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Das Stadt- und Regionalportal

Dienstag, 03 Dezember 2024 01:26

Spendenaufruf für Dampflok

Vorerst letzte Fahrt für Dampflok 

Für unsere grüne IV K Nr. 176 ist über den Winter die nach 4 Jahren vorgeschriebene Kesseluntersuchung, landläufig auch Zwischenuntersuchung genannt, fällig. Bei dieser Gelegenheit müssen gleich mehrere größere Baustellen an der Maschine angegangen werden.

Bis zu den Osterfahrten soll die Maschine wieder einsatzfähig sein, für unsere Lokomotivbrigade stehen also arbeitsreiche Wochen an. Für die Arbeiten und Untersuchungen durch den Kesselsachverständigen müssen einige Anbauten am Kessel entfernt und der Kessel ausgewaschen werden. Einige Komponenten müssen je nach Zustand und Befund aufgearbeitet und geprüft werden. Am Ende muss dann alles wieder montiert werden, und die Wasserdruckprobe und Warmdruckprobe stehen an. Zusätzlich sind auch einige Arbeiten am Fahrwerk geplant.

Für einige Arbeiten ist auch die Beauftragung von Fachwerkstätten erforderlich. Für die Finanzierung der Arbeiten sind wir auch auf Spenden unserer Unterstützer angewiesen. Damit die grüne IV K auch die nächsten Jahre durch den Lößnitzgrund dampfen kann, freuen wir uns über jeden Betrag. Unser Spendenkonto: IBAN: DE11 8505 5000 3000 0250 99, BIC: SOLADES1MEI Unter Verwendungszweck bitte angeben: Spende (ggfs. für ..., Quittung erwünscht). Für die Zusendung der Spendenquittung zur steuerlichen Absetzbarkeit benötigen wir Ihre vollständige Anschrift, die Sie uns bitte gesondert mitteilen.

Letzte Änderung am Dienstag, 10 Dezember 2024 00:24
Für die Sächsische Gestütsverwaltung entsteht in Moritzburg eine neue Multifunktionsreithalle nach internationalen Standards. Die Leitung obliegt der SIB-Niederlassung Dresden I. Die Arbeiten schreiten gut voran und insbesondere Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema. Dieser Fokus kommt auch im innovativen Beheizungskonzept zum Ausdruck. 
 
Veranstaltungen in der Reithalle finden ganzjährig statt. Gerade für die kalten Wintermonate wurde ein Beheizungskonzept entwickelt, das den Besuchern auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen einen längeren Aufenthalt im Tribünenbereich in der ansonsten unbeheizten Reithalle ermöglicht. Dieses Konzept besteht zum einen aus einer Warmluftheizung, mittels der die erwärmte Luft gezielt im Sitzbereich verteilt wird. Zum anderen wird mit einer Infrarot-LED-Deckenstrahlungsheizung die Wirkung der umgebenden kalten Dach- und Wandflächen auf die Besucher ausgeglichen. Ein energie- und damit umweltschonendes Konzept für die ganzjährige Nutzung entsteht. 
 
Produziert von einer Heidenauer Firma ist die Anwendung dieser Infrarot-LED-Heizung eine besondere Innovation. Die von Halbleiterbauelementen ausgehende Infrarotstrahlung verspricht eine energetische Einsparung im zweistelligen Prozentbereich gegenüber herkömmlichen Strahlungsheizungen. Ab Anfang Dezember 2024 erfolgt die Installation der ersten Module der neuartigen Strahlungsheizung.

Der Neubau der Multifunktionsreithalle ist das größte Einzelvorhaben des aktuellen Modernisierungspakets für das Landgestüt Moritzburg. Die Halle mit einer Nutzfläche von etwa 6.000 Quadratmetern soll künftig als Veranstaltungs- und Trainingsreithalle einschließlich der Dressur-, Spring- und Fahrausbildung genutzt werden. Der Neubau entsteht in unmittelbarer Nähe zur stationären Nordtribüne am Turnierplatz, die das Bindeglied zwischen der denkmalgeschützten neobarocken Bebauung und den Neubauten bildet. Die Reithalle wird nachhaltig und umweltschonend in einer Holz-Hybridbauweise mit wartungsarmen Oberflächen und Fassadenmaterialien errichtet. Es kommen bewusst keine Verbundmaterialien, aufgeschäumte Dämmstoffe oder chemischer Holzschutz zum Einsatz. Kunststoffmaterialien werden nur im absolut notwendigen Rahmen verwendet.

