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Das Stadt- und Regionalportal

Für November ist ein Interimsspielplan in Arbeit
 
Gestern, am Montag, 23. Oktober, trat der nach der Havarie in der Staatsoperette gebildete Krisenstab unter Leitung der Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch erstmalig zusammen. Die Aufnahme der Schäden ist noch im Gange. Erste Gutachten werden voraussichtlich bis zum Ende dieser Woche vorliegen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass Schäden von mindestens fünf Millionen Euro an Scheinwerfern, Audio- und Videoanlage, Bühnenboden, Instrumenten und Unterbühnenmaschinerie entstanden sind, als sich 16 000 Liter Wasser über dem Bühnenbereich ergossen. Zu dem Schaden kam es bei der turnusmäßigen Überprüfung der Brandmeldeanlage durch eine Fremdfirma am vergangenen Mittwoch, 18. Oktober. Der Test fand bereits zum wiederholten Male statt, ohne dass dabei technische Probleme auftraten.

Bis zum Ende dieser Woche stimmt sich Intendant Wolfgang Schaller mit dem künstlerischen und technischen Personal ab, wie der Interimsspielplan für den Monat November gestaltet werden kann. Die Kulturbürgermeisterin hatte in einem Rundschreiben am Donnerstag, 19. Oktober, alle Intendantinnen und Intendanten sowie Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen, die sich in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden oder des Freistaates Sachsen befinden und die über Spielstätten in angemessener Größe und Ausstattung verfügen, gebeten, kurzfristig freie Kapazitäten sowie technische Voraussetzungen zu prüfen und freie Termine für ersatzweise Aufführungen der Staatsoperette zur Verfügung zu stellen. Hier liegen erste Angebote vor, die Wolfgang Schaller nun hinsichtlich der Spielbedingungen prüft.

Mit Unterstützung des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Dresden werden die versicherungsrechtlichen Fragen geklärt.
„Wir haben in den vergangenen Tagen intensiv über Sachsens Zukunft diskutiert. Dazu gehört die Berufung einer neuen Leitung des Kultusministeriums. Meine Personalentscheidung werde ich morgen zuerst der CDU-Fraktion mitteilen.

Ich selbst bin vor 27 Jahren in die Politik gegangen. Am 18. März 1990 wurde ich in die Volkskammer gewählt. Es schlossen sich seitdem neun Jahre als Mitglied im Europäischen Parlament und neun Jahre als Staatsminister an. Neun Jahre habe ich die Ehre Ministerpräsident des Freistaates Sachsen zu sein. Schaue ich auf die Ausgangslage 1990 und unser Sachsen heute, dann können wir, das heißt wir Sachsen, dankbar und stolz auf das Erreichte sein.

Aus einer Wirtschaft mit Massenarbeitslosigkeit wurde eine der innovativsten Regionen Europas. Wir sind eine europäische Digitalschmiede und werben um Fachkräfte. Sachsen ist und muss ein weltoffenes Zuzugsland sein. Wir sehen fürsorgliche Familien und erleben Engagement und Solidarität. So haben wir die Jahrhundertflut und Naturkatastrophen bewältigt.

Die politische Unterstützung über Parteigrenzen hinweg und die Hilfe durch ausgezeichnete Mitarbeiter machen viele Erfolge möglich. Dazu gehört die Einigung bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Das gute Ergebnis und die solide Haushaltspolitik stellen Sachsen auf ein starkes Fundament für eine gute Zukunft.

Auf dieser Basis konnten wir auch Entscheidungen aus der Vergangenheit korrigieren: Es geht ohne Wenn und Aber um mehr Lehrer und Polizisten, eine starke Justiz und eine leistungsfähige Verwaltung.

Wir stehen heute vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Viele Ereignisse der vergangenen Jahre, kritische Beiträge und intensive Diskussionen um den inneren Zustand im Freistaat Sachsen beschäftigen uns. Beschäftigen mich ganz persönlich sehr. Das hat mich nachdenklich gemacht. Was heißt das für mich? Was wird von mir erwartet?

Ich bin davon überzeugt: Für eine gute Zukunft Sachsens sind auch neue Antworten wichtig. Es braucht den Mut, gewohnte Bahnen zu verlassen. Wir dürfen nicht im Gestern und Heute gefangen sein. Nach 27 Jahren in aktiver Verantwortung fällt mir das schwerer. Ich weiß, dafür braucht es neue und frische Kraft.

