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Das Stadt- und Regionalportal

Ab Samstag (30.5.) wird die Aktion »Frühlingsspaziergänge 2020« des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft fortgesetzt. Unter www.fruehlingsspaziergang.sachsen.de können Interessierte die zahlreichen Angebote zu Naturerkundungen einsehen, die Spaziergänge finden zwischen dem 30. Mai und dem 30. Juni statt.

Aufgrund der aktuell geltenden Allgemeinverfügung gibt es dafür Beschränkungen, die sich an denen für Gästeführungen orientieren. Während eines Frühlingsspaziergangs sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Ein Mund-Nasen-Schutz ist mitzuführen und zu nutzen, falls Gebäude betreten werden. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld des Spazierganges an den Anbieter zu wenden, um gegebenenfalls weitere Absprachen zu treffen oder Informationen zu erhalten (zum Beispiel über Begrenzungen der Teilnehmerzahl, Änderung im Programm o. ä.).
Die Zahl der auf Covid-19 positiv Getesteten hat sich deutschlandweit innerhalb eines Tages um 362 erhöht, 47 Menschen sind an bzw. mit Corona verstorben. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern wird die Kurve täglich flacher. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern melden keine neuen labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Fälle, in Sachsen sind es elf, in Thüringen 21. Im Landkreis Meißen hat sich die Zahl der positiven Tests – es sind insgesamt 232 - seit Tagen nicht erhöht. 208 ehemals Infizierte konnten die angeordnete Quarantäne beenden. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden derzeit sechs Patienten stationär behandelt, einer davon auf der ITS.19 Menschen sind an bzw. mit Corona verstorben. Und 35 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation.

Nach Information des Sächsischen Sozialministeriums „steigt die Zahl der Covid-19- Infektionen auf einem stabil niedrigen Niveau weiter an, doch das Infektionsgeschehen entwickelt sich insgesamt sehr positiv.“ Und damit werden weitere Lockerungen erwartet. Die langsame Rückkehr in den Alltag wird nach wie vor von den Gesundheitsämtern begleitet. Dr. Nicole Rodewald vom Gesundheitsamt Meißen erklärt, dass „die Rituale strenger Hygiene und das Abstandhalten unabhängig von den aktuellen Corona-Daten wichtig für jeden Menschen sind, der sich vor einer Infektion schützen möchte und natürlich auch aus Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen.“


Hilfen für Kommunen

Parallel zum Infektionsschutz ist das Krisenmanagement mit Blick auf die Folgen der Epidemie ein ganz wichtiges Thema für die Bundes- wie Landespolitik. Das Sächsische Kabinett hat aktuell den von Finanzminister Hartmut Vorjohann vorgelegten Entwurf für das »Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie« beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll zügig in den Sächsischen Landtag eingebracht und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Gemeinsam Verantwortung übernehmen auch bei der Stabilisierung der Kommunalfinanzen sei das Gebot der Stunde, so der Finanzminister. Auf den 750 Millionen Euro-Schutzschirm für die sächsischen Kommunen zur Bewältigung der Corona-Krise hatten sich der Finanzminister und die kommunalen Spitzenverbände Anfang Mai verständigt. Landrat Arndt Steinbach betont, dass „die Städte, Gemeinden wie Landkreise diese Hilfe dringend brauchen, vor allem um die zu erwartenden Einbrüche bei den Steuereinnahmen - insbesondere bei der Gewerbesteuer - sowie den zusätzlichen Kosten durch die Corona-Pandemie bewältigen zu können.“ Durch den Schutzschirm sollen kommunale Investitionen, etwa zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft, weiter möglich sein. In den finanziellen Hilfen ist zudem ein Ausgleich für nicht erhobene Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Höhe von rund 60 Millionen Euro enthalten. Die Städte und Gemeinden wiederum lösen ihrerseits ihre Vorsorgerücklage in Höhe von rund 95 Millionen Euro auf.

