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Das Stadt- und Regionalportal

In Klingenthal im Vogtlandkreis hat es heute (2. Januar 2025) in den frühen Morgenstunden drei leichte Erdbeben gegeben. Um 02:37 Uhr, 07:37 Uhr und 07:41 Uhr bebte im Stadtgebiet die Erde. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bestätigt eine Magnitude von 2,5 auf der Richterskala für das erste der Beben und von 2,1 und 1,8 für die beiden folgenden Beben. 
 
Diese Beben markieren möglicherweise nach längerer Pause eine neue aktive Phase des Erdbebenschwarms, der am 18. März 2024 begonnen hat. Insgesamt wurden seither circa zweitausend Beben in dem Schwarm registriert. 16 davon haben die Magnitude 2,0 überschritten und waren damit potenziell spürbar. Die bisher stärksten Beben dieses Schwarms ereigneten sich am 10. und 18. April 2024 mit jeweils einer Magnitude von 2,7 auf der Richterskala. Das LfULG berichtete darüber. Konkrete Vorhersagen zum weiteren Verlauf des Erdbebenschwarms lassen sich nicht treffen.

Die Tiefe des Erdbebenherdes von circa 11 Kilometern ist global gesehen sehr flach, jedoch für die Region typisch. Die Beben können deshalb auch schon bei geringen Magnituden deutlich verspürt werden. So wären die aktuellen Erdbeben normalerweise in einem geschätzten Umkreis von 30 bis 50 Kilometern wahrzunehmen gewesen. Die nächtlichen Stürme haben die Spürbarkeit der Erdbeben aller Wahrscheinlichkeit nach aber deutlich erschwert und sind vom allgemeinen Sturmgetöse nicht zu unterscheiden gewesen.



Fachliche Einordnung zum Herdgebiet Klingenthal:

Das Herdgebiet Klingenthal war im 20. Jahrhundert immer wieder aktiv, zuletzt jedoch eher unauffällig. Eine systematische Auswertung der Daten seit 2006 zeigt eine Steigerung der Aktivität in dem Gebiet, die jedoch nicht spürbar war. Der aktuelle Schwarm in Klingenthal übertrifft die Energiefreisetzung der vorangegangenen Schwärme seit 2006 deutlich, ist aber auf lange Sicht nicht ungewöhnlich. Es handelt sich offenbar um eine langperiodische, seismische Aktivität mit Wiederkehrraten von mehreren Jahrzehnten.

Die aktuelle Erdbebentätigkeit wird derzeit von nationalen und internationalen Forschungspartnern, wie dem Geoforschungszentrum Potsdam in Zusammenarbeit mit dem LfULG genau untersucht.

Die Erdbebenüberwachung in Sachsen erfolgt durch den Seismologie-Verbund Sachsen, der vom LfULG koordiniert wird. Der Verbund betreibt zahlreiche Messstationen in Mitteldeutschland, um die seismische Aktivität in dieser Region zu überwachen. Die Stationen befinden sich im Vogtland, im Westerzgebirge, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt.
Am Jahresende 2024 wird der Servicepunkt der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) am Hauptbahnhof geschlossen. Letzter Öffnungstag ist Montag, 30. Dezember 2024, von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr. Das kleine Glasgebäude auf dem Wiener Platz, direkt an der Haltestelle der Linien 7 und 10, soll innerhalb der DVB eine andere Verwendung finden. Beispielsweise als Ablösepunkt für das Fahrpersonal.

Zum neuen Jahr gibt es noch weitere Anpassungen im DVB-Service. Der Servicepunkt an der Station „Prager Straße“ wird Ausbildungsobjekt für die neuen DVB-Kaufleute. Bis auf die Bearbeitung von Abo-Verträgen oder Nachfragen im Zusammenhang mit dem erhöhten Beförderungsentgelt sind dort weiterhin alle Serviceleistungen möglich. Ab 2. Januar 2025 ist der Servicepunkt Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Sonnabends, sonntags und feiertags bleibt der Servicepunkt geschlossen.

Das Kundenzentrum am Postplatz bleibt weiterhin geöffnet. Ab dem 2. Januar 2025 erweitert sich die Öffnungszeit montags bis freitags um eine Stunde von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Zusätzlich ist dann auch sonnabends von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Dort werden auch Fragen zu den Verträgen beantwortet, sofern man im Internet nicht schon fündig wurde. Unverändert in Service und Öffnungszeit bleibt der Standort im DVB-Verwaltungsgebäude Trachenberge.



