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Das Stadt- und Regionalportal

Martin Dulig: „Vorhaben hat oberste Priorität“
 
Am zweiten Tag seiner Prag-Reise hat sich Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig mit seinem tschechischen Amtskollegen Dan Ťok getroffen. Ein zentrales Thema des 90-minütigen intensiven Fachgespräches war die Eisenbahn-Neubaustrecke (NBS) zwischen Dresden und Prag – nach Fertigstellung der Autobahn A17/D8 Ende 2016 das nun wichtigste gemeinsame Verkehrsprojekt. Dieses Vorhaben ist Ende 2017 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgerückt und befindet sich derzeit in der frühesten Phase der Vorplanung.

Martin Dulig sagte nach dem Treffen mit Dan Ťok: „Verkehr endet nicht an Grenzen. Deshalb hat die Neubaustrecke Dresden – Prag für Tschechien und Sachsen oberste Priorität. Gemeinsam werden wir dieses wichtige Verkehrsvorhaben im Herzen Europas vorantreiben. Die Neubaustrecke lässt die dynamischen Wirtschaftsräume Dresden und Prag noch näher zusammenrücken. Gleichzeitig entlasten wir die deutschen und tschechischen Autobahnen sowie das Elbtal vom Güterverkehr. Auch Tschechien hat großes Interesse daran, dass der europäische Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverkehr durch das Land führt.“

Am 9. Mai hat in Berlin eine Auftaktveranstaltung zum NBS-Projekt stattgefunden. Dabei haben sich das Bundesverkehrsministerium, das tschechische Verkehrsministerium, die DB Netz AG und das tschechische Eisenbahninfrastruktur-Unternehmen SZDC über weitere Termine und Schritte verständigt. Bereits Ende April haben das sächsische und tschechische Verkehrsministerium die NBS auf der Verkehrskonferenz „TEN-T Days 2018“ in Ljubljana vorgestellt. Dort informierte sich u. a. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc über das grenzüberschreitende Eisenbahnprojekt.

Möglichst noch im Laufe des Jahres 2018 soll das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. In Vorbereitung dazu wird es im Herbst 2018 eine Auftaktkonferenz unter Leitung der Landesdirektion Sachsen geben. „Ziel ist eine Trassenführung, die sowohl betriebliche, geologische als auch Siedlungs- und Umweltaspekte möglichst optimal berücksichtigt. Eine parallele Streckenführung entlang der Bundesautobahn 17 in einem gemeinsamen Korridor scheidet aufgrund der erforderlichen Querung des Osterzgebirges und den sich damit ergebenden Steigungen für den Eisenbahnverkehr aus“, so Martin Dulig.

Kernstück der Neubaustrecke ist ein 26,5 Kilometer langer Eisenbahntunnel durch das Osterzgebirge. Durch diese geplante Trassenführung und den Einsatz von Hochgeschwindigkeitszügen soll sich die Reisezeit zwischen den Wirtschaftszentren Dresden und Prag um rund 80 auf nur noch rund 50 Minuten verringern. Die Fahrtstrecke zwischen beiden Städten soll sich um 56 auf nur noch 140 Kilometer verkürzen.

Die Verlegung des Personen- und Güterfernverkehrs auf die NBS wird den kurvenreichen Elbtalengpass deutlich von Durchgangsverkehr und Lärm entlasten. In dem am dichtesten belegten Streckenabschnitt Pirna – Bad Schandau verkehren derzeit täglich bis zu 241 Züge des Fern-, Nah- und Güterverkehrs. Es werden dort Lärmpegel von bis zu 75 Dezibel erreicht. Die Neubaustrecke kann nach derzeitigem Stand bis zu 288 Personen- und Güterfernverkehrszüge pro Tag aufnehmen.

Neben der unmittelbaren Verbindungsfunktion zwischen den Metropolen Dresden und Prag besitzt die leistungsfähigere und hochwassersichere NBS einen hohen Stellenwert für Europa insgesamt. Sie ist ein Teilstück des Korridors Orient/Östliches Mittelmeer – einer von insgesamt neun Kernnetzkorridoren des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Der Korridor verbindet die Wirtschaftszentren in Zentraleuropa mit den Seehäfen an Nord- und Ostsee, am Mittelmeer und am Schwarzen Meer.

