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Das Stadt- und Regionalportal

Die Wertstoffhöfe in Altenberg, Dippoldiswalde, Großenhain, Groptitz, Meißen, Nossen, Neustadt, Pirna und Weinböhla sind für private Anlieferer wieder geöffnet. Für das Gewerbe bleiben die Höfe weiterhin geschlossen.
 
Bis 16. Mai gelten erweiterte Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 12:00 –18:00 Uhr und
Sonnabend 08:00 –12:00 Uhr.

 
Die Wertstoffhöfe auf den Umladestationen in Gröbern, Kleincotta und Freital bleiben geschlossen! In den Umladestationen werden die Restabfälle von den Müllfahrzeugen in Großraumcontainer umgeladen. Diese müssen dann tagaktuell zu den Verbrennungsanlagen in Leuna und Zorbau abtransportiert werden. Oberste Aufgabe des Zweckverbandes ist es, mit dem vorhandenen Personal die öffentliche Müllabfuhr abzusichern. Fällt eine Umladestation Corona-bedingt aus, würde sich dies erheblich auf die öffentliche Müllabfuhr auswirken und gegebenenfalls Einschränkungen nach sich ziehen.

In Freital ist auf dem Schlammteich 1 bis 16. Mai zusätzlich eine temporäre Grünschnittsammelstelle für private Anlieferer eingerichtet: Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr, Sonnabend von 08:00 bis 12:00 Uhr. Es werden keine anderen Abfälle angenommen.


Um Beachtung der folgenden Hinweise wird gebeten:

  1. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt besonders für die Aufforderung zum Betreten bzw. Befahren der Anlage.

  2. Die Wertstoffhöfe dürfen nur mit einer Bedeckung für Mund und Nase (z. B. Masken, Schals, Tücher usw.) betreten bzw. befahren werden.

  3. Auf dem Betriebsgelände gilt die Abstandsregelung gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020. Die Anlieferer haben damit zu den Beschäftigten des ZAOE sowie zu allen anderen Personen auf der Anlage einen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.


Der ZAOE bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Maßnahmen. Weiterhin wird Geduld erforderlich sein, da die zur Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen getroffenen Regelungen, möglicherwiese längere Wartezeiten verursachen werden.

Der ZAOE erhofft sich ein umsichtiges Handeln in Bezug auf die Abfallanlieferungen. Es sollte geprüft werden, ob der Sperrmüll in dieser schwierigen Situation zum Wertstoffhof gebracht werden muss. Dieser kann auch weiterhin zur Abholung schriftlich oder elektronisch angemeldet werden. Der Vollservice bleibt weiterhin eigestellt.
Unverändert zu gestern ist die Zahl der insgesamt 224 positiven Testergebnisse, davon sind 192 Infizierte genesen und konnten die Quarantäne beenden. Sieben Patienten werden stationär behandelt, davon zwei intensivmedizinisch. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 Verstorbenen hat sich auf 19 erhöht. Und 73 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein.

Mit der langsamen Rückkehr in den Alltag, beginnen auch Analysen und Diskussionen um die Folgen der Corona-Krise. Der Freistaat Sachsen hat als erstes Bundesland einen Rettungsschirm für seine Kommunen in Höhe von rund 750 Millionen Euro geöffnet. Doch zunächst die Daten aus dem Landkreis Meißen: Unverändert zu gestern ist die Zahl der insgesamt 224 positiven Testergebnisse, davon sind 192 Infizierte genesen und konnten die Quarantäne beenden. Sieben Patienten werden stationär behandelt, davon zwei intensivmedizinisch. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 Verstorbenen hat sich auf 19 erhöht. Und 73 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Die aktuelle Entwicklung der Infektionen im Landkreis Meißen wie auch im Freistaat insgesamt lässt auf weitere Lockerungen hoffen, auch mit Blick auf die anspannte Lage der Unternehmen und damit der Kommunen. „Wir sind erleichtert“, so Landrat Arndt Steinbach, der das Programm des Freistaates ausdrücklich lobt. Doch es werde nicht reichen, alle Verluste zu kompensieren. Der Deutsche Städtetag rechnet mit Einbußen in Höhe von 20 Milliarden Euro als Folge der Pandemie. Sollte sich diese Summe bestätigen, wären es die größten Verluste kommunaler Haushalte in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach Schätzungen reduzieren sich im Bundesdurchschnitt die Gewerbesteuern – eine wesentliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden – um 15 bis 20 Prozent. Belastbare Zahlen werden Mitte Mai vorliegen. Sollten sich die düsteren Prognosen bewahrheiten, fordern die kommunalen Spitzenverbände Hilfe von Bund und Ländern. Der Freistaat Sachsen wie das Land Brandenburg haben auf den kommunalen Hilferuf zuerst reagiert. Landrat Arndt Steinbach zählt auf, was jetzt notwendig ist: „Die kommunale Liquidität und damit die Handlungsfähigkeit muss gesichert sein. Und es geht um die Entlastung der Sozialhaushalte.“ Er erwartet engagierte Haushaltdebatten auch auf kommunaler Ebene.


Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Das teilte heute der sächsische Kultusminister in einer Pressmitteilung (siehe unten) mit.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten. Für die Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen gelten jedoch strenge Regeln. Klassen und Betreuungsgruppen müssen strikt voneinander getrennt werden. Das sieht ein Konzept vor, dass unter Leitung des Kultusministeriums gemeinsam mit Infektiologen und Kinderärzten der Kliniken in Dresden und Leipzig sowie Experten der kommunalen Spitzenverbände, freien Kita-Träger und des Sozialministeriums entwickelt worden ist.

Grundsätzlich dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch das Personal muss gesund sein. In der Kindertagesbetreuung wird eine Mund-Nasen-Bedeckung situationsbedingt empfohlen. Gleiches gilt auch im Kontakt zu Erwachsenen. Ebenso sollten Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kindern müssen jedoch keine Masken tragen. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden. Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft muss auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Das Bringen und Abholen der Kinder sollte so gestaltet sein, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Jede Kita muss einen aktualisierten Rahmenhygieneplan erstellen und einhalten. Sanitärräume müssen mit ausreichend Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Handkontaktflächen, wie Türklinken, Tischoberflächen oder Fenstergriffe sind täglich zu reinigen. Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten.
Beteiligungsportal zur geplanten Novellierung der Sächsischen Bauordnung geöffnet

Bis zum 29. Mai 2020 können Bürgerinnen und Bürger über das Sächsische Bürgerbeteiligungsportal erstmalig Änderungsvorschläge zur aktuellen Sächsischen Bauordnung einreichen. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung kommt damit der Vorgabe des aktuellen Koalitionsvertrages nach, die Sächsinnen und Sachsen bei Gesetzgebungsvorhaben der Sächsischen Staatsregierung zu beteiligen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit soll sich die Bauordnung enger an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Ziel ist es, in der laufenden Legislaturperiode die Sächsische Bauordnung für ein sicheres, kostengünstiges und zukunftsfähiges Bauen im Freistaat Sachsen weiterzuentwickeln.

»Mit der geplanten Gesetzesänderung wollen wir vor allem die Chancen der Digitalisierung nutzen, wie zum Beispiel bei bauaufsichtlichen Verfahren. Daneben wollen wir in dem novellierten Gesetz den Holzbau sowie das serielle und modulare Bauen im Freistaat Sachsen befördern«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »Durch eine bundesweit einheitliche Weiterentwicklung und Harmonisierung des Bauordnungsrechts sollen außerdem zukünftig Baukosten gesenkt werden.«
Im Landkreis Meißen gibt es aktuell insgesamt 224 positive Testergebnisse, 190 Menschen konnten nach überstandener Infektion die häusliche Quarantäne beenden. Acht Patienten werden stationär behandelt, drei auf der Intensivstation. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 verstorbenen Patienten hat sich auf 18 erhöht. Für 71 Landkreisbewohner wurde eine häusliche Isolation angeordnet, da sie zu der Gruppe der Kontaktpersonen gehören. 
 
Die Gesundheitsämter der Landkreise sind künftig das Initial für neue Corona-Maßnahmen oder auch für noch mehr Alltag in Sachsen. Seit gestern entscheiden nämlich die Länder zum Thema Alltagsbeschränkungen, die Daten dazu liefert die kommunale Ebene: Hat ein Landkreis künftig mehr als 50 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche registriert, gilt ein „Beschränkungskonzept“. Davon ist der Landkreis Meißen aktuell weit entfernt. Die Zahlen: Es gibt insgesamt 224 positive Testergebnisse, 190 Menschen konnten nach überstandener Infektion die häusliche Quarantäne beenden, acht Patienten werden stationär behandelt, drei auf der ITS. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 verstorbenen Patienten hat sich auf 18 erhöht. Für 71 Landkreisbewohner wurde eine häusliche Isolation angeordnet, da sie zu der Gruppe der Kontaktpersonen gehören.