Steigender Online-Anteil und Sparzwang

Für die Änderungen beim DVB-Service gibt es verschiedene Gründe. Einerseits hat der Online-Anteil bei Vertragsabschlüssen weiter zugenommen. Die neue Datenbank bietet über die DVB-Homepage einen Zugang zu den meisten Angeboten. Unter dem Reiter „Mein Abo“ lassen sich Abonnements noch einfacher abschließen, ändern oder kündigen. Der persönliche Gang zum Kundenservice ist dafür nicht notwendig. Andererseits stellen sich die DVB mit der Entscheidung zur Schließung des Servicepunktes am Hauptbahnhof auch den aktuellen Herausforderungen, zwingend weitere Einsparungen vorzunehmen.
Ab dem 1. Januar 2025 treten verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen informiert über die wichtigsten Neuerungen:

Mehr Geld für Familien:

Vorgesehen ist, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um 5 Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden.
Zudem wird der steuerliche Grundfreibetrags an die Inflation angepasst. Dieser soll 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen, 2026 dann noch einmal um 252 Euro auf 12.348 Euro. Dadurch, sowie durch weitere Anpassungen des Steuertarifs, sollen die Effekte der sogenannten kalten Progression ausgeglichen werden. Angepasst werden auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag.


Höherer Abzug für Kinderbetreuungskosten:
Eltern können ab dem Veranlagungszeitraum 2025 Kinderbetreuungskosten in höherem Umfang steuerlich geltend machen. Statt der bisherigen max. 4.000 Euro je Kind sind nun 80 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro abziehbar.


Unterhaltszahlungen nur noch per Überweisung absetzbar:

Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Personen mindern unter bestimmten Voraussetzungen die Höhe der Einkommensteuer. Aber aufgepasst: Ab Januar 2025 können Unterhaltszahlungen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese per Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Bargeldzahlungen werden künftig in aller Regel nicht mehr anerkannt.


Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen:

Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wird auf Anlagen bis zu 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ausgeweitet. Diese Regelung gilt erstmals für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Wichtig: Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Freigrenze überschritten, sind sämtliche Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu versteuern.


Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen:

Die bisherigen Beschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen entfallen. Solche Verluste können künftig in vollem Umfang mit privaten Kapitalerträgen verrechnet werden. Die Gesetzesänderung gilt auch für alle offenen Fälle.


Steuerliche Fristen:

Während der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen allgemein verlängert. Diese Erleichterungen laufen nun schrittweise aus. Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024, ist sie deswegen grundsätzlich bis zum 31. Juli 2025 einzureichen. Ist mit der Erstellung der Steuererklärung ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe beauftragt, endet die Frist am 30. April 2026.
Versendet die Finanzverwaltung Verwaltungsakte per Brief, so gelten diese bisher grundsätzlich am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz können sich künftig Postlaufzeiten verlängern. Die allgemeine Bekanntgabefrist wird deswegen von bisher drei auf künftig vier Tage verlängert. Dies gilt auch für den elektronischen Versand und die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf.


Anzeigepflicht für Grundstückseigentümer:

Grundstückseigentümer müssen wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (z. B. Bau- oder Nutzungsänderungen) im Jahr 2024 bis zum 31. März 2025 dem Finanzamt melden. Änderungen der Eigentumsverhältnisse bei steuerbefreiten Grundstücken sowie der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuermesszahlermäßigung (zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden) sind innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung anzuzeigen. Alle Änderungen, die im Jahr 2025 eintreten, müssen dem Finanzamt bis zum 31. März 2026 angezeigt werden.
Die Meldungen können elektronisch über MeinELSTER abgegeben werden. Das Finanzamt hält außerdem Papier-Vordrucke bereit.


Umsatzsteuerregelungen für Kleinunternehmer:

Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden zum 1. Januar 2025 auf 25.000 Euro im Vorjahr (also in 2024) und 100.000 Euro im laufenden Jahr angehoben. Zudem können inländische Unternehmer künftig die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden. Voraussetzung ist auch hier, dass unionsweit die Jahresumsatzgrenze von 100.000 Euro nicht überschritten wird. Dafür ist ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Nähere Informationen dazu bietet das Bundeszentralamt für Steuern unter www.bzst.de in der Rubrik »Umsatzsteuer«.


