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Das Stadt- und Regionalportal

Stand: 08.10.2024, 13:55 Uhr 
 
Seit Beginn der Herbstferien sind der Polizeidirektion Dresden insgesamt elf Einbrüche in Einfamilienhäuser in Dresden und der Umgebung gemeldet worden. Allein vier Einbrüche registrierten die Beamten am vergangenen Wochenende im Dresdner Stadtteil Hellerau.
 
So hebelten die Täter die Terrassentür eines Einfamilienhauses an der Straße Auf dem Sand auf und durchsuchten mehrere Räume. Sie stahlen Schmuck und Technik im Wert von insgesamt etwa 700 Euro. Der Sachschaden beträgt ca. 200 Euro. An der Straße An der Lehmkuhle hebelten die Einbrecher ein Fenster eines Hauses auf und durchsuchten die Räume. Ob sie etwas gestohlen haben, ist noch nicht bekannt. An der Straße An den Teichwiesen drangen die Einbrecher in gleich zwei Häuser ein. Bei einem hebelten sie eine Terrassentür auf, bei dem anderen gelangten sie über ein Vordach zu einem Fenster im Obergeschoss und hebelten dieses auf. In beiden Fällen durchsuchten sie die Räume. Ob die Täter etwas stahlen, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Weitere Einbrüche wurden der Polizeidirektion Dresden unter anderem in den Dresdner Stadtteilen Kleinzschachwitz und Cossebaude sowie in Radebeul gemeldet (siehe Medieninformation Nr. 574/24 vom 7. Oktober 2024).

Die Dresdner Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und geht von einem Zusammenhang aus. Insbesondere nutzen die Täter die Abwesenheit der Bewohner aus, um in die Häuser einzubrechen. Daher rät die Polizei jetzt in der dunklen Jahreszeit zu besonderer Aufmerksamkeit:
  • Beim Verlassen des Hauses sollten keine Fenster gekippt und alle Türen richtig abgeschlossen sein!
  • Wer in den Ferien verreist, sollte Nachbarn oder Verwandte bitten, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen, um Einbrecher abzuschrecken!
  • Wer fremde Personen sieht, die sich auffällig verhalten, indem sie zum Beispiel Grundstücke ausspionieren, sollte sofort die Polizei anrufen!

Wer Fragen zum Thema Einbruchsschutz hat, kann sich gern an die Polizeiliche Beratungsstelle der Polizeidirektion Dresden wenden. Diese ist unter der Rufnummer (0351) 6524 3690 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar. Die Beratung der Spezialisten ist kostenfrei.

Mehr Informationen sind auch im Internet unter folgender Adresse zu finden: www.polizei.sachsen.de. (ml/rr)
Aktuell werden in Sachsen gefälschte Einkommensteuerbescheide im Namen der sächsischen Finanzämter in Papierform von unbekannten Absendern verschickt.

Es sind postalische »Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag« im Umlauf, die als Absender ein sächsisches Finanzamt (allerdings mit unzutreffender Anschrift) oder die »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« ausweisen. Die Empfänger werden aufgefordert kurzfristig, binnen einer Woche, Einkommensteuer nachzuzahlen.

An diesen Anhaltspunkten ist leicht zu erkennen, ob es sich bei der Post im Briefkasten um einen echten Steuerbescheid handelt: Zum einen werden Steuerbescheide immer durch das jeweilige sächsische Finanzamt - unter Angabe der zutreffenden und vollständigen Anschrift - erlassen. Weiterhin ergehen die Bescheide immer vom örtlich zuständigen Finanzamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der veranlagten Person und war mitunter auf den Fälschungen nicht immer korrekt. Hier wurden die Bescheide von vermeintlichen Finanzämtern verschickt, die für die Bearbeitung der Steuererklärung gar nicht zuständig sind. Eine Bezeichnung »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« wie auch das Siegel »Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« am Ende des gefälschten Bescheids existieren nicht.

Alle Steuernummern in Sachsen beginnen immer mit einer 2xx/xxx/xxxx. Die sächsischen Finanzämter haben zudem ausschließlich Bankverbindungen bei der Deutschen Bundesbank. Die Bescheide enthalten immer Erläuterungstexte, Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise. Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort passen und mit 090- beginnen.