Die neuen Alltagsregeln sind weder für das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung noch für die Elblandkliniken bereits Anlass, die Corona-Vorsorge zu reduzieren. Klinikvorstand Frank Ohi erklärte auf der Beratung des Krisenstabes, dass die Corona-Ambulanz zunächst unverändert bestehen bleibe: „Wir müssen die Entwicklung der Infektionszahlen analog den Lockerungen abwarten. Es ist einfacher am gegenwärtigen Standard festzuhalten, als den Betrieb wieder hochzufahren.“ Auch Amtsärztin Petra Albrecht wird die acht Rechercheteams zum Thema Infektionsketten keinesfalls reduzieren: „Natürlich sitzen wir nicht wartend am Telefon, sondern erledigen andere Aufgaben der Gesundheitsbehörde. Ich hoffe sehr, dass wir im Landkreis Meißen 50 Infektionen innerhalb von sieben Tagen nie erreichen werden.“

Doch auch das Amt, dessen Schlüsselfunktion nochmals gewachsen ist, muss auf eine mögliche Steigerung der Infektionszahlen vorbereitet sein. Zudem bereitet sich das Amt auf neue Kontrollen bei Öffnung weiterer Unternehmen im Landkreis vor. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz informierte den Krisenstab über geforderte Hygienekonzepte für die Bereiche Gaststätten und Hotels, auch Fitnessstudios und Bäder warten auf das Startsignal: „Noch fehlt die Rechtsverordnung, aber nach einer Telefonkonferenz wissen wir, dass die Gesundheitsämter die Konzepte prüfen sollen. Natürlich haben die Betreiber hier eine hohe Eigenverantwortung.“ Die neue Rechtsverordnung ist ab 18. Mai gültig, Gaststätten sollen aber bereits ab 15. Mai öffnen dürfen. Hier gibt es in den nächsten Tagen noch Klärungsbedarf.


Hohe Verluste

Erfreulich sind die langsam steigenden Fahrgastzahlen im öffentlichen Bus- und Bahnverkehr. Der 2. Beigeordnete des Landkreises Meißen und damit zuständige Dezernent für Technik Andreas Herr informierte den Krisenstab, dass damit aber noch lange nicht alle Probleme gelöst seien: „Der Verkehrsverbund Oberelbe und damit die Landkreise sowie regionalen Verkehrsunternehmen haben erhebliche Einnahmeverluste. Manches Busunternehmen sogar doppelt, einmal im öffentlichen Nahverkehr und dann bei den touristischen Busfahrten.“ Für Ärger sorgt der Bund, welcher der Bahn einen Schutzschirm garantiert und die Länder mit ihren ÖPNV-Sorgen im „Regen stehen lässt“. Das Geld für die Bahn, so Andreas Herr, „muss auf die Länder verteilt werden.“ Bei der Vereinbarung der Sächsischen Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen Schutzschirm für die Kommunalfinanzen wurde der ÖPNV vorerst ausgeklammert. Immerhin handelt es sich alleine für den VVO um Einnahmeverluste in Höhe von über 15 Millionen Euro. Der beschlossene Schutzschirm garantiert einen Zuschuss von insgesamt 147,5 Millionen Euro für pandemiebedingte zusätzliche Ausgaben auf kommunaler Ebene. Verteilt werden die Mittel nach dem Einwohnermaßstab des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes 2020. Hinzu kommt ein Ausgleich für nicht erhobene Elternbeiträge für Kinderbetreuung von rund 60 Millionen Euro. Für den ÖPNV gibt es damit noch keine Lösung.
Doch zunächst die Zahlen für den Landkreis Meißen: Es gibt aktuell 224 positive Testgerbnisse, 191 vor Wochen Infizierte konnten die Quarantäne beenden. Sieben Patienten werden nach wie vor stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 Verstorbenen liegt bei 17. Und es befinden sich aktuell 76 Kontaktpersonen in häuslicher Isolation.
 
Mit Spannung erwarten vor allem Gastronomen, Hoteliers und viele weitere mittelständische Unternehmen die Ergebnisse der heutigen Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten. Schon vor Wochen hatte das Ifo Dresden „langfristige Schäden durch Corona“ mit einem Minus von 17 Prozent Wirtschaftsleistung für Sachsen prognostiziert.

Doch zunächst die Zahlen für den Landkreis Meißen: Es gibt aktuell 224 positive Testgerbnisse, 191 vor Wochen Infizierte konnten die Quarantäne beenden, sieben Patienten werden nach wie vor stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 Verstorbenen liegt bei 17. Und es befinden sich aktuell 76 Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Auch die deutschlandweite Corona-Statistik lässt auf weitere Lockerungen nach dem heutigen Spitzengespräch hoffen.

