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Donnerstag, 17 März 2022 00:54

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Start des Meldeportals verschiebt sich

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Aufgrund technischer Gegebenheiten verschiebt sich der Start des Meldeportals zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, welches den Landkreisen vom Freistaat zur Nutzung vorgegeben wird. Dies hat eine fristaufschiebende Wirkung auf die Meldepflicht.
 
Wenn das Meldeportal zur Nutzung zur Verfügung steht, wird über eine Pressemitteilung entsprechend informiert. Die Meldeliste, die ausgefüllt nach Registrierung im Meldeportal hochgeladen werden muss, wird bereits jetzt zum Ausfüllen auf der Website des Landkreises hinterlegt – unter dem Punkt Meldeportal.

Diese Meldeliste darf nicht verändert werden. Zudem sollte diese Meldeliste nicht auf anderen Wegen als über das Meldeportal an das Gesundheitsamt gesandt werden, da diese aus verfahrenstechnischen Gründen sonst nicht berücksichtigt werden kann.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de