Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Die Zahl der positiven Tests hat sich seit gestern im Landkreis Meißen nicht verändert und liegt weiterhin bei insgesamt 219. 165 Infizierte sind genesen und konnten die häusliche Isolation beenden, acht Patienten werden nach wie vor stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Eine Erhöhung gibt es bei den Kontaktpersonen von 96 am Mittwoch auf 97 am Donnerstag.

Die aktuelle deutschlandweite Reproduktionszahl von 0,7 lässt hoffen, dass es beim Thema Corona-Alltag weitere Lockerungen geben wird. Doch zunächst die aktuellen Daten für den Landkreis Meißen: Die Zahl der positiven Tests liegt weiterhin bei insgesamt 219 und hat sich demzufolge seit gestern nicht verändert. Auch die anderen Daten sind im Vergleich zu Mittwoch identisch: 165 Infizierte sind genesen und konnten die häusliche Isolation beenden, acht Patienten werden nach wie vor stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Eine Erhöhung gibt es bei den Kontaktpersonen von 96 am Mittwoch auf 97 am Donnerstag. Die erneuten Tests in einem Altenpflegeheim im Landkreis Meißen mit ehemals 13 Corona-Infizierten haben fünf Infektionen ergeben. Nach Aussage von Amtsärztin Petra Albrecht folgt in der kommenden Woche ein weitere Testserie: „Wir sind dennoch optimistisch, denn zumindest hat sich die Infektion nicht großflächig ausgebreitet auch aufgrund der sehr strengen Hygieneregeln.“

Ein ganz wichtiges Thema sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. So informierte Landrat Arndt Steinbach den Krisenstab, dass „2.772 Unternehmen im Landkreis Meißen Kurzarbeit angemeldet haben, die weit über 31.000 Arbeitnehmer betrifft“. Die deutschlandweiten Wirtschaftsprognosen stimmen nicht optimistisch, wobei die Analysen andererseits ein sehr ambivalentes Bild ergeben. Landrat Steinbach hofft, dass die Wirtschaftshilfen des Bundes wie des Freistaates „für den Mittelstand eine Brücke über diese Krise darstellen.“

Die offene Frage der Elternbeiträge ist geklärt. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz legte dar, dass der Freistaat die Befreiung auch jener Eltern, die ihre Kinder aufgrund beruflicher Pflichten in der Kita während der angeordneten Schließung notbetreuen lassen konnten, aufgehoben sei: „Ab Montag müssen alle Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, wieder Beiträge bezahlen, wobei die Städte und Gemeinden letztendlich diesen Teil der Finanzierung entscheiden.“ Der SSG-Verantwortliche im Krisenstab und Zeithainer Bürgermeister Ralf Hänsel wird das Thema mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises beraten.

Die Beruflichen Schulzentren in Großenhain, Meißen, Radebeul und Riesa bereiten den regulären Schulbetrieb vor. „Hier stehen wir vor großen organisatorischen Herausforderungen“, so Janet Putz in einem zweiten Themenblock. Vor allem im BSZ Großenhain sind gute Lösungen gefragt, da hier die räumlichen Möglichkeiten eher gering sind. Es gibt erste Überlegungen für einen Schichtunterricht, der sich aber mit zusätzlichen Hygieneforderungen verknüpft.

Die Elblandkliniken arbeiten nach Auskunft von Klinikvorstand Frank Ohi an einem Übergangskonzept, das die Rückkehr in den Normalbetrieb mit den weiteren medizinischen Herausforderungen der Corona-Infektionen verbindet: „Die Station in Meißen bleibt nach aktuellen Überlegungen bestehen, an den anderen Standorten gibt es die Möglichkeit einer ersten Diagnostik bei Infektions-Verdacht.“ Gegenwärtig werde sich aber an der bestehenden auch intensivmedizinischen Struktur nichts ändern, so Frank Ohi. Wenngleich die Elblandkliniken weit weniger Testanforderungen erreichen als noch vor 14 Tagen. „Ob sich mit dieser Entwicklung schon ein Rückzug der Infektionsgefahren verknüpft“, erklärte der Vorstand, „lässt sich erst in ein bis zwei Wochen sagen.“