Deshalb habe ich mich entschlossen, die Verantwortung in jüngere Hände zu übergeben. Ich habe meine engsten politischen Wegbegleiter darüber informiert, dass ich auf dem Landesparteitag der Sächsischen Union am 9. Dezember nicht mehr für das Amt des Landesvorsitzenden kandidieren werde. Ich werde meiner Partei vorschlagen, Michael Kretschmer zum neuen Landesvorsitzenden zu wählen.

Ich werde im Dezember auch vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Ich wünsche mir, dass unsere CDU-Fraktion und die SPD auch in diesem Amt Michael Kretschmer zu meinem Nachfolger wählen. Das Präsidium der Sächsischen Union hat sich einstimmig und mit größter Unterstützung hinter meinen Vorschlag gestellt.

Mit Martin Dulig habe ich dazu heute telefoniert. Mir ist ein geordneter Übergang wichtig, der zu neuer Entscheidungskraft und gemeinsamem Gestaltungswillen führt. Ich bin denjenigen dankbar, die mir vertraut und mich unterstützt haben. Darauf aufbauend bitte ich darum, das gleiche Vertrauen und die gleiche Unterstützung Michael Kretschmer zu gewähren.

Er ist Sachse mit Herz und Verstand, der jung und doch erfahren ist. Es ein Gewinn, dass Michael Kretschmer als Kreisrat die Belange der kommunalen Familie genauso gut kennt wie er ein belastbares Netzwerk aus Berlin mitbringt. Er hat sich eine hohe Wertschätzung erarbeitet und ist im Land und darüber hinaus sehr geachtet. Ich bin Michael sehr dankbar, dass er sich in den Dienst und die Verantwortung für unseren Freistaat und die Menschen stellt.

Ich werde mit vollem Engagement meine Aufgaben als Ministerpräsident bis zur Wahl von Michael Kretschmer wahrnehmen. Auch bei den Koalitionsverhandlungen im Bund werde ich die sächsischen Interessen vertreten. Mein Mandat als Wahlkreisabgeordneter werde ich behalten.

Mein erstes Interview als Ministerpräsident bekam die Überschrift: „Gott ist mein Anker“. Das ist auch heute so: Ich bin dankbar für die Gesundheit, die mir gegeben wurde. Und für die Kraft bis hierher. Demütig danke ich den Sachsen, die mich zu ihrem Ministerpräsidenten gemacht haben. Es waren die besten Jahre meines politischen Lebens. Ich danke besonders für die viele Unterstützung und das Mut machen in den vergangenen Tagen. Das alles wird mir zu einer schönen Erinnerung werden. Gott schütze Sachsen und alle Menschen, die in unserem Land leben.“
Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für Abschnitt zwischen Dr.-Külz-Straße und Rennerbergstraße

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss den grundhaften Ausbau des 6. Bauabschnittes der Meißner Straße in Radebeul genehmigt. Damit können die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) den regional bedeutsamen Verkehrszug nach modernen Standards ausbauen.

Der jetzt genehmigte Bauabschnitt hat eine Länge von rund 860 Metern. Er liegt westlich der Landesbühnen Sachsen, zwischen der Dr.-Külz-Straße und der Rennerbergstraße.

Bei der Planung wurde besonderes Augenmerk auf die Bevorrechtigung und somit Beschleunigung der Straßenbahn gelegt. Ein weiteres wichtiges Anliegen war die Schaffung durchgehender Radschutzstreifen. Der Ausbau ermöglicht die Anordnung einer vollwertigen Fahrbahn je Fahrtrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr. Die Straßenbahngleise verlaufen weiterhin mittig.

Die Gleisbereiche werden außerhalb der Straßenbahnhaltestellen für Kraftfahrzeuge überfahrbar gestaltet. Im Ergebnis entsteht so ein überwiegend vierspuriger Verkehrszug.

Der Bauabschnitt umfasst die Straßenbahnhaltestellen der Linie 4 „Dr.-Külz-Straße“ und „Zillerstraße“. Beide werden in der Bauart einer „angehobenen Fahrbahn“ gestaltet. Dadurch ist eine geradlinige Führung der Kfz-Fahrspur einschließlich des Radschutzstreifens möglich. Die Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Eine Halt-Lichtsignalanlage vor den Haltestellen verhindert das Passieren von Fahrzeugen, während die Straßenbahn in die Haltestellen einfährt.

