Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Im Landkreis Meißen wurden bis heute 212 Personen positiv auf Covit-19 getestet, davon ist bei 161 die häusliche Quarantäne beendet. 104 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation. 10 Erkrankte werden aktuell stationär betreut, davon 3 auf der Intensivstation. 14 Personen sind insgesamt verstorben.
 
Friseursalons dürfen unter Einhaltung verbindlicher Schutzmaßnahmen ab 4. Mai wieder öffnen.

Ab Montag, dem 4. Mai, dürfen Friseure ihre Salons wieder öffnen und die meisten ihrer Dienstleistungen wieder anbieten. Voraussetzung für die Lockerung dieser Corona-Schutzmaßnahme ist die Einhaltung von verbindlichen Schutzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl auf Seiten der Friseurinnen und Friseure als auch auf Seiten der Kundschaft. Außerdem soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden - etwa indem die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt wird. Beim Betreten des Salons müssen sich Kundinnen und Kunden die Hände waschen oder desinfizieren und bei jedem Kunden und jeder Kundin sind die Haare zu waschen.

Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht gestattet. Beschäftigte und Kundschaft mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber dürfen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Zudem sollen Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen. So könnten Infektionsketten nachvollzogen werden.

Die einzuhaltenden Hygienevorschriften ergeben sich aus einem verbindlichen Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die BGW berät Friseurinnen und Friseure zu den verbindlichen Regeln und kontrolliert auch deren Einhaltung vor Ort. Weitere Informationen zu den Arbeitsschutzstandards in Friseursalons sind unter www.bgw-online.de zu finden.
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung kann jetzt bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.
 
Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums hat das sächsische Kabinett am 21. April 2020 verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben.

Der einmalige Zuschuss in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für 6 Wochen (1,5 Monate) kann von den Ausbildungsbetrieben ab Montag 27. April 2020 bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden. Die dafür erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Erläuterungen zum Hilfsprogramm stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen www.lds.sachsen.de zur Verfügung. Außerdem können An- und Rückfragen zum Programm auch an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden.
Im Landkreis Meißen gibt es aktuell 207 positiv getestete Personen, davon ist bei 152 Personen die häusliche Quarantäne beendet. 8 Personen sind aktuell stationär aufgenommen, davon 2 auf der Intensivstation.12 Personen sind in Zusammenhang mit Covid-19 insgesamt verstorben. 135 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne.
 
Weltweit gibt es aktuell 2.628.527 bestätigte Corona-Infektionen, 183.424 Menschen sind in Verbindung mit der Infektion verstorben. Die Zahl der genesenen Patienten wird mit 784.986 angegeben, wobei es hierzu keine Meldepflicht gibt.

Zur aktuellen Corona-Bilanz für den Landkreis Meißen gehören insgesamt 207 positive Testergebnisse, das sind drei Corona-Infektionen mehr als am 22. April 2020. 152 ehemals Infizierte haben die häusliche Quarantäne beendet. Acht Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der ITS. Die Zahl der Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 beträgt weiterhin zwölf. 135 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolation.

Anhand der aktuellen Zahlen ist die Situation im Landkreis Meißen entspannt. Doch das Gesundheitsamt wie die Elblandkliniken sehen Gefahren aufgrund der neuen Verhaltensregeln. Die Kliniken werden trotz freier Corona-Kapazitäten ihren aktuellen Standard nicht runterfahren. Der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel sagte auf der heutigen Sitzung des Krisenstabes: „Ich beobachte mit Sorge eine wachsende Nachlässigkeit im Alltag. Noch ist die Entwicklung der Infektionen unter den Lockerungen der neuen Rechtsverordnung offen.“ Erst in der nächsten Woche seien relativ sichere Daten vorhanden. Dieser Hinweis zielte auf die Inkubationszeit von mehreren Tagen, in der aber ein Infizierter bereits Mitmenschen anstecken kann. „Geduld und Abstand“, sagte die Amtsärztin Petra Albrecht, „sind nach wie vor wichtige Kriterien für die Eindämmung der Viruserkrankung.“