Neue Regelungen

Das sächsische Kabinett hat sich am Mittwoch über das Vorgehen und die Grundlinien mit Blick auf die weitere Öffnung von Dienstleistungsbereichen verständigt. Neben Friseursalons sollen auch Kosmetik- und Nagelstudios sowie Fußpflegeinrichtungen geöffnet werden. Auch hier gelten strenge Hygienestandards. Dazu gehören alle gesichtsnahen Leistungen, wo nicht beide Seiten – Kunden und Beschäftigte – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Fußpfleger und Nagelstudios können ab 4. Mai ihre Arbeit unter Auflagen wie Einmal-Handschuhe, Mund-Nase-Bedeckung, gute Raumlüftung ihre Arbeit aufnehmen. Auch Kosmetikstudios dürfen ab Montag öffnen, doch gesichtsnahe Dienstleistungen sind erst ab der 20. Kalenderwoche möglich. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft wurden verbindliche Hygienevorgaben erarbeitet. Da das Interesse an all diesen Leistungen sehr hoch ist, wird den Betrieben die Möglichkeit eingeräumt, Kunden bis 22 Uhr zu bedienen.


Digitale Bildungsangebote

Die Corona-Krise stellt Familien vor neue Herausforderungen. Viele Kita- und Schulkinder können noch nicht ihre Einrichtungen besuchen und werden zu Hause betreut. Das Bildungsbüro der Landkreisverwaltung möchte deshalb auf einer neuen Seite http://www.kreis-meissen.org/16346.html Ideen und Denkanstöße zu Bildungs- und Beschäftigungsangeboten für Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene geben sowie über Mitmachaktionen informieren. Die Bandbreite geht von Informationen zum Umgang mit digitalen Medien für die Kleinsten über Lernvideos für Schüler aller Klassenstufen bis zu digitalisierten Ausstellungen. Weitere Themen, wie sportliche Angebote, Wohnzimmerkonzerte, initiiert durch die Musikschule des Landkreises, sowie Familienbildungs- und Beratungsangebote sind Tipps für einen möglichst entspannten Familienalltag. Einige Angebote können aufgrund der aktuellen Lage auch kostenlos genutzt oder getestet werden. Alle Auflistungen werden regelmäßig weitergeführt bzw. aktualisiert. Ergänzungen oder Anregungen können per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitgeteilt werden.
Schulen für Vorabschlussklassen geöffnet
 
Betreuungsangebote in der Kindertagespflege sind ab dem 4. Mai wieder möglich. Zudem können nicht nur die Schüler der Abschlussklassen, sondern nun auch die Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab dem 6. Mai wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen. Das sieht eine neue Allgemeinverfügung vor, die das Kabinett heute beschlossen hat.

Mit der neuen Allgemeinverfügung ändert sich auch der Anspruch auf Betreuung oder Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen. Integrationskinder im Alter vor der Einschulung mit Anspruch auf Eingliederungshilfe haben nun auch Anspruch auf Notbetreuung, wenn die Personensorgeberechtigten die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können.

Für Schüler der 4. Klassen gibt es neben dem Unterricht auch ein schulisches Betreuungsangebot zu den üblichen Unterrichts- und Betreuungszeiten am Standort der Grund- oder Förderschule im Rahmen der jeweiligen Betreuungsverträge. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schul- und Hortleitung sind unter Beachtung des Infektionsschutzes auch abweichende Regelungen für das Betreuungsangebot zulässig, um unter den gegebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen vor Ort die bestmögliche Lösung zu realisieren.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 3 sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen haben wie bisher einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn beide Elternteile in bestimmten Berufsbranchen tätig sind. Die Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de. Nur in wenigen Ausnahmefällen besteht auch ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil in ausgewählten Bereichen tätig ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.

