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Das Stadt- und Regionalportal

Betreiber von Heizungsanlagen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern, also Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks, in Privathaushalten in Sachsen mit besonders starken Preissteigerungen können ab dem 8. Mai 2023 eine Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beantragen.
 
Maßgeblich für Online-Beantragung: Kosten gegenüber Referenzpreis des Jahres 2021
 
Entlastet werden sollen insbesondere Einfamilienhausbesitzer mit fossilen Heizungsanlagen - aber auch Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften, wenn diese erklären, dass sie die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleiten. Mieterinnen und Mieter selbst können keine Anträge stellen.
 
Ziel dieser Förderung ist es, dass im Jahr 2022 entstandene unbillige Härten beim Bezug dieser Energieträger teilweise abgefedert werden.

Eine 80%-Entlastung seiner Mehrkosten erhält, wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so hohe individuelle Beschaffungskosten im Vergleich zu einem von Bund und Ländern ermittelten Durchschnittswert des Energieträgers (Referenzpreis) für das Jahr 2021 hatte. Der Mindestbetrag liegt bei 100 Euro, die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro.

Die Referenzpreise wurden wie folgt festgelegt: Heizöl 71 Cent pro Liter, Flüssiggas 57 Cent pro Liter, Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilo, Holzbriketts 28 Cent pro Kilo, Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilo - jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Ein Beispiel: Ein Haushalt bezog im Jahr 2022 3.000 Liter Heizöl zu einem Preis von 1,60 Euro je Liter. Gemessen am doppelten des Referenzpreises für Öl (1,42 Euro/l) verbleiben entlastungsfähige Mehrkosten von 0,18 Euro/l. Davon erfolgt eine Entlastung in Höhe von 80 Prozent, mithin 0,144 Euro. Hochgerechnet auf 3.000 Liter Heizöl ergibt sich ein Zuschuss von 432 Euro.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend dazu gilt die Rechnung als Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.


Papierlose Beantragung

Geplant ist ein Online-Beantragungs-Verfahren auf einer von der Kasse Hamburg entwickelten Online-Plattform. Eine Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich. Im Regelfall sollen neben dem Antrag nur wenige Nachweise (Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie der Feuerstättenbescheid) notwendig sein.

Die SAB rechnet gerade in den ersten Tagen nach Bewilligungsstart mit einer Vielzahl an eingehenden Anträgen und gegebenenfalls längeren Zugriffszeiten auf das System.


Online-Rechner auf SAB-Webseite

Über die Webseite www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private gelangen Interessierte zu einem Online-Rechner, der zeigt, ob man grundsätzlich eine Unterstützung erhalten kann. Es wird empfohlen, den Rechner vor der Antragstellung zu konsultieren, um zu prüfen, ob ein Antrag eine Aussicht auf Bewilligung hat. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt


Telefonische Beratung

Für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen wird die SAB eine Extra-Hotline mit gesonderter Rufnummer 0351 4910-4999 ab dem 2. Mai 2023 einrichten. Vorherige Anrufe können aus organisatorischen Gründen leider nicht beantwortet werden.

Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private
Ab Ende April 2023 versenden die sächsischen Finanzämter Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Grundbesitz in Sachsen haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (kurz: Feststellungserklärung) abgegeben haben. Das landeseinheitliche Standardschreiben wird maschinell erstellt und wird daher individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen können. Es soll der Erinnerung dienen, eine bisher ausstehende Feststellungserklärung einzureichen. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer/Gesamthänder, wird an nur einen der Miteigentümer/Gesamthänder ein Erinnerungsschreiben versandt.
 
»Die sächsische Steuerverwaltung möchte die vom Gesetzgeber erlassene Neuregelung bestmöglich umsetzen. Das schließt die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ein«, so der Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen Karl Köll.