Im Vorfeld der Konferenz gab es heftige Kritik aus den Reihen der sächsischen Handwerkskammer an den Wirtschaftshilfen auch des Freistaates. Der Präsident der Handwerkskammer Dresden Dr. Jörg Dittrich fordert: „Der Freistaat hat bei den Zuschüssen gespart. Das eingesparte Geld muss nun bei den Konjunkturmaßnahmen obendrauf.“ 63 Prozent der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Dresden, wozu auch der Landkreis Meißen zählt, berichten von Umsatzrückgängen, mehr als jedes zweite Unternehmen registriert Auftragsstornierungen. Und 35 Prozent der Betriebe müssen krisenbedingt auf Personal verzichten, zwei von zehn Firmen beklagen Materialmangel und fehlende Vorprodukte. Nach den Erwartungen für die Zukunft befragt, berichten drei von zehn Handwerksbetrieben - das sind im Kammerbezirk 28 Prozent –, dass die Auswirkungen der Corona-Krise auf das wirtschaftliche Handeln zugenommen haben. Landrat Arndt Steinbach hatte schon vor Wochen dazu aufgefordert, Handwerksleistungen nicht in jedem Fall zu stornieren, sondern genau zu prüfen, ob der Auftrag nicht doch risikolos erfüllt werden kann: „Dazu gehört aber auch eine positive Stimmungslage. Die Unternehmen wie wir Kunden brauchen klare Perspektiven.“ Angesichts der stetig rückläufigen Infektionszahlen erwartet der Landrat mehr Lockerungen im Alltag: „Die Landkreise und kreisfreien Städte sind hier nicht die handelnde Ebene, sondern wir haben die Anordnungen zu vollziehen und zu kontrollieren.“ Kammerpräsident Dr. Jörg Dittrich fordert Staatsregierung und Kommunen auf, die „Verwaltung handlungs- und leistungsfähig auszugestalten“. Angekündigte Haushaltssperren sieht er sehr kritisch, denn damit würde sich die Krise noch länger in die Zukunft ziehen. Die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben einen Schutzschirm für die Kommunalfinanzen vereinbart. Damit soll dem zu erwartenden Tief bei den Steuereinnahmen und den zusätzlichen Ausgaben auf kommunaler Ebene erfolgreich begegnet werden. Nach vorläufigen Schätzungen rechnen Experten für das Jahr 2020 mit Steuermindereinnahmen auf der kommunalen Ebene im Freistaat Sachsen von rund einer Milliarde Euro.


Neuer Wahltermin

Zu den Themen der aktuell reduzierten Möglichkeiten der gemeinsamen Diskussion auf Ebene des Kreistages über das Corona-Krisenmanagement im Landkreis Meißen gehört der Termin der Wahl des Landrates/der Landrätin. Bislang wurde der 20. September als Wahltermin favorisiert. „Dafür wäre aber eine Entscheidung des Kreistages noch im Mai notwendig“, informiert Landrat Arndt Steinbach. Die gültige Corona-Schutz-Verordnung untersagt jedoch Nominierungsveranstaltungen der Parteien bzw. Wählervereinigungen. Damit ist der Septembertermin nicht zu halten und soll voraussichtlich auf November verschoben werden. „Voraussetzung ist ein Beschluss des Kreistages auf der regulären Sitzung am 2. Juli“, so Landrat Steinbach. Sein Ausscheiden aus dem Amt am 31. August 2020 ändere sich durch die Terminverschiebung nicht.
Die Zahl der positiv getesteten Personen hat sich nicht erhöht. Sie liegt weiterhin bei 221. 181 Infizierte sind genesen und konnten die häusliche Quarantäne beenden. Die Zahl der Kontaktpersonen in häuslicher Isolation beträgt 74. Sechs Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Die Zahl der an bzw. mit COVID-19 Verstorbenen liegt weiterhin bei 17.

Das medizinische Krisenmanagement der vergangenen Wochen ist beim Blick auf die aktuelle Corona-Statistik auch im Landkreis Meißen derzeit sehr erfolgreich. Der Vorstand der Elblandkliniken Frank Ohi sagte auf der Sitzung des Krisenstabes am Dienstag: „Wir fahren unser planbares Leistungsspektrum langsam wieder hoch, werden aber als Corona-Zentrum weiterhin präsent sein – in Meißen mit den stationären Möglichkeiten einschließlich der Intensivmedizin, in Radebeul und Riesa mit Diagnostik und Erstversorgung.“

Die Zahlen für den Landkreis Meißen: Es sind wie in den Tagen zuvor 221 positiv getestete Personen, 181 Infizierte sind genesen und konnten die häusliche Quarantäne beenden, sechs Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der ITS. Die Zahl der an bzw. mit COVID-19 Verstorbenen liegt weiterhin bei 17 im Landkreis Meißen. Die Zahl der Kontaktpersonen in häuslicher Isolation beträgt 74. Auch der Nachtest in dem Radebeuler Altenpflegheim ist abgeschlossen. Es gibt keine neuen Corona-Infektionen. Die drei positiv Getesteten gehörten bereits zur ersten Gruppe der Infizierten.

