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Das Stadt- und Regionalportal

Donnerstag, 11 Oktober 2018 00:16

60 Jahre Wildgehege Moritzburg

Wildkatzen bekommen neues zu Hause
 
Seit nun mehr 60 Jahren ist das Wildgehege Moritzburg (Landkreis Meißen) ein Besuchermagnet vor allem für Kinder und Familien. Heute (10. Oktober 2018) nutzte Staatsminister Thomas Schmidt das Richtfest für die neue Wildkatzenanlage, um dieses Jubiläum zu würdigen. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forstbezirkes Dresden, zu dem das Wildgehege Moritzburg gehört, sowie mit zahlreichen Gästen konnte er sich auf einem Rundgang über die heimischen Wildtierarten informieren.

„Dass das hier verfolgte Tierparkkonzept erfolgreich ist, davon zeugen allein die jährlich rund 130 000 Besucher, vor allem Kinder und Familien", sagte Schmidt. „Gerade das unmittelbare, gleichzeitig aber gefahrlose Erleben von Tieren in ihrem angestammten Lebensraum Wald schafft bei Groß und Klein ein reales Bild der Bedürfnisse der Tiere. Das Wildgehege leistet so einen wichtigen Beitrag zu einer authentischen Umweltbildung, zu dem weder Fernsehen noch Internet im Stande sind“.

Das Wildgehege Moritzburg ist ein Ort mit langer Geschichte. Sein Anfang geht auf ein Jagdgatter zur Wildbretversorgung der Wettiner aus dem Jahr 1580 zurück. Später wurde eine große Zahl Wildtiere für die damalige herrschaftliche Jagd in Gehegen gehalten. Im Jahr 1958 wurde das Wildgehege als öffentlich zugänglicher und der Erholung der Bevölkerung dienender Wildpark neu begründet. „Und wie in den letzten 60 Jahre wird das Wildgehege von der Staatlichen Forstverwaltung bestens betreut", stellte der Minister fest, „Hier werden ganz praktisch und mit einem hohen Erlebniswert Erkenntnisse vermittelt über die Natur, die sonst vielen Menschen leider mehr und mehr fremd wird."

„Natürlich ist es notwendig, auch das Wildgehege Moritzburg mit seinen Anlagen, seinen Programme und seinen Angebote weiterzuentwickeln", betonte Schmidt. Deswegen wurde am heutigen Festtag neben dem Jubiläum auch das Richtfest für die neue Wildkatzenanlage gefeiert. „Derzeit leben zwei Wildkatzen im Wildgehege Moritzburg, in der neuen Anlage werden es dann drei sein", sagte Landesforstpräsident Prof. Dr. Hubert Braun. „Der Staatsbetrieb Sachsenforst investiert in den Bau dieses neuen Freigeheges rund 150 000 Euro. So wird nach der Modernisierung der Wolfsanlage vor einigen Jahren nun bald auch das Wildkatzenareal in neuem Glanz erstrahlen." Die Wildkatze ist eine in der EU streng geschützte Art, die nur selten in freier Natur vorkommt.

„Das Wildgehege hat für den Raum Moritzburg eine große touristische Bedeutung", hob Staatsminister Schmidt hervor, „Es soll auch weiterhin als historische, in Natur und Kulturlandschaft eingebundene Einrichtung, die ihre Besucher für Wildtiere begeistert und über sie informiert, erhalten und fortentwickelt werden." In diesem Zusammenhang betonte Professor Braun: „Hierfür ist die fortwährende Modernisierung der Tierhaltung unumgänglich." Auch der Ausbau von Besucher- bzw. Bildungsangeboten trage wesentlich zu einer erfolgreichen Entwicklung der Anlage bei. „Der Neubau der Wildkatzenanlage ist daher ein wichtiger Schritt in der Modernisierung des Wildgeheges", schloss er seine Ausführungen.