Die Multifunktionsreithalle wird planmäßig Mitte des kommenden Jahres fertig und an den Nutzer übergeben. Bis Ende 2025 werden zudem die neue Abreithalle, das Futtermittellager und die Freianlagen fertiggestellt. Die genehmigten Gesamtbaukosten liegen derzeit bei 26,6 Millionen Euro. Die Baumaßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Freitag, 22 November 2024 02:06

Polizeieinsatz vor Dresdner Rathaus

Zeit: 21.11.2024, 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
Ort: Dresden-Altstadt 
 
Stand: 21.11.2024, 21:00 Uhr 
 
Bei einer Versammlung vor dem Dresdner Rathaus erlitten sieben Polizeibeamte Verletzungen. Sie wurden aus einer Gruppe von etwa 30 Vermummten tätlich angegriffen.

Am heutigen Tag fand auf dem Dresdner Rathausplatz eine Versammlung unter dem Motto »Kürzungen? Nicht mit uns!« statt, an der über 2.000 Personen teilnahmen und friedlich demonstrierten.

Gegen 16:00 Uhr kletterten vier Versammlungsteilnehmer auf zwei Fahnenmasten vor dem Rathaus. Als Einsatzkräfte die Personen ansprachen und zum Verlassen aufforderten, reagieren sie nicht. Gleichzeitig formierte sich am Fuß beider Masten eine Gruppe von ca. 30 Versammlungsteilnehmern. Diese vermummten sich, bedrängten und schubsten die Einsatzkräfte unvermittelt. Damit unterbanden sie auch weitere Versuche der Beamten, mit den Kletterern in Kontakt zu treten.

In der Folge kam es aus dieser Gruppe von Vermummten wiederholt zu Schlägen und Tritten in Richtung der Polizeibeamten. Diese setzten daraufhin kurzzeitig Pfefferspray gegen die Angreifer ein.

Gegen 17:00 Uhr kletterten die vier Personen schließlich freiwillig von den Fahnenmasten. Als Polizisten deren Personalien aufnahmen, solidarisierten sich mehrere Versammlungsteilnehmer mit dem Quartett. Dabei kam es zu weiteren tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte.

Die Einsatzkräfte stellten letztlich die Identitäten von neun Personen fest. Die Polizeidirektion Dresden hat Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffes auf Polizeibeamte sowie Körperverletzung eingeleitet.

Es waren insgesamt 70 Polizeibeamte im Einsatz. (tg)
Arbeitnehmer können jetzt bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2025 beantragen. Mit diesem Freibetrag können bestimmte Aufwendungen wie zum Beispiel erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhalt an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Werbungskosten für eine beruflich veranlasste Zweitwohnung am Arbeitsort steuerlich berücksichtigt werden. Der Freibetrag mindert die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wird im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt und muss nicht extra beantragt werden.

Falls die Aufwendungen voraussichtlich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ähnlich hoch bleiben, kann der Freibetrag auch für zwei Jahre beantragt werden. Wenn durch das Finanzamt bei der Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 bereits ein Freibetrag für 2024 und 2025 anerkannt wurde, muss man nur dann tätig werden, wenn die Verhältnisse abweichen.

Damit die Lohnsteuer-Freibeträge schon bei der ersten Lohnabrechnung 2025 berücksichtigt werden, sollte der Antrag bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Die Antragsformulare und eine Anleitung gibt es im Formular-Service des Bundes. Sie stehen unter der neuen jahresneutralen Bezeichnung »Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM« zum kostenlosen Download bereit (Steuerportal https://www.steuern.sachsen.de/lohnsteuer-3998.html  Link: »Bundeseinheitliche Vordrucke zur Lohnsteuer«). Alternativ können die Anträge online über »Mein ELSTER« (www.elster.de) oder mit anderen Softwarelösungen eingereicht werden.

Hinweis: Verschiedene Antragssachverhalte, wie zum Beispiel ein Steuerklassenwechsel, sind jetzt in das Antragsformular integriert. Dafür sind separate Formulare entfallen wie der »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartner«, die »Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM«, die »Erklärung zum dauernden Getrenntleben« und die »Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft«.