Die neuen Alltagsregeln verknüpfen sich mit einem hohen organisatorischen Aufwand, in den sich Landkreis und Kommunen teilen. So informierte der SSG-Beauftragte und Zeithainer Bürgermeister Ralf Hänsel den Krisenstab über Regelungen zur Öffnung der Spielplätze in Regie der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz berichtete über die Vorbereitungen zur Öffnung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Kooperation mit den Trägern sowie dem Kreisjugendring: „Das Kreisjugendamt wird sich in den nächsten Tagen mit einem Schreiben an die Bürgermeister mit der Bitte wenden, die Öffnung zu unterstützen. Es wird zeitnah geplant.“ Wesentlich seien aber auch hier überzeugende hygienische Konzepte.

Sehr gut vorbereitet, so Janet Putz, haben sich die Schulen in Trägerschaft des Landkreises auf den Wiederbeginn des Unterrichts. Neben Lehrinhalten sind es auch hier die Hygienestandards, die höchste Aufmerksamkeit erfordern. So werden während eines Unterrichtstages Zwischenreinigungen bestellt, es gibt zusätzliche Desinfektionsmöglichkeiten und klare Abstandsregeln. Landrat Arndt Steinbach erklärte gegenüber dem Krisenstab, den Kreistag über Konzepte und Ergebnisse stetig zu informieren: „Es ist in der jetzigen Situation besonders wichtig, dass die Damen und Herren Kreisräte in das Krisenmanagement einbezogen werden, denn sie müssen sich auch mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Folgen auf Ebene des Landkreises auseinandersetzen.“


Stufenplan Tourismus

Eines dieser Themen ist der Tourismus im Landkreis Meißen, der mit der Corona-Krise zum Stillstand gekommen ist. Der 2. Beigeordnete des Landkreises und Dezernent für Technik Andreas Herr informierte über einen Brief des Landestourismusverbandes Sachsen an Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Dieser Brief beschreibt die aktuelle Situation der Monate März/April, in denen die Tourismusbranche rund 1,2 Milliarden Euro Umsatz verloren hat. Davon entfallen 500 Millionen auf Übernachtungen und 700 Millionen Euro auf den Tagestourismus.“ In Sachsen rechnet die Branche mit 140 Millionen Euro Verlust pro Woche. Der Landestourismusverband hat dem Brief einen Stufenplan zum schrittweisen Wiedereinstieg beigefügt. Voraussetzung sind auch hier strikte Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Andreas Herr betonte, dass der Landkreis Meißen als ein Tourismusmagnet in Sachsen das Engagement unterstützen werde: „Ein Wiedereinstieg sollte bis zum 20. Mai analog des Tourismuskonzeptes erfolgen.“ Es sei zunächst ein Weg der kleinen Schritte, um die erreichten Erfolge bei der Eindämmung der Epidemie nicht zu überfordern. „Doch der Tourismus braucht dringend eine Perspektive“, so Andreas Herr.


Notbetreuung alter Menschen in der Tagespflege

Der Freistaat Sachsen hat für die Betreuung alter Menschen in Tagespflegeeinrichtungen das generelle Betretungsverbot aufgehoben. Gesundheitsministerium Petra Köpping sagte: „Wir ermöglichen eine Notbetreuung in Tagespflegeinrichtungen, die nicht in einem Verbund mit einer stationären Einrichtung stehen.“ Diese Regelung gilt auch für den Landkreis Meißen. Die Pflegekoordinatorin der Landkreisverwaltung Dagmar Socher hat in den letzten Tagen viele Fragen zu dieser Sonderreglung beantwortet: „Der Alltag hat gezeigt, dass es in begründeten Einzelfällen möglich sein muss, die Tagespflege auch in Corona-Zeiten für alte Menschen offen zu halten. Für pflegebedürftige Menschen ist es mitunter sehr wichtig, die notwendige Tagesstruktur beizubehalten. Dazu kommt, dass Angehörige oftmals auch an ihre Grenzen stoßen oder aufgrund beruflicher Pflichten nicht in der Lage sind, eine Tagespflege durchzuführen.“ Laut Aussage der Pflegkasse gibt es im Freistaat Sachsen 441 teilstationäre Einrichtungen mit 7.294 Plätzen. Auch im Landkreis Meißen sind diese Angebote sehr gefragt. „Wer auf eine solche Betreuung angewiesen ist“, so Dagmar Socher, „muss den Antrag an das Sächsische Sozialministerium richten. Dort wird entschieden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.“ Mehr Infos unter: www.coronavirus.sachsen.de. Tagespflegeeinrichtungen, die zusammen mit stationärer Pflege betrieben werden, bleiben weiterhin geschlossen, um potenzielle Infektionswege vor allem mit Blick auf die Pflegeheime zu stoppen.
Mittwoch, 06 Mai 2020 01:20

Wertstoffhöfe wieder geöffnet

Die Wertstoffhöfe in Altenberg, Dippoldiswalde, Großenhain, Groptitz, Meißen, Nossen, Neustadt, Pirna und Weinböhla sind für private Anlieferer wieder geöffnet. Für das Gewerbe bleiben die Höfe weiterhin geschlossen.