Die schrittweise Öffnung der Schulen betrifft neben der 4. Klassenstufe an Grund- und Förderschulen auch die Schüler der 8. Klassenstufe im Hauptschulbildungsgang und der 9. Klassenstufe im Realschulbildungsgang der Oberschulen und der entsprechenden Förderschulen. Sie betrifft ferner an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Klassenstufen 8 und H 9 und an den Gymnasien die Schüler der Jahrgangsstufe 11. An Beruflichen Gymnasien gilt dieses für die Jahrgangsstufe 12. Hinzukommen Schüler in beruflichen Bildungsgängen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen. Nähere Informationen dazu gibt es im SMK-Blog (www.bildung.sachsen.de/blog). Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bleiben mit Rücksicht auf das Infektionsrisiko ihrer Schülerschaft weiterhin geschlossen. Für alle Schüler der nicht genannten Klassenstufen bleibt es in dieser Stufe der schrittweisen Schulöffnungen bei der häuslichen Lernzeit.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt hinsichtlich der Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung am 4. Mai, hinsichtlich der erweiterten schulischen Unterrichtung am 6. Mai in Kraft. Die Allgemeinverfügung und eine aktualisierte Übersicht der Sektoren mit Anspruch auf Notbetreuung sowie das dazu auszufüllende Formblatt sind abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

Fragen der Bevölkerung werden beantwortet unter der Hotline 0800/1000214.
Wöller: »Wichtiges Signal für den Breiten- und Leistungssport sowie für das Vereinsleben im Freistaat Sachsen«
 
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller begrüßt die Regelung, wonach Sportvereine Außensportanlagen ab Montag unter Auflagen wieder nutzen können. Die Mitglieder der Staatsregierung haben sich in ihrer heutigen Kabinettssitzung darauf verständigt.

»Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Unsere Sportlerinnen und Sportler sehnen sich danach, ihr Training zum Teil wieder aufnehmen zu können. Deshalb freue ich mich über die neue Regelung, die ein wichtiges Signal für den Breitensport und das Vereinsleben im Freistaat Sachsen ist. Ich appelliere aber an alle Sportler und Trainer, nicht nur die Regeln im Spiel, sondern auch jene in der Pandemiebekämpfung einzuhalten«, so Wöller.

So sei neben der Abstandswahrung beispielweise wichtig, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Händehygiene eingehalten wird. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden.

Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Grundlage sind Abstimmungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten.

Um eine Ausbreitung des Virus zu reduzieren oder gar zu verhindern, gilt weiter die Aufforderung, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das trifft auch für überregionale tages-touristische Ausflüge zu. Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur wie bisher mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person, sondern auch mit deren Partnerin oder ihrem Partner. Das gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.

Dringend empfohlen wird, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen dieser Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin in Geschäften des Einzelhandels und beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel.

Alle Versammlungen und sonstigen Ansammlungen von Menschen bleiben untersagt. Ausgenommen sind Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und weiterer fünf Personen zur Begleitung Sterbender. Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften und der Abstandsregelung erlaubt. Gestattet sind auch der Besuch von Kitas zur Notbetreuung, von öffentlichen und freien Schulen im Zusammenhang mit der geltenden Allgemeinverfügung sowie der Besuch von Bildungseinrichtungen und Berufsbildungszentren. Erlaubt sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr bleiben grundsätzlich geschlossen und untersagt. Die bereits bestehenden Ausnahmen werden erweitert auf Gedenkstätten, Bibliotheken ausschließlich zur Medienausleihe, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten. In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Öffnen dürfen Fahrschulen. Allerdings dürfen sie noch keine Fahrstunden und praktische Fahrprüfungen für PKW anbieten.