Die erste Tranche zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden in Höhe von 226,2 Millionen Euro soll zusammen mit den Hilfen für pandemiebedingte Mehrausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 147,5 Millionen Euro noch im Sommer ausgezahlt werden. Die zweite Tranche zum Ausgleich der Steuerausfälle der Gemeinden steht in Abhängigkeit der Ergebnisse der Steuerschätzung im Herbst. Noch steht die Beratung des Gesetzentwurfes im Sächsischen Landtag aus, damit die Hilfen auch tatsächlich fließen können. „Ich hoffe, dass jede Landtags-Fraktion sich dieser großen Verantwortung für die Handlungsfähigkeit der Kommunen bewusst ist“, sagte Landrat Steinbach. Er erwarte ungeteilte Zustimmung auch als positives Signal Richtung Kommunen.
Wöller: »Bestmögliche Trainings- und Wettkampfbedingungen in Zeiten der Pandemie und Stärkung der Eigenverantwortung unserer Vereine«
 
Training und Wettkämpfe in und auf Sportstätten werden im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni 2020 für jede Sportart wieder möglich sein. Allerdings müssen Hygienekonzepte erstellt und befolgt werden. Publikum ist weiterhin nicht zugelassen. Mindestabstände sind hingegen nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Über diese geplanten weitreichenden Lockerungen der bisher geltenden Beschränkungen für das Sporttreiben in Zeiten der Corona-Pandemie hat Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller in Abstimmung mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) heute die Öffentlichkeit in Dresden informiert.

»Die gegenwärtige Entwicklung der Pandemie ermöglicht uns diese Lockerungen. Auch im Bereich des Sports setzen wir nun noch stärker auf die Eigenverantwortung der Sportler und Vereine. Wir geben die Hygieneregeln nicht mehr pauschal vor, sondern erwarten von den Fachverbänden die Erstellung sportartspezifischer Hygienekonzepte«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Vereine sowie Veranstalter von Wettkämpfen sollen darauf aufbauend dann eigene Konzepte erstellen. Damit ermöglichen wir unseren Sportlerinnen und Sportlern bestmögliche Trainings- und Wettkampfbedingungen und tragen der fortdauernden Pandemie Rechnung. Dies ist insbesondere ein wichtiges Signal für den Kinder- und Jugendsport«, so Wöller.

LSB-Präsident Ulrich Franzen: »Wir freuen uns über die weiteren Lockerungen für den Sport in Sachsen. Gerade Mannschafts- und Kontaktsportarten können somit wieder regulär trainieren. Die neue Regelung bringt aber nicht nur mehr Freiheiten mit sich, sondern verpflichtet den Vereinssport auch weiterhin, Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich der Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu treffen. Wir appellieren deswegen an unsere Mitgliedsorganisationen und alle Sporttreibenden im Freistaat: Bitte halten Sie sich an die gültigen Hygieneauflagen!«
Schüler ohne mobile Endgeräte sollen profitieren – Förderrichtlinie in Arbeit 
 
Der Freistaat Sachsen hat grünes Licht zum Vertragsabschluss mit dem Bund über das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm gegeben. Damit kann Kultusminister Christian Piwarz die Zusatzvereinbarung unterzeichnen. Es handelt sich um eine Ergänzung zum »DigitalPakt Schule 2019 bis 2024«. Damit stehen Sachsen zusätzlich 25 Millionen Euro Bundesmittel für mobile Endgeräte an den Schulen zur Verfügung. Die Gelder sollen durch eine Förderverordnung möglichst unkompliziert und bald an die Schulträger weitergegeben werden.

Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes soll Schüler, die in ihrer häuslichen Situation über kein digitales Endgerät verfügen, mit einem solchen ausstatten. Das Programm leistet damit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Rechnerisch können damit rund 30.000 bis 40.000 Geräte angeschafft werden. Neben Laptops, Notebooks und Tablets sollen auch Software-Programme für das digitale Lernen einschließlich notwendiger Schulungen für Lehrer gefördert werden.

Die landesrechtliche Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms befindet sich derzeit in Erarbeitung. Bereits vorbereitet ist eine Förderverordnung, die mit den kommunalen Verbänden und den Spitzenverbänden der freien Schulträger abgestimmt wird. Das Kultusministerium zielt auf ein möglichst unbürokratisches Verfahren, damit den Schulen die Geräte zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen.

Die Geräte werden von den Schulträgern beschafft, die diese den Schulen zur Verfügung stellen. Die Schulen vor Ort sollen entsprechend des jeweiligen Bedarfes darüber entscheiden, welchen Schülern die Geräte leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers.


