiene achten! Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther begründet die Änderung der Verordnung in rascher Folge: „Wir haben in den zurückliegenden Tagen bzw. Wochen massive Einschnitte beschlossen. Dazu gehört auch, nachzusteuern, wo es notwendig ist.“


Abfallentsorgung

Der Abfallzweckverband Oberelbe informiert über die Schließung der Wertstoffhöfe bis auf weiteres. Änderungen gibt es bei der Sperrmüllentsorgung. Sie kann weiterhin mit Karte angemeldet werden, doch müssen zum vereinbarten Termin die Gegenstände vor dem Haus liegen. „Ein kompletter Service wie bisher“, informierte der 2. Beigeordnete des Landkreises Andreas Herr den Krisenstab, sei leider momentan nicht möglich. Informationen unter www.zaoe.de


Unternehmen

Unternehmen der Gastronomiebranche fragen nach individuellen Bescheiden aus dem Gesundheitsamt zur angeordneten Schließung des jeweiligen Lokals, um Hilfen des Freistaates Sachsens bzw. des Bundes zu beantragen. Grundlagen für diese Hilfen sind ausschließlich die Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen. Eines zusätzlichen Bescheides des Gesundheitsamtes bedarf es dafür nicht.
Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert
 
Das Kabinett hat heute eine neue Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Ziel der neuen Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.

Sozialministerin Petra Köpping: »Grundsätzlich gilt auch bei uns in Sachsen nach wie vor: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft bleibt ohne triftigen Grund untersagt. Zu den triftigen Gründen zählen weiterhin der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen. Ich betone noch mal ausdrücklich, dass wir niemanden mit diesen Ausgangsbeschränkungen gängeln wollen. Wir haben sie erlassen, um unser aller Gesundheit zu schützen.« Angepasst wurde hingegen die Regelung zu Sport und Bewegung an der frischen Luft. »Auch hier gilt, dass die Bewegung draußen vorrangig im Umfeld der häuslichen Umgebung allein, in Begleitung des Lebenspartners oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen soll«, so Köpping. »Im Ausnahmefall ist das aber auch mit einer weiteren, nicht im Hausstand lebenden Person, erlaubt. Diese Ausnahme stellt aber keine Regel da. Gemeint sind vor allem die Begleitung von alleinstehenden Seniorinnen und Senioren, die sonst nicht mehr das Haus verlassen«, erklärt die Sozialministerin.

Erlaubt ist künftig auch der Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist.
Weiterhin ist es möglich zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren die Wohnung zu verlassen.

Auch die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, sowie die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf.

Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt.

Ausgenommen vom Verbot sind Besuche von engsten Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.

Ebenfalls ausgenommen vom Verbot sind notwendige Besuche von Mitarbeitern des Jugendamtes einschließlich des ASD (Allgemeiner Sozialdienst), des Amtsvormundes und Besuche durch Personensorgeberechtigte bzw. von diesen Bevollmächtigen bei Vorliegen eines dringenden medizinischen Notfalls. Diese Personen haben ihren Besuch im Vorfeld im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung abzustimmen.

Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält.

Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. »Die Polizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß aber konsequent«, sagte Innenminister Prof. Roland Wöller heute in Dresden.

Im Rahmen der neuen Rechtsverordnung hat sich die Sächsische Staatsregierung deshalb heute auf die Erstellung eines Bußgeldkataloges zu Eindämmung des Corona-Virus in Sachsen geeinigt.

 
Folgende drei wesentliche, häufige Verstöße und die dazugehörigen Regelsätze bzw. Bußgelder wurden festgelegt.
  1. § 2 Abs. 1 VO:
    Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
    Bußgeld: 150 Euro

  2. § 3 Nr. 1 - 3 VO:
    Verstoß gegen Besuchsverbot
    Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro

  3. § 3 Nr. 3 VO
    Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl
    Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro - je nach Einrichtungsgröße


Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro ausgesprochen werden.

Innenminister Prof. Wöller: »Bisher haben wir stets an das Verständnis und die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appelliert und auf die Regelungen im Infektionsschutzgesetz hingewiesen. Nun sind wir in den vergangenen Tagen und Wochen zu der Erkenntnis gekommen, dass das allein nicht mehr reicht.«

Seit dem 16. März wurden in Sachsen insgesamt 1.084 Verstöße (Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.