Zum Tag des Offenen Regierungsviertels am 10. Juni in Dresden können sich Bürgerinnen und Bürger im Büro des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit über die NBS informieren (11 bis 14 Uhr, SMWA-Gebäude, Eingang Carolaplatz). Weitere Informationsveranstaltungen und eine Bürgerbefragung im Raum Pirna sind in Vorbereitung.
Donnerstag, 17 Mai 2018 23:59

Niedrigwasser: Die Elbe ist am Limit

Aktuell beträgt der Wasserstand am Pegel Dresden 84 Zentimeter. Ein Pegelstand, den die Elbe eigentlich erst im Hochsommer zeigen sollte. „Schuld am Niedrigwasser ist der schneearme Winter. Eigentlich sollte die Elbe im März und April voll mit Schmelzwasser sein. Denn das sind normalerweise die Monate, in denen der Pegel am höchsten steht. In diesem Jahr liegt er jedoch bereits jetzt deutlich unter seiner durchschnittlichen Höhe von 175 Zentimetern“, erklärt Gewässerexperte Thomas Jakob aus dem Umweltamt.

Dieses Bild kennen wir schon aus den letzten Jahren. Nach dem Hochwasser vom Juni 2013 musste nur noch einmal Hochwasseralarm ausgerufen werden. Am 12. Januar 2015 hatte die Elbe einem Wasserstand von 4,50 Meter (Alarmstufe 1). Die einst typischen Frühjahrshochwasser gibt es nicht mehr.

Das Elbe-Einzugsgebiet mit etwa 150.000 Quadratkilometern ist das viertgrößte Flussgebiet Mitteleuropas und zugleich eines der wasserärmsten. Denn die Elbe ist ein Fluss des sogenannten Schnee-Regen-Typs und weist daher im Gegensatz zum Rhein, der von Gletschern gespeist wird, eine wechselnde Wasserführung auf. Schmilzt der Schnee im Frühjahr oder regnet es im Sommer stark, führt die Elbe viel Wasser. Schneearme Winter können so bereits im Frühsommer zu ausgeprägtem Niedrigwasser führen, das dann meist bis in den Sommer hinein andauert und sich im ohnehin wasserarmen Herbst fortsetzt. Damit entstehen lang anhaltende Niedrigwasserperioden, die im ungünstigsten Fall sogar Jahre anhalten können.

Die Stauanlagen der Moldau-Kaskade in Tschechien sollen diese Trockenperioden ausgleichen, indem sie zusätzlich Wasser abgeben. In den letzten Jahren können sie dies jedoch nicht immer leisten, denn es gibt nicht mehr genügend Schmelzwasser. Nach den Niedrigwasserperioden in den Sommern 2003 und 2015 scheint sich hier ein Trend zu manifestieren. Das tschechische Hydrometeorologische Institut spricht auch für den aktuellen Monat Mai von einer extremen Trockenheit.

Die für die nächsten Tage angekündigten örtlichen Gewitter mit Starkregen können zwar Abhilfe für kleinere Gewässer schaffen, auf die Wasserstände in der Elbe haben sie jedoch keine spürbaren Auswirkungen. Nur ein lang anhaltender, großflächiger und sanfter Landregen könnte die Situation jetzt entschärfen.
Seit dem 10. Mai 2018 bebt im sächsischen Vogtland wieder spürbar die Erde. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute offiziell mitteilte, begann der noch anhaltende Erdbebenschwarm am Donnerstag um 9:15 Uhr (MESZ) mit einem Beben der Magnitude 2,0 auf der Richterskala. Das Herdgebiet lag in der Tschechischen Republik östlich von Luby.

Das bisher stärkste Beben ereignete sich heute (14. Mai 2018) um 3:54 Uhr und hatte eine Magnitude von 3,5 auf der Richterskala.

