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Mittwoch, 22 Juli 2020 00:24

Zeitgemäß Vermögen aufbauen

Sparpläne
 
Mit klassischem Sparen kommt man heute auf keinen grünen Zweig mehr. Die Finanzexperten der Stiftung Warentest haben sich alle Sparformen angesehen und zeigen, wie ein zeitgemäßer Vermögensaufbau aussieht. Das Fazit: Wer eine akzeptable Rendite möchte, kommt ums Fondssparen nicht herum. Doch es gibt je nach Sparziel und Risikotyp unterschiedliche Sparkonzepte. Die Experten sagen, welcher Weg sich für wen eignet und geben Tipps zur Auswahl von Anbietern und Fonds.

Dreh- und Angelpunkt eines sinnvollen Sparkonzepts sind Sparpläne, mit denen Anleger monatlich Fondsanteile kaufen. Finanztest empfiehlt dafür vor allem börsengehandelte Indexfonds, sogenannte Weltaktien-ETF. Sparer beteiligen sich damit an vielen internationalen Unternehmen. Je nach Risikoneigung kombinieren sie diese mit klassischen Zinsprodukten wie Tagesgeld, Banksparplänen oder Festgeld. Finanztest hat dafür den Pantoffel-Sparplan entwickelt, den es als offensive, ausgewogene oder defensive Variante gibt. In der aktuellen Finanztest-Ausgabe werden daher sowohl Sparplanangebote genannt, die sich im Aktienbereich als Basisanlage eignen und bei den meisten Anbietern erhältlich sind, als auch empfehlenswerte Banksparpläne sowie die Top 25 Festgeldkonten mit Renditen für Anlagen zwischen einem und fünf Jahren.

Wichtig ist, dass das angesparte Geld nicht für Konsumzwecke gedacht ist oder für den Lebensunterhalt benötigt wird. Wer einen Aktien-ETF-Sparplan mindestens 20 Jahre laufen lässt, braucht sich um Risiken keine großen Gedanken zu machen. In der Vergangenheit gab es keinen 20-Jahres-Zeitraum, in dem ein Aktien-ETF-Sparplan auf weltweit streuende Fonds Verluste gemacht hätte.

Der Test Sparpläne findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/sparplan und www.test.de/etf-sparplan abrufbar.
Im Landkreis Meißen sind bislang – unverändert zu gestern – 242 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Von diesen befinden sich zwei Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Nunmehr gibt es drei Kontaktpersonen von positiven Fällen, die sich in Quarantäne befinden.
 
Weiterhin halten sich zehn Reiserückkehrer gemäß SächsCoronaQuarVO in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Unabhängig vom Status der Quarantäne wird aktuell noch eine Person stationär behandelt. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Am 18. Juli tritt in Sachsen die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas in Kraft. Sie gilt bis 30. August 2020 und damit bis zum Ende der Sommerferien. Grundlegende Änderungen erfolgen nicht. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb.

Sowohl in Kitas, als auch in Horteinrichtungen ist einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder anderen zum Abholen Berechtigten, das Betreten der Einrichtung wieder gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren.

Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de.

Dort ist auch die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zu finden. Sie tritt ab 18. Juli in Kraft und gilt bis 31. August 2020. Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Daneben enthält die neue Verordnung einige Lockerungen. Dies sind unter anderem: Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte, Volksfeste und Sportwettkämpfe mit Publikum können mit einem genehmigten Hygienekonzept mit maximal 1.000 Besucherinnen und Besuchern stattfinden. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.

Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen bleiben bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Seit 8. Juli ist die gemeinsame bundesweite Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen online. Seit 10. Juli 2020 können von den vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer online Anträge gestellt werden. Dies ist bis spätestens 31. August 2020 möglich.