Vorbildlich verhalten sich im Landkreis die Landwirtschaftsbetriebe, die aktuell auf Erntehelfer aus Europa angewiesen sind. So gibt es bei Ankunft strenge Hygieneauflagen der Unternehmen auch dann, wenn die Helfer bereits im Heimatland getestet wurden. Ausländische Spargelstecher arbeiten und wohnen für 14 Tage separat, Einkäufe erledigt in dieser Zeit der Betrieb. Der auch für die Lebensmittelkontrolle zuständige Amtstierarzt Hans-Jörg Klaue erklärte, dass „die Landwirtschaftsbetrieb mit hoher Eigenverantwortung in dieser schwierigen Lage vor allem mit Blick auf die Verbraucher handeln“.

Ein Mund-Nase-Schutz (MNS) ist jetzt ebenso wie im Supermarkt oder Bus für Patienten in Arztpraxen verbindlich. Die Kassenärztliche Vereinigung betont, dass auch ein Tuch oder Schal bei Mangel an Verfügbarkeit ausreichen. Die Einhaltung der Pflicht, dass Kunden, Patienten, Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen, kontrolliert der jeweilige Eigentümer. Wird das Tragen strikt abgelehnt, handelt es sich um Hausfriedenbruch. Die Konsequenz ist, dass der Ort sofort verlassen werden muss.


Hilfe für den Sport

Der Freistaat Sachsen wird die sächsischen Sportvereine mit einem Hilfspaket von Darlehen und Zuschüssen in Höhe von 20 Millionen Euro unterstützen, um „Einnahmeausfälle und wirtschaftliche Schieflagen durch die Corona-Krise abzufedern.“ Ziel sei es, den Vereinen in Sachsen unbürokratisch zu helfen und die Sportstruktur im Freistaat zu erhalten, so Sachsens Innenminister Roland Wöller. Sächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LBS) organisiert sind, können ab sofort einmalige Zuschüsse bis zu 10.000 Euro und Darlehen zur Liquiditätssicherung in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragen. Eine Förderrichtlinie ist bereits erlassen worden. Bedingungen für die Soforthilfe ist ein durch die Corona-Krise verursachtes Liquiditätsproblem, das zu einer Existenzgefährdung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die Beantragung erfolgt über den Landessportbund.


Blickpunkt Gastronomie

Die Bundesregierung hat auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung Hilfe für die von der Corona-Krise arg getroffene Gastronomie beschlossen. So soll für zunächst ein Jahr die Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent für Speisen auf sieben abgesenkt werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Auch im Landkreis Meißen mit einer vielfältigen Gastronomie wird diese Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen worden sein. Landrat Arndt Steinbach hatte bereits auf der Sitzung des Krisenstabes am Montag zu Überlegungen aufgefordert, den zumeist gastronomischen Familienunternehmen in dieser äußerst komplizierten Situation zu helfen. Die Kabinettsentscheidung ist ein erster Schritt.
Freitag, 24 April 2020 00:18

Für wen die Impfung sinnvoll ist

Pneumokokken

Eine Impfung gegen das Coronavirus gibt es noch nicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat aber Senioren empfohlen, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen. Aktuell berichten Behörden von Versorgungsengpässen bei Pneumokokken-Impfstoffen. Um die Ressourcen bestmöglich zu nutzen, raten die Impfexperten der Stiftung Warentest derzeit vorrangig Senioren mit Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzkreislaufsystems oder Diabetes sowie Menschen mit Immunschwäche und kleinen Kinder bis 2 Jahre zur Impfung.

Der Impfstoff Prevenar ist derzeit laut Behördenangaben nur begrenzt verfügbar, der Impfstoff Pneumovax voraussichtlich Anfang Mai 2020 wieder vom Hersteller lieferbar. Bereits im April seien Pneumovax-Chargen aus Japan importiert worden. Wegen der Engpässe hat die Ständige Impfkommission (Stiko) Hinweise veröffentlicht, wer vorrangig geimpft werden sollte. Auch die Experten der Stiftung Warentest haben sich aktuell mit dem Thema beschäftigt. Grundsätzlich ist der Nutzen bei kleinen Kindern demnach am besten belegt. Die Pneumokokken-Impfung für sie stufen die Experten daher als sinnvoll ein; die Impfung anderer Risikogruppen als voraussichtlich sinnvoll. Oberste Priorität für Senioren und chronisch Kranke habe im Moment die „Kontaktreduzierung“, betont das Robert-Koch-Institut – etwa, indem man zu Hause bleibe. Wer sich zusätzlich etwa beim Hausarzt impfen lassen möchte, kann sich vor der Terminvereinbarung auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts informieren, ob der Impfstoff grundsätzlich verfügbar ist (pei.de, Rubrik „Lieferengpässe von Impfstoffen“).