Die Haltestelle „Dr. Külz-Straße“ wird in beiden Fahrtrichtungen östlich der Kreuzung zur Dr.-Külz-Straße angeordnet. So kann die Inanspruchnahme privater Grundstücke auf ein Minimum reduziert werden.

Die Haltestelle „Zillerstraße“ wird von ihrer derzeitigen Position knapp 100 Meter nach Osten verlegt. Dies geschieht, um den Platzbedarf für die insgesamt breiter werdende Meißner Straße zu begrenzen. Des Weiteren ermöglicht die Verlegung eine Linienführung mit großen Kurvenradien sowie den Schutz des historisch bedeutsamen Winzerhauses an der Ecke zur Zillerstraße.

Im Zuge des Ausbaus werden die über- und unterirdische Leitungen, Beleuchtungsanlagen und weitere technische Ausrüstungen erneuert.
Der Straßenausbau greift in private und gewerbliche Grundstücke ein. Da das anliegende Wohngebiet historisch bedeutsam ist, werden hierbei die Forderungen der Denkmalschutzbehörden berücksichtigt. So geschieht z. B. das Zurücksetzen von denkmalgeschützten Grundstückseinfriedungen unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes und unter Verwendung des vorgefundenen Materials.

Durch die Verbreiterung des Straßenquerschnittes ist die Fällung von Bäumen und Sträuchern unvermeidbar. Diese Verluste werden zum großen Teil durch Neupflanzungen an Ort und Stelle kompensiert. Darüber hinaus wird in der Nähe von Schloss Wackerbarth ein brüchiges Wirtschaftsgebäude abgerissen, die freiwerdende Fläche rekultiviert und eine Streuobstwiese angelegt.
Staatssekretär Dr. Wilhelm: „Lange Wartezeiten werden künftig vermieden und Zulassungsbehörden entlastet“

Morgen startet in Sachsen ein neues Online-Portal, mit dem Fahrzeughalter ihr Kraftfahrzeug über das Internet abmelden können. Die Stadt Leipzig wird als erste Zulassungsbehörde das neue Online-Portal in ihren Webauftritt einbinden und ihren Fahrzeughaltern zur Verfügung stellen. Die übrigen Zulassungsbehörden werden schrittweise in dem Portal aufgenommen.

Voraussetzungen für die Nutzung des Systems sind, dass das Kraftfahrzeug ab dem 01. Januar 2015 zugelassen wurde und die Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein) sowie das Kennzeichenschild über die notwendigen Sicherheitsmerkmale verfügen. Zusätzlich sind ein elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Ausweislesegerät und die installierte AusweisApp 2 des Bundes erforderlich.

Der Beauftragte für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen (CIO), Sachsens Innenstaatssekretär Dr. Michael Wilhelm: „Mit dem neuen Online-Portal wird künftig jeder Fahrzeugbesitzer von zu Hause aus das eigene Fahrzeug online abmelden können. Lange Wartezeiten werden vermieden und die Zulassungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte entlastet. Das Portal ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen sächsischen Verwaltung. Der Freistaat setzt weiter auf innovative Ideen und den Ausbau von Online-Angeboten.“

Das neue Online-Portal ist unter https://lsnq.de/ikfz abrufbar und eine Kooperation des Sächsischen Staatsministeriums des Innern mit der kommunalen Ebene. Die sächsische Lösung ist die Fortführung des zentralen Internet-Portals des Kraftfahrtbundesamtes.
Kabinett beschließt neue Verordnung zum Waffengesetz
 
Das Kabinett hat heute (15.08.2017) eine neue Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (Sächsische Waffengesetzdurchführungsverordnung - Sächs-WaffGDVO) beschlossen.