Spielplätze dürfen bei Einhaltung eines speziellen hygienischen Nutzungskonzepts nach Genehmigung durch die Kommune wieder benutzt werden. Auch Außensportstätten sind zur Nutzung wieder zugelassen, wenn Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Die Vorschriften für Geschäfte, Betriebe und Dienstleistungsbetriebe bleiben weitgehend bestehen. Einkaufszentren müssen zur Öffnung Konzepte vorlegen, die mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind. Möbelhäuser dürfen zusätzlich öffnen. Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 qm erlaubt, die nunmehr auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden kann. Öffnen dürfen künftig Friseure und artverwandte Dienstleistungen, wenn sie besondere Schutzmaßnahmen für Kunden und Beschäftigte anwenden. Gaststätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Erlaubt sind künftig Dauercamping sowie Ferienwohnungen und Wohnmobile zur Eigennutzung.

Möglich sind wieder Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einem genehmigten Konzept zur Hygiene und der professionellen Betreuung. Die Besuchsverbote in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben mit den bereits bisher geltenden Ausnahmemöglichkeiten bestehen.

Diese Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Mai 2020 außer Kraft.

In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett zudem beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich
20. Mai 2020 zu verlängern. Die vorgenommenen Änderungen dienen der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Für Fragen der Bevölkerung ist auch an Wochenende sowie Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr die Hotline 0800 100 0214 besetzt.
Aufgrund der moderaten Entwicklung der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Meißen hat der Krisenstab auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die täglichen Beratungen auf vorerst drei pro Woche zu reduzieren. Aber die Statistik wird weiterhin täglich veröffentlicht: Im Landkreis Meißen gibt es 219 positiv getestete Personen, davon konnten 165 ehemals Infizierte die häusliche Quarantäne beenden. Acht Patienten werden stationär behandelt, davon zwei intensivmedizinisch.16 Menschen sind insgesamt verstorben. Und 96 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne.
Ab 4. Mai mehr Züge, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse unterwegs

Ab Montag, dem 4. Mai, erhöhen die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ihr Angebot. Im Zuge der allgemeinen Lockerungen kehren damit weitere Linien zu ihrem planmäßigen Angebot zurück, um den Fahrgästen ausreichend Platz anbieten zu können.


Änderungen bei der DB Regio und der Mitteldeutschen Regiobahn

Die S-Bahn-Linie S 1 fährt ab Montag wieder planmäßig. Zwischen Meißen und Pirna sind dann in den Hauptverkehrszeiten wieder vier Züge unterwegs, nach Bad Schandau rollen die S-Bahnen alle 30 Minuten. Auf der Linie S 3 sind die Züge ebenfalls wieder häufiger unterwegs: Zwischen Dresden und Tharandt fahren bis zu drei S-Bahnen stündlich, lediglich im Abschnitt Tharandt – Freiberg fallen die Züge weiterhin aus. Auf den wichtigen Strecken Richtung Westsachsen und Bayern startet der Regionalexpress RE 3 Dresden – Hof ab Montag wieder, die RB 30 Dresden – Zwickau ist ebenfalls wieder planmäßig stündlich unterwegs. Auf der RB 34 Dresden – Kamenz wird ab Montag die Kapazität in der Hauptverkehrszeit erhöht: es sind dann wieder zwei Triebwagen im Einsatz.


Dichteres Angebot in Hoyerswerda und Dresden

Zum 4. Mai passt die Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda (VGH) ihr Angebot an die steigende Nachfrage an: Die Stadtbusse fahren dann wieder im gewohnten 30-Minuten-Takt. In der Landeshauptstadt kehrt die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) am Montag auf den meisten Straßenbahn- und Buslinien im Tagesverkehr zum 10-Minuten-Takt zurück.