Einen drastischen Anstieg gab es am vergangenen Freitag mit 199 Verstößen, am Tag darauf waren es immer noch 190 und gestern immerhin 158 Verstöße.
Die Zahl der positiven Covid-19-Tests hat sich im Vergleich zu Sonntag von 68 auf 69 Personen erhöht. Weiterhin werden sechs Infizierte stationär in den Elblandkliniken behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. 188 Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
 
Amtsärztin Petra Albrecht informierte den Krisenstab erstmalig über die Beendigung der häuslichen Quarantäne von positiv Getesteten: „Neun Personen, die vor Wochen positiv auf Covid-19 getestet worden waren, konnten die häusliche Isolation inzwischen verlassen.“ Übrigens hatte nicht jede Person auch deutliche Symptome einer Corona-Erkrankung. Dennoch wurde ein Abstrich vorgenommen, da es nachweislich sehr enge Kontakte zu Infizierten gab. Laut Robert-Koch-Institut soll die Anzahl der Tests in Deutschland jetzt deutlich vergrößert werden, um die Dunkelziffer zu ermitteln. Auch der Landkreis Meißen wird sich daran beteiligen. „Derzeit organisieren wir weitere Testadressen und prüfen die personellen Voraussetzungen“, so die Amtsärztin, die diese geänderte Strategie allerdings sehr kritisch sieht. Denn es werden dann Menschen ohne Frage nach Kontakten zu Infizierten und ohne Symptome getestet.


Kontrollen

Der Alltag im Landkreis Meißen ist durchweg von den neuen Ausgangsregeln geprägt. Die Polizei stellte am Wochenende insgesamt 72 Strafanzeigen wegen untersagter Grillpartys und Trinkertreffs. Die Ahndung der Vergehen ist strenger geworden, die Zahl der Unvernünftigen hingegen kleiner. Es wird in jedem Fall eine Strafanzeige gestellt und die Kontrollen werden fortgesetzt.


Fragen zur Soforthilfe

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einer Million Euro können in der wirtschaftlich schwierigen Situation Hilfe im Rahmen des Programms „Sachsen hilft sofort“ erwarten. Unterstützt werden Unternehmer, landwirtschaftliche Betriebe in der Verarbeitung, Solo-Selbstständige und Freiberufler in ganz Sachsen, die aufgrund der Corona-Krise unverschuldet Umsatzrückgänge kompensieren müssen. Rund um das Hilfsprogramm des Freistaates gibt viele Fragen, die die Sächsische Aufbaubank unter der Hotline 0351-4910-1100 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beantwortet. Mit dem Sofortprogramm stellt der Freistaat innerhalb von 48 Stunden finanzielle Hilfen von bis 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 100.000 Euro, bereit.
Dienstag, 31 März 2020 00:41

Rettungsschirm für Verbraucher

Gesetzespaket soll Grundversorgung der Verbraucher während der Corona-Pandemie sicherstellen

Mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Abmilderung der Corona-Folgen, will die Regierung nicht nur Unternehmen unter die Arme greifen. Auch Verbrauchern werden verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, um finanzielle Engpässe abzufedern.

Wer aufgrund von Kurzarbeit, Kündigung oder ausbleibenden Aufträgen wegen der Corona-Pandemie aktuell in Zahlungsschwierigkeiten ist, kann ab sofort die Zahlung wesentlicher Verträge für beispielsweise Strom, Gas, Wasser oder Telekommunikation bis zum 30. Juni 2020 aussetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Regelung bis 30. September 2020. „Damit will die Bundesregierung die Grundversorgung aller sicherstellen“, begrüßt Kay Görner, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen diesen Schritt.

Das gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden – also vor der massenhaften Ausbreitung des Corona-Virus`. Bei Verträgen, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, ist davon auszugehen, dass sie in Kenntnis einer möglicherweise bevorstehenden tiefgreifenden Veränderung des Wirtschaftslebens geschlossen wurden.

„Verbraucher, die wegen der Corona-Krise nicht zahlen können, sollen sich ausdrücklich auf das sogenannte Leistungsverweigerungsrecht berufen und die finanzielle Notsituation auch belegen“, informiert Görner. „Ganz praktisch kann dies zu Problemen führen, weil Betroffene in der Nachweispflicht sind und Unternehmen bestimmen, ob die vorgelegten Nachweise ausreichen“, so Görner. Unklar ist, ob beispielsweise eine eidesstattliche Versicherung genügt oder Kontoauszüge und belegbare Auskünfte zum Vermögen vorgelegt werden müssen.

Weil der Gesetzgeber keine typischen Fallkonstellationen schildert und die Vorgehensweise nicht beschreibt, bleiben für Betroffene viele Fragen offen. Wer Unterstützung beim Aufsetzen eines Schreibens wünscht, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen telefonisch, per E-Mail oder per Post beraten lassen.
Die Zahl der an Covid-19 Infizierten steigt auch im Landkreis Meißen weiter. Am 27. März waren es 52 Patienten, davon befinden sich sechs nach wie vor in stationärer Behandlung. Rund 100 Abstriche werden täglich in den Elblandkliniken ausgewertet, so dass die Zahl der Infizierten auch am Wochenende weiter steigen wird.

