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Das Stadt- und Regionalportal

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 5,4. Gegenüber gestern sind zwei weitere positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.295 positiv getestete Personen, gegenüber gestern ist ein Fall korrigiert worden. Aktuell befinden sich 46 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 54 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 18 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich unverändert auf 595.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 6,6. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Da im Vergleich zum Vortag ein Fall korrigiert wurde, sind unverändert 17.294 Personen im Landkreis Meißen positiv getestet. Von diesen befinden sich aktuell 52 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem sind gegenwärtig 58 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 19 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu den Vortagen sind bislang 595 Personen verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 7,4. Gegenüber gestern sind vier positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Gegenwärtig befinden sich 58 positive Fälle in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 65 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Stand heute gibt es im Landkreis Meißen insgesamt 17.294 positiv getestete Personen, zwei Fälle wurden gegenüber gestern korrigiert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 23 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu den Vortagen sind bislang 595 Personen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 13,7. Gegenüber gestern sind keine weiteren Fälle hinzugekommen.
 
Gegenwärtig befinden sich 70 positiv getestete Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 97 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Stand heute gibt es im Landkreis Meißen insgesamt 17.292 positiv getestete Personen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 26 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu gestern sind bislang 595 Personen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute – unverändert zu gestern – 14,5. Gegenüber dem Vortag ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.294 positiv getestete Personen, von denen sich derzeit 89 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Zudem halten sich gegenwärtig 106 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 28 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon liegen fünf auf der Intensivstation.

Mit einer weiteren gegenüber gestern verstorbenen Person erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf 595.

Heute ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten. Sie gilt bis einschließlich 30. Juni 2021 und ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden. Die in dieser Verordnung formulierten Lockerungen für Landkreise mit einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 35 gelten seit heute auch im Landkreis Meißen.
Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufgenommen.
Zum neuen Schutzgut gehören die gesamte Platz- und Straßenanlage mit Platzwänden (DDR-Plattenbauten), Grünanlagen, Kleinarchitekturen, Denkmal und Mobiliar. Bereits 1991 sind auf dem Neustädter Markt das Reiterstandbild, die zwei Nymphenbrunnen, die zwei Fahnenmasten und auf der Hauptstraße acht barocke Figuren, zwei Vasen aus der gleichen Zeit und die Platanen-Allee sowie der sie umgebende Platz erfasst worden. Abgesehen davon sind auch seit 1991 die Häuser aus dem 18./19. Jahrhundert an der Hauptstraße und dem Obergraben Kulturdenkmale. 2019 wurden zusätzlich die beiden Brunnen des Künstlers Friedrich Kracht nacherfasst.

Aufgrund der Anfrage durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden ging das LfD der Frage nach, ob nicht nur die Hauptstraße, sondern die gesamte Platzanlage des Neustädter Marktes den Kriterien eines Kulturdenkmals gerecht wird. Das LfD entschied, nach Prüfung, auch unter Einbeziehung von Sachverständigen, den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal am 31. Mai 2021 in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufzunehmen. Dazu äußert Alf Furkert, Sächsischer Landeskonservator: »Der Neustädter Markt ist mit all seinen Elementen ein hervorragend überliefertes Zeugnis eines lange gereiften, städtebaulichen und freiraumplanerischen Projekts der DDR.«

»Die Ausweisung des Neustädter Marktes als Kulturdenkmal ist ein wichtiges Signal in die Stadt und würdigt das Engagement der ehrenamtlichen Initiativen für Denkmalpflege und Baukultur. Die Identität und Erinnerungskultur einer Stadt fußt auf den architektonischen Zeugnissen verschiedener Zeitschichten und damit auch der Nachkriegsmoderne. Dieses kulturelle Erbe gilt es bei der weiteren Gestaltung des Königsufers zu berücksichtigen«, so die Zweite Bürgermeisterin, Annekatrin Klepsch.

Baubürgermeister Stephan Kühn ergänzt: »Bereits im städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb haben wir die städtebauliche Qualität des Neustädter Markts gewürdigt und deshalb dem Stadtrat vorgeschlagen, die künftige Platzgestaltung vertieft zu untersuchen. Das Kulturdenkmal Neustädter Markt werden wir in unseren weiteren Planungen in gebotener Weise berücksichtigen. Ziel ist, die Aufenthaltsqualität des Neustädter Markts deutlich zu erhöhen.«




Zum Hintergrund

Nach einer längeren Vorgeschichte mit der großflächigen Beseitigung von Kriegstrümmern, aber auch dem Abbruch erhaltenswerter und wiederaufbaufähiger Ruinen und unterschiedlichen Überlegungen zum Wiederaufbau der 1945 stark zerstörten Dresdner Innenstadt entstand 1974 bis 1979 am Neustädter Markt und der Hauptstraße ein neues Quartier mit Bauten des industriellen Wohnungsbaus (WBS 70) für Wohnungen und – in den Erdgeschossen – Geschäfte und Gastronomie. Auf der Westseite der Hauptstraße wurden einige erhalten gebliebene Gebäude saniert und sind wesentlicher Bestandteil dieses städtebaulichen Ensembles.