Abschließend dankte Staatsminister Thomas Schmidt den jetzigen und den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die 60 Jahre lange mit großem Engagement und hoher Fachkenntnis das Wildgehege Moritzburg zu einer anerkannten und beliebten Institution in Sachsen gemacht haben.

Laufender Betrieb und Investitionen im Wildgehege Moritzburg werden mitfinanziert auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.
Freitag, 05 Oktober 2018 23:48

Dürrehilfen für Landwirte laufen an

Bund und Länder schließen Vereinbarung über Ausgestaltung der Hilfen
 
Bund und Länder haben eine Vereinbarung über die Ausgestaltung der finanziellen Hilfen für Landwirte abgeschlossen, die durch die Dürre in diesem Jahr geschädigt wurden. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und dem sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, unterzeichnet.

Hilfen können danach landwirtschaftliche Betriebe erhalten, bei denen die Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion mindestens 30 Prozent unter dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt und die in ihrer Existenz gefährdet sind. Für die Bewertung, ob eine Existenzgefährdung vorliegt, werden die Liquidität des Unternehmens sowie die Einkünfte und außerlandwirtschaftliches Vermögen der Betriebsinhaber oder Gesellschafter herangezogen.

Die Hilfen richten sich ausschließlich an klein- und mittelständische Unternehmen, also Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr.

Bei Landwirten, deren Einkünfte zu mehr als 35 Prozent aus nichtlandwirtschaftlichem Gewerbe erzielt werden sowie bei Betrieben, deren für Investitionen verfügbarer Geldzufluss (sog. Cashflow III) im Durchschnitt der letzten drei Jahre größer ist als der eingetretene Dürreschaden, gilt eine Existenzgefährdung als ausgeschlossen. Handelt es sich um Einzelunternehmen im Haupterwerb, dann wird bei einem Einkommen von mehr als 120 000 Euro (einschließlich Ehe- bzw. Lebenspartner) bzw. 90 000 Euro (Ledige) nicht von einer Existenzgefährdung ausgegangen. Bei Betrieben mit mehreren Gesellschaftern wird auch deren Leistungsfähigkeit bei der Bewertung, ob eine Existenzgefährdung vorliegt, herangezogen. Hohe Leistungsfähigkeit einzelner Gesellschafter reduziert die staatlichen Hilfen anteilig.

Unter diesen Voraussetzungen werden bis zu 50 Prozent des eingetretenen Schadens aus staatlichen Mitteln ausgeglichen. Der maximale Zuschuss beträgt 500 000 Euro. In Sachsen wird derzeit von einem Gesamtbedarf von 44 Millionen Euro ausgegangen, 22 Millionen Euro davon wird der Bund bereitstellen. Für dürregeschädigte Teich- und Forstwirte ist in Sachsen eine Unterstützung nach den gleichen Grundsätzen wie für Landwirte vorgesehen. Diese Hilfen werden allein aus Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert.

Das Förderverfahren in Sachsen wird in Kürze starten. Zuständig für die Prüfung und Bewilligung entsprechender Anträge wird das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sein.
04.10.2018 - Nach der kleinen Vorjahresernte (7,5 Mio. hl) und entsprechend gut geräumten Kellern lassen die jüngsten Ertragsschätzungen für den 2018er Jahrgang eine bundesweite Weinmosternte von etwa 10,7 Millionen Hektolitern erwarten.

Nach Angaben des Deutschen Weininstituts (DWI) entspräche dies einem 23-prozentigen Plus gegenüber dem zehnjährigen Mittel von 8,8 Millionen Hektolitern und der größten Ernte seit 1999. Innerhalb der 13 deutschen Anbaugebiete fallen die geschätzten Ertrags­zuwächse allerdings sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von fünf Prozent an Saale-Unstrut über 19 und 17 Prozent in den beiden größten deutschen Anbaugebieten Rheinhessen und Pfalz, bis hin zu 64 Prozent am Mittelrhein.