Die Frist zur Einreichung der Feststellungserklärung endete mit Ablauf des 31. Januar 2023. Noch fehlende Erklärungen sind elektronisch beispielsweise über ELSTER oder – wenn dafür keine Möglichkeit besteht – in Papierform abzugeben. Die Informationsmöglichkeiten unter www.grundsteuer.sachsen.de einschließlich der Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen und dem Grundsteuerportal Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung. Im Grundsteuerportal können viele für die Erklärung erforderliche Angaben wie Gemarkung, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl kostenlos abgerufen werden. Außerdem ist in den Finanzämtern über die Grundsteuer-Hotline weiterhin ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin erreichbar und hilft gern. Selbstverständlich können Bürgerinnen und Bürger auch zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich in dem für sie zuständigen Finanzamt vorsprechen. Dazu wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.



Hinweis:
Soweit Feststellungserklärungen trotz Erinnerung auch nach dem 30. Juni 2023 ausbleiben, muss das Finanzamt den Grundsteuerwert zur Sicherung der kommunalen Einnahmen ab 2025 schätzen. Unsicherheiten gehen dann zulasten des Eigentümers. Zudem kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
Zeit:     14.04.2023, 13:00 Uhr
Ort:      Dresden-Südvorstadt


Stand: 15.04.2023, 14:19 Uhr

Die Weltkriegsbombe, die am Freitag an der Zwickauer Straße gefunden worden war, ist entschärft.

Punkt 14:18 Uhr gaben die Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Entwarnung. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie den Zünder der
US-amerikanischen Fliegerbombe entfernt.

Nun wird die 250-Kilogramm-Bombe zur Entsorgung in die zentrale Sammelstelle nach Zeithain gebracht.

Die Polizei hat den Sperrbereich rund um die Zwickauer Straße aufgehoben. Damit können auch die Anwohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Die Verkehrseinschränkungen wurden ebenfalls aufgehoben.

Im Namen aller Einsatzbeteiligten bedankt sich die Polizeidirektion Dresden für die Mitwirkung und das Verständnis bei den Dresdnerinnen und Dresdnern. (ml



Stand: 15.04.2023, 13:52 Uhr


Entschärfung der Weltkriegsbombe – Evakuierung abgeschlossen

Die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entschärfung der Weltkriegsbombe an der Zwickauer Straße dauern an.

Gegen 13:50 Uhr haben die Einsatzkräfte die Evakuierung abgeschlossen. Sie verlief reibungslos. Etwa 400 Betroffene sind in den Notunterkünften in der Messe Dresden aufgenommen worden.

Zur Kontrolle des Sicherheitsbereiches brachte die Polizei einen Hubschrauber zum Einsatz. Nunmehr werden die Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Entschärfung der Bombe beginnen.

Während der Entschärfung bleibt der Sicherheitsbereich gesperrt. Autofahrer werden gebeten, das Gebiet weiträumig zu umfahren.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten sowie den Social-Media-Kanälen der Feuerwehr Dresden und der sächsischen Polizei. Zudem hat die Stadt Dresden ein Bürgertelefon unter der Rufnummer (0351) 488 76 66 einrichtet. (ml)



Stand: 15.04.2023, 09:06 Uhr

Entschärfung der Weltkriegsbombe – Evakuierungsgebiet abgesperrt

Die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entschärfung der Weltkriegsbombe dauern an. Seit 9 Uhr ist das Evakuierungsgebiet abgesperrt.

Die Einsatzkräfte beginnen nunmehr mit den Evakuierungsmaßnahmen. Die Dresdner Polizei bittet die Menschen im Bereich, den Anweisungen der Einsatzbeamten Folge zu leisten.

Etwa 15.000 Menschen sind von der Evakuierung betroffen. Zwei Pflegeeinrichtungen im Bereich werden nicht evakuiert, sondern von den Einsatzkräften zu luftschutzmäßigem Verhalten angeleitet.

Der Verkehr im Umfeld wird von der Polizei abgeleitet. Autofahrer werden gebeten, das Gebiet weiträumig zu Umfahren.