Änderungen bei Fähren und im Freizeitverkehr

Bereits ab 1. Mai setzt die Fähre in Coswig täglich nach Sommerfahrplan über. Die Fähre in Diesbar-Seußlitz, die Schmalspurbahnen, die regionalen Nachtbusse und die Freizeitlinien im Elbland und in der Lausitz bleiben vorerst weiter außer Betrieb. Die Dresdner Bergbahnen sowie die Elbfähren in der Landeshauptstadt und in der Sächsischen Schweiz fahren weiterhin nach dem Winterfahrplan.


Die aktualisierten Daten werden derzeit in die Fahrplanauskünfte eingearbeitet. Detaillierte Informationen erhalten die Fahrgäste bei den Unternehmen unter www.bahn.de,www.dvb.de, www.mitteldeutsche-regiobahn.de, www.vgh-hy.de, www.vg-meissen.de sowie beim Verkehrsverbund unter www.vvo-online.de und an der InfoHotline 0351/852 65 55.
Auf Grund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung ist die Wasserführung in den Gewässer im Landkreis Meißen sehr niedrig. Daher wird dringend auf die Einhaltung der verbotenen Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken verwiesen.

Einzelheiten sind in der gültigen „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“ vom 12.07.2019, die im Amtsblatt für den Landkreis Meißen am 2. August 2019 bekanntgemacht wurde, nachzulesen. Zudem kann die Allgemeinverfügung über folgenden Link recherchiert werden: siehe Informationen
Im Landkreis Meißen gibt es 216 positiv auf COVID-19 getestete Personen, davon konnten 177 die häusliche Quarantäne beenden. 12 Erkrankte werden derzeit stationär betreut, davon 3 auf der Intensivstation. 95 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation.15 Personen sind insgesamt in Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.
 
In Deutschland gibt es inzwischen 155.193 laborbestätigte COVID-19 Fälle, 5.750 Menschen sind im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben, die Mehrzahl der Toten – nämlich 87 Prozent – war älter als 70 Jahre. Allerdings sind die über 70jährigen mit nur rund 19 Prozent an der Statistik Gesamtinfektionen beteiligt, dagegen die Altersgruppe zwischen 15 bis 59 mit 67 Prozent. Die Infektionen sind zwischen Frauen und Männern etwa gleich verteilt.

Im Landkreis Meißen wurden aktuell 216 Personen positiv auf eine Corona-Infektion getestet, 177 Infizierte sind genesen und konnten die Quarantäne beenden. 12 Patienten werden stationär behandelt, drei davon auf der ITS. Die Zahl der im Zusammenhang mit Covid-19 Verstorbenen hat sich auf 15 erhöht. Das Gesundheitsamt hat für insgesamt 95 Kontaktpersonen eine häusliche Isolation angeordnet. Dazu erklärte Amtsärztin Petra Albrecht auf der Sitzung des Krisenstabes am Dienstag: „Die aktuelle Entwicklung ist sehr moderat und überschaubar. Die Zahl der Kontaktpersonen reduziert sich auch analog der Corona-Reproduktionszahl.“ Doch die steigt laut Robert-Koch-Institut deutschlandweit wieder. Umso wichtiger ist das Einhalten der Hygieneregeln im Alltag.

Der SSG-Vertreter und Bürgermeister der Gemeinde Zeithain Ralf Hänsel äußerte den Wunsch einer Regelung zu den ausgesetzten Elternbeiträgen für die Kita-Betreuung: „Meine Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister haben den Wunsch, dass diese Beiträge zumindest von den Eltern erhoben werden, deren Kinder in der Kita derzeit notbetreut werden.“ Landrat Arndt Steinbach empfahl, diese Frage zwischen dem SSG und dem Freistaat zu klären.

Die Ergebnisse für die Nachtests in einem Altenpflegeheim mit Corona-Infektionen lagen heute vormittag noch nicht vor. Amtsärztin Petra Albrecht signalisierte nochmals „sofortige Hilfe, wenn der Verdacht einer Infektion in einem der Altenpflegeheime im Landkreis Meißen besteht“.