Trotz des extremen Wassermangels sind die Erträge in diesem Jahr selbst für Fachleute unerwartet hoch ausgefallen. Der Weinjahrgang 2018 wird als absoluter Ausnahmejahrgang in die Geschichte eingehen. Nach einem der wärmsten Sommer und dem frühesten Weinlesestart seit Beginn der Aufzeichnungen haben die deutschen Weinerzeuger bundesweit Spitzenqualitäten in großer Menge eingebracht.


Kerngesunde Trauben, sehr aromatisch und hoch reif

Die Trockenheit dieses Sommers hat der Reben- und Reifentwicklung rückwirkend betrachtet mehr genutzt als geschadet. Dank der trocken-heißen Witterung präsentierten sich die Trauben bis in den Oktober hinein kerngesund, sehr aromatisch und hoch reif. Die Rotweinsorten haben ganz besonders von dem sonnigen Sommer profitiert. Beim Lesezeitpunkt wurde darauf geachtet, dass die Trauben nicht mit allzu hohen Mostgewichten in die Keller kamen, um die Weine nicht übermäßig kräftig werden zu lassen.

Die Weinfreunde können sich auf ausgesprochen fruchtige Weißweine und farbkräftige, vollmundige Rotweine dieses Jahrgangs freuen, die vom Basis- bis zum Premiumsegment ein erstklassiges Preis-Genussverhältnis bieten.
Letzte Änderung am Donnerstag, 04 Oktober 2018 19:47
28.09.2018 - Die 70. Deutsche Weinkönigin heißt Carolin Klöckner und kommt aus Württemberg! Als neue Deutsche Weinprinzessinnen komplettieren Inga Storck aus der Pfalz und Klara Zehnder aus Franken das Trio der Deutschen Weinmajestäten 2018/2019.
 
Unter lautstarkem Jubel nahm Carolin Klöckner aus Vaihingen an der Enz die Krone und zahlreiche Glückwünsche entgegen. Überzeugend und kompetent präsentierte sich die 23jährige Studentin der Agrarwissenschaften bereits im Vorentscheid, charmant und schlagfertig war ihr Auftreten im äußerst spannenden Finale. Damit überzeugte sie die Fachjury und gewann die Sympathien der rund 800 Zuschauer im Saalbau in Neustadt. Im Auftrag des Deutschen Weininstituts (DWI) wird sie nun als 70. Deutsche Weinkönigin ein Jahr lang auf über 200 Terminen im In- und Ausland als Botschafterin für den deutschen Wein unterwegs sein.

„Ich bin einfach nur überglücklich“, jubelte die frisch gekürte Weinkönigin unmittelbar nach ihrer Krönung. „Ich freue mich, das deutsche Winzerhandwerk weltweit bekannter zu machen“, sagte Carolin Klöckner, die ihr Studium an der Universität Hohenheim nun erst einmal pausieren lässt.

In der Wahlgala, die live vom SWR Fernsehen übertragen wurde, setzte sich Carolin Klöckner gegen fünf Mitbewerberinnen durch, die nach ihrem kompetenten Auftritt am vergangenen Samstag ebenfalls von der Jury ins Finale gewählt wurden. Hier stellten die sechs jungen Fachfrauen in mehreren Spielrunden ihre weinsensorischen, rhetorischen und kommunikativen Fähigkeiten unter Beweis. Sie kommentierten zunächst ihren eigenen Einspielfilm und meisterten eine verdeckte Weinprobe, bei der die Rebsorte erkannt und einem Anbaugebiet zugeordnet werden musste.

Anschließend galt es, an geeigneter Stelle möglichst viele finnische Begriffe in eine einminütige Rede einfließen zu lassen. Bei „Sag die Wahrheit“ hatten die Finalistinnen dann jeweils in Zweierteams mit geschickten Fragen eine Weinpersönlichkeit zu identifizieren.


Drei aus sechs in der spannenden Endrunde

Nach der Zwischenabstimmung der Jury ging es unter den drei noch verbliebenen Anwärterinnen „nur“ noch um die Frage, welche Weinkrone es werden wird. Zuletzt hatte jede eine weitere kurze Rede zu halten, der eine Weisheit aus einem „Glückskeks“ zugrunde liegen sollte.