Die Region Vogtland/Nordwestböhmen ist bekannt für diese Schwarmbeben. Dabei treten in dichter zeitlicher Reihenfolge kleine Erdbeben im gleichen Herdgebiet auf. Innerhalb weniger Monate könnten über zehntausend Einzelereignisse registriert werden, so die Erdbebenexperten des Landesamtes. Die letzten größeren Erdbebenschwärme in dieser Region ereigneten sich von Oktober bis Dezember 2008, im August/September 2011 sowie von Mai bis August 2014 und im Juli 2017.

Die Erdbebenüberwachung in Sachsen erfolgt durch den Seismologie-Verbund Sachsen, der vom LfULG koordiniert wird. Er betreibt zahlreiche Messstationen in Mitteldeutschland, um die seismische Aktivität in dieser Region zu überwachen. Die Stationen befinden sich im Vogtland, dem Westerzgebirge, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt.
Zeit: 12.05.2018, 09.40 Uhr 
Ort: Dresden-Kaditz
 
Stand: 15.05.2018, 15:18 Uhr
 
Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Kaditz und den gestrigen Geschehnissen in der Königsbrücker Heide dauern die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei an.

Nachdem der 33-Jährige von Spezialkräften leblos im Dachgeschoss eines leerstehenden Hauses festgestellt wurde, laufen heute die Untersuchungen vor Ort. Die Ermittlungen hierzu werden von der Görlitzer Kriminalpolizeiinspektion geführt. Wie bereits gestern informiert, deuten die Umstände darauf hin, dass sich der Mann selbst das Leben genommen hat. Unter anderem fanden die Beamten direkt neben dem Toten einen Revolver. Eine Obduktion des Leichnams soll die genaue Todesursache klären.

Ermittlungen der Dresdner Kriminalpolizei haben zwischenzeitlich ergeben, dass der Mann am vergangenen Freitag einen Revolver aus einem Schützenverein in Klotzsche gestohlen hatte. Dabei handelt es sich um die Waffe, die bei dem Toten gefunden wurde.

Weiterhin haben die Kriminalisten in der Wohnung des 33-Jährigen ein Schriftstück aufgefunden, indem er sich selbst als Opfer polizeilicher Willkür sieht. Dahingehend benannte er insbesondere die gegen ihn getroffenen polizeilichen Maßnahmen am 10. Mai 2018. Als Reaktion kündigte er an, gezielt die Verantwortlichen (die Polizei) zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Zusammenhang mit den gestrigen Einsatzmaßnahmen wurden drei Spezialfahrzeuge der Polizei beschädigt. Gleichzeitig erfüllten die besonders ausgerüsteten Wagen ihren Zweck. Die Einsatzkräfte blieben bei diesem Beschuss unverletzt. (ml)




Stand: 14.05.18, 22:09 Uhr

Gesuchter 33-Jähriger ist tot

Der wegen eines Tötungsdeliktes gesuchte Robert K. (33) ist tot. Polizeibeamte stellten den Mann leblos in einem leerstehenden Gebäude in der Königsbrücker Heide fest.

Die Beamten durchsuchten seit dem Morgen ein Waldgebiet bei Königsbrück nach dem Flüchtigen. Während der Maßnahmen schoss der Mann aus einer verfallenen ehemaligen Kaserne heraus mehrfach auf die Einsatzfahrzeuge. Polizisten umstellten in der Folge das Gebäude und sicherten den Bereich ab.

Interventionskräfte versuchten anschließend erfolglos, mit dem Mann in Kontakt zu treten. Am Nachmittag drangen Spezialkräfte in das Objekt ein. In der Folge kam es zu einem Schusswechsel, bei dem ein Polizist und ein Diensthund verletzt wurden. Der Gesuchte verschanzte sich daraufhin im Dachgeschoss.

Gegen 21.00 Uhr stellten die Spezialkräfte den Mann leblos im Dachgeschoss des Hauses fest. Die Umstände deuten darauf hin, dass er sich selbst das Leben genommen hat.