Die sächsischen Finanzämter und ihre Kontaktdaten sind unter der Internetadresse www.finanzamt.sachsen.de zu finden. Hier können Steuerpflichtige einen Abgleich vornehmen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere gleichgelagerte falsche Bescheide im Umlauf befinden. Daher bitten die sächsischen Finanzämter um besondere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.

Beim Erhalt von Dokumenten der sächsischen Finanzämter wird gebeten, die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und IdNr. immer mit der eigenen Steuernummer und IdNr. abzugleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollte umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufgenommen werden.

Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten das zuständige Finanzamt zu informieren und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Gleiches wird der Freistaat Sachsen bei den bereits festgestellten Fälschungen tun.

Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides wählen, sind zusätzlich vor derartigen Betrügern geschützt. Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt. Per E-Mail werden sie über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Sie können sofort nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail den Bescheid oder die sonstigen Schreiben im PDF Format in Mein ELSTER bzw. in der verwendeten Software abrufen.
Die 76. Deutsche Weinkönigin heißt Charlotte Weihl und kommt aus der Pfalz. In einem bis zum Schluss äußerst spannenden Finale konnte die 25-jährige die Wahl am 27. September in Neustadt an der Weinstraße für sich entscheiden. 

Als Deutsche Weinprinzessinnen komplettieren Julia Lambrich vom Mittelrhein und Katharina Gräff von der Nahe das neue Majestäten-Trio. 
 
"Es ist ein unbeschreibliches Gefühl, eine Mischung aus Dankbarkeit und Überwältigung“, sagte die frisch gekürte Weinmajestät sichtlich bewegt unmittelbar nach ihrer Wahl. „Am meisten freue ich mich darauf, die kommende Zeit mit den anderen beiden Weinhoheiten erleben zu dürfen", erklärte die Studentin der Internationalen Weinwirtschaft. Zum 11. Mal holte die Pfälzerin die Krone der höchsten deutschen Weinmajestät in das zweitgrößte Anbaugebiet. 


Publikum stimmt ab

Einen ersten Jubelsturm im Neustadter Saalbau gab es bereits, als DWI-Marketingchef Steffen Schindler das Votum der rund 70-köpfigen Jury verkündete, welche drei der fünf Finalistinnen in jedem Fall eine deutsche Weinkrone tragen würden.
Danach hatte das neue Trio noch einmal die Gelegenheit, in einer gemeinsamen Spielrunde sowie durch persönliche Ansprachen die Jury und vor allem das Publikum von sich zu überzeugen. Am Ende bestimmten die Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen online, wer die 76. Deutsche Weinkönigin sein sollte.


Bewegende Krönungszeremonie

Gespannte Stille herrschte auf der Bühne und im Saal, als Steffen Schindler das Ergebnis der Publikumsabstimmung bekannt gab: "Charotte Weihl ist die neue Deutsche Weinkönigin." Die beiden damit ebenfalls gekürten Deutschen Weinprinzessinnen beglückwünschten die spürbar ergriffene neue Deutsche Weinkönigin mit einer herzlichen Umarmung.

Unter dem jubelnden Applaus des gut 700-köpfigen Publikums wurden Charlotte Weihl und die beiden Weinprinzessinnen von ihren Vorgängerinnen gekrönt. „Wir hatten nicht nur drei, nicht nur fünf, wir hatten zwölf großartige Kandidatinnen“, betonte Steffen Schindler. „Mit dem neu gewählten Majestäten-Trio werden drei ausgesprochen fachkundige und souveräne Repräsentantinnen die heimischen Weine weltweit kompetent vertreten“, so der DWI-Marketingchef.

Als 76. Deutsche Weinmajestäten sind Charlotte Weihl, Julia Lambrich und Katharina Gräff ein Jahr lang im Auftrag des Deutschen Weininstituts (DWI) auf rund 200 Terminen im Inland und auf internationalen Bühnen unterwegs, um sowohl Fachleute als auch Endverbraucher von den Vorzügen der Weine aus deuschen Regionen zu überzeugen.


Starker Auftritt

Ob einzeln oder als Team – jede der drei finalen Kandidatinnen glänzte an diesem Abend mit Einfallsreichtum, Schlagfertigkeit und einer ausgeprägten Bühnenpräsenz bei den erfrischend kurzweiligen Aufgaben, die im großen Wahlfinale zu bewältigen waren.