Der Artikel Pneumokokken ist online unter www.test.de/pneumokokken abrufbar.
Forstminister Günther appelliert an Verantwortung der Waldbesucherinnen und Waldbesucher
 
Die erneute und anhaltende Trockenheit in Sachsen lässt die Waldbrandgefahr weiter wachsen. Inzwischen wurde die Waldbrandgefahrenstufe in weiteren Gebieten des Freistaates auf die Stufe 5 (»sehr hohe Gefahr«) und somit die höchste Stufe heraufgesetzt. Dies betrifft nun einen breiten Streifen entlang der Landesgrenzen nach Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Sachsens Forstminister Wolfram Günther bittet in dem Zusammenhang alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Regeln zu halten und somit Waldbrände zu verhüten. Günther: »Wir erleben in den Wäldern derzeit für alle spürbar den Klimawandel und seine Folgen. Seit Wochen fehlen Niederschläge. Hinzu kommt, dass die Bäume austreiben und somit mehr Wasser brauchen. Und auf den viel zu trockenen Böden sammeln sich abgestorbene, trockene Blätter, Äste und Zweige – auch im Ergebnis der Waldschäden der vergangenen zwei Jahre. Hier reichen kleine Funken, um große Brände auszulösen. Deshalb meine dringende Bitte, sich verantwortungsvoll zu verhalten, im Wald nicht zu rauchen, kein Feuer zu machen und nur auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken.«

Der Minister weist zudem darauf hin, dass die Landkreise bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 Einschränkungen für das Betreten des Waldes verfügen können. Zurzeit trifft das zum Beispiel auf den Landkreis Nordsachsen zu.

Neben einem umsichtigen Verhalten der Waldbesucherinnen und Waldbesucher beugen Forstbehörden und Waldbesitzer Waldbränden durch verschiedene Maßnahmen vor.

Im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wird der Gefahr von Bränden unter anderem entgegengewirkt, indem vor allem in den kieferreichen Wäldern Nordsachsens verstärkt Laubbäume gepflanzt werden. Der Waldumbau ist hier also auch ein Beitrag zur Waldbrandverhütung. Ebenfalls der Vorbeugung dient die Anlage und Unterhaltung von Waldbrandriegeln bzw. -schutzstreifen und von Wundstreifen. Diese unterbrechen insbesondere die Ausbreitung von Bodenfeuern.

Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr in Sachsen sowie zum richtigen Verhalten im Wald finden Sie auch im Internet unter www.sachsenforst.de. Für unterwegs und für zusätzliche Informationen und Funktionen kann die mobile App »Waldbrandgefahr Sachsen« kostenfrei in allen gut sortierten App-Stores heruntergeladen werden.



Hintergrund
Waldbrände werden meist durch fahrlässiges Verhalten verursacht. Im vergangenen Jahr konnten fast drei Viertel der insgesamt 153 Waldbrände darauf zurückgeführt werden. Dies unterstreicht, wie wichtig achtsames Verhalten im und in der Nähe von Wald ist. Rauchen ist im Wald ganzjährig verboten. Der Umgang mit offenem Feuer im Wald oder in einer Nähe von 100 Metern – wie beim Gillen, bei Lagerfeuern oder beim Verbrennen von Gartenabfällen – ist grundsätzlich zum Schutz des Waldes untersagt. Auch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation können Waldbrände auslösen.
Insgesamt gibt es 204 durch Tests bestätigte Infektionen, 146 Personen konnten nach überstandener Corona-Erkrankung die Quarantäne beenden. Neun Patienten werden derzeit stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Inzwischen sind zwölf Menschen in Verbindung mit einer Corona-Infektion gestorben. 156 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne.
 
