In den nächsten Tagen erhalten Selbständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte von ihrem zuständigen Finanzamt einen geänderten Bescheid zur Anpassung ihrer Einkommensteuervorauszahlung zum 10. September 2022. Hintergrund hierfür ist die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, welche im September 2022 alle Personen, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung in diesem Zusammenhang stark belastet sind, erhalten sollen.Ein gesonderter Antrag muss für die Anpassung der Bescheide durch Selbständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte nicht gestellt werden. In wenigen…