Mehr als 650 Polizeibeamte waren an den Fahndungsmaßnahmen beteiligt. Allein heute waren 270 Beamte im Bereich der Königsbrücker Heide im Einsatz, darunter Spezialeinsatzkräfte des Bundes sowie der Länder. (ml)



 
Stand: 14.05.18, 09:30 Uhr

Fahndung nach 33-Jährigen fortgesetzt
 
Die Dresdner Polizei sucht weiterhin nach dem 33-jährigen Robert K. aus Dresden.

Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen durchsuchen Beamte im Zusammenwirken mit Spezialkräften aus Sachsen-Anhalt, Brandenburg, der sächsischen Polizei sowie der Bundespolizei seit den Morgenstunden ein Waldgebiet bei Königsbrück. Dabei kommt auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.

Der Mann konnte bislang nicht ausfindig gemacht werden. Sein aktueller Aufenthaltsort ist nach wie vor unbekannt.

Gegen den 33-Jährigen wird wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts zum Nachteil einer 75-jährigen Dresdner Seniorin im Stadtteil Kaditz am vergangenen Samstag ermittelt.

Hinweis:
Es muss davon ausgegangen werden, dass der Gesuchte bewaffnet ist. Eine potentielle Gefahr ist nicht auszuschließen. (ir)



 
Stand: 13.05.18, 15:46 Uhr
 
Suche nach 33-Jährigen dauert an
 
- Öffentlichkeitsfahndung -
 
Die Polizei fahndet öffentlich nach einem 33-Jährigen, der des Tötungsdeliktes zum Nachteil einer 75-jährigen Dresdnerin verdächtig ist.

Bei dem Gesuchten handelt es sich um Robert K. aus Dresden.
Der 33-Jährige ist ca. 185 cm groß und von schlanker, sportlicher Gestalt. Er hat kurze, dunkle Haare und dunkelbraune Augen. Er trägt ein Basecape und führt unter anderem einen tarnfarbenen Rucksack mit.

Gefahndet wird ebenfalls nach einem weißen VW Caddy (KM-D 574), welcher möglicherweise durch ihn genutzt wird.

Die Polizei fragt:

Wer kann Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort des Mannes geben?
Hinweise nimmt die Dresdner Polizei unter der Rufnummer
(0351) 483 22 33 entgegen.


Hinweis:

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Mann bewaffnet ist. Eine potentielle Gefahr ist nicht auszuschließen. (tg)



Stand: 13.05.18, 15:46 Uhr

Tötungsdelikt

Die Polizeidirektion Dresden und die Staatsanwaltschaft Dresden ermitteln seit gestern wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes zum Nachteil einer 75-jährigen Dresdnerin. Tatverdächtig ist ein 33-jähriger Mann, der sich derzeit auf der Flucht befindet.

Gestern vernahmen Anwohner Lärm aus einer Wohnung der Waldemarstraße und informierten die Polizei. Als die Einsatzkräfte die Wohnung öffneten, fanden sie die 75-jährige Mieterin mit Stichverletzungen tot auf.

In den Fokus der Ermittler geriet ein Hausbewohner. Im Zuge der Fahndung nach den 33-Jährigen durchsuchten am Abend Spezialeinsatzkräfte auch das Haus seiner Eltern in Königsbrück. Sie konnten den Gesuchten jedoch nicht finden.

Aktuell ist der 33-Jährige unbekannten Aufenthaltes. Die Fahndung nach ihm dauert an.

Bereits zwei Tage zuvor (Donnerstag, 10. Mai 0218) gab es in der Wohnung des Gesuchten ein Polizeieinsatz. Anwohner hatten die Polizei alarmiert, da der 33-Jährige in seiner Wohnung randalierte. Die Einsatzkräfte fanden den Mann im stark alkoholisierten Zustand vor. Da er sich aggressiv verhielt, verbrachte er die folgende Nacht im Gewahrsam der Dresdner Polizei.

In der Wohnung des Mannes hatten die Beamten am Donnerstag zudem mehrere Waffen festgestellt, welche die Polizei vorsorglich in Verwahrung nahmen. Der 33-Jährige ist Sportschütze und besitzt eine Waffenbesitzkarte für die Waffen. Die Ermittler informierten in der Folge die Waffenbehörde der Stadt Dresden über das Vorkommnis. (tg)
Letzte Änderung am Mittwoch, 16 Mai 2018 00:28
Dienstag, 01 Mai 2018 00:59

Wer zahlt, wenn...