Neben Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdiensten sind 385 Polizisten im Einsatz.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten sowie den Social-Media-Kanälen der Feuerwehr Dresden und der sächsischen Polizei. Zudem hat die Stadt Dresden ein Bürgertelefon unter der Rufnummer (0351) 488 76 66 einrichtet. (ml)



Stand: 14.04.2023, 16:25 Uhr

Verdächtiger Gegenstand ist scharfe Weltkriegsbombe – Evakuierung wird vorbereitet

Bei dem verdächtigen Gegenstand, der am frühen Nachmittag an der Zwickauer Straße gefunden wurde, handelt es sich um eine Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg.

Die 250-Kilogramm-Bombe US-amerikanischer Bauart ist scharf. Sie ist mit einem Heckzünder ausgestattet und muss vor Ort entschärft werden.

Gegenwärtig legen die Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes den notwendigen Evakuierungsbereich fest.

Die Polizei hält den Bereich des Fundortes weiter abgesperrt. Die Sperrung der Nossener Brücke wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben. (ml)



Stand: 14.04.2023, 15:26 Uhr

Fund eines verdächtigen Gegenstands – Sperrkreis erweitert

Nach dem Fund eines verdächtigen Gegenstands an der Zwickauer Straße erweitert die Dresdner Polizei den Sperrkreis um den Fundort.

Von der Sperrung betroffen ist neben der Zwickauer Straße und der Glauchauer Straße nun auch die Nossener Brücke. Autofahrer werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Der Nahverkehr wird umgeleitet. Der Bahnverkehr ist von der Sperrung aktuell nicht betroffen. (uh)



Stand: 14.04.2023, 14:41 Uhr

Verdächtiger Gegenstand gefunden

Bei Bauarbeiten an der Zwickauer Straße Ecke Glauchauer Straße ist am frühen Nachmittag eine verdächtiger Gegenstand gefunden worden.

Die Dresdner Polizei sperrte den unmittelbaren Bereich ab. Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurden angefordert. Gleichzeitig bereitet sich die Polizeidirektion Dresden auf einen Einsatz vor.

Nach einer ersten Inaugenscheinnahme könnte es sich bei dem Gegenstand um eine Weltkriegsbombe handeln. Eine abschließende Bewertung steht noch aus. (ml)
 
Letzte Änderung am Samstag, 15 April 2023 14:25
AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 gehen vom Netz
 
Die drei letzten Atomkraftwerke ­­– Emsland in Niedersachsen, Isar 2 in Bayern und Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg – stellen spätestens zum 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb ein. Damit endet die Atomkraftnutzung in Deutschland und die nukleare Sicherheit hierzulande wird deutlich erhöht. Die sehr hohe Zuverlässigkeit der Stromversorgung in Deutschland bleibt gewährleistet. Für die nukleare Sicherheit verbleiben Herausforderungen über Jahrzehnte.

Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit: „Der Atomausstieg macht unser Land sicherer, die Risiken der Atomkraft sind letztlich unbeherrschbar. Ich danke allen, die sich für den Ausstieg engagiert haben, wie auch allen Kraftwerksmitarbeiter*innen für ihr verantwortungsvolles Handeln beim Betrieb und Rückbau. Vor uns liegen nun einerseits Jahrzehnte voller Herausforderungen, bis wir die atomaren Hinterlassenschaften sicher und verantwortbar beseitigt haben. Mit dem Abschalten der letzten drei Atomkraftwerke brechen wir auf in ein neues Zeitalter der Energieerzeugung. Arbeiten wir also weiter an Lösungen für ein atomares Endlager und setzen alle Kraft auf den Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Wir setzen mit dem Atomausstieg um, was Union und FDP 2011 beschlossen haben. Wie im Atomgesetz festgelegt, werden Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2 am 15.04.2023 stillgelegt und dann zurückgebaut. Die Energieversorgungssicherheit in Deutschland ist und bleibt gewährleistet; sie ist auch im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Füllstände in den Gasspeichern hoch zu halten und neue Flüssiggasterminals an den norddeutschen Küsten zu errichten. Hinzu kommen weitere Maßnahmen zur Leistungsfähigkeit der deutschen Stromnetze. Und schließlich sorgt vor allem der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien für zusätzliche Sicherheit. In 2030 wollen wir 80 Prozent des Stroms hier in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dafür stellen wir nun die Weichen und passen die rechtlichen Grundlagen an.“