Hintergrund:
Auf Grund der Corona-Pandemie kann Präsenzunterricht für die Mehrzahl der Schüler auf absehbare Zeit nur eingeschränkt stattfinden und muss durch digitale Angebote ergänzt werden. Um dies zu erreichen, haben sich Bund und Länder auf ein Sofortausstattungsprogramm in Höhe von 500 Mio. EUR geeinigt, mit dem eine Bereitstellung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schüler sowie die notwendige Infrastruktur für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote an den Schulen ermöglicht werden soll. Hierbei soll ein schnelles und einfaches Verfahren gewählt werden.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping spricht von einem „Paradigmenwechsel“ im Zusammenhang mit weiteren geplanten Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Alltag des Freistaates. Die Zahl der Neuinfektionen ist konstant niedrig. Im Vergleich zum Vortag (25. Mai) gibt es sachsenweit lediglich fünf positive Testergebnisse, 89 sind es in den zurückliegenden sieben Tagen. Doch die Situation ist nicht überall so entspannt. Verschiedene Bundesländer berichten über Covid-19-Ausbrüche u.a. in Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, in einer Kirche sowie Unternehmen der fleischverarbeitenden Industrie. Das Robert-Koch-Institut bewertet die Gesundheitsgefährdung in Deutschland trotz rückläufiger Covid-19-Erkrankungen weiterhin als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Gefährdungen variieren von Region zu Region.

Der Landkreis Meißen am 26. Mai 2020: Die Zahl der positiven Tests liegt bei 232 und hat sich demzufolge nicht erhöht. Davon konnten 207 ehemals Infizierte die behördlich angeordnete Quarantäne beenden. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden nach wie vor sechs Patienten stationär behandelt, einer davon auf der ITS. 19 Menschen sind an bzw. mit Covid-19 verstorben. Und 36 Kontaktpersonen befinden sich aktuell noch in Quarantäne. Analog der Epidemie-Entwicklung im Landkreis erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechercheteams wieder die ihnen zugeordneten Verwaltungsaufgaben. Dr. Nicole Rodewald aus dem Gesundheitsamt erklärte in der Sitzung des Krisenstabes: „Die Teams, die mehrheitlich aus Beschäftigten der Verwaltung gebildet wurden, können jederzeit ihre Recherchearbeiten wieder aufnehmen, sollte sich die Zahl der Neuinfektionen erhöhen.“

Auch die Elblandkliniken hoffen auf weitere Lockerungen. Vorstand Frank Ohi sagte: „Wir wünschen uns, dass wieder Besuche in den Kliniken erlaubt werden, natürlich mit strengen Hygieneauflagen. Denn unsere Patienten vermissen die persönlichen Kontakte zu Verwandten und Freunden. Die aktuelle Entwicklung erlaubt eine Besucherregelung, die wir organisieren und kontrollieren können.“ Die Kreisverwaltung schaut ebenfalls mit Spannung nach Dresden. Der für die Verwaltung zuständige Dezernent Manfred Engelhard informierte den Stab über die Öffnung aller Verwaltungsstandorte: „Zunächst muss sich dazu der Freistaat analog einer geänderten Allgemeinverfügung äußern, denn nach derzeitigen Regeln ist eine generelle Öffnung nicht möglich. Wir haben uns konzeptionell darauf vorbereitet, allerdings mit einigen Einschränkungen.“ Grund sind Hygienestandards, die weiterhin gelten.

Polizeihauptkommissar Raiko Riedel berichtete über die „Spaziergänger“ in Großenhain, Riesa, Meißen, auch Radeburg. Über 600 Protestgänger und Impfgegner zogen insgesamt durch die Innenstädte. Die Polizei beobachtet die Demonstrationen u.a. auch, um Gewalt wie in Pirna zu verhindern.


