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Dienstag, 18 März 2025 01:31

Kreistag Meißen verabschiedet Resolution zur finanziellen Situation des Landkreises

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Die sächsischen Landkreise befinden sich in einer erheblichen strukturell bedingten finanzielle Schieflage. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig, liegen aber vor allem in der dauerhaften Unterfinanzierung der den Landkreisen obliegenden Aufgaben begründet.

Gerade im Sozialbereich führen steigende Fallzahlen sowie neue von Bund und Land beschlossene Rechtsansprüche zu wachsenden Ausgaben, ohne dass hierfür ein sachgerechter finanzieller Ausgleich erfolgt. Zudem entlasten Bund und Land ihre Haushalte, indem sie die Kommunen durch eine Veränderung von Rahmenbedingungen faktisch zwingen, in unterschiedlichsten Bereichen zusätzliche Finanzmittel zur Sicherstellung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung einzusetzen.

Eine Steigerung der Einnahmen ist kaum möglich, da sich diese im Wesentlichen aus staatlichen Zuweisungen und Zuschüssen speisen, auf welche die Landkreise keinen unmittelbaren Einfluss haben. Auch eine signifikante Erhöhung der Kreisumlage scheidet mit Blick auf die ebenfalls erheblich eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus.

Ohne einen Stopp des Ausgabenwachstums und eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasis droht den Landkreishaushalten absehbar der Kollaps. Dies gilt auch für den Landkreis Meißen, dessen am 6. März 2025 mit knapper Mehrheit beschlossener Haushalt für das Jahr 2025 bereits einen Fehlbetrag in Höhe von rund 50,5 Mio. Euro ausweist. Das parallel verabschiedete Haushaltsstrukturkonzept trägt trotz erheblicher Einschnitte im Bereich der freiwilligen Aufgaben nicht zu einer nennenswerten Entlastung bei. Selbst eine Streichung aller freiwilligen Leistungen würde keinen Haushaltsausgleich ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag des Landkreises Meißen die beigefügte Resolution verabschiedet. Darin appellieren die Mitglieder des Kreistages, den formulierten neun Forderungen zur Umsetzung zu verhelfen, um so den ansonsten absehbaren negativen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Gefordert werden unter anderem ein Stopp der Aufgabenübertragung auf die Kreisebene und eine dauerhafte auskömmliche Finanzausstattung.

Die Resolution wurde nunmehr dem Sächsischen Landtagspräsidenten, den Vorsitzenden der Fraktionen im Sächsischen Landtag, dem Ministerpräsidenten, der stellvertretenden Ministerpräsidentin sowie den Präsidenten der sächsischen kommunalen Spitzenverbände übermittelt.

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