Der beschleunigte Atomausstieg wurde 2011 in einem breiten Konsens gesetzlich beschlossen, die im Jahr davor beschlossene Laufzeitverlängerung damit zurückgenommen. Hierdurch wurden hochradioaktive Abfälle in einer Größenordnung von rund 500 Castor-Behältern vermieden. Im Herbst 2022 beschlossen Bundesregierung und Bundestag, für die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 einen zusätzlichen Streckbetrieb bis spätestens 15. April 2023 zu gestatten. Dieser Streckbetrieb verursacht keinen zusätzlichen hochradioaktiven Atommüll. Gemäß Atomgesetz sind nun die Atomkraftwerke unverzüglich stillzulegen und zurückzubauen. Der erste Stilllegungsantrag für Neckarwestheim 2 wurde bereits Anfang April bewilligt.

Verschiedene Studien der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zeigen, dass die sehr hohe Stromversorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet bleibt. In Zukunft wird immer mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen die konventionelle Stromerzeugung verdrängen und ersetzen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Energieversorgung gestärkt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird konsequent vorangetrieben, die Stromnetze werden ausgebaut und die bestehende Transportkapazität besser ausgenutzt, bestehende Kraftwerke können ihre Stromerzeugung ausweiten, gleichzeitig wird die Stromnachfrage flexibilisiert, um den Strom aus erneuerbaren Energien optimal zu nutzen.

Mit dem klaren Zielmodell der Klimaneutralität bis 2045 wird das gesamte Energiesystem auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umgestellt.

Die hiesige Nutzung der Atomkraft begann mit dem ersten Atomgesetz von 1959. Das erste AKW zur Stromerzeugung war das Versuchsatomkraftwerk Kahl, das 1960 in Betrieb ging. Insgesamt entstanden durch den Betrieb deutscher Reaktoren hochradioaktive Abfälle in einer Größenordnung von rund 27.000 m3. Auch der Großteil der rund 300.000 m3 schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in das Endlager Schacht Konrad sollen, geht auf AKW und Betriebe der kerntechnischen Industrie zurück. Es gilt, den Ausstieg einschließlich des Rückbaus sicher zu vollenden und die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle sowie dauerhafte Lösungen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle voranzubringen.
Donnerstag, 13 April 2023 01:20

Polizeieinsatz in der Dresdner Innenstadt

Zeit: 11.04.2023, 23:30 Uhr bis 12.04.2023, 00:15 Uhr
Ort: Dresden Innenstadt
 
Stand: 12.04.2023, 01:48 Uhr 
 
In der Nacht zu Mittwoch führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz in der Dresdner Innenstadt durch. Hintergrund war ein Aufruf aus der Fußballszene, der auf den Vereinsgeburtstag der SG Dynamo Dresden abstellte.
 
Gegen 23:30 Uhr stellten die Einsatzbeamten etwa 3.000 Personen im Bereich des Königsufers, der Brühlschen Terrasse, der Carolabrücke sowie der Augustusbrücke fest, die augenscheinlich dem Aufruf gefolgt waren.

Die Polizisten sprachen einzelne Personengruppen an, die darauf aber nicht reagierten. Im Zuge der Gefahrenabwehr mussten die Beamten das Terrassenufer für den Fahrverkehr sperren.

Um Mitternacht zündeten die Personen an den Elbufern, auf den beiden Brücken sowie auf dem Theaterplatz und dem Fürstenzug zahlreiche Pyrotechnik. Danach entfernten sie sich in verschiedene Richtungen.

Die Einsatzkräfte dokumentierten die Situation. Dabei wurde ein Funkstreifenwagen von einem Unbekannten mit einer Flasche beworfen.