Meldepflicht für Kassensysteme:

Ab dem 1. Januar 2025 steht für Unternehmen die elektronische Übermittlungsmöglichkeit (zum Beispiel über »Mein ELSTER«) für Mitteilungen zu Kassensystemen an die Finanzverwaltung zur Verfügung. Eine Mitteilung für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, hat bis spätestens zum 31. Juli 2025 zu erfolgen. Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt mitzuteilen.
Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler bzw. bei Außerbetriebnahme von Kassen- und Aufzeichnungssystemen gibt es weitere Bestimmungen. Die Einzelheiten sind in einem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 zusammengefasst.


Kontakt:
Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen sowie Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen sind über das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter erhältlich.

* Rufnummer: 0351 / 7999 7888 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr)



Weiterführende Links

* Meldepflicht für Kassensysteme – BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=7)
* Portal "Mein ELSTER" (https://www.elster.de/eportal/start)
* Bundeszentralamt für Steuern – Europäische-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/EU-KU-Regelung/eu_ku_regelung_node.html)
Sachsenforst informiert in der neuen Ausgabe der »Waldpost« umfangreich zu den Herausforderungen im Privatwald 
 
Der kürzlich vorgestellte Waldzustandsbericht für Sachsen für das Jahr 2024 zeigt, dass die Situation in den Wäldern weiterhin angespannt ist. Die Niederschläge, vor allem im Winter-halbjahr 2023/2024, haben zwar für etwas Entlastung sorgen können, es fehlen aber beson-ders die Niederschläge in der Vegetationszeit. Tatsächlich wird der weitere Fortgang des Kli-mawandels den Waldbesitzern nur wenige Atempausen bei der Waldbewirtschaftung gön-nen. Diese Veränderungen sind aber auch Ansporn, sich mit seinem Waldeigentum ausei-nanderzusetzen und unter den gegebenen Bedingungen im rechtlichen Rahmen eigene Ziele zu formulieren und zu verfolgen. 

Hinsichtlich dieser und weiterer Herausforderungen werden Waldbesitzende durch die Re-vierleiterinnen und Revierleiter von Sachsenforst kostenlos beraten. Dieses Beratungsange-bot wird bereits seit dem Jahr 2011 durch das Erscheinen der »Waldpost« ergänzt. Und auch für das Jahr 2025 liegt die »Waldpost« nun vor.

Wichtige Grundlage der Beratung zur Durchführung verantwortungsvoller Waldbewirtschaf-tung ist eine fundierte wissenschaftliche Basis. Die Ausgabe 2025 der »Waldpost« gibt Einbli-cke in die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Waldbewirtschaftung. Auf was müs-sen sich Waldbesitzende einstellen? Wie können wissenschaftliche Erkenntnisse Eingang in die Bewirtschaftung des eigenen Waldes finden? Als einer der wichtigsten Standortsfaktoren nimmt das aktuelle Heft dabei den Waldboden im besten Sinne »unter die Lupe«.

In gewohnter Weise stellt die »Waldpost« auch wieder die Waldschutzsituation zusammen-fassend dar. Für die Leserinnen und Leser ergibt sich seit der ersten Ausgabe im Jahr 2011 ein interessanter Blick in die Entwicklung der letzten 15 Jahre.

Darüber hinaus gibt es umfangreiche Informationen zu möglichen Entwicklungen der natürli-chen Waldgesellschaften, zum Baum des Jahres oder zu Gefahren, die durch Zecken drohen. Was ist der Unterschied zwischen Waldwegen und Wegen im Wald und wie schärft man eine Motorsägenkette für eine erfolgreiche und sichere Arbeit im Wald? Einleger der Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen geben zudem zusätzliche Hinweise, die für die unterschiedli-chen Regionen in Sachsen relevant sind. Die »Waldpost 2025« kann im Internet unter folgen-dem Link kosten- und barrierefrei heruntergeladen werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/46342.



Hintergrund Privatwald in Sachsen

Sachsen ist ein Land des Privatwaldes – fast die Hälfte des sächsischen Waldes ist in privater Hand. Von den etwa 85.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Sachsen nennen die meisten sehr kleine Waldflächen zwischen einem und fünf Hektar Größe ihr Eigen. So vielfäl-tig wie der Waldbesitz dabei ist, so vielgestaltig sind auch die Anforderungen an die Waldbe-wirtschaftung und damit die Herausforderungen für die Waldbesitzenden.
Diese kleinen Flächen sind schwer zu bewirtschaften, tragen gleichzeitig aber auch zu wichti-gen Leistungen für die Allgemeinheit bei. Sachsenforst berät daher kostenlos private Wald-besitzerinnen und -besitzer zu allen Fragen der Waldbewirtschaftung flächendeckend in den Forstrevieren der Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen. Die richtigen Ansprechper-sonen und umfangreiche Informationen finden Interessierte im Waldbesitzerportal Sachsen unter https://sachsenforst.de/waldbesitzer.
Dresden (19. Dezember 2024) – Ministerpräsident Michael Kretschmer hat heute (19. Dezember 2024) sein neues Kabinett vorgestellt. In der Sächsischen Staatskanzlei überreichte er die Berufungsurkunden an die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung.