So galt es etwa in einer verdeckten Verkostung, einen Wein mit treffenden Eigenschaften zu beschreiben und anschließend das Anbaugebiet richtig zuzuordnen. Im Rhetorikspiel zeigten die jungen Fachfrauen, dass sie mit rhetorischem Geschick auch komplizierte Herausforderungen meistern können. Ihre Stärke als Team bewies die Gruppe bei der Lösung von kniffligen Aufgaben in einem Escape-Room-Spiel, in dem es darum ging, eine Flasche Wein für die zukünftige Weinkönigin zu finden. Bei all ihren Bühnenauftritten stand SWR-Moderator Holger Wienpahl den Kandidatinnen in gewohnter Weise motivierend zur Seite.


Musikalisch-kabarettistische Showacts

Bereichert wurde der unterhaltsame Wahlabend durch die Show-Acts Iggy Kelly Florian Künstler und Aura Diaone. Der Liedermacher und Kabarettist Sven Garrecht präsentierte unter begeistertem Beifall des Publikums im Saal sein „Wein-Wissen-Musikalisch“. Die Zuschauer waren in diesem Jahr während der gesamten Show über Spiele und digitale Abstimmungsmöglichkeiten aktiv in die Sendung eingebunden.


Verabschiedung des Vorgänger-Trios und Spendenübergabe

Im Rahmen ihrer Verabschiedung überreichten die 75. Deutschen Weinmajestäten Eva Brockmann, Lea Baßler und Jessica Himmelsbach feierlich eine Spende über 2.750 Euro an die gemeinnützige Organisation „Wine Saves Life e.V.“ Die Zuwendung stammte aus der Versteigerung von Genusspaketen aus allen 13 Weinregionen sowie Spenden, die die Weinhoheiten als Schirmherrinnen des Vereins während ihrer Amtszeit generieren konnten. Die Erlöse gehen zu 100 Prozent an Kinderhilfsprojekte, die "Wine Saves Life" in aller Welt unterstützt.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte appelliert an die Sicherheitsbehörden im Freistaat, beim Einsatz von Gesichtserkennungssystemen die Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Anlässlich des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Asyl- und Sicherheitspakets der Bundesregierung weist Dr. Juliane Hundert auf die aktuelle Situation in Sachsen hin:

»Die Polizeidirektion Görlitz setzt für strafprozessuale Ermittlungsverfahren stationäre und mobile Kameras ein. Mit dieser Technik lassen sich Bildaufzeichnungen in hoher Auflösung anfertigen. Ein automatisierter biometrischer Abgleich von aufgezeichneten Gesichtsbildern mit zuvor hinterlegten Referenzbildern findet nach meinen Erkenntnissen bisher in ausgewählten Fällen und ausschließlich auf richterlicher Anordnung statt. Gleichwohl halte ich diese Maßnahmen für höchst bedenklich. Werden beim Passieren von Videokameras von unbeteiligten und nicht verfahrensrelevanten Personen biometrische Muster ihrer Gesichter erstellt, erreicht die Maßnahme eine Eingriffstiefe, die nicht ansatzweise von den aktuell geltenden Ermittlungsbefugnissen in der Strafprozessordnung gedeckt ist. Für einen solchen massenhaften biometrischen Abgleich im Strafverfahren bedarf es einer bestimmten, normenklaren gesetzlichen Grundlage.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Maßnahmen der automatisierten Kennzeichenerfassung dürfte kein Zweifel bestehen, dass die biometrische Verarbeitung und ein Abgleich der Gesichtsbilder sämtlicher Personen, die eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum passieren, mangels hinreichender Rechtsgrundlage gegen die Verfassung verstößt. Zu beachten sind überdies die europarechtlichen Anforderungen der neuen KI-Verordnung, die von den bestehenden Regelungen nicht annähernd erfüllt werden.«

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte verfügt über keine Interventionsmöglichkeit bei polizeilichen Maßnahmen, die richterlich angeordnet wurden. Gerichte unterliegen nicht ihrer Aufsicht. Insofern sind auch keine datenschutzaufsichtsbehördlichen Anordnungen gegen polizeiliche Datenverarbeitungen möglich, die die Polizei aufgrund richterlicher Beschlüsse durchführt. Gleichwohl appelliert Dr. Juliane Hundert an Polizei und Staatsanwaltschaften in Sachsen, solche Maßnahmen nicht zu beantragen, sowie an die Gerichte, solche Maßnahmen nicht anzuordnen: »Dem Sächsischen Innenministerium und dem Sächsischen Justizministerium habe ich meine Auffassung zur Kenntnis gegeben.«