Carolin überzeugte hier vor allem durch ihre Natürlichkeit und Lockerheit, aber auch mit Charme und Souveränität. Die höchste deutsche Weinkrone geht damit nach 32 Jahren wieder nach Württemberg.

Klara Zehnder nahm die Prinzessinnenkrone „völlig überrascht und überwältigt“ entgegen. „Erst allmählich geht die Überraschung in große Freude über", kommentierte die 22-jährige Studentin der Romanistik an der Universität Würzburg.

Glücklich schaut auch Inga Storck aus der Pfalz auf das vor ihr liegende Jahr als Deutsche Weinprinzessin. „Ich bin super zufrieden mit dem Ausgang der Wahl. Schade, dass nicht alle 12 eine Krone bekommen konnten“ sagte die Winzerin und Studentin für Weinbau und Oenologie am Campus in Neustadt.
Vom 1. Oktober an gibt es die Restabfallsäcke nicht mehr bei dem jeweilig beauftragten Entsorger. Verantwortlich dafür ist der Zweckverband.

Die Restabfallsäcke können bei der ZAOE-Geschäftsstelle in Radebeul, auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen sowie bei den Landkreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen (bitte dort vorher anfragen) erworben werden. Die Gebühr für den Restabfallsack beträgt unverändert 3,50 Euro.



Wertstoffhöfe des ZAOE
Altenberg, Dippoldiswalde, Freital, Großenhain, Groptitz, Gröbern, Kleincotta, Meißen, Nossen, Neustadt und Weinböhla
Mittwoch, 19 September 2018 23:55

Großbrand in Quersa

Gestern Abend (18. September) 18:44 Uhr alarmierte die Rettungsleitstelle Dresden die Feuerwehr Lampertswalde zum Löschen eines Brandes auf dem Gelände des Abfallentsorgers Remondis in Quersa.
 
Meterhohe Flammen und schwarze Rauchwolken – sichtbar bis Dresden - waren das Signal, weitere freiwillige Feuerwehren um Hilfe zu bitten. 185 Kameradinnen und Kameraden u.a. aus Großenhain, Schönfeld, Thiendorf sowie Spezialtechnik aus Weinböhla waren die ganze Nacht im Einsatz. In Brand geraten war ein Lager mit gepressten Plaste- und Papierabfällen. Die Polizei übernahm die Information der Anwohner, die aufgefordert waren, Fenster und Türen zu schließen. Eine weitere Warnmeldung kam über die BIWAPP-App. Die Messungen ergaben keine gefährlichen Werte für die Gesundheit. Da die Rauchwolke Richtung Brandenburg zog, wurde auch an der Landesgrenze gemessen. Nach Aussagen von Kreisbrandmeister Ingo Nestler werden die Löscharbeiten bzw. Beobachtungen den ganze Tag andauern: „Der Brand lässt sich endgültig nur löschen, wenn wir die Abfälle mehrfach umsetzen können.“ Da die Kriminalpolizei die Spurensuche zur Brandursache noch nicht abgeschlossen hat, heißt es warten. 35 Einsatzkräfte sind weiterhin vor Ort. Die B 98 ist für den Verkehr offen, allerdings kann es aufgrund der Löscharbeiten kurzzeitig zu Behinderungen kommen. Landrat Arndt Steinbach dankt den Wehren sowie der Polizei für ihre umsichtige und zügige Arbeit: „In solchen Situationen zeigt sich, wie gut wir auf die Bewältigung eines solchen Großbrandes vorbereitet sind. Es geht nur gemeinsam!“
Ab Montag, den 17. September 2018, gibt es in Dresden das sogenannte „Online-Knöllchen“. Wer falsch geparkt hat, erhält in gewohnter Weise den Hinweiszettel des Ordnungsamtes unter dem Scheibenwischer. Neu ist, dass sich darauf ein QR-Code und die Zugangsdaten zum Online-Portal „knoellchen.dresden.de“ befinden.