...der Keller unter Wasser steht? 
 
Köln, 30.04.2018 (lifePR) - .
  • Umfassender Versicherungsschutz im Falle von Starkregen und Überschwemmungen nur mit Elementardeckung
  • Herkömmliche Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht ausreichend
  • Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall
Die Starkregensaison hat noch gar nicht richtig angefangen, schon standen in Deutschland wieder die ersten Keller unter Wasser. Besonders hart erwischten die Unwetter in der Nacht von Sonntag auf Montag Gebiete in der Eifel und rund um Aachen. Laut Polizeiangaben sind allein in dieser Region innerhalb eine Stunde über 300 Notrufe eingegangen.


Unwetter hinterlässt Chaos

Durch starke Regenfälle können an Industrieanlagen, Häusern, Hausrat und Autos hohe Schäden entstehen. Nicht selten stehen Hausbesitzer, aber auch Mieter nach dem Unwetter vor großem Chaos. Es stellt sich aber nicht nur die Frage, wie das Gebäude schnellst- und bestmöglich wieder instand gesetzt werden kann, sondern auch wer die Kosten dafür trägt. Wer also zahlt in diesen Fällen?


Essentieller Elementarschutz

Was viele nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks“, erklärt Dr. Harald Neugebauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer.
Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt wiederum für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert.


60 Prozent der Deutschen nicht umfassend vor Naturereignissen geschützt

„Eine Elementarversicherung sollte immer zusätzlich zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden“, so Neugebauer. Denn nur so seien beispielsweise auch Schäden durch Unwetter und Rückstaus in der Kanalisation gedeckt.
Alarmierend: Genau dieser Schutz fehlt laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 60 Prozent der Deutschen.


Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?
Tipps von Gothaer Experte Dr. Harald Neugebauer
  • Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihre Versicherung so schnell wie möglich über einen Schadenfall zu informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
  • Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände aus dem Keller, sofern ohne Gefährdung möglich, in Sicherheit bringen.
  • Dokumentieren! Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
  • Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer halten.
  • Archivieren! Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.
Dienstag, 17 April 2018 03:06

Was darf ich als Rentner hinzuverdienen?

ARAG Experten zu den Möglichkeiten, die Rente aufzustocken  
  
Düsseldorf, 16.04.2018 (lifePR) - Wer auf eine gesetzliche Rente angewiesen ist, gehört selten zu den Wohlhabenden im Lande. Gerade bei Frauen reichen die monatlichen Bezüge oft nur für das Nötigste. Um sich auch mal größere Anschaffungen leisten zu können, gehen immer mehr Rentner einer Beschäftigung nach und bessern so das magere Altersruhegeld auf. Wichtig sind dabei die Hinzuverdienstgrenzen – je höher diese ausfallen, desto mehr Geld kann dem Rentner insgesamt zur Verfügung stehen. Die ARAG Experten erklären Ihnen, welche Regeln zu beachten sind, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht.


Das Wichtigste
Die gute Nachricht: Ja, es ist erlaubt, als Rentner einen Nebenjob zu haben. Haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, müssen Sie Ihre Beschäftigung allerdings dem Rentenversicherungsträger melden. Egal, wie alt Sie sind, müssen Sie Ihre Einnahmen zudem versteuern, wenn es sich nicht um einen Minijob handelt und Sie zusammen mit Ihrer Rente über dem Grundfreibetrag liegen. Seit dem 1. Juli 2017 ist der Hinzuverdienst zur Rente deutlich flexibler geregelt, als dies bislang der Fall war. Mit Einführung der sogenannten "Flexi-Rente" sind die festen Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Stattdessen können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Von dem darüber liegenden Verdienst werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen sind dadurch entfallen. Alternativ haben Sie nach der Neuregelung die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Teilrente von vorneherein selbst festzulegen. Sie muss mindestens zehn Prozent Ihrer Vollrente betragen. Daraus ergibt sich dann gleichzeitig Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze. Auskunft über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Teilrente und Hinzuverdienst gibt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger. Für einen ersten Überblick haben wir die Regeln bei den gängigsten Rentenarten für Sie zusammengestellt.