Reserven anlegen

Das Amt für Brand-, Katstrophenschutz und Rettungswesen unter Leitung von Ronald Voigt sorgt weiterhin für die Verteilung von Schutzausrüstung wie beispielsweise Masken, ist zeitgleich aber damit beschäftigt, Reserven für eine mögliche zweite Welle im Herbst anzulegen: „Die Erfahrung der Corona-Krise hat gezeigt, dass wir insgesamt nur unzureichend auf eine Epidemie vorbereitet waren. Das Defizit betrifft fast ausschließlich die Schutzausrüstung. In allen anderen Bereichen – wie etwa beim Rettungswesen oder der Intensivtherapie in den Kliniken – sind wir sehr gut aufgestellt. Also sorgen wir für einen Vorrat an Schutzkleidung.“

Der Krisenstab wird nach Anordnung von Landrat Arndt Steinbach analog der Corona-Entwicklung nur noch einmal pro Woche beraten: „Die Zahlen rechtfertigen diese Entscheidung.“ Es sei wichtig, dass die Verwaltung ihre Tagesaufgaben auch außerhalb der Krise wieder zeitnah erledigen könne.
Im Landkreis Meißen gibt es unverändert 232 positive Testergebnisse, davon ist bei 206 ehemals Infizierten die behördlich angeordnete Quarantäne beendet. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell sechs Patienten stationär behandelt, einer davon auf der ITS. 19 Menschen sind insgesamt verstorben. Und 37 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolation.
 
Dass die Gefahren der Corona-Epidemie noch nicht vorbei sind, belegen die Nachrichten über neue Infektionsherde nach Treffen in einer Kirche und einem Restaurant in Hessen. Die Kurve in Sachsen und damit auch im Landkreis Meißen ist nach Christi Himmelfahrt und dem Wochenende weiterhin sehr flach. Die aktuellen Zahlen: Im Landkreis Meißen gibt es unverändert 232 positive Testergebnisse, davon ist bei 206 ehemals Infizierten die behördlich angeordnete Quarantäne beendet. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell sechs Patienten stationär behandelt, einer davon auf der ITS. 19 Menschen sind insgesamt verstorben. Und 37 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolation.


Wirtschaftshilfe

Stand in den zurückliegenden Wochen die medizinische Vorsorge im Zentrum auch politischer Entscheidungen, geht es jetzt mehr und mehr um die gesellschaftlichen Folgen der Pandemie. Ganz vorne steht dabei die Wirtschaft. Freistaat und Bund unterstützen mit verschiedenen Programmen und Maßnahmen die sächsischen Unternehmen. Bis Mitte Mai wurden 608,5 Millionen Euro an Zuschüssen und 508,3 Millionen Euro für Nachrangdarlehen an Firmen in finanzieller Notlage ausgezahlt. Parallel zu diesen Hilfsprogrammen hat Sachsen ein Konjunkturprogramm „Sachsen startet durch“ aufgelegt. Es soll die Wirtschaft nach der Krise stärken. Zu diesem Thema gab es jetzt ein Treffen u.a. mit Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und den Geschäftsführern der sächsischen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. MP Michael Kretschmer sagte zum Ziel des Gesprächs: „Wir müssen es schaffen, dass die Unternehmen durch diese schwierige Zeit kommen. Dabei geht es um die Stärkung von Liquidität und Eigenkapital. Deshalb müssen die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgedreht und die Energiekosten gesenkt werden.“ Forschung und Entwicklung, Digitalisierung und Industrie 4.0 haben bei der staatlichen Förderung einen festen Platz. Und es sollen vor allem jene Branchen gestärkt werden, wie u.a. die Mobilität, die einen positiven Effekt auf mehrere Wirtschaftsbereiche im Freistaat haben. Landrat Arndt Steinbach fordert in diesem Zusammenhang, dass Landkreise, Städte und Gemeinden auch künftig in der Lage sein müssen, „weiterhin kräftig zu investieren. Damit sorgen wir für Aufträge in der Baubranche und bei Dienstleistern.“ Städte sowie Gemeinden und damit auch die Landkreise stehen vor einer der schwierigsten Haushaltdiskussionen aufgrund der dramatischen Steuerrückgänge als Folge der Corona-Krise.