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich des Themas ebenfalls angenommen und in ihrer Entschließung vom 20. September 2024 auf die hohen rechtlichen Hürden für die Nutzung automatisierter Gesichtserkennungssysteme hingewiesen.
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz- und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich zum aktuellen Gesetzgebungsvorhaben des Bundes kritisch zu Wort gemeldet.
Stand: 24.09.2024, 12:44 Uhr 
 
In den zurückliegenden Tagen haben Trickbetrüger Dresdner Senioren mit der „Kochtopfmasche“ um insgesamt 160.000 Euro betrogen. Die Polizei rät zur Vorsicht. 
 
Bei der sogenannten Kochtopfmasche melden sich die Täter insbesondere bei lebensälteren Menschen via Telefon und geben sich als Polizisten aus. Im Gespräch suggerieren sie den Senioren, dass aktuell eine Diebesbande im Wohnumfeld der Angerufenen unterwegs wäre. Diese hätte es auf Bargeld abgesehen und verfügte über ein besonderes Detektionsgerät. Mit diesem „CC 15“ könnten die angeblichen Diebe Geldscheine auch innerhalb von Häusern aufspüren und würden dann gezielt in die betroffenen Wohnungen einbrechen.

Als erste Sicherheitsmaßnahme raten die angeblichen Polizisten den Angerufenen ihr Geld zusammenzutragen und in einen Kochtopf zu stecken. So abgeschirmt könnte das Detektionsgerät „CC 15“ die Geldscheine nicht orten. Da dies jedoch keine Dauerlösung wäre, bieten die vermeintlichen Polizisten gleichzeitig an Kollegen vorbeizuschicken. Die Beamten in zivil würden das Geld für die Betroffenen in Sicherheit bringen.

Im Verlauf der vergangenen Woche sind Dresdner Senioren auf die Masche hereingefallen. Sie übergaben vermeintlichen Geldboten in zwei Fällen 25.000 Euro sowie in einem weiteren Fall 110.000 Euro. Erst später bemerkten sie den Betrug und verständigten die Polizei.

Aktuell dauert die Welle der Anrufe mit der „Kochtopfmasche“ in Dresden an. So sind allein gestern und heute mehrere Fälle der Polizei gemeldet worden. Finanzielle Schäden waren hierbei nicht zu beklagen. Die Polizei rät die Betrugsmasche ernst zu nehmen und unbedingt zu melden. Weiterhin gelten folgende Grundregeln:
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung!
  • Geben Sie kein Geld in fremde Hände!
  • Ziehen Sie im Zweifel Vertrauenspersonen hinzu!

Sachsen und Tschechien stärken Birkhuhnschutz 
 
Sachsen und Tschechien verstärken ihre Bemühungen zum Schutz des Birkhuhns. Die Umweltminister von Sachsen und Tschechien, Wolfram Günther und Petr Hladík, der tschechische Landwirtschaftsminister Marek Výborný, der Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst Utz Hempfling sowie der Generaldirektor von Lesy České republiky Dalibor Šafařík verabschiedeten eine entsprechende gemeinsame Erklärung. Damit wird die Zusammenarbeit zum Schutz dieser sehr seltenen und stark gefährdeten Vogelart intensiviert und besser koordiniert. Das Erzgebirge beherbergt eine der wichtigsten Populationen des Birkhuhns in der Tschechischen Republik. Die weitere Bestandsentwicklung hängt auch vom grenzüberschreitenden Schutz ab.

