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Das Stadt- und Regionalportal

Ein wichtiger Meilenstein ist damit erreicht 
 
Vom Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung beauftragte Planer haben nach umfangreichen Voruntersuchungen eine Vorzugsvariante für die Behelfsbrücke zur Elbquerung in Bad Schandau ermittelt. In einem Bürgerdialog wird diese Variante heute Abend den Einwohnern von Bad Schandau vorgestellt. 
 
Staatsministerin Regina Kraushaar: »Wir konnten den von der Sperrung betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, den Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen, den Stadt- und Kreisräten sowie vielen weiteren Interessierten heute einen weiteren Meilenstein vorstellen, der von allergrößter Bedeutung für den Tourismus, die Wirtschaft und die Bürgerschaft ist: Endlich herrscht Klarheit über die Vorzugsvariante für die Behelfsbrücke, die einige Meter stromaufwärts der aktuell gesperrten Brücke liegt und anschließend die Bahnstrecke überführt. Diese Behelfsbrücke, deren Bau wir schon fest im Auge haben, wird insgesamt rund 31 Millionen Euro kosten. Sie wird unabhängig vom Ausgang des Belastungstests, der nächste Woche startet, gebaut werden, denn wir werden die Behelfsbrücke in jedem Falle dann brauchen, wenn die Elbbrücke erneuert wird. Wichtig ist mir auch zu sagen, dass diese Behelfsbrücke allen Anforderungen entspricht, die wir und die Menschen in Bad Schandau haben: Sie kann entsprechende Verkehrslasten tragen, sie wird auch großen Hochwässern standhalten können und sie ermöglicht die Durchfahrt der Schiffe auf der Elbe.«

Landrat Michael Geisler: »Der Ausblick auf die konkrete Realisierung der Behelfsbrücke ist ein sehr wichtiges Signal für unseren Landkreis und vor allem für die Menschen. Diese erfreuliche Entwicklung zeigt ihnen, dass ihre Sorgen ernst genommen und gehört werden. Selbstverständlich ist es von großer Bedeutung, alle weiteren Planungen für eine solide langfristige Lösung weiter voranzutreiben. Die Elbebrücke in Bad Schandau ist von absolut zentraler Bedeutung für die Infrastruktur, die Wirtschaft und vor allem für den Tourismus in der Region. Wir danken dem Freistaat Sachsen, dass die Planungen der Behelfsbrücke so schnell zu einem praktikablen Ergebnis geführt haben.«

Thomas Kunack, Bürgermeister der Stadt Bad Schandau: »Die heutige Vorstellung der Vorzugsvariante für die Behelfsbrücke lässt positiv in die Zukunft blicken. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Perspektive – darauf haben viele Menschen in der Region gewartet.«

In der Gesamtbewertung weist die ermittelte Vorzugsvariante die meisten Vorteile auf. Die Elbe wird auf kurze und direkte Weise gequert. Diese Variante nimmt wenig Einfluss auf die vorhandene Bebauung und die dafür erforderlichen Flächen. Die Bahnstrecke soll westlich der bestehenden Brücke der B 172 von einer Behelfsbrücke überführt werden.

Die Vorzugsvariante führt von der Friedrich-Gottlob-Keller-Straße am Kreisverkehr über die Elbe und wird im Bereich des Parkplatzes Elbebrücke an die Lindenallee angeschlossen. Mit rund 206,5 Metern ist die geplante Behelfsbrücke deutlich kürzer als die bestehende Brücke. Der mögliche Straßenquerschnitt erlaubt zwei Fahrspuren mit jeweils drei Metern Breite und einen seitlichen Gehweg.

Zur Führung der Behelfsbrücke wurden sechs Varianten, teilweise aus der Region herangetragen, umfassend untersucht. Auch eine Nutzung der Bahnbrücke und verschiedene Brückenlagen auf beiden Seiten der Bestandsbrücke wurden umfassend geprüft. Für die Gesamtbewertung wurden Parameter wie Kosten, zeitliche Abwicklung, Abhängigkeit von Dritten, verkehrliche Nutzbarkeit, Konstruktion und Umwelt detailliert betrachtet.

Als Unterhaltungsmaßnahme wird für den Bau der Behelfsbrücke kein umfangreiches Baurechtsverfahren erforderlich. Somit kann noch in diesem Jahr der Bau begonnen werden. Die Behelfsbrücke kann im Jahr 2026 den Verkehr aufnehmen. Dann kann der Abriss und Ersatzneubau der Elbebrücke erfolgen.