In Sachsen fungiert die SAB als Bewilligungsstelle. Auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sind alle wichtigen Informationen dazu zu finden. Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an.
Naturschutzrechtliche Freigabe durch die Landesdirektion Sachsen

Die Bauarbeiten für die Aussichtsplattform auf dem Basteifelsen in der Sächsischen Schweiz können planmäßig starten. Die Landesdirektion Sachsen als obere Naturschutzbehörde hat dafür jetzt die naturschutz-rechtliche Befreiung erteilt.

»Ich freue mich, dass wir mit dem Bau der Aussichtsplattform wie geplant beginnen können und die Basteiaussicht bald wieder zugänglich wird. Mit mehr als einer Million Touristen im Jahr und dem spektakulären Blick ist sie eine Attraktion von großer internationaler Bedeutung. Dieser Reisehöhepunkt soll auch noch viele Generationen lang erhalten bleiben. Und natürlich sorgen wir dafür, dass sich das Ganze gut in die Landschaft des Nationalparkes einfügt«, sagte der sächsische Finanzminister und Bauherr Hartmut Vorjohann.

»Wir haben mit der naturschutzrechtlichen Befreiung für die Wiederherstellung der Aussicht einen guten Kompromiss gefunden, der sowohl dem Naturschutz als auch dem wichtigen Wirtschaftsfaktor Tourismus Rechnung trägt. Es unterstreicht: Naturschutz und Tourismus denken wir als Behörde zusammen und bringen beide Belange in Einklang« erklärte Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Für die 2017 vorgestellte schwebende Konstruktion war aufgrund der Lage des Basteifelsens in der Kernzone des Nationalparks Sächsische Schweiz eine naturschutzfachliche Genehmigung notwendig. Dafür wurde ein einjähriges Monitoring von Flora und Fauna durchgeführt. Die daraus hervorgegangenen Auflagen setze der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) selbstverständlich um. So seien unter anderem neue Fledermausquartiere zu schaffen und der Bestand an Riffkiefern zu erhalten.

Bevor mit dem Bau der Aussichtsplattform begonnen werden kann, sind noch umfangreiche Felssicherungsmaßnahmen notwendig. Von Mitte August bis Mitte Oktober kann jetzt durch den SIB mit den Vorbereitungen für die Felssicherung begonnen werden. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Naturschutz werden die eigentlichen Sicherungsmaßnahmen im Jahr 2021 realisiert. Nach derzeitigem Stand ist der Baubeginn und auch die Fertigstellung der neuen Aussichtsplattform für das Jahr 2022 geplant.

An der Konstruktion hat sich grundsätzlich nichts geändert. Die Planungen sehen die Errichtung eines schwebenden Stegs vor, der sich lediglich im hinteren Bereich auf dem Felsen abstützt und im vorderen Bereich des Felsens in geringer Höhe frei über diesem schwebt. Der Aussichtssteg soll 20 Meter lang und bis zu 3,5 Meter breit werden. Die Gesamtkosten für das Vorhaben liegen bei rund 2,5 Millionen Euro.



Hintergrund

Mitte 2016 mussten die vorderen zehn Meter der Basteiaussicht aufgrund des schlechten Zustandes des Felsuntergrundes gesperrt werden. Seitdem wurden bis 2018 durch den SIB Verkehrssicherungsmaßnahmen am Böschungsfuß des Basteifelsens durchgeführt. Außerdem wurde das Plateau des Basteifelsens gesichert. Belag und Geländer im vorderen Teil des Felsens wurden 2019 zurück gebaut und anschließend die Felsoberfläche gegen eindringendes Wasser abgedichtet.
Letzte Änderung am Donnerstag, 16 Juli 2020 00:30
Im Landkreis Meißen sind bislang 241 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Damit hat sich die Zahl der Infizierten gestern zum ersten Mal seit Mitte Juni um eine weitere Person erhöht, die sich selbstverständlich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet. Es gibt zudem eine Kontaktperson des positiven Falles.

