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Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt unverändert 0,4. Über das zurückliegende Wochenende sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang insgesamt 17.264 positiv getestete Personen, von denen sich gegenwärtig drei – ebenso wie drei Kontaktpersonen – in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion Verstorbenen beläuft sich auf 601 Personen.
Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Meißen ermittelt durch das RKI beträgt heute 0,4. Eine positiv getestete Person ist gegenüber gestern hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 17.264 positiv getestete Personen, von denen sich vier Personen sowie vier Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Unverändert zu den Vortagen sind bisher 601 Personen verstorben.
Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hat dem Weinbauverband Sachsen am Freitag (9.7.) die Urkunde für die Anerkennung der 2020 gegründeten Schutzgemeinschaft Sachsen übergeben. Die Übergabe fand auf dem ökologischen Weingut Hoflößnitz in Radebeul statt.

Als Schutzgemeinschaft können die sächsischen Winzerinnen und Winzer die geschützte Ursprungsbezeichnung »g. U. Sachsen« sowie die geschützte geografische Angabe »g. g. A. Sächsischer Landwein« künftig selbst verwalten und Sachsen als Herkunftsland für Qualitätsweine profilieren.

Landwirtschaftsminister Günther: »Sächsischer Wein kann künftig anders und leichter wiedererkennbar gekennzeichnet werden. Deutschland, Sachsen und der sächsische Weinbauverband gehen den Weg, den Weinkäuferinnen und -käufer von den Weinflaschen aus Frankreich, Spanien oder Italien kennen, auf denen das Herkunftsgebiet ausgewiesen ist. Sächsische Qualitätsweine können so über die Grenzen des Bundeslandes hinaus noch bekannter und zu einer festen Größe in der deutschen und internationalen Weinlandschaft werden. Ich wünsche den Winzerinnen und Winzern eine erfolgreiche Saison, hohe Erträge, eine gute Lese, hervorragende Qualitäten und besten Absatz ihrer Weine. Sächsischer Wein ist ein wichtiger Baustein für mein Ziel, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und auszubauen.«

Felix Hößelbarth, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Weinbauverband Sachsen und Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Sachsen: »Mit der Gründung der Schutzgemeinschaft im November 2020 und der heutigen Anerkennung durch den Freistaat setzen wir hier in Sachsen die Novellierung des Deutschen Weingesetzes um. Es war uns dabei ein wichtiges Anliegen, aus dem Weinbauverband Sachsen heraus eine Schutzgemeinschaft für das Anbaugebiet Sachsen zu gründen, um die ›Herkunft Sachsen‹ eigenständig zu profilieren und als sächsische Weinbranche eigenständig Verantwortung mit zu übernehmen. Mit der heutigen Übergabe der Anerkennungsurkunde wurde der erste wichtige und grundlegende Schritt dafür erfolgreich abgeschlossen.«



Hintergrund:

Mit dem Anfang 2021 in Kraft getretenen novellierten Weingesetz und der neuen Weinordnung wird das bestehende Weinbezeichnungsrecht bis 2026 von einem zucker- beziehungsweise reifebasierten System in ein herkunftsbasiertes System überführt. Gemäß dem Gesetz müssen die Schutzgemeinschaften in den Weinbau treibenden Bundesländern zunächst durch die Landesbehörden anerkannt werden. In Sachsen erfolgte hierfür eine Änderung der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung (SächsWeinRDVO), die im Januar 2021 in Kraft trat.

Das Weingut Hoflößnitz wurde im Jahr 1401 gegründet und ist eines der ältesten Weingüter in Sachsen. Auf rund 13,5 Hektar Fläche betreibt die Weingut Hoflößnitz GmbH heute ökologischen Weinbau für Weißwein und Rotwein, wobei der Anteil des Weißweins überwiegt. Dabei werden auf ungefähr der Hälfte der Betriebsfläche pilzwiderstandsfähige Rebsorten (Piwis) angebaut, die einen ca. 75 Prozent geringeren Pflanzenschutzaufwand benötigen.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 0,0. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Insgesamt sind im Landkreis Meißen bislang 17.263 Personen positiv getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell drei Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Diese gilt gegenwärtig auch für drei Kontaktpersonen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon liegt eine Person auf der Intensivstation. Unverändert zu den Vortagen sind bislang 601 Personen verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 0,4. Gegenüber gestern sind keine weiteren positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.263 positiv auf das Coronavirus getestete Personen, von denen sich aktuell vier Personen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Zudem halten sich gegenwärtig zwei Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich unverändert zu den Vortagen auf 601.

Die Corona-Hotline des Landkreises Meißen (Telefon: 03521 725-3435) ist ab sofort von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr besetzt. Die Zahl der Anrufe und Nachfragen ist in den zurückliegenden Wochen stark zurückgegangen. Für Fragen genutzt werden kann nach wie vor auch die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 0,8. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Die Gesamtzahl der positiv getesteten Personen beträgt im Landkreis Meißen 17.264. Fünf unmittelbar Betroffene sowie sieben Kontaktpersonen befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Eine Person wird auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu gestern unverändert auf 601.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 0,8. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Die Gesamtzahl der positiv getesteten Personen beträgt im Landkreis Meißen 17.264. Sechs unmittelbar Betroffene sowie eine Kontaktperson befinden sich aktuell in behördlich angeordneter Quarantäne.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit acht Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern ist eine weitere Person verstorben. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich auf 601.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1,2. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.264 positiv getestete Personen. Aktuell befinden sich acht Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem zehn Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell neun Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu den Vortagen unverändert auf 600.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1,2. Gegenüber gestern ist eine positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.264 positiv getestete Personen, gegenüber gestern wurde ein Fall korrigiert. Aktuell befinden sich acht Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem neun Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell neun Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu den Vortagen unverändert auf 600.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1,7. Gegenüber gestern ist eine positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Stand heute gibt es im Landkreis Meißen 17.264 positiv getestete Personen, gegenüber gestern wurden zwei Fälle korrigiert. Aktuell befinden sich neun Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem elf Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell zehn Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Zwei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Gesamtzahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorbenen Personen beläuft sich zu den Vortagen unverändert auf 600.

Am 1. Juli 2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Diese regelt unter anderem, dass die bisherigen Beschränkungen mit Ausnahme bestimmter Basismaßnahmen in einem Landkreis entfallen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder unterschreitet. Im Landkreis Meißen ist dies der Fall. Entsprechend der Vorgaben der Verordnung hat der Landkreis Meißen die erforderliche Bekanntmachung auf seiner Website unter Aktuelles bei Bekanntmachungen veröffentlicht (http://www.kreis-meissen.org/3345.html).

Ab dem morgigen Donnerstag, 1. Juli, entfallen somit nahezu alle Schutzmaßnahmen (z. B. die Kontaktbeschränkungen), mit Ausnahme des Hygienekonzeptes sowie einiger weniger Schutzmaßnahmen für besonders sensible Bereiche bzw. für Bereiche, in denen besonders viele Personen zusammentreffen. Ausgenommen von den Lockerungen sind unter anderem Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personengruppen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. Auch die Maskenpflicht gilt nach wie vor in Bereichen, wo sich viele Personen auf engem Raum treffen, beispielsweise in Ladengeschäften, bei körpernahen Dienstleistungen, im Öffentlichen Personennahverkehr, bei der Schülerbeförderung und beim Pflegedienst. Daneben besteht weiterhin bei Großveranstaltungen eine Masken- und Testpflicht, in Diskotheken eine Testpflicht im Innenbereich sowie eine Testpflicht für Saisonarbeitskräfte.