In Deutschland sind gestern 144.700 Infektionen mit dem neuen Corona-Virus registriert worden, das sind 1.600 mehr als am 20. April 2020. Mindestens 4.738 mit dem Erreger Sars-CoV-2 Infizierte sind nach Angaben des Robert-Koch-Institutes bundesweit daran verstorben, rund 91.500 haben die Infektion überstanden. Wie für andere Länder rechnen Experten aber auch in Deutschland mit einer hohen Dunkelziffer nicht erfasster Fälle.

Die Corona-Statistik für den Landkreis Meißen: Insgesamt gibt es 204 durch Tests bestätigte Infektionen, 146 Personen konnten nach überstandener Corona-Erkrankung die Quarantäne beenden. Neun Patienten werden derzeit stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Inzwischen sind zwölf Menschen in Verbindung mit einer Corona-Infektion gestorben. 156 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne.

Der aktuelle Test am Montag in einem Altenpflegeheim im Landkreis Meißen aufgrund einer Corona-Erkrankung hat insgesamt 13 Infektionen ergeben. Die infizierten Angestellten wurden sofort in Quarantäne geschickt, die betroffenen Heimbewohner werden in einem separaten Teil des Heimes betreut. „Es gibt einen ständigen Kontakt mit der Heimleitung“, informierte Amtsärztin Petra Albrecht, „sowohl zu medizinischen Fragen wie zur Pflegekoordination.“ In 14 Tagen soll der Test wiederholt werden. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass Besuche in Alten- und Pflegeheime derzeit leider nicht möglich sind bzw. nur dann, wenn die Heime Ausnahmereglungen zulassen. Die Gefahr für einen Anstieg der Corona-Infektionen ist eben weiterhin akut, so die Amtsärztin.

Umso unverständlicher sei die öffentliche Debatte um eine Exit-Strategie, sagte Klinikvorstand Frank Ohi auf der heutigen Sitzung des Krisenstabes. In den Elblandkliniken wird jeder Patient vor stationärer Aufnahme auf eine mögliche Corona-Infektion getestet. „Wir werden den aktuellen Standard im Bereich der Intensivmedizin gegenwärtig nicht zurückfahren“, erklärte Frank Ohi. Noch sei völlig unklar, wie sich die neuen Verhaltensregeln mit mehr Begegnungsmöglichkeiten von der Kita über die Schule bis zum Einkauf in den Innenstädten auswirken werden. „Erst in 14 Tagen haben wir dazu sichere Daten“, so der Klinikchef. Parallel zu dieser öffentlichen Debatte werden jedoch die personellen wie materiellen Ressourcen der Gesundheitsämter weiter hochgefahren. Die vom Bund angekündigten 150.000 Euro pro Amt stehen allerdings noch aus.


Keine Beanstandung

Im Polizeibericht vom Dienstag sind lediglich zwei Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Fragen gab es allerdings zum Thema Einkaufscenter. Dürfen Geschäfte unter 800 Quadratmeter in einer Mall – auch wenn sie eher klein ist - öffnen oder nicht? Der in der Landkreisverwaltung u.a. für Rechtsfragen zuständige Dezernent Manfred Engelhard sagte: „Nein, denn der Kundenstrom wird hier weitaus höher sein als bei Einzelläden in den Städten.“ Dennoch soll die Antwort mit dem Sächsischen Innenministerium erörtert werden.

Das Kreisordnungsamt, berichtete Manfred Engelhard, habe mit seinen Außendienstmitarbeitern Kontrollen in Spielhallen und auf Schießständen des Landkreises durchgeführt. "Ohne geringste Beanstandung.“ Derzeit müssen allerdings 60 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Corona-Schutz-Verordnungen des Freistaates bearbeitet werden.