Nach derzeitigem Planungsstand sollen Kosten von rund 17,5 Millionen Euro für den Brückenteil über die Elbe, rund 13 Millionen Euro für die Behelfsbrücke über die Gleisanlagen, sowie für die Anbindung rund 600.000 Euro entstehen. Die Bauzeit für die Behelfsbrücke über die Elbe wird auf rund fünf Monate geschätzt.



Hintergrund
Anfang November 2024 wurden bei einer Sonderprüfung an der Elbebrücke in Bad Schandau Risse festgestellt, die auf eine Gefahr für die Tragfähigkeit der Brücke hinwiesen. Die Brücke wurde sofort für den gesamten Verkehr gesperrt. Umgehend wurden weitere Untersuchungen angestoßen und Messsysteme für ein umfassendes Monitoring der Brücke installiert. Schließlich soll die Tragfähigkeit der Elbebrücke mit dem Belastungstest vom 1. bis 3. April 2025 untersucht und eine Entscheidung über eine mögliche Wiedereröffnung der Brücke daraus abgeleitet werden.
Dienstag, 25 März 2025 01:57

Änderungen im VVO-Tarif zum 1. April 2025

Alte Tickets können noch bis 30. Juni 2025 genutzt werden 
  
Im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ändern sich die Ticketpreise zum 1. April 2025. Gründe für die bereits im Dezember von der Verbandsversammlung beschlossene Anpassung sind neben der allgemeinen Inflation insbesondere die weitergestiegenen Kosten für Energie und Personal. Die Preise im VVO steigen um durchschnittlich 6,9 Prozent. 

Die Tarifanpassung im VVO betrifft alle Tickets: Der Preis für eine Einzelfahrt in Dresden erhöht sich um 20 Cent auf 3,40 Euro, in allen anderen Tarifzonen steigt der Preis auf 3,20 Euro. Für längere Fahrten durch mehrere Tarifzonen erhöht sich der Preis der Einzelfahrt um 40 bis 80 Cent. Der Preis der 4er-Karte, steigt um 80 Cent auf 12,20 Euro. Tageskarten für eine Tarifzone erhöhen sich um 40 Cent. Für längere Strecken sowie für Familien und kleine Gruppen steigen die Preise zwischen 70 Cent und 2,50 Euro an. Wochen- und Monatskarten werden durchschnittlich rund sieben Prozent teurer. So kostet die Abo-Monatskarte für Dresden dann 71,80 Euro. Leicht um 10 bis 30 Cent angehoben werden zudem die VVO-Tickets für Schülergruppen sowie die Fahrradtageskarten. Der Preis des Deutschlandtickets war bereits zum 1. Januar angepasst worden und bleibt nun, ebenso wie das vom Freistaat Sachsen geförderte Bildungsticket, im Preis stabil. Im Zuge der Tarifanpassung entfällt zudem die bisherige Regelung, dass Fahrgäste mit VVO-Tageskarten nur den ermäßigten Preis für die historischen und besonderen Verkehrsmittel bezahlen. Zukünftig zahlen diese Besucher dort den regulären Preis.

Damit sich alle Fahrgäste auf die Änderungen einstellen können, gelten Übergangsregeln. Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden bis 30. Juni 2025 anerkannt. So können Fahrgäste die Tickets, die sie noch im Portmonee haben, ganz einfach abfahren. Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können zudem ab 1. April 2025 gegen Wertausgleich in allen Servicezentren der Verkehrsunternehmen sowie in der Mobilitätszentrale des VVO umgetauscht werden. Für diesen Umtausch haben die Fahrgäste drei Jahre Zeit.

Alle Informationen zu den neuen Preisen sind bei den Verkehrsunternehmen, im Internet unter www.vvo-online.de und an der InfoHotline 0351 8526555 erhältlich.
Landesdirektion Sachsen genehmigt Verlegung und ökologischen Ausbau des rechtselbischen Gewässers – Hochwasser- und Naturschutz profitieren

Die Landesdirektion Sachsen hat die Umverlegung und den ökologischen Ausbau des Lößnitzbaches im Radebeuler Ortsteil Serkowitz mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

»Die geplante Verlegung und Öffnung des Lößnitzbaches wird den Anwohnerinnen und Anwohnern die Sorge vor Überflutungen bei Hochwasserereignissen nehmen, zugleich entstehen mit dem naturnahen Ausbau neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere.« ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein.