Sofort-Richtlinie

Von dieser Krise betroffen sind aber auch Vereine, anerkannte Träger der Jugendhilfe, gemeinnützige Stiftungen, Schullandheime, Jugendherbergen oder die Projektarbeit. Eine erste Unterstützung durch den Freistaat gab es im April, jetzt folgt eine Sofort-Richtlinie für soziale Vereine und Jugendübernachtungsstätten. Absender ist das Sächsische Sozialministerium. „Auch im Landkreis Meißen“, erklärt die 1. Beigeordnete des Landkreises und Sozialdezernentin Janet Putz, „sind durch die Corona-Krise gemeinnützige Organisationen bzw. Einrichtungen existenziell bedroht.“ Doch gerade auf dieser Ebene erleben Menschen Beratung, Hilfe, auch Halt und Anerkennung oder einfach Freude und Erholung. Ab Ende dieser Woche kann eine Soforthilfe beantragt werden, gedacht für alle, die keine anderweitige Unterstützung erhalten, nicht unter die Regelung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes des Bundes (SodEG) fallen und dem Sozialministerium zugeordnet sind. Insgesamt stehen im Freistaat Sachsen für diesen Corona-Hilfsfonds 15 Millionen Euro bereit. Damit soll die soziale Infrastruktur in Sachsen wieder funktionsfähig gestaltet werden.
Mit Beschluss vom Freitagabend, dem 22. Mai 2020, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig dem Antrag eines Vaters eines Grundschülers auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben - 3 L 248/20 -.

Dieser hatte sich gegen Punkt 3.5.1 der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 12.05.020, Az: 15-5422/4 gewandt. Nach dieser Regelung sind Erziehungsberechtigte oder Betreuer verpflichtet, täglich vor dem erstmaligen Betreten des Schulgeländes durch die Schüler gegenüber der Schule schriftlich zu erklären, dass sowohl ihr Kind als auch weitere Mitglieder ihres Hausstandes keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweisen. Hierfür soll das Formular "Gesundheitsbestätigung" verwendet werden. Die Erklärung ist dem Klassenlehrer oder seinem Vertreter vorzulegen. Sie kann jederzeit nachgereicht werden. Fehlt die schriftliche Erklärung, ist es Schülern zu untersagen, den Unterrichtsraum zu betreten.
Der Antragsteller hatte geltend gemacht, die Regelung sei sinnfrei und völlig ungeeignet, Infektionen zu verhindern; außerdem werde sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist die betreffende Regelung zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus weder erforderlich noch angemessen und damit unverhältnismäßig. Zur Erreichung des Zwecks, eine Sensibilisierung und Mitwirkung der Erziehungsberechtigten zu bewirken, scheint jedoch eine engmaschige eindringliche Belehrung über die typischen Symptome und die Verpflichtung, beim Vorliegen solcher Symptome im Hausstand das Kind vom Unterricht abzumelden, eventuell auch verbunden mit einer Lesebestätigung, ausreichend. Eine solche Regelung würde deutlich geringere Auswirkungen auf den Antragsteller entfalten als die Verpflichtung, täglich über die Gesundheit der Familie Auskunft geben zu müssen, was den Antragsteller täglich in seinem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit i. V. m. dem Grundrecht aus informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG beeinträchtigen könnte.
Im Übrigen verweist das Gericht darauf, dass es ihm im Hinblick auf das verfassungsmäßige Gebot der Gewaltenteilung und dem hierauf basierenden gesetzlich vorgesehen Regelungssystems des vorläufigen Rechtsschutzes verwehrt ist, eine konkrete oder weitergehende Regelung zu treffen. Dies obliegt dem Antragsgegner, etwa wenn er der Auffassung sein sollte, sein entgegen des Rahmenkonzepts der Kultusministerkonferenz vom 28. April 2020 für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen und entgegen der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (vgl. zuletzt unter dem Punkt: Klinische Aspekte: "Was ist über COVID-19 bei Kindern bekannt?", Stand 11. Mai 2020) entwickeltes Regelungskonzept lasse sich aufgrund dieser Entscheidung nicht, nicht sinnvoll oder nur unzureichend verwirklichen.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.
Die Wertstoffhöfe in Altenberg, Dippoldiswalde, Freital, Großenhain, Groptitz, Gröbern, Kleincotta, Meißen, Nossen, Neustadt, Pirna und Weinböhla haben wieder wie gewohnt geöffnet.
 