Demnach ist es im Freistaat künftig möglich, sogenannte Waffenverbotszonen an Kriminalitätsschwerpunkten einzurichten. Dabei geht es insbesondere um Bereiche, in denen gehäuft Straftaten unter Einsatz von Waffen begangen werden, wie Raub, Körperverletzungen, Bedrohungen und Sexualdelikte. Die zuständigen Sicherheitsbehörden und die betroffenen Kommunen stimmen sich darüber ab, ob und wo Waffenverbotszonen eingerichtet werden, welchen Umfang die Verbote haben und ob es zeitliche Einschränkungen gibt. Es wird Aufgabe der Polizei sein, in solchen Zonen nach Polizeirecht zu kontrollieren, gegebenenfalls auch nach Waffen zu durchsuchen. Außerdem drohen empfindliche Geldbußen. Je nach Schwere und Häufigkeit der Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich. Für private Sicherheitsdienste, Handwerker, Gastronomen und Anwohner gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.

„Auch wenn für Sachsen noch keine konkreten Waffenverbotszonen geplant sind, war es uns wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen“, sagte Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. „Die örtlichen Polizeidirektionen werden nun mit den Kommunen in Kontakt treten, um sich gemeinsam über den Bedarf einer Waffenverbotszone abzustimmen. Wir wollen auf kein Mittel zur Deeskalation verzichten, wenn sich irgendwo in Sachsen kritische Räume verfestigen. Gerade an diesen können auch Schreckschusspistolen und Reizgas gefährlich sein und Auseinandersetzungen noch zusätzlich verschärfen. Wir stellen aber niemanden unter Generalverdacht, sondern wollen bei Bedarf an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten handlungsfähig sein“, so der Minister weiter.

Die heute beschlossene Waffengesetzverordnung beinhaltet aber noch weitere Neuerungen. So gibt es künftig in der Landesdirektion Sachsen in Leipzig eine einheitliche Kontaktstelle für den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von EURO-Bargeld, durch sogenannte Cash-in-transit-Unternehmen (CIT) aus anderen Mitgliedstaaten des Euroraums. Die ausländischen Transportfirmen können damit in Zukunft in Sachsen zentral die Waffenscheine für ihr Sicherheitspersonal beantragen. Bisher war immer die Waffenbehörde zuständig, wo der Grenzübertritt erfolgte. Cash-in-transit-Unternehmen sind Unternehmen, die speziell für den EURO-Bargeldtransport zwischen den Mitgliedstaaten lizensiert sind.

Außerdem wurde mit der neuen Verordnung eine besondere Regelung für Bedienstete im öffentlichen Dienst geschaffen, die künftig mit Schusswaffen umgehen sollen, aber noch nicht den erforderlichen Sachkundenachweis haben. Das betrifft beispielsweise Mitarbeiter der unteren Waffenbehörden, die im Rahmen von Beschlagnahmeverfahren direkten Kontakt mit Schusswaffen haben oder Bedienstete der Justizwachtmeistereien, die nicht im Justizsicherheitsdienst tätig sind.
Der Bund und der Freistaat Sachsen haben eine Finanzierungsvereinbarung für den Ausbau des zweiten Obergeschosses im Nordflügel des Dresdner Residenzschlosses unterzeichnet. Für die Rekonstruktion des Turmzimmers und den Ausbau des Großen Ballsaals und des Propositionssaals zur musealen Nutzung stellt der Bund in diesem Jahr sechs Millionen Euro zur Verfügung.
 
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit der Vereinbarung sind wir der Vollendung des Dresdner Residenzschlosses, das als europäisches Museum der Kunst und der Wissenschaft erstrahlen soll, einen entscheidenden Schritt näher gerückt. Einmal mehr setzt sich der Bund für den Erhalt unseres nationalen Kulturerbes ein und bleibt ein verlässlicher Partner beim Wiederaufbau und der Erneuerung kultureller Leuchttürme im Osten Deutschlands. Das Dresdner Residenzschloss, in dem sich fast 800 Jahre Geschichte widerspiegeln – von der Renaissance bis zur Gegenwart - ist ein herausragendes Zeugnis vielfältiger kultureller Einflüsse.“

Der Sächsische Finanzminister, Georg Unland, betonte: „Das Dresdner Residenzschloss ist ein Baudenkmal von höchster kulturhistorischer Bedeutung und ein identitätsstiftendes Bauwerk für die Sachsen. Der Wiederaufbau ist daher auch eine Herzensangelegenheit für die Staatsregierung und bleibt insgesamt eine Generationenaufgabe. Auch dank der großzügigen Unterstützung des Bundes setzt der Freistaat Sachsen im Dresdner Residenzschloss seine Sammlungen von Weltrang in technisch modernsten Ausstellungsräumen in Szene. Ich möchte dem Bund für die Unterstützung bei dieser herausragende Aufgabe von nationaler Bedeutung herzlich danken.“