Derzeit ist der Lößnitzbach über weite Strecken naturfern ausgebaut oder verrohrt. Überdies nimmt er die Mischwasserentlastung aus dem Kanalnetz des Stadt Radebeul auf. Das Gewässer ist insgesamt in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Vorhabengebiet zwischen dem Bahndamm und der Einmündung des Lößnitzbaches in die Elbe kommt es selbst bei kleineren Hochwasserereignissen zu Überflutungen.

Das Vorhaben hat das Ziel, den Zustand des Lößnitzbachs im Vorhabengebiet zu verbessern. Dies wird durch Umverlegung und Offenlegung des Baches auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern sowie durch die Entflechtung des Mischwasserkanals erreicht. Der Lößnitzbach wird aus Serkowitz heraus an den Westrand der Ortslage verlegt. Das neue Bett folgt dann südlich der Kötzschenbrodaer Straße einem alten Elbarm bis in Höhe Panzerweg, wo es in die Elbe mündet.

Der Gewässerabschnitt wird naturnah und ökologisch durchgängig gestaltet. Dafür werden die Ufer mit bachbegleitender Vegetation aus Röhricht- und Hochstaudenbeständen sowie Gehölzen gestaltet. Der in den heutigen Lößnitzbach einmündende Seegraben wird auf einer kurzen Strecke neu trassiert.

Darüber hinaus wird das Abflussvermögen des Lößnitzbaches erhöht. Durch eine entsprechende Dimensionierung des Gewässergerinnes wird in den siedlungsnahen Abschnitten des Lößnitzbachs ein Hochwasser, wie es statistisch alle 50 Jahre vorkommt (HQ50), zukünftig schadlos abgeführt werden können.

Der Gewässerausbau erfordert zahlreiche Folgemaßnahmen. So sind unter anderem Anpassungsmaßnahmen an einer Ferngasleitung und die Herstellung von zahlreichen Brückenbauwerken entsprechend den neuen Trassen beider Gewässer erforderlich.

Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit einer Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. So hat die Landesdirektion Sachsen unter anderem bereits mit Bescheid vom 24. Oktober 2023 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zugelassen. Diese haben die Schaffung eines 1.730 Quadratmeter großen Ersatzhabitats für Reptilien und Amphibien sowie die Anbringung von Vogelnisthilfen und Fledermauskästen zum Gegenstand. Das Ersatzhabitat ist bereits größtenteils fertiggestellt und wird durch ein zweijähriges Monitoring begleitet. Auch die Vogel- und Fledermauskästen werden zeitnah aufgehängt, damit sie zum Zeitpunkt des Eingriffs mit genügend Vorlauf zur Verfügung stehen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 9. April 2025 bis einschließlich 22. April 2025 in der Stadtverwaltung Radebeul öffentlich für Jedermann zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht. Zeitlich parallel können die Unterlagen auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen eingesehen werden.
Nach erfolgreich überstandener Revision nimmt die Schwebebahn am Sonnabend, dem 22. März 2025, wieder ihren Betrieb auf. Die erste Fahrt findet bei hoffentlich weiterhin sonnigem Frühlingswetter um 10:00 Uhr statt. Die Bahn ist täglich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Einsatz, mit Beginn des Sommerfahrplans am 28. März 2025 von 9:30 Uhr bis 20:00 Uhr.

Den eigentlichen Kern der Frühjahrsrevision an der Schwebebahn bildete der Austausch des großen Antriebsmotors. Dieser lief ohne Komplikationen ab. Die elektrische Fördermaschine leistet im Regelbetrieb bis zu 80 Kilowatt und bewegt das Seil, an dem die beiden Wagen hängen. Der bisherige Motor wurde durch einen gleichwertigen Reservemotor ersetzt, der eben erst im sächsischen Chemnitz generalüberholt wurde. Nun geht der Originalmotor in die Aufarbeitung und steht dann seinerseits als Reserve bereit. Zum Abschluss der Revision fand auch die jährlich vorgeschriebene TÜV-Prüfung der Bahn statt. Nun kann die Bahn über den Sommer wieder uneingeschränkt Fahrgäste am Loschwitzer Elbhang befördern.