Kretschmer betonte: »Das neue Kabinett ist ein starkes Team aus bewährten regierungserfahrenen und neuen Persönlichkeiten, die bereits an anderer Stelle Führungsqualität und Tatkraft bewiesen haben. Sie alle sind mit Sachsen eng verbunden und hier zu Hause. Alle werden sich mit ganzer Leidenschaft und Energie dafür einsetzen, dass sich unser Freistaat weiter gut entwickelt und die hier lebenden Menschen eine gute Zukunft haben. Ich freue mich, dass dem neuen Kabinett vier Staatsministerinnen angehören.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag einen guten Kompass und eine gute Grundlage. Und wir wollen zudem mit dem Konsultationsmechanismus in einem produktiven und fairen Miteinander gute Lösungen für unseren Freistaat erreichen. Wir werden Vorschläge ins Parlament einbringen, um das Land weiter voranzubringen. Es ist eine Chance und ein Auftrag, mehr als bisher einander zuzuhören, aufeinander zuzugehen und gemeinsam nach der besten Lösung und dem tragfähigen und klugen Kompromiss zu suchen. Es geht darum, gemeinsam eine vorausschauende Politik für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Dafür werbe ich, dafür tritt diese neue Regierung an. Wir gehen mutig, zuversichtlich und zugleich mit Demut an die Arbeit.«

In der neuen Regierung wird es einen Ministerposten weniger geben, zudem wird die Zahl der Staatssekretäre beziehungsweise Amtschefs von derzeit 15 auf 11 reduziert.


Dem neuen Kabinett gehören an:

Petra Köpping, Stellvertretende Ministerpräsidentin und Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Petra Köpping wurde am 12. Juni 1958 in Nordhausen geboren. Die studierte Diplom-Staats- und Rechtswissenschaftlerin war 1989/90 und 1994 bis 2001 Bürgermeisterin der Gemeinde Großpösna. Von 2001 bis 2008 war sie Landrätin des Landkreises Leipziger Land. Bis zu ihrer ersten Wahl in den Sächsischen Landtag 2009 arbeitete sie als Beraterin der Sächsischen Aufbaubank. 2014 wurde Petra Köpping zur Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz berufen, 2019 dann zur Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Petra Köpping ist in der neuen Staatsregierung stellvertretende Ministerpräsidentin.

Die Ministerin wird unterstützt durch Staatssekretärin Dagmar Neukirch.

Armin Schuster, Staatsminister des Innern

Armin Schuster wurde am 20. Mai 1961 in Andernach am Rhein geboren. 2022 wurde er zum Staatsminister des Innern berufen. Davor war er Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Zwischen 2009 und 2020 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort war er unter anderem im Innenausschuss und als Mitglied bzw. Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums tätig. Zwischen 1995 und 2009 hatte der studierte Diplom-Verwaltungswirt verschiedene Führungsfunktionen in der Bundespolizei inne, unter anderem als Inspektionsleiter in Hirschfelde/Zittau.

Der Minister wird unterstützt durch Amtschef Ulf Bandiko.

Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen

Christian Piwarz wurde am 23. Juli 1975 in Dresden geboren. Von 2004 bis 2017 war er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Von 2005 bis 2006 arbeitete er als Referent in der Sächsischen Staatskanzlei. Seit 2006 ist er Mitglied im Sächsischen Landtag. 2017 wurde Christian Piwarz zum Staatsminister für Kultus berufen.

Der Minister wird unterstützt durch Staatssekretär Sebastian Hecht.

Prof. Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz

Constanze Geiert wurde am 24. Juni 1976 in Dresden geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften und Europäische Integration an der Technischen Universität Dresden. Von 2003 bis 2020 war sie als Rechtsanwältin tätig. Von 2012 bis 2019 war Constanze Geiert Geschäftsführerin der Dresdner Sachbuchverlag Medien & Recht GmbH. Von 2016 bis 2019 war sie Lehrbeauftragte an der HSF Meißen. Seit 2019 ist Constanze Geiert an der HSF Meißen Professorin für Besonderes Verwaltungsrecht. Seit 2020 ist sie stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs.