Zwar blieb für die Hauptstraße (während der DDR: Straße der Befreiung) die ursprüngliche Idee einer das Stadtzentrum von Alt- und Neustadt in Süd-Nord-Richtung durchziehenden Fußgängermagistrale zwischen Hauptbahnhof und Albertplatz (während der DDR: Platz der Einheit) gültig. Allerdings ist hier 1979 (Vollendung auch als Prestigeobjekt anlässlich des 30. Jahrestages der DDR-Gründung) und damit zehn Jahre nach der weitgehenden Fertigstellung des südlichen Abschnitts (der Prager Straße) ein deutlicher Wandel der städtebaulichen Auffassungen festzustellen. Es wurden nicht mehr ausschließlich Neubauten, losgelöst von überkommenen Strukturen, errichtet, sondern einige historische Gebäude erhalten und einbezogen. Auch an die historische Bauflucht der Hauptstraße knüpfte man annährend an. Allerdings wurde die bis 1945 erlebbare barocke städtebauliche Situation aufgegeben: Von den ursprünglich als Dreistrahl vom Markt in nördlicher Richtung ausgehenden Straßen behielt man nur die mittlere Achse der Hauptstraße bei, während die beiden seitlichen Achsen mit Plattenbauten überbaut wurden. Diese bilden symmetrische, im stumpfen Winkel abknickende Flügel.

Zu betonen ist die bemerkenswerte Freiflächengestaltung, die historische und neue Gestaltungselemente miteinander verbindet und wirkungsvoll in Beziehung zueinander setzt. Mittels Ornamentpflaster und umlaufender Stufenarchitektur hervorgehoben, ist der »Goldene Reiter« Zentrum und Bezugspunkt der gesamten Anlage geblieben. Neben dem Reiterstandbild und den Nymphenbrunnen von Johann Benjamin Thomae (Kopien 1938 wohl von Paul Polte) gehört auch das Paar Fahnenmasten mit Balustraden zum älteren Bestand. Vor allem letztere leiten optisch in die Hauptstraße über. Die beiden modernen Wasserspiele von Friedrich Kracht in den Winkeln der seitlichen Flügel sind als Ausdruck ihres Anspruchs von großzügigen Freiflächen umgeben. Von Anfang an geplante »Baumblöcke« von Platanen zu beiden Seiten des Reiterstandbildes verbinden die seitlichen Bereiche mit der Platzmitte und knüpfen an die Platanen der Hauptstraße an.

Mit der Geste sich weit nach außen öffnender Flügel wird in zeitgenössischer Form und mit den damals vorhandenen technischen Möglichkeiten der barocke Duktus der Hauptstraße neu interpretiert. Es überlagern sich zwei städtebauliche Freiraumfiguren: die Hauptstraße als Boulevard und der Neustädter Markt als Schmuckplatz. Dazu gehört die Einbeziehung der Silhouette der Altstadt als vierte Platzseite. Im Zentrum stehen als große Geste der Goldene Reiter und repräsentative Wasserkünste, während die Flanken des Platzes beruhigt sind. Dies beschert ihm sowohl eine durchdachte Funktionalität als auch mittels individuell gestalteter Ausstattungselemente eine hohe Verweilqualität. Das ist in dieser Konsequenz für das Gebiet der DDR ein frühes und gleichermaßen bemerkenswertes Beispiel.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 16,5. Gegenüber gestern sind sechs positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Damit gibt es im Landkreis Meißen 17.285 positiv getestete Personen, von denen sich aktuell 97 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Es sind zudem 149 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 32 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 594 Personen.