Müssen für den Hinzuverdienst Steuern gezahlt werden?
Wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat hinzu¬verdienen, sind Sie sozialversicherungs¬pflichtig und müssen Ihre zusätzlichen Einnahmen versteuern – vorausgesetzt, Ihre Rente und Ihr Nebenverdienst liegen insgesamt über dem steuerlichen Grundfreibetrag.


Keine Hinzuverdienstgrenze bei Regelaltersrente
Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen nun eine Altersrente? Dann dürfen Sie grundsätzlich unbegrenzt zu Ihrer Rente hinzuverdienen. Ihre monatliche Rentenzahlung wird nicht beeinflusst. Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihre Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Unter Umständen müssen Sie Ihre zusätzlichen Einnahmen aber versteuern.


Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze
Im Fall einer vorgezogenen Altersrente, beispielsweise der Rente mit 63, wird Ihnen die Rente bis zu einem jährlichen Hinzuverdienst von 6.300 Euro als Vollrente ausgezahlt, d.h. Sie erhalten Ihre Rente in voller Höhe ausbezahlt. Diese Grenze gilt in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen. Den Nebenjob und Ihren Verdienst müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Erreichen Sie die Regelaltersgrenze, können Sie wiederum unbegrenzt hinzuverdienen.


Was passiert, wenn der Hinzuverdienst größer ist?
Das ist ganz einfach: Liegt Ihr Hinzuverdienst über der gesetzlich geregelten Hinzuverdienst-Grenze von 6.300 Euro im Jahr, wird etwas von Ihrer Rente abgezogen. Und zwar 40 Prozent des Betrages, der über 6.300 Euro hinausgeht. Je nachdem wie viel Sie hinzuverdient haben, erhalten Sie dann weniger Rente oder sogar gar keine. Ein Beispiel: Sie beziehen eine vorgezogene Altersrente von 900 Euro im Monat. Daneben verdienen Sie in Ihrem Job noch monatlich 1.400 Euro. Das ergibt einen Jahresverdienst von 16.800 Euro. Wird der Freibetrag von 6.300 Euro abgezogen, bleiben noch 10.500 Euro. Auf den Monat umgerechnet, sind das 875 Euro. 40 Prozent davon, also 350 Euro, werden auf Ihre Rente angerechnet. Sie erhalten deshalb nur noch eine monatliche (Teil-)Rente von 550 Euro ausbezahlt.


Kann unbegrenzt zur Rente hinzuverdient werden?
Nein, denn der Gesetzgeber hat mit dem Flexirenten-Gesetz eine persönliche Obergrenze für den Hinzuverdienst eingeführt. Für den sogenannten Hinzuverdienstdeckel wird Ihr höchstes Einkommen aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der Altersrente herangezogen. Die Entgeltpunkte dieses Jahres werden mit der jeweils geltenden monatlichen Bezugsgröße multipliziert. Liegen gekürzte Rente und Hinzuverdienst zusammen darüber, wird der übersteigende Verdienst zu 100 Prozent auf die Teilrente angerechnet. Hätten Sie in dem oben genannten Beispiel einen individuellen Hinzuverdienstdeckel von 1.800 Euro, würde Ihr Hinzuverdienst zusammen mit Ihrer Teilrente (1.400 Euro + 550 Euro = 1.950 Euro) diesen Betrag um 150 Euro überschreiten. Ihre verkürzte Rente würde sich also um 150 Euro auf 400 Euro reduzieren. Gut zu wissen: Da die monatliche Bezugsgröße in der Rentenversicherung jährlich erhöht wird, kann sich auch der Hinzuverdienstdeckel entsprechend nach oben ändern, so ARAG Experten.
22.02.2018 - Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu ggf. möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge hätte auch bei einem entsprechenden Urteil keine Auswirkungen auf Sachsen.
 
Ziel in Frage kommender Fahrverbote soll die dauerhafte Einhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte der EU für die Luftbelastung mit Stickoxiden sein.