Erste Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz wurden eingeleitet. In diesem Zusammenhang stellten die Polizisten nicht zugelassene Feuerwerkskörper sicher.

Ca. 50 Polizisten waren im Einsatz. (ml)
Dienstag, 04 April 2023 01:07

Polizisten machten von Dienstwaffe Gebrauch

Zeit:     01.04.2023, gegen 22:35 Uhr
Ort:      Wilsdruff, A4

Stand: 02.04.2023, 10:33 Uhr

Gestern Abend wollten Beamte der Polizeidirektion Zwickau einen Audi A4 kontrollieren. Der Fahrer ignorierte dies jedoch und floh mit hoher Geschwindigkeit über die A 4 in Richtung Dresden.

Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf und wurden dabei von Beamten der Polizeidirektion Chemnitz unterstützt. Während der Verfolgung touchierte der Audi einen Funkstreifenwagen. Kurz vor der Anschlussstelle „Wilsdruff“ stoppte der Audi-Fahrer auf dem Seitenstreifen.

Als er kontrolliert werden sollte, fuhr der Mann unvermittelt los und erfasste dabei einen Polizisten. Beamte der Polizeidirektion Zwickau sowie der Polizeidirektion Chemnitz machten daraufhin von ihren Dienstwaffen Gebrauch.

Der Fahrer der Audi wurde durch die Schüsse schwer verletzt. Er fuhr noch einige Kilometer weiter, stoppte aber kurz vor dem Autobahndreieck „Dresden-West“. Dort machten die Polizisten den Mann dingfest. Der 46-jährige tschechische Staatsbürger wurde umgehend in ein Dresdner Krankenhaus gebracht.

Die Kennzeichen am Audi A4 waren gestohlen. Der 46-Jährige besaß keine Fahrerlaubnis. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Unfallflucht sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Der Polizist, der vom Audi angefahren wurde, musste ärztlich versorgt werden.

Die Dresdner Polizei hat die Ermittlungen übernommen. Dabei wird auch die Rechtmäßigkeit der Schusswaffenanwendung der Polizeibeamten überprüft. (ml) 
Das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschusses wurde am 7. März 2023 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt waren. Wohngeldberechtigte Haushalte erhalten für eine Person 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro.

Zudem sollen – wie beim ersten Heizkostenzuschuss – auch die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Der Zuschuss beträgt 345 Euro.

Der Heizkostenzuschuss muss nicht gesondert beantragt werden. Die Auszahlung erfolgte von Amts wegen bei Vorliegen oben genannter Voraussetzungen zum 1. April 2023 für Wohngeldberechtigte und zum 6. April 2023 für BAföG-Berechtigte. Sollte der Antrag auf Wohngeld für den Zeitraum ab 1. September 2022 noch nicht beschieden worden sein, erfolgt eine Nachzahlung des Heizkostenzuschusses, sobald auch Wohngeld bewilligt wird.

Die Wohngeldstelle bittet von Rückfragen zum Bearbeitungsstand aufgrund des aktuell hohen Antragaufkommens resultierend aus der Wohngeldreform abzusehen.

Hinweise zum Zuschuss zu Heizöl beziehungsweise Pellets:

Unabhängig von der Wohngeldreform und dem Heizkostenzuschuss II gehen vermehrt Anfragen zu möglichen Zuschüssen zu den Kosten für Heizöl und Pellets in der Wohngeldstelle ein. Die Bundesregierung hat hier ebenfalls Entlastungen für private Haushalte beschlossen – rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022. Details müssen jedoch aktuell noch zwischen Bund und Ländern geregelt werden, so dass derzeit keine konkreten Informationen durch die Wohngeldstelle erteilt werden können. Sobald diese bekannt werden, werden diese ebenfalls veröffentlicht.