Nachdem der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes alle Daten zur begangenen Ordnungswidrigkeit erfasst hat, stehen diese sofort online zur Verfügung. Durch scannen des QR-Codes mit dem Smartphone oder durch eingeben der Adresse „knoellchen.dresden.de“ gelangt der Betroffene in das Online-Portal und kann sich mit seinen Zugangsdaten anmelden. Er kann sich den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf direkt ansehen und muss nicht mehr auf das schriftliche Verwarngeldangebot warten. Es ist ebenfalls möglich, das Verwarngeld über dieses Online-Portal zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von sieben Tagen, entfällt der Brief der Bußgeldbehörde.

„Das neue Verfahren vereinfacht den Verwaltungsaufwand und spart Portogebühren und Papier. Der Betroffene bekommt die Möglichkeit, sich noch vor Ort darüber zu informieren, was er falsch gemacht hat und kann die Parksünde schnell begleichen“, erklärt der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. „Nutzer von Mietwagen haben dann außerdem den Vorteil, das Verwarnungsgeld direkt bezahlen zu können und sparen sich damit die zusätzliche Gebühr der Mietwagenfirma“, so Sittel weiter.

Die Zahlung kann per Kreditkarte, Giropay, SEPA-Überweisungsvordruck oder mittels Girocode erfolgen. Alle Angaben werden sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Der Hinweiszettel ist in Deutsch und in Englisch verfasst. Informationen auf dem Online-Portal sind in sieben Sprachen verfügbar.

Die Software für das Online-Knöllchen stellt die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH bereit. Für diesen bürgerfreundlichen Service gibt die Stadt 22 000 Euro für den Erwerb und die Einrichtung aus. Informationen zum Online-Knöllchen sowie den Zugang zum Portal findet man im Internet unter www.dresden.de/knoellchen.

Das Online-Knöllchen ist der zweite Onlinedienst, den das Ordnungsamt den Bürgerinnen und Bürgern bei begangenen Ordnungswidrigkeiten anbietet. In Februar 2018 startete erfolgreich die Online-Anhörung, die es den Betroffenen ermöglicht, Tatbestände und Fotos bei Ordnungswidrigkeiten einzusehen und mit wenig Aufwand online Anmerkungen zu machen und zu bezahlen. Weitere Informationen dazu findet man unter www.dresden.de/online-anhoerung.
ARAG Experten über die Entscheidung, wann ein Notruf wirklich nötig ist
 
(lifePR) (Düsseldorf, 14.09.18) Die 112 ist in der ganzen EU, in Israel, Norwegen, Russland, Schweiz und Türkei die Notrufnummer, die rund um die Uhr von Menschen in Not angerufen werden kann. Sie ist kostenlos, sowohl vom Festnetzanschluss als auch vom Handy zu erreichen und kann sogar angerufen werden, wenn kein Mobilfunknetz verfügbar ist. Wer die 112 wählt, bekommt innerhalb weniger Minuten Hilfe von der Feuerwehr, einem medizinischen Team oder der Polizei. Und obwohl es mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann, häufen sich die Fälle, in denen die Notrufnummer missbraucht wird. Wann ist es aber gerechtfertigt, die 112 zu wählen?

Wann liegt ein Notfall vor?
Einen Notfall klar zu definieren, ist unmöglich. Zu unterschiedlich ist das subjektive Empfinden, in Not zu sein. Generell gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss die 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, raten die ARAG Experten unbedingt dazu, den Notruf zu wählen.