Mit Blick auf den Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung wird derzeit die reguläre Öffnung der Kfz-Zulassung auf der Brauhausstraße in Meißen für den Monat Mai vorbereitet. Bis dahin sind auch dort weiterhin nur Termine nach vorheriger Anmeldung möglich!
Donnerstag, 23 April 2020 00:22

Wertstoffhöfe öffnen schrittweise

Am Mittwoch, 22. April 2020, öffnen schrittweise die Wertstoffhöfe im Verbandsgebiet für die Anlieferung von Abfällen aus privaten Haushalten. Für gewerbliche Anlieferer bleiben die Wertstoffhöfe weiterhin geschlossen. Die Umladestationen mit den Kleinannahmebereichen in Gröbern, Kleincotta und Freital bleiben geschlossen! Zur Umladestation Groptitz wird es eine separate Information geben.

In Freital wird auf dem Schlammteich 1 zusätzlich eine temporäre Grünschnittsammelstelle (voraussichtlich bis 2. Mai) für private Anlieferer eingerichtet. Die Grünschnittsammelstelle wird am 23.04. den Betrieb aufnehmen. Es werden keine anderen Abfälle angenommen. Dazu wird es ebenfalls eine gesonderte Information geben.


Wertstoffhöfe im Landkreis Meißen

WSH Großenhain, Zum Fliegerhorst 9
WSH Meißen, Am Wall 7
WSH Nossen, Steinbuschstraße 40
WSH Weinböhla, Spitzgrundstraße 32

Wertstoffhöfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

WSH Altenberg, Zinnwalder Straße 5a
WSH Dippoldiswalde, Alte Dresdner Straße 10
WSH Neustadt, Werner-von-Siemens-Straße 20
WSH Pirna, Nordstraße 5


Öffnungszeiten

Im Zeitraum vom 22. April bis 2. Mai gelten neue Öffnungszeiten für die oben benannten Wertstoffhöfe.
Montag – Freitag 12:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend 08:00 Uhr – 12:00 Uhr



Hinweise

Um Beachtung der folgenden Hinweise wird gebeten:
1. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt besonders für die Aufforderung zum Betreten bzw. Befahren der Anlage.
2. Die Wertstoffhöfe dürfen nur mit einer Bedeckung für Mund und Nase (z. B. Masken, Schals, Tücher usw.) betreten bzw. befahren werden.
3. Auf dem Betriebsgelände gilt die Abstandsregelung gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020. Die Anlieferer haben damit zu den Beschäftigten des ZAOE sowie zu allen anderen Personen auf der Anlage einen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

Der ZAOE bittet die BürgerInnen um Verständnis für die Maßnahmen. Weiterhin wird Geduld erforderlich sein, da die zur Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen getroffenen Regelungen, möglicherwiese längere Wartezeiten verursachen werden.

Der ZAOE erhofft sich von den BürgerInnen ein umsichtiges Handeln in Bezug auf die Abfallanlieferungen. Es sollte geprüft werden, ob der Sperrmüll gleich am ersten Tag der Öffnung zum Wertstoffhof gebracht werden muss. Dieser kann auch weiterhin zur Abholung schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.
Derzeit gibt es im Landkreis insgesamt 196 positive Tests, 135 Menschen konnten nach überstandener Corona-Infektion die Quarantäne beenden. Zehn Patienten werden aktuell stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Elf Menschen sind insgesamt an Covid-19 verstorben. 164 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation.
 
Auf die vorsichtigen Lockerungen im Alltag haben die Bürgerinnen und Bürger am Montag eher zurückhaltend reagiert. In der Meißner Innenstadt waren viele kleine Läden geöffnet, doch nur sehr zögerlich entwickelte sich ein Kundenstrom. Die Ladeninhaber waren dennoch zufrieden: „Im Vergleich zu der Woche vor Ostern ist es heute richtig lebendig.“ Die Polizei berichtete im Krisenstab von lediglich drei Ordnungswidrigkeiten im gesamten Landkreis, allerdings von vielen Fragen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der gültigen Rechtsverordnung.

Die Zahlen: Derzeit gibt es im Landkreis insgesamt 196 positive Tests, 135 Menschen konnten nach überstandener Corona-Infektion die Quarantäne beenden. Zehn Patienten werden aktuell stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Elf Menschen sind insgesamt an Covid-19 verstorben. 164 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation. Die immer noch sehr moderate Corona-Statistik für den Landkreis Meißen ist nach Auffassung der Amtsärztin Petra Albrecht kein Grund zur Sorglosigkeit: „Mit mehr Kontakten wird sich auch die Zahl der Infizierten wieder erhöhen und parallel dazu die der Kontaktpersonen.“ Die Recherche der Infektionsketten und damit die Ermittlung möglichst aller Kontaktpersonen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Eindämmung der Pandemie, die andere das umsichtige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.