Staatsminister Günther: »Wir gehen einen weiteren Schritt, um Birkhühner zu schützen und zu erhalten. Das Birkhuhn kennt keine Grenzen. Sein Schutz braucht grenzüberschreitende Abstimmung. Das Birkhuhn bewohnt Moore, lichte Wälder und offene Wiesenflächen. Diese Lebensräume sind in den zurückliegenden Jahrzehnten immer weiter verschwunden. Wir arbeiten dafür, diese Lebensräume abgestimmt und koordiniert mit unseren tschechischen Nachbarn zu erhalten und wiederherzustellen. Das bedeutet, die Moore im Erzgebirge wieder zu vernässen und entsprechende Waldstrukturen zu schaffen. Das ist die wesentliche Basis, damit der Schutz des Birkhuhns gelingt. Und diese Maßnahmen stärken die ökologischen Funktionen der Wälder insgesamt.«

Für die praktische Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe zur Erhaltung des Birkhuhns eingerichtet. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der staatlichen Forstbehörden in Tschechien und Sachsen sowie aus dem Naturschutz zusammen. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig, um Maßnahmen zum Erhalt des Birkhuhns zu planen und das Monitoring der Art in dem Gebiet sicherzustellen. Bereits im Juni 2024 gab es in Bad Schandau ein erstes grenzüberschreitendes Treffen der Arbeitsgruppe. Anfang September traf man sich im Vogelschutzgebiet »Erzgebirgskamm bei Satzung«, um sich die dortigen durchgeführten Maßnahmen zum Birkhuhnschutz anzuschauen. Im Freistaat Sachsen ist seit 2019 das Artenschutzprogramm Birkhuhn in Kraft, welches insbesondere auf die Sicherung und Wiederherstellung der Lebensräume dieser europaweit vom Aussterben bedrohten und in Deutschland streng geschützten Art gerichtet ist.
Mit profundem Fachwissen und einem souveränen Auftritt haben fünf der zwölf Kandidatinnen in der Vorentscheidung zur Wahl der 76. Deutschen Weinkönigin die Jury überzeugt und den Einzug ins Finale geschafft.

Annalena Baum aus RHEINHESSEN, Julia Lambrich vom MITTELRHEIN, Katharina Gräff von der NAHE, Marie-Sophie Schwarz von der MOSEL und Charlotte Weihl aus der PFALZ werden am 27. September auf der Bühne des Saalbaus von Neustadt/Weinstraße um die höchste deutsche Weinkrone wetteifern.


Fachfragen hervorragend gemeistert

Bei der Vorentscheidung, die alljährlich vom Deutschen Weininstitut (DWI) ausgerichtet wird, galt es für die Kandidatinnen, anspruchsvolle Fragen rund um die Weinbereitung, das Weinmarketing und zum Umgang mit Wein kompetent und prägnant in deutscher und englischer Sprache zu beantworten.


Von traditioneller Flaschengärung bis Klimawandel

Thematisch rankten sich die Fachfragen beispielsweise um den Anbau neuer Rebsorten, die Herstellung von entalkoholisiertem Wein oder die traditionelle Flaschengärung. Zudem positionierten sich die Kandidatinnen etwa zu Anpassungsstrategien für den deutschen Weinbau in Zeiten des Klimawandels und erklärten in fließendem Englisch, wofür die Generation Riesling steht oder was internationale Gäste über den Spätburgunder aus den deutschen Anbaugebieten wissen müssen.

Die Fachfragen stellten die drei Masterjuroren Yvonne Heistermann, Präsidentin der Sommelier-Union Deutschland, Robert Joseph, Chefredakteur Meininger's International sowie Markus del Monego, Master of Wine und erster deutscher Sommelier-Weltmeister. „Alle Kandidatinnen haben sich auf einem hohen fachlichen Niveau bewegt. Mit solch tollen Fachfrauen kann der deutsche Wein optimistisch in die Zukunft schauen“, so lautete ihr abschließendes Fazit.


Stark im Team

Auch im Team präsentierten die Fachfrauen ihre Stärken, als sie in Dreiergruppen einen Wein mit möglichst vielen typischen Charakteristika beschreiben mussten.

Durch erfrischende Einspieler und Spielelemente sowie eine erweiterte Bühnenpräsenz hatten die Kandidatinnen die Möglichkeit, sich der Jury und dem Publikum nicht nur als Fachfrauen, sondern auch ganz persönlich zu vorzustellen. Bei all ihren Bühnenauftritten stand SWR-Moderator Holger Wienpahl den Kandidatinnen gewohnt souverän zur Seite.


Livestream-Zuschauer aktiv dabei

Die Zuschauer des Livestreams waren in diesem Jahr während der gesamten Veranstaltung über Spiele und digitale Abstimmungsmöglichkeiten aktiv in die Sendung eingebunden.