In Sachsen hat es in den vergangenen Jahren ausschließlich in Chemnitz, Leipzig und Dresden Überschreitungen der geltenden Grenzwerte gegeben, die jedoch deutlich geringer waren als in westdeutschen Ballungsräumen. Im Jahr 2017 wurden die Grenzwerte an den Messstellen sogar vollständig eingehalten.

Neben den Messungen erfolgt ergänzend für bewohnte Hauptstraßen eine Bestimmung der Werte über Modellrechnungen. An wenigen Kilometern Straßenabschnitten in Dresden und Leipzig treten danach kalkulatorisch noch Überschreitungen auf.

Beide Städte überarbeiten derzeit ihre Luftreinhaltepläne, um schnellstmöglich zu weiteren Verbesserungen zu gelangen. Es wird davon ausgegangen, dass dabei mildere Maßnahmen als Fahrverbote für komplette Dieselflotten ausreichen, um die bestehenden Grenzwerte künftig dauerhaft einzuhalten. Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Dresden und Leipzig wird von den zuständigen Landesbehörden fachlich unterstützt.

Im Übrigen: Leipzig als Ort der heutigen Verhandlung ist keine Folge einer besonderen Betroffenheit der Stadt, sondern ergibt sich ausschließlich daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig hat.
Für den Test von 31 Sicherheitsprogrammen hat die Stiftung Warentest mehr als 40.000 Angreifer zusammengetragen – neue Schadprogramme, bösartige Webseiten und verseuchte Downloads. 17 von 22 Windows-Programmen wehren die Angreifer gut ab, darunter auch Gratisversionen. Die kostenlosen Programme schützen ähnlich gut wie die kostenpflichtigen, nerven aber oft mit Werbung. Der Standard-Schutz von Microsoft hat im Vergleich zu früheren Tests aufgeholt.

Wer einen Rechner mit Windows 10 nutzt, ist mit dem integrierten Schutzprogramm Defender passabel geschützt. Er erkennt Bedrohungen heute schneller als früher. So gut wie die meisten Zusatzprogramme ist er aber nicht. Microsoft Defender macht den Rechner auch etwas langsamer und schützt nicht vor Phishing. Die Sicherheitssoftware von Malwarebytes ist nur ausreichend. Sie erwischte nur jeden zweiten Angreifer im Test.

Erstmals hat die Stiftung Warentest auch Schutzprogramme für Apple-Rechner getestet. Deren Betriebssystem galt lange Zeit als sicher. Nach wie vor gibt es hier zwar weniger Bedrohungen als in der Windows-Welt, doch die wenigen aktuellen Angriffe schlugen im Test ein. Auch MacOS verhindert nicht den Aufruf von Phishing-Seiten. Auch deshalb sind Schutzprogramme für Apple-Rechner sinnvoll. Von den neun getesteten Mac-Programmen schnitten vier gut ab, vier befriedigend und eins ausreichend. Der Testsieger kostet 40 Euro pro Jahr.

Der Test findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/internetsicherheit abrufbar.

Der Druck von Sachsen beim Bund war erfolgreich: Jugendliche im Freistaat können auch zukünftig mit 15 Jahren einen Moped-Führerschein machen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat heute bekanntgegeben, dass das Modellprojekt „Moped mit 15" um weitere zwei Jahre verlängert wird. Das Projekt sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können.

Verkehrsminister Martin Dulig: „Ich freue mich sehr, dass das BMVI nicht zuletzt auf Grund unseres Drängens unserem Wunsch entsprochen und den Modellversuch verlängert. Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Führerschein mit 15 gemacht. Egal ob Kino, Jugendtreffs, Schwimmbad - besonders in ländlichen Regionen bedeutet der Moped-Führerschein für Jugendliche ein deutliches Mehr an Mobilität und damit auch ein Mehr an Lebensqualität.“

Das Modellprojekt "Moped mit 15" läuft seit dem Jahr 2013 im Freistaat Sachsen sowie in den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April 2018 befristet. Allein im Freistaat wurden bisher rund 16.000 praktische Prüfungen absolviert. Die Länder um Sachsen hatten deswegen bereits Mitte November 2017 und wiederholt in diesem Januar die Bundesregierung aufgefordert, das Modellprojekt für den Moped-Führerschein mit 15 bis Ende April 2020 zu verlängern.