Bis 16. Mai gelten erweiterte Öffnungszeiten:

Montag – Freitag 12:00 –18:00 Uhr und
Sonnabend 08:00 –12:00 Uhr.

Die Wertstoffhöfe auf den Umladestationen in Gröbern, Kleincotta und Freital bleiben geschlossen! In den Umladestationen werden die Restabfälle von den Müllfahrzeugen in Großraumcontainer umgeladen. Diese müssen dann tagaktuell zu den Verbrennungsanlagen in Leuna und Zorbau abtransportiert werden. Oberste Aufgabe des Zweckverbandes ist es, mit dem vorhandenen Personal die öffentliche Müllabfuhr abzusichern. Fällt eine Umladestation Corona-bedingt aus, würde sich dies erheblich auf die öffentliche Müllabfuhr auswirken und gegebenenfalls Einschränkungen nach sich ziehen.

In Freital ist auf dem Schlammteich 1 bis 9. Mai zusätzlich eine temporäre Grünschnittsammelstelle für private Anlieferer eingerichtet: Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr, Sonnabend von 08:00 bis 12:00 Uhr. Es werden keine anderen Abfälle angenommen.

Um Beachtung der folgenden Hinweise wird gebeten:

1. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt besonders für die Aufforderung zum Betreten bzw. Befahren der Anlage.
2. Die Wertstoffhöfe dürfen nur mit einer Bedeckung für Mund und Nase (z. B. Masken, Schals, Tücher usw.) betreten bzw. befahren werden.
3. Auf dem Betriebsgelände gilt die Abstandsregelung gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020. Die Anlieferer haben damit zu den Beschäftigten des ZAOE sowie zu allen anderen Personen auf der Anlage einen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

Der ZAOE bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Maßnahmen. Weiterhin wird Geduld erforderlich sein, da die zur Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen getroffenen Regelungen, möglicherweise längere Wartezeiten verursachen werden.

Der ZAOE erhofft sich ein umsichtiges Handeln in Bezug auf die Abfallanlieferungen. Es sollte geprüft werden, ob der Sperrmüll in dieser schwierigen Situation zum Wertstoffhof gebracht werden muss. Dieser kann auch weiterhin zur Abholung schriftlich oder elektronisch angemeldet werden. Der Vollservice bleibt weiterhin eingestellt.
Die Museen, Gedenkstätten und Ausstellungsräume in Sachsen dürfen ab heute (Montag 4. Mai 2020) wieder für Besucher öffnen. Dabei werden die Öffnungen schrittweise vollzogen. Nicht alle Museen und Gedenkstätten können sofort öffnen und nicht alles wird sofort zugänglich sein. Im Vordergrund steht für die Museen der Schutz ihrer Besucher und ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf die geltenden Hygienevorschriften.

»Heute ist ein guter Tag, weil auch Kultur endlich wieder vor Ort erlebbar wird. Wir alle haben in den letzten Wochen gespürt, wie wichtig die Museen und Gedenkstätten sind. Ich danke allen Mitarbeitern der Museen in Sachsen, die sich viele Gedanken gemacht und die sich vorbereitet haben, damit wir in dieser Woche beginnen können, die Türen der Museen zu öffnen und zu sagen: Herzlich willkommen! Es wird Einschränkungen geben, aber grundsätzlich laden die Museen wieder ein, Neues zu entdecken und in den vergangenen Wochen Vermisstes wieder zu sehen«, betonte Kulturministerin Barbara Klepsch heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Museen.

Zur Pressekonferenz anwesend waren Vertreter des Verkehrsmuseums Dresden, der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD), der Museen der Stadt Dresden, des Deutschen Hygiene-Museums Dresden (DHMD), des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr (MHM), der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen (SBG), der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden sowie des Staatlichen Museums für Archäologie Chemnitz.

Die Kulturbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden Annekatrin Klepsch ergänzt: »Mit der Wiedereröffnung der Museen in der Landeshauptstadt Dresden erfährt die Kulturlandschaft einen ersten Lichtblick im Corona-Verbotstunnel. Nach dem wochenlangen Verzicht darauf, Kunst und Kultur leibhaftig zu erleben, ist der Museumsbesuch für viele Familien und Senioren eine wertvolle Abwechslung zwischen Kontaktsperren, Homeoffice und Beschulung zu Hause. Zugleich haben wir im Hinblick auf die Öffnung von Bühnen und Konzertsälen die Chance, wichtige Erfahrungen in der Einhaltung der notwendigen schärferen Hygienebestimmungen im Kulturbereich zu sammeln."