Die Ministerin wird unterstützt durch Amtschef Till Pietzcker.

Conrad Clemens, Staatsminister für Kultus

Conrad Clemens, geboren am 4. Januar 1983 in Schönebeck (Elbe), studierte Internationale Betriebswirtschaft. Nach Stationen als Berater einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als Büroleiter im Bundestag arbeitete er als Bundesgeschäftsführer der Jungen Union Deutschlands und als Landesgeschäftsführer der CDU Sachsen. 2019 wurde Conrad Clemens Staatssekretär in der Sächsischen Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Freistaates beim Bund. Im Juli 2024 war er zum Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien berufen worden.

Der Minister wird unterstützt durch Staatssekretär Wilfried Kühner.

Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft

Georg-Ludwig von Breitenbuch wurde am 19. Juni 1971 in Göttingen geboren. Der gelernte Landwirt und Diplom-Volkswirt ist Mitglied des Stadtrates in Frohburg und seit 2009 Mitglied des Sächsischen Landtags. Er war dort unter anderem als Energiepolitischer Sprecher seiner Fraktion, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft tätig.

Der Minister wird unterstützt durch Staatssekretär Ulrich Menke.

Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Sebastian Gemkow wurde am 27. Juli 1978 in Leipzig geboren. Er studierte ab 1998 Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, an der Humboldt-Universität Berlin und der Universität Hamburg. In Hamburg legte er 2005 sein erstes juristisches Staatsexamen ab, in Leipzig folgte 2007 das zweite juristische Staatsexamen. Im Jahr 2008 ließ sich Sebastian Gemkow als Rechtsanwalt in Leipzig nieder. 2014 wurde Sebastian Gemkow zum Staatsminister der Justiz berufen. Seit 2019 steht er an der Spitze des Wissenschaftsressorts.

Der Staatsminister wird unterstützt durch eine Staatssekretärin oder Staatssekretär bzw. eine Amtschefin oder Amtschef.

Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung

Regina Kraushaar, geboren am 7. April 1964 in Dohna, stand zwischen 1999 und 2006 als Landesgeschäftsführerin an der Spitze des Landesverbandes Sachsen beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Es folgten Tätigkeiten in herausgehobener Position im Sächsischen Sozialministerium, im Bundesfamilienministerium und im Bundesgesundheitsministerium. 2017 wurde sie Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 2020 wechselte sie als Präsidentin zur Landesdirektion Sachsen.

Die Ministerin wird unterstützt durch Staatssekretärin Barbara Meyer.

Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Barbara Klepsch wurde am 23. Juli 1965 in Annaberg-Buchholz geboren. Die studierte Verwaltungs-Betriebswirtin war von 2001 bis 2014 Oberbürgermeisterin der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz. 2014 wurde Barbara Klepsch zur Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, 2019 zur Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus berufen.

Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Dirk Panter wurde am 7. Februar 1974 in Achern geboren. Nach seinem Studium der Verwaltungswissenschaften in Leipzig arbeitete Dirk Panter als Analyst und Associate bei JP Morgan Chase in London, New York und Frankfurt am Main. Bevor er 2009 als Abgeordneter der SPD-Fraktion in den Sächsischen Landtag einzog, war er seit 2006 Landesgeschäftsführer der SPD Sachsen und zwischen 2007 und 2015 Generalsekretär der SPD Sachsen. Seit 2014 war er Vorsitzender der SPD-Fraktion.

Der Minister wird unterstützt durch Staatssekretär Thomas Kralinski.

Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten als Mitglied der Staatsregierung

Andreas Handschuh wurde am 1. Mai 1973 in Zschopau geboren. Er studierte Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Mineralogie an der Universität Leipzig mit dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens. In Chemnitz folgte 1999 das zweite juristische Staatsexamen. Nach verschiedenen beruflichen Tätigkeiten war er von 2007 bis 2016 Kanzler der Technischen Universität Bergakademie Freiberg und von 2016 bis 2022 Kanzler der Technischen Universität Dresden. Seit Juli 2022 ist Andreas Handschuh Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Der Chef der Staatskanzlei wird unterstützt von der Amtschefin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung Dr. Daniela Dylakiewicz.
Freitag, 13 Dezember 2024 23:58

Mit Bus und Bahn in den Schnee

VVO-Wintersportbroschüre mit Infos zu Loipen, Wanderungen und Anreise 
 
Ob mit dem Ski- und WanderExpress RE19 (Dresden – Altenberg) der DB Regio oder mit den Bussen des Regionalverkehrs Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (RVSOE): Die Hänge und Loipen des Osterzgebirges sind ab Dresden in einer guten Stunde bequem erreichbar, ohne Stau und Parkplatzsuche. Der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) hat jetzt eine Broschüre für Freunde des Wintersports herausgegeben.

