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Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1,2. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Vier positiv getestete Personen befinden sich aktuell ebenso in behördlich angeordneter Quarantäne wie 18 Kontaktpersonen. Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.259 positiv getestete Personen, sieben Fälle wurden korrigiert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 601 Personen.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1,7. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Fünf positiv getestete Personen befinden sich aktuell ebenso in behördlich angeordneter Quarantäne wie 18 Kontaktpersonen. Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.266 positiv getestete Personen, zwei Fälle wurden korrigiert.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf 601 Personen.
„Am frühen Morgen des 20. Juli 2021 machten sich zwei Fahrer mit einem Logistik-Gerätewagen des Feuerwehrtechnischen Zentrums des Landkreises Meißen auf den Weg in die vom Hochwasser betroffenen Gebiete von Nordrhein-Westfalen“, informiert Landrat Ralf Hänsel. Die zwei Mitarbeiter des Katastrophenschutzamtes des Landkreises werden am Abend in Bergisch-Gladbach erwartet. An Bord des LKW befindet sich Material, dass der ASB Riesa bereitstellt, darunter Notstromaggregate und Hochdruckreiniger.

Weitere Einheiten fahren heute in den Bereitstellungsraum Nürburgring. Mit ihnen werden fünf Hochwasserschutzanhänger, die je Anhänger ca. 12.000 Liter Wasser pro Minute abpumpen können, in die betroffenen Regionen gesandt. Aus den Katastrophenschutzzügen werden weiterhin die Komponenten Versorgung und Betreuung mit an den Nürburgring verlegt. Auch dieser Hilfszug wird von zwei Mitarbeitern des Katastrophenschutzes des Landkreises Meißen begleitet. Die Zusammenstellung weiterer Hilfszüge wird derzeit vom Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen des Landratsamtes koordiniert.

„Diese Hilfe in Form von technischer Ausstattung und personeller Unterstützung leisten wir gern. Wir haben nur auf die entsprechenden Abrufe gewartet, damit die Hilfe auch koordiniert und zur richtigen Zeit am richtigen Ort ankommt. So ist der Abruf des heute gestarteten LKWs auch für den heutigen Tag erfolgt und vor Ort eingeplant“, verdeutlicht Landrat Ralf Hänsel.

 
Wer mit einer Geldspende die Betroffenen und den Wiederaufbau unterstützen will, kann weiterhin das bei der Sparkasse Meißen eingerichtete Spendenkonto nutzen:

Sparkasse Meißen
IBAN: DE21 8505 5000 9871 8718 70
Verwendungszweck: Hochwasser 2021
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt weiterhin 2,1. Gegenüber gestern sind keine weiteren positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Insgesamt gibt es im Landkreis Meißen bislang 17.268 positiv getestete Personen, von denen sich fünf sowie 15 Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Bislang sind 601 Personen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 2,1. Über das Wochenende ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.

Im Landkreis Meißen gibt es bislang 17.268 positiv getestete Personen, von denen sich fünf in behördlich angeordneter Quarantäne befinden. Es sind zudem sechs Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. 601 Personen sind insgesamt verstorben.

Der Landkreis Meißen hat am Wochenende auf seiner Website www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen die 17. Allgemeinverfügung zur Absonderung veröffentlicht. Sie trat am 18. Juli in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 15. August 2021.

Die 17. Allgemeinverfügung berücksichtigt im Vergleich zur vorhergehenden Fassung die neuen Empfehlungen des RKI zum Kontaktpersonenmanagement. Insbesondere nach zweifacher Impfung besteht nach Ansicht des RKI ein hoher Schutz gegen schwere Verläufe einer Infektion mit der Delta-Variante, sodass für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen, die mit einer mit dem Delta-Virus infizierten Person Kontakt hatten, keine Absonderung mehr empfohlen wird. „Diese Erleichterung bei der Quarantäne ist aus meiner Sicht ein Grund mehr, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen“, so Landrat Ralf Hänsel.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 1,7. Gegenüber gestern sind zwei positiv getestete Personen hinzugekommen.
 
17.267 positiv getestete Personen gibt es damit bislang im Landkreis Meißen. Von diesen befinden sich aktuell vier Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem sind gegenwärtig zehn Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Verstorbenen beläuft sich weiterhin unverändert auf 601 Personen.