Spannung bis zum Schluss

Hochgespannt und Hand in Hand standen am Ende alle Kandidatinnen nach vollbrachter Leistung auf der Bühne, um das Urteil der rund 70-köpfigen Jury abzuwarten, die die Auftritte online mitverfolgt hatte. Die Namen der fünf Finalistinnen mit den meisten Jurystimmen verkündete DWI-Marketingchef Steffen Schinder unter dem begeisterten Jubel der Fans. „Die Kandidatinnen haben es der Jury nicht leicht gemacht. Die hohe fachliche Qualifikation der Finalistinnen war sensationel und lässt einen äußerst spannenden Ausgang der Wahl erwarten“, resümierte Steffen Schindler.


Wahl-Finale am 27. September live im TV und Online

An wen die amtierende Deutsche Weinkönigin Eva Brockmann die Krone weiterreichen wird, entscheidet sich in der finalen Wahlgala am kommenden Freitag, die ab 20.15 Uhr live sowohl online als auch im SWR Fernsehen aus dem Neustädter Saalbau übertragen wird.
Letzte Änderung am Sonntag, 22 September 2024 13:51
Mit der Änderung der Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsverordnung überträgt der Freistaat ab dem 1. Januar 2025 die Aufgabe der Baumkontrollen an Staats- und Bundesstraßen auf die Landkreise. Mit der Aufgabe gehen auch das Haftungsrisiko und ein erheblicher Dokumentationsaufwand auf die Kreisebene über. Über einen Ausgleich der entstehenden Aufwendungen besteht keine Einigung. 

Der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Landrat Henry Graichen: „Wir sind entsetzt von dem unverfrorenen Vorgehen des Verkehrsministers. Die Landkreise sollen hier nicht nur eine Kontrolltätigkeit, sondern damit auch das volle Haftungsrisiko übernehmen, ohne den Aufwand ausgeglichen zu bekommen. Der Freistaat macht sich hier wieder einmal einen schlanken Fuß. Bereits seit Jahren kommt er seiner Pflicht zur Finanzierung der Staatsstraßenunterhaltung, -instandsetzung und -investition nur sehr unzureichend nach. Dementsprechend schlecht ist der Zustand der Staatsstraßen. Und nun sollen wir einspringen und für die Sicherheit der Bäume an Staats- und Bundesstraßen garantieren. Das ist mit uns nicht zu machen.“

Diese Aufgabenübertragung widerspricht der wesentlichen Forderung des Verbandes, wonach keine neuen Aufgaben auf die Kreisebene übertragen werden, zumal dann nicht, wenn sie nicht ausreichend finanziert sind. Präsident Graichen dazu: „Wir waren uns mit dem Freistaat einig, dass keine Übertragungen neuer Aufgaben auf die Kreisebene zukommen. Nun werden wir vor vollendete Tatsachen gestellt und das obwohl die uns zugesagten Gespräche über das Geld noch gar nicht stattgefunden haben. Das ist eine Art des Umgangs, die wir uns auch vom Freistaat verbitten und entschieden zurückweisen.“

Die neue Aufgabe für die Landkreise würde auch die ohnehin angespannte finanzielle Lage der Kreishaushalte weiter belasten. „Vor dem Hintergrund, dass der Freistaat erst im Sommer dieses Jahres die desolate Haushaltssituation der Landkreise und deren strukturell defizitäre Ausstattung anerkannt hat, ist die nun erneute Aufgabenbelastung mit personellem Aufwuchs und noch mehr Verwaltungsaufwand entschieden abzulehnen“, so der Präsident.

Die Landrätekonferenz hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die Übernahme der Aufgabe abzulehnen und die Einreichung einer Verfassungsklage mit großer Ernsthaftigkeit zu prüfen.


Pressemitteilung des Sächsischen Landkreistages vom 19. September 2024
19.09.2024, 09:45 Uhr - Hochwasserscheitel der Elbe in Dresden angekommen
  
In Sachsen besteht eine Hochwassersituation zurzeit ausschließlich am Elbestrom.

Im tschechischen Einzugsgebiet der Elbe und der Moldau gehen die Wasserstände allmählich zurück. Der sehr langgestreckte Hochwasserscheitel hat gestern in der zweiten Tageshälfte (18.99.) den tschechischen Pegel Ústí nad Labem passiert. Der Hochwasserscheitel bewegt sich zurzeit im Raum Dresden.