Auf 28 Seiten fasst „Mit Bus und Bahn bequem zum Wintersport“ alle Informationen für den Ausflug in den Schnee zusammen. „Neben den wichtigsten Fahrplänen enthält das Heft auch Informationen zu günstigen Tickets und zum Ticketkauf“, erläutert Gabriele Clauss, Marketingleiterin beim VVO. „Zur einfachen Orientierung vor Ort haben wir eine übersichtliche Karte mit Loipen und Winterwanderwegen zwischen Geising, Altenberg, Bärenfels und Holzhau integriert.“

Besonders praktisch für die Anreise sind die Tageskarten im VVO: „Es gibt sie für Einzelreisende, ab 60 Jahren mit Ermäßigung, für Familien und kleine Gruppen“, betont Gabriele Clauss. „So sind fünf Personen mit der Kleingruppenkarte für rund acht Euro pro Nase den ganzen Tag unterwegs.“ Pro Person sind dazu ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten immer inklusive.

Der Wintersport-Planer ist ab sofort in allen Servicezentren der Verkehrsunternehmen im Verbund, in der VVO-Mobilitätszentrale, unter www.vvo-online.de/wintersport und telefonisch unter 0351 8526555 kostenfrei erhältlich.
Der Sächsische Landkreistag (SLKT) und der Landesvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) haben sich mit dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD eingehend beschäftigt. Im Ergebnis sind sich die beiden kommunalen Landesverbände einig: Dieser Koalitionsvertrag ist zu wenig für unser Land! Er setzt überwiegend auf ein "Weiter so" und sendet kaum Impulse für den Veränderungsbedarf im Freistaat Sachsen.

Die Präsidenten des SLKT und des SSG, Landrat Henry Graichen und Oberbürgermeister Bert Wendsche, betonen übereinstimmend: „Der Freistaat, die Gemeinden, Städte und Landkreise befinden sich in einer prekären Finanzsituation. Wir brauchen ein klares Programm und entschlossenes Handeln, um Strukturreformen einzuleiten und die öffentliche Hand zu konsolidieren. Der Koalitionsvertrag zeigt zwar einige positive Ansätze, wenn die künftigen Koalitionäre die Landesverwaltung kritisch überprüfen, den ungezügelten Personalaufwuchs der letzten Jahre stoppen und den Kommunen wieder mehr Freiheit und Verantwortung einräumen wollen. Gemessen am Handlungsbedarf ist das aber zu wenig. Konsolidierung der öffentlichen Hand ohne tiefgreifende Entbürokratisierung und Verschlankung ist unmöglich. Ebenso notwendig ist ein sofortiger Stopp für neue Standards. Nur so bekommen Wirtschaft und Kommunen wieder Luft zum Atmen und können neue Belastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner vermieden werden. Schließlich muss auf neue soziale Leistungen, wie zum Beispiel ein kostenloses Kita-Vorschuljahr, verzichtet werden. Es kann stets nur das verteilt werden, was vorher erwirtschaftet wurde.“

Die kommunalen Landesverbände fordern vom Freistaat eine konsequente Entlastung bei den Aufgaben und Standards. Der Feststellung im Koalitionsvertrag zu den jährlichen Defiziten von 500 Millionen Euro bei den Landkreisen und 300 Millionen Euro bei den Kreisfreien Städten, insbesondere aufgrund der steigenden Soziallasten, müssen nun Taten folgen. Notwendig ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Soziallastenträger außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes. Die Städte und Gemeinden des ländlichen Raums pochen ebenso auf eine Verbesserung ihrer Einnahmesituation.

Enttäuscht zeigen sich die kommunalen Landesverbände auch vom geplanten „Konsultationsmechanismus“, der sich nur an die Fraktionen im Landtag richtet. Wendsche und Graichen dazu: „Wenn der Koalitionsvertrag dies damit begründet, dass nun die Interessen aller Wählerinnen und Wähler eingebunden werden sollen, ist das zwar ebenso richtig wie überfällig. Die künftigen Koalitionäre dürfen aber nicht vergessen, wo die Wählerinnen und Wähler ihre Heimat haben: in den Kommunen. Wenn mit uns nicht ebenso intensiv gesprochen wird, ist der Konsultationsmechanismus kaum die Hälfte wert.“