Freitag, 31 März 2023 01:26

Bundesweiter NaturErlebnisTag in Sachsen

Es ist das Anliegen des bundesweiten NaturErlebnisTages, den Menschen die heimische Natur nahe zu bringen, sie zu erleben, zu erfahren und Zusammenhänge in der Natur sichtbar zu machen. Wir in Sachsen verbinden den NaturErlebnisTag mit unseren Frühlingsspaziergängen.
Im Netzwerk Natur Sachsen engagieren sich viele Partner, die im Naturschutz aktiv sind und Umweltbildung anbieten, so auch die von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) ausgebildeten Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer/innen sowie Zertifizierte Waldpädagogen/innen. Anlässlich des NaturErlebnisTages laden diese sachsenweit zu insgesamt 22 spannenden und informativen Führungen in wertvolle Naturschutzgebiete, Kulturlandschaft und Natur vor der Haustür herzlich ein.

Jedes Angebot ist separat im Veranstaltungskalender der LaNU veröffentlicht und bietet umfassende Informationen zum Thema, dem Treffpunkt und den Rahmenbedingungen. In vielen Fällen ist Anmeldung erforderlich.

Eine Übersicht zu den Angeboten mit den Terminen und Links zur Anmeldung finden Sie unter https://www.lanu.de/baM
Sachsenforst pflanzt 29 verschiedene Baumarten für einen gesunden Staatswald

Rund fünf Millionen Bäume will Sachsenforst 2023 im sächsischen Staatswald pflanzen, der rund 39 % der Waldfläche in Sachsen ausmacht. In diesem Jahr sollen 29 verschiedene Baum- und Straucharten in die Erde gebracht werden, vor allem Rot-Buchen (ca. 28 %) und Eichen-Arten (ca. 25 %), aber auch die zukunftsträchtige Weiß-Tanne (rund 19 %). Naturverjüngung und Saat ergänzen die Anstrengungen von Sachsenforst, die durch den Klimawandel stark geschädigten Staatswälder wieder zu bewalden und den notwendigen Waldumbau voranzubringen. Dafür investiert der Freistaat Sachsen in diesem Jahr rund 14 Millionen Euro. Das begrenzte Angebot an geeignetem Saatgut ist jedoch ein einschränkender Faktor.

Forstminister Wolfram Günther: »Wer durchs Land fährt, sieht immer noch viele geschädigte Wälder. Umso wichtiger ist es, dass das Frühjahr intensiv genutzt wird, um diese Flächen wieder zu bewalden. Dabei ist es gut, dass viele verschiedene Baum- und Straucharten in die Erde gebracht werden. Ergänzt durch Naturverjüngung und Sukzession wird sich so ein arten- und strukturreicher, leistungsfähiger Mischwald mit hohem Laubbaum- und Tannenanteil entwickeln. Solche Wälder brauchen wir; sie können der Klimakrise trotzen.«

Derzeit meist günstige Pflanzbedingungen – Wildeinfluss entscheidender Faktor

Die Jungpflanzen werden aktuell in den Boden gebracht. »Wegen Schnee- und Frostlagen bis in den März hinein wird der für die Pflanzung im Frühjahr zur Verfügung stehende Zeitraum sehr kurz ausfallen. Entsprechend setzen wir aktuell alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten ein, seien es Forstwirte von Sachsenforst oder forstliche Dienstleistungsunternehmen«, so Thomas Rother, Leiter des Forstbetriebes von Sachsenforst. »Die derzeit vorhandene Feuchtigkeit, zumindest in den oberen Bodenschichten, ist immerhin als sehr günstig für den Anwuchsprozess der Pflanzen einzuschätzen.«

Angepasste Wildbestände sind ein wichtiger Erfolgsfaktor beim Waldumbau. Aus diesem Grund erfolgt eine zielgerichtete Bejagung insbesondere an den Saat- und Pflanzflächen sowie zum Schutz von natürlicher Sukzession. Rother: »Insbesondere frisch gepflanzte und seltene Bäume werden bevorzugt verbissen. Um die enormen Investitionen in die Wälder von morgen zu sichern, ist eine zweckmäßige Bejagung insbesondere an den Verjüngungsschwerpunkten erforderlich.«