Wesentlich verbessert hat sich die Situation bei der materiellen Ausstattung mit Infektionsschutz wie Masken, Visiere, Handschuhe, Overalls. Der Leiter des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Ronald Voigt informierte über eine weitere Lieferung: „Wir sind gegenwärtig auf mögliche Mängel in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen gut vorbereitet.“ An Engpässen fehle es trotzdem nicht wie an nässebeständigen Kitteln. Hier wird sich der Landkreis mit dem Freistaat in Verbindung setzen.

Aufgrund der derzeit moderaten Krisenentwicklung reduziert der Stab seine Sitzungen auf drei Tage pro Woche: dienstags, donnerstags und sonntags. „Sollten die Zahlen wieder steigen und damit auch die Anforderungen an das Krisenmanagement“, erklärte Landrat Arndt Steinbach, kehre man zu täglichen Beratungen zurück.


Wieder Normalbetrieb

Das Kreisverkehrsamt bereitet gegenwärtig die reguläre Öffnung der Kfz-Zulassung auf der Brauhausstraße in Meißen ab Montag, den 4. Mai, vor. Der zuständige Dezernent Manfred Engelhard erklärte, dass sich diese Öffnung allerdings mit strengen Hygieneregeln verbindet: „Der Einlass wird zunächst auf zehn Kunden reduziert, um den notwendigen Abstand zu garantieren. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht.“ Zudem bittet Manfred Engelhard, nach wie vor nur in dringenden Fällen die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.


Hoffnung für Wirte

Die sächsischen Gastronomen reagieren vorsichtig optimistisch auf Ministerpräsident Michael Kretschmers (CDU) Idee möglicher Lockerungen für ihre Branche. Allerdings sei noch nichts Konkretes entschieden, sagen die Gastronomen im Landkreis Meißen. Dennoch sei der Vorstoß als erster Schritt wichtig. Vielerorts wird über Hygienekonzepte nachgedacht, um auf die Lockerung gut vorbereitet zu sein. Wichtig sei es, die Sicherheit der Gäste zu garantieren. Aber auch das Ambiente soll stimmen. Laut Axel Klein vom Gaststättenverband Dehoga Sachsen ist eine Bewertung der Lage schwierig, solange die genauen Regelungen unklar bleiben. Klar sei hingegen, dass die Branche auch nach einer Öffnung nicht sofort laufen werde wie zuvor. Deswegen sei ein Rettungsschirm auf Bundesebene weiter notwendig, sagte der Dehoga-Geschäftsführer.

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hatte sich am Sonntag für einen gemeinsamen Katalog der Bundesländer mit Kriterien für Lockerungen in der Gastronomie ausgesprochen. Der Betrieb solle langsam in Gang kommen. Für Sachsen schwebt dem Politiker ein Zeitpunkt zwischen Himmelfahrt (21. Mai) und Pfingsten (31. Mai) vor.
Schulen sollen für alle Vorabschlussklassen sowie für die 4. Klassen öffnen

Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen sollen ab dem 6. Mai wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden sollen zu diesem Termin die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen. Damit setzt Sachsen bundesweite Absprachen vom 15. April um. Damals hatten sich die Länder in Absprache mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, Anfang Mai die Schulen auch für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen, zu öffnen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. »Wir wollen damit den Schülern, die Chance geben, sich auf ihren Abschluss im kommenden Schuljahr vorzubereiten«, teilte Kultusminister Christian Piwarz heute mit. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird das Kabinett voraussichtlich am kommenden Donnerstag (30. April) beschließen.

Die Wiederaufnahme des Unterrichts in der Primarstufe zunächst in der 4. Klassenstufe ist damit begründet, dass die ältesten Schüler im Grundschulalter am ehesten Abstands- und Hygieneregel einhalten können.