Antworten auf allgemeine Fragen, auch rund um das Thema »Lohnsteuer-Freibeträge«, geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter. Das Info-Telefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von
8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar. Es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.
Freitag, 15 November 2024 01:13

EU-Krisenhilfe Obst- und Weinbau startet

Anträge können ab morgen beim Landesumweltamt gestellt werden 
 
Die von den Spätfrösten im April existenziell betroffenen sächsischen Obst- und Weinbaubetriebe können ab Freitag, dem 15. November 2024, die EU-Krisenhilfe Obst- und Weinbau 2024 beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beantragen. Die Anträge für die EU-Krisenhilfen können bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden, zusätzlich zu bereits möglichen Landeshilfen. Die Unterlagen stehen ab morgen im Internet bereit.

Für die Unterstützung der von den Frostschäden betroffenen Betriebe stehen in Deutschland bis zu 46,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufteilung auf die Länder ist abhängig von den eingehenden Anträgen.




Hintergrund:

In der Nacht zum 23. April 2024 verursachten flächendeckende und mehrstündige Spätfröste in den sächsischen Obst- und Weinbaugebieten erhebliche Schäden. Nachtfröste sind in der zweiten Aprilhälfte in Sachsen zwar nicht ungewöhnlich, allerdings mit den gemessenen Minimaltemperaturen klimatologisch in sächsischen Breiten doch besonders. Diese niedrigen Temperaturen hätten auch bei durchschnittlich entwickelter Vegetation zu deutlichen Schäden geführt. Besonders verheerend waren die Fröste jedoch, weil sie auf eine extrem weit fortgeschrittene Vegetation, aufgrund des für das erste Quartal ungewöhnlich milden Temperaturverlaufs, trafen.
Zeit:       13.11.2024, 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr 
Ort:        Radebeul 
 
Stand: 14.11.2024, 14:09 Uhr  
 
Am Mittwoch haben Unbekannte versucht zahlreiche Menschen am Telefon zu betrügen. 
 
Der Polizei wurden neun Anrufe im Bereich Radebeul bekannt. Dabei gaben sich die Anrufer größtenteils als Polizisten aus und fragten Vermögensverhältnisse ab. Keiner der Angerufenen ging darauf ein, so dass kein Schaden entstand.
 
Die Polizei rät: 

- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen!
- Sprechen Sie mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen, wenn Sie solche Anrufe bekommen!

- Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über ihre persönlichen Verhältnisse oder Wertgegenstände!
- Übergeben Sie kein Geld an Unbekannte und überweisen Sie kein Geld an unbekannte Konten! Die Polizei nimmt kein Geld und keine Gegenstände in Verwahrung.
- Geben Sie am Telefon oder online keine persönlichen Kontodaten oder TAN-Nummern preis!
- Verständigen Sie im Verdachtsfall die Polizei! 
(lr)


Auch der Besuch von Landrat Ralf Hänsel in der Stadt Radebeul Ende Oktober war sehr fokussiert. „Oberbürgermeister Bert Wendsche hat mich – gemeinsam mit dem Ersten Bürgermeister Dr. Jörg Müller und dem Zweiten Bürgermeister Silvio Kockentiedt – umfassend über das Sanierungsgebiet in Radebeul West informiert“, so Landrat Ralf Hänsel. 

Landrat Ralf Hänsel informiert sich zum Schulcampus Radebeul-Kötzschenbroda

Beginnend an der Meißner Straße war die derzeit noch laufende große Straßenbaumaßnahme in Radebeul Ost kurz ein Thema. Die Blicke der Stadtverwaltung richten sich aber bereits auf die nächsten Vorhaben. „Perspektivisch wird auch der Bereich der Meißner Straße in West saniert werden müssen. Abgesehen von den zu planenden Kosten werden wir dies aber erst realisieren, wenn eine kluge und durchdachte Umleitungsführung möglich ist“, informierte Oberbürgermeister Bert Wendsche.

Weiter ging es entlang der Bahnhofstraße nach Radebeul-Kötzschenbroda. „Die Einkaufsstraße soll weiter an Attraktivität gewinnen, einige Maßnahmen dazu wurden bereits ergriffen. Aber beispielsweise beim Bahnhofsgebäude, das komplett leer steht, sind wir auf den privaten Investor angewiesen“, erläuterte der Erste Bürgermeister Dr. Jörg Müller.