Seit 2013 haben sich der Bund mit insgesamt 29 Millionen Euro und der Freistaat Sachsen mit rund 47,8 Millionen Euro im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung am Wiederaufbau des Residenzschlosses beteiligt. Insgesamt wurden bis Ende 2016 rund 316 Mio. Euro in den Wiederaufbau des Dresdner Residenzschlosses investiert.
Samstag, 05 August 2017 00:51

Waldameisen – die Polizei des Waldes

Sachsenforst schützt seine wertvollen Helfer im Wald
 
Waldameisen sind wichtige Bestandteile des Ökosystems Wald: sie stabilisieren das ökologische Gleichgewicht in der Natur. Waldameisen sind nicht nur eine wesentliche Nahrungsquelle für andere Tiere wie Spechte, sondern sie fressen ihrerseits Schädlinge wie Borkenkäfer. Aufgrund ihrer Bedeutung für den ökologischen Waldschutz werden die emsigen Tiere deshalb häufig auch als Polizei des Waldes bezeichnet.

Mit Torsten Roch verfügt Sachsenforst über einen ausgewiesenen Waldameisenexperten. Der Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft war viele Jahre Landesvorsitzender der Ameisenschutzwarte und ist seit seiner Jugend ehrenamtlich im Naturschutz tätig. Roch betont die besondere Stellung des Waldameisenschutzes bei Sachsenforst: „Bereits seit 2003 erfassen wir Waldameisen im Staatswald. Das ist für uns eine Daueraufgabe, denn wir können nur das schützen, was uns auch bekannt ist.“ Knapp 10.000 Waldameisennester hat Sachsenforst bereits in eine Datenbank eingepflegt. „Durch diesen Informationspool können wir gewährleisten, dass die Waldameisenhügel bei Waldpflegemaßnahmen geschützt werden“, so Roch weiter. Die Nester werden beispielweise markiert und in Arbeitskarten vermerkt. Dadurch können Forstwirte und Forstunternehmer bei ihrer Arbeit im Wald auf die vorhandenen Ameisenhügel besondere Rücksicht nehmen.

„Sachsenforst hat in den letzten Jahren einen maßgeblichen Beitrag zum Waldameisenschutz in Sachsen geleistet“, lobt Angelika Mann, Vorsitzende der Deutschen Ameisenschutzwarte im Landesverband Sachsen, das Engagement von Sachsenforst im Bereich des Waldameisenschutzes. Durch besondere Pflege- und Schutzmaßnahmen wird die Waldameise gefördert. Alt- und Totholz wird bewusst im Wald belassen und Waldränder werden aktiv gestaltet. „Die Lebensbedingungen für die Waldameisen haben sich durch diese Maßnahmen in den letzten Jahren deutlich verbessert, sodass von einem weiteren Anstieg der Nesteranzahl ausgegangen werden kann“, ergänzt Mann. Bei der zunehmenden Einbringung von Laubholz in die sächsischen Wälder im Zuge des Waldumbaus muss aber verstärkt darauf geachtet werden, dass vorhandene Ameisennester nicht verdeckt werden. Seit mehr als 20 Jahren arbeitet die ehrenamtlich tätige Ameisenschutzwarte in Sachsen daher eng mit den Förstern zusammen.

Um das hohe Niveau des Waldameisenschutzes auch in Zukunft zu gewährleisten, bildet Sachsenforst seine Revierleiter und Forstwirte auch in diesem Bereich durch spezielle Fortbildungskurse kontinuierlich weiter. Die Veranstaltungsangebote erfreuen sich aber auch der regen Teilnahme von Mitarbeitern der Landratsämter und anderer Behörden.