Die richtigen Bäume für die Herausforderungen des Klimawandels

Buchen, Eichen, Weiß-Tannen spielen die zentrale Rolle beim aktiven Waldumbau. Von den insgesamt gut fünf Millionen vorgesehenen Pflanzen entfallen dabei fast 1,4 Millionen auf die Rot-Buche und 1,3 Millionen auf die Eichen-Arten. Weitere wichtige Arten sind der Berg-Ahorn und die Rot-Erle. Aber auch seltene Baumarten wie Vogelkirsche, Winterlinde, Berg- und Flatterulme oder auch Wildapfel sind für dieses Jahr geplant. Bei den Nadelbäumen belegen mit weitem Abstand nach der Weiß-Tanne (knapp eine Million Stück) noch Europäische Lärche und Gemeine Kiefer vordere Plätze.

»Die Wälder an die Veränderungen durch den Klimawandel anzupassen, ist die Herausforderung unserer Zeit und beginnt mit der Auswahl der geeigneten Baumarten. Um das Risiko zu streuen, ist es daher wichtig, standortgerechte Baumarten auf die richtigen Flächen zu bringen und auf Mischung und Vielfalt zu achten«, erklärt Rother. »Idealerweise setzen wir auf die Nachkommen alter Bäume, also die natürliche Verjüngung. Wo die geeigneten alten Bäume für den Nachwuchs allerdings fehlen, wird aktiv gepflanzt oder gesät. Das gilt auch für Standorte mit drohender Bodenerosion oder wo eine schnelle Ausbreitung von Gräsern und Brombeere eine natürliche Wiederbewaldung verhindert.« Insgesamt ist für das Jahr 2023 im Staatswald eine Waldumbaufläche durch Pflanzungen, Saaten oder Naturverjüngung von 1.300 Hektar geplant.

Hochwertiges Pflanzgut ist nur begrenzt verfügbar

Rund ein Drittel der im Staatswald gepflanzten Bäume werden in den drei landeseigenen Forstbaumschulen von Sachsenforst (Graupa, Heinzebank und Kretscham) herangezogen. Die restlichen Forstpflanzen liefern private Forstbaumschulen. Das verwendete Saatgut unterliegt hohen Qualitätsanforderungen und stammt aus den für diesen Zweck ausgewiesenen Forstsaatgutbeständen. Es wird in einer eigenen Aufbereitungsstelle in Flöha vorbereitet. Bei Saatgut aus dem Handel garantiert das sogenannte Forstvermehrungsgutgesetz die hochwertige Qualität.

Eine Herausforderung stellt die Verfügbarkeit des Saatgutes dar, weil die Saatgutmenge jedes Jahr abhängig von natürlichen Zyklen und der Witterung ist. »Während bei der Saatguternte im Jahr 2022 für die Stiel- und Trauben-Eiche sowie bei der Weiß-Tanne gute Mengen erzielt wurden, konnte für die Rot-Buche kaum Saatgut gewonnen werden. Erfreulicherweise war es jedoch möglich, Bucheckern aus anerkannten Saatgutbeständen der Tschechischen Republik zu erwerben, die zumindest die Anzucht eines Teils der benötigten Rotbuchenpflanzen ermöglichen«, so Rother. Mittelfristig wird die Saatgutverfügbarkeit als Herausforderung bestehen bleiben, weshalb wir weitere Wege der Saatgutbeschaffung in Sachsen und angrenzenden Regionen intensiv prüfen.«

Pioniere bereiten den Boden – Straucharten bereichern den Waldrand

Birke, Weiden, Zitterpappel und Eberesche sind Baumarten, die sich wegen ihrer leichten und weit fliegenden Samen oder durch Vögel schnell natürlich verbreiten und mit ihren geringen Ansprüchen als Pioniere auf Freiflächen keimen. Sie sind damit vor allem geeignet, zur Wiederbewaldung auf den vielen Schadflächen der letzten Jahre beizutragen. Dieses Verjüngungspotenzial der Natur bewusst zu nutzen und zu fördern ist nicht nur ökonomisch sinnvoll, es entspricht auch den Prinzipien der integrativen naturgemäßen Waldbewirtschaftung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen.