Auch im Ringen gegen den drohenden Leerstand sieht die Stadtverwaltung neben ihren eigenen Aufgaben – wie Schaffung der Infrastruktur und optischer Aufwertung – die Einzelhändler mit im Boot: „Wir hoffen, die Bahnhofstraße als Einkaufsort in West stärken zu können, wenn die Durchmischung der Angebote stimmt, einheitliche Öffnungszeiten angeboten werden und neben dem stationären Handel auch Online-Angebote und weitere Services die Vielfalt erhöhen“, so das Stadtoberhaupt.

„Seit meinem letzten Besuch hat sich hier bereits einiges getan. Der geplante Schulcampus und die Musikschule des Landkreises können hier sicher belebend wirken“, stellte Landrat Ralf Hänsel fest.

Ziel des Rundgangs war dann auch das Gelände des zukünftigen Schulcampus Radebeul-Kötzschenbroda. Im Bereich der Grundschule Kötzschenbroda und der Oberschule Kötzschenbroda soll der Schulcampus mit Grund- und Oberschule, Hortgebäude, Turnhalle und Außenanlagen entstehen. Eine Modernisierung ist aufgrund der Gegebenheiten, beispielsweise die Erreichbarkeit der Toilette nur über den Hof für die Schülerinnen und Schüler der Oberschule, dringend notwendig.

„Der erste Schritt steht nun kurz bevor: der Abriss zweier Gebäude, um Baufreiheit zu schaffen. Die Fördermittel dafür stehen bereit, der Auftrag ist bereits vergeben“, erklärte Oberbürgermeister Bert Wendsche. „Auf der entstehenden Fläche soll dann für rund 16 Millionen Euro ein Neubau für die Oberschule entstehen. Hierfür warten wir noch auf die Bewilligung der beantragten Fördermittel durch den Freistaat Sachsen. Dann kann der Baubeginn erfolgen, denn die Planungen stehen“, so das Stadtoberhaupt weiter.

Der Neubau der Oberschule ist dann die Voraussetzung für die weiteren Schritte: die Auslagerung der Grundschule, um dieses Gebäude zu sanieren. Anschließend ist die Modernisierung des Oberschulgebäudes vorgesehen, um dort moderne Räumlichkeiten für den Hort zu schaffen. Allein die Turnhalle muss so bestehen bleiben, wenn diese auch eigentlich zu klein ist.

Auf eine Besonderheit wies der Zweite Bürgermeister Silvio Kockentiedt hin: „An beiden derzeitigen Schulgebäuden befinden sich Wandfriese mit Motiven zum Lernen im jeweiligen Zeitgeist. Diese sollen erhalten bleiben und auch beim Neubau der Oberschule soll diese Tradition aufgegriffen werden. So ist ein Wandfries mit einer Darstellung zum heutigen Lernen geplant.“

Landrat Ralf Hänsel fasste beeindruckt zusammen: „Das sind tolle und vor allem auch ausgereifte Pläne, die meine volle Unterstützung haben. Ich wünsche den Verantwortlichen, dass die Finanzierung mit Fördermitteln bald auf sicheren Beinen steht. Denn die Stadt Radebeul wird so als Wohn- und Bildungsstandort enorm weiterentwickelt.“
Stand: 05.11.2024, 11:33 Uhr 
 
In Dresden und Umgebung sind derzeit verstärkt Betrüger unterwegs, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben und Geld verlangen.

So gelang es den Tätern am Montagabend einen Mann (62) in Neustadt in Sachsen um etwa 38.000 Euro zu betrügen. Sie riefen ihn an und behaupteten, dass der 62-Jährige im Visier einer kriminellen Bande stünde. Deshalb müsste er sein Bargeld in Sicherheit bringen und der Polizei aushändigen. Im Laufe des Abends übergab der Mann in seiner Wohnung etwa 38.000 Euro an einen angeblichen Polizisten. Dieser war etwa 50 Jahre alt, trug dunkle Sachen und ein Schild mit der Aufschrift „Police“ auf der Brust. Später bemerkte der 62-Jährige, dass er betrogen worden war.

Innerhalb von 24 Stunden gingen bei der Polizeidirektion Dresden weitere 25 Hinweise zu derartigen Anrufen ein. Schwerpunkt waren die Orte Moritzburg und Nünchritz im Landkreis Meißen. In allen Fällen erkannten die Angerufenen die Betrugsmasche.