Wendsche und Graichen abschließend: „Uns ist bewusst, dass die bevorstehende Regierungsbildung eine der schwierigsten seit Anfang der 1990er-Jahre ist. Umso wichtiger ist es, dass die Landespolitik nun einen klaren ordnungspolitischen Kompass zeigt, Aufbruchstimmung erzeugt und Prioritäten setzt. Die dringenden Herausforderungen bei der Modernisierung des Staates und der Konsolidierung seiner Finanzen, beim Erhalt der öffentlichen Infrastruktur, zur Erhöhung der wirtschaftlichen Wertschöpfung, bei Bildung, Migration und gesellschaftlichem Zusammenhalt müssen in den kommenden fünf Jahren im Mittelpunkt stehen und bewältigt werden. Wir brauchen ein neues Miteinander und kein altes Gegeneinander. Die kommunale Ebene ist bereit für ein neues Miteinander.“

Gemeinsame Pressemitteilung des SLKT und SSG
Der Oberbürgermeister der Stadt Radebeul musste die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße in Radebeul beantworten. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. November 2024 entschieden.

Der Kläger, ein Stadtrat der Stadt Radebeul, wollte von dem beklagten Oberbürgermeister anlässlich einer öffentlichen Diskussion zu einer möglichen Umbenennung der Radebeuler Mohrenstraße wissen, ob der Stadt Informationen darüber vorliegen, aus welchen Gründen die Straße Anfang des 20. Jahrhunderts ihren heutigen Namen erhielt. Der Oberbürgermeister lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, in Ermangelung eines aktuellen Lebenssachverhalts handele es sich um keine Anfrage, die er beantworten müsse. Das vom Stadtrat angerufene Verwaltungsgericht Dresden folgte der Argumentation des Oberbürgermeisters und wies die Klage ab.

Auf die Berufung des Klägers hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. November 2024 - 4 A 212/23 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden geändert und festgestellt, dass der Oberbürgermeister Rechte des Stadtrats verletzt hat, indem er die Anfrage inhaltlich unbeantwortet ließ. Nach § 28 Absatz 6 der Sächsischen Gemeindeordnung habe der Oberbürgermeister Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten der Stadt zu beantworten. Um eine solche einzelne Angelegenheit handele es sich hier. Der Kläger fragt nach den Beweggründen einer Entscheidung im Verantwortungsbereich der Stadt. Da sich der Kläger auf eine öffentliche Diskussion zu einer möglichen Umbenennung der Straße bezog, ist auch ein aktueller Bezug zur Tätigkeit des klagenden Stadtrats gegeben. Der Oberbürgermeister durfte den Kläger schließlich nicht darauf verweisen, dass dieser selbst im Stadtarchiv recherchieren könne.

Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen; hiergegen steht der Stadt Radebeul die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zur Verfügung.

§ 28 Absatz 6 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung hat folgenden Wortlaut: »Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu beantworten sind.«

SächsOVG, Urt. v. 27. November 2024 - 4 A 212/23 -
Freitag, 13 Dezember 2024 01:22

43 Wolfsterritorien in Sachsen bestätigt

Auswertung des Monitoringjahres 2023/2024 abgeschlossen 
 
In Sachsen gibt es aktuell 37 Wolfsrudel und sechs Wolfspaare. Das sind die Ergebnisse der abgeschlossenen wissenschaftlichen Auswertung des Monitoringjahres 2023/2024, die das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute veröffentlicht hat. 
 
Mit 34 Territorien ist das sächsische Wolfsvorkommen östlich der Elbe nach wie vor am höchsten. Neu dazugekommen sind dort vier Territorien. Dabei handelt es sich um die Wolfsrudel Kottmarwald und Nonnenwald im südlichen Landkreis Görlitz sowie um die Rudel Reichwalde und Weißwasser im Norden des Landkreises. Gleichzeitig konnten die vier Wolfsterritorien Milkel, Linz, Tautewalde und Trebus in der Oberlausitz nicht mehr nachgewiesen werden.
Zudem ist es durch das Verschwinden von Rudeln zu Verschiebungen in anderen bestehenden Territorien gekommen. Dazu gehören beispielsweise die beiden Territorien Daubitz II und Noeser Heide, die im Monitoringjahr 2023/2024 zu einem Territorium verschmolzen sind. Das unterstreicht die weiterhin hohe Dynamik innerhalb der Oberlausitzer Wolfsterritorien. Die älteste Konstante ist die zwölfjährige Fähe GW180f des Rudels Knappenrode/Seenland, das von ihr im Jahr 2014 gegründet wurde (damals Knappenrode).