Projektbegleitend wurden seit Beginn des Modellversuchs Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten erstellt. Sie haben keine eindeutigen Ergebnisse erbracht. Deshalb wird das Modellprojekt auf zwei Jahre befristet verlängert. Das BMVI hat die Länder aufgefordert, in diesem Zeitraum weitere Daten zu erheben. Die Verlängerung wird rechtzeitig erfolgen, so dass das Projekt ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Die Behörden vor Ort werden entsprechend informiert. Sie werden gebeten, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Zielstellung des Freistaates Sachsen wird es weiterhin sein, die Befristung vollständig aufzuheben.
Freitag, 16 Februar 2018 02:25

Mutmaßlichen Brandstifter gefasst

Stand: 22.03.2018, 13:45 Uhr

Im Zusammenhang mit dem Brandgeschehen im Bereich Coswig hat die Meißner Kriminalpolizei heute Vormittag einen Tatverdächtigen (23) festgenommen.

Der 23-Jährige steht im dringenden Verdacht das Feuer in einem Holzhandel in Coswig gelegt zu haben. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wird geprüft, ob der Mann für weitere Brände in dem Bereich verantwortlich ist.

Der aus Coswig stammende Mann war Rahmen der Untersuchungen der Ermittlungsgruppe in den Fokus der Kriminalisten geraten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden zwischenzeitlich Durchsuchungsbeschlusse für die Wohnung und eine Garage sowie ein Haftbefehl gegen den Mann erwirkt.

Heute Morgen durchsuchten Kriminalisten unter anderem die Wohnung des 23-Jährigen und nahmen den Mann fest.

Der Coswiger wurde heute einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl gegen den Mann in Vollzug. Der 23-Jährige wurde in die JVA Dresden gebracht. (ml)




Stand: 15.02.2018, 12:10 Uhr

Brandserie in Coswig - Polizei weitet Ermittlungen aus und ruft Ermittlungsgruppe ins Leben
 
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Brandgeschehen im Bereich Coswig hat die Dresdner Polizei ihre Ermittlungen ausgeweitet und eine Ermittlungsgruppe ins Leben gerufen. In ihr arbeiten zunächst vier Beamte.

In den frühen Morgenstunden geriet ein Holzhandel an der Naundorfer Straße in Brand. Die Löscharbeiten der Feuerwehr zogen sich bis in die Vormittagsstunden hin. Personen wurden nicht verletzt. Zu dem entstandenen Sachschaden liegen keine Angaben vor. Die Dresdner Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die ersten Auswertungen der Umstände deuten auf eine Brandstiftung hin.

Eine Nacht zuvor hatte es bereits in einem Gartencenter an der Dresdner Straße ebenfalls in Coswig gebrannt (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 98/2018 vom 14.02.2018). Zwischenzeitlichen Ermittlungen zufolge ist auch in diesem Fall von einer Brandstiftung auszugehen.

In der Vergangenheit hat es seit Ende 2016 mehrere Brände in Coswig gegeben. Dabei stehen unter anderem

- der Brand eines Rohbaus an der Förstereistraße im November 2016,
- der Brand einer Lagerhalle an der Cliebener Straße im Dezember 2016,
- der Brand eines Sportlerheims am Kahlhügelweg im Februar 2017,
- der Brand zweier Industriehallen an der Industriestraße im Juli 2017 sowie
- der Brand einer Lagerhalle an der Auerstraße im November 2017

im Fokus der Ermittlungen. Die Kriminalisten gehen von einer Brandserie aus, die mit Blick auf die beiden aktuellen Fälle ihre Fortsetzung gefunden hat.

Die Polizei fragt: Wer hat Wahrnehmungen im Zusammenhang mit den Bränden gemacht? Wer hat verdächtige Personen im Umfeld der Brände beobachtet? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen. (ml)
Letzte Änderung am Donnerstag, 22 März 2018 15:02