Die schrittweise Öffnung der Schulen betrifft neben der 4. Klassenstufe an Grund und Förderschulen auch die Schüler der 8. Klassenstufe im Hauptschulbildungsgang und der 9. Klassenstufe im Realschulbildungsgang der Oberschulen. Sie betrifft ferner an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Klassenstufen 8 und H 9 und an den Gymnasien die Schüler der Jahrgangsstufe 11. An Beruflichen Gymnasien gilt dieses für die Jahrgangsstufe 12. Hinzukommen Schüler in beruflichen Bildungsgängen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen. Nähere Informationen dazu gibt es im SMK-Blog (www.bildung.sachsen.de/blog). Parallel finden für die Abschlussklassen weiterhin Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen statt.


Ausblick auf 3. Stufe der Öffnung

Mit der Aufnahme des Unterrichts in den vierten Klassen und den Abschluss- und Vorabschlussklassen ist es für den Kultusminister nicht getan. »Ich schätze zwar ein, dass mit einem Normalbetrieb bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr zu rechnen ist, aber wir denken dennoch über eine weitere Öffnung der Schulen nach. In einer dritten Stufe wollen wir für die übrigen Schüler den Unterricht an den Schulen eröffnen. Dabei denken wir an einen Wechsel aus Präsenzzeiten an der Schule und häuslichen Lernzeiten. Wir streben an, dass alle Schüler, wenn die Lage es zulässt, möglichst mindestens einmal in der Woche im Unterricht an der Schule sein können. Um die Gesundheit aller zu schützen, müssen dabei zwingend die Maßgaben des Infektionsschutzes bedacht werden, um eine Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Kultusminister Christian Piwarz stellte zudem klar, dass für die Schüler der Abschluss- und Vorabschlussklassen kaum vollumfänglich Präsenzunterricht stattfinden kann. »Klassen, Gruppen und Kurse müssten räumlich und zeitlich voneinander getrennt werden. Nur so können die strengen Hygieneregeln und Abstandsgebote eingehalten werden. Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen wollen wir aber wenigstens wieder eine regelmäßige Interaktion zwischen Schülern und ihren Lehrern ermöglichen«, so der Minister. Jedoch sei eine zur Stundentafel adäquate Unterrichtspräsenz nicht immer möglich. »Deshalb werden auch künftig Lernzeiten außerhalb der Schule vor allem zur Übung, Festigung und Vertiefung des Unterrichtstoffes notwendig bleiben. Präsenzzeiten und Lernzeiten gut aufeinander abzustimmen, ist die Aufgabe, vor der jede einzelne Schule jetzt steht«, so der Minister. Die Unterschiede der konkreten Bedingungen an den Schulen seien so groß, dass letztendlich nur vor Ort der Wechsel zwischen Lernzeiten zu Hause und Präsenzzeiten an der Schule geplant werden könnten. Das Kultusministerium wird die Schulen dabei mit weiteren Hinweisen in der kommenden Woche unterstützen. »Bei der Planung des wiederbeginnenden Unterrichts sollten Lehrerinnen und Lehrer sensibel mit sozial-emotionalen Auswirkungen des Lernens zu Hause umgehen, um die Schüler behutsam wieder an den schulischen Alltag heranzuführen«, so Kultusminister Christian Piwarz.

Die Schulen könnten eigenverantwortlich die Präsenzzeiten mit Bezug zur Stundentafel festlegen. Die Umsetzung der Lehrplanziele stehe nicht im Vordergrund. »Lehrerinnen und Lehrer entscheiden auf Grund der pädagogischen Situation, welche inhaltlichen Schwerpunkte sie für die in der verbleibenden Unterrichtszeit setzen (s. auch »Hinweise zum Lernen und Unterrichten« im SMK-Blog unter www.bildung.sachsen.de/blog). Lehrkräfte sollten zudem besonders sensibel bei der Bewertung und Benotung von Leistungen vorgehen. Von der Mindestanzahl der Klassenarbeiten und Klausuren könne abgewichen werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de. Fragen können unter der zentralen Hotline 0800-1000214 beantwortet werden.
Im Landkreis Meißen gibt es 214 positiv auf COVID-19 getestete Personen. Davon haben 163 die häusliche Quarantäne beendet. 12 Erkrankte werden stationär betreut, 4 auf der Intensivstation. 92 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation. 14 Personen sind insgesamt verstorben.