Ab Montag, 19. Juli 2021, wird die Corona-Hotline des Landkreises Meißen vorerst außer Betrieb genommen. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen an das Sekretariat des Gesundheitsamtes unter Telefon 03521 725-3402 wenden. Für Fragen von Reiserückkehrern stehen unter der Telefonnummer 03521 725-6286 Ansprechpartner bereit. Die Zahl der Anrufe und Nachfragen war in den zurückliegenden Wochen stark zurückgegangen, sodass vor Kurzem bereits die Servicezeiten eingeschränkt worden waren. Für Fragen genutzt werden kann nach wie vor auch die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Pressemitteilungen zur Corona-Situation werden nun bis auf Weiteres nur noch von Montag bis Freitag versandt. Damit entfallen vorerst am Wochenende auch die Aktualisierungen auf der Website sowie die Meldungen über die Bürgerinformations- und -warn-App BIWAPP. Hintergrund sind auch hier die derzeit niedrigen Infektionszahlen.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 0,8. Gegenüber gestern ist eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen gibt es damit bislang 17.265 positiv getestete Personen, von denen sich zwei sowie zusätzlich acht Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell vier Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion Verstorbenen beläuft sich unverändert auf 601 Personen.

Aufgrund eines Eingabefehlers betrug die RKI-Inzidenz für den Landkreis Meißen gestern 0,8, obwohl kein neuer Fall vorlag. Die Eingabe wurde korrigiert. Die heutige Inzidenz von 0,8 ist korrekt, da ein neuer Fall zu verzeichnen ist.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 0,8. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen sind bislang 17.264 Personen positiv getestet worden. Von diesen befindet sich eine Person in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem neun Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell drei Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind bislang – unverändert zu den Vortagen – 601 Personen verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 0,4. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.
 
Im Landkreis Meißen sind bislang 17.264 Personen positiv getestet worden. Von diesen befinden sich zwei Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem neun Kontaktpersonen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell sieben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst, davon wird eine Person auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind bislang – unverändert zu den Vortagen – 601 Personen verstorben.
Mittwoch, 14 Juli 2021 00:58

Neue Regelungen für Großveranstaltungen

Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen 
 
Die Sächsische Staatsregierung hat in Ihrer heutigen Kabinettsitzung eine Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen und damit u.a. eine Anpassung der Regeln für Großveranstaltungen. Anlass für die Befassung war ein Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer aus der vergangenen Woche. Die geänderte Verordnung tritt am 16. Juli 2021 in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.

Damit wurden die in Sachsen bereits geltende Regelungen für Großveranstaltungen präzisiert Ab 16. Juli 2021 sind Großveranstaltungen mit maximal 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 50 liegt und die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:
– eine Kontakterfassung ist zu gewährleisten - vorzugsweise mittels personalisierter Tickets,
– Besucherinnen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test (Ausnahme: Vollständig Geimpfte und Genesene),
– ein genehmigtes Hygienekonzept muss vorliegen,
– abseits des eigenen Platzes müssen die Besucherinnen und Besucher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen,
– die Zahl der Besucher darf maximal 50 Prozent der zulässigen Kapazität des Veranstaltungsortes betragen,
– im Hygienekonzept sind Begrenzungen zum Ausschank und Konsum alkoholhaltiger Getränke ebenso vorzusehen wie ein Zutrittsverbot für erkennbar alkoholisierte Personen.

Wird der Schwellenwert von 35 unterschritten, sind Großveranstaltungen unter Beibehaltung der oben genannten Auflagen mit höchstens 25.000 Besucherinnen und Besucher zulässig. Im Rahmen des Hygienekonzeptes kann in begründeten Einzelfällen jedoch von der Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent abgewichen werden.

Wird der Schwellenwert von 10 unterschritten, entfällt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bei Großveranstaltungen mit bis zu 5.000 Besucherinnen und Besucher.

Geimpfte und Genesene werden auch weiterhin bei der Erfassung der Besucherzahlen mitgezählt.

Bezüglich der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes kommt es ebenfalls zu einer Änderung. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 10, entfällt zukünftig die Maskenpflicht für Ladengeschäfte und Märkte, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Darüber hinaus hat sich das Kabinett auf eine Anpassung der Testverpflichtungen am Arbeitsplatz verständigt: Beschäftigte müssen ab dem 26. Juli 2021 am ersten Arbeitstag einen negativen Test nachweisen, wenn sie zuvor fünf Werktage hintereinander oder länger wegen Urlaubs oder ähnlicher Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben. Alternativ können sie im Laufe des ersten Arbeitstages unter Aufsicht einen dokumentierten Test vornehmen. Wenn die Arbeit nach dem Urlaub im Home-Office aufgenommen wird, ist der Test nachzuweisen oder vorzunehmen, sobald die Arbeit erstmals wieder außerhalb der Wohnung stattfindet. Diese Regelung gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene.

Die geänderte Verordnung wird in Kürze auf folgender Internetseite veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html