Im Anschluss an die erfolgte Revision der Schwebebahn wechseln die Techniker zur benachbarten Standseilbahn, deren Revision von Montag, dem 24. März 2025 bis Freitag, den 4. April 2025 stattfindet. Dort steht die optische Prüfung des Zugseils sowie die Erneuerung des Seilkonus auf dem Programm. Dazu werden an beiden Enden des 610 Meter langen und 38 mm starken Drahtseils rund 30 Zentimeter abgeschnitten und neu vergossen. Damit wird dem Entflechten der sechs Litzen mit jeweils 25 Drähten begegnet. Diese Prozedur ist alle vier Jahre gesetzlich vorgeschrieben und kann einige Male wiederholt werden. Erst dann ist ein Tausch des gesamten Seils fällig. Mit dem Ende der Revision beendet auch die Standseilbahn die Wintersaison und fährt ab 5. April 2025 nach dem regulären Sommerfahrplan mit erweiterten Einsatzzeiten.
Vorab-Information: Vom 1. bis 3. April finden die Belastungstests statt 
 
Im Zeitraum vom 1. bis 3. April wird auf der Elbebrücke in Bad Schandau der angekündigte Belastungstest zur Prüfung der Tragfähigkeit durchgeführt. Dazu erfolgen von Dienstag bis Donnerstag Testfahrten mit einem ferngesteuerten Schwerlastmodul. Dieses Fahrzeug wird schrittweise mit bis zu 50 Tonnen Gewicht beladen und in langsamer Geschwindigkeit über die Elbebrücke gesteuert. Die in den letzten Wochen installierten Messsysteme werden dabei wichtige Daten liefern, die für die Entscheidung über eine mögliche Wiedereröffnung der Brücke erforderlich sind. 

Der Belastungstest ermöglicht eine schnellere Beurteilung der verbleibenden Tragfähigkeit der Brücke, die sonst durch ein langwieriges rechnerisches Verfahren ermittelt werden müsste. Ziel des Tests ist es, schnellstmöglich eine Einschätzung zur zukünftigen Nutzung der Elbebrücke abgeben zu können. Eine endgültige Entscheidung, die hoffentlich zu einer Wiedereröffnung der Brücke und damit zu einer wesentlichen Entlastung der Region führt, wird ein bis maximal drei Wochen nach dem Test erwartet. Dafür müssen die erhobenen Daten umfassend ausgewertet und die Tragfähigkeit der Brücke durch unabhängige, öffentlich-bestellte Prüfingenieure bestätigt werden. Sobald die Bestätigung der Prüfingenieure vorliegt, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert. Der Belastungstest wird von der Firma Marx Krontal Partner GmbH um Prof. Marx (TU Dresden) durchgeführt.

Der Bereich um den Belastungstest wird bereits im Vorfeld weiträumig abgesperrt. Der Verkehr vor Ort wird über eine Ampelschaltung einige hundert Meter umgeleitet. Die Parkkapazitäten in dem Bereich der Baustelle sind während des Tests deutlich dezimiert. Der Parkplatz an der Brückenschleife kann während der Zeit bspw. überhaupt nicht genutzt werden. Aktuelle Informationen zur Brücke und zum Verlauf des Belastungstests sind fortlaufend über unseren WhatsApp-Kanal »smilsachsen I Brücken-Update« verfügbar.
Letzte Änderung am Mittwoch, 19 März 2025 01:12
Die sächsischen Landkreise befinden sich in einer erheblichen strukturell bedingten finanzielle Schieflage. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig, liegen aber vor allem in der dauerhaften Unterfinanzierung der den Landkreisen obliegenden Aufgaben begründet.

Gerade im Sozialbereich führen steigende Fallzahlen sowie neue von Bund und Land beschlossene Rechtsansprüche zu wachsenden Ausgaben, ohne dass hierfür ein sachgerechter finanzieller Ausgleich erfolgt. Zudem entlasten Bund und Land ihre Haushalte, indem sie die Kommunen durch eine Veränderung von Rahmenbedingungen faktisch zwingen, in unterschiedlichsten Bereichen zusätzliche Finanzmittel zur Sicherstellung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung einzusetzen.

Eine Steigerung der Einnahmen ist kaum möglich, da sich diese im Wesentlichen aus staatlichen Zuweisungen und Zuschüssen speisen, auf welche die Landkreise keinen unmittelbaren Einfluss haben. Auch eine signifikante Erhöhung der Kreisumlage scheidet mit Blick auf die ebenfalls erheblich eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus.