Angebote von Sachsenforst zum Thema Waldameise:

Auch im Rahmen der Waldpädagogik ist die „Polizei des Waldes“ ein „Renner“. Die drei sächsischen Waldschulheime bieten Kindern spezielle Angebote zur Waldameise an. Aber auch die Waldjugendspiele im Mai/Juni greifen das Thema „Ameisen im Wald“ immer wieder gerne auf. Spezielle waldpädagogische Führungen zur Bedeutung der Ameisen für das Ökosystem Wald werden durch die Forstbezirke und Großschutzgebiete angeboten. Ein echtes Highlight für Groß und Klein ist der Ameisenlehrpfad im Wildgehege Moritzburg. Und schließlich sind alle Interessierten eingeladen, das emsige Treiben der Waldameisen am Freilandformikarium im Walderlebniszentrum Leupoldishain im Forstbezirk Neustadt ganz genau zu beobachten. Ein Formikarium ist ein Behälter oder eine Anlage aus Behältern zur Beobachtung und Haltung von Ameisen.



Hintergrundinformationen:

In Deutschland kommen über 110 verschiedene Ameisenarten vor – davon 79 Arten in Sachsen. Von den Waldameisen wird am häufigsten die Kahlrückige Waldameise angetroffen, gefolgt von der Wiesen-Waldameise und der Großen Roten Waldameise. Bis jetzt wurden in Sachsen auf über 100.000 Hektar Wald alle Waldameisennester kartiert. Im Ergebnis steht eine Nestdichte von rund 8 Nestern/100 Hektar Waldfläche. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten ist die Waldameisendichte dabei im Tiefland höher als im Mittelgebirge. Im Vergleich zu Erhebungen in den 1960er Jahren hat sich die Waldameisendichte in Sachsen erfreulicherweise erhöht.

Spezielle Informationen zu den Waldameisen erhalten Sie auch unter www.ameisenschutzwarte.de.

Weitere Informationen über Sachsenforst erhalten Sie unter www.sachsenforst.de.
Sachsen setzt bundesweit geltende Änderungen des Waffengesetzes zügig um
 
Mit der Änderung des Waffenrechts zum 6. Juli 2017 ist zugleich eine waffenrechtliche Amnestie in Kraft getreten. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat mit einem Erlass an die Waffenbehörden und die Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen eine einheitliche Verfahrensweise zur Umsetzung dieser Amnestieregelung festgelegt.

Wer derzeit unerlaubte Waffen, Munition oder Geschosse in seinem Besitz hat, kann diese bis zum 1. Juli 2018 bei jeder Polizeidienststelle und den Waffenbehörden abgeben. Der unerlaubte Besitz wird dann straffrei bleiben.

Die Amnestieregelung war notwendig geworden, nachdem eine Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen war und der Besitz bestimmter Waffen bzw. Munition künftig europaweit nicht mehr erlaubt ist. An die hiervon betroffenen Besitzer richtet sich die Amnestieregelung.

Dieses neue Verbot betrifft panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen, Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.

Ferner fällt unter das Verbot auch die Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten sowie entsprechende Geschosse (ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient).

Die Waffenbehörden und Polizeidienststellen registrieren abgegebene Waffen und Munition und gleichen diese mit dem Nationalen Waffenregister und dem polizeilichen Fahndungsbestand ab. Abschließend wird das Polizeiverwaltungsamt mit der Verwertung oder Vernichtung der unerlaubten Waffen und Munition beauftragt.
Wer Unterstützung bei seiner Rentenplanung und Altersvorsorge sucht, sollte zunächst zur Deutschen Rentenversicherung gehen. Weniger gut geeignet sind Versicherungsvermittler und Banken. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest nach einer Stichprobe zum Rentencheck. „Die Beratungsleistung reicht von ordentlich bis lausig“, sagt Katharina Henrich, Finanzexpertin der Stiftung Warentest.

Die Testerinnen der Stichprobe erwarteten von den Beratern eine Bestandsaufnahme ihrer bisherigen Rentenansprüche, Hochrechnungen zum Rentenbeginn, die Feststellung eventueller Rentenlücken und Vorschläge, diese zu füllen. Dabei stellten sie fest, dass es eine Lotterie ist, ob man eine gute Beratung bekommt. Denn Steuern und Sozialabgaben werden kaum konsequent in die konkreten Rechnungen mit einbezogen und oft scheitert es schon an der Bestandsaufnahme.

Anlaufstelle für die erste Beratung sollte die Deutsche Rentenversicherung sein, die unter www.eservice-drv.de eine eigene Altersvorsorgeberatung anbietet. Die Qualität der Beratung ist aber sehr unterschiedlich. Wer nicht zufrieden ist oder noch Fragen hat, sollte einen zweiten Termin bei einem anderen Berater ausmachen.