Nachdem sich die Ansicht durchgesetzt hat, dass die Mund-Nasen-Masken eine wichtige Schutzfunktion erfüllen, wird überall im Landkreis Meißen genäht. Der SSG-Beauftragte im Krisenstab Ralf Hänsel hat über die Städte und Gemeinden Ressourcen für das Nähen von Schutzmasken erschlossen: „Bislang haben wir 89 Nähmaschinen organisiert. Weitere werden folgen.“ Der Bedarf ist groß. Fragen aus den Städten und Gemeinden gibt es zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Horten. Der Freistaat hat die Zahl der Bedarfsgruppen erweitert. Die Fragen der Bürgermeister sind, ob das Messen der Körpertemperatur hilfreich sei, eine Infektion frühzeitig zu erkennen? Und: Sollten akribisch geführte Listen im Notfall über Kontakte des Kindes informieren? Die Kontaktlisten können die Arbeit der Rechercheteams im Notfall erleichtern, das Temperaturmessen sei keine Option, da auch andere Infekte Ursache sein könnten, so die Amtsärztin. Auch bei den Kontaktlisten sollte der bürokratische Aufwand nicht zu hoch sein.


Masken sind Pflicht

Die Landkreisverwaltung bleibt für den uneingeschränkten Besucherverkehr weiterhin geschlossen. „Wir bieten Termine für persönliche Anliegen“, erklärte der zuständige Dezernent Manfred Engelhard, „die nach telefonischer Absprache vergeben werden.“ Wichtig für alle Besucher ist der Mund-Nasen-Schutz ab Mittwoch. „Das kann auch ein Tuch oder Schal sein“, so Manfred Engelhard.
Aktuell wurden insgesamt 193 Personen positiv getestet, für 125 ist die häusliche Quarantäne nach der Corona-Erkrankung beendet. Neun Patienten werden weiterhin stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Elf Menschen sind an dem Virus verstorben. Die Zahl der Kontaktpersonen hat sich auf 178 reduziert.
 
Sachsen hat seine restriktiven Ausgangsbeschränkungen gelockert. Im Landkreis Meißen können die Landkreisbewohner Haus und Wohnung seit heute ohne Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen. Allerdings gelten weiterhin strenge Kontaktbeschränkungen, die sich auf die Familie bzw. das Treffen mit lediglich einer Person beziehen. Auch kleine Läden dürfen wieder öffnen, womit sich die Innenstädte beleben werden. Im Krisenstab der Landkreisverwaltung werden die Lockerungen im Alltag kritisch gesehen. Die ersten optischen Eindrücke am Wochenende scheinen diese Meinung zu bestätigen: „Die Menschen gehen wieder aufeinander zu.“ Die Zahl der Corona-Infektionen wird auch im Landkreis Meißen steigen.

Aktuell wurden insgesamt 193 Personen positiv getestet, für 125 ist die häusliche Quarantäne nach der Corona-Erkrankung beendet. Neun Patienten werden weiterhin stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Elf Menschen sind an dem Virus verstorben. Die Zahl der Kontaktpersonen hat sich auf 178 reduziert. Doch Amtsärztin Petra Albrecht geht davon aus, dass sich dieser Teil der Statistik aufgrund der neuen Regeln in den nächsten Tagen ebenfalls erhöhen wird.

Kritisch sieht die Medizinerin auch die unbedingte Pflicht, sich bei Atemwegserkrankungen wieder dem Hausarzt in der Praxis vorzustellen: „Ich hätte mir hier eine längere Übergangsfrist gewünscht.“ Ähnlich sehen es auch die niedergelassenen Ärzte, die zudem befürchten, dass Patienten mit anderen Krankheitsbildern aus Furcht vor Ansteckung den Arztbesuch lieber hinauszögern. Es war Wunsch der Ärzte, die Behelfsregelung bis zum 3. Mai zu verlängern. Doch der zuständige Bundesausschuss hat anders entschieden.