Die Öffnungszeiten in der Übersicht:
 
Altenberg, Großenhain, Meißen, Nossen, Neustadt, Pirna, Weinböhla
Montag, Mittwoch, Freitag 13:00 - 18:00 Uhr, Sonnabend 08:00 - 12:00 Uhr
 
Dippoldiswalde
Montag, Mittwoch, Freitag 14:00 - 18:00 Uhr, Sonnabend 08:00 - 12:00 Uhr
 
Groptitz
Montag und Freitag 13:00 - 18:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr, Sonnabend 08:00 - 12:00 Uhr
 
Freital, Gröbern, Kleincotta
Montag 08:00 - 18:00 Uhr, Dienstag bis Freitag 08:00 - 16:30 Uhr, Sonnabend 08:00 - 12:00 Uhr

Die Wertstoffhöfe dürfen nur mit einer Bedeckung für Mund und Nase (z. B. Masken, Schals, Tücher usw.) betreten bzw. befahren werden und ein Abstand von mindestens 1,5 m zu den Beschäftigten des ZAOE sowie zu allen anderen ist einzuhalten. Die Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Der ZAOE bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Maßnahmen. Weiterhin wird Geduld erforderlich sein, da die zur Einhaltung der Gesundheitsschutzmaßnahmen getroffenen Regelungen, möglicherwiese längere Wartezeiten verursachen werden.

Der ZAOE erhofft sich ein umsichtiges Handeln in Bezug auf die Abfallanlieferungen. Es sollte geprüft werden, ob der Sperrmüll in dieser schwierigen Situation zum Wertstoffhof gebracht werden muss. Dieser kann auch weiterhin zur Abholung schriftlich oder elektronisch angemeldet werden. Der Vollservice bleibt weiterhin eigestellt.

Die Geschäftsstelle bleibt weiter für den Besucherverkehr geschlossen. Telefonisch und per Mail sind die Mitarbeiter weiterhin zu erreichen.
Im Landkreise Meißen gibt es 232 positive Tests, davon ist bei 205 ehemals Infizierten die behördlich angeordnete Quarantäne aufgehoben. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden sechs Patienten stationär behandelt, aber keiner mehr auf der Intensivstation. 19 Personen sind insgesamt an bzw. mit Covid-19 verstorben. Und für 50 Kontaktpersonen wurde eine häusliche Isolation angeordnet.
 
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping hat in einem Brief an die Alten- und Pflegeheime darauf hingewiesen, dass Ausnahmen vom Verbot des Besuchs in und des Ausgangs aus den Einrichtungen möglich sind, denn diese „sind enorm wichtig für das Wohlbefinden der Heimbewohner“. Das sieht auch Amtsärztin Petra Albrecht so, allerdings sei die strikte Einhaltung der strengen Hygieneregeln hier besonders wichtig. Im Landkreis Meißen gab es zwei Einrichtungen der Altenpflege mit Corona-Infektionen. Die mehrfach durchgeführten Tests sind inzwischen negativ. Für die Amtsärztin ist dieses Ergebnis noch keine Garantie für die nächste Zeit. Aber, die Infektionskurve bleibt auch im Landkreis Meißen sehr flach. Hier die Zahlen: So gibt es 232 positive Tests, davon ist bei 205 ehemals Infizierten die behördlich angeordnete Quarantäne aufgehoben. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden sechs Patienten stationär behandelt, aber keiner mehr auf der ITS. 19 Personen sind insgesamt an bzw. mit Covid-19 verstorben. Und für 50 Kontaktpersonen wurde eine häusliche Isolation angeordnet.

Die Altenpflegeheime gehören im Landkreis Meißen nach wie vor zu den besonders gefährdeten und damit geschützten Adressen in enger Kooperation zwischen den Trägern und dem Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung. „Auch wir möchten, dass die Bewohner so schnell wie möglich wieder Besuch empfangen können“, erklärte Petra Albrecht. Das Ziel der harten Maßnahmen war, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren, was auch gelungen ist. Beim geringsten Verdacht einer Corona-Erkrankung, d.h., bei auffälligen Symptomen, veranlasst das Gesundheitsamt umfassende Tests sowohl der Bewohner wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit dem stetigen Rückgang der Infektionszahlen im Freistaat Sachsen hat das Sozialministerium mit einer Allgemeinverfügung Ausnahmen zum Besuchsverbot in Altenpflegeinrichtungen geregelt. Besuche sind im Einzelfall nun auch innerhalb der Einrichtung möglich. Dafür soll es vorbereitete Orte und Plätze wie im Außenbereich geben. Petra Albrecht informiert über individuelle Besuchskonzepte der Träger auch als Lösung für Bewohner, die immobil sind und ihr Zimmer nicht verlassen können. Der Tipp der Amtsärztin: Sich vor dem geplanten Besuch in der Pflegeeinrichtung nach den Maßnahmen zu erkundigen.