Für 412 Menschen heißt es in den nächsten Wochen, eine häusliche Quarantäne zu organisieren. Ein aktuelles Thema in den Medien sind die deutschlandweiten Klinikkonzepte zur Aufnahme schwerstkranker Covid-19-Patienten verknüpft mit der Absage lebenswichtiger Operationen und Behandlungen. Die Elblandkliniken im Landkreis Meißen gehen andere Wege. „Auch wir haben den intensivmedizinischen Bereich hochgefahren, allerdings mit Blick auf Covid-19-Patienten nur im Krankenhaus Meißen“, erklärte Klinikvorstand Frank Ohi auf Nachfrage. Die Häuser in Riesa und Radebeul arbeiten wie geplant. „Auch die Meißner Klinik“, so Frank Ohi, „versorgt weiterhin die anderen Patienten. Wichtige Untersuchungen und Therapien werden weder abgesagt noch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.“


Gespendet

Die Unfallkasse Sachsen spendete den Elblandkliniken über 4.000 Einheiten Mundschutz. Das Meißner Krankenhaus hat als Covid-19-Zentrum im Landkreis Meißen einen sehr hohen Bedarf an Schutzkleidung bzw. Mundschutz. Die Spende der Unfallkasse stammt aus Lagerbeständen, die jetzt aufgelöst werden mussten. „Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Vorstand Frank Ohi, „ist dieser Schutz der Gesundheit auch ein Zeichen der Anerkennung in dieser für alle komplizierten Situation.“


Polizeieinsätze

Die Situation im Landkreis ist relativ ruhig, so die Einschätzung der Polizei. Zur Bilanz am Donnerstag gehören 74 Einsätze mit 22 Strafanzeigen. Schon wie in den Tagen zuvor standen untersagte Ladenöffnungen und Gruppentreffen an der Spitze. Am Wochenende werden die Kontrollen verstärkt auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei.


Lebensmittelkontrollen

Der Leiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Hans-Jörg Klaue informierte den Krisenstab über die lückenlose Lebensmittelkontrolle in Senioren- sowie Pflegeheimen: „Wir wollen gemeinsam mit dem Pflegepersonal jedes weitere Risiko für die Heimbewohner so klein wie nur möglich halten.“


Telefonkonferenz

Täglich treffen sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretzschmer und die Landräte zu einer Telefonkonferenz. Am Donnerstag gab es seitens des MP großes Lob für die Gesundheitsämter der Landkreise. Landrat Arndt Steinbach gab diese Anerkennung gerne weiter: „Ohne die fachliche Kompetenz und das große Engagement der Gesundheitsämter wäre der Freistaat nicht so erfolgreich bei allen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 bzw. bei der Vorbereitung auf den Höhepunkt der Epidemie im Freistaat.“

Zudem informierte der Ministerpräsident die Landräte über Wirtschaftshilfen für Unternehmen, die durch die Epidemie in Schieflage geraten sind. Unternehmen mit bis zu einer Million Umsatz erhalten Hilfe über die Sächsische Aufbaubank (SAB), mit mehr als einer Million Euro Umsatz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Info unter: www.sab.sachsen.de


Mehr Personal

Die 1. Beigeordnete des Landkreises Meißen Janet Putz informierte in der Krisensitzung über eine geplante personelle Unterstützung der Gesundheitsämter durch den Freistaat. „Wir reden hier über einen zusätzlichen Mitarbeiter pro 20.000 Einwohner“, so Janet Putz. In Teams soll sich dieses zusätzlich vom Freistaat finanzierte Personal „ausschließlich um die Identifikation von Infektionsketten und Kontaktermittlungen kümmern.“ Auch 600 Medizinstudenten sollen die Gesundheitsämter unterstützen.

Die nächste Sitzung des Krisenstabes ist für Sonnabend, den 28. März 2020, geplant.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeichnet sich auf Grund der Corona-Krise ein wachsender Bedarf an Saisonarbeitskräften ab. Derzeit werden dazu deutschland- und sachsenweit verschiedene Möglichkeiten geprüft bzw. bereits durchgeführt. Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft informiert hier über den aktuellen Stand und fasst verschiedene Aktivitäten und Angebote zusammen:

Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat.

Zwei Online-Plattformen helfen den landwirtschaftlichen Betrieben dabei, Saisonarbeitskräfte zu finden. Der Bundesverband der Maschinenringe e. V. hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Online-Plattform www.daslandhilft.de eingerichtet. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. Über eine regionale Suche finden Landwirte und Helfer zusammen.

Die Plattform www.saisonarbeit-in-Deutschland.de bringt Landwirte und suchende Helferinnen und Helfer ebenfalls zusammen. Betriebe können dort derzeit kostenlos Stellenangebote einstellen.

Außerdem wurden Regelungen für die Bezieher von Kurzarbeitergeld und für Ruheständler angepasst: Um Anreize für eine temporäre Tätigkeit in der Landwirtschaft zu schaffen, werden Nebeneinkünfte aus der Landwirtschaft während der Corona-Krise bis zur Höhe des bisherigen Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben, ohne das die Altersrente gekürzt wird. In der Alterssicherung der Landwirte ist die Hinzuverdienstgrenze vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt bis Ende 2020.

Für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten gilt bisher ein Arbeitsverbot, wenn der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde. Um einen Mangel im Bereich der Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer zu vermeiden, prüft die Bundesregierung derzeit mögliche Ausnahmeregelungen.