In Nordsachsen konnten sieben Wolfsterritorien nachgewiesen werden. Während in den Rudeln Authausener Wald, Dahlener Heide, Delitzsch, Gohrischheide und Tiefensee-Löbnitz Reproduktionen bestätigt werden konnten, ist der Nachwuchs im Wolfsterritorium Wermsdorfer Forst ausgeblieben. Die Fähe im Territorium Liebschützberg hat nun einen Partner an ihrer Seite. Im Erzgebirge ist neben dem Wolfspaar Marienberg das neue Rudel Harte im Raum Altenberg / Bad-Gottleuba bestätigt worden. Nicht mehr nachgewiesen werden konnte das Rudel Colditzer Forst im südlichen Teil von Westsachsen. Ebenfalls verschwunden ist das Rudel Massenei im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Dieses Territorium wurde durch das Rudel Polenztal neu besetzt.

Bei den sächsischen Wölfen hat es auch Nachwuchs gegeben. Im Monitoringjahr 2023/2024 konnten bisher 106 Welpen aus 33 Rudeln nachgewiesen werden.

Tot aufgefunden wurden im Monitoringjahr 2023/2024 insgesamt 34 Wölfe: 24 starben bei Verkehrsunfällen, bei einem totaufgefundenen Wolf ist die Todesursache unklar und ein Tier starb eines natürlichen Todes. Zudem sind vier Wölfe im Rahmen von Managementmaßnahmen entnommen worden, siehe dazu auch unsere Pressemitteilungen vom 19.05.2023 und 28.11.2023. Vier Wölfe starben in Folge illegaler Nachstellung, siehe dazu unsere Pressemitteilung vom 23.04.2024.

Auch dort, wo es keine bestätigten Wolfsterritorien gibt, können Wölfe auftauchen. Dabei handelt es sich meistens um Einzeltiere, die von ihrem Elternrudel abgewandert und auf der Suche nach einem eigenen Territorium sind. Hier ist das sächsische Wolfsmonitoring besonders auf Sichtungsmeldungen aus der Bevölkerung und der Jägerschaft angewiesen. So kann beispielsweise mit Hilfe von Fotofallenbildern aus privaten Wildkameras die Anwesenheit von durchziehenden Tieren belegt und bei häufigerer Sichtung das Monitoring verstärkt werden. Auf diese Weise konnte u. a. das Wolfsterritorium Harte bestätigt werden.



Hintergrund:

In Sachsen findet seit dem Jahr 2001 ein fortlaufendes Wolfsmonitoring statt, um die Größe und die Entwicklung des Wolfsvorkommens zu überwachen. Das wissenschaftliche Monitoring wird im Auftrag des Landesumweltamtes Sachsen vom Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz und dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland durchgeführt.

Die ausführliche Datenauswertung kann immer erst im Herbst abgeschlossen werden, wenn alle Untersuchungsergebnisse der im Frühjahr gesammelten Genetikproben vorliegen. Durch die gewonnenen neuen Erkenntnisse können sich die Daten zurückliegender Monitoringjahre rückwirkend ändern. So sind für das vorangegangene Monitoringjahr 2022/2023 rückwirkend 48 Territorien mit insgesamt 38 Rudeln, acht Paaren und zwei Einzeltieren bestätigt worden.

Das Monitoringjahr lehnt sich nicht an das Kalenderjahr an, sondern an das biologische »Wolfsjahr«: von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Das Monitoringjahr 2023/2024 umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024.
Dienstag, 10 Dezember 2024 00:26

Polizeieinsatz nach Tötungsdelikt

Zeit: 08.12.2024, gegen 20:50 Uhr festgestellt 
Ort: Meißen 
 
Stand: 09.12.2024, 10:15 Uhr 
 
Aktuell gehen die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden dem Verdacht eines Tötungsdeliktes nach. 
 
Einsatzkräfte haben Sonntagabend in einem Mehrfamilienhaus in Meißen drei leblose Kinder (1, 2, 3) sowie einen leblosen Mann (37) festgestellt. Ein hinzugerufener Notarzt konnte nur noch deren Tod feststellen. 

Die Polizei hat den Ereignisort abgesperrt und mit der Spurensicherung begonnen. Gleichzeitig wurden erste Befragungen von Anwohnern durchgeführt.

Aus ermittlungstaktischen Gründen sind derzeit keine weiteren Angaben insbesondere zum Tathergang oder Motiv möglich. (ml)