Zehn Reiserückkehrer befinden sich gemäß SächsCoronaQuarVO ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden nach wie vor zwei Personen stationär behandelt. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Mit Ende des Monats Juli wird die mobile Gesundheitsstation der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen auf dem Gelände des Elblandklinikums Meißen wieder abgebaut. Die Corona-Ambulanz der Elblandkliniken zur Testung von Corona-Verdachtsfällen bleibt hiervon unberührt, da diese in die Räumlichkeiten des Klinikums verlegt wird. Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus werden also weiterhin am Elblandklinikum Meißen durchgeführt.

Mit der Zeugnisübergabe endet am Freitag der Unterricht des Schuljahres 2019/2020 und die Sommerferien beginnen. Zum neuen Schuljahr sollen Sachsens Schulen nach den Sommerferien wieder im Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen starten. Dann gelten auch andere Hygieneregeln für den Schulbetrieb. So muss im kommenden Schuljahr für Schulen und schulische Veranstaltungen beispielsweise der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden. In welchen Situationen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, entscheiden die Schulleitungen.

Mit dem Beginn der Sommerferien starten viele Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen in den Urlaub. Das Robert Koch-Institut weist auf seiner Website (www.rki.de) die Staaten auf, die aktuell als Gebiete mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 geführt werden. Kurzfristige Änderungen dieser Liste sind jederzeit möglich. Für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten gilt weiterhin die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 25. Juni 2020.

Bis Freitag gilt zudem noch die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Nach wie vor geschaltet und für Fragen zur Corona-Thematik erreichbar ist die Telefonhotline der Landesregierung unter 0800 1000214. Die Website www.coronavirus.sachsen.de informiert zu Infektionszahlen, Amtlichen Bekanntmachungen und aktuellen Entwicklungen.
Das Kabinett hat sich heute auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020. Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen: Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden. Ab 1. September auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.
In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt. Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder möglich

In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Ab 18. Juli sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.

Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober untersagt.
Da die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus im Landkreis Meißen anhaltend sind, wird die Ende März in Betrieb genommene mobile Gesundheitsstation der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen auf dem Gelände des ELBLANDKLINIKUMs Meißen Ende Juli wieder abgebaut.

Meißen. In der mobilen Gesundheitsstation der KV Sachsen erfolgte in Zusammenarbeit mit dem ELBLANDKLINIKUM Meißen die ambulante Testung von Corona-Verdachtsfällen. Die bis dahin vom ELBLANDKLINIKUM Meißen zu diesem Zweck etablierte Infektionsambulanz wurde mit dieser Struktur zusammengeführt.

Auch sachsenweit sind die Zahlen der Neuinfektionen nach wie vor niedrig, so dass deutlich weniger Abstriche genommen und einige der Praxen in den letzten Wochen kaum noch frequentiert wurden. Aus diesem Grund haben sich die KV Sachsen und das ELBLANDKLINIKUM Meißen darauf verständigt, die mobile Gesundheitsstation zu schließen. Die Corona-Ambulanz der ELBLANDKLINIKEN zur Testung von Corona-Verdachtsfällen bleibt hiervon unberührt, da diese in die Räumlichkeiten des Klinikums verlegt wird.

Wie die KV Sachsen bekannt gab, werden gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Gesundheitsämtern sowie weiteren Institutionen und Partnern Konzepte entwickelt, um entsprechend auf die weitere Infektionsentwicklung reagieren und Abstrichambulanzen bei steigenden Infektionszahlen gegebenenfalls innerhalb kürzester Zeit wieder errichten zu können.
Im Landkreis Meißen sind bislang 240 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Diese Zahl ist seit 12. Juni 2020 unverändert. Von diesen Personen befindet sich keine mehr in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Unabhängig vom Status der Quarantäne werden nach wie vor zwei Personen stationär behandelt. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Kontaktpersonen positiver Fälle sind im Landkreis Meißen derzeit ebenfalls nicht zu verzeichnen. Jedoch befinden sich gemäß SächsCoronaQuarVO zwölf Reiserückkehrer in behördlich angeordneter Quarantäne. Die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 25. Juni regelt die häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende, wenn sie sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

