Im Rahmen der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß §20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben mit Stand 12. Mai zwölf der 13 sächsischen Gesundheitsämter eine erste Auswertung an das Sozialministerium übermittelt.Demnach sind bisher 4.332 Meldungen von Einrichtungen und Unternehmen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht zählen, eingegangen. Dabei wurden 23.625 Personen gemeldet, die keinen oder keinen vollständigen Nachweis vorgelegt haben.Auf die Landkreise und Kreisfreien Städte bezogen, meldeten die meisten Fälle die Stadt Dresden (4.863), gefolgt vom Landkreis Bautzen (3.498), der Stadt Chemnitz (3.010), sowie der Stadt Leipzig (2.507). Im…