Ohne einen Stopp des Ausgabenwachstums und eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasis droht den Landkreishaushalten absehbar der Kollaps. Dies gilt auch für den Landkreis Meißen, dessen am 6. März 2025 mit knapper Mehrheit beschlossener Haushalt für das Jahr 2025 bereits einen Fehlbetrag in Höhe von rund 50,5 Mio. Euro ausweist. Das parallel verabschiedete Haushaltsstrukturkonzept trägt trotz erheblicher Einschnitte im Bereich der freiwilligen Aufgaben nicht zu einer nennenswerten Entlastung bei. Selbst eine Streichung aller freiwilligen Leistungen würde keinen Haushaltsausgleich ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag des Landkreises Meißen die beigefügte Resolution verabschiedet. Darin appellieren die Mitglieder des Kreistages, den formulierten neun Forderungen zur Umsetzung zu verhelfen, um so den ansonsten absehbaren negativen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Gefordert werden unter anderem ein Stopp der Aufgabenübertragung auf die Kreisebene und eine dauerhafte auskömmliche Finanzausstattung.

Die Resolution wurde nunmehr dem Sächsischen Landtagspräsidenten, den Vorsitzenden der Fraktionen im Sächsischen Landtag, dem Ministerpräsidenten, der stellvertretenden Ministerpräsidentin sowie den Präsidenten der sächsischen kommunalen Spitzenverbände übermittelt.
Donnerstag, 13 März 2025 23:29

Erfolglose Anträge zum Wahlergebnis des BSW

Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge abgelehnt, die letztlich darauf zielen, eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszählungsfehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen.

Die Anträge, im Einzelnen der Antrag im Organstreitverfahren der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW), die Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten, sind unzulässig.

Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich. Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.
Stand: 11.03.2025, 10:53 Uhr 
 
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 41-jährigen Syrer wegen des Verdachts des Betrugs im besonders schweren Fall in fünf Fällen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich als Autohändler ausgebend, im Zeitraum April bis Dezember 2024 in Dresden und Umgebung sieben hochwertige Fahrzeuge zum Preis von insgesamt über 1,8 Millionen Euro verkauft und - wie von vornherein beabsichtigt - nach ganz oder teilweiser Zahlung des Kaufpreises nicht geliefert zu haben.

Insgesamt soll der Beschuldigte aus den Verkäufen über 1,5 Millionen Euro vereinnahmt und anschließend unter anderem für den Kauf eines hochwertigen Autos verwendet sowie teilweise über verschiedene Konten ins Ausland transferiert haben.

Der Beschuldigte wurde am 11. März 2025 in Dresden aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls in diesem Verfahren festgenommen. Er soll noch heute dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden.

Zugleich wurden heute in dem Verfahren Durchsuchungsmaßnahmen unter anderem in Dresden und in Kiel realisiert. Dabei wurden Dokumente und Speichermedien als Beweismittel sichergestellt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden - auch in Bezug auf etwaige Mittäter und Gehilfen des Beschuldigten - dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dresden (4. März 2025) – Die Sächsische Staatsregierung hat heute mit der »Verwaltungsvorschrift über den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass – VwVNE)« neue Regeln für die von ihr erarbeiteten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften beschlossen. Die neuen Regeln sollen das Rechtssetzungsverfahren bei der Staatsregierung deutlich vereinfachen.

Justizministerin Constanze Geiert: »Gesetzestexte müssen für die Menschen und die Wirtschaft vor allem verständlich sein. Die heute im Kabinett beschlossene Maßnahme leistet hierfür einen wichtigen Beitrag. Sie markiert den Beginn des notwendigen Bürokratieabbaus in Sachsen, den die Staatsregierung in dieser Legislaturperiode voranbringen wird. Komplizierte Vorschriften wie die sächsischen Sonderregeln für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache werden gestrichen und auf bundeseinheitliche Standards angepasst. In Sachsen wird zukünftig auch europäisches Recht nur noch so umgesetzt, wie es der EU-Gesetzgeber tatsächlich zwingend vorgibt. Mehrbelastungen durch neue sächsische Sonderregelungen zulasten der Bürger und Unternehmen werden wir dadurch in Zukunft vermeiden.«

Die federführend vom sächsischen Justizministerium erarbeitete neue Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung schafft ab 15. März 2025 für die von der Sächsischen Staatsregierung und den einzelnen Ressorts entworfenen sächsischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften eine Reihe von Vereinfachungen. Das dient zugleich der Wahrung einer einheitlichen Gesetzessprache in Bund und Ländern.

