Die Staatsregierung hat im Umlaufverfahren eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit einigen Anpassungen beschlossen. Diese ergeben sich aus den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz, welches bestimmte Maßnahmen nicht mehr vorsieht. Die Verordnung tritt am 18. März 2022 in Kraft und gilt bis zum 2. April 2022.Abweichend von den bisherigen Regelungen kommt es mit der neuen Verordnung zu den folgenden Änderungen: Beschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen, Wegfall der Beschränkungen bei Versammlungen, bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich unabhängig von der Besucherzahl die 3G-Regel…