Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Hoher Stein, Fichteturm und Bismarcksäule laden zum Weitblick ein
 
Ab Donnerstag, 1. Juli 2021, laden unsere Aussichtstürme im Dresdner Süden wieder zum Weitblick ein. Der Turm am Hohen Stein, der Fichteturm und die Bismarcksäule sind jeweils donnerstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet (Ausnahmen: 24. und 31. Dezember).
 
„Wir laden Sie herzlich ein, unsere Türme zu besuchen und den Blick auf Dresden und das Umland zu genießen. Gerade für Familien oder Schulklassen ist der Ausblick auf die Stadt ein spannendes Erlebnis, bei dem man außerdem noch viel lernen kann.“, so Detlef Thiel, Amtsleiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.

Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist dem Personal des Sächsischen Umschulungs- und Fortbildungswerkes Dresden e. V. dankbar, dass es die Betreuung der Türme und Besuchenden auch weiterhin übernimmt. Das Amt bittet alle, die die Türme besuchen, die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1,7. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.265 positiv getestete Personen, gegenüber gestern wurden zwei Fälle korrigiert. Aktuell befinden sich zehn Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem zwölf Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell zwölf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu den Vortagen unverändert auf 600.


Bürgerrat „Forum Corona“

Das Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat eine neue Form der Bürgerbeteiligung gestartet. Im Bürgerrat „Forum Corona“ beschäftigen sich 50 zufällig ausgeloste Sächsinnen und Sachsen mit drängenden Fragen rund um die Pandemie. Gemeinsam erarbeiten sie in mehreren Sitzungen Handlungsempfehlungen für die Politik. Alle Bürgerinnen und Bürger Sachsens sind eingeladen, bis zum 31. Juli 2021 über das Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates eigene Anregungen und Themenvorschläge einzubringen. Das Beteiligungsportal kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://mitdenken.sachsen.de/1025225. Weitere Informationen zum Bürgerrat „Forum Corona“ unter www.forum-corona.de.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2,5. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.267 positiv getestete Personen. Aktuell befinden sich 14 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem sechs Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell zwölf Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu den Vortagen unverändert auf 600.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2,1. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.268 positiv getestete Personen, gegenüber gestern sind 20 Fälle korrigiert worden. Aktuell befinden sich 15 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem neun Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 14 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Eine Person ist gegenüber gestern verstorben. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich auf 600.

Der Landkreis Meißen hat die 16. Allgemeinverfügung zur Absonderung (Quarantäne) von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen, welche die bisherige 15. Allgemeinverfügung ersetzt. Die 16. Allgemeinverfügung zur Absonderung tritt am Montag, 28. Juni 2021 in Kraft. Neu ist, dass Personen, welche die Corona-Warn-App heruntergeladen haben und positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, dringend empfohlen wird, das positive Testergebnis mittels Corona-Warn-App zu teilen.

Die Nutzung der Corona-Warn-App ist zwar freiwillig. Dennoch wurde dies in die 16. Allgemeinverfügung aufgenommen, um möglichst viele potenzielle Kontaktpersonen zu warnen und die Nutzung der Corona-Warn-App zu befördern. In der ab 1. Juli 2021 geltenden neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung findet sich eine entsprechende Stelle, wonach Veranstalter und Betreiber vorrangig digitale Systeme, insbesondere die Corona-Warn-App, für die Kontakterfassung einsetzen sollen (§ 6a Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der ab 1. Juli geltenden Fassung, siehe www.corona.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen).
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2,5. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.287 positiv getestete Personen. Aktuell befinden sich 19 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem acht Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 16 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu gestern unverändert auf 599.
Zum 1. Juli 2021 öffnet das Landratsamt Meißen an allen Standorten für den Besucherverkehr. Bei persönlichen Vorsprachen sollte im Regelfall im Vorfeld eine Terminvereinbarung erfolgen. Nur so können Wartezeiten vermieden und ein Termin beim zuständigen Sachbearbeiter sichergestellt werden.