Die Stichprobe bei einer Bank brachte hingegen wenig Konkretes. Zwar bekamen die Testerinnen schnell einen Termin, die Beratungsqualität war aber nicht einheitlich – ein Gespräch dauerte nur 15 Minuten – und die Auskünfte zur Rentenlücke waren vage. Auf Steuern und Sozialabgaben gingen die Berater kaum ein. Auch die beiden Beratungen bei Versicherungsvermittlern waren wenig aufschlussreich. Es gab keine systematische Erfassung der Anwartschaften und es wurden auch keine Unterlagen ausgehändigt.
Abschluss der dritten Teilbaumaßnahme Kanalentschlammung 
 
Der Staatsbetrieb SIB führt seit dem Jahre 2015 unter Leitung des Ingenieurteams der Niederlassung Dresden 1 umfangreiche Entschlammungsarbeiten im Kanal der Fasanerie Moritzburg durch. Die Montage einer barocken Großvase am 18. 7. 2017 markiert den Abschluss des dritten Teilabschnittes im Bereich der sogenannten Großen Sichtachse zwischen Schloss Moritzburg und dem Fasanenschlösschen. Die beiden letzten der insgesamt fünf Abschnitte umfassenden Baumaßnahme schließen sich bis zum Jahre 2019 an.

Der Mitte des 18. Jahrhunderts künstlich angelegte Kanal zwischen Oberem Großteich (Mündungsbereich der sogenannten Darnellen) und dem Fasanenschlösschen besitzt eine Länge von 1.848 m und ist als wesentlicher Bestandteil der barocken Kulturlandschaft. Durch die so entstandene Sichtachse bot sich der Blick vom Speisesaal des Schlosses Moritzburg im 1. OG bis zum Fasanenschlösschen.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Venusbrunnen außer Betrieb genommen, was zum Stillstand des Gewässers führte. Durch Laubeintrag, Pflanzenwuchs und Schlammbildung drohte der schleichende Verlust.

Ziel der zum Schutz von Fauna und Flora in mehrere Jahresabschnitte unterteilten Baumaßnahme ist die Wiederherstellung der Sichtachse, die Wiederherstellung eines Gewässerprofils und einheitlichen Gewässerbildes sowie die Sicherung der Uferbereiche. Die Arbeiten unterliegen einer ökologischen Baubegleitung.

Die Sanierungsarbeiten beginnen jährlich jeweils im besucherschwachen Winterhalbjahr, welches im meteorologischen Mittel trockener als das Sommerhalbjahr ist. Zur Durchführung der Arbeiten sind die Gewässerabschnitte trocken zu halten ohne die Entwässerungsfunktion des gesamten Kanals anzugreifen.

Für die Maßnahme stellt der Freistaat Sachsen 1,738 Mio Euro zur Verfügung. Bisher wurde der Kanal auf ca. 1 km von Schlamm und Schlick mit einem Kostenvolumen von 720 TEuro befreit.

Die Baumaßnahme wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.



Hintergrund – Kanal – Fauna und Flora:

Seit der Außerbetriebnahme des Venusbrunnen Ende des 19.Jh. stand das Wasser im Kanal still. Es wurde brackig und der Grund des Kanals schlammig.

Im stehenden Gewässer bildete sich ein eigenes Habitat, das sogar einige Exoten gebar.

So siedelte sich die unter Schutz stehende Krebsschere an. Die seltene Wasserpflanze wurde während der Baumaßnahme zu ihrem Schutz umgesiedelt.

Vor der abschnittsweisen Trockenlegung wurden Fische, vorwiegend Schleien, Plötzen und Barsche und einige Hechte umgesetzt. Im ersten Entschlammungsabschnitt (2015/16) wurde der seltene Schlammpeitzger gefunden. Später konnte nur das südliche Ufer für die Befahrung zur Entschlammung genutzt werden, um die Zauneidechsen am nördlichen Ufer nicht zu stören. Bei der Entschlammung im Frühjahr 2017 wurden temporär Amphibien, wie Erdkröte, Springfrosch und Teichmolch geborgen und umgesetzt, die trotz Amphibienzaun in den Kanal gelangt waren.