Der Freistaat Sachsen hat seine Bestimmungen für Ein- und Rückreisende mit Blick auf eine Pflichtquarantäne geändert. Gleichzeitig mit anderen Bundesländern wird die Quarantänepflicht neu geordnet. Seit dem 21. Mai sind Personen, die von außerhalb Europas nach Sachsen einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und für die Zeit von 14 Tagen eine Quarantäne einzuhalten. „In dieser Zeit“, so die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz, „ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand angehören, und es darf keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden.“ Die Rückkehrer sind zudem verpflichtet, das Gesundheitsamt über die Einreise zu informieren. „Bei dem kleinsten Verdacht – also bei Symptomen - einer möglichen Ansteckung“, erklärte die Amtsärztin, „muss sofort eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.“ Als Drittstaaten außerhalb Europas gelten alle Länder außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland. Ausgenommen von der häuslichen Isolation sind Personen, die beruflich grenzüberschreitend reisen, weil sie Waren und Güter auf der Straße, Schiene, per Schiff oder Flugzeug transportieren. Befreit sind ebenso Reisende, deren Tätigkeit für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und der Pflegeeinrichtungen oder der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens und der Volksvertretungen wesentlich sind. Diese Notwendigkeit muss der Arbeitgeber oder Dienstherr bescheinigen. Mehr Infos dazu unter: www.coronavirus.de.
Im Landkreis Meißen gibt es 232 positiv getestete Personen, davon ist bei 205 Personen die behördlich angeordnete Quarantäne beendet. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden sechs Personen stationär behandelt, eine davon auf der Intensivstation. 19 Menschen sind insgesamt verstorben. Und 45 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation.
 
Die Corona-Kurve für den Landkreis Meißen ist weiterhin sehr flach. Amtsärztin Petra Albrecht bleibt dennoch skeptisch, denn „die Entwicklung nach den vielen Lockerungen im Alltag lässt noch keine belastbaren Testergebnisse zu“. Die aktuellen Zahlen: Im Landkreis Meißen gibt es 232 positiv getestete Personen, davon ist bei 205 Personen die behördlich angeordnete Quarantäne beendet. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden sechs Erkrankte stationär behandelt, einer davon auf der ITS. 19 Menschen sind insgesamt verstorben. Und 45 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation.

Große Enttäuschung gab es heute nach der Meldung „Keine Corona-Tests für Erzieher“ in den Städten und Gemeinden des Landkreises Meißen. Landrat Steinbach hatte bei einem Treffen mit dem Ministerpräsidenten angeregt, nicht nur das Lehrpersonal, sondern auch die Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen zu testen. Zunächst schien dieser Vorschlag erfolgreich zu sein, doch nun sind die kostenlosen Corona-Tests für das Kita-Personal weiterhin in der Warteschleife. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz erklärte in der täglichen Beratungsrunde des von ihr geleiteten Dezernates, dass solche Tests für die Erzieherinnen und Erzieher sinnvoll wären: „In einer Einrichtung, wo Kinder bis zum 6. Lebensjahr betreut werden, sind Mindestabstände nur sehr schwer einzuhalten. Da muss auch mal getröstet oder beim Essen geholfen werden, so dass menschliche Nähe in einer Kindereinrichtung zum Alltag gehört.“ Es wäre durchaus hilfereich, dem Kita-Personal auf freiwilliger Basis die Testmöglichkeiten zu geben. „Mancher Angestellte geht dann vielleicht auch beruhigter zur Arbeit“, so die Beigeordnete. Die Frage, wer für die Finanzierung der Tests zuständig ist, sollte schnell geklärt werden.