Vor allem wurden – zur deutlichen Entlastung der Rechtssetzung – die sächsischen Sonderregeln für eine geschlechtergerechte Gesetzessprache gestrichen. Diese zwangen bisher u. a. bei jeder Gesetzesänderung zur entsprechenden Umformulierung des gesamten Gesetzes, was dazu geführt hat, dass auf notwendige Gesetzesänderungen verzichtet wurde. Dieser enorme bürokratische Mehraufwand wird gestoppt. Der entstandene Normenstau kann nun abgebaut werden. Künftig sind in Sachsen nur noch die auch auf Bundesebene dafür geltenden Regeln anzuwenden, die insofern einen weiten Spielraum einräumen.

Darüber hinaus sollen u. a. künftig in Gesetzentwürfen und anderen rechtlichen Regelungen der Staatsregierung die Vorgaben des Bundes- und EU-Rechts grundsätzlich nur noch 1:1 in sächsisches Landesrecht umgesetzt werden, um unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden – eine Forderung des aktuellen Koalitionsvertrags. Zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch zukünftig vermieden.

Die Reform der sächsischen VwV Normerlass greift damit eine 2024 durch das Bundesjustizministerium (BMJ) begonnene Initiative auf, um Bürokratie abzubauen und Verwaltungshandeln zu entschlacken. Für den Bund wurde diese Initiative in der Neuauflage des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit verankert. Diese neuen Regeln gelten ab der neuen Legislaturperiode des gerade gewählten Deutschen Bundestags für die Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Damit verfolgt auch das BMJ das erklärte Ziel, Gesetzessprache und -systematik künftig deutlich zu entschlacken. Bisherige komplizierte und fehleranfällige Regeln werden vereinfacht.
Stand: 26.02.2025, 14:51 Uhr 
 
Zeit: 26.02.2025 
Ort: Dresden-Radeberger Vorstadt 
 
Die Fahndung nach den beiden mutmaßlichen Räubern, die ein Geschäft an der Straße Am Brauhaus überfallen hatten, ist beendet. 

Nachdem sich die Kriminalisten mit Bildern der Täter an die Öffentlichkeit wandten, meldeten sich zwei junge Männer (beide 18) auf einem Dresdner Polizeirevier und gaben an die Gesuchten zu sein. Sie räumten in einer ersten Befragung die Tat ein. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei werden nun gegen die beiden Deutschen weitergeführt. (lr) 




Geschäft überfallen – Zeugen gesucht

Stand: 24.02.2025, 13:00 Uhr

- Öffentlichkeitsfahndung -


Bislang Unbekannte haben am 19. Februar ein Geschäft an der Straße Am Brauhaus überfallen. Die Polizei sucht mit einem Bild einer Überwachungskamera nach den Tätern.

Das Duo betrat den Laden, hielt der Verkäuferin ein Messer entgegen und forderte Geld. Die Frau öffnete die Kasse aus der die Täter Bargeld entnahmen. Anschließend stahlen sie aus einem Regal Zigaretten und flohen.

Bei den Tätern handelte es sich um junge Männer, die beide schlank und etwa 1,75 Meter groß waren. Sie trugen blaue Jeans und schwarze Jacken mit Kapuzen und einem EA7-Logo. Unter den Kapuzen trugen sie Mützen und hatten zur Tat schwarze Tücher vor den Gesichtern und gelbe Handschuhe an. Sie sprachen akzentfrei Deutsch.

Die Polizei fragt: Wer kann Angaben zu den Tatverdächtigen machen. Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen. (lr)







Meldung vom 20. Februar 2025 

Stand: 20.02.2025, 09:30 Uhr

Postfiliale beraubt

Zeit: 19.02.2025, 17:30 Uhr
Ort: Dresden-Radeberger Vorstadt

Gestern haben zwei Unbekannte eine Postfiliale an der Straße Am Brauhaus beraubt.

Die Täter betraten maskiert das Geschäft und bedrohten eine Angestellte mit einem Messer. Daraufhin griffen die Täter in eine Kasse und raubten eine bislang unbekannte Menge Geld. Weiterhin entwendeten sie einige Tabakwaren aus einem Regal. Mit der Beute floh das Duo in unbekannte Richtung.

Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Raubes. (ml)
Letzte Änderung am Mittwoch, 26 Februar 2025 23:58