Dass ein Ende der Krise noch nicht in Sicht ist, lässt sich auch mit der weiteren personellen Aufstockung der Gesundheitsämter in den Landkreisen belegen. So werden Medizinstudenten und 20 Angehörige der Bundeswehr die Arbeit des Gesundheitsamtes der Landkreis Meißen unterstützen.

Erfreulich war der große Test des ersten Altenpflegeheimes mit lediglich einer Corona-Infektion. Heute folgt die zweite Einrichtung mit Corona-Infektion. Getestet werden auch hier Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal.

Die Polizei im Landkreis Meißen schaut auf ein relativ ruhiges Wochenende mit vier Strafanzeigen und 45 Ordnungswidrigkeiten zurück. Polizeihauptkommissar Raiko Riedel sieht die neue Verordnung ebenfalls skeptisch, denn „es braucht immer eine Zeit, bis sich die Menschen an neue Bestimmungen gewöhnt haben“. Die nächsten Tage sind aber entscheidend für weitere Lockerungen im Alltag. Wenn Mundschutzpflicht und Kontaktbeschränkungen strikt eingehalten werden, wird sich auch die Zahl der Infizierten kaum erhöhen.


Im Normalbetrieb

Seit heute verkehren Bahnen und Busse wieder im Normalbetrieb. Der für den ÖPNV zuständige Dezernent und 2. Beigeordnete des Landkreises Andreas Herr informierte den Krisenstab über aufeinander abgestimmte Fahrpläne im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), der aktuell das Krisenmanagement übernommen hat. Regelmäßig treffen sich die Landkreisverwaltungen, die Stadt Dresden sowie die Verkehrsunternehmen unter Regie des VVO zu Telefonkonferenzen. Zwei Tage vor „Normalbetrieb“ wurde die personelle Situation in den Unternehmen diskutiert. Es gibt keine krankheitsbedingten Ausfälle.

Mit der Rückkehr vom Ferien- zum Alltagsfahrplan verknüpft sich schließlich auch der Schülerverkehr. Die Sorgen der Eltern, dass die geforderten Abstandsregeln in den Bussen nicht eingehalten werden können, seien unbegründet, so Andreas Herr: „Da zuerst nur die Prüfungsklassen in die Schulen zurückkehren, der Fahrplan aber lückenlos organisiert ist, gibt es keine Probleme mit den Abständen.“ Diese Situation wird sich auch mit dem erweiterten Schulbetrieb ab 4. Mai nicht ändern.

Große Probleme bereiten den Unternehmen wie Verwaltungen hingegen die finanziellen Verluste seit März: Rund 2,7 Millionen Euro stehen für März im Verkehrsverbund auf der Minusseite, im April sind es voraussichtlich 7,5 Millionen. „Hier brauchen die Unternehmen dringend Hilfe.“, erklärte Andreas Herr. Anfang Mai, so der Plan, sollen auch die Tourismuslinien ihre Fahrten wieder aufnehmen. Dazu gehören die touristischen Stadtlinien in Meißen, die Buslinie M vom Meißen nach Moritzburg sowie die Schmalspurbahn von Radebeul Ost nach Radeburg.
Letzte Änderung am Dienstag, 21 April 2020 00:23
Im Freistaat Sachsen gelten ab kommendem Montag (20. April 2020) leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Das beschloss das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung. Grundlage dieser Änderungen sind die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Standards, die alle Bundesländer im Rahmen eigener Rechtsverordnungen nun verbindlich festlegen. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren.
Auch künftig ist jede Bürgerin und jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes), um die Ansteckung zu vermeiden. Dies gilt für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften.

Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.

Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Unabhängig von der Fläche zulässig ist die Öffnung von Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Erlaubt ist dort wie bisher nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie von Läden, die über einen separaten Kundeneingang von außen verfügen.

Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt - mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.

Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig.

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.


Ebenfalls in seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Die vorgenommenen Änderungen dienen lediglich der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist die Hotline 0800 1000214 geschaltet, diese ist täglich von 7-18 Uhr, am Wochenende von 12-18 Uhr erreichbar.