Der Wasserstand am Pegel Schöna beträgt aktuell 657 cm und liegt bei langsam fallender Tendenz im Bereich der Alarmstufe 3 (600 bis 750 cm). Am Pegel Dresden beträgt der Wasserstand derzeit 609 cm und liegt damit über dem Richtwert der Alarmstufe 3 (600 cm). Am Pegel Riesa wird bei noch langsam steigender Tendenz ein Wasserstand von 666 cm im Bereich der Alarmstufe 2 (600 bis 680 cm) beobachtet. Am Pegel Torgau steigt die Wasserführung derzeit im Bereich der Alarmstufe 1 (580 bis 660 cm) noch an.

Für den Pegel Schöna wird das Unterschreiten des Richtwertes der Alarmstufe 3 (600 cm) für morgen (20.9.) erwartet. Am Pegel Dresden wird im Verlauf des heutigen Tages der Rückgang der Wasserführung einsetzen. Mit dem Unterschreiten des Richtwertes der Alarmstufe 3 am Pegel Dresden (600 cm) ist bis in die kommende Nacht zu rechnen. Am Pegel Riesa wird der Wasserstand heute nur noch wenige Zentimeter ansteigen. Der Hochwasserscheitel wird hier heute Abend erwartet. Der Richtwert der Alarmstufe 3 am Pegel Riesa (680 cm) wird nicht erreicht. Am Pegel Torgau werden sich die Wasserstände weiterhin über dem Richtwert der Alarmstufe 1 (580 cm) bewegen, aber den Richtwert der Alarmstufe 2 (660 cm) nicht erreichen.

Die weitere Lageentwicklung wird durch das Landeshochwasserzentrum intensiv beobachtet und die Hochwasservorhersage auf Grundlage des konkreten Verlaufs der Witterung und der Vorhersagen der Oberlieger angepasst.
Letzte Änderung am Freitag, 20 September 2024 00:30
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat eine amtliche Unwetterwarnung für Teile Sachsens vor Dauerregen herausgegeben. Die Warnung gilt von Freitag (9 Uhr) bis Samstag (12 Uhr) und umfasst auch Teile des Landkreises Meißen. 


Elbpegel Riesa erreicht voraussichtlich am Sonntag die Alarmstufe 1 
 
Informationen zur Wetterlage und den Warnbericht des DWD finden Interessierte unter diesem Link: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/wochenvorhersage/wochenvorhersage_node.html 

Zudem erwarten die Wettermodelle große Regenmengen in Tschechien, im Einzugsgebiet der Elbe. Damit steigt die Hochwassergefahr entlang der Elbe im Landkreis Meißen. Eine entsprechende Warnung hat das Landeshochwasserzentrum Sachsen veröffentlicht: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/hochwasserwarnungen

Die aktuelle Wetter- und Hochwasserlage wird durch das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen genau beobachtet, um dann weitere Entscheidungen zu treffen. Zudem stehen die einzelnen zuständigen Ämter in engem Austausch, auch mit anderen Behörden. Für den Pegel Riesa wird, laut jetzigen Prognosen, voraussichtlich im Lauf des 15. September 2024 die Alarmstufe 1 erreicht.

Die Pegelstände der Elbe sowie weiterer Flüsse sind abrufbar unter:

Elbpegel Meißen: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-pegel-501080
Elbpegel Riesa: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-pegel-501110

Triebisch: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-pegel-551820

Röder: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-pegel-554550

Mulde: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-pegel-566040

Promnitz (Radeburg): https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-pegel-554570 

Lokale Hochwasser können sich sehr rasch in Folge von Starkregen entwickeln und sind sehr schwer hinsichtlich Ort und Eintrittszeit vorhersagbar. Zum eigenen Schutz sind alle aufgefordert, Abstand zu den fließenden Gewässern zu halten. Zum Verhalten bei Hochwasser stellt das Landeshochwasserzentrum ebenfalls nützliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger bereit: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/lhwz/buergerinnen-und-buerger.html

Die Information und Warnung der Bevölkerung erfolgt auch über die bekannten Warn-Apps „NINA“ und „BIWAPP“.