Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 57 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit liegen bislang für insgesamt 12.524 Personen positive Testergebnisse vor. 235 von diesen Personen befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne.
Es sind zudem 322 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 61,2.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 114 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Seit gestern sind zwei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 524 Personen.
Die Einhaltung der in der SächsCoronaSchVO festgelegten Schutzmaßnamen wird nach wie vor durch die Polizei, Kreis- und Ortspolizeibehörden überwacht. Dies gilt auch für angeordnete Quarantänen. Der Landkreis führt diesbezüglich gemeinsam mit Bediensteten der Städte und Gemeinden seit dieser Woche entsprechend ergänzte und intensivierte Kontrollen durch.
Auf der Website des Landkreises Meißen unter Gesundheitsamt – Coronavirus finden sich seit heute Informationen für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet. Die Einreise aus einem solchen Gebiet ist seit dem 14. Februar 2021 für in Deutschland Beschäftigte an besondere Voraussetzungen gebunden.
Für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen sowie der Nutztierhaltung ist keine amtliche Bescheinigung erforderlich. Diese Personen können unter Nachweis ihrer Tätigkeit (z. B. durch den Arbeitsvertrag) einreisen. Eine amtliche Bescheinigung ist in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastruktur erforderlich. Die amtliche Bescheinigung wird durch das Landratsamt Meißen – Gesundheitsamt – ausgestellt, ein entsprechendes Formular ist auf der Website zu finden.