Die Polizei rät:
  • Lassen Sie generell keine Unbekannten in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld!
  • Die Polizei wird Sie niemals um Bargeld oder Wertgegenstände bitten, um diese sicher zu verwahren.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis!
  • Erkundigen Sie sich bei derartigen Anrufen umgehend bei der Dienststelle, von der der angebliche Beamte stammt! (rr)

In Sachsen werden mit sofortiger Wirkung die Rinder-Salmonellose-Verordnung sowie die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder ausgesetzt. Dies hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, als zuständige oberste Veterinärbehörde des Landes, auf Basis eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Aufhebung der Rinder-Salmonellose-Verordnung entschieden. Demnach steht die Rinder-Salmonellose-Verordnung geltendem EU-Recht entgegen, weshalb von Seiten des BMEL beabsichtigt ist, noch in dieser Legislatur die Rinder-Salmonellose-Verordnung aufzuheben. 

Mit der Entscheidung, die Aufhebung der Rinder-Salmonellose-Verordnung in Sachsen noch vor dem Aufheben der Verordnung durch den Bund zu vollziehen, folgt Sachsen den Bundesländern Bayern und Sachsen-Anhalt nach. »In den letzten Monaten bestand viel Unsicherheit, wie mit der Verordnung umzugehen ist. Ich bin froh, dass wir nun den Rinderhaltern sowie den Veterinärämtern mit dieser klaren Entscheidung Rechtssicherheit geben können« so die Staatsministerin Petra Köpping. Die Zeiten, in denen Rinderhalter beim Nachweis von Salmonellen bei ihren Rindern eine Bestandssperre oder gar Tötungsanordnung der Tiere befürchten mussten, sind mit Aussetzung der Rinder-Salmonellose-Verordnung in Sachsen nun vorbei.

Wenngleich im Hinblick auf Vorkommen, Ausmaß und Gefährlichkeit der Tierseuche eine Anzeigepflicht der Salmonellose der Rinder und damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen nach dem Tiergesundheitsgesetz nicht mehr zwingend erforderlich sind, handelt es sich bei Salmonellen nach wie vor um eine ernstzunehmende Zoonose. Im Einzelfall können Rinder und auch Menschen schwer erkranken. Salmonellen haben daher für die Lebensmittelsicherheit weiterhin eine große Bedeutung. So dürfen in verzehrfertigen Lebensmitteln keine Salmonellen vorhanden sein.
Stand: 16.10.2024, 10:25 Uhr 
  
Die Dresdner Polizei hat vergangene Woche die ersten zwei Aufenthaltsverbote für Bereiche der Dresdner Innenstadt zugestellt. Das Verbot gilt ab sofort für zunächst drei Monate. 
 
Betroffen sind ein 39-jähriger sowie ein 36-jähriger Tunesier. Beide Männer sind in diesem Jahr bereits mehrfach wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in Erscheinung getreten. Neben den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz muss sich der 39-Jährige auch wegen Körperverletzung, Bedrohung sowie Diebstählen verantworten. Die Straftaten hatten beide ausschließlich innerhalb des nun ausgesprochenen Verbotsbereiches begangen. 

Polizeipräsident Lutz Rodig (61): „Die Prager Straße und der Wiener Platz sind seit längerer Zeit ein Schwerpunkt für die Dresdner Polizei. Dort ist das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden zum Teil nachhaltig gestört. Neben unseren Ermittlungen und der erhöhten Präsenz in dem Bereich sind die Aufenthaltsverbote ein weiterer Baustein des polizeilichen Einsatzkonzepts, um die Situation in der Innenstadt wieder zu verbessern.“

Das Aufenthaltsverbot umfasst im Wesentlichen den Wiener Platz und die Prager Straße. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Zugang zum Dresdner Hauptbahnhof von dem Verbot ausgenommen.

Lutz Rodig: „Bereits am vergangenen Freitag stellten Beamte unserer Präventions- und Ermittlungsgruppe Innenstadt den 36-Jährigen innerhalb der Verbotszone fest. Wir nahmen ihn daraufhin bis zum Folgetag in polizeiliches Gewahrsam.“

Zwangsgeld und Zwangshaft sind weitere mögliche Konsequenzen bei festgestellten Zuwiderhandlungen gegen das Verbot.

Weitere Aufenthaltsverbote werden derzeit geprüft. (tg)