In Sachsen haben nur der Landkreis Nordsachsen und der Landkreis Leipzig sowie die kreisfreie Stadt Chemnitz niedrigere Infektionszahlen. Seit dem ersten Coronafall am 2. März 2020 gibt es in Sachsen inzwischen insgesamt 5.455 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen (Stand 6. Juli 2020). Von diesen sind etwa 5.195 wieder genesen. Die Zahl der Genesenen ist ein Schätzwert.
Bei den Fallzahlen im Landkreis Meißen gibt es keine Veränderungen zu gestern: 240 Personen sind bislang positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Die Zahl zeigt sich seit Mitte Juni konstant. Bei 220 Personen mit einem positiven Testergebnis ist die behördlich angeordnete Quarantäne mittlerweile beendet. 20 Personen sind insgesamt verstorben. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell zwei Personen stationär behandelt. Keine von ihnen liegt auf der Intensivstation. 21 Kontaktpersonen befinden sich gegenwärtig in Quarantäne.
Auf Basis der gemeinsamen Vereinbarungen der Bundesländer und der Bundesregierung über den Umgang mit Reisenden aus Landkreisen und Städten mit einer stark erhöhten Zahl von Coronavirus-Infektionen erlässt der Freistaat Sachsen eine entsprechende Regelung. Demnach dürfen Personen aus einem Landkreis, einer Kreisfreien Stadt im Freistaat Sachen oder im Bundesgebiet oder Personen aus Stadtstaaten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage in einer Beherbergungsstätte oder einem Beherbergungsbetrieb nur dann untergebracht werden, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine Testung in einem zertifizierten Labor stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko werden durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt und auf der Internetseite www.coronavirus.sachsen.de bekanntgegeben.

Festgeschrieben ist diese Vorschrift in Paragraf 3 Absatz 3 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 25. Juni 2020. Diese tritt am 27. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 17. Juli 2020.

Auf ein solches, weitgehend einheitliches Vorgehen hatten sich die Bundesländer und die Bundesregierung vorab geeinigt.
Im Landkreis Meißen sind unverändert zu den Vortagen 240 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Bei 219 Personen ist die behördlich angeordnete Quarantäne beendet.
 
Unabhängig vom Status der Quarantäne werden derzeit zwei Personen stationär behandelt. Keine von diesen liegt auf der Intensivstation. 20 Personen sind insgesamt verstorben. 14 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne, damit zwei weniger als am Vortag.

Auf der Corona-Website der Sächsischen Landesregierung - https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html - sind nun die neuen Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu finden.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 30. Juni in Kraft und gilt bis 17. Juli 2020. Sie enthält weitere moderate Lockerungen. So sind ab dem 30. Juni Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs, zum Beispiel in Gaststätten, mit bis zu 100 Personen zugelassen. Weiterhin einzuhalten sind die Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,50 Meter zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Betreten von Einzelhandelsgeschäften.

Ebenfalls ab 30. Juni gilt die neue Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung. Sie regelt Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende und gilt ebenso bis 17. Juli 2020.

Bereits am Montag, 29. Juni 2020 tritt die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen in Kraft. Die wichtigste Neuerung darin ist sicher vor allem die Möglichkeit für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. So können in Kindertageseinrichtungen auch wieder Veranstaltungen, wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche, unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.

Für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen gilt weiterhin bis zu den Sommerferien der eingeschränkte Regelbetrieb. Die neue Allgemeinverfügung endet mit Ablauf des 17. Juli 2020, dem letzten Schultag vor den Sommerferien.

Antworten auf Fragen zu den neuen Regelungen erhalten Bürgerinnen und Bürger an der Corona-Hotline des Freistaates Sachsen: 0800 1000214 und auf der Website www.coronavirus.sachsen.de.