Der Sächsische Museumsbund begrüßt die Entscheidung des Kabinetts, die Wiedereröffnung der Museen in Sachsen zu gestatten. Museen sind öffentliche Orte, sind Orte des Miteinanders und des gemeinsamen Erlebens und Lernens, sind Orte der Kontemp-lation und der Inspiration und sie sind Orte der Diskussion über Vergangenheit, Gegen-wart und über unsere Zukunft. Nicht mehr für die Menschen in einer verbindenden Öffentlichkeit da sein zu können, war für die sächsischen Museen und ihre Mitarbeiter eine große Belastung und Herausforderung. Der Vorsitzende des Sächsischen Museumsbundes, Joachim Breuninger, fasst zusammen, was alle Museen in den letzten Wochen erlebt haben: »Die zurückliegenden Wochen haben klar gemacht, wie wichtig Kulturangebote, wie wichtig Museen für die Gesellschaft sind. Sie haben deutlich vor Augen geführt, dass sich Kultur und hier vor allem Museen nur sehr begrenzt in den virtuellen Raum verlagern lassen und die vielen digitalen Angebote, die die Museumsmitarbeiter in den letzten Wochen auf die Beine gestellt haben, nicht den Besuch eines Museums er-setzen können.«

Beim Museumsbesuch gelten laut aktualisierter Corona-Schutzverordnung entsprechende Hygieneregeln. Es darf sich nur eine bestimmte Anzahl von Besuchern gleich-zeitig in den Ausstellungen aufhalten (ein Besucher pro 20 Quadratmeter Besucherverkehrsfläche) und die Mindestabstandsregeln von 1,5 Metern müssen auch im Museum eingehalten werden. Nach Möglichkeit soll auf interaktive Aktionen mit zusätzlichen Kontakten (Tastenbedienung, Touchscreens usw.) verzichtet werden. Dies bedeutet auch, dass vor allem Bereiche für Kinder, in denen viel mit taktilen und interaktiven Angeboten gearbeitet wird, in der Regel noch geschlossen bleiben müssen. Besucher sollten sich vorab auf den Homepages der Museen über die aktuellen Angebote informieren.

Die Landesstelle für Museumswesen in Sachsen hat dazu gemeinsam mit dem Sächsischen Museumsbund Handlungsempfehlungen für die Wiedereröffnung erarbeitet und unter www.museumsbund-sachsen.de veröffentlicht.

Zudem starten die Staatlichen Kunstsammlungen in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatskanzlei in der Gemäldegalerie Alte Meister ein Pilotprojekt. Für mehr Sicherheit können die Besucher auf freiwilliger Basis per Smartphone ein Online-Formular aufrufen und ihre Kontaktinformationen hinterlassen. Diese Angaben werden im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen gespeichert und nach vier Wochen wieder gelöscht. Sollte innerhalb dieses Zeitraums bekannt werden, dass ein Besucher mit dem Corona-Virus infiziert war, können so alle anderen Besucher, die im gleichen Zeitraum im Museum waren, zügig durch die Gesundheitsämter kontaktiert werden. So lassen sich mögliche Infektionsketten schnell identifizieren und unterbrechen. Es ist geplant, das Online-Angebot auch anderen Trägern von Museen, Bibliotheken und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen anzubieten.
Im Landkreis Meißen gibt es 221 positiv getestete Personen, davon ist bei 178 die häusliche Quarantäne beendet. 7 Erkrankte werden aktuell stationär betreut, davon 2 auf der Intensivstation. 17 Personen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion insgesamt verstorben. 61 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation. 
 
Auch wenn der Krisenstab des Landkreises Meißen aufgrund der Entwicklung der Corona-Epidemie nicht mehr täglich berät, werden die Zahlen akribisch erfasst und an das Robert-Koch-Institut bzw. das Sächsische Sozialministerium übermittelt. Die Zahlen des Landkreises Meißen am 4. Mai 2020: Es sind unverändert 221 positiv getestete Personen, davon konnten 178 ehemals Infizierte die häusliche Quarantäne beenden. Sieben Patienten werden stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch. 17 Menschen sind im Landkreis Meißen an bzw. mit Corona verstorben. Die Zahl der Kontaktpersonen beträgt 61, sie befinden sich in häuslicher Isolation.