Bei der Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreisverkehrsamtes kann man sich rund um die Uhr über die Online-Terminreservierung anmelden (http://www.kreis-meissen.org/89.html). Für Laufkundschaft sind aufgrund der bereits vergebenen Termine im Juli noch keine Kapazitäten frei. Voraussichtlich ab August werden im Kreisverkehrsamt wieder Vorsprachen ohne Termin möglich, abhängig von der personellen Situation in den Sommerferien.

Beibehalten wird die Datenerfassung für eine möglicherweise notwendige Kontaktnachverfolgung. Dies kann entweder durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars beim Sachbearbeiter erfolgen oder über das Einscannen der an den Eingängen angebrachten QR-Codes mittels der Corona-Warn-App. Bei der Kontakterfassung durch die Corona-Warn-App erfolgt keine Datenerfassung, -verarbeitung oder -speicherung durch das Landratsamt Meißen.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2,5. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.286 positiv getestete Personen, gegenüber gestern sind sieben Fälle korrigiert worden. Aktuell befinden sich 23 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem zehn Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 17 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu gestern unverändert auf 599.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 3,3. Gegenüber gestern sind zwei weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.292 positiv getestete Personen, gegenüber gestern sind sechs Fälle korrigiert worden. Aktuell befinden sich 24 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 36 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 18 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Vier Personen sind gegenüber gestern verstorben. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich auf 599.
Sächsische Staatsregierung verabschiedet neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen
 
Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Fortschreibung der Corona-Regeln für die Zeit ab Juli befasst und einer neuen Corona-Schutz-Verordnung zugestimmt. Die neue Verordnung tritt mit dem 01. Juli in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.

Neben einigen Klarstellungen werden zwei neue Schwellenwerte, die 7-Tage-Inzidenz unter 10 und die 7-Tage-Inzidenz über 100 eingeführt. Die letzteren Regelungen entsprechen dabei weitgehend der bisherigen »Bundesnotbremse« nach Infektionsschutzgesetz.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10, entfallen ab dem übernächsten Tag die meisten Beschränkungen mit einigen Ausnahmen, wie z.B.:
  • Erfordernis der Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzeptes,
  • Der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV,
  • Der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, wo sie nach Corona-Schutz-Verordnung vorgesehen ist,
  • Den Regelungen zu Großveranstaltungen,
  • Der Testpflicht für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,
  • Der Testpflicht im Bereich der Prostitution,
  • Den Regelungen zu Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
  • Private Zusammenkünfte sind allein mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person zulässig. Kinder unter 14 Jahren bleiben hierbei unberücksichtigt.
  • Großveranstaltungen sind untersagt.
  • Eheschließungen und Beerdigungen dürfen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.
  • Bis auf Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs führen, z.B. Supermärkte, Baumärkte oder Drogerien, müssen alle Geschäfte geschlossen gehalten werden, können aber click-and-collect bzw. bis zu einer 7-Tage-Inzidenz unter 150 click-and-meet anbieten.
  • Die Ausübung körpernaher Dienstleistungen, mit Ausnahme von Friseurbetrieben, Fußpflege sowie zu sonstigen medizinisch oder seelsorgerisch notwendigen Zwecken ist untersagt.
  • Der Gastronomiebetrieb, ausgenommen die Abholung und Lieferung von Bestellungen ist ebenso untersagt, die touristische Unterbringung.
  • Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Galerien müssen geschlossen bleiben.
  • Kontaktfreier Sport ist allein, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig.
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind ebenso untersagt wie sämtliche Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen untersagt.

Die Verordnung wird in den nächsten Tagen auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Letzte Änderung am Mittwoch, 23 Juni 2021 00:29
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2,5. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.296 positiv getestete Personen. Aktuell befinden sich 39 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 37 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 18 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich unverändert auf 595.