Ein robuster Mischwald sollte nicht nur vielfältige Strukturen im Inneren besitzen, sondern auch an den Waldrändern. Abgestufte Waldränder aus unterschiedlichen Baum- und Straucharten sind besondere Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten und können als eine Art Schutzmantel um die Wälder auch Sturmschäden vorbeugen. Für das Jahr 2023 plant Sachsenforst daher auch die aktive Anpflanzung von etwa 14.000 Sträuchern.
Was ist eigentlich eine Bratsche? Was haben Pferde mit den Streichinstrumentenzu tun? Und warum braucht man für das Cello einen Anker? Von der E-Gitarre über die Klarinette bis zum Kontrabass können Fragen gestellt und die Instrumente ausprobiert werden. Es wird die Möglichkeit geben, sich individuell von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern über die Unterrichtsangebote und Standorte beraten zu lassen.


Schülerinnen und Schüler zeigen auf Konzerten ihr Können


Von März bis Mai führen die einzelnen Musikschulbezirke der Musikschule des Landkreises Meißen ihre Tage der offenen Tür durch. Ausprobieren und nachfragen ist ausdrücklich erwünscht. Alle Eltern, Kinder, Jugendliche und interessierte Erwachsene sind herzlich eingeladen, die Musikschule kennenzulernen.


Tage der offenen Tür:

Samstag, 18. März 2023 | 10 bis 13 Uhr
Tag der offenen Tür - Radebeul
Musikschulgebäude am Rosa-Luxemburg-Platz 1

Samstag, 1. April 2023 | 9.30 bis 12.30 Uhr
Tag der offenen Tür - Meißen
Musikschule Meißen und Aula des Beruflichen Schulzentrums Meißen

Samstag, 22. April 2023 | 10 bis 13 Uhr
Tag der offenen Tür - Coswig

Samstag, 6. Mai 2023 | 9 bis 13 Uhr
Tag der offenen Tür - Großenhain
Musikschule Großenhain


Auf vielen Konzerten zeigen die Schülerinnen und Schüler in der kommenden Zeit ihr Können und freuen sich über zahlreiche Besucherinnen und Besucher.

Konzerte:


Freitag, 24. März 2023 | 18 Uhr
Frühlingskonzert
Evangelisches Gemeindezentrum in Coswig

Samstag, 25. März 2023 | 18 Uhr
Abschlusskonzert Saxophontag
St. Martinskirche in Weinböhla

Dienstag, 28. März 2023 | 17 Uhr
Konzert - Fachgruppe Akkordeon
Krankenhauskapelle Elblandklinikum in Radebeul

Samstag, 1. April 2023 | 10 bis 13 Uhr
Akkordeontag
Thema: „Frühling, Sommer, Herbst und Winter“ - wir musizieren gemeinsam Lieder aus Deutschland und Finnland
Musikschule Großenhain

Montag, 3. April 2023 | 15 Uhr
„Kaffeeklatsch“
Stadtmuseum Riesa, Umrahmung der Veranstaltungsreihe
Der Eintritt richtet sich nach den Gebühren des Stadtmuseums Riesa.

Samstag 29. April 2023 | 10.30 Uhr
Chorkonzert
Luisenstift Gymnasium, Pausenhalle

Samstag, 29. April 2023 | 17 Uhr
Musikalische Andacht
KircheStrießen

Samstag, 6. Mai 2023 | 16 Uhr
Frühlingskonzert Moritzburg
Kirche Moritzburg

Dienstag, 9. Mai 2023 | 17 Uhr
Konzert
Krankenhauskapelle Elblandklinikum in Radebeul

Sofern nicht anders angegeben ist der Eintritt zu den Veranstaltungen frei. Die Musikschule freut sich über eine Spende.