Die nicht nur im Landkreis Meißen moderate Entwicklung der Epidemie lässt auf weitere Lockerungen im Alltag hoffen. Die neue Verordnung im Freistaat Sachsen mit Beginn 4. Mai reicht bis zum 20. Mai. Es gibt zwar weiterhin die Aufforderung, auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Doch erlaubt sind inzwischen Aufenthalte im öffentlichen Raum mit einem erweiterten Personenkreis, der die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts einbezieht. Auch öffentliche Einrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Park- und Gartenanlagen sind geöffnet, ebenso Außensportanlagen und Spielplätze. Doch müssen Hygienevorschriften strikt eingehalten werden. Hier haben auch Eltern wie Freizeitsportler eine hohe Mitverantwortung. Amtsärztin Petra Albrecht kommentierte die Öffnung auf der gestrigen Sitzung des Krisenstabes aus der Sicht der Medizinerin: „Bei allem Verständnis für Forderungen nach einer raschen Rückkehr in den Alltag sollten wir bedenken, dass die aktuelle Entwicklung – also die Eindämmung der Epidemie - ohne die restriktiven Maßnahmen nicht erreicht worden wäre. Wer das ignoriert, gefährdet den kleinen Fortschritt und damit den Erfolg.“

Ab Mittwoch nehmen auch die Schülerinnen und Schüler der Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, der Oberschulen und Förderschulen den Unterricht wieder auf. Ebenfalls geöffnet werden zu diesem Termin die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen. „Die Wiederaufnahme des Unterrichts in der Primarstufe zunächst ab Klassenstufe 4 ist damit begründet“, so Landrat Arndt Steinbach, „dass die älteren Grundschulschüler am ehesten Abstands- und Hygieneregeln einhalten können.“ Trotz schrittweiser Wiederaufnahme des Unterrichts sei mit einer Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr zu rechnen, erklärte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz. Auch eine dritte Stufe der Öffnung der Schulen sei bereits in Planung. Dabei soll es einen Wechsel zwischen Präsenszeiten an der Schule und häuslichen Lernzeiten geben.

Für die Schulträger – in der Mehrzahl Städte und Gemeinden – ist jede Rückkehr in den Alltag eine besondere Herausforderung. An der Sitzung des Krisenstabes am Sonntag nahm auch der SSG - Vertreter und Bürgermeister der Gemeinde Zeithain Ralf Hänsel teil: „Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätze, Sportanlagen, Museen sind mehrheitlich kommunale Adressen. Natürlich stehen wir hier gemeinsam mit Eltern, Lehrern, Freizeitsportlern, Mitarbeitern in einer besonderen Verantwortung.“ Das Gesundheitsamt wird in schwierigen Fragen die Städte und Gemeinden beraten.


Geheilt entlassen

Die französische Covid-19-Patientin, die seit dem 4. April im Fachkrankenhaus Coswig behandelt und zunächst auch künstlich beatmet wurde, konnte entlassen werden. In Frankreich wird die Patientin allerdings weiter stationär versorgt. Die beiden anderen europäischen Patienten, die sich noch im Fachkrankenhaus Coswig befinden, sind inzwischen so stabil, dass sie ebenfalls demnächst entlassen werden können. Allerdings müssen auch sie in der Heimat weiterhin medizinisch versorgt werden. Alle drei Patienten trafen schwerkrank in Coswig ein und mussten mehrere Tage aufgrund akuten Lungenversagens beatmet werden. Schließlich gelang es, sie komplett von der Beatmung zu entwöhnen. Die Verständigung war übrigens kein Problem. Die beiden Patienten aus dem Elsass sprechen deutsch. Am Bett des Italieners halfen ein Klinikarzt und ein Tablet bei der Übersetzung.
Dienstag, 05 Mai 2020 01:43

Polizeieinsätze nach Protestaufrufen

Stand: 04.05.2020, 20:31 Uhr 
 
Im heutigen Tagesverlauf wurden der Polizeidirektion Dresden Aufrufe zu Protestaktionen gegen die aktuellen Coronaregelungen in verschiedenen Städten und Gemeinden bekannt. Die Polizei plante daraufhin Einsatzmaßnahmen.

Im Landkreis Meißen stellten Einsatzkräfte gegen 17.00 Uhr ca. 50 Personen auf dem Nossener Markt fest. Zudem fanden sie 19.00 Uhr 50 Personen in Großenhain und 70 Personen in Meißen auf den jeweiligen Marktplätzen vor.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellten Einsatzkräfte gegen 19.00 Uhr ca. 10 Personen in Freital, Heidenau, Pirna, 30 Personen in Wilsdruff sowie 50 Personen jeweils in Sebnitz, in Neustadt in Sachsen und Bad Schandau fest.

In allen Fällen reagierten die Personen nicht auf das Ansprechen der Einsatzkräfte. Auch gab sich nirgendwo ein Versammlungsleiter zu erkennen. Die Polizei leitete daraufhin Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Nach einer Stunde hatten die Personen einzeln oder in Kleingruppen die jeweiligen Marktplätze wieder verlassen.

Im Einsatz waren insgesamt 230 Beamte der sächsischen Polizei. (tg)