Wann und vor allem bei welchen Themen gibt es die nächsten Lockerungen im restriktiv geregelten Corona-Alltag? Sachsen hat gemeinsam mit Sachsen-Anhalt weitere Maßnahmen abgestimmt. Dazu gehört auch ein Katalog an Forderungen, mit dem die beiden Ministerpräsidenten in die nächste Beratungsrunde mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai gehen wollen. Zunächst öffnen am Montag, dem 4. Mai, die Friseure ihre Salons. Voraussetzung sind strenge Hygieneregeln, die in den Geschäften in dieser Woche vorbereitet werden. Zu den verbindlichen Schutzmaßnahmen gehören u.a. ein Mund-Nasen-Schutz für Friseure und Kunden, das Händewaschen oder -desinfizieren beim Betreten des Salons und das Waschen der Haare.

Die Statistik rechtfertigt die Vorsicht bei jeder kleinen Lockerung im Alltag. In Deutschland gibt es derzeit 157.770 bestätigte Corona-Erkrankungen, das sind 1.018 mehr als am Vortag. 5.976 Menschen sind insgesamt verstorben und 112.000 Infizierte genesen. Im Landkreis Meißen wurden insgesamt 214 Menschen positiv getestet, 163 konnten die Quarantäne beenden. 12 Patienten befinden sich in stationärer Behandlung, vier davon auf der ITS. Für 92 Kontaktpersonen heißt es für zwei Wochen „häusliche Isolation“.

In Vertretung der Amtsärztin leitete heute Dr. Nicole Rodewald die Krisenstabsitzung und informierte zunächst über einen Corona-Handlungsleitfaden des Freistaates für Kindertageseinrichtungen und Schulen: „Der Katalog regelt die Hygienevorschriften bis zu den Pausenzeiten und legt fest, wann getestet werden muss.“ Ähnliche Anweisungen gibt es inzwischen auch für die ambulante sowie stationäre Intensivpflege und für Außenwohngruppen.

Wie wichtig solche Regelungen sind, zeigt ein Vorfall am Wochenende, wo der Rettungsdienst zu einem Patienten mit Atembeschwerden gerufen wurde. In dem Raum hielten sich drei mit Corona infizierte Familienangehörige auf. Über diese kritische Situation war der Rettungsdienst jedoch vorab nicht informiert worden. Die dringend benötigten Rettungsassistenten mussten daher in Quarantäne geschickt werden. Der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel kritisierte das verantwortungslose Verhalten der Familie: „Wir haben den Fall auch mit der Leitstelle besprochen und ich hoffe sehr, dass es ein Einzelfall bleibt.“ Rechtliche Konsequenzen gegen die Familie werden derzeit geprüft!

Auch das Verhalten einiger Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln, wo eine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist, muss als rücksichtslos bewertet werden, wenn dieser Schutz absichtsvoll nicht angelegt wird. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz zitierte aus einem Brief der sächsischen Staatsministerin Petra Köpping an die Sachsen: „In diesem Schreiben ist geregelt, in welchen Bereichen seit dem 20. April eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.“ Um sich und andere wirksam gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 zu schützen, kommt es auf eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,50 Meter) an. Ergänzend dazu wurde ab dem 20. April 2020 das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Die Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Aufenthalt in Geschäften.

Laut Polizeibericht kam es am Wochenende zu 44 Ordnungswidrigkeiten. Hingegen ruhig verlief die Demonstration der Wirte entlang des Angers in Altkötzschenbroda in Radebeul, die mit dieser Aktion auf ihre derzeit besonders schwierige Wirtschaftslage aufmerksam machen wollten.