Anruf mit Augenmaß
Ein kleiner Schnitt in den Finger oder ein brennender Abfallbehälter abseits von weiteren brennbaren Objekten ist kein Notfall, der berechtigt, die 112 zu wählen. Auch der Test, ob die Notrufnummer wirklich funktioniert, ist nicht angebracht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Fahrt mit dem Rettungswagen weder Garant ist, in das Krankhaus seiner Wahl gefahren zu werden, noch, um vor Ort schneller an die Reihe zu kommen. Auch Patienten, die mit dem Rettungswagen eingeliefert werden, werden im Krankenhaus nach tatsächlichem Gesundheitszustand eingestuft.

Beispiele für lebensbedrohliche Situationen
Die 112 sollte gewählt werden, wenn schwere Verletzungen vorliegen, evtl. mit hohem Blutverlust, bei Schockzustand oder Ohnmacht. Auch bei plötzlichen Schmerzen in der Brust, spontanen Sprach- oder Sehstörungen sollte der Rettungsdienst unter 112 gewählt werden, weil diese Symptome auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hindeuten können.

Wann wählt man die 110?
Der Notruf der Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn man sich bedroht fühlt, man sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt. Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen. Nach Auskunft der ARAG Experten genügt bereits der Verdacht einer Straftat, um die Polizei zu rufen.

Dringend, aber nicht lebensbedrohlich
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ärztliche Hilfe zwar dringend erforderlich ist, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei heftigem Brechdurchfall, grippalen Infekten oder Infektionskrankheiten wie etwa Masern. Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, kann man bundesweit die 116 117 wählen. Unter dieser Notrufnummer erreicht man den ärztlichen Bereitschaftsdienst und erfährt dort den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis, die man selbst aufsuchen kann. Bei Bedarf kommt auch ein Arzt nach Hause.

Was passiert bei Missbrauch?
Wer absichtlich oder wissentlich eine Notrufnummer missbraucht und einen Notruf nur vortäuscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen (Strafgesetzbuch, § 145). Im schlimmsten Fall werden Rettungskräfte sinnlos gebunden und können Hilfe dort nicht leisten, wo sie wirklich benötigt wird. Die ARAG Experten warnen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch vor zivilrechtlichen Folgen: Wer den Notruf missbraucht, trägt die Kosten des Einsatzes und eventuelle Folgeschäden, wenn also jemand zu Schaden kam, weil Hilfe nicht rechtzeitig da war.
Freitag, 14 September 2018 00:54

Rote Liste der Eulenfalter

Knapp 40 Prozent der Arten gefährdet oder bereits ausgestorben
 
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat die Gefährdungssituation der Eulenfalter in Sachsen neu bewertet und eine aktuelle Rote Liste veröffentlicht. In die Bewertung eingegangen sind 392 in Sachsen etablierte und ehemals zur heimischen Fauna gehörende Arten. Davon mussten 151 Arten (38,5 Prozent) als „gefährdet“ beziehungsweise als „ausgestorben“ oder „verschollen“ eingestuft werden.

Eulenfalter sind in Deutschland die artenreichste Gruppe der Großschmetterlinge. Die meisten von ihnen sind dämmerungs- und nachtaktiv. Viele Arten, die trockene Offenlandbiotope, Moore oder feuchtes Grünland als Lebensraum bevorzugen, gibt es bereits nicht mehr, weil ihre Lebensräume kleiner geworden sind. Zu den Ursachen gehören zum Beispiel die Zunahme von versiegelten, bebauten und entwässerten Flächen oder die Zerschneidung der Landschaften. Auch Änderungen in der Flächennutzung spielen eine erhebliche Rolle. In der aktuellen Roten Liste zählen 53 Arten zur Kategorie „ausgestorben/verschollen“. Im Vergleich zur letzten bearbeiteten Roten Liste von 1995 sind das sechs Arten mehr. Ebenso sind viele Arten dieser Lebensräume nach wie vor „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“. In diese beiden hohen Gefährdungskategorien mussten 63 Arten (16,1 Prozent) eingestuft werden.