Aufgrund der anhaltend niedrigen Zahlen an Neuinfektionen wird ab sofort am Wochenende nur noch am Sonntag eine Presseinformation versandt. Die Meldung über die WarnApp Biwapp und die Aktualisierung auf der Website erfolgt ebenfalls am Sonntag. Die aktuellen Zahlen – Neuinfektionen, Inzidenzwert, Zahl der Kontaktpersonen – sind jedoch täglich über das Dashboard des Landkreises abrufbar: COVID-19-Dashboard des Landkreis Meißen (für CSV-Quelle) (arcgis.com).
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 16,1. Gegenüber gestern sind fünf positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 17.280 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 103 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 108 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 30 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon werden vier auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu gestern sind bislang 594 Personen verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 21,5. Gegenüber gestern sind 17 weitere positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.276 positiv getestete Personen, von denen sich 128 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Es sind zudem 121 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 33 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber dem Vortag ist eine weitere Person verstorben, damit erhöht sich die Zahl auf insgesamt 594 Verstorbene.
Mittwoch, 09 Juni 2021 23:38

Weitere Lockerungen ab 14. Juni

Staatsregierung beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen (08.06.2021)
 
Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 14. Juni 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2021. Vorgaben für Kitas und Schulen werden ab sofort durch eine eigene Verordnung des Kultusministeriums geregelt. Aufgrund der niedrigeren Inzidenzen werden weitere Lockerungen und Erleichterungen möglich.

Geänderte Grundsätze

Mit der Verordnung werden im Bereich der Grundsätze verschiedene Anpassungen vorgenommen. Fortan gilt für sämtliche Überschreitungen wie auch Unterschreitungen von Schwellenwerten, dass die damit verbundenen Regelungen am übernächsten Tag in Kraft treten, wenn der jeweilige Schwellenwert zuvor an fünf Tagen über- bzw. unterschritten worden ist. Damit gilt auch für die 7-Tage-Inzidenzmarke von 35 nicht mehr die 14-Tage-Regelung.

Der bisherige Grenzwert von 1.300 Betten auf Normalstation in Sachsen wird um die Bettenbelegung auf den Intensivstationen erweitert: Sind entweder mehr als 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf den sächsischen Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt, kommt es zur Aufhebung aller Lockerungsschritte, die bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sind.


Kontaktbeschränkungen

Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 bleiben die Kontaktbeschränkungen unverändert: Erlaubt sind Treffen von zwei Hausständen – in geschlossenen Räumen mit maximal fünf Personen, sonst maximal zehn Personen. Bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von Zahl der Haushalte treffen.
Für Familien-, Vereins- und Firmenfeiern, die in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten oder Freiflächen stattfinden, besteht bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 eine Begrenzung auf 50 Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Vollständig Geimpfte und Genesene zählen bei den Kontaktbeschränkungen weiterhin nicht mit.


Maskenpflicht

Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.

In ambulanten wie stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen kann für Beschäftigte, zu betreuende oder zu pflegende Personen und Besucher, sofern alle genannten als genesen oder vollständig geimpft gelten, die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske aufgehoben werden. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) ist dann ausreichend.


Inzidenzbasierte Öffnungen:

Ergänzend zu den Regelungen der letzten Verordnung sind ab dem 14. Juni 2021 zusätzlich folgende Lockerungen möglich:

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
  • Touristische Übernachtungsangebote sind mit Kontakterfassung und tagesaktueller Testung zu Beginn des Aufenthaltes zulässig,
  • Messen, Tagungen und Kongresse könne mit tagesaktueller Testung, Hygienekonzept und Kontakterfassung durchgeführt werden,
  • An Eheschließungen dürfen nicht mehr als 30 Personen teilnehmen, die Testpflicht bei mehr als zehn Teilnehmenden bleibt bestehen,
  • beim Besuch von Museen, Galerien, Kulturveranstaltungen im Außenbereich etc. wird die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung aufgehoben,
  • Proben und Auftritte von Laien- und Amateurchören sind unter den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung und Nachweis einer tagesaktuellen Testung möglich,
  • Gruppensport von bis zu 30 Minderjährigen ist auch auf Außensportanlagen ohne Test möglich,
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind unter der Voraussetzung eines Hygienekonzeptes, der Kontakterfassung sowie einer Testpflicht für Besucher zulässig,
  • Seilbahnen wie auch die Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr oder der touristische Bahn- und Busverkehr können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Gäste stattfinden.


Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 50, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
  • Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern gleichzeitig sind mit genehmigtem Hygienekonzept, den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht zulässig,
  • Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakterfassung öffnen,
  • Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist möglich, wobei neben einem Hygienekonzept die Kontakterfassung und die tagesaktuelle Testung der Besucher benötigt wird. Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht,
  • Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen.


Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 35, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
  • Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt,
  • Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig,
  • An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt,
  • Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg,
  • Saunen, Dampfbäder- und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen,
  • Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen,
  • Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen und -fahrzeugen ist mit (genehmigtem) Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig,
  • Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen:
    • Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
    • Messen im Innenbereich,
    • Großveranstaltungen,
    • Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen,
    • Prostitutionsangebote.


Die Verordnung wird zeitnah unter https://www.coronavirus.sachsen.de (»Amtliche Bekanntmachungen«) eingestellt.