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Donnerstag, 05 Mai 2022 00:05

Neue Bodenrichtwerte stehen fest

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„Der Aufwärtstrend bei den Immobilienpreisen setzt sich weiter fort“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Meißen Harry Bönisch in einer aktuellen Mitteilung über die Arbeit des Gutachterausschusses. Die neuen Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2022 bestätigen diese Aussage.

Durch den Gutachterausschuss wurden die Bodenrichtwerte in den Sitzungen am 13. und 27. April 2022 beraten und beschlossen. Sie werden bis spätestens 16. Mai 2022 im Geoportal des Landkreises Meißen veröffentlicht und können dann unter folgendem Link eingesehen werden:

https://cardomap.idu.de/lramei/lramei.aspx?TH=BRW

Laut Statistischem Bundesamt Destatis (Wiesbaden) ist allgemein im zweiten Quartal 2021 der stärkste Preisanstieg bei Wohnimmobilien seit rund 20 Jahren registriert worden. Diese anhaltenden positiven Entwicklungen sind auch in den einzelnen Regionen des Landkreises Meißen vorhanden und nach wie vor sehr markant. Wobei anzumerken ist, dass mit der Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 die Entwicklung vom 31. Dezember 2020 bis 1. Januar 2022, das heißt nur eines Jahres, betrachtet wird.

Obgleich sich das Bodenrichtwertniveau in Radebeul (Region 1) weiter auf einem hohen Niveau eingepegelt hat, sind die Bodenwertsteigerungen immer noch sehr bedeutsam (der Medianwert der Bodenwertsteigerungen in den Innenbereichslagen liegt bei 19 Prozent, der Maximalwert bei 48 Prozent). In der Region 2 gestalten sich die Tendenzen auf einem hohen Niveau mit einer gesamtregionsbezogenen Bodenwertsteigerung bei einem Medianwert von 11 Prozent und einer maximalen Steigerung von 66 Prozent ähnlich.

In den Regionen 3.1 (der Medianwert der Bodenwertsteigerung beträgt 19 Prozent, der Maximalwert 76 Prozent) und 3.2 (der Medianwert der Bodenwertsteigerung beträgt 4 Prozent, der Maximalwert 232 Prozent) muss man die Preisentwicklungen differenzierter betrachten, denn die Bodenwertsteigerungen wirken hier über alle Lageklassen. Das heißt bei einem niedrigen Bodenwertniveau sind die Bodenwertsteigerungen höher als bei einem höheren Ausgangsbodenwert.

Ein Beispiel: wenn der Ausgangsbodenwert von 18 Euro/m² auf 21 Euro/m² erhöht wird, beträgt die Bodenwertsteigerung 16 Prozent; beträgt der Ausgangsbodenwert 140 Euro/m² und wird derselbe auf 143 Euro/m² erhöht, besteht eine Bodenwertsteigerung von 2 Prozent. Damit wird deutlich, dass bei einer pauschalen Bodenwerterhöhung sich die prozentualen Bodenwerterhöhungen unterschiedlich auswirken müssen.

Somit bestätigen diese Preissteigerungen den allgemeinen Trend und die aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt im Landkreis Meißen. Für eine tatsächliche Abbildung der Bodenwert­entwicklungen in den einzelnen Lageklassen der Regionen sind im neuen Grundstücksmarktbericht 2022, der im Spätsommer dieses Jahres veröffentlicht werden soll, konkrete Aussagen enthalten.

Der beschreibende Teil zu den Bodenrichtwerten kann über den nachfolgenden Link aufgerufen werden (der aktualisierte Teil ist mit der Veröffentlichung der aktualisierten Bodenrichtwerte einsehbar): www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/BRW2020_beschreibenderTeilgesamt.pdf

Der Gutachterausschuss mit seiner Geschäftsstelle möchte die Gelegenheit nutzen, sich bei allen Beteiligten für ihre hervorragende Mitarbeit, ihre wertvollen Hinweise und ihre Unterstützung ganz herzlich zu bedanken. Ohne sie wären die Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2022 nicht ableitbar gewesen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de