Rote Listen dokumentieren und bewerten das aktuelle Ausmaß der Gefährdung der Biologischen Vielfalt. Die Einstufung in die jeweilige Gefährdungskategorie – von „ungefährdet“ bis „ausgestorben/verschollen“ - ergibt sich aus dem Rückgang in den Populationen oder der extremen Seltenheit der Arten. Rote Listen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine Rote Liste der Eulenfalter Sachsens erschien zuletzt 1995.
Ticketvorverkauf mit Frühbucherrabatten gestartet 
 
(lifePR) (Hockenheim, 12.09.18) Seit der Bekanntgabe vor knapp zwei Wochen, dass die Formel 1 auch 2019 mit dem Großen Preis von Deutschland auf dem Hockenheimring Baden-Württemberg gastieren wird, laufen die Vorbereitung an der Rennstrecke bereits. Mit dem schnellen Startschuss zum Ticketvorverkauf, der heute fiel, kommt man den zahlreichen Nachfragen entgegen, die bereits bei der Hockenheim-Ring GmbH eingegangen sind. Terminiert ist der Grand Prix vom 26. bis 28. Juli 2019 (vorbehaltlich FIA-Bestätigung), was den Fans genügend Zeit gibt, sich ihr Ticket zu sichern. Doch allzu lange sollten sie nicht warten: Bis Jahresende können sich die Fans die besten Plätze zu Frühbucherrabatten sichern.


Tickets bereits ab 99 Euro

Schnell sein lohnt: Kunden profitieren in der ersten Ticket-Verkaufsphase bis 31. Dezember 2018 von einer speziellen Frühbucheraktion. So kann beispielsweise der Rennsonntag bereits ab 99 Euro erlebt werden.


Erlebnismehrwert

Alle Besitzer einer gültigen Tribünenkarte können am Freitag des Rennwochenendes austesten, wie die Sicht von verschiedenen Tribünen ist und sich das Erlebnis Formel 1 von dort anfühlt. Das Tribünen-Hopping gilt ohne Sitzplatzanspruch für zahlreiche ausgewählte Bereiche. Auch für Zuschauer, die lieber einen festen Platz für alle drei Tage bevorzugen, sind Tickets auf mehreren Tribünen verfügbar. Der Clou dabei: Der Besucher hat dennoch die Möglichkeit, freitags beim Hopping die Perspektive zu wechseln. Der Zugang zu den Stehplatzbereichen rund um die Strecke ist das gesamte Wochenende im Ticket inbegriffen. Dies ist ein großes Plus für alle Fans, die sowohl die Action im brodelnden Motodrom als auch Highspeed live erleben möchten. Außerdem ist ein vielseitiges Rahmenprogramm mit vielen Highlights wie Autogrammstunden und der F1® Fanzone stets fester Bestandteil des Rennwochenendes am Hockenheimring.

„Der diesjährige Große Preis von Deutschland wurde von einer ausgesprochen positiven Stimmung getragen, die an die Hochzeit der Formel 1 in Deutschland erinnerte. Dies ist allen Beteiligten, aber vor allem den Fans, zu verdanken, die dem Weltsportereignis Formel 1 mit ihrer Begeisterung auf den ausverkauften Tribünen einen würdigen Rahmen verliehen. Diesen Schwung nehmen wir mit in die neue Saison und werden erneut ein Motorsportevent der Extraklasse präsentieren“, so Georg Seiler, Geschäftsführer der Hockenheim-Ring GmbH.

Die Formel-1-Tickets können platzgenau im Online-Ticketshop unter www.hockenheimring.de oder während der Geschäftszeiten über die Ticket-Hotline +49 (0)6205 950-222 gebucht werden. Um den Direktverkauf an die Fans mit Bestpreisgarantie zu gewährleisten, können die Sonntagstickets für 99 Euro ausschließlich über die Ticket-Hotline gebucht werden. Kinder bis einschließlich 6 Jahren haben freien Eintritt (ohne Sitzplatzanspruch), Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zahlen auf jedem Platz, mit Ausnahme Südtribüne Oberrang, nur 45 Euro (Sonntag) bzw. 50 Euro (Wochenende).